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Wiesbadener Tagblatt.

44. Jahrgang.

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256. Bezirks-Fernsprecher No. 52.

Abend«Ausgabe.

Ueberzeugirngstreue.

Unser Pariser ^-Korrespondent schreibt uns unterm 31. Mai d. I.:

Die Sommersesston der Kammer pflegt im Allgemeinen an interessanten Vorgängen nicht sehr reich zu sein, wenn draußen laue Lüfte wehen, denken auch unsere Volksvertreter, obgleich aus den Ferien erst wieder zurückgekehrt, mehr an die Freuden, die ihnen im Gebirge und am Meeresstrande winken, als an ihre ihnen sonst so sehr heiligen Pflichten. Allerdings ist es auch selten, daß wir uns um diese Zeil eines, man kann sagen, funkelnagelneuen Ministeriums er­freuen — die Zeit, da das Parlament nicht tagt, zählt ja für ein solches nicht —, sonst pflegten die Kabinette die Ferien noch mit zu nehmen. Die neue Regierung mußte natürlich auch mit neuen Projekten hcrvortrcten, und so werden denn die Deputirten sich mit zwei recht interessanten zu beschäftigen haben, dem Entwurf über die Besteuerung der Rente und dem über die Annexion von Madagascar.

Der erstere, so viel wichtigere und tiefer einschneidende hat bereits eine eigenthümliche Konsequenz, nämlich eine ganz andere Gruppirung der Parteien, soweit ihre Stellung zum Ministerium in Frage kommt, zur Folge gehabt. Die Rechte, welche M. Moline bisher ihre Unterstützung zu Theil werden ließ, zeigt sich ebenso wie die Radikalen als heftige Gegnerin der Vorlage, die Gemäßigten und die Sozialisten aber werden dafür stimmen, und so wird es das Kabinett letzteren verdanken, wenn cs am Ruder bleibt. Das Merkwürdigste bezüglich des Projektes aber ist, daß in Wirklichkeit keine einzige Partei dasselbe wirklich gutheißt; die Gemäßigten müssen sich dafür erklären, um eine Regierung ihrer Schattirnng am Ruder zu erhalten, die Sozialisten thun es faute de mieux, d. h. weil sie die Besteuerung des Gesammteinkommens vorläufig nicht erlangen können. Ja, wie ihr Führer, Jaurös, ganz offen ausspricht, werden sie hauptsächlich dafür wirken, daß der Entwurf Gesetzeskraft erlangt, weil er einerseits mit der Vernichtung eines Finanz­systems beginnt, deffen Gegner sie sind, zweitens und haupt­sächlich aber so unklar und verworren ist und daher so unerträgliche Resultate ergeben muß, daß man nach einem, höchstens zwei Jahren mehr als genug davon haben und auf das Projekt der allgemeinen Einkommensteuer zurück­kommen wird.

Ob letztere Erwartung sich erfüllt, muß die Zeit lehren, unleugbar aber ist, daß es der Vorlage an Klarheit gebricht. Ilm dem Einwand zu begegnen, daß die Franzosen ihr Kapital in fremden Werthen anlegen würden, falls man die Rente besteuert, sowie dem, daß es doch eine Ungerechtigkeit wäre, letztere nicht mit einer Abgabe zu belegen, sollen auch diese einer solchen unterworfen werden. Wie will man aber, da der Coupon für fremde Papiere doch im Auslande bezahlt wird, den Besitz solcher feststellen, falls man nicht die Deklaration verlangt, und gegen diese, die man als eine unerträgliche Einmischung in die Privatverhältnisse bezeichnet,

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Mittwoch, den 3. Juni.

haben sich doch die Gemäßigten stets mit solcher Heftigkeit erklärt! Sie waren e§ übrigens auch früher und M. Meline mit, die von einer Besteuerung der Rente absolut nichts wissen wollten, und werden jetzt die hervorragenderen unter ihnen, wie Ribot, Rouvier re., einfach ihr einstiges Urtheil umstoßen, nur damit das gemäßigte Kabinett nicht gleich wieder zum Falle komme?

