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Abend-Ausgabe

fctaihwr TsMt.

41. Jahrgang.

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Verlag: Langgasse 27.

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Ko. 126.

Mittmoch, den 15. Mär;

1893.

Zur Lage in Ungarn.

(23ou unserem eigenen Korrespondenten.)

Mir», 12. März.

Kein zweiter Staat Europas, die Hciniath des Panama- Skandals ausgenommen, erfreut sich eines gleichen nervös- politischen Lebens wie die zweite Reichshälfte der österreich­ungarischen Monarchie, der Staat der Stephanskronc. Dort giebt es immer „Affaircn", immer' parlamentarische Be­wegung, immer eine Ucberfülle an politischem Diskussions- nnd Brandstoff. Den hauptsächlichen Zündstoff liefert für die politischen Regisseure jenseits der Leitha seit Jahren die gemeinsame Armee. Auf diesem (die Extremen sagen: „Leider noch immerl") gemeinsamen Terrain giebt cs alle­zeit kleine und kleinliche Anregungen zu Staatsasfairen nnd mäßigeren politischen Skandülchcn, und wenn schon die lebendigen Soldaten ganz und gar still und unschuldig bleiben, dann greift man zu den Tobten und zerrt z. B. den General Hentzi von seinem Monument in Ofen herab in den Streit der öffentlichen Meinung nnd konstruirt ans der Existenz dieses „Gouverneurs von Stein" eine neue Staatsaffaire. lind sollte man es glauben, daß der ganze gewaltige Kampf der Meinungen, welcher in diesen Tagen ganz llngarn bewegt, der große kirchenpolitische Streit, seinen Ausgang vom Hentzi-Denkmal genommen hat? Von der berühmten Krauz-Asfaire lenkte die Opposition im Kabinet die Aufmerksamkeit auf das neue kirchenpoliusche Thema und entfesselte mit einer interessanten Verspätung einen wahrhaftigen Kulturkampf.

Wieder eine, sagen wir, berechtigte ungarische Eigcnthüm- lichkeit. Während in der ganzen Welt die „Kulturkämpfe" gewissermaßen ans der Mode sind und Staat und Kirche sich nach Möglichkeit zu vergleichen suchen, entsteht in Ungarn eine solche, dem Lande gänzlich ungewohnte Bewegung. Der ungarische Klerus und Episkopat erfreute sich bisher, wie jeder Kenner der Landesverhältnisse weiß, nicht bloß des Rufes eines anßerordcntlichen Reichthums, sondern auch eines außerordentlichen Liberalismus. Derjenige, welcher den asketischen, gesinnungsstreugen, düsteren Mönch der deutschen observanten Klöster kennt, wird z. V. an dem feinen, glatten, üppigen ungarischen Cisterzienscr oder Bene­diktiner ganz irre werden. Kardinale, wie den verblichenen Haynald, Erzbischof von Kolvcto, kennt man sonst nur aus den italienischen Romanen nnd Kulturbildern jener romantischen Zeit, da die Salons der römischen Prälaten die eigentlichen Heimstätten des feinen, galanten Tons, der freimütigen Konversation, das Rendezvous der Lebetvelt waren. Und jetzt sehen wir diesen ganzen gemüthlichen, liberalen Klerus Ungarns, welcher gern lebte und ebenso gern leben ließ, in schwerer Wasfcnrüstnng, das Schivert des Glaubens und der ehernen kirchlichen Grundsätze gegen die Regicrnng schwingend. War cs wirklich opportun, das religiöse Idyll so gründlich zu stören, welches das ungarische Leben bedeutete. Nirgends sah man ja auch den Verkehr der einzelnen Konfessionen so frei von gehässigen Tendenzen, wie im ungarischen Königreiche. Sie sind unglaublich durch­einandergemischt in der Bevölkerung. Wie wir in Ungarn Dörfer finden, in denen Deutsche (Schwaben), Magyaren und Slaven (Kroaten oder Slovakcn) in holder Eintracht nebeneinander leben, so kann man auch drei Pfarrhöfe nebeneinander sehen, den katholischen, lutheranischen und griechischen, ohne daß die innige Harmonie der drei Pfarr- Herren und ihrer Pfarrkinder durch die differircnde Sonntags- Predigt die geringste Einbuße erlitte. Kommt dann noch der Rabbiner dazu, so ist ein famoses Spielchen fertig.

