Abend-Ausgabe
181)3
Montag, den 6. Mars
3019
Volttische Tages-Rundschau.
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Die Verfassung der Vereinigten Staaten überträgt dem Präsidenten die ausübende Gewalt, allein sie macht ihn darin durchaus nicht völlig unabhängig von der gesetzgebenden Gewalt, die dem aus Senat und Repräseittaitten- hans gebildeten Kongresse zusteht. Die völlige Unabhängigkeit des Präsidenten von der Gesetzgebung beschränkt sich in den wesentlichsten Dingen auf die Initiative; seine Hand- lungen bedürfen der Genehmigung des Senats, um gültig zu werden. Er hat das Recht und die Pflicht, Maßnahmen vorzuschlagen, die er für nothwcndig und nützlich erachtet. Unb darf er auch selbst keine Gesetzesvorlagen machen, so kann er doch auf den Kongreß einen Druck anLüben, sich keiner Unterlassungssünden schuldig zu u:achcn; denn durch Botschaften oder Proklamationen lenkt er die Aufmerksamkeit des Volkes auf die Dinge, die den Erlaß von Gesetzcii heischen oder wenigstens wünschenswerlh erscheinen lassen. Aber erst durch die Gesetze wird ihm die Gelegenheit zur Ausübung eines Theiles seiner Befugnisse geschaffen und die Art und Weise bestimmt, wie die Ausübung stattzn- fiubcn hat. In hohem Grade ist es daher in die, Hände des Kongresses gelegt, wie eng oder wie weit er die Grenzen der Selbständigkeit des Präsidenten ziehen will. Er kann ihm, wie Holst sagt, eine Machtsülle gewähren, die unter umständen der eines römischen Diktators ivcnig nachsteht, aber er kann ihn auch so sehr seiner eigenen Kontrole Unterwerfen und ihm derartig die Arme verschnüren, daß feine von der Verfassung gewollte Stellung als glcich- Avrdneter Regierungsfaktor ernstlich gefährdet ist und die Dnteressen des Landes empfindlich durch die Schwäche der
<1. Jahrgang.
Erscheint in zwei Ausgaben. — BezngS-Preis: se Pfennig monatlich für beide Ausgaben zusammen. — Der Bezug kann jedcrzeir begonnen werde».
Der Vriisiderttenwechsel
i in beii Vereinigten Staaten von Amerika ist seit dem 4. März 1797, wo George Washington sein Amt nicdcr- ■ legte, am Samstag zum dreiuudzwanzigstcn Male vollzogen | worden; aber zum ersten Male geschah cs, daß der Vor- r gänger in der Präsidentschaft wieder an die Stelle seines ■ Nachfolgers trat. Wiederwahl eines int Amte befindlichen Präsidenten hat schon fünfmal stattgcfunden, ein gewesener Präsident ist aber bisher noch niemals wiedergewählt worden. Tas ist zum ersten Male Grober Cleveland begegnet, der Samstag wiederum in das Amt eiutrat, das er vor vier Jahren anfgebcn mußte, weil im Dezember 1888 die Entscheidung gegen ihn gefallen war. Samstag Mittag war i die Amtszeit Harrisons abgelaufen, und sein Vorgänger schritt znm zweiten Male die große Freitreppe des Kapitols
[ ausüben und nach seiner besten Fähigkeit die Verfassung i der Vereinigten Staaten erhalten, schützen und vertheidigen werde, und durch Verlesung seiner Jnauguraladresse das ' Volk mit seiner Regierung bekannt zu machen, lieber dieses Regierungsprogramm wissen die amerikanischen Blätter seit Wochen ausführlich zu berichten, aber was Clebeland wirklich will und wie er seine Pläne dnrchznfnhren gedenkt, das : wird man genau und sicher wohl erst aus seinem eigenen i Munde erfahren. Es ist deshalb müßig, sich vorher in Ver- muthnngen darüber zn ergehen, obwohl es ja nicht schwer ist, aus der Vergangenheit des neuen Präsidenten die Richtung seiner zukünftigen Politik zu erkennen. Demi wenn auch die inneren wie die äußeren Verhältnisse d ebVerri nigten ; Staaten unter der Präsidentschaft des Republikaners Harrison i 'wesentliche Veränderungen erfahren haben, so wAd sein demokratischer Nachfolger doch womöglich da wieder einzusetzen suchen, wo er am 4. März 1889 stehen geblieben war. Im Allgemeinen darf man also wohl auf eine Fort- i setzuug iir Politik rechnen, die durch die Wahl von 1888 unterbrechen worden ist, also vor Allem auf eine gemäßigte i Zollpolitik und auf Beseitigung der Mißwirthschaft in der > Aemtervergcbung und im Pcnsionswesen. Darauf scheinen i auch die Persönlichkeiten der Männer hinzudenten, die I Cleveland in sein Kabinct berufen hat. Es wäre aber sicher ! durchaus ungerechtfertigt, wenn mau sich der Hoffnung hin- i geben wollte, daß Grober Clebeland sofort mit der Politik i seines Amtsvorgängers vollständig brechen werde. Eine solche l Hoffnung könnte sich namentlich auf dem Gebiete der Zoll- ; Politik sehr bald als trügerisch erweisen. Man wartet des- Ihalb besser die Jnauguralbotschaft ab, die Clebeland verlas, ehe man sich in eine Beurtheilung seiner Politik und deren voranssichtliche Erfolge cinläßt.
