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3. Beilage zum Mesbaüener Tagdlntt.

Uo. 23. Morgen-Ansgabe.

Mittwsch, den 15. Jammr.

44. Jahrgang. 1896.

insbesondere dem immer mehr Ueberhand nehmenden Unfug der gedruckten „Geschäftsbedingungen" entgegengetreten werden, welche der Kunde ungelesen unterschreibt, ohne zu wissen, welche weitgehenden Befugnisse er darin dem Bankier einräumt.

Ucber alle diese Bestimmungen werden sich schwerlich irgend welche Meinungsverschiedenheiten geltend machen. Getheilt dürften die Anschauungen über die Zweckmäßigkeit der Maßregel sein, die Banknoten nicht gleich den übrigen Werthpapieren zu behandeln. Wir stimmen jedoch auch hierin dem Entwurf zu, denn hätte man die Banknoten nicht von der Depotregelung ausgenommen, so wäre der gesammte Depositenverkehr, d. h. die Einzahlung von baarem Gelbe behufs Erzielung einer Verzinsung mit derBerechtigung zu jederzeitiger Rückforderung, so gut wie unmöglich geworden, da die Bank natürlich mir bei freier Verwendung der Depositen eine Verzinsung gewähren kann.

Mit durchaus gerechtfertigter Strenge wendet sich der strafrechtliche Lheil des Entwurfs gegen die Untreue im Bankverkehr. Die rechtswidrige Verfügung von Depots wird mit Geldstrafe oder Gefängniß bis zu einem Jahr bedroht; diese Strafe kann auf Zuchthaus verschärft werden, wenn die Unterschlagung nach der Zahlungseinstellung oder der Konkurseröffnung verübt wurde. Der Fortschritt dieser strafrechtlichen Bestimmungen gegenüber dem bisherigen Zu­stand liegt, abgesehen von ihrer Verschärfung, darin, daß neben der Unterschlagung im eigentlichen und engeren Sinne auch jede rechtswidrige Verfügung über die Depositen Seitens der Depositare unter Strafe gestellt wird.

Ist der Entwurf des Depotgesetzes auch, wie Alles auf Erden, nicht vollkommen und fehlerfrei — es werden beispielsweise die Bestimmungen über die Pflichten und Rechte des Kommissionärs, falls dieser in Vorschuß getreten ist, erheblich klarer zu formuliren sein —, so stellt er sich doch, da seine kleinen Mängel ohne Schwierigkeit zu korri- giren sein werden. Alles in Allem als einen wesentlichen Fortschritt, auf dem Gebiete der handelsrechtlichen Ent­wickelung dar. Daß dieses Gesetz, dessen Annahme keinem Zweifel unterliegt, nicht, wie wir mit Sicherheit erwarten, höchst nützlich, sondern gar schädlich wirken könnte, das vermöchten wir uns nur in einem einzigen Falle vorzustellen. Wenn nämlich das Publikum in allzu blindem Vertrauen auf das Gesetz von nun an jeder eigenen Vorsicht entrathen wollte. Daß dies nie und nimmer ge­schehen darf, darauf kann gar nicht ernstlich genug hin­gewiesen werden. Das Gesetz vermag den Betrüger zu bestrafen, die Entdeckung des Betruges zu erleichtern und endlich dem Privaten die Mittel und Wege zu zeigen, wie er sich gegen den Betrug am sichersten schützen könne. Von diesen Mitteln und Wegen aber Gebrauch zu machen, dafür zu sorgen, daß er nicht der Unehrlichkeit und Gaunerei zum Opfer falle, das wird nach wie vor Sache der eigenen Um­sicht und Vorsicht bleiben müssen.

1870.

IM.

U

Versailles, den 14. Januar.

8 In der Nacht vom 13. zum 14. erfolgten heftige Aus- ®

X fälle aus Paris gegen die Positionen der Garde bei

X Le Bourget und Drancy, des 11. Corps bei Mendon und ±

* des 2. Bayrischen Corps bei Clamart, welche überall sieg- i

u

155te Depesche vom Kriegs-Schauplatz Offizielle militärische Nachrichten.

reich zurückgcschlagen wurde». Rückzug des Feindes an einzelnen Stellen fluchtartig. v. Podbielski.

Berlin, den 15. Januar 1871.

Königliches Polizei-Präsidium.

von Wurmb.

Das Sarrkdepotgesetz.