Und dennoch Kampf und Krieg heutzutage!! Das einzige Element im religiösen Leben, das einen gewissen Bei­geschmack des Fanatismus nicht verleugnen kann, ist der nordungarische Calvinismus. Der alte historische Gegensatz zwischen dem Katholiken und Calviner ist trotz der nivcllirenden Gewalt der wechselnden Zeiten nicht gewichen, nnd das treibende Element bei der Aufrollung religiöser Differenzen ist — wenn man ehrlich urtheilen will — das calvinische. Steine deö Anstoßes ergaben sich hinlänglich aus den zwischen dem äußersten Liberalismus und dem äußersten Terrorismus schwankenden Bestimmungen des Staates über die Konfession der aus Mischehen zwischen Katholiken und Evangelischen entsprossenen Kinder. Diese Gesetzes- Bestimmungen sagen draconisch, daß männliche Kinder der väterlichen, weibliche der mütterlichen Konfession zu folgen haben. Der persönliche Wille der Eltern ist machtlos. Wenn nun trotzdem sich dieser Wille ab und zu äußerte und der Seelsorger der einen (es war zumeist jener der katholischen) Religion das Kind nach diesem elterlichen Wunsche nach seinem Ritus taufte, ohne das getaufte Kind in die Matrik des „zuständigen" Pastors eintragen zu lassen, wenn er also das Kind diesem sozusagen „wegtaufle", entstanden stürmische Reklamationen, welche den Staat zu wehr oder minder energischem Einschreiten und die Bischöfe »

theilweise auch zur Behebung solcher vom Staate als unge­setzlich erklärter Akte veranlaßte. Die genaue Regelung des Taufmatrikcl-Wesens zur Verhinderung dieses „Wegtaufcns", in weiterer Folge die projeklirte Einführung der Matrikel- sühruug durch staatliche Organe waren demgemäß die ersten Etappen ans dem Wege der kirchenpolitischeu Reformen, welche sich schon das Kabinet Szäpary zur Aufgabe machte. Man gewöhnte sich daran, die hervorragendsten calvinischen Staatsmänner, namentlich den gewesenen Ministerpräsidenten Graf Coloman Tisza, als die treibenden Elemente bei dieser Reformbewcguug zu betrachten, in welcher sich der katholische Episkopat als das erste und natürliche Angriffs- Objekt betrachtete.