| Leicht ist die Aufgabe des Mannes nicht, der die ; Stufen zum Kapitol in Washington hinausstieg. Die Ver- : sassung der Vereinigten Staaten legt eine große Macht in r seine Hand, wenn er den rechten Gebrauch davon zu machen
— Die jüngste Rede des Kaisers, die wir wortgetreu mitlheilten, hat zu größeren politischen Erörterungen wenig Anlaß geboten und wird durchgängig in den Blättern aller Parteirichtungen sehr warm aufgenommen. Einige Preßstimmen darüber mögen hier folgen: Die freisinnige „Voss. Ztg." meint, wenn der Kaiser am Schluffe seiner Rede des Wortes des Fürsten Bismarck gedenkt: „Wir Dentschen fürchten Gott, sonst nichts auf der Welt", so würden die Bürger nach demselben Grundsätze handeln
Verlag: Lauggasse 27.
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ausübenden Gewalt geschädigt werden. Wenn der Kongreß i seine Gewalt mißbrauchen will, so kann er den Präsidenten in einer Anzahl bedeutsamster Befugnisse von hervorragend politischem Charakter lediglich zum Vollstrecker seines gesetzgeberischen Willens machen.
Die gesetzgebende Gewalt wird in den Vereinigten Staaten, wie erwähnt, vom Kongresse ausgeübt. Der Präsident hat daranf nnr insofern einen Einfluß, als er zu gesetzgeberischen Maßnahmen anregen und gegen die gesetzgeberischen Beschlüsse des Kongresses innerhalb zehn Tagen Einwendungen erheben kann, die der Kongreß in Erwägung ziehen muß; wird aber dann das Gesetz in beiden Häusern mit Zweidrittelmehrheit angenommen, so tritt es ohne Weiteres in Krast. Der Präsident hat also dem Kongresse nichts zn untersagen oder zn verbieten, sondern er kann ihm nur kundthun, daß und warum er nicht mit ihm übcreinstimmt, und dann ist die Ausübung der gesetzgeberischen Befngniß des Kongresses für den bestimmten einzelnen Fall von der Verfassung an erschwerende Bedingnngen geknüpft. Ein eigentliches Vetorecht steht dem Präsidenten somit ans dem Gebiete der Gesetzgebung nicht zn.
Auch die Wahlen zum Repräseutautenhanse und znm Senate gehen nach den Bestimmungen der Verfassung ohne Mitwirkung deS Präsidenten vor sich, und ebenso bedarf es dieser Mitwirkung nicht, um den Kongreß znsammentreten oder sich vertagen zn lassen. Nur bei außerordentlichen Veranlassungen kann der Präsident beide Häuser des Kon- * grosses oder eines davon einberufen, und er kann sie, wenn sie wegen der Zeit der Vertagnng uneinig sind,bis zu der ihm geeignet erscheinenden Zeit vertcMU.
Als Inhaber der «nsübenden ®nva(t ist der Präsident ' auch der Oberbefehlshaber dKHeercSnmd der Flotte svwie der Miliz, wenn diese in " den Menst der Vereinten Staaten gestellt ist; aber die Entscheidung über Srieg unb Frieden steht ihm nicht zu. Nur der Kongreß hat darüber zu entscheiden, ob ein Krieg geführt werden soll, und es steht ganz bei ihm, welche Mittel er zur Kriegsführuug bewilligen will; wie der vom Kongresse beschlossene Krieg mit den bewilligten Mitteln geführt werden soll, ist aber ausschließlich Sache des Präsidenten.
Im internationalen Verkehr ist der Präsident der Vertreter der Staatsgewalt. Er empfängt Gesandte und andere Vertreter der auswärtigen Mächte, und er ernennt unter Zustintmung des Senats die Gesandten und andere diplomatische Vertreter und Konsuln der Vereinigten Staaten. Er ist auch befugt, mit und unter Beirath und Zustimmung des Senats Staatsverträge abznschlicßcn, vorausgesetzt, daß zwei Drittel der anwesenden Senatoren beipflichten. Sind aber znm Vollzüge deS Vertrages Geldbewilligungen nöthig, so ist die Zustimmung des Repräsentantenhauses erforderlich. Dies würde z. B. bei dein Vertrage über die Besitznahme Hawaiis der Fall feilt.
