Mksbckemr Tsgblatt
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Verlag: Langgasie 27.
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1896.
Donnerstag, den 1H. Dezember
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LcznlS Fernsprecher Wo. 52.
vczirkS-Fernsprecher 9io. 52.
Ittl
Lieber (Ccntr.) auf Grund alter — Staatssekretär über das Wahl- habc sich nach dem
Abend-Ausgabe.
und Fondsbörse. Vertrag zwischen Deutschland und den Niederlanden wegen Lcuchtfeuer-Ilntcrhaltung aus Borkum und Entwurf wegen Besteuerung der Gewerbebetriebes im Umherziehen.
und sie hatte positiv erklärt, datz sie, entgegen dem Willen der Neichstagsmehrheit, auf den Zeugnißzwang für die Presse bestehe.
Ein Zustaudebringen der Vorlage in einer auch nur einigermaßen annehmbaren Gestalt war^bei dieser £>altung der Negierung mithin ausgeschlossen. So lebhaft man es bedauern muß, daß mit der Vorlage auch die beiden so lange erhobenen und so populären Forderungen der Berufung und der Entschädigung unschuldig Verurtheilter gefallen sind, so muß doch die Erwägung überwiegen, daß diese Forderungen mit dem von der Negierung geforderten Preis zu thcuer bezahlt worden wären, und daß die Verbesserungen, die erreicht werden konnten, in keinem Vcrhältniß zu den Verschlechterungen gestanden hätten, welche die Vorlage für die Rechtsprechung im Gefolge gehabt Hütte. Die Mehrheit des Reichstags aber kann für diesen erfolglosen Ausgang zweijährigen heißen Bemühens mit Fug und Recht die Verantwortung von sich ab und der Negierung zuschieben, die in der ganzen Angelegenheit einen der Bedeutung der Angelegenheit in keiner Weise gerecht werdenden und rein fiskalischen Standpunkt eingenommen [jat, während doch die Rücksicht auf finanzielle und materielle Gesichtspunkte völlig ans dem Spiele hätte bleiben müssen, wo es sich um die Verbesserung der Rechtspflege, um die Gewährung der Rechtssicherheit handelte.
Wählern kiilstehen. (Gelächter.) — Abg. Kält es für recht und billig, Wahle» Wahllisten für ungültig zu erklären, ö. Bötticher verbreitet sich ausführlich
Preußischer Kandtag.
n- Srrlin, 16. Dezember. Herrenhaus.
gesctz und erklärt, die preuhischc Regierung ____ .. . _______
Wahlreglement gerichtet und das Wahlgesetz sei doch klar. (Ruf: Sehr richtig!) Es sei also damit nicht gesagt, daß bei der preußischen Regierung eine mala fides obwalte oder auch nur ein nmngethastes Verstäubniß. (Heiterkeit.) — Abg. Spahn (Centr.): Daß eine mala fides vortiege, glaube er nicht, aber eine Dummheit sei es. (Große Heiterkeit und Unruhe.) — Präsident v. Buol: Diesen Ausdruck muß ich ernstlich rügen. — Nunmehr wird die Wahl Holtz kassirt. — Nächste Sitzung Dienstag, den 12. Januar: Etat des Reichsamts des Innern. — Schluß 5'/- Uhr.
Das Herrenhaus wählte heute den Fürsten zu Solms-Lich au Stelle des verst. Fürsten Stolberg-Wernigerode zum Präsidenten. D'.e Wahl des Fürsten Solms-Lich ersolgtc mit 97 Stimmen von 177. 78 sielen auf den Namen des Herzogs von Ratibor, eine auf den Rainen des Herrn v. Levetzow; ein Zettel mar unbeschrieben. — Hieraus wurde der Gesetzentwurf, betreffend Hessische LudwigS- bahn, genehmigt, ebenso der dazu gehörige Nachtragsetat. Weiterhi" wurde die KonvertirungSvorlage unverändert angenommen. - Nächste Sitzung: morgen, 12 Uhr. Tagesordnung: Interpellation des Grafen Udo v. Stolberg, betreffend Trennung der Produkten-
zur Absetzung dieses Gegenstandes ihre Zustinnmnig gegeben, beschließt das Haus demgemäß. — Debattelos wird die Wahl des Abgeordneten o. Dziembotvski-Boinst für gültig erklärt. — Es folgt die Wahl des Abg. Holtz. Die Kommission beantragt Uligültigkeit, well bei der Ersatzwahl die Ausstellnng neuer Wahllisten unterblieben war. — Abg. Gamp (Reichsp.) beantragt, die Beschlußfassung über die Wahl auSznsctzeu und den Reichskanzler zu ersuchen, eine authentische Deklaration des § 8 des Wahlgesetzes und des § 34 des Wahl- rcglements herbeizufühle». Nachdem der Referent ausführlich Bericht erstattet, fordert auch Abg. Rarborff (Reichsp.) Absetzung von der Tagesordunng. — Abg. Gamp (Reichsp.) führt noch ans, der Wahlkreis Schwetz habe schon zweimal wählen müssen und bei weiteren Wahlen müßte eine Beunruhigung unter den
Ausland.