So heftige Kämpfe sich noch nm das Börsengesetz, dessen Verschärfung die Einen, dessen Abschwächung die Anderen verlangen, erheben werden, so einmüthig ist die öffentliche Meinung gegenüber dem gesetzgeberischen Gcschwisterkinde der Bürsenvorlage, gegenüber dem Bankdepotgesetz, welches der Reichstag gemeinsam mit jenem einer Kommission von 21 Mit­gliedern übergeben hat.

Die eng einander folgenden betrübenden Ereignisse jener Unterschlagungsperiode, die den blutigen Börsenwitz ent­stehen ließ: „Sie sehen ja so angegriffen aus, Sie sind wohl ein Depot!", sistd noch in Aller Gedächtniß. So wenig bleibende Erfolge sonst von einer allzu flinken Gelcgcnheits- geschgebung zu erwarten fein mögen, in diesen „Fällen" — das Wort im eigentlichsten Sinne genommen — traten die Mißstände des bisherigen Zustandes, die klaffende Lücke in der Gesetzgebung so zu Tage, daß eine Abänderung derselben sich als unumgänglich erwies. War es doch vor Gericht von Börsensachverständigen wiederholt als „Handelsbrauch" hingestcllt worden, daß die angckauften Effekten von den Einkanfskommissionären den Kunden nicht wirklich übereignet werden, sondern daß ihnen nur der Anspruch auf einen bestimmten Betrag der Effekten gutgeschrieben wird, so daß der Komittent bis zur geschehenen Uebereignung nicht einen Eigenthums-, sondern lediglich einen Forderungsanspruch besitzt und im Konkurse des Koutmissionärs kein Anssonderungsrecht bezüglich der angeschafften Effekten geltend machen, sondern nur die Forderung auf verhältniß- mäßige Befriedigung ans der Masse anmelden kann.

Diesen Unklarheiten der bestehenden Gesetzgebung, dieser ciufchneideudeu Rcchtsunsicherheit tritt der Gesetzentwurf über das Depotwesen mit anerkennenswerthem Geschick und glück lirhem Griff entgegen. Er verpflichtet den Depositar erstens, jedes Depot gesondert von den anderen Depots und von den eigenen Beständen aufzubewahren, und zweitens ein besonderes Depositenbuch zu führen, in dem die von jedem der Deponenten Äbergebenen Depositen nach Werth, Gattung und Nummern genau verzeichnet sind. Jedem Kommittenten ist zugleich der Inhalt des ihn betreffenden Verzeichnisses kundzugeben; durch diese Uebermitteluug des Nummern-Verzeichnisses geht das Eigeuthum an de» Werthpapieren an den Kommittenten über.

Eine gewisse Freiheit im Bankverkehr läßt der Entwurf zu. Der Kunde kann, wenn er sonst will, den Bankier ermächtigen, über die Papiere beliebig zu verfügen. Aber diese Erlaubniß muß in jedem einzelnen Falle besonders und zwar schriftlich ertheilt werden. Mit der letzteren Vorschrift soll

politische Tages-Rirndschau.

— Der vreußische Landtag tritt heute zusammen. Unter seinen voraussichtlichen Aufgaben ist keine von größerer fachlicher Bedeutung. Deshalb wird es sich in diesem Jubiläumsjahr des Reiches besonders deutlich zeigen, wie die Erhebung Preußens zur deutschen Vormacht den all­gemein politischen Schwerpunkt in das Reich verlegt und, soweit die Parlamente in Betracht kommen, ans dem Landtag in den Reichstag verschoben hat. Die mit der auswärtigen Politik, mit der grundlegenden Wirthschafts- und mit der Justizgesetzgebung zusammenhängenden Fragen hat der Reichs­tag zu entscheiden. Auf der anderen Seite verleiht die führende Stellung, die Preußen versaffungsmäßig unter den deutschen Staaten eiunimmt, den Verhältnissen dieses Bundesstaates ein starkes, allgemein deutsches Interesse, und

