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WksbÄN Sagblatt
Verlag: Langgasse 27.
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41. Jahrgang.
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Mittwoch, den 13. Drzrmber
1893
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meist deutsche Privatlinien (dickere,
herrschende Handelspolitik von dem Vertrage mit
Großen Kurfürsten ins Auge gefaßten schwarzen Erdtheil konzentrirt, befindet sich der übrige Theil weit vom Mutterlande entfernt im Stillen Ozean: Neu-Guinea mit dem benachbarten Bismarck - Archipelund den nordöstlich daran liegenden Marschall-Inseln bilden hier den deutschen Besitz. Die ersten deutschen Ansiedelungen hier schreiben sich von 1871 her; im Jahre 1884 wurde, während in diesem und dem folgenden Jahre Dr. Finsch die vortrefflichen Hafengclegenheiten auf Nordost-Guinea erkundete, der 'früher einmal versagte Schutz des Reiches den Südsee- besitzungen zu Theil. In den Besitz der Insel Neu-Gninea theilen sich die Niederlande, England und Deutschland, im Uebrigen wird der weitgedehnte deutsche Jnselbesitz in der in unserem Kartcnbilde markirten Weise abgegrenzt. Das gesummte Schutzgebiet der Neu-Guinea-Compagnie umfaßt ca. 256,000 Quadratkilometer, wozu noch das Gebiet der Marschall-Inseln hinzuzurechnen ist. Die wirthschaftliche Erschließung der Gebiete hat, wenn sie auch von Kennern als vielversprechend angesehen wird, bisher noch keine günstigen Resultate aufzumeisen.
Abend-Ausgabe«
Bai von Angra Pequena, welch' letztere wesentliche Vorzüge vor der ersteren besitzt. Die erste Kulturarbeit wurde in Südwcstafrika von der seit 1842 dort wirkenden rheinischen Missions-Gesellschaft verrichtet; nachdem dann 1883 der Bremer Kaufmann Lüderitz Angra Pequena und das ausgedehnte Küstengebiet erworben, wurde 1884 das Gebiet unter den Schutz des Deutschen Reiches gestellt. Im Juli 1890 fand die letzte Grcnzabmachung mit England statt, der zufolge das Gebiet im Osten mit einem vorspringenden schmalen Landstrich noch bis zum oberen Laufe des Zambesiflusscs reicht. Der Flächenraum des deutschen Schutzgebietes, in welchem in letzter Zeit lebhafte Kämpfe der deutschen Schntztruppe mit Eingeborenen stattgefunden haben, beträgt 835,100 Quadratkilometer. Die Kolonie, vielfach mangelhaft bewässert, soll reich an Erzen sein und in manchen Gebieten zur Viehzucht im Großen undFleisch- ausfnhr geeignet; der Viehstand der Eingeborenen ist sehr bedeutend. Eine Ausbeutung des Mineralreichthums steht bevor, jedoch können erst die Folgezeiten sichereren Anhalt über die Bodenschätze bieten, als man bisher besitzt. Hervor-
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ragend ist jedoch das außerordentlich günstige, für Europäer vorzüglich geeignete Klima, welches sogar den Gedanken, den Strom deutscher Auswanderung hierher zu lenken, wiederholt angeregt hat. Die Ausfuhr erstreckt sich vorzugsweise auf Straußenfedern, Häute und Felle, Hörner, Elfenbein, GumMiarabicum und (auf dem Landwege) Vieh.
Deutsch-Ostafrika, die vierte der deutschen Kolonien, wurde auf Grund von Erwerbungen und Verträgen des Dr. phil. Karl Peters im Jahre 1885 unter Reichsschutz gestellt. Auch diese Kolonie hat sei 1890 nach allen Seiten ihre feste Begrenzung gefunden, wogegen der nördlich gelegene kleinere deutsche Kolonialbesitz von Witu an England abgetreten wurde. Die Kämpfe, in welchen Wißmann, unterstützt durch ein deutsches Blockadegcschwader, die aufrührerischen Araber niederwarf, sind bekannt, ebenso die zahlreichen Expeditionen in das Innere, unter denen der Zug Dr. Stuhlmanns mit Emin Pascha im Nordwesten der Kolonie und weiter hinaus der bemerkenswertheste ist. Das ganze Gebiet, dessen Zollverwaltung vom Reich gehandhabt wird, ist 955,220 Quadratkilometer groß, es berührt im Süden portugiesisches, im Norden englisches Gebiet und den Victoria-See, dessen Südhälfte es umfaßt; im Innern (nach Westen) erstreckt es sich bis zu den großen sich nordsüdlich erstreckenden Binnenseen Nhassa und Tanganika und berührt auf den Landstrecken hier (im Süden) englisches Gebiet (Brit. Südafrik. Co.), sowie (im Norden) das Gebiet des Kongostaates. — Der Handel des Schutzgebietes ist in sichtlichem Aufschwung begriffen. Beispielsweise steigerte sich der Werth der Einfuhr von 2,480.000 Mk. im Jahre 1888 auf 9,000,000 Mk. im Jahre 1891 und die Ausfuhr vvn 4,270,000 Mk. auf 7,480,000 Mk. In der Einfuhr stehen Baumwollwaaren (66 pCt.) in erster Linie, die Ausfuhr umfaßt vornehmlich Elfenbein, Flußpferdzühne, Rhiuoceroshörner, Häute, Kautschuk, Kopal, Sesam, Kokosnüsse, Kopra, Mais, Reis, Hülsenfrüchte, Zucker, Tabak, Farbstoffe, Kokosfasern und -Stricke, Papageien, Rinder, Schafe und Ziegen.