Allerdings macht man sich hier ja nicht viel daraus, eine Sache aus den Schild zu erheben, die man wenige Monate vorher überzeugungstreu bekämpfte, und sogar M. Hanotaux, die Stütze und Leuchte der augenblicklichen Regierung, giebt jetzt ein eklatantes Beispiel dafür. Als Mitglied des ver­flossenen Ministeriums hatte er sich entschieden gegen eine Annexion von Madagascar ausgesprochen und ein Protek­torat als das einzig Richtige befunden; dem jetzigen an­gehörend, ist er jedoch von dieser Ansicht vollständig zurück- gekommen; Madagascar muß eine sranzösischc Kolonie werden zum Heile Frankreichs und zum Heile der Insel selbst. Auch Diplomaten, wie es M. Hanotaux entschieden ist, können sich manchmal irren und durch den Lauf der Dinge eines Besseren belehrt werden, in diesem Falle ver­mag man eine solche Entschuldigung aber nicht gelten zu lassen. Erstens besaß man in Tunis ein klares Beispiel davon, welche Schwierigkeiten mit anderen Mächten entstehen, wenn nur ein Protektorat ansgcübt wird; dann hat es sich auch bisher stets deutlich gezeigt, daß der Besitz von Kolonieen für Frankreich kein Vortheil ist, daß dieselben Opfer an Blut und Geld von ihm fordern, die mit den erzielten Vortheilen in gar keinem Einklang stehen. Einer der kompetentesten Mämier in diesem Fache, M. d'Estournelles, sonst ein er­klärter Anhänger und Bewunderer Hanotaux', hat sich auch klar in diesem Sinne geäußert, aber seine Stimme wird übertönt von denen der vielen Anderen, die sich für die Besitzergreifung aussprechen. So ist es denn auch keine Frage, daß die Kammer sich dafür erklären wird und mit großem Enthusiasmus dahin ihr Votum abgiebt, daß die Republik diese Perle ihrem Diadem hinzufügt. Schöne Phrasen hat man hier ja immer bei der Hand, es ist so angenehm sich einzureden, daß man seine Macht erweitert, und darüber ganz zu vergessen, wie theuer sie bezahlt ist, und daß sie nur auf dem Papier einen wirklichen Erwerb bedeutet.

Deutscher Reichstag.

O Srrtt», 2. Juni.

Bei sehr schwacher Besetzung, die hoffentlich nicht vor­bildlich für die künftigen Sitznngen sein wird, hat der Reichstag heilte seine durch die Pstiigstpause unterbrochenen Verhandlungen wieder aufgenommen. Den ersten Gegenstand der Berathung bildete der Nachtragsetat für die Uebernahuie der Landeshoheit über das Schutzgebiet der Neu-Guinea-Comvagnie durch das Reich. Ferner standen auf der Tagesordnung: Nachtrag für Kasernenbauten aus Anlaß der Umwandlung der vierten Bataillone, für ein neues (4.) Telegraphen-Kabel nach England, ferner für die Kosten der Vertretung des Reiches bei den Moskauer Festlichkeiten zc. Abg. Hasse (nat.-lib.) tritt für Uebergang der Landeshoheit über Neu-Guinea auf das Reich ein, ebenso Abg. Müller-Fulda (Centr.) namentlich im Interesse der kirch­lichen Missionspflege. — Abg. Barth (frei). 23er.) ist ent­schieden dagegen, das Reich mit der Verwaltung von Neu-

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Bezirks-Fernsprecher No. 52. 1896.

