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44. Jahrgang.
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Ko. Ä22.
Bezirks-Fernsprecher No. 52.
Dienstag» den 12. Mai
1896.
Bezirks-Fernsprecher 91». 52.
Abend-Ausgabe.
Geisteskrankheit nnd Ehescheidung.
Das Uebergewicht des Centrums, das sich in der einseitigen Hervorkehrung rein kirchlicher Gesichtspunkte schon an manchen Stellen mährend der Berathung des Familienrechts des bürgerlichen Gesetzbuchs unerfreulich bemerkbar gemacht hat, hat auch in dem Abschnitt über die Ehescheidung Beschlüsse zu Wege gebracht, denen man vom praktischen wie vom sozialen Standpunkt aus nur mit den schwersten Bedenken gegenüber stehen kann. Die neueste Blüthe dieser Kirchenpolitik haben wir in dem bereits mit- getheilten Beschluß vor uns, wonach die unheilbare Geisteskrankheit aus der Reihe der Ehescheidungsgründe gestrichen worden ist. Während heute nach den meisten bestehenden Landesgesetzen, so vor Allem nach dem preußischen Land- redjt, dem sächsischen bürgerlichen Gesetzbuch, dem badischen Landrecht und den in den thüringischen Staaten geltenden Gesetzen, die Geisteskrankheit in größerem oder geringerem Umfange als Scheidungsgrund anerkannt ist, soll nach dem bürgerlichen Gesetzbuch, in seiner jetzigen Fassung, dem Gatten, auch wenn jede Aussicht auf Gesundung des geistig umnachtetcn Theils geschwunden ist, das Scheidungsrccht für immer versagt sein.
Schon in dem Entwurf erster Lesung, der im Jahre 1888 zur Veröffentlichung gebracht war, hatte die Geisteskrankheit ftiaen Platz als Ehescheidungsgrund gefunden. Die laute Opposition, die sich damals gegen diese Unterlassung des Gesetzes nicht nur in der Presse fast aller Parteien, sondern vor Allem auch in weilen Kreisen der Aerzre, Erzieher und Geistlichen erhob, hatte der Gesetzeskommission das Bewußtsein ihres schweren Fehlers zur Erkenntniß Zebracht, und sie suchte ihn dadurch wieder gut zu machen, daß sie in dem Entwurf zweiter Lesung wenigstens dann eine Scheidung wegen Geisteskrankheit zuließ, wenn die Krankheit während der Ehe mindestens 3 Jahre gedauert und einen solchen Grad erreicht hat, daß die geistige Gemeinschaft zwischen den Ehegatten aufgehoben und jede Aussicht auf Wiederherstellung dieser Gemeinschaft ausgeschlossen ist. Außerdem trägt der Entwurf dafür Sorge, daß dem geisteskranken Ehegatten nach der Scheidung derseinerLebensstellung entsprechende Unterhalt von dem anderen Ehezatten gewährt wird. Die dem Entwurf beigegebcnc Denkschrift stellt als Grund der veränderten Haltung dcrKommission ausdrücklich fest, daß überwiegende Gründe dafür sprechen, daß dem anderen Ehegatten durch dieZulassung der Scheidung die Möglichkeit gewährt werde, eine neue Ehe einzugchen nnd so die wirthschaftlichen Nachtheilc und die sittlichen Gefahren «chzuwcnden, die ihm und den Kindern aus der Fortsetzung der Ehe mit dem geisteskranken Gatten drohen.
In der That muß dieser Standpunkt allein als der den realen Bedürfnissen des Lebens wie den idealen der Kultur in gleicher Weise gerecht werdende erscheinen.
