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Wiesbadener Tagblck.

48. Jahrgang.

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U«. 364.

Bezirks-Fernsprecher No. 52.

Mittwoch, dru 7. Augnst.

1895

Bezirks-Fernsprecher No. 52.

Abend-Ausgabe.

Crntrattsirurrg und De^rntralisirnng der privaten MohlthätigKett in Großstädten.

Das stete und unaufhaltsame Wachsthum unserer Groß­städte stellt sowohl an die öffentliche, als auch an die private Armenpflege immer größere Anforderungen, denen ihre überkommene Organisation häufig nur unvollkommen zu entsprechen vermag. Es wiederholt sich hier im Kleinen das, was sich bei der Bildung der Staate» im Großen voll­zogen hat. In einem kleinen Gemeinwesen sind alle Ver­hältnisse leicht zu übersehen, alle Einrichtungen beruhen auf einer unmittelbaren genauen Kenntniß der Bedürfnisse des Ganzen, die Frage nach Eentralisatton und Decentralisation kann also gar nicht anftauchen. Erst wenn bei allmählichem Wachsthum diese leichte Uebersichtlichkeit ausihört, macht sich das Bedürfnis! einer strafferen centralen Leitung fühlbar. Aber alsbald stellt sich wenigstens in jedem gesunden sozialen Organismus dem Prinzip der Eentralisation das der Decentralisation als gleichberechtigt gegenüber. Und der stete Wettstreit dieser beiden Prinzipien ist es, der befruchtend auf das soziale Leben wirkt, während die einseitige Entwicklung eines einzelnen Prinzips es zum Stillstände zu bringen droht.

So ist auch bei der sozialen Hülfsthätigkeit in unseren Großstädten eine gewisse Eentralisation unentbehrlich. Der Kampf gegen die Ausbeutung der Wohlthätigkeit, die Ucber- stcht über den Umfang der zu lindernden Noth, im All­gemeinen über ihre Ursachen und die Mittel, sie im Großen zu bekämpfen, vor Allem die Ausgleichung zwischen den wohlhabenden und ärmeren Theilen einer modernen Großstadt, in denen sich das Elend meist in bestimmten entlegenen Proletariervierteln ver­birgt, alles Das sind Aufgaben, die nur durch gemeinsame, über die ganze Stadt sich erstreckende Arbeit zu lösen sind. Aber die viel wichtigeren Aufgaben: die Belebung des Gemeinsinns, ohne dessen gesunde Wirksamkeit auf die Dauer alle soziale Arbeit nutzlos ist, die Heranziehung und Schulung der geeigneten Kräfte, vor Allem die richtige Behandlung des einzelnen Falles — denn das Elend will mit zarten Fingern angefaßt sein —, alle diese Aufgaben lassen sich nur lösen, wenn auch das entgegengesetzte Prinzip zu seinem Rechte kommt: Decentralisation, eine gewisse Selbstverwaltung in den einzelnen Bezirken, gemein­same Arbeit iit kleinerem Kreise mit gegenseitiger Aussprache, überhaupt persönliche Beziehungen zwischen den Vereinsmitgliedern, die ihren Eifer beleben und eiuni edlen Wettstreit zwischen ihnen entfachen, alles Dies ist zu einer gesunden Entwickelung der Wohlthätigkeits- vereine unentbehrlich. Für die amtliche Armenpflege hat die Erkenntniß dieser Thatsache zu einer individualisirenden Behandlung durch das sogenannte Elberfelder System ge­führt. In den großen Wohlthätigkeitsvereinen vieler größerer Städte, wie sie in den siebziger Jahren vor Allem zur Be­kämpfung der Bettelei gegründet worden sind, ist dies jedoch vielfach nicht der Fall gewesen, und es ist nicht zu leugnen, daß die gesunde Weiterentwickelung mancher da­

durch gehemmt, ja sogar zum Theil ernstlich' gefährdet worden ist. Kleinere, örtlich und namentlich konfessionell begrenzte Vereine haben sich infolge dessen vielfach auf Kosten der größeren ausgedehnt, und wenn auch auf diesem Gebiete jede Mitarbeit mit Freuden zu begrüßen ist, so bleibt doch eine gewisse centrale Organisation un­entbehrlich.

