Abend-Ausgabe^
N-. 182.
Mittmoch, den 19. April
1893.
Polttlsche Tages-Rundschau
erklärt wurde und aus den Anszählungsanlrägen der letzten Tage hervorging, bn§ Zustandekommen des Wuchergesetzes hintertreiben. Daß sich die äußerste Linke tiefeingrcifende und manches Bedenkliche bietende Gesetze nicht bau einem thaisächlich beschlußunfähigen Reichstag ausdrängen lasten will, ist ihr Recht. Aufs Schärfste zu tadeln aber ist die absichtliche Herbeiführung der Beschluß- nnfähigkcit. Diese Taktik würde, wenn sie stets von den Mi- noritätsvarteieu ausgeübt würde, einen geordneten Gang der parlamentarischen Geschäfte vollkommen unmöglich machen.
Preußischer Kaudlag.
O Kevlin, 18. April. Abgeordnetenhaus.
— Die Angaben und Muthmaßungen über die Aussichten der Militärvorlage gehen auch heute wirr und widerspruchsvoll -durcheinander. In Centrumskreisen wird entschieden in Abrede gestellt, das; die Verständigungsversuche noch irgend welche Aussicht auf Erfolg bieten. Anderseits werden wieder weit günstigere Nachrichten in den parlamentarischen Kreisen umhergetragen. Es wird behauptet, der rechte Centrumsflügel sei geneigt, die ganzen Neuforderungen für Infanterie und eine geringe Verstärkung der Artillerie, wenigstens in staffclweiser Bewilligung, zuzugestehen; es werden sogar schon bestimmte „Belohnungen" für diese Leistung namhaft gemacht. Vertreter der Regierung sollen sich noch immer hoffnungsvoll über die Aussichten äußern. Gegenüber der Neigung des rechten Centrumsflügels zu einer Verständigung wird dann wieder von heftigem Widerspruch der Demokraten und namentlich der Süddeutschen in der Partei berichtet, welcher ein längeres Fortbestehen des Verbandes ikaum mehr möglich erscheinen ließe. Es ist nicht möglich, diese sich kreuzenden Angaben auf ihre GlaubwüMgkeit und Bewahrheitung hin zu prüfen. Man kann sie in der Tageschronik nur verzeichnen.
— Zum Verständnis der belgischen Unruhen, die inzwischen einen stark sozialistisch-revolutionären Charakter angenommen haben, dürfte es zweckmäßig sein, noch einmal auf die Stimmrcchtsfrage zurückzukommen, welche zu der Bewegung den Anstoß gab. Die Verehrung und Hochachtung für ihre Verfassung ist bei den Belgiern schon längst zu einer Art Fetischismus geworden. Die beiden einander dort seit Herstellung des Königthums am Ruder sich ablösenden Parteien, Katholiken und Liberale, überwachten sich gegenseitig argwöhnisch in schärfster Weise. Jede wollte an der andern eine Verletzung oder Mißachtung der Verfassung entdecken, um sie für solches Verbrechen bestrafen und stürzen zu können. Dadurch klammerten sie sich an den Buchstaben, während natürlich der Geist, der Grundgedanke, Nebensache wurde. Die belgische Verfassung ist deshalb stehen geblieben, die soziale, wirthschaftliche und politische Entwickelung aber ist über sie hinausgewachsen. Durch den Parteihader ist die Verfassung, namentlich was das Wahlgesetz anbetrifft, eher noch verschlechtert worden. Das Wahlrecht gehört Denen, die 42 Francs direkte Steuern zahlen. Danach hätte sich die Zahl der Wähler mit der Zunahme der Bevölkerung heben
Unredliche Konkurrenz.