Man vertheidigt die Ausschließung der Geisteskrankheit von den Ehescheiduugsgründen damit, daß die Ehe als eine unlösliche Gemeinschaft zu gelten habe, welche, für das ganze Leben angelobt, nicht ohne schweres Verschulden des einen Ehegatten während des Lebens getrennt werden dürfte. Aber abgesehen davon, ob man dort überhaupt noch von einem Leben sprechen darf, wo jegliches
Bewußtsein des Lebens geschwunden ist, so berücksichtigt diese Auffassung doch nur die ethische Natur der Ehe. Die Ehe aber ist nicht nur eine ethische und sittliche, sie ist vor Allem die hervorragendste soziale Gemeinschaft, die hohen gemeinsamen Zwecken zu dienen bestimmt ist und auf der sich in langsamer Weiterbildung der große soziale Bau des ganzen Volkes erhebt. Bemüht man sich so, das. Recht der Ehe als einen Unterbau des Sozialrechts aufzufassen und vom Standpunkt der Vernunft und des Lebens aus zu beurthcilen, so sind die gewaltigen Gefahren, welche der gewaltsamen Verbindung eines gesunden mit einem geisteskranken Ehegatten entspringen müssen, offenbar.
In erster Linie stehen die gesundheitlichen Gefahren, die der Nachkommenschaft aus der fortgesetzten Gemeinschaft drohen. Hierzu kommen die schweren wirthschaftlichen Mißstände, die dem Ehegatten und seiner Familie erwachsen. Der Ehefrau, der durch die geistige Umnachtung des Gatten jede männliche Stütze und jeder Anhalt entzogen ist, wird dadurch die Möglichkeit entzogen, für die Kinder einen neuen Ernährer, für sich selbst eine neue Hülfe in dem schweren Kampf des Lebens zu schaffen. Der Gatte, dem jede geistige Gemeinschaft mit der unheilbar Geisteskranken ab- geschnittcn ist, wird außer Stand gesetzt, seinen Kindern eine neue Mutter zu geben. Welch ungesunder und unnatürlicher Zustand!
Man hat in der Kommission auf die Gefahr des Miß- brauchs eines derartigen Scheidungsgrundes hingcwiescn. Man hat die Möglichkeit ausgcmalt, daß ein Ehegatte, nur um sich des anderen Ehegatten zu entledigen, diesen fälschlich als geisteskrank erklären lassen würde. Auch wir halten die Möglichkeit eines derartigen Mißbrauchs unter den heutigen Verhältnissen nicht für ausgeschlossen. Aber um diese Gefahr zu beseitigen, verschärfe man, wie wir schon oft gefordert haben, die psychiatrischen Kontrollvorschriften, vervollkommne man die psychiatrische Ausbildung der Ausschlag gebenden Kreisphysici. Es geht doch unmöglich an und wäre der verkehrteste Weg, der Mängel im Jrrenwcsen halber sämmt» liche Folgen aufzuheben, die das bürgerliche Recht an die Geisteskrankheit knüpft.
Allerdings: die sittliche Würde der Ehe und die Rücksicht auf den erkrankten Ehegatten erheischt es, daß diese Folge nicht bei jeder, auch nur vorübergehenden, Geisteskrankheit, sondern nur dann einlritt, wenn sie nach Art der Krankheit unabweisbar ist. Diesem Erforderniß war aber durch die Bestimmungen des Entwurfs zweiter Lesung vollkommen Genüge geschehen. Ist jede Aussicht auf Gesundung geschwunden, ist das geistige Band, das die Ehegatten allein zusammenzuhalten vermag, für immer gelöst, so wäre es unverantwortlich und grausam, wollte man den Lebenden mit dem Todten zusammenkoppeln und dem gesunden Gatten bis an sein Lebensende den Stempel der Unfreiheit aufdrücken. Was eine höhere Macht getrennt hat, das- darf der irdische Richter nicht mehr als verbunden betrachten.
(„Deutsche Warte.")
Deutscher Reichstag.
