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Abend-Ausgabe

ViksbÄmer Tsgblck

41. Jahrgang.

Ko. 492

Freitag, de» 20. Oktober

1893

stehendes Heer mit zwei- eventuell sogar drei­jähriger Dienstzeit geworden und führt der Wehrmacht Oesterreich-Ungarns mehr als 100 vollwerthige Bataillone (diesseits der Leitha allein) und 36 Reiter-Eskadronen zu. Auch die Landwehr-Divisionen und Landwehr-Brigaden werden nun in den Ländern diesseits der Leitha schon im Frieden bestehen; so sind wir allmählich um eine neue Armee reicher geworden. Die Landwehr ist Linie, der Landsturm übernimmt die Rolle der endgültig ausgebanten Landwehr!

werden. Das war nur zu erreichen, wenn man den Nahmen, den die Cadrcs der Landwehr barstellten, immer mehr ver­dichtete, sodaß die Ausfüllung im Mobilisirungsfalle geringere Schwierigkeiten böte; wenn man ferner für eine intensivere Ausbildung der direkt zur Landwehr ausgehobcnen Mann­schaft vorsorgte und sie über den Werth von flüchtig aus­gebildeten Miliz-Truppen erhob.

In dieser Richtung ist stetig und zielbewußt gearbeitet worden. Man sorgte zunächst dafür, daß der Stamm an Berufs-Offizieren bei den Landwehr-Cadres so weit vermehrt wurde, daß bei einer Mobilisirung jede Landwehr- Compagnie von einem Berufs-Offizier kommandirt werden kann und womöglich noch einen Berufs-Offizier im Stande führt. Die Bataillons-Kommandanten sowie die Komman­danten der seit einigen Jahren schon im Frieden her- gestellten Landwehr-Jufanterie-Rcgimenter sind vorhanden; der Stand an Unteroffizieren und präsent dienender Mannschaft wurde derart erhöht, daß jede Feld-Compagnie schon im Frieden einen Cadre aufgestellt hat. In Ungarn arbeitete man in jeder dieser Hinsichten rascher und energischer. Das ist sehr begreiflich, wenn man bedenkt, daß die königl. ungarische und die kroatisch-slawonische Landwehr einen aus- gesprochen-nationalen Charakter haben, daß sie sehr zum Nachtheil der nothwendigen Armee-Einheit in magyarischer beziehungsweise kroatischer Sprache kommandirt werden und deshalb der ungarischen respektive kroatischen Nation jedes Geld-Opfers würdig erscheinen. Dort sind schon im Frieden die Landwehr-Brigaden und -Divisionen aufgestellt (während in Cisleithanien nur bei jedem Corps-Kommando ein sogenannter „Landwehr-Brigadier" besteht); dort ist auch jetzt bereits die zweijährige Dienstzeit für die direkt zur Landwehr asscntirte Mannschaft eingeführt und dadurch die Erhöhung des Cadrcs so weit ermöglicht worden, daß die uugarische Landwehr ein eigenes, stattliches stehendes Heer repräscntirt. Auch die zehn bulgarischen Landwehr- Hnsaren-Ncgimcnter sind schon im Frieden auf ziemlich hohem Stande und in Landwehr-Kavallerie-Brigadeu eingetheilt, während in den Ländern diesseits der Leitha die Landwehr- Reiterei längere Zeit nur auf dem Papiere bestand und erst vor einigen Jahren in sechs en cadre vorhandenen Regi­mentern (drei Dragoner-, drei Ulanen-Regimcntcr) that- sächlich ausgestellt worden ist.

Die neue österreichische Landwehr-Vorlage will nun unsere Landwehr-Truppen auf dieselbe organisatorische und militärische Stufe bringen, welche die ungarische Schwester- Landwehr bereits erreicht hat. Durch die Schasfung des Landsturms, welcher seine Mannschaft, soweit sie mili­tärisch geschult ist, zur Ergänzung der Linien- und Land- wehr-Trnppen beistellen, aber auch selbständige Auszug- und Territorial-Bataillone aufstcllcn wird, ist die Landwehr vollkommen von jenen Aufgaben entlastet, welche sie nach ihrer ursprünglichen Bcstimmnng im Rücken der Armee als Etappen-, Ersatz- und Besatzungs-Truppe zu verrichten hatte. Sie ist zur' vollkümmcncu operirenden Feld-Truppe ge­worden und hat als solche auch bereits mit sichtbarem, von allen ausländischen Autoritäten anerkanntem Erfolge bei den lctztjährigen großen Manövcrn mitgewirkt. Man for- mirte bei denselben ans Landwehr-Regimentern eigene Infanterie-Truppen-Divisionen, welche den operirenden Armeecorps einverleibt und in derselben Weise verwendet wurden wie die Divisionen des stehenden Heeres. Sie nnmerireu sogar gemeinsam mit den normalen Armee- Divisionen, und das sagt formell schon, daß sie ziffermäßig und qualitativ gleich bewerthet werden.

