3. Anlage zum Wiesbadener Tagblatt
44 Jahrgang. 1896.
Donnerstag, den 23. Januar.
Ko. 37. Morgen-Ausgabe
1871.
1870.
K
dichten» beilegen. Zu Glücksthal in der Nheinprovinz als Tochter eines Grubensteigers am 1. October 1847 geboren, besuchte das zarte, bald vaterlos gewordene Kind die Schule des Nachbardorfes und fand durch ihre geistige Beweglichkeit, ihr freundliches und bescheidenes Wesen in dem Pfarrer dieser Gemeinde einen allezeit gütigen Beschützer und Berather. Durch seine thatkräftige Hülfe und seinen völlig uneigennützigen Unterricht brachte er das begabte Mädchen so weit, daß sie die Lehrerinnenprüfung bestand und so den Ihrigen eine Stütze werden konnte. Lange Jahre war sie als Lehrerin an der Volksschule zu Wickrathberg thütig, bis vor einigen Jahren ein Herzleiden sie zwang, ihre Stelle niederzulegen. Schon aus diesem allerdings äußerlichen Grunde wäre es Trost und Genugthuung für die einsame Dichterin, wenn die Erzeugnisse ihres sinnigen Geistes und ihres warm empfindenden echt deutschen Ge- müthes in den deutschen Familien eine Heimstätte finden und zur allgemeinen Anerkennung kommen möchten. Daß sie es verdient, gekannt und gelesen zu werden, hat ihr kein Geringerer bezeugt, als Emanuel Geibel, und auch der liebenswürdige Emil Rittershaus hat die auf ihrem stillen Dorfe lebende Dichterin aufs Freundlichste in ihren litterarischen Bestrebungen unterstützt.
Ada Linden hat eine Reihe von Novellen und Erzählungen geschrieben, die von Talent und entschiedenem Geschmack Zeugniß ablegen; ich will mich hier nur auf eine knappe Charakteristik ihres poetischen Schaffens auf dem Gebiete der Lyrik beschränken. Sie ist kein sogenanntes starkes Talent, das durch den kühnen Flug ihrer Phantasie, durch die Pracht ihrer Bildersprache und die Kühnheit ihres Empfindens den Leser gefangen nimmt und hinreißt, aber sie hat andere fesselnde und ansprechende Eigenschaften, die ihr die Aussicht bieten, sich die Gunst des deutschen Hauses und der Familie bald zu erobern. Die Reinheit und Keuschheit ihrer Empfindung, eine gewisse gemüthvolle
(Nachdruck verboten.)
Uotbsdichterinnen.
Won Richard Wnlckow.
M Eine Litteraturgeschichte, die sich mit den charakteristischen W Erscheinungen unseres Jahrhundert-Endes beschäftigt, wird dem ungewohnten Titel der „Volksdichterinnen" eine besonders hi eingehende Aufmerksamkeit zuzuwenden haben. Diese Spezies W ist bei uns unbekannt, denn die als Zeitgenossin Lessings H bekannte Anna Luisa „Karschin" hat, obwohl zu ihrer Zeit |. viel Aufhebens von ihr gemacht wurde, keinen eigentlichen A Anspruch auf den Namen einer Dichterin. Ihre im Jahre E 1764 von Sulzer herausgegebenen „Auserlesenen Gedichte" | find unbeholfen und inkorrekt in der Form, und an Gedanken [ rrm; ihre starke Empfindung allein und ihre Natürlichkeit - hat ihr in Verbindung mit wohlwollenden Beschützern zu f einem Dichterruhm verhalfen, der weit über ihr eigentliches - poetisches Vermögen hinausragt. Heute kennt man kaum - mehr ihren Namen. Seitdem ist der Parnassus von nennens- : werthen Volksdichterinnen frei geblieben, und erst Johanna Ambrosius-Voigt hat sich im vorigen Jahre mit ihren epochemachenden Gedichten die Stellung einer Volksdichterin im höchsten und edelsten Sinne des Wortes erobert und wird, wenn wir nicht irren, durch die Tiefe und Wärme : ihres Empfindens, durch die staunenswerthe Fülle ihrer echt poetischen Anschauungen und durch die reine und edle Form ihrer Gedichte ein kaum jemals wieder erreichtes Vorbild für unsere Dichterinnen bleiben. Man sieht es i wahrlich den matten, kränklichen Zügen der armen ostpreußischen Bauersfrau nicht an, welche Kraft der Phantasie und der Empfindung in diesem gebrechlichen Körper thätig sind. Als ich zu Anfang des vorigen Jahres in einem großen deutschen Blatte auf die Dichterin hinwies, hatte ich mir freilich den gewaltigen Erfolg ihrer Gedichte nicht träumen lassen, denn so sehr mich dieselben in Anspruch
Kür Ieöruar und März!