L lieber dieses Thema hielt Herr Rechtsanwalt Dr. Helm in der .„" ^alvcrsamnlliing des Vereins .Kredit-Reform" zu Heidelberg los''-Vortrag, über welchen in der Verbands-Zeitung des Vereins »«redit-Reform" ein längerer Bericht vorliegt. Nach einer allge- Erörterung der geschichtlichen Gründe, welche der Rechts- Dns . 119 auf kommerziellem und industriellem Gebiete in Deutsch- i*; 'ntgefleHfiflnbcn, wurde die juristische Behandlung der unehr- j,„., Konkurrenz in Frankreich, England, Nordamerika und Italien erörtert. Sämmtliche Kulturvölker find uns in der jUtwit Bekämpfung der unlautern, auf Täuschung berubcirdeii 7>wastsnianiplllatioiien weit voraus. Schon im Jahre 1874 hat ber Zeitschrift für Handelsrecht aus die großen tnß?c leauzöstschen Rechtsprechung aufmerksam gemacht. »8 SJÜ:. Pr' <A°bler hat im Jahre 1884 in seinem Buche über älteP. • v? Markenschutzes den Standpunkt der deutschen Juris- k»enz m dieser Frage für höchst beklagenswert!) erklärt. Neuer- ZL l)aben zwei Anwälte in Berlin und in Köln in befändern ihJp** energisch gesetzliche Abhülfe gegen die unehrliche Kon- ipbs. verlangt. Herr Dr. Helm theilte eine große Anzahl aus- a0L?ttr Urmetle mit, welche auf den vorgeschrittenen Stand der ßoe»? ReHtsVi-echnnaen schließen ließen. Em Vergleich der französischen mit der jetzigen deutschen Rechtsprechung bezüg
Das Abgeordueteuhans setzte heute die zweite Berathnng des Ergä 11 zu 11 gsstcuer-Gcsetzes fort. Eine Reihe von Para- graphcir lunrbe ohne wesentliche Debatte ohne oder mit ganz geringfügigen Aenderungen nach den Kommissions-Anträgen angenommen. . Erst bei § 15, welcher die über den Werth von Lebens- reutenversicherungen auszustelleuden Schätzungsgrundsätze enthält, erhob sich eine längere Debatte. — Abg. Meyer (freis.) beantragte Ablehnung dieser, namenllich gegenüber den geistigen Arbeitern drückenden Bestimmung ober wenigstens Freilassung ber Policen bis zu 16,000 Mark. Der Antrag wurde von Rednern verschiedener Parteien befürwortet, von den Negierungsvertretern lebhaft bekämpft und schließlich abgelehut. Die §§ 17 und 18 enthalten die Bestimmungen über die Besteuerungsgrenze und die Besteuerungs- sätze. Es waren hierzu verschiedene Anträge auf Abänderung der Steuergrenze und des Tarifs gestellt. Nach längeren Erörterungen wurde aber auch hier die Vorlage unverändert angenommen und bann die Berathnng auf morgen vertagt.
Herrenhaus.
Heute hat das Herrenhaus seine Arbeiten nach längerer Unterbrechung wieder ausgenommen und eine Anzahl kleiner Vorlagen und Petitionen erledigt. Eine ber ersten Handlungen des Herrenhauses wird nunmehr die Veschlußfassuiig über die WahlrechtS- reform sein müssen. Gestern bereits ist die Kommission des Herrenhauses in die Berathnng über dieses Gesetz eiugetreten. In der Generaldebatte wurden die beiden den ultramontanen Parter- interessen dienenden Bestimmungen, die Nichtgnrechniiug der Ein- kommensteuer über den Betrag von 2000 Mk. hinaus und die Drittelung ber einzelnen Unkmhlbezirke in den Städten, lebhaft angefochten. Auch die bereits in ber Regierungsvorlage enthaltene Emtheilung ber Abtheilnugen nach 5, 4 und 3 Zwölfteln statt nach Dritteln wurde bemängelt. Anträge waren indessen noch nicht gestellt. Die Berathungeu sollen am Donnerstag fortgesetzt werden. Wir hören, daß alle Aussicht vorhanden ist, daß die Regierungsvorlage im Herrenhause wiederhergestellt, daß also insbesondere der 2Ö00 Mark-Paragraph beseitigt wird und daß dann das Abgeordnetenhaus die so verbesserte Vorlage durch eilte ans Konservativen, Freikonservativen und Nationalliberalen bestehende Mehrheit annimmt.
Drulschcr Reichstag.
C Kerlin, 18. April.
