Viesba-emr Sagblatt
1895
Samstag, den 6. Juli
Bezirks-Fernsprecher No. 52.
N-. 310
vezirkS-FernsPrecher No. 52.
Abend-Ausgabe
Setzt man
des
sitzt, gerade noch antrifft.
Wie verhält es sich nun mit der Höhe des Tisches ? Wenn sich ein Erwachsener auf einen gewöhnlichen Stuhl an den Tisch setzt, so kann er be-mem die an dem Körper anliegenden Ellenbogen noch auf den Tischrand legen. Setzen, wir auf denselben Siuhl an denselben Tisch ein Kind, so kann dies die Ellenbogen nur auf den Tisch legen, wenn es dieselben möglichst weit vom Körper abnimmt. Sobald aber die Ellenbogen vom Körper abstehen, können sie nicht mehr als Stütze für den Körper dienen, das Kind legt sich mit der Brust gegen den Rand des Tisches. Der Abstand zwischen Stuhl und Tisch ist für das Kind zu groß. Wie läßt sich dies beseitigens Sehr einfach dadurch, daß man auf den Sitz des Stuhles ein Lederkisscn befestigt, sofort wird der Sitz des Kindes höher, das Kind, das die Arme auf den Tisch auflegt, kann die Ellenbogen an den Körper herannehmen und kann sich jetzt auf diese stützen, braucht sie nicht mehr mit der Brust an die Tischkante anzulegen.
Nun ist noch ein Punkt zu beachten, das ist die Stellung des Stuhles zum Tisch. Den häufigsten Fehler, den die Kinder machen, ist der, daß sie den Stuhl nicht nahe genug an den Tisch herannehmen. Der Stuhl soll so stehen, daß seine Kante noch 5 cm unter der Kante des Tisches steht.
Werden diese 4 Punkte beachtet, so kann das Kind bequem
stundenlang geradesitzen, ohne zu ermüden, die Verkrümmung des Rückens wird vermieden und eine Reihe von Ursachen wird ferngehaltcn, die zur Entwickelung der Kurzsichtigkeit wesentlich beitragen. Ganz selbstverständlich ist es, daß das Kind sich immer einen Platz in der Nähe des Fensters oder der Lampe aussucht und nur bei bestem Licht arbeitet. Die dabei zu beachtende Entfernung des Auges von der Schrift soll 30 bis 35 Centimeter betragen. In dieser Entfernung kann das normale Auge anhaltend arbeiten, übersichtigen und stärker kurzsichtigen Augen ist es häufig unmöglich, längere Zeit in dieser Entfernung deutlich zu sehen. Diese brauchen, um ihre Augen zu schonen, für die Arbeit eine Brille, welche die Augen auf diese Entfernung korrigirt. Ein Dresdener Augenarzt hat die für die Kinder beim Lesen und Schreiben zu beachtenden Regeln kurz zusammengestellt. Dieselben sind in der Redaktion des „Volkswohl" in Dresden, Wasserstraße 7, zu haben und sollten den Kindern gleich auf der ersten Seite des Schreibheftes eingeheftet werden. ks.
Wie sollen stch di- Kinder pi Sause ?nm Keser» und Schreiben setzen?
Es ist eine bekannte Thatsache, daß die Kurzsichtigkeit immer mehr überhand nimmt. Die Leute, die Brillen tragen müssen, werden immer zahlreicher. Das Kind, wenn es zur Welt kommt, ist nicht kurzsichtig, die Kurzsichtigkeit entwickelt sich erst. Schon Kinder in den ersten 10 Jahren ihres Lebens brauchen zuweilen deswegen eine Brille, und von Jahr zu Jahr wird die Kurzsichtigkeit schlinimer, muß die Brille verstärkt werden. Nun hat man gefunden, daß mit den erhöhten Anforderungen, die an die Augen der Kinder gestellt werden, auch die Kurzsichtigkeit zunimmt, daß to Allem die Arbeit in der Nähe bei schlechter Körperhaltung imd schlechter Beleuchtung daran die Hauptschuld trägt. Die Schule hat das erkannt und sorgt durch geeignete Schulbänke dafür, daß die Kinder gerade sitzen und in der üchtigen Entfernung arbeiten können. Aber zu Hause wird tzarstr noch viel gesündigt. Die Eltern selbst wissen nicht, wie ihre Kinder sitzen sollen, sie geben ihnen einen gewöhn- üchen Stuhl, lassen das Kind am Familientisch arbeiten, ße wissen nicht, daß dies ein ganz ungeeigneter Sitz für ihre Linder ist, sie wissen nicht, daß das Kind auf diesem Stuhl an diesem Tisch krumm sitzen muß. Sie merken wohl, daß das Kind schief sitzt, sie ermahnen es zum Geradesitzen, aber kaum hat sich das Kind gerade gerückt, so fäCt es auch schon in sich zusammen, sitzt wieder schief, und mit Schrecken sehen sie dann, wie ihr Kind im 10. bis 12. Jahre anfängt schief zu werden, die eine Schulter steht höher als die andere, die eine Hüfte tritt mehr heraus, der Rücken wird immer krummer. Sie schelten das Kind, es soll sich besser halten, soll gerader gehen, die Hüfte nicht so herausdrücken, die Schulter nicht so hängen lassen, sie bedenken nicht, daß dies gar nicht mehr im Willen der Kinder liegt, sie wissen nicht, daß hier schon Veränderungen im Skelett des kindlichen Körpers die Ursache sind, Veränderungen, die sich hätten vermeiden taffen, ebenso wie die Kurzsichtigkeit, wenn sie die Kinder nicht die Jahre früher in der ungeeignetsten Haltung hätten arbeiten lassen. L „
Wie müssen die Kinder beim Lesen und Schreiben sitzen? Wie müssen die Stühle und Tische beschaffen sein, damit die Kinder daran gerade sitzen können?
