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41. Jahrgang.

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1893

Samstag, den 9. Dezember

Ka. 576.

Abend-Ausgabe.

Gemeimmhige oder Kommunale Arbetts- vermMlung?

Das Lebensglück des Menschen hängt in erster Linie i 8oii der richtigen Vcrwerthung seiner Arbeilskraft ab. Das gesunde Verhältniß zwischen Angebot und Nachfrage nach Arbeit ist eine der Hauptbedingungen sozialer Wohlfahrt. Sinkt die Nachfrage nach Arbeit bedeutend unter das An- . gebot, d. h. sind zahlreiche Menschen zur Arbeitslosigkeit verurtheilt, so bedeutet das nicht nur einen wirthschaftlichen Nachtheil für die Betroffenen, das Fehlen der regelmäßigen Arbeit wirkt auch schädlich auf Gemüth und sittlichen Charakter. Eine Menge von unzufriedenen Arbeitslosen ist eine Gefahr für die Gesellschaft. In Zeiten, in denen schlechte Geschäftslage große Arbeitslosigkeit zur Folge hat, schenkt die Gesellschaft daher allen Veranstaltungen, welche die Nebel der Arbeitslosigkeit zu mildern geeignet sind, eine doppelte Aufmerksamkeit.

Die praktische Gestaltung der Arbeitsvermittlung Hal aus diesem Grunde in der letzten Zeit andauernd die öffentliche Meinung beschäftigt. Freilich vermag ein gut eingerichteter Nachweis keine vermehrte Arbeitsgelegenheit zu schaffen »der wenigstens nur in den seltenen Fällen, wo eine sonst unterlassene Arbeit bei Kenntniß von geeigneten Arbeits­kräften nun doch unternommen wird,aber er vermag immer­hin gewisse mit der Arbeitslosigkeit verbundene ließet zu mildern. Der unbeschäftigte Arbeiter hat bei einer gut ein­gerichteten Arbeitsvermittlungsstclle eine gewisse Sicherheit dafür, daß ihm eine paffende Arbeitsgelegenheit nicht ent- j geht. Aber fehlt diese Stelle, dann ist er in erster Linie auf das Umschauen angewiesen. Welche Fülle von bitteren Empfindungen bringt ein Anklopfen, inimer und immer wieder vergeblich, mit- sich! Ist da der Weg zu Haß' und Unzufriedenheit, zu Trunksucht und Liederlichkeit so weit? Und dabei ist vielleicht doch noch eine Gelegenheit zu Arbeitsverdienst vorhanden, von der er aber keine Kenntniß erlangen kann. Also von allen Stellen, wo ein wirthschast- licher Austausch stattfindet, ist wohl diejenige die wichtigste, bei der es um die Verwerlhung der menschlichen Arbeits­kraft gilt.

Der Arbeitsnachweis ist nun zum Theil Sache der Privatindustrie. Insbesondere weibliche Stellensnchende werden zahlreich von Gesinde- und ähnlichen Vermittlungs- büreaus placirt. Aber es ist bekannt, daß diese Privat- / Vermittlung verhältnißmäßig rheuer ist, daß sie eben in ; erster Linie ihr eigenes Interesse int Auge hat und daß bei der Stellenvermittlung für weibliche Personen auch i häufig sittliche Gefahren mit unterzulaufen pflegen. Also ein Grund mehr, für die Arbeitsvermittlung soziale Organi- ' sationen zu schaffen.

I In zahlreichen Gewerben sind die Innungen, denen die Gewerbeordnung in § 97 ausdrücklich die Fürsorge für Nachweisung von Gesellenarbeit als Aufgabe zuweist, die­jenigen sozialen Organisationen, welche die Arbeitsvermittlung / in die Hand genommen haben. Der arbeitsuchende Geselle ! erfährt in der Herberge zur Heimath, im Jnnungshaus, beim Obermeister oder Altgesellen, welcher Meister seiner : Arbeitskraft bedarf. Aber der Arbeitsnachweis der f Innungen ist eine Organisation nur der Arbeitgeber. Die I Arbeitnehmer haben ihnen in Deutschland in dem Arbeits­nachweis der Fachvereine und Gewerkschaften eine Organi­sation der Arbeiter gegenübergestellt. Es ist bekannt, daß grabe bei den Organisationen der Arbeitnehmer die Gefahr nahe liegt, den Arbeitsnachweis auch für politische Zwecke auszunutzeü. In Frankreich haben die Arbeitersyndikate, in rein wirthschaftlichen Zwecken gegründet, nach und nach i einen immer mehr politischen Charakter angenommen; vor nicht zu langer Zeit ist ein Gesetzentwurf, welcher den j Arbeitsnachweis für die sozialistischen Arbeitersyndikate zu -^-onopolisiren beabsichtigte, von der französischen Kammer Inrückgewiescn worden. Ei» Arbeitsnachweis, der einseitig 1 i do» Arbeitgebern oder Arbeitnehmern ins Leben gerufen Wb, pflegt aber, ganz abgesehen von ber Gefahr der Ber- : svlgung politischer Nebenabsichten, auch in sehr vielen FPlen : don der anderen Seite mit Mißtrauen betrachtet zu werden ; Und an diesem Mißtrauen unheilbar zu kranken.