* Kerbten. Die »Köln. Zig." meldet aus Belgrad: Der Begegnung des König« Alexander mit seinem Vater wird in Belgrad mit gewisser Beforguiß entgegengesehen. Dem König sei dringend angerathen worden, dem Wunsche Milans nachzugeben und eine endgültige Regelung des Königthums zu versuchen. Dies fei angesichts der Nothwendiakeit der Vermählung des König» eruAich in Erwägung gezogen. Interessant ist, daß der König von der Begegnung nach Petersburg Mitthellung machte und von dort dir Antwort erhielt, daß man sich in keiner Weise für berechtigt halte, in Familieii-Angelegenheiten des König» sich eiuzumischeii.
* Amerika. Die Insurgenten in Havana und Balarzi» wurden, so lauten spanische Berichte, von den spanischen Truppen verfolgt. E» fanden mehrere Rencontre» statt, in welchen die Insurgenten geschlagen wurden. Die Meldung, Maeeo sei.vergist.«
Deutscher Reichstag.
O Berlin, 16. Dezember.
Auf der Tagesordnung steht die erste Beralhung der Erklärung zwischen dem Reich und Frankreich, betreffend die VcrtragS- beziehnngeii zwischen Deutschland und Tunis. — Abg. Hasse (nat.-lib.) äußert seine Genugthnnng darüber, daß das Abkommen zunächst nur mit Gültigkeit bis Ende 1903 abgeschlossen sei. Ohne ivciterr Debatte wird die Vorlage gleich in zweiter Lciung genehmigt. Es folgen Wahlprüsungen. Die Wahl des Abgeordneten Spieß beantragt die Kommission für gültig z>i erklären. Das Haus beschließt demgemäß. — Die Wahl des Abg. Holtz (Reichsp.) beantragt die Kommission für ungültig zu erklären. — Abg, Gamp (Reichsp.) beantragt, dicseir Gegenstaud voir der TageSordniiug ab- zusetzen, da das Haus offenbar beschlußunfähig sei. Redner zweifelt die Beschlußfähigkeit des Hansis an. (Unruhe auf allen Seiten des Hauses.) — Abg. Spahn (Ccntr.) beantragt, die Wahl des Abg. Holtz znrnckznstcileir und erst den vierte» Gegenstand der Tagesordnung, das Gesetz über die Zwangsvollstreckung, zu erledigen. — Abg. v. Czarlinsky (Pole) schließt frd, diesem Vorschlag an. — Präsident v. Birol will nunmehr Über diesen Antrag abstimmen lassen. — Abg. Gamp (Reichsp.) erklärt, daß er auch bei dieser Abstimmurrg über de» Antrag Spahn die Beschlnßsädigkeit bezweifeln werde. — Abg. v. Bennigsen (nat.-lib.) ersncht den Abg. Gamp, doch davon abzusehen. — Abg. Gamp bleibt bei seinem Einspruch uub bei seiner Anzweiflung der Beschlußfähigkeit. (Unruhe.) — Abg. Rickert (sreis. Ler.) bittet den Präsidenten, falls sich die Bcschlrrßunsähigkcit des Hause« ergeben sollte, sofort für eine halbe Stunde später eine neue Sitzung anzuberaumcrr. (Lebhafter Beifall.) Nunmehr erfolgt die Auszählung des Hanse». Das Resultat derselben ist die Anwesenheit von 194 Abgeordneten. Das Haus ist also beschlußunfähig. — Präsident v. Buol beraumt hieraus eine neue Sitzung aus 27» Uhr Nachmittags an mit der Tagesordnung: Dritte Lesung des Abkommen», betreffend Tunis, erste Lesung de» ZwaiegsvoUstreckungSgesetzc« und WahlprüfungHoltz. Schluß 2 Uhr. — Nachmittags-Sitzung 27» Uhr. Die mit Frairkreich aiisgelarischte Erklärung bezüglich Tunis wird debattelos in dritter Lesung genehmigt. Es folgt die erste Lesung des Gcsetzeiitwursr, betreffend ZwaiigSvoUstreckung und Zwangsversteigerung. — Staatssekretär Nieber ding führt an», die Vorlage