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Wiesbadener Sanblatt

44. Jahrgang.

Erscheint in zwei Ausgaben. Bezugs-Preisr 60 Pfennig monatlich für beide Ausgaben

1896,

Dormerstag» den 30. April

Bezirks-Fernsprecher No. 52.

No. 202

Bezirks-Fernsprecher No. 52.

Abend-Ausgabe

(Nachdruck verboten.)

(Schluß a. d. Morgen-Ausgabe.)

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denn sehr oft war es bei dem ganzen Prozeß nur auf die Einziehung der Enter der Angeschuidigten abgesehen.

Eine Gräfin v. Pappeiihcirn, die einer ihrer Schäftr- kncchte aus Nachsucht der Zauberei anklagte, entging dem Feuertode nur dadurch mit knapper Noth, daß die Hexen- richtcr die Rache ihres Gemahls, des mächtigen regierenden Grafen v. Pappenheim, fürchteten!

In der Niederlausitz wurden zwei schöne Edeljungfrauen, Margarethe und Elisabeth v. Weltwitz, der Zauberei an­geklagt und durch das Schwert hingerichtet; ihrer adligen Abkunft verdankten sie den Vorzug, daß sie in Gegenwart des Schloßhauptmanns Hans v. Wehlen auf die Folter ge­spannt wurden.

Die Hexenverfolgung entfesselte die niedrigsten Leiden­schaften, Nachsucht, Habgier und wollüstige Grausamkeit; in England war ein Preis von 20 Schilling auf dasAus­wittern" einer Verbündeten des Satans gesetzt, und ein schottischer Lenuuziant, der später wegen Meineids gehangen wurde, bekannte, daß er 220 Frauen auf solche Weise ums Leben gebracht habe.

Man schützt die Opfer jener wüsten fanatischen Ver- folgnngssucht auf 91/a Millionen; auf manchen Richtstätten waren die Pfähle der Scheiterhaufen, an die man die Ver» urtheilten fesselte, so zahlreich, daß sie einem verkohlten Walde glichen. Heute lodern die Flammen der Holzstöße nicht mehr zum Himmel empor; aber der Hexenglaube ist noch nicht ausgerottet, sondern dieser unheilvolle Wahn glimmt als Funken unter der Asche weiter.

Das furchtbare Gespenst des Aberglaubens hat seine Gewalt noch nicht verloren, darum mögen Alle, die berufen sind, Licht und Aufklärung zu verbreiten, niemals müde werden in ihrem schweren Werk.

quälen jedes Geständniß, das der Richter wünschte. Die vielen übereinstimmenden Berichte in den Hexenprozeßakten lassen vermuthen, daß bisweilen bei der Wasscrprobe alte Frauen thatsächlich nicht untergegangen sind, das läßt sich aber auf natürliche Ursachen zurückführen. Jeder Arzt weiß, daß bei mangelhaft genährten schwachen Greisinnen die dünn gewordenen Knochen mitunter mehr Luft wie Mark enthalten.

Ob eine Angeschuldigte an ihrem Leibe das Hexenmal trage, wurde auf folgende Weise ermittelt: Das der Zauberei verdächtige Weib mußte sich entkleiden, daun verband ihm der Folterknecht die Augen und stach es am ganzen Körper mit Nadeln; fand sich eine unempfindliche Stelle, so Halle der Teufel seinen höllischen Stempel darauf gedrückt und das Schicksal der Armen war besiegelt.

Auch das Hexenmal läßt sich erklären; die Wissenschaft hat nachgewiesen, daß sich bei schwächlichen nervenkranken Personen, die unter dem Einfluß von Furcht und Entsetzen stehen, partielle Hautunempfindlichkeit zeigt.

Wenn durch die unerträglichen Schmerzen der Folicr- peinigung sich Krämpfe einstclltcu, die mit dem Tode endeten, dann wurde zu Protokoll genommen, daß der Teufel seinem Opfer den Hals umgedreht habe: traten aber tiefe Ohn­mächten ein der sogenannte Hexenschlaf, dann war es zweifellos, daß der Satan seiner Buhlerin hülfreich zur Seite stand.

