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Äbend-Ausgabeo

41. Jahrgang.

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R-. 20.

Dotttterstag, den 12. Januar

1893.

Zar Abänderung des Mahluerfahreus.

Der dem Abgeordnetenhause vorliegende Gesetze ntwu xf, : bcireffcnd Aenderung desWahIverfahr ens, über | den wir vorgestern kurz berichteten, will keine grund- stnrzende Umgestaltung des bestehenden preußischen Landtags- Mid Kommunalwahlrechts fein, sondern nur die Wirkungen der zum Thcil bereits in Kraft stehenden, 31111t Theil wohl bald zur Durchführung gelangenden Steuerreform auf das Wahlrecht zu einem gerechten und billigen Ausgleich bringen. ; Tie Steuerreform hat bekanntlich das Ziel eine Entlastung ! der unteren, einer stärkeren Heranziehung der wohlhabenderen ■ Steuerzahler. Bei dem auf das Maß der Steuerleistuug begründeten Antheil au der Abmessung des Wahlrechts würde durch eine solche Reform naturgemäß das Wahlrecht i der unteren Klassen in seiner Bedeutung vermindert, das der höheren erweitert oder, wie der landläufige Ausdruck (nutet, der plutokratische Grundzug der bestehenden Wahl- ? ordnung würde noch verstärkt werden. Dem will der l neue Gesetzentwurf entgegentreten. Ein Bedürfniß zu i vollständig neuen Grundlagen der Wahlordnung wird s von der Regierung leider nicht anerkannt; es handelt sich : nur um eine Schranke und Abwehr gegen eine starke Ver- • schiebung dcS bisherigen Autheils am Wahlrecht zu den [ öffentlichen Verlretnngskörperschasten. Die wichtigste Ncue- Lntng ist die, daß fortan bei der Bildung der drei Nrwähler- [ abiheilnitgen nicht mehr allein die direkten Staatssteuern, sondern alle Kommunalsteuern im weitesten Sinn in An- i rcchming kommen und daß nicht mehr eine genau Drittelnng ; statisindct, sondern auf die erste Abthellnng 5/i2, auf die zweite 4/i2, auf die dritte 3/i2 bei gesummten Steuerbeträge entfallen. Im Gefolge des neuen Einkommensteuer-Gesetzes war bereits eine Wtchlrcchts-Novelle VM1 24. Juni 1891 erlassen worden. Dieses Gesetz snchie dem Einflüsse der i neuen Einkommensteuer auf das Wahlrecht in doppelter Weise cutgegenzttwirkcu, iitbent- es erstens für politische und kommunale' Wahlen vorschreibt, daß behufs Bildung der Wäi/lerabtheilutigen für jede nicht zur Einkomuiensteuer ver­anlagte Person ein Steuerbetrug von drei Mark au Stelle der bisherigen Klassenstcucr zum Ansatz zu bringen ist, und zweitens für die Wahlen zum Hanse der Abgeordneten, unter Abänderung ‘ der bezüglichen Bestimmungen des § 10 der Verordnungen vom 30. Mai 1849, die Anordnung trifft, daß in Gemeinden, welche in mehrere Urwahlbezirke gctheilt sind, für jeden Ur- i Wahlbezirk eine besondere Abtheilmigsliste anfzustellcn ist. I Dieses Gesetz hat sich nicht als aitsrcicheud erwiesen, nur l überall die infolge der neuen Eiitkommenstcuer eintretenbe r WerihSvermindernug des Wahlrechts der Miitderbemitteltcn | M beseitigen, namentlich beiden kommunalen Wahlen und in den | größeren Städten. Gleichwohl soll dieses Gesetz aufrecht erhalten werden, da es immerhin, wenn als Verstärkung die r ueucu Vorschläge der Regierintg hinzukommeit, der Ver- V schiebung des Wahlrechts zu Gunsten der oberen Klassen I Vorbeugen Hilst. Die siaitgchabien Ermitteluttgen haben ■ ferner ra , der „Begründung* ergeben, daß die Milbcrück- i Fügung der au die Gemeinde und die höheren komiuunalen t ^erbände 31t entrichtenden Steuern eine gerechtere Bemessung t oe» Wahlrechtes ermöglicht, als die Bildung der Wählcr- [ Umstellungen auf der Grundlage der SiaatSstcuern allein, und I insbesondere hierdurch dem starken Anwachsen der Anzahl I- Wähler der dritten Abtheiluug unter gleichzeitiger Abnahme rer Wählerzahl der ersten und zweiten Abtheiluug entgegen« | ^totrft wird. Indessen würde es nicht gerechtfertigt fein, [ ««rcchuung der Kommunalstenern vor Aufhebung der ^ Naatlichcii Nealsteucrn in Kraft treten zu lassen; diese An- £ ^t<ll!’!i9 soll daher für die Landtagswahlen bis zur Gültig- i- Gesetzes wegen Aufhebung direkter Staatssteuern mwgesetzt bleiben; für die kommunalen Wahlen, wo die | ^-echnung sämmtlicher Steuern ohnehin im größten Theil : Staates bereits gilt, kann die Bestimmung alsbald in