entspreche dem Erforderniß einheitlicher Grundsätze auch für dar SnbhastationSversahren im ganze» Reich. Die Vorlage spreche vor Allem au», daß keine Sub- hastalio» erfolgen dürfe, ohne daß die^Gläubiger gedeckt seien, bereu Eiutragringen sich vor denen des die Subhastalion betreibenden Gläubigers befinden. Dieser Grundsatz dürste allgemeiiier Au» erkeunung gewiß fein. Redner verbreitet sich alsdairn noch über einige weitere Detail« der Vorlage, dieselbe dem Hause zur Annahme empfehlend. — Abg. Kaufs man» (sreis. Volks».) geht aus die Eiuzclheite« der Vorlage näher ein. Er stimmt nameiitlich der Vereinfachung de« ZustellnugSwesen« bei, sowie der Bewilligung von Fristen für die Kausgelder-Zahlung. — Abg. Basser mann (nat.-lib.) begrüßt ebenfalls die Bestimmung des Entwurfs mit Befriedigung sowohl der Gläubiger wie der Schuldner und meint, uran möge erwägen, ob nicht vielleicht in diesem Gesetze die Frage der Sicherstellung der Bauhandwerker geregelt werden könne. Redner erklärt dann internationale Vereinbarungen über das Pfandrecht au Schiffen für unerläßlich, damit nicht deutsche Schiffe in Rotterdam ober Antwerpen von dortigen Gläubigern mit Beschlag belegt werden könnten, ohne jede Rücksichtnahme aus deutsche Pfaudgläubiger. — Abg. Spahn (Centr.) hält eine Ueberweisung der Vorlage an eine 21-gliedrige Kommission für geboten. Bedenke» habe er gegen die Zwangs-Hypotheken. Die Frage der Bau- hairdwerker halte er für richtiger in dieses Gesetz nicht biueinznziehen, ebenfo wenig die Frage de» Pfandrechts auf Schiffe. — Abg. Brichka (kons.) rügt die Fassung der Vorlage al» eine schwer verständliche. Die Vorzüge des Entwurfs würden von seinen Freunden indeß bereitwilligst anerkannt. — Abg. v. Dz i em b o w ski- P o m ia n (Pole) meint, man solle sich von dem Deckuugsprinzip nicht zu viel versprechen, denn, wenn beispielsweise der dritte Hypothekar die Snbhastirnng betreibe, bann treten in der Regel die vorderen Hypothkkkngläubiger dem Suddastirnngsantrage bei. — Staatssekretär Nieberding kündigt für die nächste Zeit den Entwurf einer Griindbuch-Ordliung an. — Abg. Stolle (Soz.) hat verschiedene Bedenken gegen die Vorlage. Er hofft auf eine gründliche Aende- rnng der Vorlage in der Kommission. Die Vorlage wird nun an eine Kommission verwiese». Es folgen Wahlprüfungen. Die Wahl des Abgeordnete» Reichmuth (Reichsp.) beantragt die Kommissiou für ungültig zu erklären. — Abg. v. Kardorss (Reichsp.) bittet um Absetzung des Gegenstandes von der Tagesordnung. Es liege zahlreiches neues Material vor und feine Freunde feien nicht darauf vorbereitet gewesen, daß diese Wahl heute schon auf die Tagesordnung komme. — Nachdem die Abgeordneten Lieder (Centr.), v. Marquardsen (nat.-lib.) und Rickert (sreis. Ver.)
44. Jahrgang.
Erscheint in zwei Ausgabe». — Bezugs-Preis: 60 Pfennig monatlich für beide Ausgaben zusammen. — Der Bezug kann jederzeit d:- gonneu werden.
Deutsches Deich.
* Kerli», 17. Dezember. Die Abgeordneten Manteuffel und Dr. Bachem (Centr.) haben die vom Bundesrath abgelehnte Margarine-Vorlage im Reichstag wieder eiugebracht und zwar der Hauptsache nach in der früheren Fassung. Auch da« vom Buiidesrath beaustaudete Färbeverbot ist wieder in den Entwurf ausgenommen.
