Wiesbadener Tagblatt
Unzeigen-PretSr
Verlag: Langgasse 27.
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1896
N-. 504.
Dienstag, den 27. Grtober
vezirlS-FernsPrecher Äe. 62.
Bezirts-Fernsprecher We. 52.
Abend-Ausgabe
Die Justiznovrlle.
grundsätzliche und organische Reform der Strafprozeßordnung,
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Königliche Schauspiele
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K Mit Genugthunng sind in dem Gesetzentwurf eine Anzahl " Verbesserungen zu begrüßen, die durch keine Einschränkungen auf anderen Gebieten wett gemacht werden. Hierzu rechnen wir in erster Linie die Ausdehnung der Zuständigkeit der Schöffengerichte in Bezug auf zahlreiche kleinere Strafsachen und die Ersetzung des Voreides durch den Nachcid. Bei der D. wichtigsten der Forderungen, deren Erfüllung der Gesetz-
jenem Widerspruch Recht gegeben. Aber der dem Rcichs- ag vorliegende Entwurf gemährt die Berufung nicht ohne EMeiteres, nicht unentgeltlich. Im Zusammenhang mit der
Berufung bringt der Entwurf die Aufhebung einiger sog. Garantieen des Verfahrens, wobei als die bedenklichste Maß-
schweren Urkundenfälschung, des betrügerischen Bankerotts und der Verbrechen im Amte die wichtigsten sind, sollen den -"Schwurgerichten entzogen und den Strafkammern zugetheilt
«grthan, zu erkenne«, was der Zuschauer Alles auf Treu und Maube» vom Mimen hinnehmen muß und wie sehr der dramatische Dichter vom Schauspieler abhängig ist, toic ^icht er, je nach der Darstellung, verstanden oder nicht
Montag, den 26. October, zum ersten Male: „Nora".
Schauspiel in 3 Auszüge» von Henrik Ibsen. Deutsch von Wilhelm
DiegrößerrnMeingn1sl»esiherimRhei«gau.
Nach der soeben erschieuencu XI. Lieferung, umfassend den Regierungsbezirk Wiesbaden, des „Handbuch des Grundbesitzes im Deutschen Reiche, mit Angabe sämnulicher Güter, ihrer Qualität, ihrer Gröhe und Knllurart, ihres Grundsteuer- ReiuertragS, ihrer Besitzer, Pächter, Administratoren rc., der Industriezweige, Post-, Telegraphen- und Eisenbahnstationen, Züchtungen spezieller Vichrassen, Lcrwerthuug des Vichstaudes rc., nach amtlichen und auihcntischen QiieUen bearbeitet von Paul
Dolillsche Tages-Rirndschan.
— Getreidepreise und Antrag Kanitz. Die Korrespondenzen der Berliner Leitung des Bundes der Land- wirthe suchen sich recht und schlecht mit der Thatsache ab- znfinden, das; bei den gegenwärtigen Getreidepreiscn an eine Wiederaufnahme des Antrags Kanitz nicht zu denken ist. Der Trost, den man sich in jenen Kreisen spendet, geht dahin, daß in nicht zu ferner Zeit der Antrag wiederkehren und dann umso sicherer Annahme finden müsse. Dies werde der Fall sein, wenn die Getreidepreise so hoch gestiegen wären, daß im Interesse der Konsumenten eine Herabminderung des Preises auf den mittleren Durchschnitt geboten wäre — ja man behauptet sogar, daß dann die Durchführung des Antrags noch viel leichter sein würde. Wir sind die Letzten, die das Abrücken der gutmeinenden Freunde der Landwirthschaft von einem Antrag, welchem sie irriger Weise eine momentan lindernde Kraft zntrauten, aufhalten tvolltcn. Nur möge die Korrespondenz des Bundes der Land- wirthe auch ihrerseits diese Rnckzugsbewegung ruhig ihren Fortgang nehmen lassen. Das direkte Gegentheil geschieht aber durch Behauptungen, wie die hier erwähnte, die den schlichten Landmann, soweit er sich bisher von der Parole Kanitz
M-Oisgeführt und wir habe» es bei dieser Gelegenheit eingehend be- ^Drochen, so daß wir einer Kritik des Werkes selbst überhoben fiiib-
Das Stuck ist für Wiesbaden nicht mehr neu. Es wurde am ^Orsldenz-Theater im Mai vorigen Jahres unter der kurzen Zwischen- direktion Becks, des ehemaligen Heldenspielers der König!. Bühne,
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sondern um Versuche, Uebelständen, die sich im Einzelnen Mfihlbar gemacht haben, nach Möglichkeit abzuhelfen. Diese
Versuche sind zum Theil als gelungen, zum Theil als miß- - Ölungen zu betrachten.