Zahlreiche Arbeitsvermittlungsstellen sind nun von I tlner dritten Seite geschaffen worden, denen jede politische ! Absicht fernliegt, nämlich von wohlthätigen und gemeinnützigen I Vereinen. Diese Gründungen leiden noch an dem Umstand, I M sie meist für Zwecke einer gedeihlichen Armenpflege be- I gründet wurden. Durch sie sollte halbarbeitsfähigen oder I ustrthschaftlich schwachen PersonenArbeit statt Almosen" I Scholen werden. Aus diesem Grunde werden sie einmal | ton vielen Arbeitgebern nicht benutzt, weil diese fürchten, 1 ®ur schwächliche, mindcrwerthige Arbeitskräfte zu erhalten. E*6et auch der tüchtige, selbstbewußte Arbeiter meidet sie, er die Verwerthung seiner Arbeitskraft nfcht als eine

Sache der Armenpflege ober Wohlthätigkeit betrachtet wissen will. Es kommt noch hinzu, baß für diese Anstalten die finanziellen Mittel manchmal nur knapp bemessen sind und darunter die technische Durchbildung derselben zu leiden hat.

Diesen Mängeln der bisherigen Arbeitsvermittlung gegen­über ist nun neuerdings in Deutschland die Einführung des unentgeltlichen Arbeitsnachweises durch die Kommunalver- walkung und zwar im Anschluß an die Gewerbegerichte empfohlen worden. Die Kosten des Nachweisbürcaus soll die Gemeindeverwaltung tragen, die Leitung des Büreaus soll durch eine aus GewerbcgcrichlLbeisitzcrn gebildete Kom­mission, mit dem Vorsitzenden des Gewerbegerichts an der Spitze, in welchem die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleich­mäßig vertreten sind, stattfinden, das Bureau soll sich auch mit der Statistik des Arbeitsmarktes und insbesondere der Arbeitslosigkeit beschäftigen. Ihrer umfassenden Aufgaben wegen würde diesen Büreaus besser der Name städtisches Arbeitsamt beizulegen sein. Dieser Vorschlag ist merk­würdigerweise von Stuttgart, dessen Arbeitsnachweis als ganz besonders vorzüglich gilt, ausgegangen und auf dem vom freien deutschen Hochstift in Frankfurt a. M. im Oktober 1893 veranstalteten sozialen Kongreß eifrig diskutirt worden. Seitdem ist noch in Mainz und Köln die Schaffung solcher stüdtisclwr Arbeitsämter mit unentgeltlichem Arbeitsnachweis angeregt worden.

Die ersten Bedenken gegen diese geplanten Arbeitsämter richteten sich gegen die Verquickung derselben mit dem Ge­werbegericht. Es wurde die Befürchtung ausgesprochen, daß die Gegensätze zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die ja i» ihrer schärfsten Form, in der des prozeffualen Streites, vor die Spruchkollegien der Gewerbegerichte komme», auch aus die Handhabung des Arbeitsnachweises hinübergreifen, wie umgekehrt sich Gesichtspunkte der Verwaltung des Arbeitsnachweises Einfluß auf die Rechtsprechung der Be­hörde verschaffen würden. Seitdem ist noch ein Bedenken sozial-pädagogischer Natur desOesteren' betont worden. Unser Wirthschaftsleben beruht auf bei» Grundsatz der freien Erwerbsthütigkeit, in erster Linie hat jeder selbst für sich zu sorgen. Dieses Bewußtsein bildet für Viele den wich­tigsten Impuls zu ihren Anstreugnngcn, sich eine auskömm­liche Stellung im Erwerbsleben zu sichern. Würde nicht die Thatsache, daß die Gemeindebehörde dieArbeit vermittelt, der Verbreitung der Ansicht Vorschub leisten, daß die Ge­meinde die Verpflichtung zur Verschaffung von Arbeit habe und man die Sorge um lohnende Arbeit ruhig auf die Schultern der Gemeinde werfen könne?