Dem Präsidenten sieht die Ernennung der Bnndes- beamten unter Zustimmung des Senats zu. Als solche bezeichnet die Verfassung neben den Gesandten und anderen diploinatischen Vertretern und Konsuln nur noch die Mitglieder des Oberbundesgerichts. Es gehören dazu aber auch die Mitglieder des Kabincts. Die Wahl der Persönlichkeiten ist dem Präsidenten ganz überlassen; die Mitwirkung des Senats tritt erst bei der Ernennung ein.
Endlich steht dem Präsidenten auch daö Begnadigungsrecht ohne irgend welche gesetzliche Kontrole zn.
Die Amtsdauer der Präsidentschaft ist bekanntlich auf vier -Jahre beschränkt. Int Vieepräsidenten, der zugleich mit dem Präsidenten gewählt wird, hat die Verfassung einen Beamten geschaffen, der uöthigenfalls an die Stelle des Präsidenten treten kann. So lauge der Präsident selbst seines Amtes waltet, hat der Viceprästdent an der ausübenden Gewalt keinen Autheil, sondern ist nur Präsident des Senats. Unter gewissen Voraussetzungen kann auch eine Absetznng des Präsidenten erfolgen.
Das Amt, mit dessen Würde Grober Cleveland am Samstag znm zweiten Male bekleidet wurde, legt also in seine Hand eine große Macht, eine Macht, von der man mit Recht sagen kann, daß sie größer ist als die der Herrscher des modernen England; sicher ist sie viel größer als die des Präsidenten der französischen Republik, der thatsächlich nur die Sieünng eines Vollstreckers des Willens der gesetzgebenden Gewalt einnimntt, in die der Präsident der Vereinigten Staaten nur herabgedrückt werden kann, wenn er seinem Willen dem Kongresse gegenüber nicht Geltung zu verschaffen weiß. Von einem Manne wie Cleveland ist dies nicht zu befürchten; er wird vielmehr Alles daransetzen, nm sein Land von Mißständen zu befreien. In dieser Hoffnung hat ihn die Mehrheit des Volkes der Vereinigten Staaten zum Präsidenten gewählt, und er hat nicht bloß den Willen, sondern auch die Krast und die Fähigkeit, diese Hoffnnug zn erfüllen.
in Washington hinauf, nm von dort ans öffentlich und 1365 j I EttUst'h dem amerikanischen Volke zu gelobe», daß er das s Amt des Präsidenten der Vereinigten Staaten getreulich
Preußischer Landtag.
0 Berlin, 4. März.
Abgeordnetenhaus.
Tas Abgcorduetcubaus setzte heute die Berathuug des Etats der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung fort. — Abg. 91 ren bt (freifonf.) erörterte den Rückgang des Silberpreises und knüpfte daran von Neuem eine dringende Befürwortung einer biiuetallistifcheu Währung. — Abg. v. Epnern (nat.-lib.) führte aus, daß die Rückkehr zur Doppelwährung vollständig undurchführbar sei, wenn England nicht mitmache, wozu keinerlei Aussicht, und daß für Deutschland allein diese Bewegung nicht ernsthaft zu nehmen fei. — Minister v. Berlepsch bemerkte, daß die augeordneie lluterfuchuug über das Vorkommen von Gold auf der Erde lediglich die Grundlage für die richtige Beurtheilung der Währungsfrage liefern, keineswegs aber eine Veränderung in der Stellung der Regierung auf diesem Gebiet ankündigen solle. — Abg. Meyer (frei?.) führte den Rückgang der Silberpreise ans die natürlichen Bedingungen von Angebot und Nachfrage zurück und bekämpfte die bimetällistischen Bestrebungen als uachtheilig und ungesund. — Abg. Friedberg (nat.-lib.) nahm in der Währungsfrage einen vermittelnden Standpunkt ein; er erkannte au, daß die Goldwährung manche wirthschaftliche Schädigung hervorgebracht habe und daß das Sinken des Silberpreises lediglich eine Folge der Goldwährung sei. Vorsicht bei einer Währnngsänderuug sei aber auf alle Fälle geboten. — Abg. Schul tz-Lupitz (freikons.) sprach übet den laudwirthschaftlichen Werth der Kalisalze. Zn einer laugen und erregten Debatte kam es dann über die für die Gewerbegerichte ausgesetzte Summe. — Abg. v. Mining er ode (kous.) beurteilte diese Einrichtung höchst abfällig: sie hätte sich in keiner Weise bewährt und sei eine Quelle dauernder Mißstimmung zwischen Arbeitern und Arbeitgebern; überhaupt sei die Regierung gegen die sozial- dcuiokrinüchen Bestvebungeu viel zu nachgiebig. Die Rede gestaltete sich zu einem heftigen Angriffe gegen die gesummte neuere sozialpolitische Haltung der Regierung. — Ihm trat sehr entschieden Abg. i tz e vom Ceutrnm entgegen, der die Gewerbegerichte als ein'Mittel der Versöhnung empfahl und int Entgegenkommen, nicht int Druck, die Hoffnung auf eiuenAnsgleich in der Arbeiterbewegung erblickte. — Auch Abg. Ritter (freik.) äußerte mancherlei Bedenken gegen die Gewerbegerichte. — Sehr entschieden wies der Minister v. Berlepsch den konservativen Vorstoß zurück. Die Debatte wurde schließlich bis Montag vertagt. — Die Konservativen und Freikouservativeu, vielleicht auch einzelne Nntionalliberale, wollen die Position streichen; die Mehzahl der Nationalliberalen, das Centrum und die Freisinnigen sind für Bewilligung. Berutti thl ich kommt es zu einer namentlichen Abstimmung.