0 Berlin, 11. Mai.
Auf der Tagesordnung steht die zweite Lesung der Zuckersteuer- Vorlage. Die Kommission hat die Betriebssteuer, die nach der Vorlage als eine progressive eingeführt werden sollte, ganz gestrichen, ferner das Kontingent, bei dessen Ueberschrciten ein Zuschlag zur Zuckersteuer und zwar in Höhe des Ausfuhr-Zuschusses für Roh
zucker, zu entrichten sein soll, von 14 auf 17 Millionen Doppelzentner erhöht und die Zuckersteuer von 24 auf 21 herabgesetzt. Die Ausfuhr-Zuschüsse sind auf 4 Millionen, für
Rohzucker auf 2‘/i Millionen normirt und eine besondere Besteuerung der Zuckerfabrikation auf Melasse beschlossen. ES liegen dazu verschiedene Anträge vor. Vor Beginn der Berathung geht noch ein Antrag von Staudy und Gen. ein: im Falle der Ablehnung des ganzen Gesetzentwurfs zu beschließen, daß dos bestehende Zuckersteuergesetz Gültigkeit auch über da« Jahr 1897 hinaus haben soll. — Zur Geschäftsordnung erklärt Abg. Staubt) (kons.), seine Partei werde diesen Antrag bei der dritten Berathung als Prinzipial-Antrag stellen. Sie hätte ihn beute nur deshalb als Eventual - Antrag gestellt, damit es nicht scheine, als ob sie die Debatte über dieses Gesetz verhindern wolle. — Zunächst wird § 65 berathen. — Die Abgg. Pichler und P i n g e n (Centr.) beantragen Wiederherstellung der Betriebssteuer und zwar zu folgenden Sätzen: Bis zu 4 Millionen Kilo 10 Pf., darüber bis zu 5 Millionen ‘le Mk., darüber bis zu 6 Millionen 15 Pf. :c., für je eine Million Kilo '/.« Mk. mehr pro Doppelzentner Rohzucker. — Abg. R i chte r (fress. Volksp.) hält eine Betriebssteuer für nicht erforderlich. Er bezeichnet dieselbe als eine Strafe für die Großbetriebe. Es komme aber doch dabei nicht allein auf die Großbetriebe an, sondern auch auf die Lage, Nähe von Kohlenlagern, ausgedehnte Verkehrswegeic. In dieser Beziehung seien die großen Fabriken des Ostens offenbar schlechter daran als die mitteldentschen. Die Vorlage komme überhaupt darauf hitiaus, den Osten, und zwar 17 große Fabriken daselbst, zu schädigen. Er beantrage demgemäß nameuttiche Abstimmung über den Antrag Pingen. — Abg. v. Puttkamer-Plauth (kons.) erklärt, der größte Tbeil seiner Freunde halte an dem Kompromiß zwischen den verschiedenen Richtungen, welche die Kommissionsbeschlüsse darstellten, fest. Bezüglich der Betriebssteuer stehe er ganzauf dem Standpunkt Richters. — Abg. Lieber (Centr.): Die große Mehrzahl seiner Freunde werde, wenn der Antrag angenommen wird, im Uebrigen für Kommissionsbeschlüsse stimmen. Werde der Antrag Pingen aber abgelehttt, so würde zu seinem Bedauern das ganze Gesetz schwer gefährdet sein. — Staatssekretär Pofadowsky bittet dringend, die Betriebssteuer wieder herzustelleti. Auch für die größten Betriebe würde dieselbe nur 23 Pf. per Doppelzentner betragen. — Abg. Rösicke (wild) bekämpft auf das Lebhafteste die Betriebssteuer ttnb zugleich die Sonderbeftenernng der Melasse - Entzuckerung. Inzwischen ist eine Reihe von Anträgen aus namentliche Abstimmung eingegangen. Heber die Betriebssteuer, die Koutingentirung, die Ausfuhr - Zuschüsse und die Steuer auf die Melasse- Entzuckerung. — Abgeordneter v. KomierowSki (Pole) spricht sich ebenfalls entschieden gegen die Betriebssteuer au«. — Abg. Dr. Friedberg (nat.