es sind naineutlich die hier he'rsch nben Verwaltungs« grundsätze, die sich in den anderen Einzelstaaten wieder- spiegel». Der Wechsel im preußischen Ministerium des Inner», der sich seit beut Schluffe ber vorigen Landlags- session vollzogen hat, ist baher mit Recht als ein Ereigniß deutscher Politik angesehen worben, mit umso größerem, als bie Frage der Bekämpfung ber sozialdemokratische» Propaganda, wen» sie auch von ber Reichsgesetzgebung einstweilen zurückgestellt ist, im Vordergrund des staatlichen Lebens festgehalten wird und das Verhalten Preußens in dieser Angelegenheit niemals ohne Einfluß auf das­jenige der anderen deutschen Regierungen bleiben kann. Gesetzgeberisch wird Preußen nach dieser Richtung auch seinerseits nicht vorgehen, eine Gewißheit, der man sich mit ziemlich ungeteilter Befriedigung hingiebt. Es wäre eine Aenderung des Vereinsgefetzes in Frage gekommen, und durch diese würde, abgesehen von dem Bedenken gegen die einzelstaatliche Regelung einer Materie, für deren Ordnung die Verfassung dem Reiche dieZuständigkeit zuerkennt, nach Lage der Dinge bie Aktionsfähigkeit der bürgerlichen Parteien gegenüber ber Sozialdemokratie voraussichtlich empfindlich beeinträchtigt werden. Eine Diskussion über das bestehende Vereinsgesetz wird jedoch, nachdem durch die Handhabung desselben gegen die sozialdemokratischen Organisationen rechtliche und praktische Fragen aufgeworfen worden sind, im Abgeordneten­haufe nicht ausbleiben. Ein eminent deutsches Interesse bietet auch die Polenpolitik, für die die preußische Regierung der ganzen Ratioir gegenüber verantwortlich ist und bereit richtige und energische Führung auch nach dem formellen Abschluß der „Versöhnungsaera" nicht ohne guten Grund bezweifelt wird. Der Landtag würde sich mit ihr zu befassen haben, auch wenn, was jedoch ausgeschlossen ist, die Üblichen Klagen der polnischen Angreifer über angebliche deutsche Angriffe den Gegenstand nicht auf die Tagesordnung bringen sollten. Insbesondere wird es nicht an einer Erkundigung fehlen dürfen, ob den Kultusminister bie weit vorgeschrittene Verwirklichung seines Wunsches, bie Ortsschulaufsicht in ben gemischt­sprachigen Bezirken wieder von katholischen Geistlichen aus- geübt zu sehen, mit der erhofften SBefriebigung erfüllt hat. Einige Nemedurmaßregeln, denen selbst er sich nicht ent­ziehen konnte, gestatte» bie Annahme einer Enttäuschung, bie sich freilich nicht in einem entschiedenen Handeln kund thnn wirb, ba die Schulforderungen ber Polen mit benen bes Centrums sich beeten unb die ultramontanen Ansprüche bie suprema lex für bie gegenwärtige Kultusverwaltung ent­halten ; was aber auch in biefer Tagung nicht Hinbern wird, daß sich dieFlnihen klerikaler Beschwerden in den Sitzungs­saal ergießen. Hat er, obwohl er eine nach einem von dem Reichs­tagswahlrecht so verschiedenen Systeme gebildete Versammlung beherbergt, doch auch „Fenster". Dem wenig löblichen Brauch des Centrums, diese zur Einwirkung auf die Masse zu be­nutzen, haben sich in den letzten Jahren auch andere Parteien angeschlossen, und namentlich ist das weitschweifige Debat- tiren über Reichsangelegenheiten zu einer dem preußischen noch weniger als den anderen Landtagen anstehenden üblen Gewohnheit geworden. Auch diesmal werden uns werthlose Reden über Währung, Haubelsverträge und Antrag Kanitz nicht geschenkt bleiben. Hoffentlich aber besinnt sich das Abgeordnetenhaus insofern auf seine Pflicht, als es nicht, wie im Vorjahre, über bem lleberflüffigen bas verfassungs­mäßig Nothwendige, wie bie Erlebigung ber Petitionen, vernachlässigt unb sich vergegenwärtigt, daß unnütze Ver­handlungen den gemeinen Säckel unnütz belasten.

— Zur Hammerstein-Angelegenheit wird uns aus Athen vom 10. d. geschrieben: Die Polemik über das Verhalten bet hiesigen Regierung in Sachen Hammerstein will nicht zur Ruhe komme» unb von ben verschiedenen Vorwürfen, die dem Kabinett in dieser Angelegenheit gemacht

Die Koeren.

