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Verlag: Langgasse 27.
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1896.
Freitag, den 26. Juni
Bezirks-Fernsprecher No. 52.
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Bezirks-Fernsprecher No. 52.
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Abend»Ausgabe
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mehrere hervorragende Königinnen der Mode am Grand Steeple Chase im größten Pomp, in Longchamp dagegen in einfachem Sommerkleid erschienen. Dieses Sports» ereigniß bildet nicht mehr für die höheren Gesellschaftsklassen das Signal zum Aufbruch in die Bäder, da sich die Frühjahrssaison jetzt immer länger ausdehnt und gerade nach Ende Juni und Anfang Juli glänzende Festlichkeiten beim diplomatischen Corps und der eleganten Welt stattfinden, erstere, um den Abschied des hier allgemein beliebten englischen Botschafters Lord Dufferin zu feiern, während bei letzteren die von England überkommene Sitte der Garden parties immer mehr Anklang gefunden hat. Wie in letzter Zeit bei den Damentoiletten an Stelle der oft übertriebenen und excentrischen Phantasieschöpfungen die historischen Trachten vom Ende des letzten und Anfang dieses Jahrhunderts getreten sind, so wird es namentlich in aristokratischen Cirkeln wieder Mode, die Tänze ans der Zeit der alten Monarchie hervorzusuchen. Besonderen Beifall fand in dieser Hinsicht auf einer Soiree der Herzogin von Rohan die Vorführung der Pavane, eines Hoftanzes unter Ludwig XV. mit langsamen, gravitätischen Bewegungen und steifen Verbeugnngen, und der Musette, eines ländlichen Reigens, der zu früherer Zeit beliebt war und sich durch seine verschiedenartigen Figuren und seine Lebhafsigkeit auszeichnet.
Eine Dame, welche in ihrer Jugend am Hofe Louis Philipps getanzt und in der eleganten und litterarischen Welt in den vierziger Jahren eine Rolle gespielt, Frau v. Vallee, zieht jetzt nach einem halben Jahrhundert wieder die Aufmerksamkeit auf sich, da sie das Opfer eines Mörders wurde. Mit dem Alter, als die gesellschaftlichen und schriftstellerischen Erfolge aufhörten, war bei ihr die Liebe zum Geld erwacht,
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ständniß für derartige noble Passionen an. Der Bürger will seinen Sonntag im Freien verbringen und das bunte Treiben des Turf unterhält ihn. Dann ist aber die Lust am Glücksspiel nirgends weiter verbreitet als in Frankreich. Und da mau hier dieses Bedürfniß nicht dnrch Lotto oder Lotterie wie in anderen Ländern befriedigen kann, so rechnen Viele auf einen glücklichen Gewinn auf dem Rennplatz, um ihre Lage zu verbessern. Da aber gerade beim Rennen es von so vielen Zufälligkeiten abhäugt, welches Pferd zuerst ans Ziel gelangt, so bietet dieses Werten sehr unsichere Aussichten, und eben Leute, die am wenigsten entbehren können, verlieren hier beträchtliche Summen. So wurde dieses früher aristokratische Vergnügen immer mehr zu einer volksthümlichen Unterhaltung. Seinen Höhepunkt erreicht das Rennfieber in der sogenannten „großen Woche", der zweiten Juniwoche, wo zwischen der Steeple Chase von Auteml und dem Grand Prix am folgenden Sonntag täglich Wettrennen, Mailcoachfahrten, Polo- und Velocipcdwettkämpfe stattfinden — von letzteren mar am intereffantesten derjenige der radelnden Schauspieler und Schauspielerinnen. Während der Grand Prix bisher als das Hanptereigniß der Saison galt, so scheint jetzt die Steeple Chase von Auteuil immer erfolgreicher mit ihm zu konknrrircn, da ihm, seit die Engländer in den letzten Jahren Longchamp fernbleiben, das nationale Interesse, ob ein Franzose oder Engländer gewinnt, fehlt und es somit sich von ersterer wenig unterscheidet. Auch die Damenwelt, welche ja dem Weltkampf um den großen Preis (200,000 Frcs.) den größten Reiz durch Vorführung der neuesten Schöpfungen der Toilettekunst verliehen, trägt dieser Aeuderung Rechnung, indem