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Dir Beschäftigung städtischer Arbeitsloser in den Minternronaten.
ii. . .
Ist beim diese Beschäftigung wirklich eine Wohllhat für die ArbMSlosen als die Arbeitsnehmer, und was ist sie für die Arbeitgeber, die Städte selbst? Letztere sind gesetzlich verbunden, ihren mit dem llnterstützungswobnsitz versehenen Einwohnern das zur Lckensfristnng unbedingt Nothwendige zu stellen, falls diese glaubhaft darthun können, datz sie ans Arbeitsmangel nahrungslos sind. Die Versorgung mit dem Nothwendigsten kann in Form einer wöchentlichen Armenspende in Geld erfolgen, oder durch die Zuweisung von Arbeit, deren Lohn der öffentlichen Unterstützung wenigstens gleich kommt. Daß diese Art der Hülfe die bessere ist, scheint so einleuchtend, daß man hierüber ihre Schattenseiten und das große Uebel der Nothstandsarbeiten überhaupt vergessen konnte. Allein der Frankfurter Bericht rückt doch beides in Helles Licht.
Eine Wohlthat ist, daß an die Stelle des müßigen vergeblichen Llrbeitfuchens, der Verdrossenheit und de? Anfangs zum Tagedieb - für arbeitwillige Personen wirkliche Arbeit tritt, mag sie im Stein« schlagen, Kiesgraben u. A. bestehen. Auch die Begünstigung, daß solche vom Armenamt zugewiesene Beschäftigung nicht als öffentliche Unterstützung betrachtet wird. d. h., daß sie den zeitweiligen Verlust des Wahlrechts nicht herbeiführt, mag als Vermeidung einer Harte , oder Unbilligkeit erachtet und belobt werden. Familienväter werden in erster Linie berücksichtigt, nnd es ist fein Zweifel, daß das Darben von Frau und Kindern den Schicksalsgenosse» des
arbeitslosen Mannes das meiste Mitleid weckt und eine städtische Arbeilslosenbeschästignng zu fordern scheint. Weniger spricht dafür die rechnerische Seite der Sache: Ein Steinschlagen, das den Steinschlägern von Beruf eine Arbeitsmenge wegnimmt und dann von nicht gelernten Kräften gegen obige mehrfach höhere Vergütung besorgt wird, ist nationalökonomisch ein Unding und weniger zu rechtfertigen als die Zuchthausarbeit, deren Ersatz, will man die Insassen nicht in der Tretmühle gehen lasten, praktisch noch nicht angegeben werde» könnte trotz aller Angriffe.
