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WitsbÄemr Sagblatt

1896.

Montag, den 37. April

Bezirks-Fernsprecher No. 52.

Ko. 196

Bezirks-Fernsprecher No. 52.

Abend-Ausgabe

Und womit motivirt man diese Umwälzung im richter­lichen Beruf? Mit dem großen Andrang zu diesem Beruf und der daraus hervorgehenden Ueberfüllung! Andere freilich sind der begründeten Ansicht, daß eine derartige Ueberfüllung weder vorhanden, noch zu befürchten ist. Wenn nicht der Finanzminister, sondern der Justizminister die Be­dürfnisse der Justiz bestimmte, wenn so viel Richterstellen geschaffen würden, wie die Bedürfnisse der Rechtsprechung dies dringend erheischen, wenn die unbesoldeten Assessoren weniger ausgenützt würden, als dies der Fall ist, und wenn die Strafkammern nach Einführung der Berufung wie bisher mit fünf und nicht aus falsch angebrachter Sparsamkeit mit drei Richtern besetzt würden, dann könnte von einer Ueber­füllung des Richterberufs und von einem übermäßigen Andrang zu ihm nicht die Rede sein.

Wie dem aber auch sei, mag in diesen Fragen der Justizminister oder — es ist dies leider der wahrschein­lichere Fall — wie bisher der Finanzminister siegen, was die Regierung zur Mbhülfe" vorschlägt, ist und bleibt un­annehmbar. Man übersehe doch nicht die soziale Seite dieses Vorschlags. Man bedenke, welche Erbitterung die Leute er­greifen muß, denen nach achtjähriger Vorbereitung ohne irgend einen plausiblen Grund der Eintritt in die Laufbahn, für die sie sich vorbereitet, verwehrt wird, und welch zahl­reiches und wcrthvolles Rekrutenkontingent diese Elemente, welche ihren Beruf ohne ihre Schuld verfehlt haben, der Umsturzpartei zuführen müssen, die — doch bekämpft werden soll 1

Wir möchten dringend wünschen, daß bei der in Kürze erfolgenden Berathung im Plenum nicht das weise Wort vergessen werde, daß man jede gesetzgeberische Maßregel daraufhin prüfen solle,, wie ihre Wirkung auf die Sozial­demokratie sein werde!

Kür Wai und Juni!

Der Befug

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„Wiesbadener Ta Matt"

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Politische Tages-R«ndschau.

— Für das Duell als eine nothwendige organische Einrichtung des Heeres tritt in geradezu fanatischer Weise ein Artikel des neuesten „Militär-Wochenblatts" ein. Der Artikel ist umso bemerkenswerther, als das „Militär- Wochenblatt" zwar nicht offiziell, aber offiziös die leitenden Anschauungen in Militärkreisen wiedergicbt. Durch den Zwei­kampf müsse zum Ausdruck kommen, daß die Ehre noch über das Leben gehe. Das Duell hänge ganz besonders milder dem Offizier eigenthümlichen Standesehre zusammen. Das Todesgranen in der Schlacht könne nur überwunden werden dadurch, daß in der Truppe, vor Allem in den Offizieren, der Gedanke felsen­fest steht: Ja, über das Leben, da geht noch die Ehre. Wenn dieser Grundsatz im Frieden nicht anerzogen ist, so wird er auch im Kriege versagen. Das erklärt die Ein­bürgerung des Duells in Offizierkreisen. (Nach dieser Logik müßte doch eigentlich das Duell auch in Mannschaftskreisen eingebürgert werden.) „Die Mehrzahl der Offiziere ficht allerdings nicht einen Zweikampf aus; aber jeder Offizier weiß, daß er gegebenen Falls hierzu bereit sein muß, und darin liegt das Erziehende des Zweikampfes." Was in anderen Heeren gelte, sei bedeutungslos. „Das Duell ist jetzt eines der Erziehungs­mittel für das deutsche Offiziercorps. Mögen die anderen Heere thun, was sie für richtig halten!" Der Artikel versucht darzuthun, daß sich ein Duellant auch nicht gegen Gottes Wort auflehne. Denn nirgends in der Bibel steht ein Verbot des Zweikampfes, und es sei auch falsch, indirekt ein solches Verbot aus der Bibel zu folgern. Das Neue Testament sei die Richtschnur des Glaubens, aber kein Gesetz­buch stehe in Bezug auf das Duell im Gegensatz zum Alten Testament. Die Obrigkeit trage nach der Bibel das „Schwert nicht umsonst" und könne deshalb auch erlauben, die Waffe anzuwenden als Nothwehr zur Vertheidigung der Ehre. Wie der Offizier zu handeln habe, das sei ihm vorgeschrieben durch Befehle, Verordnungen und die festen Sitten und Traditionen des Standes. „Das sind unsere Gesetze, das ist unsere Obrigkeit. Kommen wir dadurch in Konflikt mit den Neichsgesetzen, so sind wir bereit, die Folgen zu tragen." Es wird alsdann versucht, verschiedene Stellen des Neuen Testaments mit dem Duell in Einklang zu bringen oder geradezu auszulegen zu Gunsten des Duells. Der Artikel schließt wiefolgt: „Wer nach aufrichtiger Selbstprüfung, frei von Haß und Zorn sich zum Zweikampf entschließen muß, thue es in der Ueberzeugung, daß er damit nicht gegen Gottes Wort, gegen die Verordnungen für die Ehrengerichte und die maßgebenden Sitten verstößt. Wie in die Schlacht, so möge er in den ihm durch die Umstände aufgedrungenen Zweikampf mit dem festen Glauben gehen: „Leben wir, so leben wir dem Herrn, sterben wir, so sterben wir dem Herrn!" Aus dem Artikel ergiebt sich, daß eine unüberbrückbare Kluft der Anschau­ungen besteht zwischen dem gesummten Reichstag und den maßgebenden Militärkreisen. Es wird also weitergeschossen werden.Die „Germania",das führende katholische Blatt,bemerkt zu dem Artikel des „Militär-Wochenblatts": „Für ein wahr­haft christliches Gemülh ist es geradezu empörend und für den Reichstag enthält dieser Artikel des „Militär-Wochenblatts" einen so starken Faustschlag ins Gesicht, eine solche Be­leidigung, daß der Herr Kriegsminister Bronsart v. Schellen­dorff spätestens bei der Verhandlung über die neue Militär- Vorlage im Reichstag nicht umhin können wird, Rede und Antwort darauf zu stehen."