L föv r tTcicn- Für diejenigen Orte, wo Gemeindesteuern 1 ^.echaupt nicht erhoben werden, also insbesondere die selbst- I Gutsbezirke, wird vorgeschlagen, den Betrag der

Eluate weiter zu veranlagenden Grund-, Gebäude- Gewerbesteuer auch nach deren Aufhebung als StaatS- £ ' eu.ct mit in Anrechnung zu bringen. Die Wahlvorlage ISS .""türlich bei Allen Widerspruch finden, welche eine Unständige prinzipielle Umgestaltung des bestehenden Wahl-

Erwartet hatten. Die freifinnige Presse behandelt ^ot'age als elendes Flickwerk, von der Forderung ans- LWhev.d, daß bei dieser Gelegenheit eine grundsätzliche Umge- »M-nnng des besieheudeil Wahlverfahreus unter Aufhebung Dreiklassen?Einrichtung, womöglich linier Einführung des ^ichcragswahlrechts, einzutreten habe. Mancherlei Wider- ruch erhebt auch die Centrumspresse. Sie sucht, wohl Uk'.id, daß die Stärke ihrer Partei bei den Landtags- Kovimnualwahlen in der dritten Wählerklasse ruht, den nstiiß der Letzteren zu stärken. Von dieser Seite werden stufige ans noch weitere Abänderungen in Aussicht gestellt,

nicht genössen. Die Vertreter des Neichsvostamts behaupteten, es ließe sich bei der Post schwer ehifüljteit, auch ständen sich die Be­amten bei dein gegenwärtigen System besser. Es wurde darauf er­widert, daß das gegenwärtige System dem diskretionären Ermessen der Verwaltung zu viel überlasse, und es wurde schließlich ein­stimmig beschlossen, daß bis zur Berathung des Postetats genauere Nachweisungen darüber vorgelegt werden, wie sich die Verhältnisse der Postbeamten nach dem bisherigen System in ben einzelnen Gehaltsklassen gestaltet haben und wie sich nach dein System der Altersstufen gestalten ivürden. Der Vertreter des Neichsvostamts sagt das zu. Beim Etat des Neichsamts des Innern erklärte sich ans Ansrage Herr v. Bötticher bereit, dem Reichstage eine Denk­schrift über die Thätigkeit des Patentamtes und die Wirkungen der neiierlichen Gewerbeschlitzgeietze zugehen zu lassen. Er theilte ferner mit, daß der Entwurf eines Markenschntzgesetzes etwa in einem Monat dem Reichstag zngehen werde. Die Forderung von 690,000 Mark für em Grundstück zu einem Neubau für das Neichs- gesuiidheitsamt wurde bewilligt, ebenso die Fordenuig für den Reichstagsbari.

