iHimmtoirr TagblÄ
41. Jahrgang.
Verlag: Langgasse 27.
ZI-OOO Abottttenten
Uo. 528.
Frritag, de» 10. November
1803.
Abend°Ausgabe.
Kord Moyors-Tag.
(23ou unserem eigenen Korrespondenten.)
Loudon, 8. November.
Seit einer langen Reihe von Jahren ist es feststehender Krauch gewesen, daß bei dem aus Anlaß der Einführung des alle Jahre neuerwählten Lord Mayors in sein Amt am Abend des 9. November alljährlich in Guildhall gegebenen Bankett auch der Premier-Minister und andere hervorragende Mitglieder des Kabiuets zugegen gewesen, und einer politischen Preniier-Ministers-Nede hatte man längst : schon angefangeu, an diesem Abend mit derselben Sicherheit entgegenzusehen wie der Schildkrötensuppe, die aus dem Lord Mayors-Bankett niemals fehlt. Die Herren Premier- Minister hatten sich denn auch stets die größte Mühe gegeben, das Uhrwerk der Wcligeschichte immer so zn regnlircn, daß s an diesem Abend regelmäßig voll schlug, und das ; zeimngleseude Publikum der ganzen Well lauschte nicht ohne Spannung auf die Premier-Mimsters-Rede von Guild- hall. Das wurde mit dem letzten Regierungsantritt der j liberalen Partei plötzlich anders. Auf dem vorigen Bankett : fehlten sowohl Gladstone wie auch die andern hervorragendsten ; Männer seines Kabiuets. Dem Premier „hatte der Arzt i es untersagt", der Einladung Folge zu leisten, und die andern Herren halten andere Entschuldigungen. Der Grand Old Man erfreute sich trotz seines hohen Alters allerdings des besten Wohlseins. Er durfte auch überall hingehen, nur nicht — nach Guildhall. Und dieses Jahr ist die Sache wieder genau dieselbe. Es muß also wohl etwas i» der Cityluft liegen, was; dem Premier und f einem Kabinet nicht zusagt. Vielleicht ist es die in der City herrschende konservative Atmosphäre, vielleicht auch eine Rücksichtnahme auf Dinge, die dn kommen sollen. Stehen doch gewisse tiefringrcifcnde Reformen, die das EitywcM betreffen, von den Gilden dort aber auf das Enlschicdenste jurückgewicsen worden, längst schon auf dem liberalen Programm. Sollte sie aber der unparteiische Beobachter nicht auch als unbedingt zeitgemäß bezeichnen?
| Die Wahl des Mayors wie sämmtlichcr bürgerlicher Würdenträger gelangte schon unter Eduard III. auZschlicß- M in die Hände der Gilden, deren Zahl 80 beträgt. Die ^Mitglieder dieser sind wieder — unabhängig davon, zu welcher Gilde sie gehören — je nach ihrem Wohnsitz in Distrikte (wards) getheilt und nur dauu stimmberechtigt, venn sie ein Haus in der City innchaben, sei es ihr eigenes °der gemiethet, und nicht weniger als 30 Mark städtischer Abgaben bezahlen. Jedem solcher Distrikte steht ein Alderman vor, dessen Stelle ursprünglich erblich, ja käuflich vor und nach dem der Bezirk sich allemal nannte. eSpäter wurden dieselben jährlich gewählt, bis die Dauer ihrer Wahl unter Richard II. auf Lebenszeit ausgedehnt rnurde. Ein neugcwählter Alderman bedarf indessen erst brr Bestätigung der übrigen (des Court of Aldermen), die seltenen Fällen versagt wird.
= Aus der Zahl dieser Aldermen wird wieder der Lord Mayor gewählt, der oberste Würdenträger der City, und -Mar in der Regel so, daß die jeweiligen Vertreter der sirchsundztvanzig Wards der Reihe nach zur Bekleidung der bersten Staatswürde berufen werden. Wie der Staats- Merung das Parlament, Gesetze machend und Rechenschaft Mdernd, zur Seite steht, so hat auch die City-Verwaltung ‘W dem Common Council einen ähnlichen gesetzgebenden Körper, dem etwaige Veränderungen in der Verfassung der Mporation, die Verwaltung öffentlicher Gelder und Andereibefitzungen, sowie die Sorge für die Themscbrückcn zu- Mtu. Gewählt werden die Common Councilmen von dcn- Mben „Freemen“, d. h. Jnnungs- und Gildenmitgliedern, ^ie die Aldermen, nur mit dem Unterschiede, daß in diesem jEe nicht jeder Ward einen einzigen Vertreter zu stellen M, sondern die Zahl der Common Councilmen ist je nach ^öße und Bedentiing des Distrikts wesentlich verschieden. M Ganzen besteht die Körperschaft aus 240 Mitgliedern, von denen, welche sich als solche besonders bewährt ■totn, nimmt man naturgemäß gewöhnlich die Aldermen.