Der Reichstag trat heute in die zweite Berathnng des Gesetzes gegen den Verrath militärischer Geheimnisse ein. Rach § 1 desselben wird derjenige, ber vorsätzlich Schriften, Zeichnungen oder anbere Gegenstände, bereu Geheimhaltung im Interesse ber Laiidesverthcidigung erforderlich ist, oder Nachrichten solcher Art in den Besitz ober zur Kemiiniß eines Anderen gelangen läßt, wenn er weiß oder den Umstäuben nach annehmeii muß, daß dadurch die Sicherheit des deutschen Reichs gefährdet wird, mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft, neben welchem auf Geldstrafe bis zu 15,000 Mark erkannt werden kaum Die Kommission hat die Zulassung mildernder Umstäube hinzugefügt, in welchem Falle Festungsstrafe nicht unter sechs Monaten eintreten soll, neben welcher auf Geldstrafe bis zu 10,000 Maik erkannt werden kann. Seitens ber freisinnigen Abgeordneten v. Bar und Schrader lag ein Abänderungs-Antrag vor, welcher die militärischen Geheiin- niffe genauer zu bezeichnen suchte und für die Strafbarkeit ber Mittheilung derselben an Andere zur Voraussetzung hatte, daß der Thäter sich mittels Begehung einer strafbaren Handlung ober Anwendung besonderer List Kenuiuitz ober Besitz von den militärischen Geheimitissen verschafft habe. Gegen beit Paragraphen wurde van den sozialdemokratischeit Abgg. Stadthagen und Heine sehr lebhaft angekämpft, und auch die freisinnigen Abgg. v. Bar und Schrader hegten die Befürchtung, daß diekautschnkartigeFassung des Paragraphen die Rechtssicherheit im politischen Leben schwer gefährden und eine freimütige Erörterung militärischer Angelegenheiten fast unmöglich machen würde. — Abg. Gröber (Zentrum) dagegen fand diese Befürchtungen sehr übertrieben, beantragte aber zur Beschwichtigung derselben die Worte „ober Nachrichten solcher Art" sowie „oder ben Umstänbeu nach annehmen muß" zu streichen. Für bie Fassung ber Vorlage traten ber Staatssekretär H a nauer unb ber Berichterstatter Abg. Sch neid er ein. Bei der Abstimmung wurde der Abänderungs-Antrag v. Bar- Schrader abgelehut, ber Antrag Gröber dagegen angenommen und ebenso der so gestaltete § 1 in namentlicher Abstimmung mit 153 gegen 57 Stimmen. Mit Ja stimmten geschloffen die konservativen Parteien, das Centrum und bieJRationaBiberaleu, mit Nein geschlossen die Freisiuiiigen und die Sozialdemokraten. Die folgenden Paragraphen der Vorlage wurden mit den aus ber Annahme des Antrags Gröber zu 8 1 sich .ergebenden Abänderungen säst ohne jede Debatte angenommen. Bei bem Schlußparagraphen ereiferte sich der sozialistische Abg. Stadthagen aufs Höchste über die Bestimmung: „Die Militärgerichtsbarkeit wird hierdurch nicht berührt". Die Bestimmung wurde indeß mit großer Mehrheit aufrechterhalten. Es wurde alsdann eine namentliche Ab- ftimmung über den § 302e des Wuchergesetzes (Sachwucher) vorgenommen. Die Abstimmung ergab aber, da Freisinnige unb Sozialdemokraten sich in großer Zahl entfernt hatten, die Anwesenheit von nur 167 Mitgliedern, das Haus war also wieder nicht beschlußfähig. Es hatten 142 für und 24 gegen ben § 302e gestimmt. Morgen 1 Uhr: Schwerinstag, und zwar die juristischen Anträge der Abgg. Rintelen, Munke! und Spahn.
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lieber das Verlassen des Saales Seitens der Linken schreibt man uns: Im Reichstag ereignete sich heute ein sehr bemerkenswertster Vorgang. Es sanden zwei namentliche Abti m m u 11 g e n statt. Bei der ersten, über § 1 des Spionaaegesetzes, waren 210 Mitglieder anwesend, das Haus also beschlußfähig, bei der gleich daraus vorgenommenen anderen Abstimmung über den Sachwucher im Wuchergesetz nur 167 Mitglieder, also bedeutende Befchlußunsähigkeit. Es hatten sich nämlich in ber offenkundigen Absicht, bas Haus beschlußunfähig zu machen, etwa 40 Abgeordnete entfernt. Die Abstimmung ergab eine überwältigende Mehrheit (142 gegen 24) für die Bestinnuung gegen den Sachwucher. Die beiden genannten Parteien aber wollten, wie aus ihrer Mitte offen ,
Produktion nnd Bevölkerung der Erde.
