Wiksbsdmr Sagblatt
1896.
Frettag, den 18. September.
BezirkS.Frri^Prech« Re. 52.
N». 438
BezirlS-FernfPrecher No. 52.
Jlbend-Ausg^be
Zweck. Es ist ungerecht, daß, um die vielleicht mit einem Verweis zu bestrafende Pflichtverletzung eines Beamten zu ermitteln, ein Anderer mit mehrwöchentlicher Haftstrnfe belegt wird. Und der praktische Werth der Maßregel ist gleich Null. Soweit bisher derartige Indiskretionen von Beamten ermittelt worden sind, ist es fast durchweg auf andere»! Wege geschehen, als durch den Zeugnißzivang, der im entscheidenden Falle immer die Wirkung versagt. Und das ist nicht zu verwundern, denn das Gesetz bringt hier den Redakteur mit seiner eigenen Moral in Konflikt, die ihm gebietet, das ihm bewiesene Vertrauen zu rechtfertigen. Jede Zeitung kann einmal in die Lage kommen, in höherem Interesse etwas veröffentlichen zu wollen, ohne daß es den Urheber nennen mag. Das sollte gerade die Negierung anerkennen, die ja so
vor der Negierung kopitnlirt. Wir hoffen, daß dasPlenum mehr Rückgrat zeigen wird. Der Vorwurf, daß der Reichstag so das Zustandekommen des Gesetzes hindere, kann der Negierung vom Reichstag znrückgegrben werden. Und bei dem ernsthaften Bestreben, die Justiznovelle unter Dach und Fach zu bringen, hätte doch erst abgewartet werden müssen, ob nicht die Regierung mit sich reden läßt. Die Position der Regierung ist in dieser Sache keine günstige, denn die etwaigen Vortheile der Institution des Zengnißzwangcs für die Presse wiegen die Nachtheile nicht auf; jedenfalls steht das Strafmittel nicht im Verhältniß zu dem erstrebten
44. Jahrgang.
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Die InstixnoveUe.
Die dringlichste und wichtigste der Aufgaben, deren Löfnng den Reichstag beschäftigen wird, ist die Erledigung der Juftiznovelle, die eine ganze Reihe viel umstrittener Fragen enthält, so die der Berufung, der Ersetzung des Voreids durch den Nacheid und dergl. mehr. Die am längsten ersehnte Forderung, deren Erfüllung die Vorlage uns bringen soll, ist die Entschädigung der unschuldig Vcrurlhelten. Freilich, ans dieser Entschädigung, deren Gewährung nicht länger mehr versagt iverden kann, ist das wichtigste Moment, die offizielle Ehrenrestitution, dadurch entfernt worden, daß der Staat seiner Pflicht nicht aus Pflichtbewußtsein, sondern nur auf Verlangen des Geschädigten nachkommt. Ferner soll dieEntschädigung denen nicht gewährt werden, die schuldlos vonder Polizei oder während d,»gerichtlichen Voruntersuchung eingekerkert und nach dem Erweise ihrer Unschuld entlaffen worden sind. Die vorläufige Ergreifung undFestuahme von Personen, die eines Vergehens oder Verbrechens angeklagt oder „hinreichend" verdächtig sind, ist in der Strafrechtspflege nicht zu entbehren. Sie liegt im Interesse der öffentlichen Sicherheit uud ermöglicht oft erst die Entdeckung und Bestrafung der Delikte. Daß bei diesem noth- wendigen, aber gefährlichen Institut der Untersuchungshaft große Fehler und Jrrthümer mit unterlaufen, ist leider nur zu natürlich. Daß aber Derjenige, welcher durch diese Fehler undJrrthümer geschädigt wird,dafür entschädigt werden sollte, scheint eine garnicht abzuweisende Forderung zu sein. Aber die Aussicht für ihre
Erfüllung ist gleich Null, und wie die Dinge liegen, wird man froh sein müssen, die Entschädigung der unschuldig Verurthcilten unter Dach und Fach zu bringen.
Sehr zu bemängeln ist auch an der Vorlage, in der Gestalt, die sie in den Kommissionsberathungen angenommen hat, die stiefmütterliche Behandlung, die sie der Presse zu Theil werden läßt. Die unfreundliche Gesinnung, welche die Väter des Gesetzentwurfs der Presse entgegen bringen, macht sich besonders in zwei Punkten von hervorragender Wichtigkeit geltend, in der Institution des Zeugnißzwanges und in dem Gerichtsstand der Presse. ‘
In der dritten Lesung hat die Kommission, welche fest entschlossen schien, den unseren modernen Anschauungen widersprechenden Zeugnißzwang für Redakteure zu beseitigen,
oft zu Veröffentlichungen in der Presse die Zufiacht nimmt, ohne sich als Verfasser knndzugekben.