Das beste Mittel, um den angedeuteten Nachtheilen einer zu straffen Eentralisation zu begegnen, ist eine größere Selbständigkeit einzelner Stadttheile. Die Bezirke dürfen nicht zu klein sein, damit die llebersicht von der Ecntral- stelle aus dadurch nicht unmöglich gemacht wird, sie dürfen aber auf der anderen Seite auch nicht zu groß sein, damit der Vorzug der persönlichen Beziehungen zwischen den Hülfs- khätigen, der Ersparung unnöthig langer Wege, der Ueber- sicht über die Hülfsbedürftigkeit und der leichteren Kontrolle über die Ausführung der zu treffenden Maßnahmen ge­wahrt bleibt.

Ueber die Durchführung einer solchen Decentralisation der Wohlthätigkeit in Stettin hat das „Volkswohl" vom 6. September 1894 bereits eingehend berichtet. Eine ähn­liche Organisation zeigt der Nechenschaftsbericht des „Vereins gegen Verarmung und Bettelei in Breslau" für das Kalenderjahr 1893. Es bestehen dort 16 verschiedene Lokalverbände, die ihre'Angelegenheiten im Wesentlichen selbständig bearbeiten. Im Gegensatz zu dem Stettiner Verein, dessen Bezirksarmenpflegevereine ihre Beiträge selbst­ständig erheben und verwenden und nur 20 Prozent der­selben zu den Ausgaben des Eentralverbandes beisteuern, ist es bei dem Breslauer Verein die Centralstelle selbst, die die Beiträge erhebt und den einzelnen Lokal­verbänden je nach Bedürfniß übermittelt. Für jeden Ver­band ist etatmäßig ein bestimmter Satz aufgeworfen, der von 500 bis 4100 Mk. schwankt, die von dem Eentral- verbande zu bewilligenden laufenden llnterstütznngen bewegten sich in den einzelnen Verbänden zwischen 60 und 723 Mk. Durch diese Organisation wird es möglich, dem Prinzip der Ausgleichung in höherem Grade Rechnnng zu tragen. Den Verbänden V, VI, VII, VIII, IX, XVI, welche zu den Bei­trägen nur 1,74, 3,45, 1,24, 2,82, 1,60, 1,88 Prozent steilern, dagegen an Unterstützungen 4,96, 7,02, 5,85, 6,86, 11,55, 8,52 Prozent der Gesammtunterstützungen erhielten, stehen andere wohlhabendere Verbände gegenüber, bei denen der prozentuale Antheil an den Unterstützmlgen weit hinter dem Prozentsätze der Beitrüge zurückbleibt.

Nach der Geschäftsanweisung für die Lokalcomitss er­folgt durch diese die Leitung und Verwaltung der Vereins­angelegenheiten in den Verbänden, ihnen liegt es vor Allem ob: a) die eingehenden Gesuche zu bearbeiten, insbesondere die Bedürftigen ihres Bezirks zu ermitteln, b) die Requi­sitionen des Vorstandes und des Arbeilsuachweisebüreaus zu erledigen, c) einmalige Unterstützungen aus die Kasse des Lokalverbandes anzuweisen, d) dauernde Unterstützungen beim Vorstande zu beantragen, e) das weitere Ergehen der vom Verein Unterstützten, namentlich in wichtigeren Fällen, im Auge zu behalten. Demgegenüber besteht die Aufgabe des Centralvorstandes neben der Ver­tretung des Vereins nach innen und außen und der Ueberwachullg der Geschäftsführung vor Allem in der Ver­fügung über die Mittel der Centralkasse und der Bewilligung

dauernder Unterstützungen. Der Schwerpunkt der Vereins- thätigkeit liegt also durchaus in den Lokalcomites, dem Vor­stande liegt nur die finanzielle Leitung und die Aufsicht im Allgemeinen ob. Für die gleichmäßige Behandlung der Fälle, soweit nöthig, ist durch allgemeine Vorschriften gesorgt, deren Erlaß gleichfalls Sache des Vorstandes ist. Danach sind die Recherchen stets von zwei Recherchenten auszuführen, von denen einer Mitglied des Lokalcomites ist. Ueber jeden Fall ist ein Fragebogen auszufüllen, der dem Centralbüreau zum Zweck der nöthigen Aufklärungen zuzustellen ist. Um das Bewußtseinder Zugehörigkeitzum Verein in den einzelnen Lokal- comitos jederzeit lebendig zu erhalte», die Kenntnisse von den Bedürfnisse» des Vereins zu verallgemeinern und die Durchführung gleichmäßiger Grundsätze zu erleichtern, sind gemeinsame Konferenzen zwischen dem Vorstande und de» Vorsitzenden der Lokalcomitss eingeführt (§ 9 der Geschäfts- anweisung). Welche umfassende Wirksamkeit der Verein entfallet, geht daraus hervor, daß seine Einnahmen aus Beiträgen im Jahre 1893 bei 5768 Mitgliedern 34,812 Mk. 83 Pf. betrugen. Eingegangen waren 10,567 Gesuche, wovon 7898 bewilligt wurden. Für Unterstützungen aller Art wurden 39,993 Mk. gezahlt. Besonders erfreulich ist es, daß die Zahl der Beiträge und der Mitglieder, die seit dem Jahre 1888 abgenommen hatte, sich in dem letzten Berichtsjahre nicht unerheblich gesteigert hat. wb.