Die gleiche Unmöglichkeit kann aber den Nothstandsarbeiten nicht als ' Rechtfertigung dienen. — Wenn von den 474 im vergangenen Winter in Frankfurt städtischerseits Beschäftigten nicht weniger als 361 von außerhalb zugezogen waren, so ist dieser Zuzug in die Stadt freiwillig, nicht wie der ins Zuchthaus zwangsweise erfolgt. Die Statistik des Ab- und Zugangs innerhalb der Stadtbevölkerung hat aber den weit höheren Prozentsatz der Ankömmlinge lange schon als von ländlichen Zuzüglern herrührend nachgewiesen. Das flache Land giebt keine überschüssige Bevölkerung mehr an die Städte ab, vielmehr strömen hierhin eine Menge jugendlicher und selbst älterer Arbeitskräfte beiderlei Geschlechts, für welche auf dem Lande Arbeit, Unterkunft, ein bescheidenes Auskommen und Gedeihen wohl zu finden wäre, hätte nicht der Strom der Zeit und die in die Städte pilgernde Menschenfluth all jene Landgeborenen mitgesührt und durch sie die Städte übervölkert. Wie dem abzuhelfeu, auf welche Weise die Landbevölkerung seßhafter, die einzelnen Dörfer, vor Allem jenseits der Elbe, wieder mehr zu bevölkern, die Städte als Bevölkerungs- Mittelpunkte, selbstredend in vernünftigem Maße, zu entvölkern sind, das ist eilte sehr schwierige, unseres Erachtens aber auch sehr schwerwiegende, bedeutsame Aufgabe, mit welcher die soziale Frage und alle ihr geltenden Bestrebungen sich befassen müssen. Denn eine richtigere Bevölkerungsvertheilnna, als sie heute in Stadt nnd Land, im Arbeitermangel auf dem Laube und im ArbeitSmangel in der Stadt sich krankhaft geltend macht, wird Grundlage und Bedingung einer dauernden fozialen Besserung sein. Zur Lösung der Aufgabe gehört aber eine Entvölkerung der Städte, zum Mindesten ein Abwehren des kommenden, des zu erwartenden Zustromes. Wie verhalten sich dazu die städtischen Nothstandsarbeiten?
Es ist kein leicht hingeworfenes Wortspiel, sondern bitterer Ernst, daß solche Nothstandsarbeiten die Noih ständig machen, d. h. daß sie den städtischen Nrbeiterüberfluß und Arbeitsmangel dauernd gestalten. Wenn der Frankfurter Bericht sagt, daß bei weniger strenger Auswahl der Beschäftigten „ganze Massen von Arbeitern sich zur leichtere» städtischen Arbeit gedrängt hätten", so wird man die geübte Auswahl anerkeiznen, aber doch sagen dürfen, daß trotzdem die städtische Wiuterbeschäftigung Anlockendes genug besitzt, um immer neue nicht einheimische Arbeitskräfte znznziehen und sie darnach streben zu machen, den zur Auswahl nöthtgeu Bedingungen für alle Fälle vorsorglich zu entsprechen.
Den lluterstützungswohnsitz müssen sie sich ja erwerben, aber das ist heute schon in früheren Jahren als vordem möglich, und ein zwei Jahre lang ünunterstützter Aufenthalt in den städtischen Gemeinwefeu läßt sich auch schon zu Wege bringen. Empfehlend für die Berücksichtigung bei der Wiuterbeschäftigung ist das Ver- heirathetsein und die Familienvaterschaft. Sind diese Bedingungen erfüllt und naht daun der Winter, so ist mit ihm keineswegs die fchlimmfte Jahreszeit gekommen. Int Sommer war es manchmal — auch nach Ausweis der eintretenbeii Armenpflege — recht schwer, eine zum Berns passende Arbeitsstelle zu erhalten. In den Wintermoiiateu ist eine Arbeitsstätte ans dem Steinichlagplatz vorhanden, und um dort aufgeuömmen zu werde», wird nur der Nachweis gefordert, daß zur Zeit, innerhalb de» städtischen Gemeindebezirks, Arbeit aus privatem Wege nicht zu erlangen war. Wird dies glaubhaft gemacht, dann ist das Steinschlagen zwar trotz des Zeitlohns keineswegs Erholung und bloßer Zeitvertreib, aber die 7-stüudige Tagesarbeit bringt immerhin 1 Mk. 75 Pf. an Lohn, und da sie um 4 Uhr schließt, ist eine andere Nebenbeschäftigung wenigstens nicht ansgeschlosfeit. Für eine bessere Arbeitsstätte soll durch die Errichtung einer Schutzhütte auf dem Steinichlagplatz Sorge getragen werden; desgleichen für ein schmackhaftes Mittagessen zu mäßigem Preise. Zudem trägt, die ganze Versorgung nicht den Charakter einer Armenspende, sie läßt das auch diesen Arbeitern fo werthvolle Wahlrecht unangetastet und ist sicherlich nicht die schlechteste städtische Verbringung der Wintermonate, welchen ja die wärmere Jahreszeit mit neuem Suchen nach der eigentlichen Berufs- beschästigung zu folgen pflegt.