so die Feststellung prozentualer Mindestsätze für die beiden oberen Äblheiluugcn, Einführung der geheimen Wahl u. A. Auch von anderer Seile wird cs nicht an Abänderungs- Versuchen fehlen. Bedenken werden vielfach namentlich gegen die Beibchallnng der Bcstimmnng in der Novelle von 1891 über die Drcilheilung in jedem Urwahlbezirk größerer Gemeindcu, gegen die vollständige Anrechnung der Neal- stcuern auch nach ihrer Preisgebuiig an die Gemeinden bei den Gutsbezirken geäußert; die Wirkung anderer Vor­schläge wird man noch genauer zu initcrfudjeii haben, als es mit dem vorliegenden Material möglich ist. So sehr man auch im Allgemeinen den Versuch anerkennen muß, das „etenbefte aller Wahlsysteme" etwas zu verbessern, so ivird mau doch auf die Dauer dem Verlangen nach einer gründ­lichen Umgestaltung, rcsp. vollstfiiidigeu Neugestaltung des preußischen Wahlgesetzes nicht mehr widerstehen können. Als die erste Station dazu muß man diesen einstweiligen Abänderungs-Entwurf auschcii.

Die nächsten Landtagswahlen int Herbst d. I. ivcrdeu sich also nach dem Vorschlag der Regierung unter folgenden Bestimmnngen vollziehen: Die Wahlrechts- Novelle von 1891 (Ansatz eines Sleucrbetrages von 3 Mark für jede nicht zur Eiukoiumcnstcner veranlagte Person und Bildung einer besondercn Abthcilnngsliste für jeden llrwahlbezirk) bleibt in Kraft; die neuen, gegenwärtig in parlamentarischer Behandlung befindlichen Stenervorlagen fönneu aber zunächst noch nicht berücksichtigt werden, und cs fällt damit für die nächstbevoistchenden Laiidtagswahleu auch die Aurcchnung der Kommunalstcucrn fort. Dagegen tritt die Bestimmung über die Abstufung der Abtheiliiugen nach 5/i2, Ui2 und s/i2 alsbald in Kraft. Auch die Anrechnung der Rcalsteuesi, welche künftig vom Staate abgetreteirwerdcu sollen, für dießenuM Gemeinden (Girtsbczirke), wo direkte Gemeindesteuern nicht erhoben werden, kann erst uach Durch- fichrung der Steuerreform wirksam werden. Für Kom- iiiuiialwahlen treten die neuen Bestimmungen alsbald in Gültigkeit.

Dcutschcr Reichstag.