Wir müssen, um diese Fragen beantworten zu können, zunächst prüfen, wie die Tische und Stühle gebaut sind, an denen die Erwachsenen gewöhnlich sitzen. Wie hoch ist ein gewöhnlicher Stuhl? Die Höhe des Sitzes ist so gewählt, daß ein Erwachsener, der sich darauf setzt, bequem mit den Füßen den Boden erreicht, die Höhe des Sitzes entspricht Äfo ungefähr dem Abstand der Kniekehle vom Fußboden. Setzt man auf denselben Stuhl ein Kind, so werden die Füße in der Luft hängen. Auch den Erwachsenen würde es ein unbehagliches Gefühl sein, stundenlang zu sitzen, ohne daß die Füße den Boden berühren. Ebenso unbehaglich und noch mehr muß so ein Sitz für ein Kind sein. Das Kind sucht sich zu helfen,
Preußischer Landtag.
Kerlin, 5. Juli.
Abgeordnetenhaus.
es sitzt nicht auf der Sitzplatte, sondern nur an der vorderen Kante, oder es keppt mit dem Stuhl, um nur mit der Fußspitze den Boden zu erreichen. Die Erwachsenen setzen sich mit dem ganzen Oberschenkel auf die Sitzplatte und sind sehr unaewüthlich, wenn sie irgendwo bei Platzmangel nur gerade noch die Kaute eines Gegenstandes als Stütze bekommen können. Das auf einem zu hohen Stuhle sitzende Kind hält es stundenlang auf einem so ungenügenden Sitz aus. Kann man diesen Mißstand nicht beseitigen? Nichts ist leichter als das! Man giebt dem Kind eine breite Fußbank, welche so hoch sein muß, daß das Kind, welches ordentlich auf der Sitzplatte des Stuhles sitzt, bequem die Füße aufsetzen kann. Die Fußbank muß möglichst groß sein, damit das Kind sie nicht immer umwirft. Wächst das Kind, so wird die Fußbank niedriger gemachl.
Wie breit ist nun die Sitzplatte unserer Stühle? Ein Erwachsener, der sich darauf setzt, erreicht mit dem Rücken gerade noch die Lehne. Der untere Thcil der Lehne stützt das Kreuz der Erwachsenen, und wenn sie sich nur wenig zurücklegen, so hat der ganze Rücken eine Stütze. Setzt man auf denselben Stuhl ein Kind, so ist der Rücken mindestens noch eine Handbreite von der Lehne entfernt. Das Kind hat nicht den geringsten Nutzen von der Lehne.
