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1895

Donnerstag, den 1. Augnst

Bezirks-Fernsprecher No. 52.

Bezirks-Fernsprecher No. 52.

Abend-Ausgabe

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«ns Berlin, 31. Juli, Sitzung der vertraulichen

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Verfertigung galt als eine Kunst, die jede Frau stolz war zu besitzen. Selbst große Männer verschmähten es nicht, ihr Vergnügen daran kundzugeben. Goethe erfreute sich ungemein an den Wäscheschränken seiner Mutter, der Frau Nath, und in Hermann und Dorothea legt er der Mutter Worte des Lobes über die Leinwand in den Mund. Noch vor vierzig Jahren hielt man es für eine Unmöglichkeit, je etwas zu erfinden, das den feinen mühsamen Steppsanm.ersetzen würde, dem man eine ungehenre Wichtigkeit beilegte. Welche Mühe und welchen Aufwand von Denken kostete damals die fein» gefaltete Brust eines Manneshemdes! Aber wie kostspielig war auch das zugleich! Noch vor zwei Decenuien schüttelte manche Hausfrau den Kopf zur Maschinen-Näherei, heute ist jedes Voruriheil besiegt.

Die Nähmaschine ist längst Gemeingut der ganzen Welt geworden, aber wer ihr Erfinder ist, darüber herrscht merk­würdiger Weise immer noch die größte Ungewißheit. Die Meisten halten dieselbe für eine amerikanische Erfindung. Dies ist aber durchaus falsch. Wer in Varis das Gewerbe- Museum besucht, wo die Modelle patentirter Erfindungen aufgestellt sind, findet dort die erste nach den jetzt überall angenommenen Grundsätzen gebante Nähmaschine. B. Thimonnier, ein armer Schneider aus St. Etienne, ist deren Erfinder, und sie stammt ans dem Jahre 1830. Allerdings hatte man früher das Problem durch Maschinen zu lösen gesucht, welche die Bewegungen _ber Hand beim Mhen nachmachten, jedoch vergeblich. Thimonnier brachte es mit seiner Nähmaschine bereits auf 10 Stiche in der Minute. Er wurde natürlich, wie alle Erfinder, vom Unglück verfolgt; Frauen, welche sich durch die Maschine in ihrem Erwerb bedroht wähnten, brachten es zu Stande, daß Thimonniers erste Werkstatt mit 80 Maschinen geplündert wurde 2C. Dadurch nicht entmnthigt, baute Thimonnier 1832 die erste Kettenstich-Maschine und 1848 die erste Schiffchen- Maschine, welche es auf 300 Stiche in der Minute brachte. Die Mitbewerber bemächtigten sich jedoch dieser Erfindungen, und Thimonnier starb 1856 in dürftigen Verhältnissen.

Zirndscharr.

itt „Vossischen Zeitung" »eben auf telegraphischem . x feine Freude über die

bnheiten des Landes und den ihm die Bevölkerung

e Unabhängigkeit der Ge- :rtreter das oberste Gesetz uck solcher Fesseln schnell die 581 Mitglieder, aus Depulirtenkammer besteht, er, Bankiers, Fabrikanten e meisten Abgeordneten des 3 Reichstags die Beamten- lso etwas vom politischen Jnteressenwirthschaft und ttenfeiten jedes schablonen- t Folge und würden noch ;r Senat im französischen Hemmschuh bildete und :r jeweilig herrschenden In Bezug auf Jnte- reie Haltung behaupten nnb das englische Unter­sind zufällig diejenigen .1 denen feine Tagegelder ls gegentheiliges Beispiel dessen Mitglieder während bahnfahrt 15 Mk. Diäten insofern nicht zu, als der Stimmrecht, sondern aus . Vereinigten Staaten be­tt, aber dafür entrollt uns in Jahreseinkommen von "ür die Meile Eisenbahn- üssionsarbeiten erhalten, ion. Gegenüber solchen apfung empfiehlt es sich gkeit aufrechtzuerhalten, hung mit Berufspolitikern i indem es die Volks- n Ehrenamt zu betrachten.

