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Abend-Ausgabe

Witsbadkmr (Idnlilatt

41. Jahrgang.

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Verlag: Langgasse 27.

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K-. 134.

Montag) den 20. Marz

1893.

Kohnzahlnrrgen für minderjährige Arbeiter. K Es ist in der letzten Zeit wiederholt öffentlich die Frage aufgeworfen und erwogen worden, ob und inwieweit es sich empfiehlt, von der neuen Bestimmung in § 119 a Abs. 2 Ziff. 2 der Gew.-Ordn. Gebrauch zu machen und die un­mittelbare Auszahlung des Lohnes mi die minderjährigen gewerblichen Arbeiter zu beschränken. Süddeutsche und wie jetzt verlautet auch norddeutsche Gemeinden haben entsprechende statutarische Vorschriften erlassen. Ander­wärts, so z. B. von der Handelskammer in Saarbrücken, find dieselben widerrathen worden. Wie wir vernehmen, ist auch für den Bezirksverband Glauchau in Sachsen zu dem it. A. die industriercichen Städte Glauchau, Meerane, Hohenstein, Ernstthal, Lichtenstein gehören ein Statut aufgestellt worden, das folgende Bestimmungen enthält:

1. Der von gewerblichen Arbeitern unter 18 Jahren verdiente Lohn ist an die Eltern oder Vormünder und nur mit deren schriftlicher Zustimmung oder nach deren Be­scheinigung über den Empfang der letzten Lohnzahlung un­mittelbar an die Minderjährigen zu zahlen, dafern die Arbeitsstätte am Wohnorte der Eltern oder Vormünder oder in einem Umkreise von 5 Kilometer von diesem Wohn­orte gelegen ist.

2. Die Gemeindebehörden sind ermächtigt, auf Antrag des Minderjährigen in dazu geeigneten einzelnen Fällen und zwar insbesondere dann, wenn eine mißbräuchliche Verwendung oder ungerechtfertigte Zurückhaltung des em­pfangenen Lohnes Seitens der Eltern oder Vormünder nachgewieseu werden sollte, die Anwendung dieser Bestimmung auszuschließen.

.3. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift uuter 1 find nach § 148 Absatz 1 Ziffer 13 der Reichsgewerbeordunng in der Faffung des Reichsgesetzes vom 1. Juni 1891, Ar­tikel 6 unter 7 mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. und im Falle des llnvermögens mit Haft bis zu 4 Wochen bedroht.

4. Die erforderlichenAusführungs- undUeberwach..ugs- Maßregeln werden von den Gemeindebehörden getroffen, denen auch iu den Grenzen ihrer sonstigen Zuständigkeit der Erlaß von Strafverfügungen wegen Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift unter 1 zusteht.

Dieses, von der Königlichen Kreishaupimannschaft Zwickau genehmigte Statut besteht seit dem 1. April 1892 in Kraft. Bei Erlaß desselben war die Erwägung ausschlaggebend, daß das privatrechtiich geltende und im Interesse des Fami­lienzusammenhanges sowie der elterlichen Autorität noth- wcndige Verfügungsrecht der Eltern über den Arbeitsverdienst der Hauskindcr bei unmittelbarer Lohnzahlung an die Letz­teren vereitelt werde. Da in unserem Arbeiterstande die Eltern vielfach einen Antheil an dem Verdienste ihrer Heran­wachsenden Kinder zu ihrem eignen und ihrer jüngeren Kinder Lebensunterhalt in Anspruch nehmen muffen, sind sie bei unmittelbarer Lohnzahlung auf den guten Willen der Ersteren in einer Weise angewiesen, die das natürliche Ver- hältniß von Eltern und Kindern saft umkehrt. So war es u. A. vorgekommcn, daß ein junges Fabrikmädchen von seiner Mutter die Duldung einer unpassenden Liebschaft einfach durch dieDrohung erzwungen hatte, daß sie anderen­falls die Mutter verlassen und ihr dadurch das Kostgeld ent­ziehen würde.

