Abend -Ausgabe.
Verlag: Langgasse 27,
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41. Jahrgang.
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I Ko. 432.
Freitag, den 15. September
1893.
gclegcnhrit nicht allzu schlimm sein kann. Der sarkastische, mitunter sogar frivole Ton wäre sonst nicht beliebt morden, denn es ist eine alte Regel, daß man ernste Dinge auch stets mit dem nölhigcn Ernst behandeln muß.
Die Tababfabeitraistruee.
I» einem Rundschreiben giebt der Ausschuß des „Deutschen TadokvereinS" als die von bcin cn. 1100 Tabak-, Cigarren-, Ciga- retten-Fabrikeu und Rohtabakhandlunge» als Mitglieder iimsassendeu „Deutschen Tabakvereiu" gewäbltcn Vertreter der deutschen Tabak- Branche eine „auf gewissenhafter, fachmännischer Schätzung" beruhende Darlegung der Bedeutung der deutschen Tabak-Industrie und der Tragtveitc der schädlichen Folgen einer anderweitigen Bc- steuernng berfclbcii. Wir entnehmen den Autsiihrungen das Folgende:
Die Probnktion ist nach sorgsültigen Enuittelnngen zu schätzen im Fnkturenwerthe der Fabrikanten ans:
Kautabak 80,000 Str. im Wcrlhe von 12 Mill. Mk.
Schnupftabak 110,000 „ „ „ „ 8 „ „
Rauchtabak 000,000 „ „ „ 42 „
Cigaretten 000,000 Mille „ „ „ 7 „ „
Cigarren 5,500,000 „ „ „ „ 218
Zusammen 287 Mill Mk.
An Arbeitskräften für die Herstellung dieser Fabrikate werbe» in ca. 5,000 Betrieben beschäftigt: In der Rauch-, l!au- und Schnupftabak-Fabrikation ea. 9,000 Arbeiter mit einem jährlichen Arbeitslohn von 5 Millionen Mark, in der Cigaretten-Lranche 2,000 Arbeiter mit einem jährlichen Arbeitslohn von 1 Million Mark, in der Cigarren-Brauche 150,000 Arbeiter mit einem jährlichen Arbeitslohn von 57 Millionen Maik, zufainme» 161,000 Arbeiter mit einem jährlichen Arbeitslohn von 63 Millionen Mark.
Die Zahl der Arbeitskräfte in der Cigarreubranche weicht von den statistischen Angaben der Bernssgenoffrnschnft mit ea. 95,000 Arbeitern deshalb ab, weit in der Bernfsstatistik je -300 Arbeitstage jährlich für eine Arbeitskraft gerechnet werden, tvähreud in Wirklichkeit bei dm eigenartigen AerhäKnisscn der Cigarren-Indnstric eine Arbeitskraft dürchschnittlicli im Jahr mir 225 Arbeitstage erreicht. Hierdurch erhöht sich die Zahl der wirklich beschäftigte» versicherten Arbeitskräfte auf ca.l26,500ArbcitS- kräfte, wozu weiterhin noch die nicht versicherten Hausarbeiter hinzu- koiniiren und zwar ea. 23,500 Arbeitskräfte, fabelt; sich für die Cigarreu-Branche die Zahl von 150,000 Arbeitskräften ergiebt.
Eine Umfrage bei einer größere» Anzahl inaßacbender ■ Fabrikanten hat das für die ganze Frage sehr bebaitfnme Ergcbniß gehabt, daß das in den Konsum gelangende Onantum der Cigarren- sabrikale siech ans annähernd 90 pCt. Cigarren zum Detaftverkanss- preise von 6 Psg. und darunter (in der Hauptsache 5-Psennigs- Cigarreu) und ans nur 10 pCt. Cigarren in höhere;:Preislagen stellt.
Die auf Grnnd der seitherigen Stenererhöhnngeit gemachten Ersahrungeu haben gelehrt, daß die Summe, welche das deutsche Bolk für ben Tabakgenuß anszuwenden fähig ist, eine nach oben feststehende, bereits erreichte Grenze hat; im Jahre 1878 hat nach den Resultaten der Tabakenqnete von 1878 in Deutschland der Konsnm an Tabak nach dem Faklurenwerth der Fabrikanten bei 43 Millionen Eiiiwohtteni 235,000,000 Mk. betragen, das macht pro Kopf der Bevölkernng 5 Mk. 47 Pf. Rach vorstehender Bc- rechiinng beträgt der Koitsum gegenwärtig bei riinb 51 Millionen Einwohnern 287,000,000 Mk., also pro Kops bet Bevölkernng 5 Mk. 63 Pf. Es ergiebt sich sonach für einen Zeitraum von 15 Jahren eine Erhöhung bcs KonsitmS um jährlich l'/is Pf. pro Kopf, unb dies beweist schlagend, daß in 15 Jahren der Werthbetrag des aus den Kopf der Bevölkerung eitlsallendenTabakverbrauchs saft genau derselbe geblieben ist.