Deutscher Reichstag.

O Serlitt, 25. April.

Bei der Berathung des § 1300 über die Ehe in der Sitzung der Reichstags-Kommission am Samstag für das bürgerliche Gesetzbuch gab der Staatssekretär Nieberdiug eine längere Erklärung ab, in welcher er unter Anderem sagte: Die ver­bündeten Regierungen stehen auf dem Standpunkt, daß das Eherecht, wie es 1875 reichsgesetzlich geregelt worden ist, das Ergebniß langer politischer und religiöser Kämpfe warund daß es unter allen Um­ständen aufrecht erhalten werden müsse. Das Civil- ehegesetz hat sich durchaus bewährt und es ist nicht wahr, daß es sich bei der Masse des Volkes keiner Sympathiecn erfreut. Würde einer der gestellten Anträge int Plenum angenommen werden, so wäre damit das Zustandekommen des ganzen Gesetzbuches der Eheschließung in Frage gestellt. Er glaube erklären zu können, daß die verbündeten Regierungen hierin völlig einig sind. Die Bnndesrathsvertreter Bayerns, Württembergs und Badens erklärten nacheinander, daß ihre Regierungen am Personenstandsgesetz und an der obligatorischen Civilehe festhtelten.

Preußischer Landtag.

Abgeordnetenhaus.

0 Kerli», 25. April.

Das Abgeordnetenhaus erledigte heute kleine Vorlagen. Vor Eintritt in die Tagesordnung erklärt Abg. Fe lisch (kons.) die von dem Berliner Waarenhans A. Wertheim in Anzeigen verbreitete Behauptung, daß er in der Debatte über den Antrag Brockhausen, als er über Fälle unsolider Konkurrenz sprach, deutlich auf diese Firma hingewiesen habe, für unwahr; ihm selbst seien von seinen Gewährsmännern keine Firmen namhaft gemacht worden. — In erster und zweiter Lesung werden folgende Gesetzentwürfe ge­nehmigt: betreffend die Aufhebung der im Geltungsbereiche des Rheinischen Rechts bestehenden Vorschriften über die Ankündigung von Geheimmitteln; betreffend die Pfandleihanstalten zu Cassel, Fulda und Hanau; betreffeud die Landeskrcditkasse zu Cassel. — Durch Kenntitißttahme werden für erledigt erklärt: der Bericht der Rechnungskommisston, betreffend die allgemeine Rechnung über den Staatshaushalt und die Rechnung über die Fonds des ehemaligen Staatsschatzes für 1892/93. — Bei dem Bericht der Staatsschulden- kommission über die Verwaltung des Staatsschuldeuwesens für 1894 95 weist Abg. Sattler (nat.-lib.), Vorsitzender dieser Kom­mission, Angriffe, welche die freisinnige Presse gegen die Kommission gerichtet halt, weil diese angeblich ihre Kontrollpflicht gegenüber dem Finanzminister nicht erfüllt haben sollte, als unbegründet zurück. — Darauf werden Petitionen erledigt. Eine Petition von Lehrern an höheren Schulen in Seehausen um Äenderung des Ge­setzes vom 25. Juli 1892 bezw. der Stellengehälter der wissenschaftlichen Lehrer an höheren Schulen nicht Königlichen Patronats wird auf Antrag der Uuterrichtskonnnifsion der Staats- regierung zur Erwägung dahin überwiesen, ob aus dem Wege freier Vereinbarung mit den Gemeinden für diese Fälle der Alterszulagen« Etat eingeführt werden könne. Auch eine Anzahl von Petitionen aktiver und pensionirter Eisenbahnbeamten, betreffend Forderungen an PensionSkassen früherer Privateisenbahnen, wird der Staats­regierung zur Erwägung überwiesen. — Nächste Sitzung Donnerstag, 30. April, 12 Uhr: Dritte Lesung der heute in zweiter genehmigten Vorlagen; erste Lesung des Gesetzes, betreffend die Ccutral-Genossen- schaftskasse; Antrag Kruse, betreffend die Medizinalrcform.