Anderseits war man doch bedenklich, die nach der Ge­werbeordnung zulässige Maßregel in ihrem vollen Umfange anzuwenden. Zunächst entschied man sich dafür, die Be­schränkung nicht bis zur Mündigkeit, sondern nur bis zum 18. Lebensjahre auszudehnen, da unsere jungen Arbeiter mit diesem Alter nach Lage der Dinge eine Selbständigkeit erlangen, die eine solche Fessel nicht mehr verträgt, ohne daß dieselbe auch auf Fleiß und Thatkraft lähmend zurück- wirkcn würde. Ferner erschien es unihunlich, die Lohn­zahlung an die Eltern oder Vormünder auch dann noch vor- zuschreibeu, wen» thatsüchlich bereits eine vollständige Los­lösung des Arbeiters von seiner Familie und Heimath er­folgt ist. Bei jungen Burschen, die ohne die Ihrigen viel­leicht von Schlesien, Bayern oder Böhmen zur Arbeit hier­hergekommen sind, würde die Beobachtung der erlassenen Bestimmungen nicht bloß Umständlichkeiten für alle Theile Hervorrufen, sondern auch ihren eigentlichen Zweck verfehlen. Deshalb wurde die Voraussetzung hinzugeftigt, daß diese Bestimmungen nur dann gelten, wenn die Arbeitsstätte am Wohnorte der Eltern oder Vormünder oder in einem Um­kreise von 5 km von diesem Wohnorte gelegen, ein Familien- zusammenhaug also wenigstens noch möglich ist. Endlich wußte auch damit gerechnet werden, daß es gewissenlose Eltern giebt, die ihre arbeitenden Kinder ausbcllten, deren Lohn vertrinken oder sonst vergeuden oder ihnen die nöthigen Mittel zur Fortbildung und unschuldigen Erholung vorent­halten könnten. Für diese Fälle gilt die Vorschrift unter 2.

Soviel bekannt geworden ist, hat die Durchführung dieser Bestimmungen bis jetzt keine Schwierigkeiten verursacht. Allerdings haben die Eltern und Vormünder in den aller­meisten Fällen ihre schriftliche Erlaubniß zur unmittelbaren Auszahlung des Lohnes gegeben. Der Stadtrath zu Meerane hat sogar zu diesen! Zwecke einen in das Arbeits­buch einzuklebcnden Vordruck Herstellen und die Eltern schon bei Ausstellung des Buches wegen ihrer Zustimmung be­fragen lassen. Immerhin erblickt man allgemein den wesent­lichen Vortheil der neuen Bestimmungen schon allein darin, daß die Eltern und Vormünder, da sie die Zustimmung jederzeit zurückziehcn können, nunmehr den jungen Leuten gegenüber ein sehr wirksames Zuchtmittel in Händen haben.

Deutscher Reichstag»

G Berlin, 18. März.

Der Reichstag berleth heute in erster Lesuiig die Novelle zu bcm MilitärpensionSgesetze. Sämmtliche Redner begrüßten dieselbe als einen Fortschritt, wemigleich sie die Wünsche und Er­wartungen der Betheiligteu vielfach unerfüllt lasse. Unter den ein­zelnen Punkten, welche hcrvorqehobcn wurden, erstreckte sich die Debatte namentlich auf die Neuerung, daß künftig auch die pensionirlcn Osslziere ebenso wie die pcnsiouirtcn Reichs-und Staats­beamten bei Anstellung tut Komuiunaldienst eine Kürzung der Pension nicht mehr erleiden sollen, und daß beim Eintritt iu den Reichs- oder Staatsdienst in den Fällen, in welchen das vor der Peufioniruug bezogene pensionsfähige Tiensteiukomiucu nicht über 8000 Mk. jährlich betragen hat, die Kürzung der Pension nur inso­weit erfolgen soll, als das Civildiensteiukommen unter Hinzu­rechnung der Pension diese» Betrag übersteigt. Die Beseitigung der Pensionskürzuug beim Eintritt in den Kommunaldienst wurde allgemein mit Freuden begrüßt, aber verschiedene Redner, besonders die natioualliberalen Abgg. Preschel und Osauu, gaben zu.er­wägen, nicht auch bei Eintritt in den Reichs- imb Ä«atsdi«ust auf die Kürzung der Pension ganz zu vcrzichteu sei. Seitens der Regienmg wurden dagegen hauptsächlich finanzielle Bedenken erhoben. Abg. Gröber (Crutr.) regte die Frage einer Unterscheidung zwischen den wegen erlittener Dieustbeichädiauug und feen wegen anderer Grunde Pensivnirten an. Noch eine Reihe'anberer Ein?el- puukte wurde von den verschiedenen Rednern der Kommissiou, au welche die Vorlage verwiesen wurde, zur Prüfung empfohlen. Abg. Richter machte im Allgemeinen darauf aufmerksam, daß die für die Militärvorlage geforderten großen «Sunniten die Er­füllung der wichtigsten anderen Aufgaben verhinderten und auch der an sich berechtigten Besserstellung der Militärpensionäre ent= gegenständen, worauf jedoch Abg. Osauu hervorhob, daß die Mittel zur Bestreitung des durch die Novelle verursachten Mehr­aufwands fast ganz aus dem der französischen Kriegskostetieut- schädigmtg eutstammenden Jnvalidenfouds gedeckt tverdeu, beit Steuerzahler also gar nicht berühren. Abg. Lieber mann v. Sonnenberg warf dem Abg. Richter vor, iu unberechtigter Weise Wahlagitation zu treiben, worüber es zwischen diesen beiden Rednern zu einer weiteren Auseinandersetzung kam. Liebermann sagte it. A., er fehle nicht im Hause so oft, wie Herr Richter be­haupte; er sei meistens anwesend; parlamentarisch wirksamer aber werde er sich erst daun bethätigeu können, wenn er mit einer Fraktion wiederkomme. Herr Richter habe sich selbst gelobt. (Un­ruhe links.) Nun: chacun & soll mautais haut-goüt! (Vizepräsi­dent Graf Ballestrem verweist dem Redner diesen Ausdruck.) Nochmals wurde auch dem Abg. Ahlwardt ein sehr wenig komment- mäßiger Ausdruck vom Präsidenten verwiesen, worauf er erklärte, den Ordnungsruf verdient zu haben, aber zu beit gerügten Acuße- ruitgeu gezwitugen gewesen zu sein, da er leine Ansicht in absolut nicht verletzender Weise vorgetragen habe und durch das wider- wättige Lacheu von links immerfort unterbrochen wäre. Gönner im Herrenhanse habe er nicht und er könne sich auch nicht au solche wenden. Abg. Richter meinte: An das Lachen aus dem Hause wird sich Herr Ahlwardt wohl gewöhnen müssen, woraus Abg. Ahlwardt erwidert, bis jetzt sei das Lachen immer bloß von einer Seite gekommen. Rach Abschluß der ersten Berathmig der Pensiousnovelle wurde eine längere Reihe von Petitionen ohne itemienSwerthe Erörterung erledigt. Montag 1 Uhr: Dritte Be- xgthuitg des Etats.

