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Vitsbil-eiier wagulatt

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1896

Samstag, den 18. April

Uo. 182

Bezirks-Fernsprecher No. 52.

Bezirks Fernsprecher No. 52.

Abend-Ausgabe

Handlungen verpflichten außerdem zum

Unlcrstaatssekrctär Rothe führt aus,

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der Paragraph habe eine wesentliche Ab-

Preußischer Landtag.

Abgeordnetenhaus.

O Krrti», 17. April.

Das Abgeordnetenhaus bat heute die Bcrathung des Lehrer- besoldungsgesetzes fortgesetzt. Die §§ 15 bis 24 wurden zumeist in der Kommissionsfnssllng, die die Lehrer auf dem Lande in manchen Punkten ungünstiger stellt, als in der Regiernngsvorlage geschieht, und dazu noch mit zwei von den Konservativen neu beantragten, den Bezug von Brennmaterialien betreffenden Erschwerungen für den Lehrerstand angenommen. § 25 handelt von den Beiträgen des Staates zn den Schullasten und bildet die finanzielle Unterlage des Gesetzes. Diese ist in der Regierungsvorlage bekanntlich so ge­staltet, daß den Gemeinden nur für 25 Schnlstellen der Staats­beitrag gewährt werden, also einer Reihe von Städten der weitaus "größte Theil der bisher geleisteten Zuschüsse entzogen werden soll. Die Voraussetzung dieser ungleichen Behandlung von Stadt und Land, daß nämlich alle größeren Gemeinden im Sinne der Verfassung leistungsfähig und alle kleineren Gemeinden, ins­besondere auch alle Gutsbezirke, nicht leistungsfähig seien, ist hin­fällig und auch von der Kommission nicht anerkannt worden. Anstatt aber den durch die Verfassung vorgezcichncten Weg zu gehen, hat sich die Kommission die Regierungsvorlage grundsätzlich angeeignet und diese nur insoweit geändert, als sie für Zuwendungen an diejenigen Gemeinden mit mehr als 25 Schnlstellen, die von der Entziehung der Staatsbciträgc besonders hart betroffen werden, die Summe von

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Papier bringt, höchstens kurze Zeilen, und dazwischen blickt er träumerisch ins Weite. Also sinnend, merkt er- gar nichts davon, daß der Kommandant, von der Hitze aus seinem Schlafzimmer vertrieben, an Deck erscheint; als er endlich Schritte hört, steht der Kapilän schon dicht hinter ihm.

„Sie stellen wohl astronomische Berechnungen an, Herr Lieutenant?"

Der Gefragte ist zusammengcfahrcn und steht, die linke Hand mit dem Rollenbuch an der Hosennaht, die rechte am Mützenschirm, in dienstlicher Haltung vor seinem Vor­gesetzten. Dessen schalkhafte Miene überzeugt jedoch den Lieutenant, daß kein Donnerwetter im Anzuge ist, darum verneint er lächelnd und fügt, das Buch erhebend, in freudigem Eifer hinzu: „Das Menü ist schon beinahe fertig, Herr Kapitän."

„Das also ist's?" lacht der Kommandant. „Machen Sie sich nur nicht zu viel Kopfzerbrechens, es handelt sich ja nicht um ein Prunkmahl. Wir könnten uns eigentlich auf ein Gabelfrühstück beschränken, denn wir sind doch gewisser­maßen nur in halboffizieller Sendung hier,*) um einmal unsere Flagge zu zeigen, da beim Bau der Delagoa-Eiscn- bahn viel deutsches Kapital belheiligt ist. Unsere Mission ist jetzt erfüllt, wir haben die bereits fertig gestellte Strecke abgefahren, in Transvaal ein echtes Boeren-Diner mit­gemacht und hier beim Gouverneur auf portugiesische Art gegessen — was will man mehr? Wenn wir uns nun revanchiren und unsere Gastgeber zu uns an Bord bitten, so erwartet, wie gesagt, kein Mensch lukullische Gerichte. Ist ja sehr liebenswürdig, daß Sie sich mit solcher Begeisterung der Sache annehmen; lassen Sie mal hören."