0 Kcrlm, 11. Januar.

Tie Bcraihung der B rausteucrvorlage wird fortgesetzt. — Abg. Grillenberger (Soz.): Die Mehrbelastung, welche Allen die Erhöhung der Brausteuer bringe, könne den Widerstand gegen die Vorlage nur stärken. Die nengeplcinte Biersteuer fei weiter nichts als eine Vermehrung der indirekten Steuern. In den Motiven werde zngestanden, daß dem Bier ein gewisser Nährwerth nicht abgefprochen werden könne; hierauf hätten die Bundes­regierungen niemals Rücksicht geitommen, sondern stets die Erhöhung der Brattsicner verlangt; so fei es auch jetzt, da Geld für Militär nöthig fei. Redner plaidirt energisch gegen die Vorlage. — Bayrischer Finanzminister v. Riedel sucht die über die bayrischen Verhältnisse gestern und heute int Reichstage vorgebrachten Be­hauptungen zu widerlegen. — Abg. Möller (nat.-lib.) erklärt, der Ausdehnung der Besteuerung nicht abgeneigt zu sein, spricht sich aber trotzdein gegen die Vorschläge der Regierung ans und bean­tragt die Verweisung der Vorlage an die Kommission, ivoinit Staatssekretär v. Maltzahu einverstanden ist. Aba. Bachem (Centr.) erklärt die Bierstcuer für das uuerfreu- lichste Mittel, den Bedarf für die Miliiäransgaben zii decken; sie treffe nur den Mittelstand, den allerdings die Sozialdemokratie zerreiben wolle. — Abg. Droemel (bfr.) ist gegen die Ans- führuttgen Grillenbergers und Bachem?. Die Bierstcuer veranlasse die Erhöhung des Bierprcises und zwinge die Wirthe, den Schank­preis oder den Preis der Speisen zu erhöhen, auderiifalls leide die Dualität des Biere?, treffe also unter allen Umständen die Koiisu- inentcn Wenn man jetzt einfach einen einträglichen Artikel oder Diejenigen, die daran verdienen, als geeignete Steuerobjekte herans- greift, so möchte das fast als auf steuerpolitische Wegelagerei hinans- kommen. (Vizepräsident Dr. Ba 11 nibach erklärt diesen Aus­druck für parlamentarisch doch wohl kaum zulässig.) Abg. Bö ekel (Antisemit) erklärt ausdrücklich, feine Partei fei gegen die Vorlage. Wir thun dies nicht aus Interesse für die Großdrancreieii, bedaucri! vielmehr tief, daß der Börsen- und Griindungsschwindel sich auch des Brauereigewerbes so sehr bemächtigt hat. Die Schriften von Otto Magali verbreiten darüber sehr viel Licht. Die Landwirth- schaft liefert der Branerei Gerste und Hopsen. Die unglückseligen Handelsverträge haben der Laudwirlhschaft bereits ein Sinken des Gerstenpreises gebracht von 19 auf 16 Mark, und dieser Schädigung wollen Sie heute schon wieder eine neue Schädigung znfügeu? Das können wir nicht zngeben. Gerade im Interesse defLandwirthschast und speziell derjenigen von Hessen lehne ich aufdas Entichiedenste die Vorlage ab. Schließlich wird der Bauersmann zu bluten haben, wenn die Brauer den Preis der Gerste bis zu 13 Mk. und noch niedriger hernliterdrückeii. Es erscheint wirklich, als wenn Staat nnd Regierung nur so darauf losarbeiten, den Mittelstand zu vcr- nichten. Aus diesen Gründen können wir die Vorlage nur einfach verwerfen, umsomehr, als auch der Hopfenanbau längst unrentabel gemacht wurde durch eine wüste Spekulation. Auch hier würde also lediglich die Annahme der Vorlage die Laiidwirthschast schädigen. Lehnen Sie mit uns also die Vorlage ab! — Abg. v. Gerlach (dk.) erklärt, er ziehe eine höhere Börsensteuer vor, zweifele aber nicht au der Tragbarkeit der Bierstcuer durch die Aktiengesellschaften. — Die Vorlage wird an die Militäikommiüion verwiesen. — Nächste Sitzung: Donnerstag. Nothstand? - Interpellation und Branntwcinstcucrgcfetz. $

Tie B'ndgctk0m mrsfi0n des Reichstages hielt gestern ihre erste Sitzung ab nnd berietb zunächst die Denkschrift über die Regel ring der Beamienge Halter nach Dieirstaltcrs- stuscii. Fast sämrnlliche KommüsiorlSmitglieder bedauerten, daß allein die Postbeamten dieses System der Alterszulagen noch

Urenßischer Landtag.

O Berlin, 11. Januar.

Abgco rdnetenhau 6.

Fortsetzung der Berathung des Entwurfs über die Ver­besserung des Volksschulweseus. — Abg. Rickert (bfr.) wendet sich gegen die Verweisung an die Steuerkommission; er verlangt die Verhandlung behufs Aufdeckung der Mißstände im Schulivesen. — — Abg. Iagdzewski (Pole) bespricht die Mißverhältnisse in Posen. — Kultusminister Bosse klärt den Vorredner über feine Ansicht betr. des polnischen Unterrichts auf. Den agitatorischen Be­strebungen in Polen müsse man culgegeutreteit nnd deshalb das Schwergewicht auf den Unterricht der deutschen Sprache legen. — Abg. Knörcke (frei).) schließt sich bezüglich der for­mellen Frage den Anssührmigen Rickerts an und tvüuscht im 11 rbr igen lebhaft, daß das Hans die Vorlage annehme. Bei der Ablehnimg müsse die Mißstimmung in Lehrerkreisen wachsen. — Abg. Würuicüng (Centr.) ist für die Berathung des § 1 in der Stenerkommissioii. — Abg. Enirec- cer n § (nat.-lib.) erkennt die schlechte Besoldungslage der Lehrer an und wünscht die Ueberweisung des Entwurfs au eine besondere Kommission. — Schließlich wurde die Vorlage der Stenerkommission überluiefeu. Bei der nun folgenden ersten Lesung des Entwurfs betreffs des Vorsitzes der Pfarrer in den Kirchenvorstäuden sprechen v. Cnny (nat.-lib.) gegen, Liebmann, Roereu und andere Centrumsmitglieder sowie Limburg - Stirum und von der Recke (kons.) für die Vorlage. Die Berathung in der Kommissiotr wird nicht beschlossen. Nächste Sitzung morgen. Kleinere Gesetzentwürfe.

