"***•» o ««s^vas-jM *A9S *»ß LP -rr-Ä
Wiksbaükw TimbN
AU. m * z> M
48. Jahrgang.
Verlag: Langgasse 27.
13,000 Abonnenten
Ko. 368
Freitag, -en 9. August
Bezirks-Fernsprecher No. 52.
1895
vezirkS-Fernsprecher No. 52.
Abend-Ausgabe
«■
r
v
>
f
#
>
1
Rom Hofe in Madagaskar.
Nach einer Notiz, welche jüngst durch die deutschen Blätter ging und die sich mit den Sitten der Madagassen beschäftigte, nimmt die Frau dort eine höchst untergeordnete Stellung ein. Dies mag ja auch, soweit es sich um die niederen NangeZ handelt, im Großen und Ganzen zutreffen, stimmt aber in Bezug auf die Damen der madagassischen Aristokratie durchaus nicht, wie es ja auch in einem Lande kaum möglich ist, wo eine Königin die Herrschaft, wenigstens nominell, führt. Die Prinzessinnen und sonstigen Damen des Hofes sind es daher augenblicklich, welche das madagassische Voll am heftigsten zum Widerstand: gegen Frankreich anfeuern und durch ihre Beredsamkeit dessen Muth zu entflammen suchen, ein Beweis, daß sie ihre Nolle nicht so demüthig auffassen, als vielfach geglaubt wird, und sich um L öffentliche Angelegenheiten kümmern.
Wenn man übrigens französischen Reisenden Glauben schenken darf, so sind die weiblichen Bewohner Madagascars ? nicht immer ihren jetzigen Feinden so unfreundlich gesinnt gewesen, ja, sie haben für Europäer überhaupt, besonders aber für Franzosen, sogar stets eine große Vorliebe bewiesen. Als einen Beweis für die Richtigkeit dieser Behauptung muß man es wohl ansehen, daß z. B. ein höherer französischer Beamter in Madagascar zur Zeit eine dortige königliche Prinzessin Rapatsa geheirathrt hat, was denn doch nicht so leicht geht, da, wie zugänglich dies« Damen, selbst die hochgeborenen, sonst sind, Prinzessinnen nur Ebenbürtige ehelichen dürfen und der betreffende i Franzose also durch ganz besondere Gunst der Königin zu
dem Stande seiner Gemahlin emporgehoben wurde. Die Sache wurde jüngst wieder ins Eedächtniß gerufen, da ein Sohn, der diesem Bunde entsprossen und welcher in Paris seinen Studien obliegt, dort wegen Lärmens auf der Straße mit der Polizei unangenehme Bekanntschaft machte. Der Vater des jungen Mannes ist übrigens tobt, er erlag dem Klima von Madagascar, die Mutter Rapatsa lebt noch und wohnt in Tananarivo.
Wie bereits erwähnt, sind die madagassischen Schönen sehr zugänglicher Natur, und eine Reserve, wie sie in Europa vom weiblichen Geschlecht gefordert wird, ist dort gänzlich unbekannt. Eine sogenannte orientalische Gastfreundschaft gehört in Madagascar zum guten Ton, und die christliche Propaganda, deren Resultate übrigens höchst oberflächliche sind, hat an diesen Sitten nichts ändern können; die dortigen Frauen halten es für durchaus natürlich, ihre Gunstbezeugungen Jedem zu erweisen, der ihnen aus einem oder dem anderen Grunde gefällt. Es geschieht dies nicht etwa heimlich, Ehemänner, Väter, Brüder wissen darum, finden aber nichts dagegen einzuwenden. Keuschheit steht in Madagascar eben nicht auf der Liste der Tugenden, und die Heirathsaussichten einer jungen Dame verbessern sich eher, wenn sie diese nicht übt, besonders wenn es ihr gelungen, eine kleine Mitgift zu sammeln, und ihr Freund ein Europäer gewesen ist.
