Abend-Ausgabe.
Wiesbadener Sagblatt
41. Jahrgang. Verlaa: Lailstgaffe 27. Nnzcigcn-Prris:
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Samstag, den 11. Februar
Mo. 72.
1893.
Ans dem Gifenbahuetat.
Nach dem Bericht über die BetriebSergebuisseder preußischen Staatseisenbahnen in dem dem Abgeordnetenhanse znge- gangencn Etatsentwurs der preußischen Eisenbahnverwaltnng pro 1893,94 betrug die Gcsammtbetriebslünge am Schluffe des Jahres 1891/92 25,221 Kilometer, wozu der preußische Antheil an der Main-Neckarbahn ' sowie an der Wilhelmshaven-Oldenburger Eisenbahn mit 59 Kilometer ' hinzutritt. Die Länge derjenigen Eisenbahnen, welche im ■ ■ laufenden Etatsjahr dem Betriebe übergeben worden sind ; oder noch eröffnet werden sollen, beträgt 385 Kilometer. | Für den Beginn des künftigen Etatsjahres ergicbt sich hiernach eine Gesammtbetriebslänge von 25,665 Kilometer. Loranssichtlich wird das Etatsjahr 1893/94 noch einen weiteren Zuwachs von 379 Kilometer bringen.
/ Die Betriebseinnahmen der preußischen Staatsbahnen sind auf 938,732,081 Mk. veranschlagt; hinter der für das laufende Etatsjahr angenommenen Gesammtein- mhme, welche indeß in Wirklichkeit nicht erreicht werden wird, bleiben sie um 28,892,918 Mk. zurück. Bei der Veranschlagung ist die Eisenbahnverwaltung von den wirklichen Ergebnissen des Etatsjahres 1891/92, welches im Ganzen eine Einnahme von 921,207,828 Mk. geliefert hat, unter Berücksichtigung der zur Zeit der Etatsansstcllung herrschenden Berkehrsverhältnisse ansgegangen. Die gegen 1891/92 zu erwartende Mehreinnahme von rund 17 '/s Millionen Mark beruht vorzugsweise in der Erweiterung des Bahnnetzes und in der zwar langsam, aber stetig fortschreitenden Entwickelung des Personen- und Güterverkehrs.
M DieEinnahmen ausdem Personen-nud Gepäck- verk ehr haben int Rechnungsjahre 1891/92 236,776,000Mk. betragen. In den beiden letzten Jahren weisen die Ein- Mahmen eine durchschnittliche Steigerung von 4,50 pCt. — f 6,20 und 2,79 pCt. — auf. Für die ersten fünf Monate des laufenden Etatsjahres wurde gegen den gleichen Zeitraum des Vorjahres eine Mchreinnnhme von 2,08 pCt. erzielt. Der Monat September brachte ober infolge der Einwirkung der Cholera einen erheblichen Einnahme-Ausfall, durch welchen die bisherige Steigerung in ein Miuderergebniß von 1,59 pCt. gegen die Einnahme des Vorjahres verwandelt : wurde. In der Erwartung, daß im nächsten Etatsjahr die Seuche nicht wiederkehren werde, hat die Eisenbahnver- waltung auf Grund der thatsächlichen Znnahme in den ersten fünf Mottaten des laufenden Etatsjahres bei der Veranschlagung der Einnahme für 1893/94 eine Steigerung von 2 pCt. jährlich, im Ganzen von 4 pCt. der wirklichen Einuahme des Jahres 1891/92, angenommen. Demgemäß ä ist die Gesammtetunahme ans dem Personen- und Gepäck / verkehr für 1893/94 mit 246,700,000 Mk. angesetzt.
Die Einnahmen aus dem Güterverkehr beliefen : sich 1891/92 auf 627,003,000 Mk. Die Steigerung der Einnahmen für die Güierbefördernug hat in den beiden letzten Jahren int Durchschnitt jährlich 1,17 pCt. — ■ 0,43 und 1,91 pCt. — betragen. Da diese Steigerung trotz der wenig günstigen Lage von Handel und Verkehr enfftand, so glaubt die Eisenbahnverwaltung, bei der Schätzung der Eintiahmen aus dem Güterverkehr für das kommende Etatsjahr eine Zunahme von 1 pCt. in Ansatz bringen zu können. Im Ganzen ist die Einnahme ans dem Güterverkehr für 1893/94 mit 638,100,000 Mk. angesetzt.
