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Abend-Ausgabe,

Wiksba-kner Tsgblaü.

39. Jahrgang» Verlast: Lanqstasse 27, Slnzcigen-Preisr

Erscheint in zwei Ausgaben. — Bezugs-PreiS: _________ Die einspaltige Petitzeile für locale Anzeigen

8n Wiesbaden und den Landorte» mit Zweig- 15 Pfg., für auswärtige Anzeigen 25 Pfg. —

xpeditioncil 1 Mk. 50 Pfg., durch die Post H AnrtltttßiiTßli Reclamen die Petitzcile für Wiesbaden 50 Pfg.,

1 Mk. 60 Pfg. für da? Vierteljahr. für Auswärts 75 Pfg.

N-» 263.

Kocales.

(üaiibrutf bet Originalcorrespoudenzen nur unter deutliterQuellenangabe geltottet.) Micsbadrn, 21. October.

-o- Tagesordnung für die morgige Sitzung de« Ge- meiuderaths: 1) Genehmigung von Rechnungen. 2) Genehmigung eines Pachtvertrags. 3) Begutachtung eines Gesuchs um die Er- laubniß zum Gastwirthschastsbctrieb. 4) Begutachtung von Bau- gesucheu. 5) Vergebung von Arbeiten und Lieferungen. 6) Gesuche und Anträge verschiedenen Inhalts.

* Die Saison der Gastiniihler beginnt. Da ist es interessant, einmal die Tafelgebräuche unserer Vorfahren zu betrachten. Wenn sich heute Jemand im Kreise der Tafel­runde erhebt, um an das Glas zu klopfen, so meint man, daß diese Sitte so alt noch nicht sein könne. Derselben haftet etwas Parlamentarisches, echt Modernes an. Dem ist aber keineswegs so. Die Sitte, bei Tafel Gesundheiten ausznbringen und dabei das Glas zu leeren, ist uralt und ein von den Römern zu uns gekommener Gebrauch, welchen die ersten Christen als eine Art von Weihetrank für die Märtyrer und andere Abgeschiedene ihres Glaubens ein­führten. Man findet noch im 16. Jahrhundert Spuren dieser ursprünglichen Sitte. Als über die Königin Maria Stuart das Todesnrtheil ausgesprochen mar, sammelte sie am Abend vor ihrer Hinrichtung alle ihre Leute bei einem Nachtmahl und befahl, ihr wieder Bescheid zu thun. Die Gäste thaten es. Sie tranken auf das Wohl ihrer Gebieterin nnd weinten dabei bitterlich, daß ihre Thränen in den Wein flössen. Das Vorschneiden und Vorlegcn bei Tafel galt in früherer Zeit als ein besonderes Ehrenamt, wie denn auch die Fürsten vornehme Vasallen damit belehnten, welche den Titel „Truchseß" führten. So war der Erbtruchfeß des heiligen römisch - deutschen Reiches der regierende Kurfürst von Bayern. — Die Servietten wurden erst vor drei Jahrhunderten, zur Zeit Kaiser Karls V., bei Privatpersonen üblich. Früher aß man an hölzernen oder geglätteten Tischen nnd als Unterlage der Schüsseln wurden gegerbte Felle benutzt. Tischtücher von Leinwand und Damast kamen nur an fürst­lichen oder anderen vornehmen Tafeln in Gebrauch. Eine merkwürdige Sitte war cs, daß vor dem Platze eines Ritters, auf welchem ein Schimpf haftete, der Herold be­rechtigt war, das Tafeltuch entzwei zu schneiden und ihm den Teller und Brod umzukehren. Alsdann mußte der Geschmähte entweder seinen Schimpf tilgen oder beweisen, daß man ihm Unrecht gethan. Diese Schmach widerfuhr sogar einem mächtigen Fürsten, dem Grasen Wilhelm von Hennegau, als er an der Tafel Kaiser Karls VI. speiste. Ein Waffenherold zerschnitt vor ihm das Tischtuch, mit der Bemerkung, daß ein Herr, der keine Waffen trage, nicht würdig sei, an eines Königs Tafel zu sitzeu. Und als der Graf betroffen erwiderte, daß er, wie jeder andere Ritter Schwert und Lanze führe, antwortete der Herold: „Das kann nicht sein, sonst würdet ihr gewiß schon längst den Tod Eures Oheims, der bei Contray erschlagen wurde, gerächt haben." —

Mittwoch, den 21. Gelob er

1891.