Um so nothwendigcr ist die Vertiefung der Ausbildung dieser Landwehr-Truppen. Wie wohlgefällig auch das Auge des fremdländischen Offiziers und Berichterstatters auf unserem Landwehr-Soldaten ruhen mochte, so ganz ebenbürtig ist er noch immer nicht dem Soldaten des genieinsamen Heeres. Und jetzt erst soll er es werden, luciui in dem cislcithanischen Ländergcbiete die Präscnzzeit der Landwehr-Rekruten ebenso wie in Ungarn auf zwei Jahre erhöht, die Unteroffiziere noch für ein drittes Jahr verpflichtet werden. Außerdem wird die Anomalie fallen, daß die Verwendung der Land- wehr-Truppcn außerhalb ihres Staatsgebietes erst einer be­sonderen parlamentarischen Genehmigung bedarf; mußte doch bei den jüngsten ungarischen Kaisermanövern von der Ver­wendung der k. k. (cisleith.) Landwehr-Brigaden abgesehen werden, weil sie gesetzlich kein Recht hatten, ungarischen Boden zu betreten!! Und so etwas ist möglich in zwei Staaten mit einem gemeinsamen Staaisoberhaupte, gemein­samen Heere unb gemeinsamer Vergangenheit! Die Ab­lehnenden waren natürlich die magyarischen Chauvinisten, denen der österreichische Landwehrmann ein Bild des Schreckens zu sein schien.

Wird die Landwehr-Novelle Thatsache (und das scheint sie bei der Konnivenz aller Parteien in militärischen Fragen werden zu wollen), so hat unsere „Landwehr" als solche eigentlich ihre Existenz abgeschlossen. Sie ist ein zweites

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(Bon unserem eigenen Korrespondenten.).

II.

□ Wie», 19. Oktober.

- Schon beschäftigen sich Wähler- und Volksversammlungen tingclcgenllich mit der Wahlreformvorlage, welche Graf Ta affe dem vollständig nberrumpcltcu Parlamente über­geben hat. Die Sozialdemokraten jubeln und lobpreisen zum ersten Male den Ministerpräsidenten, der ihnen eine so I kostbare „Abschlagszahlung" auf ihre weiteren, beit gründ­lichen Umsturz der Verfassung anstrebcnden Forderungen gewährt, hat; sie schwören gleichzeitig völlige Vernichtung und Zersprengung der Deutschliberalen, welche den Werth dieser Abschlagszahlung nicht erkennen und die geplante Wahlreform mit allen Mitteln bekämpfen wollen. In den liberalen Versammlungen prägt sich eine vollkommene Konsternation über die neue, schwere Verwirrung ans, welche mit dieser Vorlage in unser ganzes oolitisches Leben getragen worden ist. Das ganze liberale, deutsche Bürgerthum würde ja, wenn diese Wahlreform Gesetzeskraft erlangen sollte, mundtodt gemacht, die ganze Parteiengruppirung im Abgcordnetenhause über den Haufen geivorfcn und zwar durchaus nicht zu Gunsten jener konser­vativen, staatserhaltenden Parteien, mit denen das gegen­wärtige Kabinett vorgiebt, regieren zu wollen.