Verlag: Langgasse 27.

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Central-Genossenschafislrasse.

Dem Abgeordnetenhause wird in den nächsten Tagen eine Vor­lage zur Ergänzung des Gesetzes vom 31. Juli 1895 zugehen, auf Grund dessen die Preußische Central«Genossenschastskasse am 1. Oktober 1895 ins Leben trat.

Die in dem ersten Halbjahr des Bestehens der Anstalt ge­machten Erfahrungen haben tlargcstellt, daß — uL>, -..rcitS bei der Berathung des gedachten Gesetzes von einzelnen Seiten als wahrscheinlich angenommen wurde — das Betriebskapital von fünf Millionen Mark, womit sie bei ihrer Errichtung auSgestattet wurde, ihrer steigenden Bedeutung nicht genügt, nnb daß sie üiS- besoudere nicht in der Lage fein würde, damit auf die Dauer der wachsenden Entwicklung des Genossenschaftswesens und dem damit verbnudenen Steigen des KreditbedürfnisseS zu folgen. Die Haupt- Ihätigkeit der Kaffe hat sich aus diesem Gebiet bisher ganz über­wiegend auf die ländlichen Genoffenschaften beschränken müffen, jndcß sind ihr bereits 21 Verbände solcher Genoffenschaften mit mehr als 3600 Genossenschaften angeschloflen. Aus diesem Geschäfts­verkehr ergiebt sich eine steigende Inanspruchnahme der Anstalt, die bei der Art des landwirthschaftlichen Umschlags voraussichtlich in den Sommermonaten noch beträchtlich zunehmen wird und bei der lebhafteil Bewegung zur Genoffenschastsbildung, die fast in allen Landestheilen zu Tage tritt, vom Beharrungszustande wohl noch weit entfernt ist. Diese Inanspruchnahme der Anstalt würde noch eine weitere Steigerung erfahren, wenn es gelingt, das Handwerk und den sonstigen gewerblichen Mittelstand in stärkerem Maße zu Kreditorgauifationen und Genosseuschaftsverbänden zusammen- zuschlicßen. . ,

Der Gefammtumfatz der Kaffe (in Einnahme und Ausgabe) hat in dem ersten Halbjahr bereits die Summe von 60 Millionen Mark überstiegen, und die Anstalt hat schon bisher der ihr durch das Gesetz gewiesenen Ausgabe nur dadurch in dem erwünschten Umfange genügen können, daß ihr aus den disponiblen Mitteln der Generalstaatskasse, die sonst nur zu Gunsten der Großbanken nutzbar gemacht werden konnten, beträchtliche Vorfchüsse zur Ver- fügung gestellt wurden. Derartige Bestände sind aber nur zeitweilig verfügbar und nicht geeignet, der Befriedigung des dauernden Be­darfs der Central-Genoffenschaftskasse zur Basis zu dienen.

Der Gesetzentwurf sieht deshalb eine Erhöhung des der Anstalt vom Staat bisher gewährten Grundkapitals von fünf Millionen auf den Betrag von zwanzig Millionen Mark vor und will ent­sprechend dieser erhöhten staatlichen Leistung auch einen größeren Theil des Reingewinns der Verzinsung dieser staatlichen Einlage Vorbehalten, als nach den bisherigen Bestimmungen dafür verwendet werden konnte. Endlich ist im Jntereffe der endgültigen Regelung der Nechtsverhältuisse der Beamten der Preußischen Central- GenossenschastSkasse eine Ergänzung des Gesetzes vom 31. Juli 1895 für Wünschenswerth erachtet worden, welche die Ordnung der hier in Betracht kommenden Einzelfragen dem Königlichen VerordmingS- recht überweist.