Mit Befriedigung begrüßen wir die Einführung der Berufung gegen die Urtheile der Strafkammern. Das Fehlen dieser Berufung ist der Hauptgrund des Widerspruchs gc-
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daß man eigentlich mit List oder Gewalt alle verstockte» Junggesellen in das Theater schaffen sollte, um sie an diesen Scenen zu bekehren und für die Ehe zu retten. Bald aber ließ die Künstlerin ahnen, daß in der scheinbar so oberflächliche» Nora doch noch etwas Anderes schlummere. Das schinmierte hervor, als es klar ward, auf welche Weise sie in übergroßer Liebe zu ihrem Manne reinen Herzens zur Fälscherin geworden war, wurde deutlicher, als sie mit Günther, der nm ihre Schuld wußte und der sie in Händen hielt, zur Aussprache kam, entwickelte sich unter der Tortur der drei WeihnachtStage und trat deutlich zu Tage, als sie die scheittbar letzte Hülfe durch den Hausfreund Dr. Rank verschmähte, weil dieser ihr, wenn auch in zartester Form, Andeutung von seiner Leidenschaft für sie gemacht hatte. Und als daun die Katastrophe cintrat, als sie erkannte, wie egoistisch und oberflächlich doch eigentlich der bisher so heißgeliebte Gatte ihre Schuld auffaßte, wie er vor Allem auf das Aeußerliche, auf die Wahrung des Scheins, bedacht war, und wie sie dann wieder sein geliebtes Püppchen werden sollte, als die Gefahr, da« Haus gefährlich zu koinpromittiren, plötzlich beseitigt erschien, da war das Motiv der Wandlung dichterisch und schauspielerisch zugleich hinreichend begründet, da war Nora wirklich reif, zwischen Liebe und Verliebtheit gründlich zu unterscheiden und die höchste Pflicht zu erkennen — die Pflicht gegen sich selbst. Ungewöhnlich mag es nun fein, daß Nora den nicht mehr geliebten Mann und ihre Kinder verläßt, aber mystisch und nn- motivirt erscheint ihr Schritt nicht mehr. Es war ein hoher, künstlerischer Genuß, zu verfolgen, wie Fräulein Lauge den Charakter aufbante und entwickelte und eine seltene Einheitlichkeit, Geschlossenheit und Abrundung des Spiels erzielte. Da« war nicht allein mit „Theaterblut" zu machen, nicht mit dem Bühuentalent allein, sonder» im Wesentlichen durch ein scharfes Eindringen in die Rolle, ein ernstes, geistiges Versenken. Daß ihr äußerliche Vorzüge, vor Allem größte Anmuth in Erscheinung und Bewegung, sowie ein sehr lebhaftes, ausdrucksvolles Minenspicl, dabei zu Hülfe kommen und daß sich überall ein tiefes seelisches Empfinden kundgab, das freilich erst konnte chr
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zehnten andauernd und dringend geforderte Entschädigung der unschuldig Vcrurtheilten soll zwar durch den Gesetzentwurf endlich zur Thal werden, aber die Forderung wird doch nur in sehr unzureichender Weise erfüllt werden. Es soll lediglich der, welcher die Strafe bereits erlitten hat, entschädigt werden, und nicht derjenige, welcher unverschuldet in Untersuchungshaft gesessen hat. Für die Ausdehnung der Entschädigung hat sich der Juristeutag bereits im Jahre 1876 durch folgenden Beschluß entschieden: „Im Falle der Freisprechung oder der Zurückziehung der Anklage ist für die erlittene Untersuchungshaft eine angemessene Entschädigung zu leisten, es sei denn, daß der Angeklagte durch sein Verschulden während des Verfahrens die Untersuchungshaft oder die Verlängerung derselben verursacht hat." Und schon im Jahre 1883 hat sich die Kommission des Reichstags mit überwiegender Mehrheit dahin ausgesprochen, daß „eine Entschädigung für unverschuldet erlittene Untersuchungshaft unter bestimmten Voraussetzungen dem Freigesprochenen zu gewähren sei". Leider aber ist die Aussicht, diese erweiterte Forderung durchzusetzen, gleich