Angesichts des so glücklich und schnell von den Bocre» znrück- getoiefetten englischen Freibeuterznges gewinnt eine Schilderung besonderes Interesse, die der zu Anfang des vorigen Jahres vom .Journal des Debats" nach den Goldfeldern des Transvaal ent­sandte französische Reise-Schriftsteller Henry Bousquet von dem uns Deutschen stammverwandten freiheitliebenden Boerenvolk entwirft. Wir entnehmen dieser Schilderung Folgendes:

Rings um Johannesburg, die lärmende Geschäftsstadt, und die sie einschließenden industriellen Anlagen mit ihren hämmernden Maschinen und ihren rauchenden Schornsteine», wo in Schweiß und Fieberhitze gearbeitet wird, erstreckt sich die schweigende Weite des „Veldt". Ausgedehnte Prairieen ziehen sich wellig hin bis zu dem fernen klaren Horizont. In den Hügelfchluchteu sieht man kleine Teiche glänzen oder Bäche sich dahin schlängeln. Hier und da erblickt man eine einzelne Farm, von einer Mauer aus getrocknetem Lehm umschlossen, weiß und niedrig, von einem Kranz von Bäumen be­schattet. In weiten Abständen trifft man auf einen friedlichen Weiler, und auf den breit angelegten Wegen, welche die Dörfer verbinden, begegnen uns die langsam die Wage» ziehenden Ochsengespanne. Das ist das Land der Boeren.

Es ist ein merkwürdiger Volksstamm, aus sehr verschiedenen Elementen gebildet. Auf den ursprünglichen holländischen Stamm sind deutsche und französische Reiser gepfropft. Südafrika war lange Zeit einer der Zufluchtsorte, wo die aus Frankreich vertriebenen Hugenotten Unterkunft suchten und fanden. Diese französischen Einwanderer haben sich mit ihren holländischen Brüdern vollkommen verschmolzen und ihre Muttersprache gänzlich vergessen. Nur eine Erinnerung ist ihren Abkömmlingen geblieben: an die von ihren Vätern ansgestandenen Leiden und an deu Köuig, welcher ihre Vor­fahren zwang, die Heimath zu verlassen.

Der erste Charakterzug der Boeren ist ihre geringe Veranlagung zu gewinnbringender Beschäftigung. Sie verschumheu zwar das Gold nicht, sie wissen es aber nicht zn gewinne» und machen keine Anstrengung, dieses in ihrem Lande so leichte Geschäft zn erlernen. Wohl haben einzelne Boeren mit ben Goldmine» ein Vermögen gewonnen und als Eigentdnmer goldführender Striche bei der Ent­wicklung der Industrie im Witwatersrand fabelhafte Reichthumer erlangt. Aber diese find zu ihnen gekommen, ohne daß sie sie gesucht hätten, und sie haben an ihren Gewohnheiten nichts geändert. Dies« reichgewordene» Boeren leben genau so wie ihre Brüder in

den von den Goldfeldern entfernten Bezirken, die auf ihren be­scheidenen Farmen das Geräusch ber Pochhämmer nicht hören unb mit ihren weiten Gefilben, dem klaren Himmel und ihrer Familien­bibel zufrieden sind. Ihr Dasein ist sehr einfach: wenig Arbeit, die Beaufsichtigung der Herden, die Bewachung des Anwesens unb zur Zerstreuung bie Pfeise unb die Jagdflinte, wobl auch ein reich­lich besetzter Tisch füllen es aus; kein Festtag vergeht ohne ein reiches Mahl, zu dem man die Nachbarn einladet und bei dem diese kräftigen Leute, den Filzhut tief inS Gesicht gedrückt, unglaubliche Massen von Speisen vertilge».

Sie sind Boeren, Bauern, und wollen keinen anderen Namen, aber sie find keine Ackerbauern. Für die Arbeit mit dem Pfluge haben sie wenig Geschmack, sie säe» mir so viel, als sie unbedingt brauchen, im Uebrigen sind sie ein Hirtenvolk. Ihr Stolz besteht nicht in ber Zahl der bebauten Morgen, ber Ernte an Getreibe und Mais, den gefüllten Scheitern und Speichern, sondern in ihren Weidetriften, den zahlreiche» Herden, den mächtige» Ochsen, den Pferden und Schafen. Dte Bebauung des Feldes verlangt harte Arbeit in gebückter Stellung, der Boere aber liebt es nicht, sein Haupt zn beugen; sie verlangt auch dauerndes Verweilen auf ber Scholle, bie fortgesetzte Sorge von Generationen um die Frucht­barmachung des Ackers; bas paßt dem Boeren nicht. Eifersüchtig auf seine Unabhängigkeit bebadjt und Freimd langer Reisen, hat er, wie es scheint, immer ein allzu solid gebautes Haus gehaßt, weil cS die Familie an einen bestimmten Herd fesselt. Sein wahres Wohnhaus ist weniger feine Farm als ber Ochsenwagen, bas mit einer Leinwanbbecke überspannte fahrende Hans, das ihn durch die unendliche Prairie führt, unter dem Auge des Gottes der alten Patriarchen.