Die königlichen Prinzessinnen haben die nämlichen Prinzipien wie di« weniger hochgeborenen Damen des Landes. Die älteste Schwester der Herrscherin, Prinzeß Rasendranora, heute ca. 40 Jahre alt und nicht weniger denn schön, liefert seit lanoen Jahren der chronique scandalense von Tananarivo
reichlichen Stoff. Sie ist zum dritten Malverheirathet und zwar mit einer ganz unbedeutenden Persönlichkeit, die zu diesem Zweck nach der Hauptstadt beordert wurde. Sie hat zwei Kinder, von denen das eine, ein junger Taugenichts von 18 Jahren, Prinz Rakotomena, französische Soldaten von der Eskorte des Ministerresidenten thätlich angriff. Rasendranora nahm natürlich für ihren Sprößling Partei, und seit jener Zeit wnrde ihr Patriotismus besonders glühend; bis dahin bewies sie jedenfalls den Europäer» nichts weniger als Abneigung. Außer Venus soll übrigens die Prinzeß auch Bacchus Opfer bringe», und das war der Grund, daß der Premierminister Rainilaiacivony, der di« Königin heirathen muß, es vorzog, die jüngere Schwester auf den Thron zu bringen.
.Die vornehmste Dame nächst der Königin und der Pnnzeß Rasendranora ist Prinzeß Ramasindrasana, di« Tante der Monarchin. Diese, stets die geschworene Feindin Frankreichs, fand aber trotzdem ebenfalls noch Zeit, freundlicheren Gefühlen für die Menschheit im Allgemeinen Platz zu gönnen, woran sie auch ihr Eifer für den Protestantismus nicht hindert. Ihr Favorit war längere Zeit ein Adjutant, der, obgleich das Verhäl tniß ganz offenkundig, auch bei Hofe stets mit Auszeichnung empfangen wurde, dann aber, der Verschwörung gegen den Premier überführt, in die Verbannung ziehen mußte. Nach acht Tagen war er ersetzt, und der neue Günstling begleitet nun seine Herrin, wenn sie sich alltäglich nach dem Schloss« begiebt, um mit ihrer königlichen Nichte Domino zu spielen.
Diese beiden Prinzessinnen und die Tochter von Rasendranora, Prinzeß Razafinerandria maintra, letztere erst 14 Jahr« alt, sind di« einzigen, welche augenblicklich das Recht
V - /
Die Geheimnisse des grünen Tisches.
Wer einmal ungeduldig auf eine Pferdebahn oder ein soustiges Beförderungsmittel gewartet, der hat sicherlich die merkwürdige Erfahrung gemacht, daß von der entgegengesetzten Richtung die Wagen haufenweise kommen, von den Wagen aber, die er benutzen kann, keiner. Wir lassen die Gesetze, nach denen diese Naturerscheinung vor sich geht, unerörtert, konstatiren aber, daß sie nicht nur bei Pferdebahnen auftritt, sondern daß sie beispielsweise auf dem Gebiet« der Gesetzgebung sich in ganz analoger Weise zeigt.
Wer in Deutschland wollte behaupten, daß unsere Gcsetz- gebungsmaschine langsam oder lässig arbeite! Aber leider, manches Gesetz verläßt die Maschine, das sich als eine nicht lebensfähige Frühgeburt erweist, und die Pferdebahnen ober vielmehr Gesetze, auf bte wir warten, bleiben leiber aus.