Null, und man muß zum Schluß froh fein, wenn die erste Hälfte der Forderung erfüllt wird. Ernsthafte Bedenken müssen auch dagegen geltend gemacht werden, daß der Entwurf die Entscheidung über den Entschädigungsanspruch in erster Reihe der obersten Behörde derLandesjnstizverwaltnng, d. h. dem Justizminister, zumeist. Hierdurch wird nicht nur eine Art Kritik des gerichtlichen Verfahrens geschaffen, sondern auch, da gegen die Entscheidung der Justizverwaltung der Rechtsweg beschritten werden kann, die ganze Angelegenheit in außerordentlicher Weise komplizirt.
Sehr zu bemängeln ist an der Vorlage endlich das Verhalten zur Rechtsprechung gegenüber der Presse. Bezüglich des Gerichtsstandes der Presse hat die Kommission den Entwurf erfreulicher Weise dahin abgeändert, daß, wenn in einer im Inland erscheinenden periodischen Druckschrift der That- bestand einer strafbaren Handlung enthalten ist, der Gerichtsstand der begangenen That nur, bei dem Gericht begründet sein soll, in dessen Bezirk "bie Druckschrift erschienen ist. Dagegen hat die Kommission in der Frage des Zeugniß- zwanges vor der Negierung kapitulirt. In der Frage des Gerichtsstandes scheint die Regierung zum Nachgeben bereit zu sein; in der Frage des Zeugnißzwanges wird der Reichstag sich bemühen müssen, das nachzuholen, was die Kommission versäumt hat.
Es handelt sich somit, wie man sieht, bei der Jnstiz- novelle um recht schwierige und streitige Fragen, und es wird nickt leicht fehl, eine Einigung und den Abschluß des
Spiel zum vollen Siege führen, aber die Grundlage für-die mustergültige Darstellung dieser Rolle ist doch vorab im geistigen Erfassen derselben zu suche». Freuen wir uns doppelt, daß wir in Fräulein Lange nicht nur eine temperamentvolle, sondern auch eine höchst geistvolle Schauspielerin gewannen. Mit dem gestrige» Abend, der ihr einen bedeutenden künstlerischen Erfolg brachte, dürfte sie endgültig ihr Feld erobert und damit auch über gehässige, schleichende Jntriguen nachhaltig gesiegt haben. Das freut uns nicht nur der Künstlerin, sondern ebenso sehr der Königl. Bühne wegen. Neber die sonstige Besetzung ist weniger zu sagen. Herr Radius war ein guter Advokat Helmer, ein verliebter Gatte und angenehmer Durchschnittsmensch, wie eben dieser Robert sein soll. Die begehrliche Liebesscene nach der Heimkehr vom Kostümfest gelang ihm vorzüglich, und e6 zeugte von künstlerischem Feingefühl, daß er hier de» leichten Champagnerschwipps nicht so stark markirte, wie es sonst wohl geschieht. Auch die Scene nach der Lektüre des Briefes war packend gegeben. Herr Faber spielte den Dr. Rank charakteristisch und markirte den Rückenmärkler, dessen „armes unschuldiges" Rückgrat für die lustigen Stunden seines Vaters büßen mußte (das bekannte Jbseusche Vererbungsmotiv), sehr deutlich, aber ohne störende Uebertreibung. Fräulein Santen, welche hervorragende Darstellerin man leider allzu wenig in „tragenden" Rollen sieht, spielte die Fran Linden mit warmem Empfinde», wie ihrer bedeutenden Begabung, man erinnere sich nur ihrer „Medea" und „Maria Magdalena", denn Überhaupt alle düsteren Fraueucharaktere besonders günstig find. Herr Schreiner hob das Röllchen des Günther zu seiner vollen Bedeutung, wußte auch da» bessere Gefühl im Charakter des verbitterten Mannes gut durchblicken zu lassen. Die Darsteller ernteten starken Beifall, von dem aber auch die verstäudnißvolle Regie de» Herrn Köchy einen Theil zu beanspruchen hat. Mit „Nora" hat das Hoftheater ein Stück von hohem litterarischen Interesse gewonnen, das bei seiner rauftet» gültigen darstellerischen Ausgestaltung hoffentlich recht lange den
Jahrgang.