Preußischer Landtag.

O Kerls», 18. März.

Abgeo rdueteuhau s.

Tas Abgeordnetenhaus nahm heute in kurzer Sitzung vor sehr gelichteten Bänken den Gesetzentwurf zur Abänderung des Gesetzes über die Verfassung der Verwaltungsgerichte in dritter Lesung an und erledigte daun einige Petitionen ohne sonderliches Jnttresse. Am Montag steht der Antrag von Schenckeudor», be­tretend den Handfertigkeitsunterricht, auf der Tagesordnung. Der vorlänsig bereitsteheude Stoff ist ziemlich ausgearbeitet. "Es soll nur noch die Interpellation wegen der Choleramaßregelu erledigt werden. Voraussichtlich findet schon am Dienstag die Ver­tagung statt.

Herrenhau s.

Tas Herrenhaus erledigte Henle rasch einige kleine Gesetz­entwürfe und berieth dann die bekannten, gegen die Handelsver­tragspolitik mit ihrer Herabsetzung der landwirthschaftlichen Zölle, namentlich gegen die Ausdehnung derselben auf Rußland gerichteten Petitionen des landwirthschaftlichen Cciitralvereins der Provinz Sachsen. Die aus früheren parlanieutarischen Erörterungen be­kannten Gesichtspunkte wurden von verschiedene» Rednern, feen Herren Graf Klinkowström, Gras Mirbach u. A. mit großer Schärfe wiederholt. Oberbürgermeister Bauinbach trat ihnen ent­gegen und beantragte llcbergmig zur Tagesordnung. Der Minister­präsident Graf Eulenburg lehnte Angesichts der schwebenden Ver- handlungen ein näheres Eingehen auf den Gegenstand ab, sagte aber möglichste Berücksichtigung der landwirthschastlicheu Interessen zu. Ter Konunissionsautrag, die Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen, wurde mit großer Mehrheit cm- geuonuueu.

Politische Tages-Rundschau.

Es wird jetzt immer noch mindestens ein guter Monat vergehen, ehe im Reichstagsplennm die Entscheidung über die Militärvorlage erfolgt. Die Zeit der parla­mentarischen Ferien ist besonders geeignet zu einem Meinungs­austausch zwischen den Abgeordneten und den Wählern und zu Kundgebungen aus dem Volke heraus. Es liegt jetzt ein vorläufiger Abschluß vor, der die ganze Gefahr der Situation dem Volke scharf vor die Augen führt und dieÄnffordernng enthält, jetzt sich noch einmal über das bisher Geschehene und in nächster Zukunft zu Erwartendeanszusprechen. Man wird denn auch voranssehen dürfen, daß in den nächsten Wochen noch eine lebhaftere Bewegung durch das Land geht, daß die Stimmung des Volkes kräftiger zum Ausdruck kommt, sei es nun, daß sie einer Verständigung günstig, sei es, daß sie mit der Ablehnung des Gesetzes einverstanden ist. Man kann nicht behaupten, daß der Wille des Volkes bisher sich klar und mit überwältigender Macht kundgegeben hätte. Zahlreiche Versammlungen haben Beschlüsse für eine Verständigung gefaßt, ebenso zahlreiche Kundgebungen des Widerspruchs sind erfolgt. An die gewaltige Aufregung bei dem Septennatsgesetz reicht die gegenwärtige Beweguitg von fern nicht heran, und daß bei Neuwahlen ein Reichstag zu Stande kommen könnte, der unter dem Schlachtruf der Militärreform gebildet und auf sie verpflichtet wäre, erscheint nachUrtheil aller Beobachter und Kenner der Volksstimmungen ganz ausgeschlossen.