Zn den Städten, in welchen die Frage, ob gemeinnütziger oder kommunaler Arbeitsnachweis vorznziehen sei, zur Dis­kussion steht, gehört auch Dresden. ES bestehen daselbst für die Arbeitsvermittlung drei gemeinnützige Vereine: 1) ber Verein für Arbeit und Arbeitsnachweis, der im verflossenen Jahre 6377 weiblichen Personen kurz andauernde Arbeits­aufträge verschaffte; 2) der Verein Volkswohl, der durch eine mit seinem Mädchenheim verbundene Dicnstvermittlungsstclle im letzten Jahre 1247 Dienstmädchen in Dienst brachte, und 3) der Verein gegen Annennoth und Bettelei, der im Jahre 1892 in seinem Büreau 1140 männlichen und 3052 weiblichen Personen Arbeit vermittelte. Die wichtigste Veranstaltung ist diejenige des Vereins gegen Armennolh und Bettelei zur Unterbringung männlicher Arbeitskräfte; dieselbe leidet unter dem schon gekennzeichneten Mißtrauen, das ihr als einer Schöpfung der Armenpflege und Wohl­thätigkeit anhaftet. Der Verein hat daher gegenwärtig eine außerordentliche Versammlung von Arbeitgebern und Arbeit­nehmern zwecks einer befriedigenden Regelung des Arbeits­nachweises einberufen.

Die Beschäftigung mit der Frage der Arbeitsvermittlung wird den deutschen Gemeinden überhaupt in Zukunft immer näher treten. Die Erkenntniß verbreitet sich weiter und weiter, daß der Arbeitsnachweis umso wirksamer wird, je weitere Gebiete er umfaßt, d. h. wenn nicht nur innerhalb derselben Gemeinde, sondern zwischen verschiedenen Gemeinden, zwischen Stadt und Land eine einheitliche Organisation des Arbeitsnachweises sich ansbreitet. Wie sich schon jetzt über­sehen läßt, wird vermnthlich den ebenfalls auf gemeiii- nütziger Grundlage beruhenden Verpflegstationen bei der Organisation des Arbeitsnachweises über ganze Landstriche eine wichtige Rolle zufallen. Vorbedingung für eine solche allgemeine Centralisation des Arbeitsnachweises wird aber immer sein, daß derselbe örtlich geregelt ist. Also die Frage, ob gemeinnützige oder kommnnale Arbeitsvermittlung, wird den deutschen Gemeinden je längere weniger erspart bleiben. Daß das Gewerbegericht als Aufsichtsorgan berheiligt wird, berührt, da ja nur in wenigen Städten Deutschlands Gewerbegerichte vorhanden sind, die prinzipielle Seite der Frage nicht. Kd.

Votttische Tages-Rundschau.

Am Montag kommt die Interpellation wegen einer ausnahmsweisen Verlängerung der Geschäfts« stunden an den diesmal auf einen Sonntag fallenden Vorabenden vor Weihnachten und Neujahr auf die Tages­

ordnung. Für zahllose Gewerbetreibende ist eine Er­leichterung ihres Betriebs an diesen besonders wichtigen Tagen in hohem Grade wünschenswerth. Die Interpellation ist beim auch von Mitgliedern verschiedener Parteien unter­zeichnet. Voran stehen die Antisemiten, dazu kommen aber eine ganze Anzahl von Konservativen, Nationalliberalen und Mitgliedern der Freisinnigen Vereinigung. Die An­regung ist eben ohne jede politische Tendenz lediglich aus praktischer Fürsorge für viele ohnehin schwer kämpfende Erwcrbszwcige hervvrgegangen. Gleichwohl erhebt sich von konservativer, klerikaler und namentlich sozialdemokratischer Seite ein geradezu lcidenschäftlicher Widerspruch, von ersterer Seite aus religiösen Gründen einer übertriebenen Sonntagsheiligung, von letzterer ans dem Gesichtspunkt einer falsch vcrstandcneil Fürsorge für die in den Geschäften Angestellten. Wir hoffen gleichwohl, daß die Behörden den wohllhäligen Zweck dieser Anregung anerkennen werden.

Das zweite Petitionsverzeichniß ist gestern int Reichstag ausgegeben worden. Gegen die Tabaksteuer und das Stempelabgabcngesetz ist eine lange Reihe von Petitionen eingegangcn. Für und wider die Handels­verträge liegen sechs wirihschaftliche Eingaben von Korpo­rationen vor. Wiederholt ist petikionirt um: Aushebung des Impfzwangs und Ablehnung des Entwurfs, betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten. In parla- mentarifchcn Kreisen behauptet man, ans der Debatte Über das Reichsstempelabgabengesetz sei ersichtlich, daß die Wcin- und Tabaksteuer scheitern werden. Man plane bereits eine Umwandlung der letzteren in eine Rohtabakwerthstener.