Bei der Einkerkerung der Hexen gebrauchte man an vielen Orlen die Vorsicht, sie in Gilterkäfigen auszuhängen, damit sie nicht den Erdboden berühren konnten.

Es ist bekannt, daß mährend der entsetzlichen geistigen Epidemie der Hexenverbrennungen, die drei Jahrhunderte währte, weder Jugend und Schönheit, noch hoher Rang und Rcichthum vor der furchtbaren Gefahr der Anklage fchütztei;;

Preußischer Landtag.

Herrenhaus.

Krrlin, 29. April.

Die Denkschrift über die Ausführung des Gesetzes vom 26. April 1886, betr. die Förderung der deutschen Ansiedelungen in Westpreußen und Vosen, wird nach dem KommissionSantrag durch Kcnntnißuahme für erledigt erklärt. Bei der Petition von Adolf Wolff (Frankfurt a. M.) und Genoffen um Ucbcr- setzung desSchulchan - Arnch" ans Staatskosten beantragt die Kommission Uebergang zur Tagesordnung. Freiherr v. Dnrant begründet seinen Antrag damit, daß im Jahre 1890 vom Herrenhaus ein Antrag angenommen sei, die Staatsregierung möge eine Ucbersctzung der jüdischen Geheimschriften veranlassen. Die Negierung habe das abgclehnt, weil der Antrag nach ihrer Ansicht nnaussührbar sei. Warum? habe sie nicht gesagt. Wenn er nun auch anerkenne, daß diese Arbeit eine sehr umfangreiche sein würde, so lasse sie sich doch durchsübren. Hier handle es sich nun aber nm eine weit geringere Arbeit, die Uebersetzung des Schulchan-Aruch, der ein bloßes Compeudinm des Talmud darstclle. Hierfür ließen sich Privatarbeiten, die schon vorbandeir seien, sehr gut verwerthen. Im Schulchan-Aruch seien gewisse Dinge enthalten, deren genaue Kenutniß von großer Wichtigkeit sei. Redner führt Stellen aus dem Buch an, wonach Fundunterschlagung und Betrug von Juden gegen Nichtjuden er­laubt sein sollen. Das badische Ministerium habe festgestellt, daß in der That derartige unsittliche und unseren Anschauungen nicht ent­sprechende Stellen im Schulchan-Aruch auch vorhanden seien, und darauf den Gebrauch desselben in der Handelsschule in Mannheim und in allen übrigen badischen Schulen verboten. In der sächsischen Zweiten Kammer habe der Abg. Dr. Mehnert eine amtliche Ueber- setzung verlangt; der Antrag sei allerdings abgelehnt, was aber wohl in dem Einfluß des Judeuthums in Sachsen seinen Grund habe. Es müßte doch allen rechtschaffenen Juden erwünscht sein, durch eine authentische Klarstellung der Sache die Angriffe, die gegen sie gerichtet würden, zu beseitigen. In der That hätten aber verschiedene Juden die Uebersetziing zu hinter­treiben gesucht; Professor Eisenmenger seien von einem Inden 30,000 Mk. geboten, wenn er sein Werk über den Talmud nicht veröffentlichen wolle. Wenn 100,000 Mk. vom Kultusministerium bewilligt seien zur Unterstützung der Bearbeitung eines lateinischen

15. Februar 1892 gesprochen hat:Bei der weiteren Bearbeitung gebührt das letzte Wort dem Soldaten und nicht dem Juristen. . . Offiziere verständigen sich sehr ungern mit Civilisten über militärische Dinge .... Es giebt eben Imponderabilien des militärischen Selbst­gefühls .... kurzum, ich liebe noch heute unser altes preußisches Verfahren."