Unter dem Lord Mayor steht eine Reihe anderer mehr weniger hoher Beamten, zunächst die beiden Sheriffs Sheriff von chire reeve, d. h. Verwalter der Grafschaft), 2** Anit, das der Lord Mayor selbst bekleidet haben muß, 9* er zur höchsten Stufe gelangen kann. Sie haben nach W Coke ne triplicem triplicera custo-diam: vitae justitiae, Wfern sie die Listen der Geschworenen zu fuhren, vitae J&8, die Urtheile, nanientlich Hinrichtungen zn vollziehen P® vitae reipnblicae, den Frieden aufrecht zu erhalten
Ihnen zur Seite steht der Recorder, ein gesetz- 'Giiflcr Anwalt, „der Mund der City", der Urtheile und Machten auszusprechen und vorkommeiideu Falls An- «chen an den König zu richten hat, der Chamberlain 1 City-Schatzmeister, der Common Sergeant, ein steter
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Begleiter des Mayors, dessen magistratliche Würde mehr znm Ansehen zu bringen, der Town Clerk (der Wächter über die den Gilden von den Königen verbrieften Gerechtsame), der Sword Bearer (Schwertträger), Water Bailiff (Themse-Aufseher) und der City Eemembrancer, der den Mayor an den jährlichen Ruudlauf seiner Amtsgewalt zu mahnen und ihm die Vorgänge im Parlament zn berichten hat, ein Amt, welches bei der heutigen Entwickelung der Presse natürlich ganz und gar eine Sinekure geworden ist.
Am meisten zu thun hat der Lord Mayor selbst. Er präsidirt bei den Sitzungen der Aldermen, sowie bei denen der Common Council. Obschon in tcn allerscltcusteu Fällen Jurist von Fach und in Bezug auf rein juridische Fragen ganz unh gar auf den Rath seines juristisch gebildeten „Recorder“ angewiesen, ist der Lord Mayor doch auch einer der Richter an verschiedenen Kriminal-Gerichtshöfen, Friedensrichter für Southwaik und zudem fast jeden Morgen auf seinem eigenen Stadtgcrichtshofe auf dem Mansion House mehrere Stunden in Anspruch genommen. Ueberdies ist er an der Verwaltung von Grccnwich-Hospital, St. Pauls- Kathedrale, Kiugs-Collcge und anderen Schulen und Stiftungen bethesiigt, ist Rütglicd des geheimen Raths vor der Thronbesteigung eines neuen Landesherr» und erster Kellermeister an dessen Kröuungstage, wofür er einen goldenen Becher erhält. Bei etwaigen Besuchen der City Seitens einheimischer oder auswärtiger Fürsten und Großen hat er den liebenswürdigen, weder Mühe noch Kosten scheuenden Wirth zu spielen. Bei allen wichtigen Angelegenheiten, welche die City betreffen, erwartet man natürlich von ihm, daß er au der Spitze der Bürgerschaft stehe. So hat er auch bei deren öffentlichen Versammlungen den Vorsitz zu übernehmen, stehl in fortwährenden Verhandlungen mit der Regierung, nimmt bei größeren lluglücksfälleu Beiträge für die Betroffenen ertgegen und hat dafür daM auch wohl daS Privileginm, d-n für diesen Zweck EfgcsepicuSubjkrMionSIisten seinen Stallten-— mit einer feiner Stellung angemessenen Summe! — obenan schreiben zn dürfen. Dentttige Pflichten —' tthb Vmwcchte — hat er nach manche andere. i
Das sollte fast zu viel sein für einen einzigen Menschen, allein man sieht leicht, daß die meisten Obliegenheiten wenig Zeit erfordern und nur dazu dienen, seine Würde und seinen Einfluß, wo er will, zu erhöhen. Da er sich aber bei den übrigen, mehr zeitraubenden Thätigkeilen vertreten lassen kann, so ist Lord Mayor zu sein gar nicht so übel. An Gehalt bekommt er für das eine Jahr 200,000 Mark. Man erwartet indessen, daß er zur Aufrechterhaltung der Würde seiner Stellung mindestens das Doppelte jener Summe für Festlichkeiten, Mildthäiigkeilen und derartige Zwecke verausgabt, und so ist auf der Londoner Bürgermeisterei schlecht Schätze sammeln. Ilmso besser aber muß sich dort essen lassen, ohne daß natürlich die Nukosten für die größeren „Banketts" aus des Lord Majors Tasche entrichtet würden. Das Essen, welches die City von Loudon 1814 nach dem ersten Sturze Napoleons ihren fremden Gästen gab, unter denen König Friedrich Wilhelm HL, Kaiser Alexander I. und Blücher sich befanden, soll.500,000 Mk. gekostet haben.