Eine Extra-AuSgade des „StaalSonz." veröffentlicht da» Gesetz, betreffend den Ertverb des Hessischen LudwigSbahn- Un ter nehmen », ferner einen Allerhöchsten Erlaß, wonach vom 1. Februar 1897 ab in Mainz eine Eisenbahndirektion zu errichten ist, der di« zum 1. April 1897 die Verwaltung der Hessischen Ludwigrbahn, von da ab die Verwaltung noch anderer Strecken deS vereinigten preußisch-hessischen Bahnnetzes übertragen wird. Die Bahndirektion untersteht unmittelbar dem preußische» ArbeitSminister.
* Ehrender $t«d)ritf. Wilhelm Gras v. d. ©roeben« Pouarie» ist anscheinend ein Mann von tüchtiger Gesinnung und von Dankbarkeit gegen die Leistungen wackerer Untergebener. Er ehrt ihr Andenken nach ihrem Heimgange, und er macht die Oeffenl« lichkcit zur Zeugin solch einer edlen Sinnerweise. Zweifelsohne muß seinFischcrcipächter.der Herr Gutsbesitzer EduardSchidlowSki-Güldcn- doden,ebenfalls ein im höchstenMaße achtenswerther Mann gewesen sein, denn bet Graf beklagt in folgender Anzeige den Tod de» Braven: „Am 11. Dezember, Abend» 8 Uhr, entschlief sanft nach nur sech»- tägigem Kranksein im 68. Lebensjahre in voller Manneskraft der Gutsbesitzer und Fischereipächter Herr Eduard Schidlowski- Güldenboden. Wie sein heute vor 40 Jahre» verstorbener Vater, der, ein durch und durch Königlich gesinnter, treuer Patriot, im Jahre 1848 mithalf, durch Wort und namentlich durch That, die frechen Demokraten ober in ihrer Dummheit aufgewiegelten Ruhestörer im Zaum zu halten ober zu Paaren zu treiben, so hat auch Ebuard SchidlowSki in allen Lebenslage» dieselbe, von seinem verehrten Vater ererbte Gesinnung bewiesen. Der nun Verstorbene, der heute vor 40 Jahren in de» Kontrakt seines Heimgegangenen Vaters als Fischereipächter des zum Majorat Ponarien gehörenden Harieiisee« trat, ist meiner Familie gegenüber nicht nur der gewissenhasteste Pächter, sondern auch ein wahrer Freund gewesen. Ehre dem Andenken diese« braven Manne«, der seine Kraft und stete Freudigkeit aus dem lebendigen Quell wahrer Gottesfurcht schöpfte. Ponarien, den 12. Dezember 18967 Al« ein charakteristische« Zeichen unserer Zeit verdient diese Todesanzeige ganz gewiß ebenso sehr in der Erinnerung der Mitmenschen aufbewahrt zu werden wie der Name jene« Kandidaten der Medizin, v. Grobdeck, der im Jahre 1848 eine Doktordiffertatiou schrieb: „de morde democratico, nova insaniae forma“, (lieber die demokratische Krankheit, eine neue Form von Wahnsinn.)
* Nnndscha« im Reich». Ein Gesamnitausstand der Bäckergehülfen Deuts chlanb» soll, der „Köln.Zig." zufolge, für das nächste Jahr vorbereitet werden, fall» die Be- stimmilngen über den Maximal-Ardeitstag eine Einschränkung erleiden sollte».
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Das Segriibuiß der I,»stljnovel!e.
Berlin, 16. Dezember.
Was seit längerer Zeit mit einiger Sicherheit vorauszusehen war, ist eingetroffen. Der zweijährige Kampf, der zwischen dem Reichstag und der Negierung um die Reformen der Rechtsprechung, welche die Justiznovelle bringen sollte, gefochten wurde, hat mit einem negativen Ergebuiß geendet. Und das Opfer des Kanipfes, die Justiznovelle, ist in den großen legislativen Papierkorb versenkt worden, für dessen Füllung in den letzten Jahren mit beängstigendem Eifer .gesorgt worden ist. In der gestrigen NeichStagssitzniig ist das einfache und schlichte Begräbniß vor sich gegangen, und die Novelle, der Staatssekretär Nieberding kurze Worte des Abschieds uachrief, wurde ohne besondere Ausbrüche der Trauer hinabgesenkt.