Eine gewisse Wcchselbcziehung ist übrigens nicht zu ver­kennen zwischen der Wahlreformvorlage und der Landwehr- i Novelle. Wenn diese von dem Volke vermehrte Opfer fordert, I so ist dagegen das Wahlrecht in der neuen Vorlage so nachdrücklich und allgemein an die Erfüllung der Wehr­pflicht, an die Ableistungches Präsenzdienstes, die Eriverbung der Kriegsmedaille u. s. w. geknüpft, daß der wehrpflichtige Staatsbürger auch zu einem wahlberechtigten wird. Die Bedeutung der Landwehr-Novelle wird vor der Hand beinahe noch zu wenig erkannt. Sie will ja nichts Geringeres als die zweijährige, ja eventuell drei­jährige Präsenz-Dienstzeit für die unmittelbar zur Landwehr eingereihte Mannschaft einführcn und rückt dadurch unsere ganze Landwehr in die erste Linie, stellt sie beinahe ans die Stufe des stehenden Heeres. Diesem war die österreichische und die ungarische Landwehr : allerdings schon von Haus aus nahe verwandt, da sie nicht (wie z. B. in Deutschland) bloß eine aus gedienten Leuten zusammengesetzte Kriegs-Reserve bedeutete, sondern auch ihre eigenen Rekruten assentirte und schon im Frieden in stetig verstärkten Cadrcs bestand. Die Präsenz-Dienstzeit bei diesen Cadrcs schwankte zwischen acht Wochen und einem Jahr oder 14 Monaten; die länger als acht Wochen Dienenden waren zunächst freiwillig sich Meldende. Nun i aber wird die zweijährige Dienstzeit für alle (nach Fest­stellung des Heeres-Kontiugents) zur Landwehr direkt ein- getheilten Wehrpflichtigen eingeführt, und sie kann noch um ein Jahr verlängert werden für Jene, welche zu Untcr- i Offizieren auserwählt sind, wofür allerdings besondere Ver­günstigungen durch Entfall von Waffeuübung, ja auch durch den Wegfall zweier voller Jahre nicht-aktiver Landwehr- - Dienstzeit gewährt werden. Die der Landwehr-Novelle bei- ■ gegebene Begründung läßt gar keinen Zweifel an der ; eigentlichen Bedeutung der Vorlage zu. Die Armee Oester- s reich-Ungarns hat zwar seit dem Jahre 1867 unermüdlich I ihrer Entfaltung und Vervollkommmiug gearbeitet, aber r ste konnte bei der Unzulänglichkeit der finanziellen Mittel ; in dem Wetteifer der rivalisirenden Großmächte bei der l ziffermüßigen Vermehrung, ja Vervielfältigung ihrer Heere s nicht bestehen. Wir konnten nicht wie Rußland, Frankreich l und Dentschland jährlich neue Bataillone kreiren, groß- ' artige Neuformationen schaffen; wir mußten uns auf das ■ Nothwendigste dessen beschränken, was die neue Zeit forderte, i und auch das war ja noch genug, um kolossale Mittel i vM Staate für die Armee - Zwecke festzulegen, l Gceichwohl ist die Heeresleitung nicht müßig geblieben, um ; die operirende Armee Oesterreich-Uiigarns stetig in ihrem Stande zu erhöhen. Am meisten kam ihr dabei jene = Organisation unserer Landwehren, der k. k. (cisleithanischen s °der spezifisch-österreichischen) und der kgl. ungarischen, zu k Hülfe, welche deren große Eittwickelungsfähigkeit verbürgte.

Dadurch, daß ungefähr 200 Landwehr-Bataillone und E 16 Landwehr-Reiter-Regimenter schon im Frieden en cadre kVorhanden waren, gewann die Armee im Felde ebenso viele

Vnd (die Ergänzungstruppen hinzugerechnet) noch mehr Bataillone und Regimenter. Die Tendenz der maßgebenden Faktoren ging nun konsequent dahin, diese zahlreichen Land- wchrtruppen ihrem Wesen, ihrer Organisation und Lcistungs- mhigkcit nach immer mehr bett Linientruppen zu nähern, ^ie müßten aufhören, Truppen zweiter Güte — nur aus- Mlfswcise zu gebrauchen — zu sein; sie müßten in bie nste Linie vorgeschoben, der „Armee im Felde" angegliedert

politische Toges-Rundschau.