Uolitische Tages-Rundschau.

— Arbeiterschutz. Am 1. Oktober d. I. werden eS zehn Jahre her sein, daß das erste der Arbeiterversicherungs­gesetze, welches die Auszahlung von Renten verfügte, feinem materiellen Inhalt nach in Kraft trat. In einem Rückblick auf die Entwickelung der Rentenzahlung feit jener Zeit kommen die „Berl. Pol. N." zu dem Schluß, daß die Zahl derjenigen Personen, welche auf Grund der Arbeiter- versicherungsgefetze Renten beziehen, gegenwärtig aus über eine halbe Million zu schätzen ist. Wcks das Verhältniß der In­validen- zu den Altersrenten betrifft, welches im Anfänge des Bestehens der Jnvaliditäts- und Altersversicherung zu Gunsten der Letzteren außerordentlich überwog, so macht jetzt die Zahl der überhaupt bewilligten Invalidenrenten über die Hälfte, die der gegenwärtig gezahlten also noch einen größeren Bruchtheil der Altersrenten aus. Auch die Kenntniß der Jnvalidenrenten-Bestimmungen scheint sich beträchtlich erweitert zu haben. Die znrückgewiesenen Anträge aus Bewilligung von Invalidenrenten betragen jetzt nur noch 20 v. H. aller erhobenen Ansprüche, während sich die gleiche Zahl bei den Altersrenten aus 14 v. H. beläuft.

— Gegen die Hand werter-Zwangsinnungen, wie sie von der Regierung in der Zünftlerkonferenz vor- geschlagen wurden, erklärt sich die „Köln. Ztg.": Es sei außerordentlich fraglich, ob man damit den richtigen Weg gewählt habe. Gegen den Zusammenschluß der Handwerker zu Innungen sei nichts einznwcnden, aber man könne die Handwerker nicht zum Beitritt zwingen. „Die Theilnahme an solchen wird zweifelsohne Opfer au Zeit und Geld beanspruchen, und grade jetzt, wo so viele Handwerker in bitterster Weise darüber klagen, daß sie nicht mehr bestehen können, ist es mehr als fraglich, ob die Auferlegung solcher Opfer nicht weiten Kreisen sehr empfindlich sein wird.

Englische Freiheit.

Unser Londoner »-Korrespondent schreibt: Wen» der Engländer immer so stolz auf seine Freiheit pocht, so kommt er mir wie ein armer Köter vor, der an der Kette liegt und sich für frei hält, weil er die Stelle, an die er gefesselt ist, in einem ihrer Länge entsprechende» Umkreise unsicher machen kann. Was man in England Freiheit nennt, kommt in erster Reihe dem Pöbel, de» Schwindlern, Wucherern und gewissen­losen Kreditnehmern zu gute, macht die Jurisprudenz zum lohnendsten Studium und ermöglicht es allerhand kleinen Gerne­großen, eine sogenannte politische Rolle zu spielen. Wie kann eine Nation frei fein, deren Land ausschließlich einigen wenigen Bevorzugten gehört und die daher aus weiter nichts als aus einer großen Horde von Abmiethern besteht, die, theoretisch wenigstens, jeden Augenblick mit Sack und Pack au die Luft gefetzt werden könnten? Ich sage theoretisch, da in der Praxis ein solcher Versuch, von allem Anderen abgesehen, schon darum nicht gut denkbar ist, weil er eine Revolution heraufbeschwören und zur schleunigen Nationalisirung des Grund und Bodens führen würde. Es wäre aber ein Glück für Großbritannien, wenn alle die englische» Großgrundbesitzer einmal in corpore überschnappten und die Lüge des gesammle» Volkes zu einer so unbehagliche» gestalteten, daß dieses sich wie ein Man» gegen jene Verrottete alte Einrichtung, das Erstgeburtsrecht, erhöbe, das schließlich bewirken muß, daß das ganze Land eines Tages nur noch einigen wenigen alten Familien gehört. Bedauerlicher Weise haben die Herren und Herrinnen, unter bereit Aufsicht sich der Brite feiner Freiheiterfreut, ihre Spleenanfälle in wenig systematischer Weise, und diese finden daher meist nur lokale Beachtung, die