Von der staatlichen Matrikclsühnuig bis zur obliga­torischen Civilehe war nur ein Schritt; dieser Schritt aber, den erst der neue Ministerpräsident Wcckerle und sein Kultnsuiinistcr Graf Csüky wirklich wagten, war mit der Jnscenirung des ungarischen Kulturkampfs gleichbedeutend. Hinsichtlich der Ehegesetzgclnng war llngarn thatsächlich konservativer geblieben, als die konservativsten Staaten Europas. Das paßt wenig zu dem sonstigen nervösen, überhasteten Vorwärtstreibcn der jungen llngarn ans anderen Gebieten; aber cs war vielleicht erklärlich, weil die kirch­lichen Organe den Gläubigen wenig Schwierigkeiten machten nnd ohne den Staat in Glaubenssachen mehr zu erreichen war als in sehr liberal regierten Ländern. Wenn z. B. irgend ein Ocsterreicher eine in seiner Hcimath ganz un­mögliche Hcirath schließen wollte, übersiedelte er nach Sieben­bürgen, ließ sich von einem Priester der Umtauschen Sekte trauen und war gerettet. Für die Ehen staatlich geschiedener katholischer Jtidividnengenügte derllebcilntt zum evangelischen Glaube», die Erwerbung der Mganschen Staatsbürgerschaft durch einen mehl wvchenttichcn Aufenthalt' in dem nächft- gelegeuen ungarischen Grenzorw, und der Weg zum (cvan- gelischen) Traualtar ftmib ihnen offen. Und trotz akff dieser liberalen kirchlichen Institutionen kannte man in Ungarn nicht einmal die fakultative, geschweige den» die obligatorische Civilehe! In Ungarn ist noch Heine der Uebcrtritt eines Christen znm Jndenthnm, welchem Akte in Oesterreich gar nichts entgcgcnsteht, gänzlich unmöglich; ja ein ungarischer Silbe, der in Wien getauft worden, aber in Budapest znm Jndenthnm znrückgckchrt war, mußte dort — seine Ver­wandten konnten protestircn, wie sie wollten — christlich begraben werden!

Die Einführung der obligatorischen Civilehe, die völlige „Rezeption der Juden", das sind nun die weseutlichstcn Punkte der großen kirchenpolitischen Reform, welche gegen­wärtig von der liberalen ungarischen Regierung inscenirt ivird. Die Gcsammthcit der ungarischen Erzbischöfe nnd Bischöfe hat in geharnischten Memoranden dagegen bei Kaiser und Papst Verwahrung eingelegt, und im Abge­ordnetenhause tobt ein lebhafter Kampf schon deshalb, weil die Sache nicht bloß eine kirchenpolitische Aktion, sondern speziell eine Aktion der Regiernng ist, mit welcher diese steht und fällt. Eine streng-katholische Partei, wie sie das Centrum im Deutschen Reichsparlamente und in Preußen bedeutet, cxistirt in Ungarn nicht. Man findet sogar katho­lische Priester auf den Bänken der entschiedensten Liberalen. Aber jene Elemente, welche als^katholisch-klerikal bezeichnet werden können, finden ihre Stütze in den Oppositions- Fraktionen, die trotz ihres radikalen Charakters jetzt streng- kirchlich auftreten, weil sic eilte Gelegenheit zum Sturze des liberalen Kabiucts gekommen glauben. Wir meinen keines­wegs, daß cs nothwendig und selbst opportun war, in dem kirchlich so liberal-rcgierten Ungarn einen Kulturkampf her­aufzubeschwören, der die Gemüthcr nnnöthiger Weise ver­bittert; aber da dieser Kampf ciumal entfesselt ist, wird man in den solchen Glaubenskämpfen sehr abgeneigten höchsten Kreisen die liberale Regierung kauiii^ fallen lassen, um nicht der Uiiabhängigkeiispartei, dem Schlimmeren von zwei Hebeln, Thür und Thor zu öffnen. Tas Kabinet kann nicht mit Unrecht darauf Hinweisen, daß in anderen strenger- katholischen Staaten (z.B.Belgien) Kurie und Episkopat trotz der Einführung der obligatorischen Civilehe ihre alte Machtfülle behalten und keinerlei Gewissensbedrängniß empfunden haben. Ter ungarische Episkopat andererseits kann sich ans da§ gute Einvernehmen berufen, das seit Jahrhunderten in religiöser Hinsicht in Ungarn geherrscht, auf die nationalen Opfer, die er gebracht, et kann mich naturgemäß nicht sofort mit Be­geisterung kapituliren.