Derartiger Seeschlangen unter ben Gesetzen, -—"die gleich den ersten Schwalben Jahr für Jahr — burch bte Spalten der Blätter laufen, haben wir eine erkleckliche Menge. Soeben berichteten eine Anzahl Blätter, baß „ein Reichs- verficherungsgesetzentwurf vorbereitet werbe*. Es zeugt von Gutmüthigkeit ober Stoffmangel, wenn biese Nachricht, bie , gleich bei» bekannten Mädchen aus der Fremde „mit jebem jungen Jahr* erscheint, überhaupt noch registrirt wird. . Das Verlangen nach dem Auswanberuugs- gesetz ist jetzt „schier dreißig Jahre alt". Schon im Jahre 1861 erklärte der zu Stuttgart tagende Kongreß deutscher Volks- wirthe ein gemeinsames deutsches Versicherungsgesetz für uothwendkg. Im Jahre 1862 schloß sich der deutsche Juristentag in Wien dieser Erklärung an. In eingehender Weife beschäftigte sich sodann der dritte deutsche Hanbelstag in Frankfurt a. M. im Jahre 1865 mit den Einzelheiten eines solchen Gesetzentwurfs. Der folgende Handelstag im Jahre 1868 bezeichnete dieses Gesetz als eine der dringlichsten Aufgaben der gemeinsamen nationalen Wirthschaftspolitik. Ein Jahr darauf versuchte Preußen eine einseitige Lösung der Aufgabe. Es legte dem Abgeordnetenhause zwei Gesetzentwürfe vor, die nicht weniger als sechs Gegeuentwürfe veranlaßten. Aber alle acht Entwürfe blieben in der Kom- misston, an di« sie verwiesen wurden, stecken. Zehn Jahre später ordnete der Reichskanzler Erhebungen über diese Frage an; sie hatten im Jahre 1883 die Ausarbeitung eines Reichsversicherungsgesetzes zur Folge, das indessen niemals an die Oefstnllichkeit gelangt ist.
Ob das jetzt wirklich anders werden und die erwähnte Meldung Recht behalten wird? Die offiziösen „Berl. Pol. Nachr.* wiegeln bereits ab, indem sie verkünden, es sei „bisher aber noch nicht bekannt geworden, ob sich die in der Mitte der achtziger Jahre hervorgetretene grundsätzliche ablehnende Haltung der verschiedensten Einzelregierungen geändert hat*.
Sin Unglücksgenosse des Reichsversicherungsgesetzes ist bas Auswanderungsgesetz. Es sind mehr als P/a Jahrzehnte her, daß sich der Reichstag zum ersten Male mit dieser Frage befaßte. Im Jahre 1878 wurde ein von Dr. Friedrich Kapp verfaßter Entwurf dem Reichstag vorgelegt, ohne jedoch mehr als ein ehrenvolles Kommissions- begräbniß zu erlangen. Seit jener Zeit sind die Anregungen zu einem solchen Gesetz, die dringlichen Forderungen nach einer Regelung des Auswanderungswesens nicht ver
Anzeigen-PreiS t
Petitzeile für locale Anzeige» -5 Pfg., für auswärtige Anzeigen 25 Pfg. — Reklamen die Pctitzeile für Wiesbaden 50 Pfg., für Auswärts 75 Pfg.
i I
stummt, aber sie verhallten ungehört, bis ihnen vor zwei Jahren eine Erhömng zu Theil wurde, die aber Alles war, nur nicht eine Erfüllung jener berechtigten Wünsche und Forderungen. Der Gesetzentwurf, der nach so langwierigen Vorbereitungen das Schubfach des grünen Tisches verließ, beschränkte sich in der Hauptsache auf eine Anzahl polizeilicher Maßnahmen, die ebenso lästig wie zwecklos erscheinen. Auf einen Gesetzentwurf, der den lang erkannten Bedürfnissen wirklich entsprochen hätte, wartete man vergeblich.
Ob das jetzt anders werden wird? Offiziöserseits ist soeben verkündet worden, daß es von den mit Recht so beliebten „Umständen* abhänge, ob sich der Reichstag mit einem neuen Entwurf werde befassen können. Man kennt diese Umstände, sie sind immer ungünstig!