-lib.) erklärt Namens feiner Freunde, daß dieselben für den Antrag Pingen stimmen werden. Der Abg. Rösicke vertrete jedenfalls nicht d'-Anschauungen seines anhaltinische:- Wahlkreises. — Abg. Freiherr v. Stumm (Reichsp.): Auch seine Freuiide würden fast ausnahmslos für den Antrag Pingeii stimmen. — Abg. Richter (frei). Volksp.): Wenn Herr Abgeordneter Dr. Friedberg auf die Anhaltiner Hinweise, so könnte er ihm mit erwidern, daß die Anhaltiner Zuckerfabrikanten sich so großer Vortheile erfreuen, daß sie dieser die östliche Konkurrenz belastenden Betriebssteuer gar nicht bedürfen. Herr Friedberg vertrete eben nur die Interessen feines Wahlkreises, Herr Rösicke dagegen die Interessen der Allgemeinheit Redner kann nicht begreifen, wie das Centrum hier so den
Geßlerhut auftid)teu kann. (Beifall.) ES handelt sich doch
hier nicht um das Bestehen der Zucker - Industrie, sondern
doch nur darum, ob sie etwas mehr ober weniger an
Liebesgaben bekommen soll. — Abg. Graf Bernstorfs-llelzen (Welfe) tritt für die Betriebssteuer ein. Das Handeln fei doch die Basis unseres parlamentarifcheu Lebens. (Heiterkeit links.) — Abg. Pichlers (Centr.) wünscht Wiederherstellung der Betriebssteuer. In dem Laiides-Oekonomie-Kollegium sei diese für viele Landwirthe für berechtigt erklärt worden. Herr Richter habe ja gesehen, daß mit Ausnahme seiner Freunde nur noch die äußersten Konservativen gegen die Betriebssteuer seien. Seien das die Vertreter der kleinen Landwirthe? (Znruf rechts: Jawohl. Stürmische Heiterkeit.) — Abg. Schippei (Soz.): Die Betriebssteuer schädige die Kleinkapitalisten zum Vortheil der Grobkapitalisten. — Abg. St au dy (kons.) fuhrt gleichfalls au», daß die östlichen Großbetriebe im Gemeinbesitz zahlreicher kleiner Bauern seien. — Nach einigen Bemerkungen der Abgg. Stumm und Richter erklärt Abg. v. Pn ttkamer-Plauth, den Osten, wo das Gesetz überhaupt nicht populär sei, treffe die
Kitterarische Indolenz.
In einem interessanten Aufsatz von Benno Rüttenauer in den internationalen Litteratur-Berichien geht der Autor, nachdem er festgestellt hat, daß wir uns unserer schön- wiffenschaftlichen Litteratnr der letzten 25 Jahre nicht zu schämen brauchten, ebenso scharf als gerecht mit der litterarischeu Indolenz in Deutschland ins Gericht. Erführt u. A. aus:
„Ich habe bis jetzt nur das Licht gemalt. In der Wirklichkeit liegen dicke Schatten darüber. Trotz der genannten ruhmvollen Namen beginnt in Deutschland, gleich in den siebziger Jahren, ein litterarisches Elend der traurigsten Art, und wird immer größer und größer.
Um es kurz zu sagen: Deutschland hatte zwar Dichter, echte, bedeutende, aber es braucht keine. Niemand fragte ihnen nach, besonders den besten nicht.
Niemand, das ist nickt wörtlich zu nehmen. Eben sehr wenige. So wenige, daß sie oft nicht bemerkbar wurden. Es zeigte sich da, daß die beste Schulbildung keine höhere Btkdung zu geben braucht und daß auch ein ganzer Haufen van Universitäten nicht nothwendig die Pflanzstätte einer feineren ästhetischen Kultur sein müssen.
Denn diese fehlte sichtbar in Deutschland. Unsere niedrigste Volksbildung mochte die höchste in Europa sein, unsere höhere nationale Bildung, die der obersten Zehntausend, zeigte den niedrigsten Stand. Es fehlte die wichtigste Grundlage. Man hatte zwar ftemde Sprachen gelernt, alle möglichen, aber man besaß nicht das geringste Stilgefühl in -er eigenen Muttersprache. Man ermangelte nicht nur des gebildeten sicheren Gefühls, man hatte auch fein Wissen, man fcatte keine Ahnung davon.