Das Recht der Person und der yereinr;

Der Entwurf verleiht einen Rechtsschutz dem F a ui i l i e n » a in e n. Gegenwärtig ist nur die Firma eines Kaufmanns geschützt. Aber darüber hinaus hat sich eiuSchutz- bedürfniß ergeben. Es wird ein klagbares Recht zur Untersagung der Fortführung des '•naenommenen Namens gegen Denjenigen verliehen, der sich unbefugt des Namens eine»

Konferenz der Vertreter deutscher Junungsverbände und Jnnungsausschüsse wurde die Berathung über die Regierungs­vorlage, betreffend die Organisation des Handwerks, be­endigt. Die Regierungsvorlage basirt auf dem Prinzip der Zwangsinnung, und die Konferenz hat sich diesem Prinzip angeschlossen unter Befürwortung einer Erweiterung des» selben. Nach der Regierungsvorlage sollen alle diejenigen Handwerker der Innung zwangsweise beitreten, welche Gesellen und Lehrlinge beschäftigen. Die Konferenz hat diese Bestimmung dahin erweitert, daß auch der Großbetrieb, bei welchem handwerksmäßig ausgebildete Gesellen beschäftigt sind, Beiträge zu den Unkosten der Innung leisten soll. Geheimrath Wilhelmi erklärte, daß die Negierung mit dieser Erweiterung einverstanden sei. Die Forderung des Be­fähigungsnachweises wurde zunächst noch fallen gelassen, nachdem der Regierungsvertreter erklärt hatte, daß die Ne­gierung sich unter keinen Umständen auf den Befähigungs­nachweis einlasse. — Die Verhandlungen derJnnungskonferenz sind am Mittwoch Mittag zu Ende geführt worden. Sie sollten bekanntlich vertraulich sein, nichtsdestoweniger gehen ausführliche, offenbar von Mitgliedern der Konferenz inspirirte Berichte durch die Blätter, die auch der „Reichsanzeiger" übernimmt. Nach der „StaatSbürger-Ztg." ist das Resultat der dreitägigen Verhandlungen die Annahme des von Berlepschschen Gesetzentwurfes, der die Organisation des Handwerks auf der Grundlage obliga­torischer Innungen aufbaut und ausführliche Bestimmungen über die Ausbildung der Lehrlinge, die nur innungs­müßig geprüften Meistern zustehen soll, die Führung des Meistertitels und die Bildung von Gewerbekammern enthält. Der vom Neichsamt des Innern vorgelegte Ent­wurf, der vorerst nur Handwerkerkainmern erstrebt und die obligatorische Innung einer späteren Zeit Vorbehalten will, bis man die Wirkungen der diesbezüglichen gesetzlichen Regelung besser übersehen kann, wurde verworfen. Hebet diesen Entwurf, der den Gegensatz zwischen dem Staatssekretär von Boetticher und dem preußischen Handels­ministerium scharf kennzeichnet und vom Geheimrath Wilhelmi vertreten wird, kam es am letzten Tage noch zwischen diesem und dem Delegirten Voß-Hamburg zu leb­haften Auseinandersetzungen. Der letztere vertrat mit der Mehrzahl der Delegirten die Anschauung, daß dem Hand­werk mit den Handwerkerkammern gar nicht gedient sei, und daß der Entwurf des Herrn von Boetticher nur darauf hinauslaufe, dem Handwerk eine wirksame Hülfe überhaupt zu versagen.

— Entrevue. Die „Neue Freie Presse" meldet: Demnächst begeben sich der Reichsfinanzminister Kallay, der österreichische Ministerpräsident Kielmannsegg, der ungarische Ministerpräsident Baron Banffy und der ungarische Finanz­minister Lukazs zum Kaiser nach Ischl. Während der Anwesenheit des rumänischen Königspaares in Ischl wird auch der Minister des Aenßern, Graf Goluchowsky, zugegen fein, bei welcher Gelegenheit der Letztere auch dem Fürsten Hohenlohe einen Besuch abstatten wird.

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(Nachdruck verboten.)

Dir DerirfspslMker in Frankreich.