*) Im Frühling 1894, als die Wegnahme der Delagoa-Bai durch dle Engländer befürchtet wurde,

ohnehin schon in der Kommission

Zentfcher Reichstag.

O §erlin, 17. April.

<nat.-Iib.) tritt gleichfalls den Singersche» Einwänden entgegen. Es sei seldstverständtich, daß der Staatsanwalt nur im öffentlichen Interesse entschreite. Die Geschäftsgeheimnisse bedürften in hervor­ragendem Maße eines Schutzes, auch eines strafrechtlichen, namentlich gegen Trenbruch. — Abg. Roeren (Centr.) kann es nur für ein Mißverständniß halten, wen» der Abg. Singer meine, der Verrath von Geheimnissen durch Angestellte gehöre nicht in die Materie dieses Gesetzes; dagegen für die Dauer der Anstellung den Verrat!) dnrch Strafandrohungen zu verhindern, könne doch un­möglich Einwand erhoben werden. Ei nzelstaatliche Strafbestimmungen dieser Art hätten in Württemberg, Sachsen und Baden schon lange vor 1871 bestanden. Den Antrag Schmidt hält Redner nicht für ausreichend. Desgleichen erklärt er sich gegen einen weiteren zn 8 9 vorliegenden Antrag Wassermann, welcher lautet: „Wer einen Angestellten zu unbefugten Mittheilnngen von Geschäftsgeheimnissen bestimmt habe, hafte auch für die dadurch verwirkten Vertrags­strafen als Gcsammtschnldner." Dieser Antrag gehe zu weit. — Abg. v. Stumm (Reicksp.) beantragt in der Fassung der Kommission bei den Worten: ..... unbefugt an Andere zu Zwecken des Wettbewerbs oder in der Absicht, dem Inhaber des Geschäftsbetriebs Schaden zuzufügei," das Wort „oder" zu streichen. Es komme dann besser zum Ausdruck, daß nur doloser Verrath und nicht auch fahrlässiger bestraft werden soll. — Gchcimrath Haus widerspricht der Streichung des Wortes „oder", da andernfalls viele Fälle, wo dolus vorliege, straffrei bleiben würden, indem alsdann beide Voraussetzungen, nämlich die

4». Jahrgang.

Erscheint in zwei Ausgaben. — BezugS-Preisr 50 Pfennig monatlich für beide Ausgaben zusammen. — Der Bezug kann jederzeit be­gonnen werde».

schwächnng erfahren. Werde das, was gelassen habe, noch in der Weise nmgestaltet, so bleibe überhaupt gar nichts übrig. Gegen den Verrath von Geheimuisseu während de? Dienstverhältnisses bedürfe e« dringend wirksamer Bestimmungen. Tas Fehlen solcher habe sich schon ost als ein Mißstand erwiesen, da das Strafgesetzbuch für solches Fehlen nicht anSreiche. — Abg. v. Langen (kons.) wünscht Ablehnung des Antrags Schmidt und unveränderte Annahme der Kommissions­vorschläge. — Abg. Singer (Soz.) sicht in dem 8 9 ein Ausnahme­gesetz gegen die Angestellten. Das sei auch die Empfindung der großen Masse der Angestelltcii. Erfreulich sei, daß wenigstens der frühere zweite Absatz der Regierungsvorlage, betreffend das Verhalten früherer An­gestellten nach Ablauf ihres Dienstverhältnisses, gestrichen sei. lieber diesen Absatz sei überhaupt nicht zu reden gewesen. — Unterstaats­sekretär Rothe legt entschieden Verwahrung dagegen ein, daß es sich hier, wie Vorredner behauptet, um ein Klassengesetz gegen die Angestellten handele. Davon könne gar keine Rede sein. ES handle sich vielmehr um einen Schutz gegen Verrath von Betriebs­geheimnissen durch Angestellte. Für die Strafbarkeit falle natur­gemäß das subjektive Moment ins Gewicht. — Abg. Ham wacher

politische Tages-Rnudschau.