Die Studien der Gelehrten und Statistiker aller Kulturvölker haben die erfreuliche Dhatsache ergeben, daß das Zu- iiehmen der Kultur und die damit verbundene Besserung der hygieiuischen Verhältnisse sowie die Fortschritte der medizinischen Wissenschaft einerseits die mittlere Lebensdauer der Menschen erhöht, anderseits eine merkliche Abnahme der Sterblichkeit herbeigeführt haben. Diese Umstände aber haben ihrerseits wieder eine stetige Erhöhung der allgemeinen Bevölkerungsziffer zur Folge gehabt. Auf Grund eingehender Erhebungen wird berechnet, daß die Bevölkerung der Erde, welche sich im Jahre 1810 auf 682 Millionen belief, im Jahre 1845 auf 1009 Millionen, im Jahre 1874 nu: 1391 Millionen und im Jahre 1886 auf 1484 Millionen gestiegen ist, was einer Vermehrung der Bevölkerung in der Periode 1810—1886, d. i. im Laufe von 76 Jahren, um 800 Millionen glcichkommt. Diese Zunahme hat selbstverständlich auch eine ganz kolossale Erhöhung des Bedarfs an Nahrungsmitteln herbeigeführt, nnd indem die Erdproduktion in der Lage war, diesem erhöhten Bedarf in vollständig genügender Weise zu entsprechen, hat sie den Beweis geliefert, daß die Behauptungen Jener, welche den Satz aufstellten, daß die Produktion der Erde in unseren Tagen eine empfindliche Abnahme erfahren habe, absolut nicht richtig ist. Die Erdproduktion hat vielmehr in gewaltigem Maße zugenominen, wenn sie in der Lage war, den Ansprüchen einer um 800 Millionen Seelen gesteigerten Gc- sammtbevölkerung zu genügen. Ein interessantes Bild von dieser Produktionszunahme kann man sich an der Hand jener Daten bilden, welche ein französischer Statistiker in dieser Beziehung für Frankreich gemacht hat. Nach den Angaben dieses Gelehrten hat in dem bezeichneten Lande die Produktion an Kvrn oder Brod in 50 Jahrm um 63°/o zugenommen; die Kartoffeln lieferten dortselbst im Jahre 1840 eßte Ernte bon 96 Millionen Hektoliter, während diese Ernte im Jahre 1883 135 Millionen Hektoliter betrug, somit um 39 Millionen Hektoliter gestiegen war. Ebenso weisen Gemüse unb Früchte eine stetig zunehmende Produktion auf; bie diesfälligen Erhebungen int Jahre 1873 ergaben eine mittlere Ernte an frischen Gemüsen von 500'Millionen Francs. Das Gewicht sowie die Qualität des Rindviehs haben gleichfalls in ausehnlicherWeisezugenommeit, wie nicht minder dessen Anzahl seit Beginn unseres Jahrhunderts; der Verbrauch an Fleisch stellte sich in Frankreich per Kopf m Jahre 1812 auf 17, im Jahre 1830 auf 21, im Jahre 1840 auf 22, im Jahre 1852 auf 23, im ^ahre 1862 auf 25, im Jahre 1872 auf 26'/- und im ^ahre 1892 auf mehr als 28 Kilogramm. Nach den Berechnungen der Ackerbauverwaltung hatte der Fleischverbrauch per Kopf innerhalb der letzten 21 Jahre sich sogar um 10 Kilogramm, d. i. um 4O°/o, erhöht, was die obigen, auf den Ergebnissen laudwirthschaftlicher Enqueten beruhenden Zahlen noch übertreffen würde. Gleich der Fleisch- rvnsumtion hat auch der Weinkonsum in Frankreich von
~ 1860 erheblich zugenommen; es ist der Letztere beinahe auf das Doppelte in dieser Periode gestiegen, während seit 1860, insbesondere aber seit 1881 fast stationär ge- dsteben ist, was wohl hauptsächlich dem auch in Frankreich JWnter mehr überhaudnehmenden Konsum von Apfelwein, Siet und Spirituosen zugeschrieben werden muß.