Wenn cs den Anschein hat, daß es unter diesen und vielleicht auch dem folgenden Reichskanzler nicht besser wird, so darf das füglich Niemand Wunder nehmen. Dürfen wir doch in diesem Jahre das 35-jährige Jubiläum des nicht gehaltenen Versprechens einer neuen Militär- strafprozeßorduuug feiern. Im Jahre 1862 erklärte der preußische Justizminister im Einverständniß mit dem Kriegs­minister, daß das Verfahren vor den Mililärstrafgerichten einer Verbesserung fähig sei, und stellte eine Revision in gewisse Aussicht. Acht Jahre später bezeichnete Kriegsminister Noon es als selbstverständlich, daß sich die Militärstraf­gesetzgebung der allgemeinen Landesgesetzgebuug anznschließen habe. Und in der Reichstagssitzung vom 21. Dezember 1876 wandte sich der Kriegsminister Kameke lediglich gegen die Forderung, die Zuständigkeit der Militärgerichte auf Dienst­vergehen zu beschränken. Der Fortfall dieses Zusatzes, so erklärte er, werde es den verbündeten Negierungen erleichtern, dem Reichstag eine neue Mililärstrafprozeßordnung wo­möglich schon in der nächsten Legislaturperiode vorzulegen".

Seitdem waren nahezu zwei Jahrzehnte hingegangen, bis, vor jetzt gerade zwei Jahren, der Kriegsminister im Reichstag die Erklärung abgab:Wenn mir die Kräfte fehlen, die Strafprozeßordnung durchzuführcn, so werde ich Seine Majestät um einen Nachfolger bitten."

Soll jetzt der Nachfolger kommen, die Reform der Straf­prozeßordnung aber nicht? Soll der geheime Widerstand gegen diese Reform sich zu einer Krisis gestalten, die geeignet ist, zu den schwersten Konflikten zu führen und den Zu­sammenhang zwischen dem Reich und den Einzelstaaten in bedenklicher Weise zu lockern? Die Antwort auf diese Fragen werden uns die nächsten Tage schon bringe» müssen.

Die Krrfis.

(Don unserem Berliner p-Korrespondeuten.)

Berlin» 29. April.

Das Unbestimmte, Unbekannte und Undefinirbare, welches seit einiger Zeit hörbar, aber nur sehr schwer faßbar in den : oberen Regionen vor sich ging, hat sich über Nacht zu einer ; vcritablen Ministerkrisis verdichtet. Das Duell zwischen dem verantwortlichen Reichskanzler und Ministerium und dem nicht verantwortlichen Chef des Militärkabinctts, dem General v. Hahnke, geht seiner Entscheidung entgegen, und diese Entscheidung wird zugleich darüber entscheiden, nach welchem Kurse demnächst im Reiche und in Preußen regiert werden wird.

Wenn an Stelle der Unruhe der letzten Jahre, welche die Leitung unserer politischen Angelegenheiten gekennzeichnet hat, wieder eine gewisse Ruhe einkehren soll, so ist der Sieg der verantwortlichen Regierung über die unverantwortliche, der konstitutionellen über die derKonstiiution widersprechende Nebenregierung dringend nothwendig. Und es erscheint trotz manchem bösen Wetterzeicheu nicht als ausgeschlossen, daß die Krisis diesen Ausgang nehme, muß man doch der Thatsache gedenken, daß auch Herr v. Köller,der die Reform des Militärstrafverfahrens zu Hintertreiben suchte, dem ein« müthigen Willen des Ministeriums weichen mußte, trotzdem schon damals dieselben Einflüsse sich geltend machten wie heute.