In ebenso ungünstiger Weise verhält sich die Vorlage gegenüber der Frage des Gerichtsstandes der PresK. Bei der Berathtmg der Reichsjuftizgesetze war Mer Zkit vom Reichstag in die Strafprozeßordnung eine Bestimmung aufgenommen worden, daß der Gerichtsstand des Redakteurs am Orte des Erscheinens der Zeitung sein solle. Die^e Bestimmung wurde vom Bundesrath abgelehnt, und die ReichStagsmchrheit ließ sie fallen, da die Rcgienmg zu verstehen gab, daß ja die verständige und uaturgcmähe Handhabung der Geßctze eine besondere Bestimmung über den Gerichtsstand ganz überflüssig mache. Wie sehr man sich in dieser Beziehung getauscht hat, beweist die Rechtsprechung des Reichsgerichts. Zunächst durchbrach man den ordentlichen Gerichtsstand des Redakteurs durch die Konstruktion der sogen. „BerbreltungSeentren". Wenn z. B. eine Zeitung in Berlin erscheint und in einer größeren Anzahl von Exemplaren nach München verschickt wurde, so sollte auch das Münchener Gericht gegenüber dem Berliner Redakteur zuständig sein. Und endlich kam das Reichsgericht zu der schier unverständlichen Auslegung, daß der Gerichtsstand des verantwortlichenRedakteurs an jedem Orte begründet sei, wo auch nur eine einzige Nummer des Blattes verbreitet sei. Es muß dringend gewünscht werden, daß der Reichstag Alles daran setzt, um nach diesen beiden Richtungen hin der Presse eine Rechtsprechung zu sichern, die dem Wesen und den Einrichtungen der Presse entspricht. Dr. jur. P.
Dir rmlrrgrgangrnr Robinson Insel „Inan Fernande?".
Dor wenige» Tagen kam die Nachricht nach Europa, daß die im stillen
Ocean etwa 665 Kilometer westlich von Balparaiso gelegeue, nach ihrem Entdecker benannte Insel „Inan Fernandez" infolge eine« Erdbebens vom Meere verschlungen sei. Diese Insel beansprucht insofern ein gewisses Jnteresie, als sie in früheren Zeiten verschiedene Male schiffbrüchigen Seeleuten und Abenteurern Zuflucht gewährte, darunter in den Jahren 1704 bi« 1709 einem schottischen Matrosen Alexander Seikirk, dcffen Schicksale dem englischen Schriftsteller Daniel Defoe die Anregung zu seinem in unzähligen Excntplaren verbreiteten Buche „Robinson Crusoe" gegeben haben, in tveläniu das Leben Robinsons aus der Insel in fesselndeiz romantischer Weise dargestellt war.
Die Insel „Juan Fernandez", von den Chilenen Mas a Tierra genannt, ist ungefähr 90 Quadratkilometer groß, vulkanischen Ursprungs, sehr bergig und theilweise bewaldet. Unsere deistehende Kartenskizze flieht ein deutliches Bild dieses durch die Schicksale Robinsons berühmt und bekannt gewordenen Eiland«». Die an der Nordküste der Insel gelegene Cumberland-Bai, westlich deren
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(Nachdruck verboten.)
Berliner Brief.
Die Reservisten. — Arbeitslos. — Schuster. — Die Dumme«. — Das Theater des Westens.
Berti«, 17. September.
Reserve hat Ruh' — sie tauchen nun wieder auf, die strammen Gestalten der Reservisten mit den sonnengebräunten Gesichtern, auf dem knrzgeschnittcnen Haar die Militärmütze, in der Hand das leichte Stöckchen mit der bunten Quaste — ein wichtiger Lebensabschnitt fft zu Ende, ein neuer beginnt, was wkrd er bringen: Gutes oder Böses? Ich werde mich hüten, hier auf die Militärfrage näher einzugehen und ihrer Vortheilc und Nachtheile zu gedenken, ein Uebles hat sie sicher für die großen Städte, das sich stets im Herbst recht deutlich zeigt, das ist, daß ein bedeutender Theil der Reservisten nicht in die ländliche Hcimath zurückkehrt, sondern in den Städten verbleibt und einestheil§ die Schaar der Arbeitslosen vermehrt, anderntheils den Uebrigen den Kampf um die Existenz noch schwerer macht. Hunderttausend Arbeitslose in Deutschland, wir haben's ja erst dieser Tage gelesen; man darf sich garnicht vorstcllen die Summe ton Elend, Unglück, Sorge, tvelche diese gewaltige Zahl verkörpert, und diese Ziffer ist stets im Wachsen begriffen, stets in der Zunahme! Gerade jetzt wieder, wo sich das Laub zu färben bqinnt, wo die Felder beraubt sind der goldglänzenden Aehren und der Klang der Sichel verklungen ist, beginnt von Neuem der Zudrang zu den großen Städten, namentlich nach Berlin. Man unterscheidet sie sehr wohl im Weltstadtgetriebe, die Figuren der Neuangekommenen. Diese noch kecke Zuversicht in den Mienen, Jene ängstliche Fragen, ob sie nicht endlich eine sichere Unterkunst finden, Andere schon
verzweifelnd, weil all ihr Suchen vergeblich bisher war, und noch Andere stnmpfe Gleichgültigkeit, dgs Schlimmste von Allem, denn sie haben es aufgegeben, Arbeit zu finden, und bei so Manchem von ihnen bedarf es nur der Versuchung und Gelegenheit, um den Pfad des Verbrechens zu beschreiten. Nicht genug kann gerade jetzt vor einem Zuzug nach Berlin gewarnt werden, wenn die Betreffenden nicht ganz sichere Stellungen in Aussicht haben, viele Hulidertc junger Kaufleute und Tausende von Arbeitern irren hier beschäftigungslos umher und sind ftoh, wenn sie täglich wenige Groschen erschwingen, um in der Volksküche einen warmen Bissen zu erhalten uud für die Nacht eine erbärmliche Lagerstätte in irgend einer Penne zn finden.