— Kornlagerhäuser. In der Begründung der im preußischen Abgeordnetenhause eingebrachten Forderung für Kornlagerhäuser ist mit Recht ein besonderes Gewicht auf Die durch diese Einrichtung erreichbare Verminderung der Kosten gelegt, welche jetzt für die Behandlung des Getreides bis zu seiner Verarbeitung entstehen. In landwirthschaft- lichen Kreisen berechnet man die Unkosten, welche unter gewöhnlichen Umständen eine Tonne Getreides durch den Transport von der Bahn zum Speicher und bei einer ein­monatlichen Lagerung verursacht, auf mindestens 5 Mk. Da unser inländisches Getreide durchschnittlich 4 Monate lagert und bis zu seiner Verwendung fast stets mehrfache Einspeicherungen durchmacht, so wird man den Durchschnitt der Gcsammtunkosten, welche auf dem Getreide allein in­folge der jetzigen Einspeichcrungsmethode lasten, mit 15 Mk. per Tonne nicht zu hoch greifen. Diese Unkosten trägt aber der Produzent, da der Getreide- Händler sie selbstverständlich kalkulirt und von dem Einkaufspreis in Abzug bringt. Die Verminderung der Unkosten für das Einspeichern, Trocknen, Sortiren, Mischen rc. des Getreides, welche bei einer rationellen Anlage der Korn- lagerhäuscr nach den Erfolgen, die man damit in Amerika und Rußland erzielt hat, eine nicht unbedeutende sein dürfte, würde also, wenn nicht ganz, so doch zum größten Theil dem Landwirth zu gute kommen, ohne den Konsumenten zu belasten. Die agrarische Presse sollte diesen Vortheil, der sich schon einigermaßen ziffernmäßig berechnen läßt, nicht gering anschlagen.

— Vom Kriegsschauplatz im Sudan gelangen, so schreibt man uns unterm 8. d. M. aus Kairo, nur sehr spärliche Nachrichten hierher, dank der strengen von den Engländern getroffenen Vorsichtsmaßregeln, die ganze Grenz­linie von Wadi-Halfa bis Assuan ist dem Kriegsgesetz unterworfen und jeder abgesandte Brief, jedes Telegramm wird der peinlichsten C-usur ausgesetzt. Assuan wurde den Berichterstattern als Aufenthaltsort angeivicsen, jedoch ein wegen seines Eifers und seiner Diskretion noch von Wolselehs Feldzug bekannter Vertreter des Reuterschen Telegraphen-Büreaus ist dem GeneralstabeKitchener Paschas attachirt und berichtet nur das nach Assuan, was ihm von demselben diktirt wird. Es ist also den anderen Korrespondenten gar nicht möglich, aus eigener Anschauung der Vorgänge geschöpfte Originalreferate zu liefern, und man wird daher gut thun, die Nachrichten aus dem Sudan sehr cum grano salis zu nehmen. Die Engländer betrachten sich eben als alleinige Herren im Pharaoncnland, und ebenso, wie sie darüber bestimmen, was Europa über die Vorgänge am Nil erfahren soll und was nicht, so schalten sie auch in anderer Hinsicht, wie folgendes Vorkommniß beweist: Die Mitglieder des Legislativen Raths lasen kürzlich zu ihrem Erstaunen im „Amtsblatt" ein Gesetz über die städtische Polizei, das auf britisches Verlangen gegeben worden war und das, obgleich man es ihnen gar nicht zur Bcrathung borgelegt hatte, doch die übliche Formel enthielt: „Nach Anhörung des Legislativen Raths rc." Als der Vorsitzende

des letzteren sich nun deswegen beim Ministerpräsidenten beschwerte, erhielt er die klassische Antwort: „WaS wollen Sie, mein lieber Pascha? Wir sind so sehr mit Arbeit überhäuft, daß wir ganz vergessen haben, Ihnen von der Sache Mitthcilung zu machen. Man kann ja nicht an Alles denken."

(Nachdruck verboten.)

Im Seehafen von Transvaal.

Marine-Skizze von Christian Benkard.

E). Schlaftrunken wiegt sich der Kreuzer „Falke" auf der von einer langen Südostdünung leichtbewegten Delagoa- - Bai. Es ist Mitternacht, und das Thermometer zeigt auf dem Oberdeck ein Plus von 22 Celsius-Graden. Der Posten auf der Back möchte sich am liebsten Sperrhölzer zwischen die Augenlider stecken, so einschläfernd wirkt die drückende Schwüle im Verein mit den regelmäßigen Schiffsschwingungen; auch der am Geländer der Kommandobrücke lehnende wach­habende Offizier scheint seine liebe Noth zu haben, sich munter zu erhalten.