Guinea zu engagiren. Neu-Guinea sei der letzte Thetl der Bismarckschen Kolonialpolitik, bei dem sich noch eine selbständige kaufmännische Verwaltung erhalten habe, und jetzt wolle man diese auch hier beseitigen und die Verwaltung durch das Reich einführen. Damit könnte er sich nicht einverstanden erklären. — Abg. Graf Arnim (ReichSp.) wendet sich gegen den Abg. Barth. Aehnliche Reden hätten die Freisinnigen bei Ablehnung der Samoa-Vorlage gehalten, und doch bedauere heute Mancher die damalige Ab­lehnung. Redner plaidirt für Zurückstellung der Vorlage, be­treffend Neu - Guinea, bis zum Herbst, da die Vorfragen nicht genügend erledigt seien. — Abg. Richter (freis. VolkSP.) führt aus, wenn das Reich wirklich noch Geld übrig habe, dann solle es dasselbe doch nicht an einer solchen Stelle anlegen, wo seine Verwendung sich nicht lohne. Den vorliegenden Vertrag bezeichnet Redner als derart, daß er selbst solchen Kolonialschwärmern, wie Gras Arnim einer sei, nicht gefällt. Derselbe habe freilich gemeint, die Kosten für den Landeshauptmann könnten durch Einnahmen auS der Kolonie bestritten werden. Aber was an Steuern hätte erhoben werden können, das sei schon durch die Diskonto- Gesellschaft und wie die dortigen Regenten sonst noch hießen, erhoben worden. Redner bittet um Ablehnung der Vorlage. — Direktor im Kolonialamt vr. Kayser betont, eS sei schon im Vor­jahre anerkannt worden, daß die Neu-Guinea-Gesellschaft unter den jetzigen Verhältnissen feine ersprießliche Kullurthätigkeit mehr aus^ üben könnte, wenn sie die Hoheitsrechle behalte. Auch die ostafrika­nischen und südafrikanischen Kolonialgesellschasten hätten sich nach kurzen Erfahrungen ihrer Hoheitsrechte wieder ent­äußert. In England hätte man ähnliche Erfahrungen ge­macht. Wenn das Reich im Besitz der Hoheitsrechte in einer Kolonie sei, dann sei es auch viel eher in der Lage, mit Hülfe seiner Gesetze geordnete Zustände herbeizuführen. Redner weist bei diesen Ausführungen auch auf den Congostaat und den Fall ©totes hin und betont des Weiteren, von dem Werth Neil-Guineas würde sich der Reichstag leicht überzeugen. Wenn er oder die Budget- Koinmissioli einmal die Sitzung nach der Kolonial-Ansstellung ver­legen Wollte. (Heiterkeit.) Es handle sich hier wirklich um ent Gebiet, von dem noch Großes zu erwarten sei. — Abg. Graf Limburg-Stirum befürchtet, man könne für die Moskauer Festlichkeiten noch mit einer Nachforderung kommen. — Staats­sekretär v. Marschall bemerkt, daß man früher derartige Aus­gaben erst zur nachträglichen Genehmigung vorgelegt habe. — Abg. Beckh (freis. Volksp.) ist gegen das Abkommen, betreffend Nen-Gniuea. — Auf eine Aeußernng des Redners hin stellt Direktor Kayser in Abrede, daß im Koloiiialdienst norddeutsche Beamte den sich etwa meldenden süddeutschen Beamten vorgezogen würden. — Abg. Bachem (Centr.) wendet sich dagegen, daß der Neu- Guiuea-Compagnie laut Vertrag so weit gehende Rechte belassen würden. — Abg. Frese (freis. Ser.) ist ebenfalls gegen den Neu- Guinea-Vertrag. — Der Nachtragsetat geht sodann an die Budget- Kommission. — Morgen zweite Lesung der Anträge, betreffeiib Vereins- und Versammlmigsrecht.