Jede Erhöhung der Tabaksteuer wird sonach eine entsprechende Verminderung des Konsums zur Folge haben, und diese wird ins- befoudere das höchsttverihige Fabrikat, die Cigarre, treffen. Angesichts der Thatsache, daß 90 pCt. des Eigarrenkonsums auf die billigen Sorten entfällt, ist also in erster Linie festznstellen, daß die geplante Mehrbelastititg vorzngsweise den Tabakverbrauch der mürber bemittelten Bcvölkeritng treffen würde. Eine Abnahme dcs Cigarren- konfttins würde weiterhin nothwendiger Weife eine Bcrmiuderung der Cigarrenfabrikation zur Folge haben, welche bei den betnnnt gewordenen Steuerabfichte» für die ilcbergangszeit des ersten Jahres von Fachleuten ans 50 pCt. geschätzt wird und die dauernd mindestens auf 30—33'/, pCt. zu veranschlagen fein durste. Ties würde aber eine Ärbeiterentlafsung von zunächst 75,000 und dauernd von 40—50,000 Personen bedeuten mit einem entgehenden Arbeitsverdienst von zunächst annäbernd 50 Millionen und dauernd 20 bis 25 Millionen jährlich, wobei nicht zu nberschen ist, daß noch überdies durch den Druck der frei werdenden Arbeitskräfte die Löhne der bleibendeii erheblich finfen werden.
Es ist anzunehmen, daß auch die übrigen Zweige der Tabak- Industrie durch eine Mehrbelastung des Tabaks einen Rückgang des Konsums erleiden werden. Tiefer Rückgang würde znfammen mit der Abnahme der Cigarrenfabiikation dauernd aus ea. 20 pCt. des jetzt verarbeiteten Rohtabaks in der Höhe von 1,500,000 Ctrn. des ungefähren Durchschnitts der letzten fünf Jahre, also auf einen Minderverbrauch von annähernd300,000Ctrn. im ungefähren Werthe von 18 Millionen Mark zn bemeffe» fein, welcher Ausfall den Tabakhandel und Tabakbau schwer schädigen wird.
Zn alledeiu ist noch zu erwähnen, daß die oben geschilderten Folgen enter Mehrbelastung des Tabaks neben ben zahlreichen, in beu HulsSgewerbeu thätiaen Unternehmern und Arbeitskräften, auch die Hunderttansende mit Tabakfabrikaten im Detail Handeltreibenden empfindlich treffen und theilweifc geradezu deren Existenz untergraben würde». ____
Politische Tages-Rundschau.
