Wiesbadener Sagblatt
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U-. 302.
Bezirks-Fernsprecher N». 52.
1896
Mittwoch, den 1. Inti.
Bezirks-Fernsprecher No. 52.
Deutsches Keich.
* Sof- «nd Vrrsonal-Nachrichten. Prinz Ludwig von Bayern ist gestern Nachmittag in Berlin eingetroffen und in der bayrische» Gesandtschaft abgestiegen. Der Prinz stattete dem Reichskanzler einen längeren Besuch ab. Abends fand beim Reichskanzler zu Ehren des Prinzen ein großes Diner statt, zu welchem u. 81. die Mitglieder der bayrische» Gesandtschaft, die Staatsminister und Staatssekretäre, die Chefs des Civil- und Militär-Kabinetts gebeten waren. — Gestern Mittag hat im Handelsministerium die Uebernabme der Geschäfte durch de» neu ernannten Minister Breseld stalt- gesnnden. Der bisherige Minister Frhr. v. Berlepsch verabschiedete sich in längerer Rede von seine» Beaniten und bat, ihm ein freundliches Andenken zu bewahre». — Dein Staatsminister Frhr». v. Berlepsch ist, wie der „Reichsanzeiger" meldet, anläßlich seines Rücktritts vom Kaiser mittels huldreichen Handschreibens dessen Büste verliehen worden. — Die K r o » p r i nzes s i n v o n S ch w ed e n und Norwegen begab sich heute Vormittag wieder nach Kreuznach.
* ^erlitt, 1. Juli. Mitglieder aller Parteien haben zur dritten Lesung des bürgerlichen Gesetzbuchs einen Antrag im Reichstag eingebracht, die Verbündeten Negierungen möchten dahin wirken, daß die Lehrpläne ihrer Landes-Universitäten dahin umgestaltet werden, daß die Vorlesungen über das bürgerliche Gesetzbuch den Mittelpunkt der privatrcchtlichen Vorlesungen bilden.
Auch der „Nordd. Allg. Ztg." wird.es als wahrscheinlich bezeichnet, daß man im Bundesrath geneigt sein wird, das Detailreisen im Wein handel zuzulassen.
„Patentschutz" nennt sich ein Verein, der sich in Berlin zu dem Zweck gebildet hat, um aus die erfolgversprechendste Art den Erfindern, darunter besonders den mittellosen Erfindern, mit Rath und That beizustehen und zugleich auch allen möglichen Einfluß auszuüben, um bessere Patent-Gesetzgebung zu erwirken. Vorsitzender ist Graf Uxkull, das Büreau ist Mittenwalderstraße 26.
* Eine Nrolrstversammlnng deutscher Lrnnen gegen die Befchlüsse dcS Reichstags zum bürgerlichen Gesetzbuch auf dem Gebiete des Fraueurechts fand vorgestern Abend, wie schon gemeldet, im Konzerthausc zu Berlin statt. Sie war von etwa 1200 Damen, meist der gebildeten Stände, besucht. Fast alle Wortführerinnen im Kampf nm die Rechte der Frauen waren erschienen und traten auch als Rediicrimieu ans: Frau Minna Cauer, Frau SanitätS- rath Schwerin aus Berlin, Lina Morgenstern, Frau Drellinger- München, Frau Proelß-Berlin, "Frau Bieber-Böhm-Berlin, Fran Oberst Jäneckc-Stuttgart, Frau Marie Stritt-Dresden. Die Ausführungen fämmtlicher Rednerinnen gingen dahin, daß die hochherzigen Männer, die im Reichstag so warm für die Rechte der Frauen eingetreten wären, wärmsten Dank verdienten. Sache der
Abend-Ausgabe.
Deutscher Reichstag.