Die Frag«, um die es sich handelt, die Militärstraf- prvzeßreform, so bedeutend sie schon an sich ist, ist durch die begleitenden Umstände noch weit über ihren Nahmen hinausgetreten, sie ist zu einer Frage geworden, die für den Bestand des Reiches von Bedeutung ist. Man weiß heute, ) der Widerspruch gegen die Reform nur noch von Preußen ausgeht. Die deutschen Bundesfürsten haben sich zu einem anerkennenswerthen Opfer entschlossen und zu Gunsten des Zustandekommens der Reform auf Rechte verzichtet, welche ihre Militäroberheit ihnen einräumte. Soll jetzt die Reform, gegen die man Wider­spruch nur von den übrigen Staaten hätte befürchten müssen, an Preußen scheitern, das doch feinen Beruf von jeher darin fand, den Reichsgedanken zu stärken? Wird die Reform des Militärstrafverfahrens auch jetzt vereitelt, so ist zu er­warten, daß Württemberg sich eine eigene Militärstrafprozeß- ordnung giebt. Hierdurch müßte aber nicht nur die Rechts- einheit, sondern auch der Glaube an den Beruf Preußens leiden, in Deutschland durch die Anregung zeitgemäßer Fort­schritte moralische Eroberungen zu machen.

Freilich, man kennt die unfreundliche Gesinnung, welche in den maßgebenden Kreisen Preußens dem Verlangen nach Einführung von Oeffentlichkeit und Mündlichkeit in das militärische Strafverfahren entgegengebracht wird. Man weiß, mit welch erstaunlicher Beharrlichkeit gerade in Preußen noch an der Heimlichkeit und der Schriftlichkeit, diesen längst verrosteten Waffen aus der Rüstkammer des Mittelalters, festgehalten wird, mit welcher starren Energie man sich hier gerade allen Fortschritten, welche das moderne Zeitalter bahnbrechend auf dem Gebiet der Rechtsprechung gezeitigt hat, unbeugsam entgegenstemmt. Muß man doch heute der Worte gedenken, welche der vorige Reichskanzler in der denkwürdigen Sitzung vom

Walpurgisnacht."

Plauderei von Bernhard Ohrenberg.

Die Unholdinnen trugen, wie das Volk glaubte, Glücks­säckchen bei sich, in denen Amulette mit Zaubersprüchen singenäht waren, ferner Galgenmännlein (seltsam geformte Alraunwurzeln) und Kränze von geflochtenen Haaren; zu ihren Attributen gehörten auch die Wünschelruthe und der Hexcnfpiegel.

Wer von einer Hexe Geschenke oder Geld annahm, war stets betrogen, denn ihre Gaben verwandelten sich in Unrath oder dürres Laub; ein altes humoristisches Sprichwort lautet:Hexengold und Musikantengold verfliegt über Nacht." Geschah irgendwo während des Gottesdienstes etwas Ungewöhnliches, so rief man:Es ist eine Hexe in der Kirche!"

Woran erkannte man nun eine Genossin des Höllen­fürsten ? Außer rothen entzündeten Augen waren die haupt­sächlichsten Merkmale ihr Gewicht und das Hexenmal.

Der Volksmund sagte:Den Hexen hilft das Leugnen nicht, man erkennt sie am Gewicht." Die Hexenwaage, bereit Handhabung der richterlichen Willkür freien Spiel­raum bot, spielte in vielen Hexenprozessen eine wichtige Rolle. Im Jahre 1729 wurden zu Szegedin in Ungarn der Stadtrichter mit seiner Frau und 34 Personen lebendig verbrannt; der sehr korpulente Stadtrichter soll auf der Hexenwaage kaum 7 Loth gewogen haben.

Mit Vorliebe schritt man auch zur Wasserprobe; sie führte bekanntlich stets zum Tode, denn sanken die ge­fesselten Frauen unter, so ließ man sie ertrinken, schwammen sie aber oben, dann erpreßten ihnen die unsäglichen Folter-