— Der auch von uns erwähnte Aufsatz „Orts- Polizei und Maximalarbeitstag" in den „Blättern für soziale Praxis" hat in,der Presse den Anlaß zu einer Erörterung über die Kompetenz der Polizeibehörden auf Grund der Arbeiterschutz-Gesetzgebung gegeben. Man schreibt uns hierzu:
Es ist zweifellos, daß diese Behörden durch die Gewerbe- ordniiugsnovelle vom 1. Juni 1891 bedeutsame Befugnisse erhalten
I hoben, von denen sie bis jetzt einen geringen Gebrauch machen. Das Recht, die Arbeitsbauer in ben Gewerbebetrieben zu regeln, steht den Ortspolizeibehörben aber nur in geringem Umfange, nämlich lediglich in Bezug auf die Beschäftigung von Arbeitern unter 18 Jahren zn. Hier kann die Polizeibehörde ans Grund des Z120o der Gew« beordunngbei der Regelung des Betriebs diejenigen besonderen Rücksichten auf Gesiindheit fordern, bezw. anordnen, welche durch das Älter dieser Arbeiter geboten sind. Es ist damit namentlich eine Handhabe geboten, einer übermäßig laugen Arbeitsbauer für solche jugendliche Arbeiter entgegenzutrebn, welchen der Schutz der §§ 135 ff. nicht zn Gute kommt, d. h. vor Allem für die Lehrlinge im Handwerk, unb man kann nur wünsche», daß die Behörden auf diesem Gebiete mehr und mehr mit einer zweckmäßigen Regulirmtg der Arbeitszeit Vorgehen. Daß aber die Ortspolizeibehvrdcn auch das Recht hätten, unter Berufung auf die Geftindheit- schädlichkeit einer zn laugen Arbeitszeit einen Maximal- arbeitstag auch für erwachsene Arbeiter vorzuschreiben, wie in einzelne» Blattern dieser Tage behauptet worden ist, kann nur als ein vollkommener Jrrthum bezeichnet werden. Mau beruft sich dafür ans die Vorschrift des § 120 a, nach welcher die Gewerbeunternehmer verpflichtet fi'tb, „beu Betrieb so zu regeln, baß bic Arbeiter gegen Gefahren für L.beu unb Gesundheit so weit geschützt sind, tvie es die Natur des Betriebes gestattet", sowie auf die nach 8 120 <1 beu Polizeibehörde» beigelegte Besnguiß, „im Wege der Verfügung für einzelne Anlagen die Ausführung derjenigen Maßnahmen anzuordnen, welche zur Durchführung der in §§ 120 a bis 120 c enthaltenen Grundsätze erforderlich und nach der Beschaffeu- I)cit der Anlage ausführbar «scheine»". Die erwähnte, in Absatz 1 des § 120 a enthaltene Bestimmung findet indeß ihre nähere Erläuterung in Absatz 4 desselben Paragraphen, welcher lautet: „Endlich find diejenigen Vorschriften über die Ordnung des Betriebes unb das Verhalten der Arbeiter zu erlassen, welche zur Sicherung eines gefahrlosen Betriebes erforderlich sind." Wie der Wortlaut dieses Absatzes, so ergeben auch alle par- lamentanschen Verhandlungen über § 120 a, daß in
demselben an eine Regelung der Arbeit? dauer garnicht gedacht ist. Ganz unwiderleglich erhellt das aber ans § 120 e. Nach Absatz 1 desselben kann der Bnndesrath Vorschriften darüber «lassen, welche» Anforderungen in bestimmten Arten von Anlagen zur Durchführung der in beu §8 120a bis 120c enthaltenen Grunbsätze zu genügen ist, unb nach Absatz 2 können solche Vorschriften, in Ermangelung eines Bundesrathsbeschlusses, auch durch Anordnimg der Landescentralbehörden oder der zum Erlaß von Polizei- Verordnungen berechtigten Behörden erlaffen werden. Dagegen er- theilt Absatz 3 die Ermächtigung, für einzelne Gewerbe die Dauer der zulässigen täglichen Arbeitszeit vorzufchreibe», dem Bnndesrath allein, unb die „Motive" begründen das damit, „weil es bedenklich «scheint, eine so tief einschneidende Maßregel in die Hände der im Absätze 2 bezeichneten Behörden zu legen". Danach liegt wohl auf der Hand, daß nicht eine Ortspolizeibehörde das Recht zur Anordnung eines Maximalarbeitstages haben kann, nachdem dasselbe sogar den Landesregierungen ausdrücklich vorenthalten ist.
— Aus ben aufständischen Gebieten Süd» Amerikas liegen neuere Nachrichten von besonderer Be- dcnlung vor. Nach einer Meldung des Bureau Neuler aus Buenos Aires von gestern ist Peixoto im Besitze der telegraphischen Verbindungen. Tas Geschwader bombardirt« Hamboa und bemächtigte sich des Kaiioitcubootes Alagoa. Die Bureaus der Kabelgesellschaft sind verlassen. Die Kanonade der Forts war erfolglos. Der Panzer „Bahia", der sich nach Paraguah begeben halte, erhielt Ordre, nach Montevideo zurückzukehren. Das Kanoneitboot Tiradentes warf vor Montevideo Anker, den Angriff des Transportschiffes Jtaova erwartend, welches sich in den Händen der Aufständischen befindet. — Staatssekretär Gresham in Washington erhielt ein Telegramm ans Rio de Janeiro, wonach die aufständischen Schiffe die Forts am Eingang der Bai bombardirten. Auch das Arsenal und Stadt- eentrnm tvnrde bombardirt; eine Frau wurde getobter. Alle Haudelsdepeschen finb neuerdings verboten. Sämmtiiche ausländischen Schiffe wurden angewiesen, sich außerhalb der Schußlinie der aufständischen Schiffe zu halten. Das größte Fort im Hafen hat sich für die Insurgenten erklärt. Stimmte liche Geschäfte stocken. Beunruhigende Gerüchte laufen um.