0 Berlin, 30. Juni.
Eingegangcn ist die Borlage des Reichskanzlers, betreffend tzalagung des Reichstags bis zum 10. November. — Präsident o. Buol verliest zunächst ein Telegramm aus Aache», abgefaudt ggn der dort versammelten Vereinigung rheinischer Juristen, in welchem der Reichstag zu dem Entschluß, dar bürgerliche einheitliche Gesetzbuch jetzt endlich zum Abschluß zu bringen, beglückwünscht wird. — Auf der Tagesordnung steht die Wahl von drei Mitgliedern zur Reichsschulden-Kommissio» und von .drei Mit- Dedern zur Verstärkung dieser Kommission. Durch Acclamation werde» gewählt die Abgeordneten Dr. Hammacher, Prinz v. Aren- Kl Schall und gur Verstärkung v. Kehler, Kropatschcck und Pnchnicke. Hierauf wird das
Bürgerliche Gesetzbuch in dritter Lesung jrrathen. — In der Generaldebatte bemerkt zunächst Abgeordneter gauff nt an n tfreis. Volksp.) im Namen seiner Freunde, dieselben hätte» schwere Bedenken gegen verschicdentliche Beschlüsse des Hauses, namentlich bezüglich der Rechtsfähigkeit der Vereine und des absoluten Ermessens der Polizei gegenüber den politischen Vereinen, ferner gegen die Beschränkung der absoluten wie der relativen ScheidungS- zründc. Seine Freunde würden sich aber bei der dritten Lesung Darauf beschränken, bezüglich der Scheidung wegen Geisteskrankheit eines Ehegatten aus Wiederherstellung des Beschlusses der Kommission hinzuwirken. Im llcbrigen habe er, Redner, zu erklären, daß seine Partei trotz der Bedenken entschlossen sei, das Gesetzbuch anzunrhmcn. (Beifall.) — Aba. Kard orff (Reichsp.) rügt vor Allem die Art, j» der die Presse den Reichstag kritisire, und bezeichnet die Vor- »ürfe, daß eine gründliche Berathung jetzt nicht möglich sei, als durchaus unbegründet. Seine Frennde hätten verschiedene erhebliche Bedenken gegen die Beschlüsse der zweiten Lesung. Sie bedauerten namentlich die Ablehnung des Antrags Stumm, betreffend die vermögensrechtliche Stellung der Frau. Redner spricht sodann die Hoffnung aus, daß auch die gegenwärtige Arbeit des Centrnms an diesem Werke hier zur weiteren Versöhnung beitragen möge, wie schon im Jahre 1879, rind giebt schließlich die Erklärung ab, daß seine Freunde für das Gesetzbuch stimmen würden. — Abg. -33 in ter er (Els.) erklärt Namens feiner Freunde, dieselben würden sich bei der Schlußabstimmung der Stimmenabgabe enthalten, weil sie nicht für die Vorlage stimmen könnten. — Abg. v. Manteuffel (kons.) führt Namens feiner Freunde aus, dieselben würden zur dritten Lesung zugegen sein. Die Verantwortung übernehme seine Partei aber nur für diejenigen Bestimmungen, denen sie selbst zugestimmt habe. Im Uebrigen bleibe er auf dem Standpunkt beharren, daß die Beschleunigung der Berathung des bürgerlichen Gesetzbuchs sehr wohl ohne Schädigriug des Werkes hätte unterbleiben können. — Abg. Rickert (sreis. Ver.) betont, wemiJrr- thümer bei diesem Werke begangen seien, dann würde es das Werk der nächsten Jahre sein, Jrrthümer zu berichtigen. Hauptsache sei die Herausnahme der großen Prinzipien gewesen, und diese sei erfolgt. Unzweifelhaft nöthig sei ein Vereinsgesetz, aber da müsse man sich einstweilen mit der Erklärung des Reichskanzlers begnügen. Er felbst acceptire diese Erklärung namentlich insoweit, als der Reichskanzler ausdrücklich zugesichert habe, daß unter allen Umständen der Erfolg auf dem partikular - gesetzlichem Wege eher ein« treten werde, als wenn die Aushebung des Verbots für
die politischen Vereine, miteinander in Verbindung _ zu
treten, in das bürgerliche Gesetzbuch aufgenonnnen würde. Damit übernimmt die preußische Regierung die unbedingte Verantwortung für die Aushebung jenes Verbots. Wenn es nicht gelingt, das Verspreche» des ReichskaiizlelS in den einzelnen Staaten ohne weitere lästige Bedingungen einzuhalten, so übernehme der Reichskanzler die Verpflichtung seiuerseits, ein Reichs-Vereinsgesetz einzubriugen. Bedauerlich sei ferner die Ablehnung des Antrags Stumm. Er, Redner, sei gestern in der Frauen-Protestverfammlung gewesen, die nichts weniger als eine bloße Mache gewesen fei; aber letzt sei das einheitliche Recht das Wesentlichste. Habe man erst dieses, so sei der Kampf uni seine Verbesserung desto leichter. — Abg. Stadthagen (Soz.) kann der Vorlage de» Vorwnrs nicht ersparen, daß sie das Soziale zu sehr, fast ganz außer Acht