von Elend aufgestoßeu, daß ich immer wieder für die Rechte der Frau in der Familie cintreteu werde. Gerade diejenigen Herren, welche die Ehescheidung erschweren wollten, sollten doch der Frau die Mündigkeit geben, ihr eigenes Vermögen zu verwalten. Die Frau hat kein Talent zur Vermögensverwaltung, sagt man, dem Mädchen aber gicbt man eine solche Befugniß. Soll dieses nun durch die Trauung vor dem Standesbeamte und Altar plötzlich unfähig werden, das Vermögen zu verwalten? Die Vermögensverwaltung der Frau schließt natürlich nicht aus, daß der Mann, der ihr natürlicher Beschützer ist, ihr dabei zur Seite steht. Dazu kommt ja auch, daß die Fran, sobald der Mann tobt ist, die Verwaltung des Vermögens der Kinder ohne Weiteres erhält, also sich doch vorher schon darum kümmern muß. Man verweist nun darauf, daß ja zwischen Eheleuten ein Ehevcrtrag geschlossen werden kann. Der Ehevertrag genügt aber für solche Fälle nicht, außerdem ist er sehr kostspielig, und durch seinen Abschluß wird das Eheglück vieler Menschen verletzt. Mau hat auch auf die deutsche RechtSgeschichtc hingcwiesen. Ich bin uicht Jurist genug, aber so viel kch von diesen Dingen weiß, steht weder das sogenannte deutsche Recht, noch das römische Recht, noch da» rheinische Recht mit dem Deutschthum in einem größeren oder geringeren Zusammenhang. Wenn Sie Alles, was in Deutschland üblich gewesen ist, gelten lassen wollen, müßten Sie auch die Leibeigenschaft wieder einsühren. Sic müßten das Züchtigungsrecht der Manne» wieder zum Gesetz machen. Auch das deutsche Recht muß der Kultur- entwickclung Weichen. (Sehr richtig! links.) Ich meine, es entspricht dem Deutschthum mehr, die Humanität zu pstegen, als alt- barbarische Einrichtungen bciznbehalten. (Lebhafte Zustimmung links.) Denken Sie an die Verhältniffe in England. Nirgends in der Welt war die Fran schlechter gestellt als dort. Im Jahre 1871 aber wurde dort gerade das eingeführt, was wir hier Vorschlägen, und zwar zur Zufriedenheit sämmtlicher Kreise. Nirgends in der Welt ist das Familienleben so normal, wie in England. Ich möchte dies Familienleben in Deutschland nur Jedem wünschen. (Sehr wahr! links.) Ich will kein Loblied Englands fingen, auf diesem Gebiete aber muß ich ihm volle Gerechtigkeit widerfahren lassen. Italien, sogar Rußland, hat im Wesentlichen dieselben Einrichtungen. Glauben Sie, daß das deutsche Mädchen weniger reif ist als das russische? Mögen Sie heute beschließen, was Sie wollen, früher oder später wird die Frau sich ihr Recht doch erzwingen. Ich halte es für unzweckmäßig, wenn von konservativer Seite der Versuch gemacht wird, die Frone» durch solche Manipulationen zu erziehen. (Sehr richtig! links.) Unter den Petitionen der Frauen stehen 24,000 Unterschriften, darunter die Namen von 5000 Männern, fast ausschließlich Koryphäen der Kunst und Wissenschaft, und wenn sie der großen Mehrheit derjenigen, die sich der Petition »och nicht angeschlossen haben, alle Gründe ruhig