Es scheint aber nur so, als ob Lieutenant Niethardt mit dem Schlafe kämpfe, in Wahrheit ist er nur in tiefes Nachdenken versunken, und seine Lippen bewegen sich leise. Ob er im Geiste mit den Lieben in der Heimath Zwie­sprache hält? Lange späht er wie suchend in die Nacht hinaus, dann umspielt plötzlich ein glückliches Lächeln seinen Mund, und halblaut flüstert er: „Matjes-Häringe und grüne Bohnen."

£' „Hu l" fährt der Bootsmannsmaat der Wache unter der Kommandobrücke aus seinem heimlichen Halbschlummer auf. Der Mann hatte gerade von eisfrischem Bier geträumt, da riß ihn das erbarmungslos durstige Wort „Häring" aus seinen Himmeln. Zum Glück läßt sich die „Stimme von

' oben" damit genügen, der Maat setzt sich wieder zurecht und l fährt fort, sich die Augen zu wärmen, wie der Seemann sagt. U Lieutenant Niethardt geht zu dem hellerleuchteten Kompaß­häuschen, zieht sein Rollenbuch aus der Tasche und macht

L Notizen. Es sind immer nur einzelne Worte die er zu

Verlag: Langgasse 27.

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Absicht, Schaden zuzufügen, und der Wettbewerb, vereinigt sein müßten, um Jemanden strafbar zu machen. — Abg. Basser mann (not.» lib.) befürwortet feinen Antrag. Er betont sodann, zu wett gebend sei in der Kommissionsfassung die Bestrafung der Äbficht, dem Geschäftsinhaber Schaden zuzufügeit. lieber diese Worte bitte er um getrennte Abstimmung. — Abg. v. Langen (koiif.) spricht gegen den Antrag Stumm. — Abg. Vielhaben (Antis.) plaidirt für denselben. — Abg. Graefe (Antis.) erklärt, bei ltnveränderter Annahme des § 9 in der Kommisfionssassnng würden seine Freunde das gaitze Gesetz ablchnen muffen. Bei der Ab­stimmung werden alle AbäuderungSanträge abgelehnt und der § 9 in der Kontmifsionsfaffung angenommen. Als § 10a be­antragt Abg. Schmidt- Elberfeld (frei?. VolkSp.): „Ver­einbarungen, durch welche einem Angestellten gewisse Be­schränkungen für die Zeit nach Ablauf des Dienstverhältnisses auferlegt werden, sind nichtig, falls nicht der Arbeitgeber für die Dauer der Beschränkung Ersatz-Verpflichtungen eingeht." — Staatssekretär v. Nieberding bittet, für jetzt von der Annahme des Antrags abzusehen, da schon in der nächsten Session in das neue Handelsgesetzbuch diesbezügliche Bestimmungen ausgenommen werden könnten. — Abg. Singer (Soz.) tritt für völlige Be­seitigung der Konknrrenzklansel ein und richtet gegen das Reichs- amt des Innern eine Reihe von Vorwürfen. — Staats­sekretär v. Bötticher entgegnet, bei Berathnng des vor­liegende» Gesetzentwurfs seien zahlreiche Angestellte gehört worden. Auch liege die Unfallversicherungs-Novelle schon zwei Jahre dem Biindesrath vor. An der Verschleppung dieser Sache sei dasReichsamt nicht schuld.— Die Abgg. Bassermann (n'at.-lib.), Roeren (Centr.)uud Vielhaben (Antis.) äußern sich im Sinne des Abg. v. Langen. — Abg. Lenz mann (freif. VolkSp.) tritt für den Antrag Schmidt ein. Hierauf wird der Antrag Schmidt abgelehnt. — Zum § 13 beantragt Abg. Schmidt-Elberfeld ferner, die Freisprechung eines Angeschuldigten solle öffentlich be­kannt gemacht werden. Dieser Antrag wird nach längerer Debatte angenommen. Der Rest der Vorlage wird debattelos genehmigt. Morgen, 1 Uhr: Ein schleuniger Antrag auf Aussetzung eines wider den Abg. Molkeubnhr schwebenden Strafverfahrens, Novelle des Erwerbs- und Witthschafts-GenossenschaflSgesetzeS und Wahl- Prüfungen. Schluß 61/* Uhr. *