M Die dauernden Aitsgabeu, welche 1891/92 eine ' Summe von 607,345,809 Mk. ausmachten, sind für das
Nächste Jahr auf 600,816,327 Mk., mithin um 6,529,482 Mk.
: niedriger veranschlagt worden. Im laufenden Etat beträgt £ der Ansatz 600,816,237 Mk. Die Verminderung der Ausgaben wird im Wesentlichen durch Ersparnisse bei den säch-
■ lichen Kosten erzielt, während für das Personal erhebliche i Mehrbeträge ausgeworfen sind.
M, Nach den vorstehenden Angaben über die zu erwartenden l Einnahmen und voraussichtlich zu leistenden Zahlungen berechnet sich für 1893/94 der Brutto-Ueberschuß der . Eisenbahnverwaltung auf 337,779,492 Mk. Gegenüber den ■■ Ansätzen im laufenden Etat beträgt die Verminderung des : Neberschuffes 29,029,180 Mk. In Wirklichkeit tritt eine i Verminderung nicht, ein, da keine Aussicht vorhanden ist, I den für das Etatsjahr 1892/93 angenommenen Ileberschnß iu gewinnen; vielmehr wird das Schlußergebniß des gegen- r tvärtigen Etats wesentlich hinter der Schätzung zurückbleiben.
Die Ursachen dieser Erscheinung sind nicht etwa auf eine, geringere Ertragsfühigkeit der Eisenbahnen zurückzuführen, gonberii zum Theil darauf, daß der Eisenbahnetat durch Verbesserung der Besoldungen, durch Abkürzitug der Arbeitsretten und entsprechende Personalvermehrung, durch -die Kzialpolitische Gesetzgebung, durch Lohnerhöhungen und
i durch die Bewegung in den Materialpreisen stärker belastet M als früher. Den größten Einfluß üben auf das Ueber- Wuß-Ergcbmß aber die unvermeidlichen Schwankungen im i
Erwerbsleben des Volkes, von denen die Eisenbahnverwaltung abhängt.
Auf den obigen Ueberschuß sind zufolge des Eisenbahn- garantie-Gcsetzes vom 27. Älärz 1882 zur Verzinsung der Staatseiseubahiischuld und zur Ausgleichung eines Defizits im Staatshaushalt 213,966,079 Mk. anzurechnen; es bleibt also ein Netto-Ueberschnß von 123,813,413 Mk. Der Netto-Ueberschuß wird zur Tilgung der Staatseiseil- bah u-Kapitalschuld verwendet. Leider ist es keine wirkliche Schuldentilgung, sondern nur eine buchmäßige Abschreibung, da die Staatsregierung des Ueberschusses zur Herstellung des Gleichgewichtes im gesammten Staatshans- haltsetat bedarf und ihn demgemäß zu fortdauernden Ausgaben bei anderen Ressorts verwendet. Der buchmäßigen Abschreibung stehen die Beträge der alle Jahre regelmäßig erscheinenden Anleihen für Eisenbahnzwecke, insbesondere für den Bau von Sekundärbahnen, gegenüber, wodurch immer wieder eine entsprechende Erhöhung der Eisenbahnkapital- schuld herbeigeführt wird. Auch für 1893/94 ist noch eine Eisenbahnanleihe zn erwarten. Bis Ende 1891/92 betrug die gesummte Eiscnbahnkapitalschuld 6,356,365,411 Mk.; hierauf sind an Netto-lleberschuß seit 1882/83 rund 850 Millionen Mark abgetrieben worden. Am 1. April 1892 verblieb demnach eine Kapitalschuld von rund 5500 Millionen Mark. W.
Deutscher Reichstag.
O Berlin, 10. Februar.