— Der „Reichs-Anzeiger" bringt, wie an anderer Stelle berichtet, die amtliche Miltheiliing, daß der General v. Kaltcnborn-Stachau auf seinen Antrag von dem Amt als Kriegsminister entbunden und der General d.Jnf.z.D. Bronsart v. Schellendorff zum Kriegsminister ernannt ist. So bekannt es auch war, daß über kurz oder lang ein Wechsel im Kriegsministerium bevorstand, kommt die amtliche Mcl- duug jetzt doch etwas überraschend. Herr v. Kaltenborn hatte der „Voss. Zig." zufolge am Dienstag dem Kaiser in Hubertusstock von Neuem fein Abschiedsgesuch überreicht. Das erste Entlassuugsgesuch, das er unmittelbar vor den diesjährigen großen Mauövern in Elsaß-Lothriugcn und Snddcutscbland einreichte, wurde damals vom Kaiser ab­gelehnt. General v. Kaltenborn übernahm 1891 als Nach­folger des Generals Verdi; du Vcrnois das Kriegsministerinm. Militärisch mar er in bester Weise angeschrieben; vor Allem hatte er sich als Chef des Generalstabes des Gardccorps, als-Kommandeur der 2. Gardc-Jnfanterie-Brigade und der 2. Gardc-Jnfanterie-Dipiston einen guten militärischen Namen erworben. Aber im Reichstag scheiterten seine Kräfte. Er verstand ;<ß dort nicht, die erforderliche Fühlung unb das nothmendige Ansehen zu gewinnen, welche bie unbedingte Voraussetzung des parlamentarischen Erfolges sind und welche seinen beiden Vorgängern, Bronsart v. Schellendorff und v. Kameke, in den schwersten Kümpfen eine so ausgezeichnete Stellung verschafft und eine so nützliche Thätigkeit für die Interessen des Heeres und damit des Vaterlandes ermöglicht hatten. General v.Kalten­born hatte im Reichstag wiederholt das Unglück, daß er da, wo er versöhnen und auSglcichen wollte, mit seinen Reden gerade die entgegengesetzte Wirkung erzielte. Das traf namentlich bei den beiden Interpellationen wegen der Schieß- Instruktionen der Wachtposten und wegen der diesjährigen Herbstmanöver zu. Die Stimmung des Reichstags war schließlich ihm gegenüber eine so wenig günstige geworden, daß der Reichskanzler GrafCaprivi infolge mehrseitiger ihm vorgetragener dringender Wünsche aus parlamentarischen Kreisen sich genölhigt sah, selbst alle Einzelheiten der im Kriegsministerium mit außerordentlicher Sorgfalt und größter Sachkenntniß ausgearbeiteten Militärvorlage im Reichstag lersönlich zu vertreten, um nicht das Zustaitdekommen des zanzen Werkes aufs Aeußerste zu gefährden. Zum Nach­folger des Generals v. Kaltenborn ist der General der Infanterie z. D. Walther Bronsart v. Schellendorff er­nannt worden. Die Berufung dieses ausgezeichiteten Offi­ziers^ zmn Leiter der Heeresverwaltung beweist am besten, wie sehr sein vorzeitiger Abschied aus dem Heere im Januar d. I. beklagt und empfunden worden ist.

General v. Bronsart ist der jüngere Bruder des 1891 ver­storbenen früher,, Kriegsmiuisters, der als Nachfolger v. Kaniekes von 1883—1888 mit großem Erfolg die preußische Heeresverwaltung geleitet hatte. Er hat sich in den drei Feldzügen als Generalstabr- offizier ganz hervorragend bewährt, sowohl bei der Erstürmung der Düppeler Schanzen wie in der Schlacht bei Königgrätz und als Ches des Stabes des 9. Corps im französischen Kriege. Im Frieden hat er sich dann besondere Verdienste als Chef des Stabes des württembergischeu Corps und als Führerder mecklenburgischen Brigade erworben. Als Nachfolger des Grafen Wartensleben wurde er mit noch nicht 37 Dienstjahrcn kommandircnder General des 3. Armee­corps im Sommer 1888, und er vertauschte dieses Corps mit dem 10. in Hannover, als dieses durch die Ernennung Caprivis zum Reichskanzler frei wurde. In Hannover hatte er das Unglück, daß seine Gattin lange Zeit schwer krank war. Die Sorge um ihr Wohl und die Nothwendigkeit, Monate lang fern von Hannover, dem Sitz seines Corpskommandos, zu leben, legten ihm anfangs dieses Jahres den Entschluß nahe, seinen Abschied zu nehmen. Der Kaiser hat damals nur sehr ungern diesem Wmischc entsprochen; er that es nur, indem er die Hoffnung aus­sprach, den verdienten General untern belfern persönlichen Verhält­nissen für das Heer wiederzugewinnen. Er befahl deshalb, den General in der AneiennitätSliste weiterzusühren, und zeichnete ihn ferner dadurch aus, daß er ihn ä la suite des Mecklenburgischen Grenadierregiments Nr. 89 stellte, das er vom 1. Juni 1875 dis zum 13. Mai 1879 geführt hatte. Jetzt, wo die Gemahlin des Generals mieberfjerge,"teilt ist, hat der Kaiser von Neuem seine Dienste beansprucht, indem er ihn an die Spitze der Heeresverwaltung ge­stellt hat. General v. Bronsart ist allerdings ans diefem Ver­waltungsgebiet Neuling; er hat in jungem Jahren nie ein Kommando zum Kriegsministerinm gehabt. Aber ihm geht der Ruf voraus, daß er stets sich als einer unserer tüchtigsten, sachkundigsten und fleißigsten Offiziere und Generäle bewiesen, daß er einen reichen Schatz von Erfahrungen im Kriege wie im Frieden erworben hat, daß er vor Allem sich jederzeit durch vornehme Gesinnung, sachliches Urtheil und feinen Takt ansgyeichnet hat.