*

Die Kommission für das bürgerliche Gesetzbuch trat heute in die zweite Lesung ein. ES liegen 90 Abänderungs­anträge vor. Die ersten 20 Paragraphen behandeln das Recht der natürlichen Person. Zu § 6, welcher bestimmt, Wer entmündigt werden kann, wurde die Resolution Gröber angenommen, welche lautet: Bei Annahme der Bestimmungen des Z6 wird vorausgesetzt, daß in die Novelle zur Civilprozeßorduung die Vorschrift auf« genommen wirb: § 595, der Antrag auf Entmündigung, kann von Ehegatten, Verwandten oder denjenigen gesetzlichen Vertretern des zu Entmündigenden gestellt werden, Welche die Sorge für die Person haben. Von Verwanbten kann der Antrag gegen die Person unter elterlicher Gewalt und Vormundschaft nicht gestellt werden, gegen Ehegatten nur dann, wenn auf Trennung der Ehegatten von Tisch und Bett und auf Aushebung der ehelichen Gemeinschaft erkannt wurde. Bei der Entmündigung wegen Trunksucht hat der Staats­anwalt nicht mitzuwirken. Ter zweite Abschnitt des ersten Buches bleibt nach dem Beschluß der ersten Lesung unverändert, ebenso die Paragraphen bis 140, welche die Bestimmungen über GeschäfiS- thätigkeit und Willenserklärungen enthalten.

(Nachdruck verboten.)

Der Jockey.

London, 1. Juni.

Es giebt in England kaum einen Beruf, der so schnell nicht nur zu Vermögen, sondern auch zu Ehren führt, wie der eines Jockey, andererseits aber auch vielleicht keinen, welcher eine derartige Kraft der Enthaltsamkeit von leiblichen Genüssen verlangt. Außerdem muß, wie wenigstens be­hauptet wird, ein Jockey nicht nur außergewöhnliche Ge­schicklichkeit, nein, auch die Klugheit der Diplomaten besitzen und gleich diesen vollständig undurchdringlich fein, um von den Geheimnissen des Nennstalles nicht das Geringste zu verraihen; letzteres erscheint den meisten Briten von weit größerer Bedeutung, als ob die ganze Welt erführe, was das Ministerium plant und vorbereitet. Das glattrasirte Gesicht eines Jockey erinnert denn auch nicht an das eines Schauspielers mit dem stets wechselnden Ausdruck oder an das würdevoll-fromme eines Priesters, sondern gleicht mehr dem eines Diplomaten der alten Schule, als cs noch für einen Staatsmann für geboten galt. Unaussprechliches zu blicken und doch eine geheimnißvolle Gleichgültigkeit zur Schau zu tragen.

Wie man sieht, ist dieser Beruf also kein sehr leichter, ja sogar die wunderbarsten angeborenen und anerzogcnen Eigenschaften genügen nicht, um ein großer Jockey zu werden, wenn man nicht auch im hervorragenden Maße die eine be­sitzt, ein Hungerkünstler zu sein, oder es sonst irgendwie versteht, sich von feinem überflüssigen Fett zu befreien.

Die Profanen haben in Wahrheit keine Ahnung, welche Torturen die Helden von Epsom, Newmarket, Ascot rc. sich auferlegen müssen, wenn sie an den großen Tagen mit Ehren bestehen wollen. Welche Bewunderung genießt Schweninger, weil cs ihm gelungen, nach und nach Bismarck um einige Kilo seines Gewichts zu erleichtern! Lange aber,

ehe man von ihm gewußt, haben die Jockey die Mittel ge­kannt, wie man in wenigen Tagen um 30 Pfund und darüber abnimmt. Es giebt deren verschiedene, die aber alle die gewünschte Wirkung hervorbringcn. Eins besteht darin, fünf Kleidungsstücke übereinander zu ziehen, um dann im Laufschritt 8 Kilometer zurückzulegen und sich darauf, in Schweiß gebadet, stundenlang der Hitze eines großen Feuers auszusetzen; häufiger jedoch wird das gewünschte Ziel durch fast vollständige Entziehung der Nahrung erreicht. So erzählt man von einer Zierde des JockeythumS, John Arnull, daß er, um einen Ucberschuß von 6 Pfund los zu werden, sich 8 Aepfcl auswählte und beschloß, während 8 Tagen keine andere Speise zu sich zu nehmen, ebensowenig wie irgend ein Getränk, nicht einmal klares Wasser. Durch diese einfache und billige Methode befreite er sich von der überflüssigen Fettschicht, um nur so viel Fleisch auf den Knochen zu behalten, als zum Leben absolut nothwendig ist.