Deutscher Reichstag.
Berlin, 4. März.
In der heutigen Sitzung des Reich stags wurde die Be- rathung des Postetats fortgesetzt, ohne daß dieselbe indeß besonders bemerkenswerthe Ergebnisse geliefert hätte. Auf eine Anregung des Abg. v. d. Schuleubnrg theilte Staatssekretär v. Stephan mit, daß ein Gesetzentwurf zur Reform des Zeituugs- besörderungstarifs in Ausarbeitung begriffen sei. lieber die Uuzit- träglichkeiten des betreffenden Tarifs, der sich allein nach dem Abounemeutspreise bestimmt, sei kein Zweifel, aber einer wirksamen Abhülse stellten sich große Schwierigkeiten in den Weg, die der Redner näher erörterte und woran er eine Skizzirung der vorläufigen Absichten über die Richtung der Reform knüpfte. 9luf die Anfrage des Abg. Stöcker, oh der Somitaguachinittagsdieust au den Postschaltern nicht ganz eingestellt werden könne, erwiderte Herr v. Stephan, daß Erhebungen darüber im Gauge seien, daß aber das bisherige Resultat derselben dem Verzicht auf den Sonntag- uachunttagsdiciist nicht günstig sei, weil zu dieser Zeit besonders Arbeiter und Dienstboten von der Post Gebrauch machten. Im llebrigen ging wieder die ganze Sitzung an die Postassistentensraae verloren. — Abg. v. Kendelt (freifonf.) warf die Frage der Einschränkung im Gebrauch der staatsbürgerlichen Rechte 'beim Eintritt in den Staatsdienst wieder auf, und stellte sich auf die Seite des Staatssekretärs. — Abg. Bau mbach (frei).) bestritt, daß deut Staatsbeamten irgend ein staatsbürgerliches Recht verschränkt werden könne, ries aber den lebhaften Widerspruch des Direktors Fischer hervor, der z. B. an die für den Staatsbeamten ganz von selbst eintretende Beschränkung der Freizügigkeit und der Gewerbesreiheit erinnerte. — Abg. Voll- rat h (freis.) suchte die gestrigen Ausführungen des Staatssekretärs zn widerlegen und brachte eine Beschwerde über Maßregelung von Assistentenverbauds-Mitgliedern vor. — Staatsselretär v. Stephan verhielt sich schweigend. Erst als anch die Abgg. Liebermann von Souneuberg (Antis.) und Stocker skous.) gegen die Maßregelung des Verbandes eiutraten, erhob sich Herr v. Stephan voi. Neuem zur Abwehr und hielt seine gestern änsgesührte Ansicht über das verderbliche Wirken in allen Punkten aufrecht. Infolge einer Anzweiflung seiner gestrigen Angaben über die mißliche finanzielle Lage des Verbandes machte er eingehende Mittheilungen in dieser Richtung. Abg. Grober (Centr.) führte aus, wenn die Postverwaltuug beit Verband nicht als gesetzwidrig zu verbieten int Stande sei, müsse sie anch die Agitation desselben, sobald sie nicht gesetzwidrig sei, gewähren laffen und dürfe keinen ihrer Beamten die Zugehörigkeit zu demselben entgelten lassen. Auch in der Frage der staatsbürgerlichen Rechte der Staatsheamteu trat der Redner dem Standpunkte der Postverwaltung entgegen. Tie Debatte wurde abermals auf Montag 1 Uhr vertagt.
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l verficht, sic legt aber auch eine große Verantwortung auf [ feine Schultern. Nachfolgend möge einmal die Stellung gekennzeichnet werden, die der Präsident im Staatswesen der amerikanischen Union einnimmt. Der „Hannöversche Courier" schreibt darüber:
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