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gelehnt und der § 3 in der Fassung der Kommission angenommen. Zn § 4 wird debattelos der schon gestern bei § 1 debattirte Antrag Kanitz angenommen, daß die Regierung auch anordnen kann, daß in dem Vorstande der Produktenbörse die Landwirthschaft, die landwirthschaf tlichen Nebengewerbe und die Müllerei eine entsprechende Vertretung finden. Zu § 6, welcher von dem obligatorischen Inhalt der Börsenordnung handelt, hat die Kommission den Zusatz be- schlofsen: Der Bundesrath soll befugt fein, für bestimmte Geschäfts­zweige die Benutzung der Börseneinrichtung zu untersuchen ober von Bedingungen abhängig zu machen. Der Paragraph wird mit dem Zusatz, über welchen Abg. Freese getrennte Abstimmung verlangt, gegen die Stimmen der Freisinnigen angenommen. § 7 behandelt die Fälle des Ausschlusses von Personen von der Börse. Der Paragraph wird nach kurzer Debatte genehmigt, ebenso debattelos der § 8. Mit § 9 beginnt der Abschnitt der Ehrengerichte. Abg. Graf Kanitz (kons.) wendet sich gegen beit Abg. Goertz, der den Agrariern besondere Feindseligkeiten gegen bie Börse vor­geworfen. § 10 will für das Ehrengericht solche Leute angestellt sehen, die im Zusammenhang mit ihrer Thätigkeit an der Börse sich keine mit der Ehre und dem Anspruch auf kaufmännisches Ver­trauen nicht zu vereinbarende Handlung haben zu Schulden kommen lassen. Reichsbankpräfideut Koch erbittet Streichung der erst von der Kommission eingesügten Worte:und dem Anspruch auf kaufmännisches Vertrauen". Abg. Barth (sreis. Ver.) stellt den formellen Antrag auf Streichung jener Worte. Dieser Antrag wird abgelehut und § 10 in der Kommissionssaffung angenommen. Die §§11 bis 13 handeln von der Mitwirkung des StaatskommissarS bei den ehrengerichtlichen Verhandlungen, von der Voruntersuchung und Einstellung des Verfahrens. Abg. Träger Greif. Volksp.) begründet hierzu mehrere auf Abschwächung der Befugnisse des StaatskommissarS abzieleiide Anträge, welche nach längerer Debatte abgelehnt werden. Die §§ 11 bis 13 werden unverändert an­genommen. Ohne Debatte gelangen die Paragraphen bis 35 zur Annahme, womit also auch der AbschnittBörsepreise und Makler­wesen" erledigt ist. Schluß 5 Uhr. Morgen, 1 Uhr: Fortsetzung.

Deutscher Reichstag.

O ßcdin, 29. April.

Tie Berathnng des Börsengesetzes, und zwar des § 3, betreffend den Börseuausschuß, sowie der dazu vorliegenden Anträge Kanitz und Fischbeck wird fortgesetzt. Abg. Goertz (sreis. Ver.) be­kämpft den Antrag Kanitz. Abg. Graf Kanitz (kons.) wendet sich gegen bie Ausführungen des Vorredners und betont dabei, gerade der ehrenwerthe Handelsstand sei mit ihm einig in der Be­tonung der Notdwendigkeit einer Börsenresorm. Redner behauptet des Weiteren, in Bezug auf das Gutachten der Aeltesten der Berliner Kanfmannschaft habe sich gestern Minister v. Berlepsch ähnlich geäußert wie er selbst. Miuister v. L c r l e p s ch bezeichnet das Letztere als einen Jrrthum des Vorredners. Uebrigens könne er es nicht dulden, daß ihm unterstellte Organe in solcher Weise angegriffen würden. Abg. Graf Kanitz (kons.) bestreitet, den Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft einen moralischen Vorwurf gemacht zu haben. Staatssekretär v. Bötticher meint, Graf Kanitz werde wohl in Zukunft vorsichtiger sein in der Verwerthung bloßer Zeilungs- mittheilungen. Abg.Graf Arnim (Reichsp.) beruft sich ans den HandelSredaktenr eines vielgelesenen freisinnigen Berliner Blattes, der in der Enanete-Kommission zugegeben habe, die Zustände,an der Berliner Börse könnten nicht schlechter sein, als sie schon seien. Abg. Hahn (fraktionslos) wünscht gleichfalls Annahme des Antrags Kanitz und wendet sich in seinen Anssiihrnngen hauptsächlich gegen die AuSsührnngen des Abg. Goertz. Hieraus werden die Anträge Kanitz und Fischbeck ab- 1