Die Boeren haben zwei Lehrnieister gehabt: das „Veldt" und bie Bibel. Ans den Lehren Gottes und der Natur ist biefer eigen« thümliche Typus hervorgegangen, der trotz der Spöttereien und der heimlichen Verachtung ber industriellen Eindringlinge eine Menschen- gattnng höheren Ranges darstellt. Ihre Eigenthümlichkeiten sind edler Natur. Das Veldt, die ungeheure Prairie in ihrer Endlosig­keit, hat sie die Freiheit lieben gelehrt; ehe sie sich dem Fremdling unterwarfen, flohen sie lieber von den fruchtbaren Gefilden des Kap- landes über den Oranje- unb ben Vaal-Fluß, und sie würden auch den Limpopo überschritten haben, wenn ihnen nicht die diplomatischen Abmachungen eine Schranke gesetzt hätten. In diesem den Löwen und den Koffern abgenommenen Gebiete aber wollten sie wenigstens Herren bleiben, und die Hügel von Amajuba legen Zeugniß davon

ab, was diese bäuerlichen Helden, die Besieger Englands, in den Tagen des Kampfes zn leisten vermöge».

• Die Bibel hat sie religiös gemacht; jedoch nicht zn Bekenner» einer milde», nachsichtige», gegen Schwächen rücksichtsvolle» Religion, sondern einer herben, harte» Glaubensüberzeugung, der alle Kom­promisse verhaßt sind. In dieser Art, die Gottheit zu erfassen, zeigt sich eine Art menschlicher Stolz, welcher die Kreatur vor das Antlitz Gottes stellt und ihr zugleich Rechte giebt, wenn sie ihr Pflichten auferlegt. In einer Kirche in Transvaal besteigt ein Prediger die Kanzel; er verliest bie gewöhnlich ber Predigt Bornus- gebenben Gebete, bann wendet er sich persönlich an Gott mit bett Worten: „Du, ber Du Deinen Schutz Denen schulbest, die Dich an» beten. Du hast für mich nur die Strenge eines ungerechten Vaters gehabt; Du hast mich verfolgt, ich Babe mich gebeugt, Du hast Deinen Grimm verdoppelt. Du fährst fort, mich zu schlagen, wohlan, ich empöre mich unb erkläre Dir, daß, wenn Du mir nicht binnen einem Jahre bie Entschädigung gewährst, bie ich von Deiner Ge­rechtigkeit erwarte, ich Dich verlassen unb einen anderen Gott wählen werde."

Ihre Religion hat ben Boeren einen unauslöschlichen Stempel ausgeprägt. Ohne Zeitungen, Gegner des Schulbesuchs unb Erben der festen Ueberliefcrmtgen ihrer kalvinistischen Vorväter, haben sie sich von Kindheit an in der Lektüre ber Bibel gebildet; diese ist für sie bas einzige Buch, ba8 Gesäß des göttlichen Wortes, bet höchste Führer auf bem Lebenswege. Im Volksraad schlug eines Tages ein liberales Mitglied Maßregeln gegen die periodisch wiederkehrende Heuschreckenplage vor. Sofort erhob sich ein großer Tumult. Ein alter Boere stieg auf die Tribüne und führte ans, die Heuschrecken seien eine der Heimsuchungen, die Jehovah einst den Israeliten ge­schickt habe, sie feien darum geheiligt, und wenn sich Gott ihrer heilte bediene, um fein Volk zu züchtigen, so sei ses eine verdiente Strafe, der sich entziehen zu wollen, Frevel fein würde. Ein anderer Ab­geordneter im Raab des Oranje-Freistaates bekämpfte bie Anbringung eines Blitzableiters auf bem Sitznugsgebäude, weil man sich den Raihschlüssen Gottes, be8 Herrn des Blitzes, nicht widersetzen dürfel

Im Ganzen ist ber Mechanismus ber Seele des Boeren sehr wenig komplizirt; bie Civilisation hat nicht auf sie eingewirkt; sie hat sich frei entwickelt, ohne anbere Lehrer zu haben, als das ein­förmige Leben der Felder und die Bibel. Der Boere ist ein der Natur sehr nahestehendes Wesen, er ist ratth, ziemlich schwer zu­gänglich, unverdorben unb hart; er läßt die Sklaverei zu, ver­abscheut aber Heuchelei und Betrug; er ist ohne Sinn für Poesie