Für Erwachsene ist es immer unbehaglich, stundenlang auf einem Stuhl ohne Lehne zu sitzen, um wieviel mehr aber für ein Kind mit seiner schwachen Muskulatur! Diesem dürfen wir erst recht nicht die Stütze für seine schwache, noch nachgiebige Wirbelsäule entziehen. Dies thun wir aber, wenn wir es auf einen Stuhl für Erwachsene setzen und dort arbeiten lassen. Wir müssen dafür sorgen, daß das Kind eine Lehne bekommt, welche für dasselbe paßt, und das erreichen wir sehr einfach, wenn wir an die Lehne des Stuhles ein Kissen befestigen, welches so dick sein muß, daß der Rücken des Kindes, welches ordentlich auf dem Stuhl
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Die Paragraphen des I a g d s ch e i n g e s e tz e s werden rn der Fassung der Regierungsvorlage mit den Amendements Schladitz und Bartels angenommen. Rach diesen Beschlüssen giebt cS LandeS- jagdscheine (IS Alk.), Tagesjagdscheine (3 Mk.) und Fremdeniagdscheine (14 Mk.). Die Kreisjagdscheine sind also wieder beseitigt. Die weiteren Paragraphen werden theils unverändert, theils mit unerheblichen Abänderungen angenommen. Die Gesammtabstimmung folgte später. Abg. Rintelen(Centrnm) begründet seine Interpellation, betreffend den katholischen Religionsunterricht an Volksschulen. Die Katholiken können nicht zugeben, daß ein evangelischer Knltusminister in letzter Instanz über den katholischen Religionsunterricht der Volksschule entscheide. Die Kirche allein könne den RcligionS- nnterricht leiten. Der für die gegenwärtige Regelung des Religionsunterrichts maßgebende Erlaß des früheren Kultusministers Falk ist verfassungswidrig, gesetzwidrig, vernimstwidrig und muß aufgehoben werden. Unter den bestehenden Zustanden konnte cs Vorkommen, daß ein jüdischer Religionslehrer sagte: „Christus war ein Hochverräther". Die Kirche muß Freiheit haben, wenn sie die Religion fördern und de» Umsturz bekämpfen soll. Die Eingabe der Fuldaer Bischosrkonserenz von 1893 um Aushebung
Falkschen Erlasses ist bisher nicht beantwortet worden —Minister vr. Bosse verliest folgendes Schriftstück: „RamenS der König!. StaatSregiernng habe ich auf die soeben begründete Anfrage dar Folgende zu erklären: Die Ministcrialvcrsügung vom 18. Februar 1876 hat einen Versuch gemacht, die Ertheilnng und die Leitung der Religionsunterrichts in der Volksschule thalsächlich zu regeln. Mit dem dogmatischen Inhalte des Religionsunterrichts beschäftigt sich die Verfügung überhaupt nicht, dagegen wahrt sie das verfassungsmäßige Recht des Staates bezüglich der Aufsicht über das gcfammte UnterrichtSwesen und auch bezüglich der Aussicht über den Religionsunterricht. (Beifall links.) Dadurch ift die Verfügung wiederholt der Ausgangspunkt für die Erörterung prinzipieller Gegensätze in diesem hohen Hause gewesen. Diese Erörterung hat an den Erlaß angekniipst, sic geht aber über dessen Inhalt wert hiuanS. Auf der einen Seite wurde und wird dabei die Ail- schaunng vertreten, daß der Religionsunterricht nach Gesetz und Verfassung lvie gemäß der geschichtlichen Entwickelung des preußischen Schulwesens ein integrirender Theil des obligatorischen Volksschuluuterrichis, damit aber auch der staatlichen Fürsorge und der Aussicht bleiben müsse. Auf der andern Seite ist die Ertheilung des Religionsunterrichts als ein Rechtsnttribut der Kirche unter Wegfall jeder staatlichen Aussicht in Anspruch genommen. Diese mit der äußersten Schärfe ausgestellten Gegensätze zwischen thatsächlichen und prinzipiellen Anschanungen sind durch
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48. Jahrgang.
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(Nachdruck verboten.)
Der Einzug der Verbündeten in Paris.
— 7. Juli 1815. —
Von Fedor v. Gracht-Axenthien.
Der Tag von Belle-Alliance war vorüber, die Heere der Verbündeten nahmen den Weg nach Paris. Napoleon, der einsah, daß es für ihn keine Hoffnung mehr gebe, die Lrowe von Frankreich zurück zu erlangen, stellte schon am 22. Juni einen Thronentsaguugsakt zu Gunsten selnes Sohnes Napoleon II. aus, für den einstweilen eine durch bre Kammer bestellte Regierung das Reich verwalten sollte. Unterdeß begab sich eine Kammerdeputation ins Lager der sümten Monarchen, um bei ihnen eine Anerkennung Napoleons II. zu erwirken. Diese hatten, nachdem sie den Wiener Kongreß verlassen, eine Zeit lang ihr Hauptquartier « Heidelberg genommen und waren dann der Schwarzen- bergfchen Armee nach Frankreich gefolgt. Ihr Hauptquartier war in Hagenau im Elsaß, als die Deputation aus Paris a»kmn. Sie erhielt aber den Bescheid, daß man nicht in der Lage sei, ihre Vollmachten anzuerkennen, und in Paris fübst das Weitere beschließen würde.