Im Abgeorduetenhause ist soeben^ ein vor­läufiges Verzeichniß der Mitglieder, nach Fraktionen geordnet, erschienen. Es werden dadurch mancherlei llu- richtigkeiten und Unsicherheiten richtig gestellt, die in den privaten Verzeichnissen nach den Wahlen vorgekommen sind. Danach zählen in dem neuen Abgeorduetenhause die Kon­servativen 141, das Centrum 95, die Nationalliberalen 90, die Freikonservativen 61, die Polen 17, die Freisinnige Volkspartei 13, die Freisinnige Vereinigung 6 Mitglieder. Fraktionslos sind 9 Mitglieder (v.Bnddenbrock, v. Eckardstcin, Johanusen, Krantz, Krüner, Lassen, v. Liercs, Dr. Lotz, Mentz), erledigt ist 1 Mandat (2. Posen), welches voraus­sichtlich wieder der Freisinnigeit Volkspartei zufällt. Hospi­tanten sind nur 3 Mitglieder, Abg. Dr. Brüel beim Centrum, Dr. Hahn und Dr. Lotichius bei den Nationalliberalen. Den letzteren gehört auch Abg. Mohr-Altona an, deffen Parteistellung bisher etwas unsicher war. Der preußische Landtag wird, wie verlautet, voraussichtlich Dienstag,den 16. Januar, eröffnet werden und zwar durch den Kaiser und König in Person. Die besondere Feierlichkeit, welche dadurch der Sessioiiseröffnung beigelegt wird, weist nicht etwa auf ungewöhnlich wichtige Ausgaben hin, sondern ist wohl dem ersten Znsammentrcten einer ueugcwählten Volks­vertretung ziizuschreibcn. Eine Sessionseröffnung am 16. Januar Vormittags entspricht gerade noch dem Wort­laut der Verfassungsbestimmung, in der es heißt:Die beiden Häuser des Landtags werden durch den König regelmäßig in dem Zeitraum von dem Anfang des Monats November jeden Jahres bis zur Milte des folgenden Januars einberufen."

In Rudolstadt ist dieser Tage der Landtag er­öffnet worden, dessen Hauptaufgabe die Etatsfeststellung ist. Die Regierung legte dar, daß der neue Etat trotz aller Ein­schränkungen mit einem Fehlbetrag von 188,000 Mk. ab­schließt, was allein von der Verschiebung des finanziellen Verhältnisses der Einzelstaaten zum Reich herrührt. Im laufenden Etat ergaben die lleberweisungen vom Reich noch einen lleberschuß von 115,000 Mk., im Etat von 1894/95 bleiben dieselben um 93,200 Mk. hinter den Matrikular» beiträgen zurück, so daß also das Verhältniß zum Reich sich um 208,200 Mk. schlechter stellt als gegenwärtig. Die Re­gierung erklärte, daß durch das vorjährige Steuergesetz be­reits 80,000 Mk. mehr aufgebracht werden, daß aber hier­durch die Steuerleistung der Staatsbürger so angespannt sei, daß unmöglich durch weitere direkte Steuern der Amheil an den Rcichsbcdürfnissen aufgebracht werden könne. Da könne nur das Reich helfen. Es ist fein Zweifel, daß es in sämmtlicheu deutschen Kleinstaaten und auch in den größeren ebenso aussieht. Aus jedem Landtag kann man jetzt ähnliche Darstellungen vernehmen. Da ist mit der leichtfertigen Abschiebung der Lasten auf die Matrikular- beiträge oder mit lustigen, aussichtslosen und undurchführ­baren Projekien nichts mehr gethan.

Großes Aufsehen erregt die Mittheilung, daß die Stellung des würltembergischen Gesandten in Berlin, deS Herrn v. Moser, unhaltbar geworden sei. In einer Kor­respondenz derMagd. Ztg." aus der schwäbischen Haupt­stadt heißt es darüber:

Die auffällige Auweieuheit des Geiaudten am Berliner Hofe v. Moser in unserer Stadt und die Thatsache, daß er nicht mehr auf seinen Berliner Posten zurückkehren wird, haben den Vorhang von Dingen weggezogen, die bisher der Oeffentllchkeit vorenthalten wurden, die sich nun aber nicht länger verschweigen taffe». B-ir ve« ubeu uns in voller Krisi«. Ihr Ursprung ist der Wegfall der