Unser Pariser s-Korrespondent schreibt unterm 30. Juli: Die Debatten der französischen Deputirtenkammer zeichnen

!». Erst mit dem Ge- Alten wenig Bedürfniß t diesen Ländern immer» das Nähen eine Noth- lucuuiyicu. uu mm uu» jcinc .eimien, das die fleißige Haus­frau des Nordens mit ihren Mägden spann, und mit ihm der Wunsch, dieses Linnen auch in zweckmäßige Kleidungs­stücke zu verwandeln. Welche Schwierigkeit die Verfertigung der Wäsche machen mußte, mag aus dem Uuistande ersichtlich fein, daß es Königinnen gab, so z. B. Elisabeth von Eng­land, welche nur sechs Hemden besaßen. Des ersten HemdeS ge­schieht Erwähnung anläßlich der heiligen Segoline im 8. Jahr­hundert nach Christo. In Frankreich soll im fünfzehnten Jahr­hundert die Gemahlin König Karls VII. die ersten leinenen Hemden getragen haben. Selbst Ludwig XIV. hatte in seiner Jugend noch Mangel an ganzen Leinentüchern. Ernst im vergangenen Jahrhundert finden wir das Nähen auf der Stufe heutiger Vollendung — ja vielleicht sogar, was mühevolle Arbeit anbelangt, ausgebildeter als heute. Da­mals galt die Zeit noch nicht so viel als heute, und es wurde auch auf den Unterricht des Nähens größere Sorg­falt verwendet. Die Frauen aus den höchsten Kreisen beschäftigten sich damit. Die Ausstattung in Wäsche spielte eine große Rolle, die sie heutzutage ziemlich eingebüßt hat. Wäsche wurde der Stolz jeder Hausfrau, und bie'

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tvtgtn waren sie ein Gegenstand, dem man sonst nur auf fütfiltrfjen Toilettentischen begegnete. So figurirte eine Büchse mit Nadeln unter den Gaben, welche die Frau oon Beaujeu, Tochter Ludwigs IX. von Frankreich, bei ihrer Vermählung als Mitgift erhielt, und der bis auf unsere Tage gekommene Ausdruck „Nadelgeld" weist schon Darauf hin, wie einst dieser ordinäre Gegenstand eine be- fonbere und stets mit hohen Zahlen angesetzte Rubrik in der Summe der einer Frau ausgesetzten Gelder bildete. JnEngland -lieb die Nadel bis zur Regierung Heinrichs VIII. unbekannt. Zu dieser Zeit brachte sie die schöne und später so unglück­liche Anna Boleyn mit ans Frankreich, und ohne Zweifel ist das heute noch im Volke verbreitete Vorurtheil, es bringe Unglück, Jemand eine Nadel zu schenken, denn dieselbe zersteche die Liebe, auf jene bejammernswerthe Fürstin zurückzuführen. Es wird sicher unsere Leserinnen interefftren, auch etwas von der geschichtlichen Entwickelung der Nähkunst zu «fahren. Zunächst wollen wir ihnen das erstaunlich klingende Factum mittheilen, daß das Nähen viel neueren Ursprungs ist als das Sticken. Man stickte schon zur Zeit

schwindelhafter Unternehmungen. Das demokratische Prinzip der Diätenzahlungen und parlamentarischen Indemnitäten birgt, wie das Beispiel Frankreichs deutlich lehrt, schwere Gefahren in sich. Der Abgeordnete klammert sich mit aller Gewalt an seinen Posten, von dem häufig seine ganze Existenz abhängt. Jeden Meinnngswechsel, den ihm die politische Situation oder seine Wähler vor- frßreiben nimmt »v auf f-sn Gewissen, als daß er

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rber das Nähen kannte der Lateiner bedurften igraffen gefesselten Falten m die Glieder.

an die Gewänder oder fundenen Nähstich zum woher doch alle Kleider- twas vom Nähen wußte, n Dem, was wir heut- in nichts Anderem, als er Gewänder. Dies zu

der Männer — den

Verlag: Langgasse 27.

13,000 Abomreuren

«nzeigen-Prelr t

Die einspaltige Petitzeile für locale Anzeigen 15 Pfg., für auswärtige Anzeigen 25 Psg. — Reklamen die Petitzeile für Wiesbaden 50 Pfg., für Auswärts 75 Pfg.

Jahrgang.