Ist es aber nicht eine Auonialie, daß die doch nur ungefähr ein Siebzigstel von Gcsammt-London umfassende City ihre eigene, von dem übrigen London ganz und gar unabhängige Verwaltung besitzt, daß sie allein in ihrem Lord Major ein municipales Oberhaupt mifrocift, wir übrigen armseligen Millionen aber ganz bürgermeisterlos dastehen und in Dutzende von verschiedenen Gemeiiideverwaltnugen eingetheilt sind, die nur von dem gemeinsamen Hut des Londoner Grafschaftsraths gedeckt werden? Ist es aber nicht vollends den Anforderungen unserer Zeit widersprechend, daß in der City selbst lediglich die Gildenmitglieder die Verwaltung ihres Bezirks in der Hand haben. Andere aber, und seien sie die bedeuteiidsteu Kaufherren und Fabrikanten, die Tausenden von Angestellten und Arbeitern Erwerb gewähren, für die tnunieipalcn Wahlen nicht einmal ihre Stimme ab-, zugeben das Recht haben? Warum sollen diese Gilden so' bevorzugt sein, die doch mir durch ihre ungeheuerlichen Reichthümer noch zttsammengehalteii werben, Reichthitmer, die zum guten Theil allerdings für mildthätige Stiftungen, znm großen Theil aber auch für prunkhafte Gelage der Gildenmitglieder verausgabt werden? Ja, es wird in der City immer noch — und nicht nur am 9. November jeden Jahres — viel vertrunken und vergessen — vergessen, daß diese Gelder, die im Laufe der Jahrhunderte zu einem so unermeßlichen Vermögen angewachseii, ursprünglich zur Hebung der einzelnen Gewerbe und zur Wahrung ihrer Gerechtsame bestimmt waren, Zwecke, die im modernen Staate ganz unb -gar gegenstandslos geworden sind.
Kein Wunder, daß die gegenwärtige liberal-radikale Regierung dieser Gedächlnißschwäche abznhelfen gesonnen ist, fein Wunder dann allerdings auch, daß die City, soweit sie durch ihre Gilden repräscntirt ist, für diesen Liebesdienst ihr wenig Dank weiß und zu den erklärtesten Gegner» der gegenwärtigen Regierungspartei gehört. Daß der Premier und die andere» hervorragendste» Mitglieder des Kabiuets
nun schon zwei Jahre hinter einander sich am 9. November von Guildhall ferugchalien und dieses Jahr Männern wie Lord Spencer, Lord Herschell und Mr. Mnndella die W - iretung des Kabiuets überlassen haben, ist nicht bloßer Zufall, es ist auch mehr als „das Verbot des Arztes", cs ist gewiß der Vorbote eines über kurz oder lang herciu- brcchciidcn StnrmeL gegen die City, deren Mauern und befestigten Thore längst nicbergeriffen sind und doch immer noch als feste Bollwerke dazustehen schienen, dann aber thcit- sächlich stürzen müssen und im Herzen der City selbst Manches mit sich zu Falle bringen sollten, was sich längst überlebt hat.____________________________
Die Reichsstempelsteuer.
Das Neichsstcmpelgesetz, dessen Grnubzüge jetzt endlich bekannt geworden sind, ist keine einheitliche Steuer, sondern ein ziemlich buntes Stciierbouguet. Wir haben es hier in der That mit einem Steuerprojckt zu thun, das sich fast durchweg an die Besitzenden, an die Neichen wendet und das kaum auf ernstlichen Widerstand stoßen wird. Mit Freuden wird man es begrüßen, daß die Steuer auf Lottericloose erhöht werden soll, wenn mich mir von 5 auf 8 pCt. Hätten wir auch eine stärkere Heranziehung dieses höchst günstige» Stcncrobjekts gewünscht, so wollen wir uns doch fürs Erste mich mit dieser kleinen Erschwerung der Spiclwnth.begnügen. Durchaus augciiiesseu ist es auch, daß die Steuerfreiheit der zu mildthätige» Zwecken bestimmten Lottcriee» aufgehoben werden soll, wcmi der Gesammtpreis der Loose 5000 Mk. übersteigt.