darlegen, so würde jeder gern seinen Namen dazu hcrgeben. Ich wünschte nicht, daß das große Werk, an dem wir arbeiten, mit einem Makel in die Welt ginge. Das würde geschehen, wenn Sie diesen Antrag ablehncn. Ich beschwöre Sie in letzter Stunde, befreien Sie die Frauen von der Knechtschaft, weisen Sie ihnen auch rechtlich diejenige Stellung an, welche sie sozial schon seit Jahrzehnten einnehmen, und welche sic in vollstem Maße verdienen. (Lebhafter Beifall! links.) (Inzwischen sind der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe und Minister Schönstedt am Bundesrathstisch erschienen.) — Abg. Bebel (Soz.) bezeichnet es als eine Seltenheit, daß Abg. Freiherr v. Stumm und die Sozialdemokraten einer Meinung seien. (Heiterkeit.) Die Ausführungen des Vorredners hätte» feine (Bebels) vollste Sympathie. In seinen weiteren Ausführungen tritt Redner lebhaft für die gesetzliche Gütertrennung ein. — Geheimrath Planck führt ans, theoretische Bewegungen könnten hier nicht maßgebend sei», es handele sich hier nicht etwa um eine Stellung der Frau unter Vormundschaft, sondern darum, wie die ehelichen Laste» am zweckmäßigsten getragen werden können. Unsere geschichtliche Entwickelung gebe, wie die RechtSgeschichtc auSgewicscn hättc, das Matcrial dafür, wi« die Ehegatten in gleicher Weise zu den ehelichen Lasten beizutragen haben, formell aber der Manu die Last trage, weshalb ihm gewisfc Rechte auf das Vermögen der Fran zuständen. Der Antrag Stumm würde für gesunde Ehen passen, aber wo die ehelichen Verhältnisse uicht so gesund seien, da würden sich doch unerquickliche Zustände Herausstellen. Durch die nachfolgenden Bestimmungen über Verwaltung und Nutznießung fei überdies das Verfügungsrecht des Mannes erheblich eingeschränkt und das Interesse der Frau gesichert worden. Man möge also nicht ein Experiment machen, welches unsere» ga»zcn bisherigen Gewohnheiten ins Gesicht schlage. — Abg. Rickert (freif. 58er.) führt aus,
repräsentirc. Ein praktisches Bedürfniß für einen solchen Paragraphen, wie ihn die Kommission beschlossen habe, liege überhaupt nicht vor. In Sonderheit in Wohnungsfragen fei zweifellos das Urtheil der Frau das maßgebende. Auch der Paragraph, wie ihn Antrag Auer wolle, fei ganz überflüssig. Das Nichtigste sei, den ganzen Paragraphen zu streichen, was er hiermit dem Häufe empfehle.— Abg. Bc bel(Soz.) tritt für den Antrag Silier ein. Er entfaltete seine ganze leidenschaftliche Beredsamkeit. Vieles, was er sagte, war durchaus be- herzigenswerth, und wenn er meinte, der berechtigte Grund der Frauenbewegung fei der, daß die soziale Entwickelung in den letzten 1000 Jahren dem Manne die Hauptlast der Ehe und damit die ansschlaggebeude Stelle in ihr gegeben, daß dieser Zustand sich jetzt aber ändere, iinb baß die Frau mit der erhöhten Last auch größere Rechte fordern müsse — so läßt sich dagegen schlechterdings nichts einwenden. Der Frau müsse da» ihr bisher vorbehalteue Recht voll gegeben werden, nachdem unsere soziale Entwickelung sie gezwungen habe, weit mehr als ehemals erwerbend hervorzntreten. — Geheimrath Pl anck benierkt, er halte die Bestrebungen für berechtigt, welche die Stellung der Frau besser gestalten wollten. 