Die Ankunft der siegreichen Heere machte bald all dem kleinlichen Getreibe ein Ende. Noch in der dem blutigen Tage folgenden Nacht hatten sich die Preußen den Geschlagenen auf die Fersen gesetzt, und nun besetzte Blücher sofort die Umgebungen der Hauptstadt. Das höhnende Wort, daß sieben Tage hingereicht hätten, die Monarchie Friedrichs des Großen umzustürzen, fiel nun auf das Haupt Derer zurück, von denen es ausgegangen war, denn die Zahl der Tage von Jena bis Berlin war nicht geringer als die Zahl der Tage von Belle-Alliance bi» Paris. Der Marschall Davoust, dem die bei Napoleons Abdankung eingesetzte Regentschaft den Oberbefehl über die
französische Streitmacht übertragen hatte, wollte dem weiteren Vordringen Blüchers Einhalt thun und richtete am 30. Juni folgendes Schreiben an ihn: „Herr Marschall! Sie fahren fort, angriffsweise zu Werke zu gehen, ungeachtet der von den verbündeten Mächten erlassenen Erklärung, dcrznfolge keine Ursache zum Kriege mehr vorhanden J.ft. Es kann auch für Sie keinen Grund mehr geben, die Feindseligkeiten fortzusetzen, und demnach trage ich bei Ew. Exccllenz auf unverzügliche Einstellung weiteren Vordringens und Ab- schließung eines Waffenstillstandes an."
Doch Blücher antwortete ihm mit einer derben Erinnerung am Hamburg: „Mein Herr Marschall! Es ist irrig, daß zwischen den verbündeten Mächten und Frankreich alle Ursachen zum Kriege aufgehört haben, weil Napoleon dem Throne entsagt; dieser hat nur bedingungsweise entsagt, zu Gunsten seines Sohnes, und der Beschluß der vereinigten Mächte schließt nichk allein Napoleon, sondern auch alle Glieder der Familie aus. Sehen Sie zu, Herr Marschall, was Sie thun, und stürzen Sie eine Stadt nicht abermals ins Verderben; denn sie wissen, was der erbitterte Soldat sich erlauben würde, wenn Ihre Hauptstadt mit Sturm genommen würde. Wollen Sie die Verwünschungen von Paris ebenso wie die von Hamburg auf sich laden? Wir wollen in Paris einrücken, um alle rechtlichen Leute in Schutz zu nehmen gegen die Plünderung, die ihnen von Seiten des Pöbels droht. Nur in Paris kann ein zuverlässiger Waffenstillstand geschlossen werden. Ich bemerke übrigens noch, daß, wenn Sie mit mir unterhandeln wollen, cs sonderbar ist, daß Sie unsere mit Briefen und Aufträgen gesendeten Offiziere gegen das Völkerrecht zurückhalten."
Davoust hatte sich trotz dieser Mahnung nicht veranlaßt gefühlt, die Feindseligkeiten einzustcllen, und so mußte denn Blücher nochmals zum Schwerte greifen. Nach
dem es am 1. und 2. Juli einige hitzige Gefechte gegeben, stellte sich am 3. ein französischer General mit der Meldung ein, daß man sich nur auf Bedingungen ergeben wolle. Blücher sagte hierauf einen vorläufigen Waffenstillstand zu und bestimmte, daß die Bevollmächtigten nach St. Cloud kommen sollten, woselbst sich aus Blüchers Einladung auch Wellington befand. Blücher empfing die Bevollmächtigten in größter Ruhe, während er, seine Pfeife rauchend, sitzen blieb. Im Verlaufe der Unterhandlung gericthen die frau- zöfischen Bevollmächtigten untereinander so in Streit, daß Blücher sich veranlaßt sah, Ruhe zu gebieten.
Während die eine Partei sofort damit einverstanden war, daß sämmtliches französische Militär hinter die Loire zurückgehen müsse, widersetzte sich die andere aufs Lebhafteste dagegen. Blücher erklärte ihnen nun kurz und bündig, daß er auf der Stelle Befehl geben werde, die Feindseligkeiten wieder zu eröffnen, falls der Abzug hinter die Loire nicht einstimmig bewilligt werde. Dies half. Die Abgeordneten wollten unter Anderem auch zur Bedingung niachen, daß Paris, wie im vorigen Jahre, von aller Einquartierung verschont bleibe; Blücher aber entgegnete ihnen: „Die französische Armee hat sich in Berlin Jahre lang recht angenehm einlogirt; cs soll kein Preuße, der mir hierher gefolgt ist, zurückkommcn, ohne sagen zu können, daß ihn die Pariser bewirthet haben." ,
Die Abgeordneten verlangten nun die Sicherheit ihrer Museen; doch entgegnete ihnen Blücher: „Ihr Franzosen habt doch sonderbare Begriffe von Pflicht und Reckt: gewaltsam habt Ihr alle Kunstwerke und Schätze aus Kirchen und Schlössern fremder Staaten zusammengeraubt, und nun ver- laugt Ihr, daß wir als Sieger nicht einmal unser recht- mäßiges Eigenthum zurückfordern möchten; wollten wir nach Euren Grundsätzen handeln, so müßten wir nicht nur unser Eigemhum zurücknehmeu, sondern uns auch