Messer und Löffel findet man im frühesten Alterthume, aber die Gabeln wurden lange durch die Finger ersetzt. Die ersten Gabeln waren ganz von Eisen und hatten zwei Zinken. Statt der Teller bediente man sich anfänglich der Scheiben von Brodrinden, hierauf der Holztellcr, dann aus gebrannter Thoncrde und später aus Metallen gefertigter Teller, von welchen die zinnernen die beliebtesten waren nnd am längsten auch an Fürstenhöfcu im Gebrauch blieben. — Von den ungeheuren Betten, worin nufere Vorväter mit Weib, Kind und Kegel, und sogar oft mit ihren liebsten Jagdhunden schliefen, haben sich hier und da noch Ucber- bleibsel erhalten. Die vornehmsteil Personen trugen kein Bedenken, mit ihren Gästen und Freunden in einem Bette zu liegen, und es galt dies für den höchsten Beweis von Freundschaft und Vertrauen. Taschentücher kamen erst zur Zeit der Königin Elisabeth von England auf. Das Hemd war in frühester Zeit ein Luxusartikel nnd galt seltsamer Weise zugleich als Symbol der Unschuld und Treue.

— Zchulnachrichk. Der Herr Cnltnsminister hat der Ge­nossenschaft der „Englischen Fräulein" erlaubt, dahier eine Nieder­lassung zu gründen. Es sollen bereits Unterhandlungen eingeleitet sein wegen Uebernahme des hier bestehenden Instituts des Fräulein Wirtzfeld.

s. Ium UogklschlUf. Bekanntlich kommen die meisten Vogelbülge, welche die Hüte unserer Damenwelt zieren, aus Amerika. Dorthiu ist aber auch jetzt schon die von Deutschland ausgehende Agitation gegen diese gransamc, die ganze Frauenwelt schändende Mode gedrungen und wird von den Blättern aller Schattirnitgen eifrigst unterstützt. Ein Chicagoer Blatt spricht sogar die Hosfnnug ans, daß cs in kurzer Zeit keine anständige Dame mehr wagen könne, mit einer Vvgelleiche auf dem Hute über die Straße zu gehen, und daß sich wahrscheinlich die Halbwelt nttr jenes Schmuckes noch bedienen würde, um anfznfallcn. In Nord­amerika ist cs auch eine Dame, Frau Frida Fnldner, die am eifrigsten gegen jene „unmoralische Mode" ngitirt.

* Verkehrs»»!!?. Der Eisenbahnminister hat laut „Reichs- Anz." bestimmt, daß Zunächst bei allen Schnellzügen das Verbot, die Trittbretter der Wagen tvährend der Fahrt zu betreten, all­gemein und streng zur Durchführung gebracht werde. Sollten aus der einen oder anderen Strecke der Einführung dieser Maßregel sich unüberwindliche Schwierigkeiten entgcfleufteUen, so soll darüber schleunigst berichtet werden. Durch dies Verbot solle» bekanntlich Ungliicksfälle, wie sie den Schaffnern mehrfach zugestoßen sind, ver­mieden werden.

+ Die Zeit der Frstessen und Ziveckesten naht mit dem Winter heran. Dem gelegentlichen Thcilnehmer sind sie hochwillkommene Ablenkungen von dem ewigen Einerlei des Tages, denjenigen, welchem sie durch seine Lebensstellungen oft blühen, werden sie, in Deutschland wenigstens, dadurch unerträglich, daß vor dem Genuß die harte Arbeit gesetzt, die Aufgabe nämlich, die Reden zu verdauen, bei denen die Arbeit, die Speisekarte abznessen, leider nicht munter sortschrcitet. Man braucht durchaus kein Bewunderer alles Dessen zu feilt, was englisch ist und kann unserem britischen Vetter doch die soziale Einrichtung neiden, die auch bei dem Festessen den Grundsatz gelten

läßt: erst das Geschäft und bann das — oft genug zweifel­hafte — Vergnügen der Redenden. Wenn es in Deutsch­land noch mit den offiziellen Toasten abgethan wäre, es gäbe doch ein absehbares Ende des Redestromes. Aber wie bei dem Commers die Fidelitas, so setzt beim Festessen hier zu Lande die Redewnth ein. Der Rede-Bacillus findet an einer gedeckten Tafel den güttstigstcn Boden für seine Ver­breitung. Beim Festessen sollte man erst eine geraume Zeit vergehen lassen, ehe man mit dem schweren Geschütz der Hochrufe aufüngt. Alle diese Reden laufen darauf hinaus, die Anwesenden der Reihe nach leben zu lassen. Möchte man bedenken, daß dazu auch vor allen Dingen die vöthige Atzung gehört, damit mau nicht beinahe zu Tode hungert. Geradezu wunderbar ist es, daß wie alles Leid im Leben sich verhültuißmäßig schnell vergißt, so auch die Kränkung, die dem Hörenden durch eine unmäßig lange Rede zugefügt werden, seinem Gcdächtniß entschwindet. Er, der eben noch selbst voller Berzweiflung auf den nächsten Gang wartete, rächt sich — Auge nm Ange und Zahn nm Zahn — gleich darauf, indem er nun seinerseits znm Redner wird. Warum gicbt es keine Dämme gegen diese lleberfluthungeu? Warum Haden wir bei dem Festessen den Btmetallismus und nicht allein das Gold, welches Schweigen bedeutet? Vielleicht findet sich int Laufe der Zeit rücksichtsvoll zwischen Essen und Reden Einheit. Ein unverbrüchliches Gesetz, eine Vor­bedingung sollte aber dabei sein, daß vor der ersten Fleisch­speise — also meistens vor dem dritten Gang — überhaupt nicht gesprochen werden darf. Dann wird wenigstens eine Grundlage vorhanden sein, auf der man dem Kommenden bernhigter cntgcgensehen kann.