3» dieser Beziehung habe aber der Entwurf Alles gethan, was möglich sei. Der Entwurf habe aber nicht dieJnteressen der Frau ausschließlich berücksichtigen können. Beim vorliegenden Paragraphen habe die Rücksicht aus die Ehe den Ausschlag geben müssen. Gleichberechtigt seien die Eheleute ganz gewiß, das gehe fchon aus § 1336 hervor, aber Einer müsse doch die Entscheidung treffen, und das könne doch nur der Mann sein. — Abg. o. Dziembowski (Pole) empfiehlt Streichung des § 1337. Der Antrag Auer wird abgelehnt und der Paragraph in der Kommissions- faffung angenommen. Dic §§ 1339 bis 1341 handeln von den Pflichte» und Rechte» der Frau im Hause. § 1341 insbesondere gicbt dem Manu das Recht, Leistuiigs-Verpflichtungen der Fra» gegenüber einem Dritten ohne Frist zu kündigen. Zn diesem Titel werden verschiedene sozialdemokratische Anträge abgelehnt. Der sechste Titel handelt von dem ehelichen Güterrecht. § 1346 unterwirft das eingebrachte Vermögen der Frau der Verwaltung und Nutznießung des Mannes, ebenso das von der Frau während der Ehe erworbene Vermögen. Von dem Abg. v. Stumni (Reichsp.) einer- und dem Abg. Bebel (Soz.) andererseits liege» Anträge vor, dahingehend, daß in Ermangelung von Eheverträgen Gütertrennung statthaben soll. Der Antrag Bebel spricht noch ausdrücklich aus, daß jeder Ehegatte selbständig verwaltet und verfügt über sein eingebrachtes oder in der Ehe erworbenes Vermögen. — Abg. Frhr. v. Stumm (Reichsp.): Unsere Dichter wissen die Würde der Fran zn besingen. Wir erachten es als die höchste Pflicht der Ritterlichkeit, foviel wie möglich der Frau entgegeuzukoiurnen. Es vergeht keine Gelegenheit im öffentlichen Leben, wo nicht in einem Toast mit begeisterten Worten die Frau gefeiert wird. (Heiterkeit.) Wir heben das Mädchen bei seiner Vcrheirathung sozusagen auf höheren Rang. Das ist die Sitte. Und was sagt das Gesetz? Von dem Moment an, wo das Mädchen hcirathet, wird cs von seiner vermögeus- rechtlichen Gleichberechtigung in die VerwaltuugSgemeiuschaft zurückgeworfen, wird gewissermaßen zu einein Geschöpf zweiten Ranges degradirt. Wo der Mann der einzige Ernährer der Frau ist, da ist die VerwaltungSgemeiuschaft ja auch nicht uöthig. Unnatürlich aber geradezu wird das Verhältniß, wenn die Frau theil- weife oder ganz allein zn dem Unterhalt beiträgt. Das ist auch für die Würde der Frau unerträglich. In § 1375 haben Sie ja den Grundsatz anerkannt, daß, was die Frau aus eigenem Schaffen erwirbt, der Disposition des Mannes entzogen und ihr Vorbehalten wird. Kommt es uicht genau ans dasselbe hinaus, ob fie es ihrem eigenen Fjeiß verdankt oder dein Fleiß und der Fürsorge ihrer Eltern ? Dnrch diese Einrichtnng macht man die Ebe geradezu zu einem Erwerbsgeschäft und das ist unsittlich. Run gebe ich zu, in der normalen Ehe ist die Sache umgekehrt; aber auch da verletzt es die Frau und auch den Mann, wenn er feinfühlig ist, wenn er der Fran das, was ihr gehört, schenken muß. Es gicbt aber nicht bloß solche feiusiihligen Männer. Zuweilen kommt ein Mädchen unter allerlei SBorfpiegelungeu in die Ehe. Anfangs, in den Flitterwochen, vielleicht im ersten Jahre geht es ganz gut; da sind beide derartig von ihrer Ehe begeistert, daß sie sich Alles an den Augen ab- fchen und sich einer Meinungsverschiedenheit enthalten. Je länger, je mehr aber treten auch solche Meinungsverschiedenheiten auf und führen zu den größten Zwistigkeiteii, die sich insbesondere auf die Vermögensverwaltung erstrecken. Die Kiudererziehung leidet naturgemäß darunter, namentlich wenn der Manu gar ein Trunkeubold, ein Spieler ober ein Wüstling ist, bet bas Vermögen verpraßt. I» meiner Erfahrung ist mir eine fvlche Menge
Deutscher Reichstag.