Den wichtigsten Bestandtheil der Neichsstempelsteuer bildet die Börscnstcuer. Die Vorschläge tüchtiger Nationalökonomen, die Börse besonderö durch eine Einifsioussteuer herauzuziehen, haben keine Berücksichtigung cefuubcn; mau hat sich mit einer Erhöhung der zur Zeit bestehenden Steuersätze begnügt. Der Stempel für inländische Papiere soll verdoppelt, der für auswärtige verdreifacht werben, wobei die Aktien irttb dergl. nach wie vor höher besteuert werden solkn als Schuldverschreibungen von Staaten, Korporationen u. s. w. Die Steuer auf Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte soll durchweg verdoppelt werben. Haben wir es soweit lediglich mit einer Erhöhung schon bestehender Steuern zn thun, so kommt als neu ein Fixstempel von 10 Pf. für Quittungen, Checks, Giroanweisungen und Frachtbriefe und ein Stempel von 30 Pf. für Ladescheine hinzu.
Stehen wir der Quittungssteuer nicht ohne ernste Bedenken gegenüber, so begrüßen wir dagegen die Erhöhung der Börscnstcuer mit Freuden. Die Zeitungen fast aller Parteien betonen ständig, daß nicht der „arme Mann", sonder» der Reiche blute» müsse. Nun, wer Papiere an der Börse umsctzt, pflegt doch nicht zu den Armen zu gehören. Selbst in den börscufreundlichsteu Blättern sind wir noch nicht dem Schreckgespenst des „nothleidciideu Börsianers" begegnet; mau würbe aber, wenn nur irgenbwie die Möglichkeit dazu vorhanbeu wäre, nicht zögern, diesen dem »olhleidenden Agrarier als Pendant gegeuübcrzustclleu. Die bisherigen Erträge unserer Börsensteucr sind lächerlich gering. Selbst das „kapitalistische" Frankreich zieht mehr als das Doppelte aus der Börsenbesteuernug im Vergleich zn uns. Der Einwurf aber, eine Erhöhung der Börsensteuer sei technisch schwer durchführbar, gehört zu jenen Gemeinplätzen, die ein Thor ober ein Schlaumeier einmal ausgesprochen unb die viele Andere nachplappcru. Wir wollen die Wiberlcguug des Einwandes getrost der Praxis überlasse».
Je ungeteilter die Freude ist, mit der wir die Börseu- steuer begrüßen, mit desto geteilteren Empfindungen stehen wir der Quittungssteuer gegenüber. Die Quittungssteuer hat ihre guten und schlechten Seiten, und beide werben gegeneinander abgewogen werben müssen. Sie hat den Vorzug, daß sie kaum abgewülzt werden kau», dann cut- weber wirb der Käufer sie bezahlen, ober der Verkäufer wird sie auf den Preis aufschlagcn. Vielleicht wird diese Steuer auch eine Förderung des Baarverkehrs im Ge- schäftslcben hcrbeiführen, dadurch daß sich die Steuer als eine Art Strafe auf das Borgen darstellt. Würde die Quittungssteuer derart wirken, so wäre das für beit Handwerker unb de» kleinen Kaufmann ein großer Segen. Diesen Vortheilen der Quittungssteuer stehen aber große Bedenken gegenüber. Man muß die ungeheure Belästigung des Verkehrs, die dadurch herbeigeführt wirb, in Betracht ziehen, die Belastung gerade des Kleinvcrkchrs, die garnicht zn vermeidende Doppelbesteuerung einzelner Verkehrsakte, vor Allem aber den Anreiz znm Defraudircn, der so geschaffen wirb. Das Alles sind ernste Bedenken, die Seitens der Regierung erwogen werben müssen. Soll aber trotz alledem die Steuer eingeführt werben, so müssen wir wenigstens einige Aenderungen des Entwurfs befürworten. Während der Entwurf die Rechnungen im Betrage bis zu 20 Mk. freilüßt, wäre es wünschenswerth, daß diese Grenze bis zu 30 ober 40 Mk. hinaufgerückl werbe; wir berufen uns hierbei auf die englische Stempelsteuer, welche die Stetiergrcuze auf 40 Mk. scstsetzt. Ferner sähen wir es