Das Kaiserpaar i« Stuttgart.
Lauterburg, 14. Sept. Der Kaiser ist heute Früh kurz nach 5". Uhr, die übrigen Fürstlichkeiten sind um 6 Uhr hier eingetroffen. Gegen 8 Uhr sand ein Gefecht westlich von Mother» statt, um 10 Uhr waren bie Manöver beendet. Bei ben Scblutz- manöver» führte der Kaiser bas elfäffifche Armeecorps. Dieses warf bas badische Corps an den Rhein. Ein großartiges Feuer- «fecht fand statt. Beide Corps kehrte» Nachmittags auf ben Eisenbahnen in ihre Garnisonen zurück. Der Kaiser fuhr nach ßouterbnrg zurück, wo er toicberum enthusiastisch begrüßt wurde, und traf um 12 Uhr 20 Miu. am Bahnhof ein, wo später auch der Großherzog von Bade», der Prinz von Neapel und Prinz Albrecht von Preuße» erschienen. Der erste Sonderzug mit dem Prinzen Ludwig von Bayern und andere» Füstlichkeite» suhr um 1 Uhr 20 Min. nach Stuttgart ab, ein anderer nach Karlsruhe. Ter Kaiser ist mittels Sonderzuges am 2 Uhr 15 Min. nach Stuttgart abgereift. Bei der Abfahrt brach die auf dem Bahnsteig versammelte 'Dienge wiederholt in stürmische Hochrufe aus.
Stuttgart, 14. Sept. Der Kaiser ist um 6 Uhr hier ein» getroffen. Das zahlreich ucrfammelte Publikum begrüßte ibn lebhaft, die Stadt ist festlich geschmückt. Die Ankunft des Kaiser« sowie der übrigen Fürstlichkeiten vollzog sich programmgemäß. Stuttgart hatte bereits Vormittags festliches Gewand angelegt; öffentliche unb zahlreiche private Gebäude habe» geflaggt, die Läden weisen mamtigfad) geschmackvolle Festdekoratione» auf. Die Kaiserin trat 10 Minuten vor dein Kaiser ein unb wartete besten Ankunft ab. Da« roürttembergifdje Königspaar begrüßte bas Kaiferpaar auf das Wärmste. Der Kaiser und der König schritten die Ehrencompagnie ab, hierauf erfolgte die Fahrt nach dem Resideuz-
Iedem das Seine.
Von geschätzter Seite wird uns geschrieben: In No. 426 - des „Wiesbadener Tagblatt" ist unter vorstehender lieber» schuft ein Artikel aus der „Kaufmännischeit Reform" wieder- ä gegeben, auf den noch einmal zurückgegriffe» zn werden ver- ? dient. Die Redaktion des „Tagblatt" giebt schon die bc- xs treffenden Ausführungen mit der nöthigen Referve in Bezug auf die Form wieder, aber auch inhaltlich dürfte Manches - von dem Gesagten auznfechten sein. Schreiber dieser Zeilen ist weit davon entfernt, den Konsnnivereinen das Wort zu I reden, doch hält er es für ein großes Unrecht gegen Alle, die an einem derartigen Unternehmen betheiligt sind, wenn J es in No. 426 heißt: „Der Kampf, den die sogenannten | Konsumvereine einzelner Berufsstände gegen denKanfmanns- stand kämpfen, ist kein ehrlicher." Zur Belenchtung dieser verletzenden Bchauptnug wolle man sich doch einmal die s Frage vorlegen, wie die Konsumvereine meist entstanden : sind. Unverhtiltnißmäßig hohe Preise einzelner Gebrauchs- gegenstande ließen es den Konsumenten zur Gewißheit werden, daß es in der Weise nicht weiter gehen könne, wenn sie sich nicht selbst über Wasser halten wollten. Man : sah sich nach billigeren Bezugsquellen um und besorgte das Geschäft des VertheilenS selbst. Damit vollzog sich ein Akt von Selbsthülfe, der jedenfalls „ehrlicher" war als die starken Preistreibereien auf gegnerischer Seite. Wer hätte wohl noch nichts gehört von einer Ringbildung im Kohlen-, Frucht-, Brod- und Fleischhandel? Die Sprengung solcher Ringe ist das Verdienst der Konsumvereine, und zu diesen Erfolgen muß ihnen selbst bet unbefangene KaufmannMück ; wünschen. Gerade Glieder des Kausmannsftandes durften i ' vielfach die direkte Veranlassung dazu gcgcbfcit haben;!, daß : mehrere Konsumenten zusammeugingen, um diesen odexfenen Artikel bedeutend unter den oMüblicheu Preisen zn beziehen. Sie kannten eben Waare und Handel unb wollten sicff nicht ; ferner so augenscheinlich übervortheilcn lassen. Man sieht - hieraus, daß es also nicht allein Offiziere, Beamten, Lehrer, E Geistliche, Aerzte finb, welche von ber Einrichtung ber Konsum- | vereine Gebrauch gemacht haben, fonbern anch „probnktire unb bistributive" Stände, soweit sie gleichzeitig „konsumtiv"
sich aus Uebermuth nach billigeren Bezugsquellen Man versuche es nur einmal, mit dem Einkommen
menten umsehe.