Ein Kollege des Auswanderungsgesetzes ist die „Entschädigung unschuldig Verurtheilter*. Es sind 120 Jahre her, bafj Friedrich der Große in seiner berühmten Kabinettsordre die Forderung, daß der unschuldig Verurtheilte entschädigt werde, als berechtigt anerkannte. Und einige Jahre darauf, im Jahre 1782, vertheilte — die Akademie der Künste und schönen Wissenschaften zu Chalons an der Marne zwei Preise für die beste Beantwortung der Frage: „Wenn die bürgerliche Gesellschaft eines ihrer Mitglieder durch das Organ des öffentlichen Ministeriums angeklagt hat und das letztere im Prozesse unterliegt, welches wären die ausführbarsten und am wenigsten kostspieligen Mittel, um dem als unschuldig erkannten Bürger die Entschädigung zu verschaffen, die ihm nach natürlichem Rechte gebührt?" Es ist ein merkwürdiger, bisher nicht beachteter Zufall, daß genau ein Jahrhundert später der deutsche Reichstag sich mit derselben Frage befaßte, ohne daß er sich jedoch den von der Äkademie der Künste und Wissenschaften ausgesetzten Preis verdient hätte. Der damalige Vertreter des ReichSjustizamtes verhielt sich rundweg ablehnend. Seitdem ist in jeder folgenden Tagung dieser Antrag, wenn auch in verschiedenen Gestalten, wiedergekehrt. Im Jahre 1888 nahm der Reichstag _ einen Gesetzentwurf an, wonach der durch Straf- Vollstreckung entstandene Schaden mit gewissen Einschränkungen I ersetzt werden sollte, wenn der Verurtheilte, gegen den 'bie Strafe ganz ober theilweise vollstreckt war, int Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurde. Der Entwurf fand jedoch nicht bie Zustimmung bes Bundesraths.
Ob das jetzt anders werden wird? Fast schien es, als ob die Frage bejaht werden könnte. Die Novelle zum I Strafgesetz, welche endlich das Schubfach des grünen Tisches verlassen hat, enthalt wenigstens eine theilweise Verwirklichung I jener alten Forderung. Aber wer deshalb übermütig werden sollte, dem wird soeben offiziöserseits „verlautet", daß es fraglich sei, ob die Justizgesetze überhaupt zur „Verabschiedung" kommen würden. Wir glaubend gern. Die Entschädigung der I unschuldig Verurtheikten kostet Geld, vor dem Reichs- und Staatssäckel aber steht der preußische Finanzminister, und in I Preußen braucht man das Geld für die Entschädigung der I unschuldig — int Besitze eines Fideikommißbesitzes Befindlichen. I
Wir könnten die Reihe der Unglücksgenossen auf dem I Gebiete der Gesetzgebung bis ins Unendliche fortsehen, wir könnten an die Reform des Militärsirafverfahrens und an I eine Menge ähnlicher Reformen erinnern, die feit Jahr- I zehnten am chronischen Versprochen-werden leiden. Doch wozu dem, der hoffen will, alle Hoffnungen rauben?
Die Welt wird alt und wird wieder jung, I
Doch der Mensch hofft immer Verbesserung! p. *
Erscheint in zwei Ausgabe». — BezngS-PrriSr 50 Pfennig monatlich für beide Ausgaben lufammen. — Der Bezug kann jederzeit begonnen werden.
Dolitische Tages-Rundscha«.
. —Die Ansprache des Kaisers, am Jahrestag« I der Schlacht bet Wörth an die Mannschaft des Panzer- | schiffes „Wörth* auf der Rhede von Cowes gehalten, hatte, I nach der „Voss. Zig.«, ungefähr folgenden Wortlaut:
„Erinnert Euch, daß Ihr die Mannschaft eines Schiffes bildet, I das nach einer Schlacht benannt ist, in der Eure Landsleute sich I höchst wacker benommen haben. Heute ist der 25. Jahrestag der I Schlacht bei Wörth, weshalb Ich es für angezeigt gehalten habe I dem nach dieser Schlacht benannten Schiffe einen Besuch abzustatten I und einige Worte an die Mannschaft zu richten. Hoffentlich werden I die Thateu, die Eure Landsleute bei jenem Anlaß vollbrachten, eine I Aufmunterung bilden für Euch. Wenn jemals Gelegenheit für I ähnliche Dienste entstehen sollte und Ihr zum Kampf gerufen werdet, so beschwöre Ich Euch, mit Herz und Muth für Kaiser und Vater-
I land zn kämpfen."