Während die Hauptmasse des deutschen Kolonialbesitzes sich in dem schon vor mehr als zwei Jahrhunderten vom
Die deutschen Schutzgebiete.
Die alljährliche Berathung des Etats der deutschen Schutzgebiete giebt uns Veranlassung, unseren Lesern einen llcberblick über die Lage derselben sowie ihre Verbindung mit dem Mntterlaude zu bieten. Man wolle hierbei das deistehende Karten bi Id ins Auge fassen, in welchem die deutschen Kolonicen und Dampferverbindungen und auch die inSländischen Kolonialbesitzungen dargestellt sind.
" , Bekanntlich besitzt das Deutsche Reich fünf Schutzgebiete, und zwar sind dies Togo, Kamerun, Südwcstafrika, Ostafrika und das Guineagebiet im Großen Ozean. Unsere Leser finden dieselben, ebenso wie das Deutsche Reich selbst, durch eine schwarze Flächendarstellnng in dem Kartenbilde hervorgehobcn. Die kleinste Kolonie ist Togoland (T) an der Guineaküste; sie liegt östlich der „Three points“, jenes für
Deutscher Reichstag.
O Kerlin, 12. Dezember.
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aus. Hafenorte an
der Küste sind: Porto Scguro, Bageida und Klein-Popo. [ Das Kamerun-Gebiet (K), im innersten Winkel des Guineagolfs gelegen, erstreckt sich nach Süden bis zum l2. Grad 14' Nordbreite, nach dem Innern ist die Grenze noch unbestimmt, und gegenwärtig finden Verhandlungen mit französischen Delcgirten in Berlin statt, um über die Abgrenzung der deutsch-französischen Interessensphären östlich don Kamerun ein Einvernehmen zn Siande zu bringen. Frankreich beansprucht nämlich hier im Osten die von seinen Reisenden in neuester Zeit flüchtig durchzogenen Gebiete, um sie der französischen Kongokolonie znzuschlagen und diese bis znm Tschadsee auszudehnen, während thatsächlich Deutschland in dem letzten Vertrage mit England seine Interessensphäre noch östlich über den Tschadsee hinaus auf das ganze Gebiet des in diesen einmündenden Schari ausgedehnt hat. Die Abgrenzung nach Nordwesten, gegen die Mglische Kolonie am Niger, ist in dem letztbezeichneten ^ertrage definitiv festgesetzt. Auch in Kamerun find die dortigen Besitzungen deutscher (Hamburger) Handelsfirmen wi Jahre 1884 durch Nachtigal unter den Schutz des Weiches gestellt. Die Küstenlinie der Kolonie umfaßt 780 Kilometer, der Flächeninhalt, der vor der neuesten 'brutsch-englischen Abmachung auf 413,000 Quadrat-Kilo- Meter geschätzt wurde, ist jetzt erheblich erweitert, wird sich -edoch endgültig erst nach der schwebenden deutsch-fran- kifischen Abmachung feststellen lassen. Die wirthschaftlichen «rhältniffe der Kolonie haben sich mit steigendem Handelsverkehr seit 1888 stetig gebessert, so daß sie bereits einen «eberschuß der Einnahmen über die vom Reich für die Kolonie verwendeten Ausgaben zu gebe» begonnen haben.