Und doch, und doch, das Geld liegt noch immer auf der Straße, und so Mancher versteht es aufzuheben, nur daß er in den meisten Fällen hiervei mit dem Strafgesetz in Konflikt geräth. Wir haben's ja wieder bei dem kürzlich verhafteten Direktor der Norddeutsch enHandels- gesellsch aft, OSear Schuster, gesehen, der die Knnst des Geldaufhebens tüchtig verstand. So tüchtig, daß man seine Unterschlagungen auf drei Millioneu Mark berechnet. Ganz gerecht verfährt das liebe Schicksal auch nicht: Da find Tausende, die gern von früh bis spät arbeiten möchten, um nur das Allernothdürftigste zum Lebensunterhalt zu geroiimen, uud da ist ein Anderer, der in Herrlichkeit und in Freuden lebt und dem das Geld in Strömen zufltcßt, das Geld, das die Dummen durchaus los werden wollen. Daß es Menschen fließt, die gern möglichst gut auf Kosten Anderer (eben, ist verständlich, verständlich auch, daß sie in diesem Bestreben auf verdächtige Wege gelangen, aber durchaus unverständlich ist es, daß es noch so viel Summe giebt, so furchtbar Dumme, die trotz aller Warnungen immer wieder und wieder gerupft
werden! Da beehrt dieser sogenannte „Direktor* Schuster Berlin mit seiner Gegenwart, er hat Dresden mit anderthalb Millionen Mark Schulden verlassen, er hat in Berlin den Offenbanmgseid geleistet, trotz seines gewandten Wesens kann er doch seine geringe Schulbildung nicht verbergen, seine „Firma" ist fast stets dem Bankerott nahe, sein Vorleben ist auf das Leichteste zu erfahren — und solch einem Menschen werden Millionen und Millionen zugetragen, die in seinen weiten Taschen im Nu verschwinden! Und das Tolle dabei ist, daß diese Fälle nicht vereinzelt dastehen, sie wiederholen sich mehrmals im Jahre, sie werden des Langen und Breiten in allen Zeitungen mitgetheilt, sie werden auf das Grellste durch die Gerichtsverhandlungen beleuchtet--und bk Dummen
werden nicht alle! „Es kann ja glücken!" so sagen sie sich mit bewnndernswerther Zuversicht und hoffen und harren, bis sich auch an ihnen daS alte Sprichwort von dem Hoffen und Harren erfüllt.
„ES kann ja glücken!" — auch die Unternehmer des Theaters des Westens haben es auf ihr Programm in beueidenswerthem Zutrauen geschrieben, trotzdem viele ob des letzteren baß verwundert sind. Senn das Theater liegt doch gar zu sehr im „wilden" Westen — ja, wenn es sich in der Nähe der Potsdamer Brücke oder des Lützow- platzes befände, aber noch ein ganz Stück hinter dem Zoologischen ©.arten auf Charlottenburger Boden. ... es ist doch sehr fraglich, ob der Zug nach jenem Westen so stark sein wird, um dem Unternehmen genügende Einnahmen zufließen zu lassen. „Da draußen" ist ja allerdings ein bedeutender und zwar vornehmer Stadtthsil entstanden, viele Beamte und Offiziere, viele Gelehrte und Fabrikanten bewohnen die prächtigen Häuser, aber wie der Prophet nichts im Vaterlande gilt, so wollen auch jene „Westler", wenn sie sich erstmal zu