kiffe. Auf dem Gebiete des Gesinderechts und des ländlichen Arbeitsrechts habe man sich gegen jede, auch die billigste zeitgemäße Aenderung ablehnend verhalten zu Gunsten der Aufrechterhaltung von Sonderrechten der Groß- gruiidbesitzer. Eine solche Rechs-Einheit sei lediglich Schein-Einheit. Auch die Herren vom Freisim, hätten hier wieder bewiesen, daß sie dem nackte» Klasseuegoismus huldigen. Es sei nicht schwer, Anträge z» stelle» auf Gleichheit der inbiiftricUen und ländlichen Arbeiter, wenn man weiß, daß diese Aiiträge nicht angenommen werden. Das Gesetzbuch unterscheide wieder zwischen Arbeiter und Bürger und Chef. Nicht nur keine Rechts-Einheit fördere es, sonder» es hindere dieselbe. Das ganze Werk beweise eben nur, daß man Gesetze mache im Klasseuinleresse. Außerdem wisse mau, daß in Preußen eine Justiz geübt werde nach dem Grundsatz: „Wenn zwei dasselbe thn», ist's nicht dasselbe". Aber der wirthschaflliche Fortschritt wird hiuweggehen auch über diesen papiernen Fetzen. Wir iverde», so schließt Redner, mit Nein stimmen. — Abg. Haußmann (südd. Volksp.) führt aus, auch feine Partei hatte große Bedenken gegen Einzelheiten der Vorlage, aber in ihrer Gesammtheit fei dieselbe ein bedeutsamer Fortschritt auch für die Arbeiterklasse. Seine Partei werde deshalb für die Vorlage stimmen »nd damit das Siegel drücken ans diese große nationale Urkunde. — Abg. Vielhaben (Antis.) erklärt, seine Partei werde sich der Abstimmung enthalten. — Abg. Frohme (Soz.): Die Hoffriniige» seiner Partei auf das Zustandekommen des Gesetzes hatten sich nicht erfüllt und ihre Anträge, die sie lediglich ans wirthschastlichen, nicht aus Partei - politischen Gründen gestellt habe, seien abgelehnt worden. So machte man es ihnen unmöglich, für dieses Gesetz zu stimmen. Einige seiner Frennde feien bereit gewesen, für die Vorlage zu stimmen, aber man sei von diesem Eiitschliiß znrück- gekommeii, als man gesehen, wie mit dem Volksrechte hier im Hanse umgegauge» und geschachert worden sei. Redner fragt schließlich au, ob denn die Regierung nicht wenigstens dem schauderhaften bayrischen Heimathsrecht ein Ende machen wolle? Bnndesraths- bevollmächtigter für Bayern, Geh. Rath v. Heller entgegnet, das bayrische Heimathsrecht werde durch die Vorlage nicht berührt, beim es sei burch Verträge gesichert. — Abg. Enneceerus (ual.-lid.) weubet sich gegen die Ausführungen des Abgeorbueteii Vielhabeu, mit welchen derselbe das Enthalten feiner Freunde von der Abstimmung begründete. — Abg. Richter (sreif. Volksp.) kommt ans den vom Abgeordneten Stadthagen den Freisiunigeii gemachten Vorwurf zu sprechen und betont, schon aus rein äußerlichen Gründen sei es ganz unmöglich gewesen, ohne jede Vorberathnng ein Gesiiiderecht in das bürgerliche Gesetzbuch hineiiizuarbeiten. — Abgeordneter Sigl (fraktionslos) erklärt, er und feine Freunde würden offen und ehrlich gegen die Vorlage stimmen. Als guter Katholik könne er seine Zustimmung nicht dazu gebe», daß die Civilehe verewigt werde. Was er zwei Jahrzeynte bekämpft, könne er nicht annehmeu ohne Verleugnung seiner Ueberzengnng. — Abg. Gröber (Centr.) hält dem Abg. Vielhabeu vor, daß derselbe in der Kommission garnicht die Juteiessen des Mittelstaubes vertreten habe. Ueberhaupt habe er nur garnicht darauf bezügliche Anträge gestellt und sogar eine Petition großer Hamburgischer Rheder vertreten. Redner fragt, ob das Wohl Mittelstands-Politik fei. In feinen weiteren Ausführungen wendet sich Abg. Gröber der Rede des Abgeordneten Sigl zu, der heule zum ersten Mal zur Berathung des bürgerliche» Gesetzbuchs erschienen sei. Bis jetzt habe er