Am BnndcSrathstische: v. Bötticher, v. Berlepsch und Kommission. — Die zweite Berathung des Reichshanshaltsetats wird fortgesetzt und zwar beim Etat des Reichsamts des Innern, G e I) a l t d e s Staatssekretärs 50,000 Mk. — Abgeordneter M oller (nat.-lib.): Wenn ich auch einige Beschwerden über die Handhabung der Vorschriften über die Sonntagsruhe vsrzubringen habe, so kann ich mich doch nicht den Anstrengungen anschließen, welche die Novelle zur Gewerbeordnung ändern wollen. Es giebt eine Reihe von Geschäften, welche durch die Handhabung der Sonntagsruhe erheblich geschädigt sind, uameutlich die Barbiergefchäfte und die Tabacks- und Cigarrengeschäfte. Die Oberpräsidenten sind ja auch schon anfgefordert worden, über diese Dinge Bericht zn erstatten. Ob das schon geschehen ist, weiß ich nicht, in manchen Fällen sind allerdings nicht die Staatsbehörden, sondern die Kommunen verantwortlich zn machen, wenn sie die Sache durch Ortsstatul geregelt haben. Durch Aendernng der Ans- führnngsvorschriften kann manche Härte vermieden werden. Ich habe schon im November namentlich auf die Schädigung der Cigarrenhändler hingewiesen. Damals ist mir gesagt worden, die Abnahme des Verkehrs ernt Sonntag werde ausgewogen durch eine Zunahme des Verkehrs am Samstag. Ich habe meine Statistik einigermaßen vervollständigt, und dabei ist Folgendes ermittelt: Am Samstag hat sich eine kleine Zunahme bemerkbar gemacht, aber am Sonntag eine Abnahme, die allerdings von einer Seite ans den allgemeinen wirthschaftlichen Niedergang zurückgeführt wird. Alle Geschäfte, welche Nahruugs- und Genußmiitel verkaufen, befinden sich in derselben Lage wie die Cigarrengeschäfte. Hier muß theil- tueiie eine generelle Neuordnung eintreten durch Verfügung der Behörde. Theilweise muß die Sache örtlich durch Statut der eiuzeluen Gemeinden geregelt werden entsprechend den verschiedenen Verhältnissen. — Abg. Bebel (Soz ): Es könnte manche Klage, die jetzt erhoben wird, beseitigt werden, wenn die Ausführungs- bestimmuugeu zur Gewerbegesetzaebung, die doch tum einmal Sache des Reiches ist, auch Reiches Sache würden. Dazu könnten die Nationalliberalen recht gut mithelfen. Zn Bezug auf die Sonntagsruhe im gewerblichen Betriebe hat sich unsere Hossnimg nicht erfüllt. Er beklagt das Ausbleiben von Bestimmungen über die Sonntagsruhe in gewerblichen Betrieben und spricht sich gegen die eventuelle Vermehrung der Veikaufsstunden au Souutagen im Handelsgewerbe ans. Redner empfiehlt, die Fabriken Samstags um 2 Uhr zu schließen, damit die Arbeiter ihre Einkäufe machen können, und Sonntags die Geschäfte vollständig zu schließen. Herr v. Bötticher bat es für wünschenswert!) erklärt, daß die Arbeitervereine mit den Fabrikinfpcktoren in Verbindung treten. Wie stimmt das aber dazu, daß die Theilnahme an solchen Arbeitervereinen den Arbeitern tu staatlichen Betrieben untersagt wird? DieTheilnahme an Arbeitervereinen wird in den schwarzen Listen gekennzeichnet, wie das von Seiten des Bürgermeisters von Staßfurt in großem Umfange geschehen ist. Solchen Denunziationen hätten doch mich den preußischen Minister des Innern veranlassen müssen, dagegen eiuznschreiten. — Preußischer Handelsminister v. Berlepsch: Ich bin der Meinung, daß es sich um ausschließlich preußische Angelegenheiten handelt und daß Herr Bebel nicht in der Lage ist, über solche Dinge, welche nicht mit der Ausführung der Gewerbeordnung im Zusammenhang stehen, hier Auskunft zu verlangen. Es muß dem preußischen Landtag Vorbehalten bleiben, über diese Dinge Auskunft zn verlangen. Alle Vestimmnugen der Arbeitsordnung, die Herr Bebel angeführt hat, widersprechen nicht den Bestimmilngen der Gewerbeordnung, beim sonst würde es mich der Gewerbeordnung widersprechen, wenn die Sozialdemokraten Gastwirthe und Brauereien boykottiren. Das sind Versuche zuZwangsinaßregeln, die nicht der Gewerbeordnung widersprechen; ebenso wenig wie es derselben widerspricht, wenn ein