Wenn wirklich die Nothstandsarbeiten nur einem beschrankten Theil winterlich Arbeitsloser die Beschäftigung gebe», Arbeitermassen dagegen von der Bewerbung abhalte» sollen, so habe» sie diesen ihre» Zweck verfehlt. Wer möchte es dem ländlichen Arbeiter, der recht hart arbeiten muß in den FeldarbeitSmonalen, um im Winter leben zu können, verdeiike», datz er in die Städte zieht und all sein Streben dem llnt-rstützuiigSwohusitz zu- toenbet, der ihn auch zur schlimmsten Zeit mit einer Arbeit versieht, deren Kosten für de» Stadtsäckel ihm, dem Nichtsteuerzahler, kein Kopfzerbrechen verursacht! Die aus der Arbeils-
nahmcn, rührten und ergriffen, so konnte ich bei dem sprichwörtlichen Schicksal deutscher Lyrik doch nicht entfernt ahnen, daß am Ende des Jahres die sechzehnte Auflage vor- liegen würde, wie es thatsüchlich der Fall gewesen ist. Jetzt ist ihre litterarische Stellung in Deutschland gesichert.
Das Jahr 1895 brachte nun eine zweite Naturdichterin, Katharina Koch, ein einfaches Landmädchen aus dem fränkischen Städtchen Ortenburg, das zuerst im Jahre 1872 durch ein in der „Gartenlaube" abgedrucktes Gedicht aus der Verborgenheit trat. Josef Schrattenihal, der unermüdliche Finder weiblicher Talente, trat der armen Handarbeitslehrerin näher, lernte ihre Poesieen kennen und schätzen und fand für dieselben nicht nur einen Verleger, sondern auch einen freundlichen Leserkreis. Nach ihrem Tode (1892) ist dann eine zweite und endlich 1895 eine dritte, um den poetischen Nachlaß und die „Erinnerungen" der Dichterin vermehrte Auflage erschienen, die der genannte Schrattenihal besorgt und mit einer ansprechenden Einleitung versehen hat. Durch diese neue Ausgabe ist der Name der Dichterin wohl erst in weitere Kreise gedrungen. Ich habe kürzlich im „Berl. Tagebl." eine Charakteristik der Dichterin gebracht; hier sei nur bemerkt, daß der kleinere Kreis ihres Schauens und Empfindens nicht an Johanna Ambrosius heranreicht und daß mir ein dauernder und nachhaltiger Erfolg dieser Gedichte trotz aller Vorzüge nicht wahrscheinlich erscheint.
Um die Jahreswende erscheint nun wiederum durch die Fürsorge Schrattenihals ein Bändchen Gedichte-unter dem bescheidenen Titel: „Aus der Stille" von Ada Linden, eigentlich Luise Förster. Aus dieser Annahme eines Pseudonyms könnte man eigentlich schließen, daß man es mit keiner eigentlichen Volksdichterin zu thun hat. Allein, wenn Ada Linden auch ihre Prüfung als Lehrerin bestanden hat und in diesem Punkte ihre beiden Vorläuferinnen überragt, so darf man ihr doch aus ganz zutreffenden Gründen mit Recht den Namen einer Volks-
Uebersicht über das in Deutschland geltende bürgerliche Recht.