So wie in Frankreich verhält es sich im Allgemeinen M in den anderen Kulturländern, wenn auch in einzelnen ^taaieit der Zuwachs des Verbrauchs an Nahrungsmitteln gleich raschen Schritt gehalten haben mag wie in Frankreich, wo das rasche und kräftige Anwachsen des Nattonalwohlstaudes auch eine rasche Steigung der finan- ilellen Konsumtionskraft herbeigeführt hat.
lich ber Behandlung ber concurrenco deloyale fiel zu Iluguusteu ber Letztem aus. Eine Reihe von deutscheu Gerichtcu berjcnigcii Landestheile, in welchen französisches Recht gilt, hat zwar an ber Hand bes Artikels 1382 des Civilgesetzlmchs auf Klagen ber geschädigten Gewerbetreibenden Urtheile im Sinne und Geiste der sran- zösifcheuRechtsprechung erlassen,iusbesouberehat auch dasLandgericht Mannheim in seiner Kammer für Handelssachen in mehreren Urtheilcn sich in jenen, Sinne ausgesprochen; allein in denjenigen Theilen von Deutschland, in welchen französisches Recht nicht gilt, ist bas Gc- fchäftrleben größtenthells ber unehrlichen Konkurrenz in ihren verschiedensten Formen ausgesetzt. Eine größere Anzahl von reichsgerichtlichen Urtheilen wurde besprochen, ans welchen hervorging, daß die deutschen Gerichte nach der jetzigen Lage der Gesetzgebung nicht im Stande sind, überall der Verletzung von Treu und Glauben int Geschäftsverkehr eiitgegenziitreten. Tie Gleichgültigkeit gegen den Verrat!) von Geschäfts- und Fabrik-Geheimnissen von Seiten ber Gesetzgebung muß anshören: bas französische Strafgesetz bestraft diesen Verrath mit Eesäugniß bis zn fünf Jahren; in Deutschland verpflichtet dasselbe nicht einmal überall zum Schadenersatz. Die Resolution des deutschen Juristeutages bezüglich ber Bestrafung des Verrätst» von Geschäfts-Geheimnissen muß verwirklicht werden. Als ein erfreulicher Fortschritt wurde der dem Bnudesrath vorliegende Gefetz-Entwiirf zum Schutze der Wacirenbezeichnnngen hervorgehoben; die Verbesserungen, welche das Markenschutzgesetz vom Jahre 1874 hierdurch erfahren wirb, sind ganz bedeutend'. Die bem Entwurf beigegebene Denkschrift, durch welche der Begriff der unehrlichen Konkurrenz, des unlautern Wettbewerbs in unser Reichs- Recht-system zum ersten Mal Angeführt wird, läßt hoffen, daß die Bundesregierungen auf dem eiugeschlaacueii Wege weiter vorwärts gehen werden. Die Bedeutung ber Spezial-Bestimmungen gegen bie unehrliche Konkurrenz im Hanbelsgesetzbuch, in beit Gesetzen bezüglich Nachbildung von Mustern und Modellen, im Markenschutz- unb Patentgesetz würbe nicht verkannt, dagegen die Nothwendigkeit einer allgemeinen Bestimmung im zukünftigen deutscheu Bürgerlichen Gesetzbuch als eine zwingende bezeichnet. Es winde empfohlen, bas geeignete Material zu sammeln, in Denkschriften niebcrzulegen und Letztere ben gesetzgebenden Faktoren vorzulcgcn. Die Gesetzgeber sind nicht im Stande, selbst alle Fragen des praktischen SebcnS zu studiren, bie Interessenten müssen ihre Erfahkstngen in ihrem eigenen Vorthcile den Gesetzgebern zur Veirfügnng stellen, welche dieselben gern Verwertheu, wie die Begründung zu den beiden Gesetz-Entwürfen über Abzahlungsgeschäste^uid Wucher beweist.
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