Die Zuckerstener-Kommission des Reichstags begann heute ihre zweite Lesung. Der Abgeordnete v. Staudy, der Führer der disscntirenden Konservativen, stellte den Antrag, die Vorlage abznlchnen und das bestehende Gesetz über den 1. Juli 1897 hinaus in Kraft zu lassen. Man kam heute nicht über die General­debatte hinaus. So viel steht jedenfalls fest, daß für die Beschlüsse der ersten Lesung eine Mehrheit nicht zu haben ist. Von national- liberaler Seite bemüht man sich, dnrch die Herabsetzung der Prämie auf 2 Mk. 50 Pf. eine Mehrheit zn gewinnen.

Fortsetzung der Berathnng des Gesetzes, betreffend den un­lauteren Wettbewerb. Zur Debatte stehen die §§ 9 und 10, betreffend Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Im § 9 hat die Kommission den Punkt 2 gestrichen, welcher den An­gestellten für den Fall vertragswidriger Verwerthnng von Gefchäfts- nnd Betriebsgeheimnissen auch nach Ablauf des Dienstverttags Strafe androht. — Abg. Schmid t-Elberfeld (freif. Äolksp.) beantragt Streichung des Paragraphen und Ersetzung desselben durch die Bestimmung: „Mit Geldstrafe bis zu 3000 Mk. ober Ge­fängnis; bis zu einem Jahr wird bestraft, wer Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, deren Kenntuiß er durch eint gegen die gute Sitte verstoßende Handlung erlangt hat, zunt Zweck des Wett­bewerbs unbefugt verwerthet oder an Andere mittheilt. Zuwider­handlungen verpflichten außerdem zum Ersatz des eniftanbeneii Schadens." Redner erklärt, auch in der gemilderten Fassung der Konimission könnten seine Freunde den § 9 nicht annebmeu. —

Lieutenant Niethardt erklärt, daß er einstweilen nur die Gerichte, soweit sie an Bord herzustellen seien, notirt, aber noch nicht die Speisenfolge festgestellt habe. Dann klappt er sein Buch auf und liest:

Kaisersuppe.

Matjes-Häringe und grüne Bohnen.

.Aha! Die Häringe sollen, als von Holland kommend, dieBoeren anheimeln," wirft der Kapilän ein. „Nur weiter." Rehrücken mit portugiesischer Tunke.

Rinderbraten nach Transvaal-Art.

Dazu noch einige Konserven: Hummer, Kalbskopf. —

„Den Hummer können Sie ja noch unseren portugiesischen Gästen widmen, der Kalbskopf muß aber neutral bleiben; nur keine Anzüglichkeiten!" unterbricht der Kapitän lachend den Vortrag. „Machen Sic's im Uebrigen nur ganz nach Ihrem Ermessen; Sie haben ja in gastronomischer Hinsicht weit mehr Erfahrungen als ich."

Dieses Zugeständniß freut den Lieutenant baß, darf er doch hoffen, daß er sich daraufhin gelegentlich eine kleine Urlaubsüberschreitung oder dergleichen leisten kann, ohne dafür bestraft zu werden; eine Liebe ist der anderen werth. Der Alte wäre ja auch mit den phantasielosen Köchen gar zu übel daran, wenn er in seinen Diner-Nöthen nicht die Hülfe Niethardts anrufen könnte. Von seinen Kameraden für die ganze Dauer der Reise zum Wirthschafter, terminus nauticus: „Messe-Vorstand" erwählt, versteht es der junge Offizier nicht allein, mit chronischer Unterbilanz zu arbeiten, sondern auch in dem ödesten Ncgernest für kulinarische Genüsse zu sorgen. Allerdings müssen sowohl die Namen der Gerichte, als auch die guten Magen der Konsumenten ein Uebriges thun.

(Schluß folgt.)

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