Erscheint in zwei Ausgaben. — Bezugs-Preis: 60 Pfennig monatlich für beide Ausgaben zusammen. — Der Bezug kann jederzeit be­gonnen werden.

Ko. 354

Das Künftige bürgerliche Gesetzbuch für das Deutsche Deich.

Von Ur. jur. W. Brandts, Amtsrichter a. D.

Einundzwanzig Jahre nahezu sind verflossen, seit am 17. Septeniber 1874 die vom BnndeSrath berufenen elf RechtSgclehrten, mit dem damaligen Präsidenten des Reichs-Obcrhandelsgerichts Dr. Pape an der Spitze, zusammentraten, um die Aus­arbeitung eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich zu beginnen. Die Kommission bestand außer dem Lorsitzeudcn ans drei preußischen, je zwei bayrischen und sächsischen und je einem wiirttembergischen, badischen und elsaß-lothringischen Juristen. Dreizehn Jahre haben die Herren, unterstützt von neun HülfSarbcitern, gebraucht, um den Entwurf fertig zu stellen. Anfang des Jahres 1888 wurde er ver­öffentlicht, um die Uttheile und Vorschläge aller Berufenen zu hören. Sehr lebhaft und vielseitig ist die öffentliche Besprechung des Entwurfs gewesen, aber überwiegend ungünstig. Von der Kritik einzelner Bestimmungen abgesehen, waren es besonders drei aUflemeine Gesichtspunkte, aus denen der Entwurf int Ganzen verworfen wurde. Es wurde getadelt: derselbe enthalte ausgeklügeltes Jnristenrecht und nicht dem lebendigen RcchtSbewußtsein entsprungenes Volksrecht, er sei zu sehr römischrechtlich, zu wenig deutsch, und schließlich berücksichtige er nicht genügend das Recht der Arbeit.

Alle drei Vorwürfe waren im Allgemeinen begründet und sind als solche auch von der Kommission in der kürzlich beendeten zweiten Lesung des EntlvursS in vielen Punkten anerkannt worden. Nicht nur nach seinem Inhalte, sondern auch durch klarere Sprache zeichnet der zweite sich erheblich vor dem ersten Entwürfe aus. Da er das gesammte bürgerliche Recht umfaßt, wird Jedermann in seinen Rechtsverhältnissen durch die neuen Bestimmungen berührt, wenn nicht in geschäftlicher Beziehung, so doch im Familien- und Erbrecht. In einer Reihe von Artikeln, die in erster Linie für den ge­bildeten Laien bestimmt sind, sollen deshalb nach nnd nach im „Rechtsbuch des Wiesb. Tagblatt" die wichtigeren Neuerungen des Entwurf« besprochen werden. Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß meine Aufsätze auch manchem vielbeschäftigten Richter und An­walt zur bequemen Orientirnng willkommen find, lieber vermeintliche Mängel des Entwurfs werde ich meine Ansicht klar, aber kurz äußern. Den Lesern, welche Bedenken gegen die Bestimmungen des Entwurfs haben, kann ich nur reiben, eine Aussprache und Verständigung hierüber in Vereinen ober Versammlungen zu versuchen und, wenn die Bedenken für schwerwiegend genug erachtet werden, demnächst eine Eingabe an den Reichstag zu richten. Je weitere Kreise die Bedeutung der Rechtsordnung für das Wohlergehen des Einzelnen wie der Gesammtheit erkennen, und je lebhafter die Sorge um dieselbe ist, umso sicherer kann man hoffen, daß wir ein gutes, d. h. dem Rechts- gefühle des deutschen Volkes wirklich entsprechendes bürgerliches Gesetzbuch erhalten.

Einige Materien, die in den verschiedenen ßiebicten des Deutschen Reichs eine verschiedenartige, den dortigen Anschauungen und Bedürsnisien entsprecktende Entwickelung genommen haben, hat der Entwurf mit Recht von der einheitlichen Regelung aus­geschlossen, fo das Recht der Bauerngüter, da« Forst- und Jagdrecht, das Wasser-, Deich- und Baurecht. — Sehen wir nunmehr, was der Entwurf ReucS bringt.

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-glo. 23.

(Nachdruck verboten.)

1895.

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