Wenn man den Bischöfen ihre jetzige „römische" und, so sagt man, anti-nationale Gesinnung vorwirft, so hat ein aus der liberalen Partei befertirter Abgeorbneter, Herr ASboth, anbererscits einen kolossalen Parlamentsskandal erregt, indem er Coloman Tisza, den Calviner, selbst der Unterhanblnngen mit dem Papste beschuldigte, als es galt, die Unterstützung der Kurie für den Wahlkampf zu gewinnen. Tisza protesiirte; Asboth aber konnte behaupten, daß er selbst als gewesener Sekiionsrath im Ministerium des Aus­

wärtigen dieNote verfaßt habe, womit bet Kurie bie Zurück­ziehung bes Mischehegesetzes angckünbigt wnrbe, unter.Vor- anssetznng künftiger, aktuell-frennblicher Beziehungen. Diese „Sensationsaffaire" harrt noch bet völligen Klärung wie der ganze kirchenpolitische Streit in Ungarn. Der Kaiser wird nach seiner Rückkehr von Tcttitet, welche nun für bett 15. März angekünbigt wirb, bic sehr unangenehme Aufgabe haben, in bieses Kampfesgewirte einzugreifen, von beut bas ganze ungarische Volk in diesen Tagen ergriffen ist.

Deni scher Reichstag.

G Berti», 14. März.

Vor der Tagesordnung erklärt Slbg. Ah Uv ar dt (Autis.): Ich bin am Sonnabend in meiner Abwesenheit angegriffen worden. Es war gestern und heute keine Gelegenheit, darauf eine Antwort zu crttjeilen. Ich werde daher bei der dritten Berathnng des Etats bei einer passenden Gelegenheit, am besten Wohl bei der Berathnng des Militäretats, eine längere und gründlicheAutwort geben. (21 bg. Dr. Hermes-Janen Das wird ja ein welterschiitterudes Er- eignitz! Große Heiterkeit. Präsident v. Levetzow: Das ist eine ganz ungehörige Zwischenbemerkung, welche ich dem Abg. Hermes hiermit verlveise.) Hieraus wird der Etat derZölle nndVerbrauchs- ftenerii beratheu. — Abg. Hug (Centr.) klagt über die nachtheiligelt Bestimmungen des Schweizer Handelsvertrages für die einzelnen Zweige der badischen Industrie und der Gewerbe. — Geheiuttath Huber erklärt, der badische Delegirte habe sich bei den Handels- verttagsverhandlnugeu erfolglos bemüht, eine Herabsetzung derZölle zu erreichen. — Abg. Scipio (nat.-lib.) begründet zmuTitel 1 der Zölle den von ihm eingebrachten Antrag auf Errichtung einer Be­hörde, welche aus Verlangen Ausknust gebe über die Zolltarissätze, zu welchen bestimmte Waaren im deutschenZollgebietezugelasseu würden. — Abg. Goldschmidt (freif.) unterstützt den Antrag Scipios.— Staatssekretär v. MaItzahn weist entschieden den Vorwurf zurück, in Zollsacheu existire in Deutschland kein Recht, die Einsetzung des Tarifamtes komme theilweise der Aufhebung der Rechte gleich. Sßeuu der Reichstag die Resolution beschließe, werde sie die Regieritug sorgfältig prüfen. — Abg. Brömel (freif.) verlangt ebenfalls die Schaffnng einer richterlichen Instanz zur Entscheidung von Streitigkeiten aus dem Zolltarife, mißt aber dem vorliegenden Anträge keine praktische Bedentung bei. — Ans Anregung Scipios erklärt Staatssekretär v. Maltzahn, eine Zolltartfnovelle fei in Vorbereitung und gehe dem Hanse noch vor Ostern zu. — Titel 1 der Zölle wird angenommen, desgleichen der Antrag Scipio und der Etat der Zölle, Verbrauchssteuern und Stempelabgaben. — Es folgt der Etat des Reichsschatzamtes. — Beim Titel Staatssekretär regt Abg. Mcrl> ach (Neichsp.) die Währnngsfrage an. — Abg. Graf Mirbach (kons.): Seit den Handelsverträgen sei die Währungssrage brennend. Die Regierung möge Vorschläge machen und eine Enquete Über die Währnugstrage veranstalten. — Abg. Büsing (nat.-lib.) vertheidigt die Goldwährung. — Die Abgg. v. Kardorff und Bamberger fixiren ihre Stellung zu der Währungssrage. — Nach der Bemerkung des Abg. v.'Fr ege (kons.) wird der Titel bewilligt. — Mittwoch: Etat, Postdainpfer- novelle. Maß- und Gewichtsordnnng.