Mitte nächster Woche werden im Reichstag und Ab­geordnetenhaus die Osterferien'eintreten, die sich inbeideu .Häusern bi& zum 11. April erstrecken werden. Man hofft jetzt doch, die Sessionen vor oder spätestens gleich nach Pfingsten schließen zu können. Freilich ist in beiden Häusern noch viel Arbeitsstvff vorhanden, indessen wird wohl auch Manches unerledigt liegen Hleiben- Im Reichstag wird mit der Militürvorlage, im Abgeordnetcnhause mit den Steuer- gesctzen das hauptsächlichste Interesse erschöpft fein. Im Reichstag tritt ja möglicher Weise ein rasches und plötzliches Ende ein, aber auch im Fall ungestörten Verlaufs wird unter Liegenlassen des aufschiebbaren Stoffs die Session vorPfingsteu geschlossen werden können. Das Abgeordneten­haus könnte noch in allerlei Schwierigkeiten mit dem Herren- Hanse gerathen, indessen glaubt man jetzt doch einem früheren Abschluß der Tagung entgegensehen zu dürfen, als vielfach vorausgesetzt worden.

In die Auftcgung über den Tod Ferrys kommt eine neue Panama-Enthüllung. DasJourn. desDöbats" publizirt einen Theil der neugefundenen Papiere Reinachs. Die Verrechnung der an Herz gezahlten Summen enthält u. A. die Ziffer 50,000 mit dem VermerkCrispi". Man glaubt, die Summe beziehe sich auf die Kosten der Ver­leihung des Mauritius-Ordens au den famosen Herz, die Reinach bezahlen mußte. Andererseits erklärt dieAgence Stcfani", Crispi war seit 1866, bis er Minister wurde, Advokat der Häuser Reinach in Paris und Frankfurt für ihre italienischen Jntereffen. Jaques Reinach bat Crispi im Februar 1891, die Vertretung wieder zu übernehmen, und beglich damals das bis 1887 schuldige Honorar. Crispi ist noch heute Vertreter Lucian Reinachs, des Sohnes des Verstorbenen, der Immobilien in Italien besitzt. Man fand ferner einen Bon über 25,000 Frcs., die an Andrieux ge­zahlt worden. Andrieux versicherte gegenüber einem Inter­viewer, die Summe stamme von einer Schuldforderuug an den früheren Deputirteu Guillot her, welche dieser von Reinach habe eskomptiren lassen. Man behauptet mehrfach, ein Papier von großer Wichtigkeit aufgefnnden zu haben, das eine bisher ungenannte politische Persönlichkeit betreffe. Ferrhs Leiche wird nach Saint-Dio gebracht. Ferry wünschte dies in seinem Testament, welches vom April 1891 datirt ist und mit den Worten schließt:Ich wünsche in Saint-Dio zu ruhen, bei meinem Vater und meiner Schwester, auf dem Begrübnißplatz, von welchem man die blaueVogesen- linie sieht und mein treues Herz fortfahren wird, die Klage der Besiegten zu hören."

Deutsches Reich.

* Zrrlin, 18. Marz. Anläßlich dcS Gedenktages wurde am Samstag auf ben Gräber» der Märzgefallenen in Friedrichshain schon feit früher Morgenstunde eine große Menge Kränze nieder- gelegt. Ein starkes Aufgebot von Polizei hielt die Ordnung auf­recht. Der Tag ist ruhig verlaufen. Die SluSfühningß- kommission der Antisklaverei-Lotterie beschloß definitiv, das Unternehme» Wißmanns am Nyassa abziibreche» und die Npassastatio» dem Reiche zu übertragen. Nene Unternehmungen sollen nicht mehr ins Leben gerufen werden, da die vorhandene halbe Million dazu nicht ausreicht. Der Abg. Meuzer hat mit Unterstützung von Abgeordnete» seiner Partei folgende Inter­pellation im Reichstag eingebracht:Beabsichtigen die ver­bündeten Regiernugeii Angesichts des im letzten Jahre überraschend zu Tage getretenen Rückganges des deutschen Tabakbau as demnächst gesetzgeberische Maßregeln vorzuschlageu, die geeignet sind.