Erscheint in zwei Ausgaben. — Bezugs-Preis: 60 Pfennig monatlich für beide Ausgaben zusammen. — Der Bezug kann jederzeit begonnen werden.
ttg- E ein wohlgefügtes, wuchtiges Kunstwerk eiitgegeutrat. Fräulein Wange zeigte uns Nora zunächst als verzogene, sorglos-heitere
— 1 ß^vpipuppe des .Puppenheims" (dies der ursprüngliche Titel des |-Kerfes), und sie wußte sich in ihrer Häuslichkeit im Verkehr i tot ihrem Manne und ihren Kindern so reizend zu geben,
r and sorgfältige» Dnrchzeichiimig so folgerichtig zu entwickeln und Ä Deutlich zu machen, daß nichts Unklares hasten blieb und bafj uns die Lösung im Werfe Ibsens nicht mehr als eine .1 : f Karotte des alten Grüblers in Christiania erschien, sondern daß II 6 «ns dies Schauspiel im Ganzen und in seinen einzelnen Theilen
| -regel die Besetzung der Strafkammern mit drei, anstatt wie L bisher mit fünf Richtern auzusehen ist. Hervorragende g~3nriftcn wie Biuding haben vor dieser Verkleinerung der Strafkammer als vor einem nationalen Unglück gewarnt. Und in der That, während bisher in der Strafkammer zur Lerurtheilung vier Stimmen gegen eine nöthig waren, sollen in Zukunft zwei gegen eine genügen. Der Vorsitzende braucht also nur einen einzigen Beisitzer für feine Meinung zu gewinnen, um diese durchzusetzen. Wir hoffen, daß der Reichstag sich entschieden gegen diese Verschlechterung des Verfahrens wenden wird, denn der einzige Grund, der für sie geltend gemacht werden kann, die finanzielle Ersparniß, darf hierbei garnicht in Betracht kommen.
Als einen weiteren Mangel der Vorlage betrachten wir die Beschränkung der Zuständigkeit des Schwurgerichts. Eine Reihe von Verbrechen, unter denen die des Meineides, der
werden. Wir sehen nicht den allermindesten Grund zu Ai dieser Maßregel, die mit irgend welchen Mißständen im 11171 k Schwurgerichtswesen nicht zu rechtfertigen ist, und die sich alk ein unbegründetes Mißtrauensvotum gegen die Laien- rechtsprechung darstellt.