Prrirhischer Landtag.

O Berlin, 14. März.

Abgeordnetenhau s.

Fortsetzung der Berathimg der Wahlgesetznovellc bei § 2 über beu Ersatz der direkten Gemeindesteuern durch die veranlagte Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer. ES liegt ein Vorschlag' der Kom­mission vor auf Zufügung eines § 2a, welcher lautet: „Auch in Gemeinden, welche in mehrere Nrwahlbezirke getheilt sind, wird für jeden Urwahlbezirk eine besondere Abtheilnngsliste gebildet." Die Freikonservativen schlagen bei der Verbindung der Gemeinden mit direkten Steuern mit solchen ohne diese zu einem Urwahlbezirk vor, die Berichtigung der ersteren und Anwendung des obigen Ersatzes zu fordern. Die Natioualliberaleii verlangen diese 'Anwendung obligatorisch.—Abg. v. Zedlitz (freif.) begründet den sreikonser- Datiben Antrag und empfiehlt ihn den Nationalliberaleu als den besseren. — Abg. Weber (nat.-lib.) ist fiir den uationalliberalen Antrag. — Abg. Heydedrandt hält beide Anträge für bedenklich nnd schwer durchführbar, er bittet, beide abzulehnen.—Abg. Bachem (Centr.) schließt sich dem Vorredner an. Hierauf wird der national- liberale Antrag abgelehut. Der Antrag der Freikonservativen Ivar vorher zurückgezogen worden. § 2 wird unverändert genehmigt. — Bei § 2a befürwortet Abg. Francke (nat.-lib.) dieStreichung des § 2a, welcher in den Großstädten verl ängiüßvolle Folgen haben würde. — Abg. Heydedrandt plaidirt für die Beibehaltung des Paragraphen. — Abg. Frhr. v. Hnenc (Centrum): Die Vorlage wolle kein dauerndes Gesetz schaffen, sondern nur als pro­visorisches Gesetz gelten. — Abg. Parisins (freif.) wünscht die Beseitigung. — Der Ministerpräsident spricht sich für die Beibe­haltung des Paragraphen ans, der zwar in der Regierungsvorlage nicht vorhanden, aber doch im Sinne ber Vorlage liege. Nach einer längeren Debatte unter Betheiligung der Abgg. Bachem, v. Eynern, v. Zedlitz und Parisins wird § 2a in namentlicher Abstimmung mit 182 gegen 142 Glimmen angenommen. Zu § 3, Anwendung der §§ 1 und 2 auf Gemeindevertretungswahlen, beantragen die Konservativen die Aufrechterhaltung von Bestimmungen der Ge- meindeverfassutigen über die Entrichtung bestimmter Steuersätze. Paragraph 3 wird mit dem freikonservaliven Anträge angenommen. Paragraph 4, betreffend Aufhebung aller entgegeusteheuden Be- ftimmimgen, wird ohne Debatte angenommen. Der Antrag der Deutschfreisiiinigen aus Einführung der geheimen Wahl für den Landtag wird abgelehnt. Der Rest der Vorlage wird debattelos angenommen. Nächste Sitzung Donnerstag. Kleine Vorlagen.

Politische Tages-Rundschau.

— Mit der Erklärung Bourgeois, daß er mit der Cottu-Angelegenheit nichts zu schaffen habe, und mit der nicht von Allen getheilten Ucbcrzeugnng, daß Madame Cottn und der Advokat Barboux den Zwischenfall ausgcheckr