stets die Sitzungen geschwänzt. Herr Sigl hätte seine schätzbare Kraft schon eher zur Verfügung stellen sollen, auch beim Eherecht feine praktischen Erfahrungen. (Stürmische Heiterkeit.) Als alter Praktikus (abermals stürmische Heiterkeit) hätte er vielleicht bewirkt, daß das bürgerliche Gesetzbuch viel besser werde. Er sei am allerweuigsten berufen, beim Ehedogina die katholische Auffassung zu vertrete». Wenn Herr Sigl gegen die jetzige Regelung so lebhaften Protest erhebe, so müsse er, Redner, doch sagen, die Civilehe sei ihm immer noch viel lieber, als die „Zuvielehe". (Stürmische, aiihalteiide Heiterkeit.) — Abg. Sigl entgegnet dem Abg. Gröber, Alles, was derselbe gegen ihn vorgebracht, stamme ans Klatschblättern, er, Redner, sitze nicht im Glashanse. Die Steine, die auf ihn fallen könnten, würden in verzehnfachter Weife aus gewisse Herren im Centrum zurückfallen.— Nach einigen persönlichen Bemerkungen der Abgg. Liebermann ».Sonnenberg und Bachem wird die Generaldebatte geschlossen. Buch 1, allgemeiner Theil, wird debattelos erledigt. Bei Buch2, Recht
der Schuldverhältnisse, beantragt Abg. v. Kardorff (Reichsp.) Wiederherstellung des schon in der Kommission gestrichenen Abs. 2 des § 817, wonach bei Tödtnng oder Verletzung eines Menschen durch ein Hansthier der Besitzer des Thieres im Falle der Beobachtung der erforderlichen Sorgfalt der Ersatzpflicht enthoben fein soll. Der Antrag wird mit einem vom Abg. Schmidt- Warburg (Centr.) beantragten Amendement angenommen, demzufolge die Befreiung von der Ersatzpflicht nur eintreten soll, wenn es sich um ein für die gewerblichen Zwecke des Besitzers nöthigeS Hausthier handelt. — Bei §819(Wildschadenersatz)beantragt Adg.H au ßmann, die Ersatzpflicht für Hasenschaden wiederherzustellen. — Abg. Liebermann v. Sonnenberg will den ganzen Wildschaden- ersatz aus dem Gesetz herausgebracht wissen. — Abg. Singer (Soz.) beantragt, über den Antrag Haußmann namentlich abzustimiuen, was auch geschieht. Der Antrag wird mit 168 gegen 85 Stimmen abgelehnt. — Z» § 823 (Verletzung der Amtspflicht) wird ein Antrag Gröber angenommen, wonach ein Beamter nur regreßpflichtig sein soll, wenn er bei dem Urtheil in einer Rechtssache vorsätzlich ober fahrlässig seine Amtspflicht verletzt. — Das zweite Buch wird bis zum Abschnitt „Hypotheken" erledigt. — Morgen 11 Uhr: Ver- tagiiugeautrag und Fortsetzung der heutigen Berathung. — Schluß 61/« Uhr.
(Nachdruck verboten.)
Gottfried Milhelm §eibnl;.
Ein Gedenkblatt zur 250. Wiederkehr seines Geburtstags — 6. Juli 1646 —
Von Dr. Fred Niemann»
Leibniz' Philosophie ist eine seltsame Mischung von diametral entgegengesetzten philosophischen Grundsätzen, wie fie die Geschichte der Philosophie selten aufweist. Ihrem Urheber freilich schien gerade darin ihr Vorzug zu liegen. Er hielt seinen Standpunkt für den der allein fruchtbaren Vermittelung zwischen zwei Gegensätzen, eine Ueberzeugung, die im letzten Grunde auf einer psychischen Konstitution dieses Philosophen beruhte, deren Erkenntniß uns zugleich den Schlüssel für das komplizirte Wesen dieses vielseitigen Mannes giebt: Leibniz war in Allem und Jedem, im Denken und Handeln, in seiner Thätigkeit als Gelehrter und als Staatsmann der Mann des Vermittelns.
Wir glauben, daß eine kurze Betrachtung seiner Persönlichkeit, wie fie naturgemäß an dieser Stelle nur gegeben werden kann, am passendsten von diesem Gesichtspunkt ausgehen wird. Wir werden nachzuweisen suchen, wie überall und immer wieder diese unglückliche Charakteranlage das scharfsinnige Denken und die tiefblickende Staatskunst des großen Mannes infizirt und ihn nirgends zu rechten Erfolgen kommen läßt. In der tragischen Thatsache, daß dem Sarge des weltberühmten Gelehrten kein Geistlicher und überhaupt nur sein Sekretär folgte, spricht die Geschichte seiner Zeit ein hartes, aber nicht ungerechtes Urtheil über den Mann aus, der Niemandes Feind sein wollte und darum im tiefsten Grunde Niemandes Freund wurde.