0 Berlin, 25. Juni.
Friede herrschte heute im Reichstag. Alles, was die Parteien an Groll gegeneinander hegten, hatten sie in den beiden letzten Sitzungen von sich zu geben reichlich Gelegenheit gehabt, und wer Mm noch kampfmuthig in die Sitzung gekommen war, der wurde tzaid neinlaut, als er von der Absicht des Präsidenten hörte, in «ahmst nach den langen Nachmittagssitzungen auch noch Abendfitzungen anzuberaumen zur „schnelleren Erledigung der Geschäfte". Ne Tribünen schmückte ein reicher Damenflor, denn im Saale behandelte man des Familienrechts wichtigsten Abschnitt:
Das Ehcrecht.
Anzeigeu-PreiSr
Die einspaltige Petitzeilr für locale Anzeigen 15 Pfg., für auswärtige Anzeigen 25 Pfg. — Siedomen die Pctitzeilc für Wiesbaden 50 Pfg., für Auswärts 75 Pfg.
Am BundeSrathStische Staatssekretär Nieberdiiig, Gehcimralh Sck und Geheimrath Sirnckmann. Dic Berathung des bürget« Gesetzbuchs (Familieurecht, Titel „Eingehung der Ehe.") x Bitt) fortgesetzt bei § 1286. Diesem zufolge soll dem Mau» die Ehe nicht vor der Volljährigkeit, der Fran nicht vor beendetem 16. Lebens- | igbr erlaubt fein, doch soll bei der letztere» Dispens von dieser Lot- - schrift eintreten dürfen. — Abg. Bebel (Soz.) befürwortet einen Antrag Auer, dem Mann soll die Ehe fchon vom vollendeten F g). Lebensjahre ab erlaubt fein; außerdem soll auch beim i Kanne Dispens möglich fein. — Abg. v. Cuny (»at.-lib.j sowie : Geheimrath Mandry bitten um Ablehnung dieses Antrags, j- Unter Umständen könne ja auch schon mit dem 18. Lebensjahr dic Volljährigkeit ausgesprochen werden, in welchem Falle also auch ein : entsprechend früherer Abschluß; bet Ehe gestattet sein würde. Für den Antrag Auer liege keine Nothwendigkeit vor. Nach kurzer Ent- gegnung de» Abg. Bebel wird der Antrag Aner abgelehnt. Nach i § 1288 bedarf ein eheliches Kind bis zur Vollendung de» 25. Lebcus- i jahres zur Eingehung einer Ehe der Einwilligung des Vaters. — Abg. Bebel (Soz.) befürwortet einen Antrag Auer, statt „25" zu setzen: „21". Die elterliche Autorität, die mau mit bet höheren t Ziffer wahren wolle, gehe gar zu oft von nichts weniger als idealem Beweggründe aus und suche eine Ehe de» Kindes sehr oft : aus gemeinen, rein materiellen Gründen zu hindern, etwa meil da» Mädchen nicht Geld genug in die Ebe bringe, ober : der Mann nicht eine genügende soziale Stellung in der ■ Welt einnehme. Er bitte um Annahme des Antrags. — j Der Antrag Sliter gelangt gut Annahme, und zwar gegen k die Stimmen der Konservativen. — Bei § 1293 besagt [- Absatz 2: Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Pc tsoiien, k von denen die eine mit Eltern, Voreltern oder Abkömmlingen der !• anderen Geschlechtsgenieiuschaft vollzogen habe. Absatz 3 ftatuirt hinsichtlich der Ehehindernisse für Verwandte gewisse Grade auch einer Verwandtschaft unehelicher Natur. Ein vom Abgeordneten Stadthagen begründeter Antrag will Absatz 2 streichen und durch eitle Aenderung in Absatz 3 die Vetwandtschast unehelichen Ursprungs generell und nicht bloß hinsichtlich der Ehehinderuiffe als Verwandtschaft anerkennen. Dieser Antrag wird nach kurzer . Bekämpfung durch Dr. Bache in (Centr.) abgelchnt. § 1298 betrifft die behördliche Erlaubniß zur Eheschließung für Militär- Pc tfone» 2C. Ein Antrag des Abg. Bebel auf Streichung dieses Paragraphen wird dcbattelos abgelehnt. Der fünfte Titel handelt von den Wirkungen der Ehe im Allgemeinen. Die Berathung über 8 1336 wird ausgesetzt. § 1337 erkennt dem Mann die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche Ehelcben betreffenden An- «legniheiten zu, insbesondere bezüglich Wohnort und Wohnung. Nur wenn die Eutschcidnug des Mannes sich als Mißbrauch seines Rechts darstellt, braucht die Frau ihm nicht Folge zu leisten. Ein Antrag Auer will beide Ehegatten für gleichberechtigt erklären und trifft außerdem noch einige ©onberbefttmmutige». — Abg. Träger (freif. Volksp.) bezeichnet hierauf diesen Theil des Gesetzbuchs als einen der allerwichtigsten. Die Ehegatten müßten durchaus gleichberechtigt fein. Durchaus zutreffend verlange der Antrag Auer auch, daß bei MeinungS - Verschiedenheiten über den ehelichen Aufwand derjenige Tbeil entscheide, mit dessen Vermögen die Ehc- titften zum größte» Theil bestritten würde». Die Fra» verlange nicht Galanterie, sondern Gerechtigkeit. Er bitte dringend um Ab- i lehmtng der KonimisstonSdeschlüsse. — Abg. Rickert (freif. Ser.) befennt sich als ein Freund der Frauenbewegung und plaidirt gegen dm Grundsatz, als ob immer nur der Mann allein die Vernunft
««. Jahrgang.
Erscheint in zwei Ausgaben. — Bezugs-PreiS: 60 Pfennig monatlich für beide Ausgaben zusammen. — Der Bezug kann jederzeit begonnen werden.
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§
# 8 A s t»
(Nachdruck verboten.)
Pariser Kries.
(Bon unserem Korrespondenten.) ^>ert, — Alte Tänze. — Der letzte Mord. — Marquis Mores. — Die nächste Wett - Ausstellung.
—, 23. Juni.
Den Hauptreiz des Pariser Lebens bildet seine Vielgestaltigkeit, welche sich über die verschiedensten Gebiete, wie 'gesellschaftliche Freuden, künstlerische Genüsse und sportliche Unterhaltungen, erstreckt. Je höher die Sonne steigt und die Wärme zunimmt, umso mehr werden auch die Ver- ■, gnügungen in geschlossenen Räumen beschränkt, und Alles - drängt ins Freie. Der Sport kommt daher jetzt zu seinem | Während die Franzosen noch vor wenigen Jahren h an körperlichen Uebungen wenig Geschmack fanden, ist F jetzt an Stelle der früheren Gleichgültigkeit eine wahre Be- - g«sterung, namentlich für den Velocipedsport, getreten und krselbe findet besonders beim schöneren Geschlecht zahlreiche e Freundinnen. Die Radlerinnen überwiegen im Bois de Boulogne fast die Radfahrer, und man kann in den frühen »Morgenstunden, wo der Park noch nicht belebt ist, viele - Dame» sehen, welche diese Kunst erlernen. Das Haupt- ; ziel der Velocipedistin bildet Suresnes an der Seine jenseits des Bois. Durch diesen neuen Sport | haben aber die Pferderennen nicht an Interesse eingebüßt.
Dieselben nehmen vom Februar an ihren Anfang, wo F allerdings vorwiegend die professionellen Sportsleute an btnfdben theilnehmen, während der Geschmack an dieser k Unterhaltung im Frühling in immer weiteren Kreisen er- ; wacht. Die Meisten zieht weniger ein eigentliches Ver-