. Deutsch-Südwestafrika (S.-W.-A.) ift btt brittcber der Westküste des schwarzen Erdtheils gelegenen deutschen »olonieen, im Norden an portugiesisches, sonst an derLand- •tite überall an englisches Gebiet grenzend. Die unwirthliche, mr Schiffe äußerst schwer zugängliche Küste weist auf ihrer Mälzen vom 17° 16' bis 28° 38' Südbreite sich erstreckenden Hünge nur zwei bessere Hafenplätze auf: die mit einer Umgebung in englischem Besitz befindliche Walfisch- "oi und die von Lüderitz s. Z. zuerst in Besitz genommene
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die deutsche Kolonisation historisch bedeutsamen Vorgebirges, bei welchem der Große Kurfürst vor nunmehr 240 Jahren die Kolonie Broßfriedrichsburg, in unserem Karten- öilde durch einen schwarzen Punkt westlich vom Togoland markirt, an- legen ließ. Im Jahre 1884 wurde das von deutschen Handlungshäusern besiedelte Gebiet unter Reichsschutz gestellt, während Nachtigal dasselbe bereiste. Togoland hat nur 52 Kilometer Küste, dehnt sich jedoch, den späteren Verträgen, so namentlich einer Abmachung mit England aus dem Jahre 1890 zufolge, im Innern zu weit erheblicherer Breite
Die heute im Reichstag begonnene zweite Lesung der Handelsvertrag e erstreckte sich zunächst auf den Vertrag mit Rumänien. Abg. Graf Limburg-Stirum (kons.) beklagte sich darüber, daß der KommissionSbericht die Anschauungen der Minorität nicht genügend wiedergebe. Es kam darüber zu einer Auseinandersetzung mit dem Berichterstatter Abg. Paasche, welcher nachwies, daß in dem Berichte über die einzelucit Handelsverträge die Gründe der Minorität unparteiisch wiederaegeben seien, daß aber in dem allgemeinen Theile die Minorität selbst auf eine Wiedergabe der Gründe ihrer Opposition ausdrücklich verzichtet habe. Nachdem Abg. v. Standy dagegen die Vorwürfe des ersten Redners wiederholt hatte, erklärte Abg. Hammacher als Vorsitzender der Kommission, daß die Minorität von der Majorität aus das Dringendste um Formulirung ihrer Gründe gebeten worden sei. daß sie dieselbe auch zugejagt, nachher aber daraus verzichtet habe. Es entspann sich betrübet noch ein längerer zweckloser Streit. Zur Sache brachte Abgeordneter Gras Limburg-Stirum die öfter gehörten Vorwürfe gegen die herrschende Handelspolitik im Allgemeinen vor, befürchtete von dem Vertrage mit Rumänien hauptsächlich, daß russisches Getreide unter rumänischer flagge aus den deutschen Markt geworfen werden würde, und behauptete, daß nach Amtahme des rumänischen Vertrags ber russische schon aus politischen Gründen nicht werde verweigert werden können. Staatssekretär v. Marschall trat diesen Behauptungen durchweg aufs Entschiedenste entgegen und beschwerte sich, auf die vielfach erwähnte Stimmung in laudwirthschaftlichen Kreisen eingehend, sehr lebhaft darüber, daß man die landwirthschaftliche Bevölkerung in irrigen Vorstellungen erhalte. Er appellirte von den schlecht unterrichteten Landtvirthen an den bester unterrichteten Reichstag, der einen schweren Schaden vom Vaterlande abwenden möge. Abg. Dr. Schädler suchte Namens desjenigen TheilS des CentrumS, welcher den Vertrag verwirft, sehr eingehend darzulegen, .daß dieser Vertrag die deutsche Landwirthschaft schädig«
zeichnung) an; die Route von Siugapore über Java nach Neu-Guinea soll einer Regierungsvorlage zufolge auch in eine Snbventionslinie umgewaudelt werden. Wie schon aus : dem Kartenbilde ersichtlich, ist Ostafrika bis südlich herab nach Natal mit einer Reichspostdampferlinie versehen, während die drei deutschen Kolonieen an der westafrikanischen Küste einer solchen Verbindung mit dem Mutterlande noch entbehren.~ '
Die über ein sehr weites Meeresgebiet vertheilten Kolonial- besitzungen des Deutschen Reiches sind durch ein recht erheblich verzweigtes Netz deutscher und ausländischer Dampfer- linicn mit dem Mutterlande in mehr ober weniger unmittelbare Verbindung gesetzt; /jedoch hat man in neuerer Zeit vom Reich suh» ventionirte Linie« errichtet, die eine direkte, den deutschen Handel auch möglichst ausschließlich den deutschen Häfen zuführende Verbindungbewirken. llnfere Leser finden tfe Linien ber subven- tioitirteit Post- dampferfah rte« in unserem Karten- bilbe durch eine stärkere Linienzeich- nung hervorgehoben, an diese lehnen sich gestrichelte Linien-