Der Denkschrift znm Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs ist eine Uebersicht über bas in Deutschland geltende bürgerliche Recht beigefügt, die ein anschauliches Bild von der Mannigfaltigkeit der in Deuischlaub geltenden Rechte gewährt. Den größte» Geltungsbereich bat danach das Preußische Allgemeine Landrecht vom Jahre 1794 mit etwa 21,200,000 Einwohner». Es gilt in den Provinzen Ost- und Westprcuße», Posen, Schlesien, Brandenburg, Pommern (ohne de» Regierungsbezirk Stralsund), Sachsen und Westfalen, in dem Regierungsbezirk Aurich und einzelne» Kreisen der Regierungsbezirke Osnabrück, Hildesheini und Düsseldorf, ferner innerhalb Bayerns i» den vormaligen fränkischen Fürstenthümern AnSbach und Bayreuth und innerhalb Sachsen-Weimars in beit 1815 mit dem Großherzogthnm Bereinigten Erfurter GebietStheile». Im Gebiet des Allgemeinen Landrechts gelten an wichtigeren Partikularrechten »och folgende: Ostpreutzisches Provinzialrecht, Westpreutzifches Proviuzialrecht, Märkisches Recht, Magdevurgisches Provinzialrecht, Oberlansitzer Provinzialrecht, Nieberlansitzer Proviuzialrecht, Alt- pommersches Proviuzialrecht, LübischeS Recht, Erfurter Provinzialrecht, Proviuzialrecht des vormaligen HerzogthumS Sachsen, Recht bes Fürstenthnms Osnabrück, Partiknlarrecht des vormaligen HerzogthumS Westfalen, des vorutaligen Fürstenthurns Siegen, Lingeusches Landrecht, Mllnsterische Polizeiordnung, Ansbacher Proviuzialrecht, Bayreuther Proviuzialrecht.
Den nachstgroßen Geltungsbereich mit etwa 16,500,000 Entwöhnen» hat bas Gemeine Recht. Es gilt in folgenben preußischen GebietSlheilen: Regierungsbezirk Stralsund, Provinz Schleswig- Holstein mit Ausnahme einiger vormals jütischer Bezirke, Provinz Hannover mit Ausnahme des Regierungsbezirks Aurich, sowie zweier Kreise der Regierungsbezirke Osnabrück und Hildesheim, in vier Streife» des Regierungsbezirks Koblenz, der Provinz Hessen- Naffau und dem Regierungsbezirk Sigmaringen. In Bayern gilt cs mit Ausnahme der Fürsteuthümer Ansbach nnd Bayreuth, der Pfalz, sowie einiger Orte. Ferner gilt es in Württemberg, Hessen ohne Rheinhessen, Mrckleuburg-Strelitz, Oldenburg ohne Birkenfeld, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen- Altenburg, Sachsen-Cobnrg-Golha, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwo.rzburg-Sondershausen, Waldeck, Reich ältere Linie, Reich jüngere Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg. Außerdem gelten in den vorbezeichneten Gebieten des Gemeinen Rechts an wichtigeren Parlikularrechten folgende: LübischeS Recht, Jütisch Low, Friesisches Recht (Nordstrander Landrecht), Sachsenspiegel, Eiderstädter Landrecht, Land- und Marschrecht (Gewohnheitsrecht in einzelnen Theile» der Provinz Schleswig- Holstein), Neumünsterische Kirchspielgebräuche, Tithniarsches Land- recht, Hamburger Stadtrecht, Bremer Stadtrecht, Recht des vormalige» Fürstenthnms Osnabrück, Münsterische Polizeiordnung, Schaumburcfische Polizeiordnung, Solmser Gerichts- und Landes- orbnung, Katzenelnbogener Landrecht, Kurpsälzüches Landrecht,
uoth entstehenbe Beschäftigung mag ein städtischer Nothstand und Ausgabeposten sein, dem Arbeiter ist sie Zuflucht und Hafen» in welchen er fein Schisfleiu zu gegebener Zeit lenkt. Man vergleiche in Frankfurt die Zahlen der steiufchlagendeu Arbeitslosen vom Winter 1892/93 mit 186 Manu und 1894/95 mit 474 Mann — der dazwischen liegende Winker hatte allerdings noch mehr, nämlich 555 Arbeitsuchende nnd -Findende — und man bemerkt in beu Nothstandsarbeiten nichts, was den Zuzug abschrecken könnte.