Arbeitgeber die Bedingungen formulirt, unter welchen Arbeiter bei ihm eintreten können. Die Verzögerung der Bestimnningen über die Sonuiagsrube schiebt Herr Level auf die Einwirkung der Großindustrie. Das ist durchaus unrichtig. Einern solchen Einfluß ist durchaus nicht uadjgegeben worden. Die Unzufriedenheit ist durchaus nicht so groß, wie sie erscheint. Wie die Verhaudlungeu des Reichstags ergeben, wollte man den Hand- ImigSgebülfeit eine möglichst ausgiebige Sonntagsruhe gewähren, und hatte deshalb Bedenken dagegen, daß die Vorschriften der Polizei überlassen werden sollten. Die Behörden haben sich aber den Wünschen des Reichstags vollständig gefügt. Ten berechtigten Klagen ist auch adgeholfeu, durch Ansnahmbestinnnnugen z. B. für den Blumenhandel u. f. w. Die Klagen waren gleich in benerfteu
Wochen sehr lebhaft, sind aber allmählich verstummt. Merkwürdig ist es jedenfalls, daß von denKousmneuten keine einzige Klage laut geworden ist. Das mußte gegen die Klagen mißtrauisch macken und regte nicht dazu an, allzu sehr eutgegenzukomnien, zumal die Petitionen der Handlungsgehülsen ihr vollständiges Einverständuiß ansdrückteu. Verloren haben allerdings einige Geschäftszweige, namentlich die Geschäfte, welche sonst von der ländlichen Bevölkerung Sonntags Nachmittags aufgesticht wurden, und die Geschäfte, welche Nahruugs- und @ennfmüitel verkaufen Gegen diese Schwierigkeit giebt es ein Mittel: die Geschästsstunden zn vermindern und zn verlegen. Davon hat man aber nur in zwei oder drei Fällen Gebrauch gemacht, in einzelnen Kreisen des RegiernngSbezirks Trier und im Kreise Wesel. Wenn diese erste Mißstimmung über diese Einrichtung überwunden sein wird, wird man sich sehr wohl dabei fühlen. Für die Cigarrengeschäfte eine Ausnahme znzulaffen, wäre sehr bedenklich; beim wenn außer Cigarren noch andere Maaren in den Geschäften geführt werden, so werden die anderen Geschäftszweige ebenfalls Ausnahmebestimmungen verlangen, und es gäbe schließlich keine Grenze. Daß eine längere IlebergangSzeit noth- luenbig sein würde, um die Bevölkerung an die Sonntagsruhe zu gewöhnen, haben wir von Anfang an voransgesehen. Ich nehme heute schon an, daß die Anschauungen über die" Vorschriften andere geworden sind, als vor wenigen Monaten. (Beifall rechts.) — Bayrischer Bevollmächtigter Landinann weist darauf hin, daß die bahrische Regierung die Vorschriften über die Sonntagsruhe nicht lax handhabe, wie dies ans der von Bebel vorgebrachten Klage hervorgehen könnte. — Abg. Hitze (Centr.) bestreitet, daß bei dem Ausbleiben der Vorschriften über die Sonntagsruhe in gewerblichen Betrieben es sich um absichtliche Verzögerung handele, wie die Sozialdemokraten behaupten. — Abg. Stöcker (fonf.): Ich wünsche nicht, daß die Regierung auf die politische Gesinnung der Arbeiter Rücksicht nimmt Aber trenn Herr Bebe! hier auf der Tribüne erklärt, daß er die himmlischen und die irdischen Autoritäten bekäinpft, so kamt er sich nicht wundern, wenn die Regierung sich seine Anhänger etivas genauer »ciusieht. Im llcbrigen aber wünsche ich, daß die Staatsbetriebe die Sozialdeuiokraten mir dadurch bekämpfen, daß sie für ihre Arbeiter musterhafte Zustände herbeiführen. lieber die neuen Vorschriften bezüglich der Somitagsrnhe fömien wir heute noch feilt Urthell abgeben. Die Dinge haben sich noch nicht eingelebt, namentlich weil die kleinen Lenke sich schwer an solche Neuerungen gewöhnen. Wenn man wirklich den Handlungsgehülsen einen Dienst erweisen will, so ninß man ihnen einen Iznsmnmenhängenden freien Sonntag-Nachmittag gewähren. Die Handeltreibenden der kleinen Städte sink» ja etwas benachthesiigt. Wenn die Läden bis 3 Uhr offen sind, dann reicht das vollständig ans; beim der Sonntags-GotteS- bienft ist auf dem Lande entweder sehr früh, so daß die Leute bis 3 Uhr noch zn recht konimeu, oder fo spät, daß die Geschäfte vor dem Gottesdienst ahgewickelt werden können. Vielleicht kann man später eiueAeuderung dahin