lediglich das übliche Krümmen des Wurmes veranlaßt, bisdieser sich wieder an seine neue Lage unter dem tyrannischen Stiefelabsatz gewöhnt hat. Lady Henry Somerset ist der Name einer Dame, die zu de» „Großen" in dem Insel- reiche gehört. Dieselbe, von dem offenbar aufrichtigen Wunsche beseelt, das Loos der in England ganz besonders elenden und verworfene», untersten Klassen zu erleichtern, hat sich schon lange den Ruf einer edlen Menschen­freundin erworben. Sie stellt sich aber nicht nur die Aufgabe, bestehende Noth zu lindern, sondern gedenkt das liebel an der Wurzel anzugreifeit, und Vorbeugungs­maßregeln für die Zukunft zu treffen. All Das ist ja natürlich sehr schön und gut, aber wenn Jeder, dem der Zufall Macht und Neichthiim in den Schooß warf, diese dazu benutzen wollte, um Diejenigen, die int Bereiche seines Einflusses liegen, nach seinen eigenen, vielleicht recht alt­jüngferlichen Anschauungen zu erziehen, bann ade Freiheit und Selbständigkeit! LadySomerset hat, wicAndere vor ihr, die Entdeckung gemacht, daß das Unvermögen des Engländers, den richtigen Augenblick zu erkennen, wenn sein Durst gestillt ist und Weitertrinken Unheil bringen muß, die Hauptschuld an allem Elend trägt. Sie besitzt große Landstrecken. London steht zum Theil auf ihrem Grund und Boden, und in der Provinz ist das mit ganzen Städten und Dörfern der Fall. Alle Häuser in denselben werden, englischem Gesetze gemäß, nach einem gewissen Zeitraum, meist nach 99 Jahren, Eigenthum des Grundbesitzers, der nicht nur eine jährliche Bodeumiethe erheben darf, sondern auch berechtigt ist, darauf zu bestehen, daß die Häuser stets in gutem Zustande erhalten werden. Läuft ein sogenannter lease, das ist jener Zeit­raum, ab, so steht es natürlich dem ground land lord. wie

der Landeigenthümer titulirt wird, frei, den Vertrag für eine beliebige Reihe vonJahren zu erneuern. LadySomerset, von dem Wunsche beseelt, das Ihre zur Ausrottung bet Trunksucht beizutragen, verkünbete unlängst allen Denen, bie bas Unglück haben, in ihre Weltverbesserungsexperimente hineingezogen werben zu können, baß sie in Zukunft Kontrakterneuerung in allen solchen Füllen ablehnen würbe, in benen es sich um Häuser tjanble, in beiten ber Ausschank von Wei», Biet ,unb Spirituosen betriebe» wird. Auf Grund dessen sollte soeben in einer kleinen blühenden Stadt der Grafschaft Surrey das älteste Hotel geschlossen und dessen seitheriger Besitzer seines Geschäfts beraubt werden. Zu seinem Glück legten sich jedoch die Behörden ins Mittel, weil nämlich jene Reformatorin, wie sich nun herausstellt, nur de» Nicßnntz des Somersetschen Besitzthums für Lebzeiten und nicht einen eigentlichen Besitztitel hat. Das Gericht entschied daher, daß sie nicht berechtigt sei, Verändertingen vor­zunehmen, die eine wesentliche Werlhvermiuderung des Grund und Bodens zur Folge haben würden. Gegen dieses Urtheil beabsichtigt Lady Somerset jedoch zu appelliren, und unerforschlich und unergründlich, wie das eng­lische Gesetz ist, dürfte es ihr und ihren eifrigen Freundinnen vielleicht doch schließlich noch de» Willen lassen. I» Liverpool hat ein würdiges männliches Seitenstück jener Dame einen Theil der Stadt bereits zum Wassertrinken verurtheilt. Um dem Diebstahl z» steuern, wird man wahrscheinlich demnächst den Besitz und die An­fertigung von Juwelen als ungesetzlich erklären und der Moral durch strenge Absonderung des männlichen von dem weiblichen Geschlecht auf bie Beine helfen. Und da haben hier die Menschen auch noch die Unverfrorenheit, das schöne Lied „Eule Britannia“ rc. zu singen.