Und noch schlimmer stand es um die höheren, die rein ästhetischen Fähigkeiten, um das ästhetische Unterscheidungs- Vermögen, um den Geschmack. Wo aber der Geschmack, wo das Unterscheidungsvermögen fehlen, da machen die Sudler Geschäfte.
Litterarischer und künstlerischer Geschmack ist in allen Nationen nur das Vorrecht von Wenigen. Aber die Wenigen, bürten nicht allzuwenig fein. Ihre verhältniß- nräßig Heute Gemeinde muß groß genug sein, um sich der ganzen Nation als eine herrschende Aristokratie aufzudrängen, als eine gesetzgeberische Macht, bereit Ge- schmacksurtheile bann von her großen Masse, bie selber keine hat, willig anerkannt werden, und bie mit einem Wort dieselbe Wirkung übt wie eine mächtige und anerkannt soziale Aristokratie auch, welcher jeder sich anzuähneln sucht, so viel er kann.
Heberaö bei gesunden Zuständen herrschen die Wenigen über bie Vielen. Das ist ein Naturgesetz. Noch niemals ging es ba schön und vernünftig zu, wo die Masse herrscht, wirklich, nicht nur dem Namen nach. Im geistigen gar leuchtet das Jedermann ein. In der deutschen Litteratnr aber herrscht der Janhagel. Die Wenigen waren zu wenig, sie konnten keine Herrschaft behaupten. Und Wille zum Leben, wir wissen es heute, ist Wille zur Macht. Nur die Mächtigen, bie Machthaber verführen zu sich.
11 nb so war es noch nicht bas Schlimmste, baß ber herrschende pöbelhafte Geschmack nicht Diejenigen zur Macht brachte, die dazu berufen waren, die wahren Dichter und ernsten Schriftsteller, sondern die anderen, die Afterdichter, die halben Dichter, nicht bie in sich Mächtigen, sondern die in sich Nichtigen, bie Höflinge ber Macht, bie nun reich
würben, weil sie die Armen, bie nun hoch unb mächtig wurden, weil sie die Niedrigen waren: noch Schlimmeres ereignete sich dadurch, daß der machthabende schlechte Geschmack, eben weil er die Macht hatte, auch solche zu sich verführte und sich dienstbar machte, die durch ihre Fähigkeiten zu Besserem bestimmt waren. Macht ist verführerisch.
Das ist die Erklärung von so vielen traurigen Erscheinungen in unserem lilterarischen Leben — die Erklärung der Sache, aber nicht die Entschuldigung der Personen. Und Namen nennt man am liebsten hier nicht. Jede Namensnennung wäre eine Brandmarkung von Berühmtheiten.
Zu wundern braucht man sich nicht, daß in Deutschland der gute Geschmack nicht herrschend werden konnte. Der Geschmack ist die reiffte Frucht einer langen traditionellen Kultur. Die fehlte uns. Der Geschmack ist, historisch begriffen, eine aristokratische Sache; wir Deutschen aber find das aristokratieloseste Volk der Welt, wir haben ein Junker» lhitm, aber keine Aristokratie.
Und darum mußte unsere Litteratnr im Ganzen so bettel- suppenhaft in bie Breite laufen, trotz einzelner herrlicher Kräfte unter ben Schaffenden.
Eine Seite ist an dem ganzen Elend noch besonders hervorznheben. Durch die politische Einigung unb bie Gründung des Deutschen Reiches sahen sich bie Deutschen, seit Jahrhunderten arm und hintenangesetzt, auf einmal berufen, wie bie andern reich unb mächtig zu werben, unb die seither so „gemüthlich", so schlummerhaft hinlebende Nation wurde ganz plötzlich von einer fieberhaften Arbeitshast ergriffen. Das geht immer so, wenn Arme ein plötzlicher Gewinn lockt, wie sie ihn vorher kaum geträumt hatten.