— Frankreich-England. Unter diesem Titel veröffentlicht ein Sensatioiisblatt einen Aufsehen erregenden I Artikel über die Folgen bes gemeinsamen Vorgehens Frankreichs mit Rnßlattb in Egypten, in welchem es heißt, wenn beibe Mächte England ein Ultimatum stellten, betreffend die sofortige Räumung Egyptens, so würbe Englanb sofort dem Dreibunbe beitreten. Durch ben Beitritt zum Drei- bunde würbe Englanb in Europa ben Status quo garautiren, währcnb der Dreibund England ben Status quo in Afrika und Asien zusicherte.
. — Mission Clement. Dem „Berliner Lokal-Anzeiger* wird aus Sofia über Belgrad gemeldet, daß in Regierungs-
I kreisen große Enttäuschung über die geringen Erfolge der bulgarischen Deputation nach Rußland herrsche. Es seien Uneinigkeiten im Ministerium vorhanden über weitere Schritte, bie in ber Aussöhnuiigsfrage geschehen sollen.
— lieber die letzten Stunden Stambulows und die Ereignisse der nächsten Tage hat die Wittwe des ermordeten Staatsmannes einem Berichterstatter des „Standard* eine anschauliche Schilderung gegeben, der wir Folgendes entnehmen:
„Ich machte an jenem Abend eine Ausfahrt, und als ich mich gerade gegenüber der Sobranje befand, hielt einer unserer Freunde ben Wagen an und sagte mir, eiligst nach Hause zu fahren, da mein Mann auf den Tod verwundet sei. Als wir die Stelle passirten, sah td) seinen Hut und seinen Stock dort noch in einer Blutlache liegen. «» der Thur fand ich einige Polizisten. Ich war halb wahnsinnig vor Schmerz und Wuth und erklärte denselben, mich in Ruhe zn lassen. Dann ging ich hinein und sah ihn. Die ersten Worte, die ich von ihm horte, waren: „Halu und Tüsektschijew haben mich getödtet." Danach war er einige Zeit still. Als die Aerzte seine Hände ab- schnitten und die Wunden an seinem Kopfe nähten, schien er davon reine Notiz zu nehmen: er schien jedes Gefühl verloren zu haben. Nach der Amputation bat er mich beständig, ihm meine Hand zu neben, um seine Finger zu drücken. Am zweiten Tage sagte er zu mir : »3rh sterbe jetzt, denn ich fühle, daß die Entzündung mein Gehirn berührt." Die Aerzte, welche nach der Temperatur und ver- schiedenen anderen Symptomen urtheilten, erklärten jedoch, daß bie» niajt der Fall sei, und als sie eine zweite Amputation vornahmen und an der Kopfhaut Theile tobten Fleisches abschnitten, schrie er laut auf, etn Zeichen, daß das Gefühl theilweise wiedergekehrt war. Sein Durst war nicht zu löschen, und wir gaben ihm beständig Milch, Bouillon und Mineralwaffer. Die ganze Nacht hindurch war er schrecklich unruhig, und ich konnte ihn nur mit größter Mühe im Bett halten. Er machte mir beständig Vorwürfe und sagte, daß ich ein schlechtes Weib und eine grausame Pflegerin wäre, weil ich ihn nicht in die Höhe hob. Es war herzzerreißend. Die Aerzte hatten mir erklärt daß eine liegende Stellung durchaus nothwendig sei, da sonst eine Ohnmacht eintreten würde, und ich mußte ihn die ganze Zeit iiiederhalten, während er in mich drang, ihn in die Höhe zu heben. Man hat gesagt, daß er von dieser Zeit an sich im Delirium