Letzteres sollte aber das Streben der Städte fein. Die Zerziehende» dürften ihre zwei Jahre uuunterstützten Aufenthalts mcht mit der trostreichen Gewißheit „ersitzen", daß nach Ablauf der Zeit ihnen nun unter allen Umständen im Stadtbezirk das Leben mittels Unterstützung ober burch stäbtische Arbeit gefristet werden müsse. Aus einer vor wenigen Jahren, irre» wir nicht, vom Freien Deutschen Hochstift in Frankfurt a. M. abgehaltenen, stark besuchten Berathnng über städtische Nothstandsarbeiten ist von einer Seite auch auf die Verbringung überschüssiger städtischer Arbeitskräfte zur Bewirth- schaftung des der Stadl gehörende» Landbesitzes hingewiese» worden. Diese Verpflanzung würde nicht leicht sein. Andererseits aber erscheint es höchst einseitig und nur den Blick auf städtische Verhältnisse und Hülfsmittel gerichtet, wenn unsere deutschen Stadtverwaltungen mit den städtischen Nothstandsarbeiten als einer Einrichtung rechnen, die allwinterlich sich eiuftcCt und die, ein Uebel ober nicht, unabwendbar bleibt.
Man hat Denen, bie von ben übervölkerten Städten auf8 Land verwiesen, wohl die Frage eutgegengehalten, ob denn dort alle jetzt zur Winterzeit in beu Städten Unbeschäftigten bei plötzlicher lieber« fiebclung Arbeit Ruben könnten. Die Frage ist uubebingt zu verneinen, aber sie ist auch falsch gestellt. Lautete sie babiu, ob für viele in ber Stabt unregelmäßig ober gar nicht Beschäftigte auf dem Lande aus der Sommerarbeit, derKleinlaubwirthschaftund der Hausindustrie das ganze Jahr hindurch Arbeit und Brod zu haben fei, fo könnte die Frage schon heute bejaht werden.
y 1661s Depesche «
V vom X
| Kriegs-Schauplatz. |
V Offizielle militärische Nachrichten. W
d Versailles, den 22. Januar. S
Vor Paris erzielte die Beschießung gegen St. Denis x x gute Resultate. Ain 22. verstummte dort das feindliche I Feuer fast ganz. X
In St. Denis wie auch in Paris bemerkte man mehrere M Feuersbrünste. P
Eine fliegende Kolonne unter Oberstlieutenant Dobschütz H versprengte in der Gegend von Bourmont, an der oberen ® a Maas, Mobilgarden; feindlicher Verlust über 180 Mann, A 1 diesseits 4 Mann verwundet. v. Podbielski. Ä
i Bourogne, ben 22. Januar. i
i In der Nacht vom 21. zum 22. bie Laufgräben gegen a 1 die Perchcs in ber Linie Daiijontin bis Perouse ohne L x Verlust eröffnet. v. Tresckow. a
V Berlin, ben 23. Januar 1871. ®
H Königliches Polizel-Prüstdinm. k
i von Wunnb. Z