schaffen, daß dieGeschäste offen bleiben können, wo nur die Familie des Geschäftsinhabers thätig ist. Für die Haudsiingsgehülfeu miiffeit wir einen ganzen freien Sonntag- Nachmittag schaffen. (Znstinimung rechts.) Wenn die freigewordene Sonntagszeit jetzt dem Kneipenleben gewidmet wird, so ist das eine Nachwirkung der früheren Zeit, wo der durch Arbeit einmal verdorbene Sonntag in der Kneipe beschlossen wurde. Hier wird sich vielleicht eine bessere Gewohnheit herausbilden. Wenn Herr Bebel auf die besonderen jüdischen Feiertage hingewiesen hat, so muffen wir daraus den Schluß ziehen, daß die Arbeiter gegen die jüdischen Arbeitgeber geschützt werden müffelt, damit der christliche Sonntag ihnen bleibt und sie nicht etwa au dem christlichen Feiertage die versäumte Arbeit nachholen müssen. Daß die Cigarrengeschäfte geschädigt werden, scheint mir auch wahrscheinlich. Vielleicht kann man dadurch helfen, daß man die ihnen Konkurrenz machenden Restaurants Sonntags Vormittags bis 12 oder '/al2 Uhr schließt. Wir schützen dadurch die Kellner etwas und auch die Cigarrengeschäfte. Dann müßte auch dagegen etwas gethan werden, daß infolge der Sonntagsruhe für eine ganze Reihe von Arbeitern eine ununterbrochene Arbeit von 24 und 36 Stunden stattsiudet. — Abg. Wo Urner (frei?.): Daß Herr Stöcker den Schluß der Restaurants für den Sonntag - Vormittag verlangt, ist begreiflich; ober ich glaube kaum, daß habet etwas her- auskommen wird. Ebenso unmöglich ist es, für diejenigen Geschäftsleute, die ihr Geschäft allein versehen, eilte Ausnahme zu machen gegenüber denjenigen, die fremde Leute beschäftigen. Das würde mit den Absichten des Gesetzgebers in Widerspruch stehen. Ebenso kann man nicht für Cigarrengeschäfte allein eine Arrsnahme- Bestiminuug erlassen; denn dann müßten auch die anderen Geschäfte, welche Cigarren mir nebenbei verkaufen, offenhalten können. Das würde zur großen Beeinträchtigung der Haudlnngsgehülfen führen. Diesen wollen wir aber Das lassen, was ihnen das Gesetz gewährt hat. Die schwarzen Listen sind nicht schön, namentlich wenn ein Beamter sich daran beteiligt. Aber das Bohkottiren ist auch nicht schön, und Diejenigen, die sich gegen die schwarzen Listen wenden, sollten ihren Einfluß aufwenden, nm das Boykottiren zu verhindern. Die Gemeindebehörden haben sich bisher dem Vorgehen der Staatsbehörden untergeordnet, weil es sich um ein neues Gebiet handelt, auf deut man noch keine Erfahrung gemacht hat. Sie werden, wenn es nöthig ist, vielleicht später mit ortsstatnfarischen Bestimmungen vorgehen. — Abg. Bebel (Soz.): Meine Beschwerden über die Arbeitsordnung gehören wohl hierher und nicht in den Landtag. Es handelt sich um die Handhabung eines Reichsgesetzes, über dessen Ausführung wir hier verhandeln und sogar. Beschlüsse fassen können. Ter Handelsinitiistcr selbst hat ja auch über die Ausführung der Sonntagsruhe in Preuße» hier ausführlich gesprochen. Warum sollen wir nicht über die Handhabung von Reichsgesetzen Seitens der Einzelstaaten reden, wenn die Einzellandtage tagelang über die Reichsgesehgebiing sich unterhalten? Der Boykott ist nicht zu vergleichen mit der Prüfung der Arbeiter aus ihre politische Gesiuuung hin. Der Boykott wird nur verhängt, wenn man sozialdemokratische Arbeiter anders behandelt, als andere Arbeiter. Wir wollen nur damit die Gleichberechtigung erlangen. Die fiskalischen Arbeitsordnungen betreten nicht mir das Verhalten der Arbeiter innerhalb des Betriebs, fondern auch ihr Berhalteu außerhalb desselben. Das Gesetz gestattet mir Bestimmungen für das Verhalten im Betriebe. Die obere Eisenbahnbehörde hat die Verfügnttg der unteren Behörde gebilligt, so daß nicht einmal die int Gesetze vorgesehene Berufung an eine höhere Instanz wirksam sein kann, während dies bei Privatbetrieben möglich ist. Wenn man die Sozialdemokraten von beit staatlichen Betrieben ausschließt, fo schafft man nur Heuchler, und die sozialdemokratischeu Stimmen