V Die Weiuiuthskiefer als Metteranreiger. Es dürfte nicht allgemein bekannt fein, daß wir in unseren Wäldern einen sehr zuverlässige» Weiteranzeiger haben, und zwar in der WeinrnthS- kiefer. Ihre dunkelgrünen, schlaffen Nadeln stehe» für gewöhnlich buschig um de» Zweig heruin. Bei eintretendem Wetterwechsel, wenn sich in der Lust viel Feuchtigkeit ansammelt, lege» sich aber die Nadeln mehr und mehr an de» Zweig an, so daß sie häufig ganz dicht auseinander liegen. Hat es sich abgereguet und tritt trockenes Weiter ein, so richten sich die Nadeln wieder in die Höhe. Wen» bei nebeligem Wetter ebenfalls die Nadeln sich zusammen- gelegt habe» nnd der Webet steigt in die Höhe, so werden die unteren Pariicen der Nadeln sich öffnen, während die noch im Nebel befindlichen geschloffen bleiben. Bei genauer Beobachtung der Weinutihskiefer wird man häufig in der Lage fein, einen Witterungs­wechsel schon 24 ©tunbett vorher ansagen zu können.

A Ich hrtlltt Nicht! Wenn ich eine Redensart verbannen möchte ans dem öffentlichen und Familienleben, so wären es die trägen und weichlichen Worte: „Ich kann nicht!" Drei Worte sind es nur, drei kleine unscheinbare Worte, und welch' erniedrigendes Gcständniß schließen sie ein; welches Zeugnis; geben sie dem, welcher sie attsspricht! Ein Armulhszeugniß ist's „ich kann nicht!" Aber so rufen leider Viele aus bei jeder au sie ergehenden Aufordcruttg, die geistige und körperliche Anstrengung erfordert, ohne oft nur einen Versuch gemacht zu haben. Andere raffen sich wohl einen Augenblick auf, nehmen einen Anlauf zur Thätigkcit, aber die erste Schwierigkeit, ein einmaliges Mißlingen, schreckt sie ab und, traurig die Hände in den Schoß legend,

Von iü. Schüler.

(Original-Aufsatz für das „Wiesbadener Tagblatt".)

Nachdruck verboten.

Soziale Mieren» Polizeiwesen und Stadtverwaltung zu Wiesbaden im vorige« Jahrhundert.

in.

So bedauerlich die in den letzten Aufsätzen geschilderten Bürgerzwiste auch sein mochten, so deckten sie doch die mannigfachen Gebrechen auf dem Gebiete der Polizei- und Stadtverwaltung auf und halfen den alten Zopf abschütteln. Suchen wir uns in Kurzem ein Bild von den alwäterischen Einrichtungen des damaligen Landstädtchens zu machen und «Sinnen wir bei der gewichtigen Person des Büttels.

! Eine Bestallung von 1548 besagt, er habe dem Amt- ?Mnn, dem Rentmeister und Keller in herrschaftlichen, dem Schultheißen jammt Schöffen und Gericht in städtischen An- Selegenheite« gewärtig zu sein, die Wachen zu bestellen und 8U beaufsichtigen, die Gefangenen zu bewachen und zu ver­bargen, „in allen vorsorglichen Dingen" sich treu und fleißig «finden zu lassen. Einer solchen Vielseitigkeit entsprechend waren auch feine Competenzen. Aus der Kellerei bezog er ” Malter Korn, von' jedem der drei Zehnth'erren 3 Zehnt «orn und 3 Zehnt Hafer, von einigen Begüterten 2 Malter .Dipkorn" („uff etlichen eckern fellig"), von jedem mit Liegenschaften in der Stadt und in den benachbarten Dörfern Bierstadt, Erbenheim, Mosbach, Biebrich und Dotzheim an- gcseffenen Bürger ein Sichling Korn, von jedem Hoppen­hauer ober Hecker 3 Eier oder 2 Pfennig. Die Beherber­gung eines Arrestanten hatte ihm dieser selbst mit 4 Binger