Ellerholz, Dr. E. Kirsten,, Dr. Trang-Müller, W. ©erlaub und Georg Volgcr" (Berlin, Nicolaische Verlagsbuchhandlung, N. Stricker) vertheilt sich der Hauptbcsitz au Weinbergen im Rhcingan wie folgt: Das größte Areal besitzt mit 1669,92 Hektar (gelegen in Aßmanns- hausen, Eltville, Lorch, Nenhof-Psortcnhos, Oestrich, RüdeSheim mit Eilinge» und Steinberg) der Fiskus. Von diesem Areal sind nur 51,50 Hektar Weinberge. Ihm folgen nach der Arealengröße der Weinberge: Prinz Albrecht von Preußen mit einem Areal von 121,20 Hektar (belegen in Erbach, Hattenheim und Kiedrich) mit 32,20 Hektar Weinbergen; August Wilheiinjsche Aktiengesellschaft mit einem Areal von 38,90 Hektar (belegen in AßinannShauseii, Eibingen, Eltville, Erbach, Hallgarten, Hattenheim, Oestrich, Rauenlhal und RüdeSheim) mit 29,70 Hektar Weinbergen; Johann Baptist Sturm mit einem Areal von 25,80 Hektar (belegen in Aßmannshailsen, Eibingen, Geisenheim, Johannisberg und RüdeSheim) mit 18,70 Hektar Weinbergen; Grasv. Schönborn in Wiesentheid mit einem Areal von 112,30 Hektar (belegen in Geisenheim Hallgarten, Hattenheim, Lorch, Lorchhausen, Mitlelheim, Oberwalluf, Oestrich und Rüdesbeim) mit 15,90 Hektar Weinbergen; Kaspar Josef Balthasar Stein bau er in Oestrich mit einem Areal von 21,90 Hektar (belegen in Hallgarten und Oestrich) mit 15,80 Hektar Weinbergen; Fürst von Metternich-Winneburg in Wien mit einem Areal von 329,60 Hektar (belegen in Geisenheim, Johannisberg undStephanShansen) mit 15,90 Hektar Weinbergen; Freiherr Laugwerth v. Simmern in Eltville mit einem Areal von 89 Hektar (belegen in Eltville, Erbach, Hallgarten, Hattenheim, Kiedrich, Oberwalluf, Oestrich und Ranenthal) mit 14,20 Hektar Weinbergen; Freiherr v. Ritter zu Rndesheim mit einem Areal von 59,40 Hektar (belegen in Erbach, Kiedrich und RüdeSheim) mit 11,50 Hektar Weinbergen; Graf v. Ingelheim zu Geisenheim mit einem Areal von 173,20 Hektar (belegen in Geisenheim, RüdeSheim und Slephanshansen) mit 10,80 Hektar Weinbergen; D i ö c e s e L i m b u r g mit einem Areal von 75,50 Hektar (belegen in Aulhansen, Eibingen, Geisenheim und RüdeSheim) mit 9,50Hektar Weinbergen; Herzog Adolf von Nassau,. Großherzog von Luxemburg, mit einem Areal von 125,30 Hektar (belegen in Eltville, Nendorf, Nieder- und Oberwalluf und Nauenthal) mit 9,10 Hektar Weinbergen; Herrn. Gottl. Peter Arnold v. Miimni in Frankfurt a. M. mit einem81 real von 13,10Hektar (belegen in Johannisberg) mit 7 Hektar Weinbergen und G ra f v. Matnschka in Schloß Vollrad mit einem Areal von 124,60 Hektar mit 3,10 Hektar Weinbergen.
MSerstanden werden kann. So blieb uns seiner Zeit im Charakter ■®ora* (damals spielte sie ein Fräulein Rosner) Vieles unverständ- Wich; man konnte das Verlassen ihres Heims nicht vollkommen de- &<teifeu, nicht begründet finden in ihrer Sinnesart, da eben das Spiel E bet Schauspielerin die Möglichkeit einer solchen Wandlung ziemlich ^nsschloß, und das Große, da» „Wunderbare", von dem Nora | ^bet, mußte uns mystisch und unklar vorkommen. Nun, Fräulein Wange hat es gestern verstanden, diesem Charakter alles Un- Werständliche zu nehmen, ihn in einer geradezu meisterhaften Anlage
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)NUÄ | ^onge. Regie: Herr Köchy.
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' 1 tntnmrf bringen soll, muß man dagegen leider sehr der ; traurigen Erfahrung gedenken, daß des Lebens ungemischte leben.: k Freude keinem Irdischen zu Theil wird. Die seit vielen Jahr-
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whe» wesen, der im Jahre 1879 gegen das Zustandekommen der Justizgesetze erhoben wurde, und die Erfahrung hat
<* tttttnttnltnt» für die Abend-Ausgabe bis 11 Uhr Vormittags, für die Margen-Ausgabe bis 3 Uhr Nachmittags. — Für die Aufnahme später eingereichter Anzeigen zur Nächsterscheinenden Ausgabe wird keine Gewähr Übernommen, jedoch nach Möglichkeit Sorge getragen.
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