Jeder Magen könnte eine derartige Enthaltsamkeit aber nicht überstehen; Tanner, Succi und andere Hungerkünstler haben dieselbe ja allerdings noch viel weiter getrieben, waren dann jedoch nicht gcnöthigt, sich der ungeheuren Anstrengung auszusctzeit, die ein heiß umstrittenes Rennen mit sich bringt. Aber nicht nur kurz vor einem solchen, auch sonst muß Jeder, der längere Jahre ein hervorragender Jockey fein will, sich der größten Mäßigkeit befleißigen. Vom März an bis zu Ende des Herbstes besteht die Nahrung vieler derselben allein aus etwas Brod und Thec des Morgens und einer Haupt­mahlzeit, bei der nichts als eine Kleinigkeit Fisch und ein Stückchen Pudding, sowie wiederum etwas Thee genossen wird. Nur während einiger Monate, vom Dezember bis zum März, dürfen diese Märtyrer ihres Berufs sich ordentlich satt essen.

Man sollte meinen, daß ein Metier, welches feinen Mann zwar gut ernährt, aber nur unter der Bedingung,

daß er während des größten Theils des Jahres fast Hungers stirbt, keine allzu große Anziehungskraft ausüben könnte, und doch ist gerade das Umgekehrte der Fall; es giebt kaum eine (Saniere, in der die Zahl der Aspiranten eine so große. Alle träumen natürlich davon, einst Sieger im Derby zu werden, aber wie nur der geborene Feldherr den Marschall­stab schon als junger Soldat im Tornister trägt, so muß man auch, um ein Fürst unter den Jockeys zu werben, die Gaben dazu von Mutter Natur mitbekommen haben. Ist dies jedoch der Fall, bann ist der Berus einer der einträg­lichsten, den man sich wünschen kann, selbst ein Jockey zweiten oder dritten Ranges erzielt mit Leichtigkeit ein Ein­kommen von 30- bis 40,000 Mark jährlich, ein solcher ersten Ranges aber, der bas Glück gehabt, mehrere bedeutende Remien zu gewinnen, kann es innerhalb weniger Jahre zu einem Vermögen bringen. Die Bezahlung selbst ist ja keine so außerordentliche, aber abgesehen davon, daß der Besitzer des Pferdes, welches Sieger geblieben, dem Jockey gewöhn­lich eine große Belohnung, beim Derby z. B. mindestens 20,000 Mk., giebt, werden ihm auch noch von Personen, die starke Gewinne gemacht und in der Freude ihres Herzens zur Freigebigkeit geneigt sind, bedeutende Summen in die Hand gedrückt oder später übersandt. Fred Archer soll so nach einem solchen Tage 100,000 Mk. und darüber, sowie von Damen dankbaren Gemüths so viele Juwelen erhalten haben, daß er einen Laden damit hätte ansstatten können. Einkommen von jährlich 200- bis 300,000 Mk. gehören daher für einen König der Jockeys — und es giebt öfter deren mehrere in einem Lande — nicht zu den Seltenheiten und da auch die Stellung eines solchen eine sehr angesehene und Herzoge und Grafen fast freundschaftlich mit ihm ver­kehren, so kann es nicht Wunder nehmen, daß dieser Beruf, trotzdem er so hart ist, großen Reiz ausübt und cs an Kandidaten dafür niemals mangelt. H. Land.