waren.
Die Sache hat aber noch eine andere Seite. Der Kaufmannsstand hat anch seine Beamten, bie er beschäftigt, bie von ihm besolbet werben unb von ihm abhängig sind. Nun liegt bie Frage nahe, ob diese Leute stets so nach dem schönen Grundsatz: „Jedem das Seine" behandelt wurden, daß sie sich der oben erwähnten Mittel ber Selbsthülfe entschlagen konnten. Vielfach treten da Enthüllungen über bie Gchaltsverhtiltnisse in bie Oeffentlichkeit, bic daS Gegcit- theil beweisen. Der Hunger aber ihut weh unb veranlaßt zur Thätigkeit, wie in dem Artikel ber „Reform" nachgewiesen ist. Ferner kommt es häufig vor, baß zu ber Gemeindeverwaltung, welche bie Gehälter ber Gcmeinde- beamten festsetzt, auch Glieder bes Kauftuannsstaubes gehören. Auf biese setzen nicht selten bie Beamten bie größte Hoffnung auf ein kraftvolles Eintreten für ihre Sache. Sehen sie sich in ihren Hoffnungen bitter enttäuscht, so kann man cs ihnen auch nicht verübeln, wenn sie „Zucker unb Kaffee, Leinwand oder Kohlenschauselit" daher beziehen, wo sie nach ihrer Meinung am preiswürdigsten bedient werden. Man glaube ja nicht, daß bie Masse der Kousu-
V kleiner oder mittlerer, ja vieler höherer Beamten, seine : Jahresausgaben zu begleichen, und man wird anch t als Kaufmann anders denken als der Verfasser genannten ■ Artikels. „Noth macht erfinderisch" und „Jeder ist sich ? selbst der nächste" sind ebenso alte Wahrheiten als „Jedem das Seine", unb kaum bürste es in irgenb einem Staube z,,vfinen Menschen geben, ber über ber Befolgung bes letzteren | \" Satzes bie vorhergehenben vergißt.
Ans dem Gesagten dürfte hervorgehen, baß ber Kaitf- i maunsstaub selbst die wirksamsten Mittel in der Hand hat, j r die Konkurrenz der Konsumvereine erfolgreich zu bekämpfen. - Das Vorbild ans Dänemark ist nicht gemeint, sonder» nur | die strenge Befolgung des Wortes: „Jedem das Seine!" [ Für gutes Geld gute Waare bei mäßigem Ge- - schäftsvortheil! Dieser Grundsatz dürste, wenn er stets befolgt würde, die nicht „ehrliche" Konkurrenz nachhaltig beseitigen. Es giebt ganze Geschäftszweige, welche auf diesem Gebiet nicht zu klagen haben, und dieser Fall wird bei einem so leistungsfähigen unb gelegenen Kanfmannsstanbe, wie wir ihn z. B. in Wiesbaben haben, auch niemals eintreten. Wo er aber eingeireten ist, wird man immer gut thun, feiner Ursache nachzuforschen und bann das liebel an ber Wurzel zu fassen.
Die Form übrigens, in der bie angezogenen Ausfirh- I rungen gegeben sind, bürgt am besten dafür, daß die An-