Gottfried Wilhelm Leibniz erregte schon als Knabe in
seiner Vaterstadt Leipzig, wo sein Vater als Professor der Moral an der Universität wirkte, das Aufsehen seiner Lehrer, unter die ein Jakob Thornasius zählte, durch seine ungewöhnliche Wißbegierde und die frühreife Fähigkeit des Verständnisses schwieriger Dinge. Mit fünfzehn Jahren bereits bezieht er die Universität seiner Vaterstadt, mit siebzehn Jahren erwirbt er die Würde eines baccalaureus der Jurisprudenz. Eine andere Luft empfängt ihn in Jena, wohin er von Leipzig aus geht. In Leipzig war von dem neuen, antischolastischen Geiste, der sich in Frankreich lebendig regte, noch nichts zu spüren, hier trottete man noch weiter in der ausgetretenen Bahn der Scholastik. In Jena treibt der Jüngling unter dem Einfluß des Philosophen Weigel nun hauptsächlich mathematische und philosophische Studien. Mit zwanzig Jahren kehrt er nach Leipzig zurück, um dort als doctor juris utriusque zu promoviren. Aber man weist seine Beioerbung seiner großen Jugend wegen zurück. In Altdorf in Bayern ist man weniger engherzig. Er erreicht dort sein Ziel, widersteht aber der Versuchung, als Professor dort zu bleiben, wie man ihm anbietct. Auf der Rückreise von Altdorf lernt er den Baron v. Boineburg, den Minister des Kurfürsten Philipp von Mainz, kennen, der ihn sofort in richtiger Erkenntniß seiner Bedeutung auffordert, in den Dienst seines Herrn zu treten. Von 1667 bis 1676 bleibt er in dieser Stellung, in der er alsbald eine umfassende Thätigkeit entfalten Es sind eine Reihe von Schriften politischen und staatsrechtlichen Inhalts, die hier der junge kurfürstliche Rath verfaßt und in denen er eine Weite des politischen Horizonts bethätigt, wie sie den meisten Diplomaten seiner Zeit nicht eigen war. Unter Anderem schrieb er hier sein Consilium aegyptiacum, eine Schrift, in der er dem „Sonnenkönig" den napoleonischen
Rath gab, zur Niederwerfung der türkischen Macht einen Feldzug nach Egypten zu unternehmen, ein Rath, der in Wahrheit bezweckte, den Geist des eroberungssüchtigen Herrschers von Deutschland abzuienken. Ludwig von Frankreich las die Schrift, und es verlangte ihn, einen Mann von so origineller Denkweise kennen zu lernen. Leibniz folgte der Einladung des Königs und blieb vier Jahre lang in Paris, von wo er auch einen längeren Ausflug nach London unternahm.
So lernte er eine große Zahl der bedeutendsten Gelehrten seiner Zeit persönlich kennen und verkehrte besonders mit mehreren Schülern des Mannes zusammen, an dessen Philosophie die seine zumeist ankuüpfte, Rene Descartes'. In London schöpfte er im Verkehr mit dem Mathematiker Huygens, dem Chemiker Boyle, dem Naturforscher Newton u. A. die Anregungen zu seiner bedeutendsten That, der Entdeckung der Differentialrechnung, die zugleich die Ursache werden sollte, daß seine letzten Lebensjahre, durch den bekannten Prioritätsstreit mit Newton, von Aufregungen nnd Aergcr aller Art getrübt wurden. In Paris wollte man ihn, wie ehedem in Altdorf, zum Bleiben bewegen; man bot ihm eine Stelle als Mitglied der Akademie an, knüpfte dieses Anerbieten aber an die Bedingung eines Konfessionswechsels. Leibniz, dem man trotz seiner vielfachen Konnivenzen in theologischen Dingen eine aufrichtige Frömmigkeit nicht absprechen darf, weigerte sich, diese Bedingung zu erfüllen und verließ Frankreich. Seine beiden Gönner in Mainz waren inzwischen gestorben. Leibniz suchte daher nach einer neuen Anstellung in Wien, dann in Dänemark und in Frankreich, aber ohne Resultat. Er folgte deshalb gern einem Rufe nach Hannover, wo er nunmehr, einige Reisen abgerechnet, bis an ieis Lebensende