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Die Aßessoren-Anslese.

Unser Berliner x-Korrespondent (nebenbei bemerkt, ein Jurist) schreibt uns zur Ablehnung des vielerörterten § 8 in der Kommission:«

Trotz der Hartnäckigkeit, mit welcher der preußische Justizminister den Kamps um den Assessoren-Paragraphen geführt hat, und die wohl einer besseren Sache würdig wäre, hat dieser Kampf in der Kommission des Abgeordnetenhauses mit einer Niederlage der Negierung geendet. Der berüchtigte § 8 in dem Gesetzentwurf, betreffend die Regelung der Richtergehälter und die Ernennung der Gerichts-Assessoren, welcher dem Justizminister die Befugniß gewährt, die Assessoren auszulesen, die er in den Justizdienst übernehmen will, und die übrigen Assessoren aus dem Justizdienst auszuscheiden, ist von der Kommission nach heftigen Debatten und Kämpfen abgelehnt worden. Auch Diejenigen, welche sich der Regierung gegenüber des größten Optimismus befleißigen, haben sich den Gefahren des Zustandes nicht verschließen können, der geschaffen wird, wenn von Amts­wegen geprüft wird, wer würdig ist, zum Gerichtsassessor ernannt zu werden, und wer dies nicht ist. Die Regierung hatte ihre Forderung damit begründet, daß unter den Per­sonen, welche die große Staatsprüfung bestanden haben, manche vorhanden seien, die trotz wisscnschaftlicherBefähigung zum Richteramte persönlich nach Lebenserfahrung, Takt, Umsicht und Unabhängigkeit nicht geeignet seien, einen Richterposten zu bekleiden. Der Zweck des § 8 sollte der sein, solchen „Elementen" den Eintritt in die Richterlaufbahn unmöglich zu machen.

Die Majorität der Kommission ist nicht im Unklaren darüber gewesen, nach welchem Maßstab diese Darwinsche Auslese erfolgen werde, und sie hat aus dieser Erkenntniß heraus den Vorschlag der Regierung ebenso wie einen de facto noch weitergehenden „Vermittelungsvorschlag" der Konser­vativen abgelehnt. Nach letzterem Anträge sollte die Er­nennung der Referendare und Gerichtsassessoren nach Maßgabe des bestehenden Bedarfs erfolgen, während die Ausführung dieser Bestimmung auf Grund eines oom Justizminister erlassenen Regulativs vor sich gehen sollte. Mit diesem Vorschläge käme der preußische Jurist im vollsten Sinne des Wortes vom Regen in die / Traufe. Ob der Justizminister die künftigen Richter - nach Willkür auswählt oder nach einem „Regulativ", das er selbst willkürlich bestimmt und jederzeit willkürlich ändern kann, das ist doch Jacke wie Hose, und man muß schon ■ sehr regula-tivsinnig sein, um diesen feinen Unterschied zu . entdecken. Dadurch aber, daß der Vorschlag der Konser­vativen dem Justizminister die Darwinsche Zuchtwahl bereits : dem Referendar gegenüber einräumt, wird der Spielraum ' der Willkür noch ganz erheblich größer, umso größer, als / die Zulassung nach der ersten Prüfung nicht einmal die nach der zweiten Prüfung bedingt.

Was die Negierung in dem Assessoren-Paragraphen - will, das ist, welche Gestalt man auch der Sache giebt, unannehmbar, denn es bedeutet in letzter Linie die Auf­hebung der Unabhängigkeit des Richterstandes. Wenn die Regierung das Recht hat, Assessoren, welche die wissenschaft­liche Befähigung besitzen und nachgewiesen haben, ohne Weiteres und ohne Disziplinarverfahren vom Richterberufe als „ungeeignete Elemente" auszuschließen, so hat sie that- fächlich die Besetzung der Richterstellen in der Hand. Sie hat alsdann die Macht — und wer bürgt dafür, daß sie diese Macht nicht ausnutzen wird? — ihre Auswahl nach dem politischen Wohlverhalten, nach der mehr oder minder ,vor- uehmen Herkunft" des Assessors und nach ähnlichen „Regulativen" zu treffen. Damit könnte, wie dies heute schon im Verwaltungsfach zum Theil der Fall ist, der Richterstand nur zu leicht zur Domaine einer bestimmten Kaste werden. Streberthum und Kriecherei auf der einen and Protektion und Nepotismus auf der anderen Seite würden sich breit machen und das Ansehen der Justiz, das Vertrauen, welches sie noch im Volke genießt, untergraben.

44. Jahrgang.

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