Hellern täglich zu vergüten. Schlug er einen Häftling in Eisen oder verwahrte er einen solchen in einem WirthShause, so standen ihm aus dessen Baarschast 6 Weißpfennige zu. Confiscirte Wehren und Waffen mochten sich deren Besitzer „um ein Ziemliches" von ihm wieder einlöscu, die von hin- znrichtendeu Missethätertt blieben sein Eigenthnm. Von der Stadt erhielt er für seine Aufwartung an Gerichts- und Geschäftslagen das fogenannte Maigcld mit 2 ff. 6 Weiß- Pfennig, für Säuberung und Heizung der Gerichtsstube IV» ff., endlich 17 Karren Holz, die ihm gelegentlich der alljährlichen Holz'ahrten in's Schloß übermittelt wurden. An Sporteln standen ihm für eine Ladung vor den Amt­mann 2 Pfg., für eine Ladung vor das Stadtgericht 7 Heller, für eine Pfändung 7 Heller zu. Dem allen fügte die gnädige Herrfchaft ein Sommerkleid, Hosen, Wamms und Rock als Geschenk bei. — Der Stadtwachtmeister des vorigen Jahr­hunderts war der Büttel von ehedem, nur unter anderem Namen; auch ihm fiel die Conlrole über den Landausschuß, die Verwahrung der Gefangenen, Führung der Wachtlisten, Besetzung der Thorwachen, Vorladung von Beklagten rc. zu, wofür er aus landschaftlichen Mitteln 35 ff. und 3 Klafter Holz zu fordern hatte. Für Vorführung eines peinlich Be­klagten gebührten ihm 10 Albus, für Verwahrung eines Häftlings täglich 1 Batzen. — 1813 ging die Stelle des Stadtwachtmeisters ein oder wurde vielmehr in die eines geschworenen Mobilien-Taxators und Ausrufers umgewandelt. Arrestationen, Pfändungen rc. nahmen in der Folge Land­jäger und Amtsdiener vor.

Reichte die Autorität des Stadtwachtmeisters nicht aus, so trat, wie bei Streifungen auf Diebsgesindel, bei pein­lichen Executionen rc., die Bürger-Compagnie mit 1 Kapitän, 1 Lieutenant, 1 Fähnrich, 2 Sergeanten, 6 Korporalen und 1 Freikorporal ganz oder theilweise in Action. Einem Ober­offizier war dann die tägliche Dienstleistung mit */» Reichs­

thaler, einem Unteroffizier mit einem Kopfstück, einem Bürger mit Nachlaß einer Wache zu vergüten.

Wurde ein Delinguent ansgepeitscht oder des Landes ver­wiesen, so empfing ein Unteroffizier 1 Maas Wein zu 24 Kr. und für 4 Kr. Brod, ein Bürger 14 Kr. Das­jenige Bürger-Commando, welches einen zum Tode Vcr- urtheilten nach dem „Löwen", wo er in Armensündcrpflege kam, cecortirte, durfte an dem Zechgelage Theil nehmen, das den Schultheißen und Blutschöffen nach der Hinrichtung aus Malcfizgeldcrn der Rentei im „Einhorn" atisznrichten war. Daß es der Bürger-Soldat für entehrend hielt, eine Malefizperfon länger als einen Tag zu bewachen, und daß in diesem Falle Landbewohner einspringen mußten, ist schon früher erwähnt worden.

In Einzelfällen, au Markttagen, bei Versanimlungen, ländlichen Festen rc., traten auch Land-Commissar, Land­visitator und Landreiter als Polizeiorgane auf die Bild­fläche. Von diesen dürfte namentlich die Figur des Land­reiters vielen Lesern eine noch wohlbekannte sein; für ge­wöhnlich Bauer wie jeder andere, spielte er auf seinen Botenritten und als Begleiter des Amtmanns in dunkel­blauer, orangefarben ausgeschlagener Montur, in Hut und hohen Stiefeln ausgerüstet und bewaffnet mit Bandelier, Patrontasche, Pallasch, Carabiner und Pistolen den Gc- waltigen. Seine Dienstleistungen wurden ihm jährlich mit 12 ff., 20 Malter Hafer, 6 ff. für Heu und 1'/» für Huf­beschlag aufgewogen; zudem erhielt er an Diensttagen bis 1 ff. Diäten. Das Pferd unterhielt er auf eigene Kosten und Gefahr. Einem 1776 hier in den Ruhestand ge­tretenen Landreiter wurden 15 ff. und 3 Malter Korn als Jahrespenfion ausgeworfen. Daß im Usingcnschen die Sanbreiter grünwollene Kittel und mit Silberborde besetzte Hüte trugen, fei nebensächlich hier angeführt.

(Fortsetzung folgt.)