Das Scheitern der Novelle erfolgte bei der Abstimmung über die Besetzung der Kammern bei den Landgerichten. Die Vorlage gewährte zwar die Wiedereinführung der Be- .rufung in Strafsachen, aber sie gab die Berufung nicht 'unentgeltlich. Im Zusammenhang mit ihr brachte die Vorlage die Aufhebung einiger sogenannten Garantieen des Verfahrens, vor Allem die bedenkiiche Maßregel der Be- -srtzung der Strafkammern mit drei, anstatt wie bisher wit fünf Richtern. Während in der Strafkammer jetzt zur Verurtheilung vier Stimmen gegen eine nöthig sind, sollten also in Zukunft zwei gegen eine genügen. Der Vorsitzende brauchte mithin nur einen einzigen Beisitzer für fehle Meinung zu gewinnen, um diese durchznsetzen. Ein besonders energischer Vorsitzender könnte also danach eine Verurtheilung erzielen, sobald es ihm gelingt, ein einziges Mitglied der Kammer zu seiner Meinung zu bekehren, während jetzt der Vorsitzende noch überstimmt werden kann, wenn zwei Mitglieder seiner Meinung beitreten, da schon bei zwei freisprechendeu und drei verurtheilenden Stimmen die Freisprechung erfolgt. Die Regierung hat für die von chr gewünschte Verschlechterung des Verfahrens, vor der hervorragende Juristen, wie Binding, als vor einem nationalen Unglück gewarnt haben, keine anderen Gründe beibriugen können, als die Rücksicht auf finanzielle Ersparnisse. Denn was der Staatssekretär Nieberding und der Justizminister Schönstedt sonst an Beweggründen für die Haltung der Negierung anführen konnten, war so schwach, daß es nach keiner Seite hin einen irgendwie überzeugenden Eindruck lachen konnte. Der Antrag auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage wurde dann auch mit außerordentlich großer Majorität abgelehni, und der Staatssekretär Nieberding gab im Namen der verbündeten Negierungen seine Erklärung ab, daß die Vorlage nunmehr unannehmbar geworden sei, und auf die Berathulig derselben kein Werth mehr gelegt werde.
Die Vorlage ist hiermit endgültig gescheitert. Aber hätte ter Reichstag selbst, was wir lebhaft bedauert haben würden, in diesem Punkte der Negierung nachgegeben, so wäre diese Opferwilligkeit doch erfolglos und ein Zustandekommen der Gesetzesvorlage außer dem Bereich der Möglichkeit gewesen. Wäre die Novelle nicht an der Besetzung der Strafkammern gescheitert, so hätte sie an den Fragen der Beschränkung des Wiederaufnahme-Verfahrens oder der Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz oder endlich an dem Zeugniszwang für Redakteure Schiffbruch leiden müssen. Nach dem bestehenden Gesetz soll die Wiederannahme eintreten, wenn neue That- sachen rc. dafür sprechen, daß eine Freisprechung eintreten Knne, während sie nach dem Willen der Regierung nur dann eintreten soll, wenn neue Thatsachen rc. zum Beweise ter Unschuld beigebracht werden. Trotz des Widerspruchs ter Regierung hatte sich die Mehrheit des Reichstags für die Beibehaltung des bisherigen Zustandes entschieden, »ährend die Regierung diese Fassung für unannehmbar er- Härte. Der gleiche unüberbrückbare Gegensatz bestand bei ter Frage der Entschädigung unschuldig Verurtheilter, welche die Mehrheit des Reichstags bei erfolgter Freisprechung, die Regierung dagegen nur bei erwiesener Unschuld gewährt misten wollte. Ein ebenso starker Gegensatz trat bei der Frage der Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz zu Tage. Die Vorlage vertrat, entsprechend dem Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarfeit des Verfahrens, den Standpunkt, daß der Regel nach die zweite Entscheidung nicht auf Grund ter Akten, sondern auf Grund einer neuen Beweisaufnahme erfolgen soll. Aber diese Regel sollte durch Ausnahmen durchbrochen, und es sollte gestattet werden, an Stelle der persönlichen Vernehmung die Aussagen der in erster Instanz vernommenen Zeugen zu verlesen, was die Reichstagsmehrheit mit Recht als eine durchaus zu verwerfende Verschlechterung des Verfahrens ansah. Ein unüberbrückbarer Gegensatz zwischen Regierung und Reichstag bestand endlich tezüglich der die Presse betreffenden Punkte der Vorlage. Die Regierung war noch nicht einmal fest entschlossen, in bit Aushebung des fliegenden Gerichtsstandes zu willigen,
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