Politische Tnges-Rundschau.

— Die Prophezeiung unseres vortrefflichen Sprudel- pmfidenten Kalkbrenner; daß der nächste Steuerbrief, der jetzt gelb fei, im nächsten Jahre gräulich sein würde, dürfte noch in bedeutender Potenzirung für die kommeiiden Jahre eintreten nird auf das gräulich dürfte ein gräulicher, am gränliehsten folgen. Der Schatzsckretär hat in der Dienstag- sitznng des Reichstages diese süße Hoffnung ciitstehen lassen, indem er freundlichst andeutete, daß, abgesehen von den jetzt vorliegenden drei neuen Stenergesetzen über die Er- höhling der Bier-, Branutivein- und Stempelsteuer, noch andere treue Reichsstenergesetze int Hintergründe lauern. Herr v. Mattzahn chnrakterisirte diese Znknnftsprojekte, welche man nur momentan noch znrückstclle, als die Steuer­reform „im großen Stil". Jetzt handele es sich nur um die nächste Deckung der Mehrkosten, welche aus der Novelle zum Neichsmilitärgesetz sofort entspringen. Wörtlich lauteten die Aenßernngen des Herrn v. Maltzahn wie folgt:

„Die verbündeten Regierungen sind der Mciuuug gewesen, daß cs nicht angezeigt fei, in diesem Augenblick über diese Summe hinaus mit neuen Anforderungen au den Reichstag zu kommen und etwa eine Steuerreform im Reiche im großen Stile ciugnleitcn. Dazu lag keine Rothwcudigkcit vor, und der Zeitpunkt würde nicht günstig gewählt sein ans den verschiedensten Gründen, von denen ich nur zwei erwähnen will. Der eine ist, daß wir zur Zeit noch nicht übersehen können, in wie weit die Einnahmen des Reiches infolge des Abschlusfes der Handelsverträge sich verändern werden; der andere, daß in dem größten Bundesstaate, Preußen, augenblicklich eine tiefeinschneideude Steuerreform im Gauge ist, welche zu störe» keineswegs im Interesse des Reiches liegt.“

Wir unsererseits, so meint die „Freis. Zig.", sind nie­mals im Zweifel darüber gewesen, daß, wenn die Militär- Vorlage zur Annahme gelangt, es nicht bei den drei jetzt vorliegenden neuen Steuergesetzen sei» Bewetlden behalten kann, sondern daß alsdann eilte weitere Steigerung der in­direkten Steuern im Reiche verlangt werden wird. Auf diese Steuerreform „int großen Stil" werden sich anch die Nnterrednngen des bayrischen Finanzministers mit Herr» Miguel in Berlin über die Einsührnng der TabackSfabrik- steuer bezogen haben. Mit der Steuerreform „im großen Stil" im Zusammenhang idjeincn auch die Erhebungen zu stehen über die Vorbereitung der Einsührnng eines Noh- spiritnsmonopols'.

Deutsches Reich.

* Hof- u»d Prrsonal-Nachrichtt». Der Kaiser hat (Ich uaah seiner gestrigen Ankunft in Straßburg zunächst ins Militär- Lazarcth und nach dein Exerzierplatz begeben, ihn 4l/i Uhr kehrte er an der Spitze des 138. Infanterie-Regiments vorn Polygon zurück nnd ritt, von der Menge begrüßt, zum Palast des Statthalters. Die Fürstin Hohenlohe machte bei dem Abendessen zu Ehren des