Abend-Ausgabe.
WikMkim Sagblatt
39, Jahrgang.
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Ua. 237.
Montag, den 5. Ortoder
1891.
Zornles.
sRacksruck der Driginaltotrelponbenicn nur unter deutUck er Quellenangabe gdiatteta Wiesbaden, 5. October.
— Zn den Stadtverordneten-Wahlen. Der im gestrigen Morgeublatt durch Sonderbeilage mitgctheiltcn Candidatenliste für oie im Lause dieser und der nächsten Woche hier sich vollziehenden Wahlen zur Stadtvcrordnetcn-Versamnilung sind von anderer Seite die nachfolgenden Herren für die dritte Wählerabtheilnng gegenüber gestellt worden: Rechtsanwalt Dr. Alberti, Rentner Aug. Dietz, Maurermeister Christian Dormann, Rechtsanwalt a. D. Gustav Götz, Oberlehrer Guth, Dr. med. V. Gerlach, Färber Ang. Herrmann, Geschäftsführer Friedrich Kuefeli, Kaufmann Alois Mollath, Baukrath Hugo Rcusch, Schreinermcister Heinrich Schlicht, Gast- wirth Carl Stahl, Gutspächter "Chr. Thon, Stuccatcur Ludwig Walther, Laudwirth Ludwig Wintermcycr, Rentner Benjamin Wolf.
= Z» dem Hasemann sche» Tireateo-Vrosret verlautet, daß vor einigen Monaten im Auftrage des Unternehmers ein Agent hier tocilte, um nach günstigen Bauplätzen Umschau zu halten. Wie der ,RH. K." erfährt, hat dieser Herr namentlich den südlich des „Karlsruher Hof", zwischen Hochstätte und Kleine Schwal- bacherstraße, gelegenen Hauser-Complex in's Auge gefaßt und sich Latzeplan von diesem Gelände verschafft.
— 5. Kezirkssynode. Zu Mitgliedern der fünften ordentlichen Bezirksshnodc des Consistorialbezirks Wiesbaden sind ernannt worden: die Herren Consistorialpräsident de la Croix hier (zum Königlichen Commiffar), Justizrath Dr. Stamm hur, Pfarrer Spieß zu Waldgirmes, Gymnasialdirector Professor Dr. Fischer zu Dillenburg (jetzt hier) und Professor Dr. Zimmer, Director des geologischen Seminars zu Herborn. Die für die 5. ordentliche Bezirkssynode gewählten Abgeordneten und deren Stellvertreter sind für den Synodalkreis Wiesbaden: die Herren Pfarrer Bickel, Verwaltungsgerichts-Director Geh. Reg.-Rath von Reichenau, Geh. Hofrath Prof. Dr. Fresenius, Laudgcrichtsrath Wißmann, bezw. die Herren Pfarrer Meyer (Biebrich), Oberbürgermeister Dr. v. Jbell, Pfarrer Veeseumeyer, Amtsrichter de Riem hier.
-o- Di« meteorologische Station des Knrvereino versendet soeben den von dem Leiter dieses Instituts, Herrn Lehrer I. I. Maier, mit rühmlicher Gründlichkeit und Genauigkeit verfaßten Bericht über ihre Beobachtungen während der Jahre 1887/91. Der vorhergehende sechste Jahresbericht der Station ist bereits im Juni 1887 erschienen und damals in gewohnter Weife in 600 Exemplaren an die Mitglieder des Kurvereins, die städtischen, sowie verschiedene staatliche Behörden, an alle hiesigen, sowie viele auswärtigen Aerzte, an meteorologische Stationen und statistische Institute verthcilt uud versendet worden. Der vorliegende Bericht hebt in seinem Eingänge hervor, daß, wenn auch seitdem die einzelnen Jahresberichte nicht regelmäßig erschienen, so habe doch die Thätig- kcit und Wirksamkeit der Station seit der Zeit in allen übrigen Punkten unverändert fortbestanden. Tie Beobachtungen der Station genießen allseitiges Vertrauen und einen guten Ruf, der weit über die Grenzen ihres eigentlichen Wirkungskreises hinausgeht. Ter vorliegende umfangreiche Bericht enthält folgende Hauptabschnitte: I. Allgemeine Charakteristik der einzelnen Berichtsjahre, 11. Die Wärme, III. Der Luftdruck, IV. Bewölkung, Feuchtigkeit der Luft, Niederschläge, Wind. Gesammtbild der Witterung und Vegetation. Dem Berichte sind vier graphische Karten beigegeben, die in der oberen Hälfte die Bewegung des Barometers darstellen nach dem Staude Morgens 8 Uhr, sowie Mittags 1 Uhr und Abends 10 Uhr eines jeden Tages. Darunter ist in drei Linien die höchste, die mittlere und die niedrigste Wärme eines jeden Tages eingetragen. Am Rande unten sind der Mondlauf und die Fiusternisse angegeben, damit, wie Herr Maier betont, jeder Denkende sich überzeugen kann, daß weder Luftdruck noch Wärme sich nach Voll- und Neumond richten.
Nachdruck verboten.
Soziale Wirren, Volixeiweseu und Stadtverwaltung zu Wiesbaden im vorigen Iahrhnndert.
Von M Schüler.
(Original-Aussatz für das „Wiesbadener Tagblalt.")
II.
Die ihres Amtes entsetzten Stadtvorstandsmitglieder, der Gerichtsschreiber, der Stadtschultheiß, der Stadtrcchner und sechs Schöffen bezw. Vorsteher, hatten also wirklich gegen das wider sie eingeleitete Verfahren beim Reichskammergericht appellirt und dadurch den ganzen kleinsiaat- lichen Verwaltungsapparat ihres Heimathsländchens aus dem Gleichgewicht gehoben. Zunächst ergab sich eine gründliche Störung des guten Einvernehmens zwischen dem Fürsten und seinen ersten Rathgcbern; denn als diese von jenem zur Neubesetzung des Stadtgerichts aufgefordert wurden, berichteten sie: Die Notification der ergriffenen Appellation dürfe man umsoweniger ignoriren, je bekannter es sei, wie sehr die höchsten Reichsgerichte bei Allem, was den Schein erwecke, als solle dcro oberstrichterliches Amt vilependiret (geringgeschätzt) und zu selbigem der Rccurs versperret werden, empfindlich zu sein pflegten und ihre Autorität, Zumal gegen mindermächlige Stände zu handhaben sich an- gelegen sein ließen; schreite man zu anderweiter Besetzung des Gerichts vor, so könne das als ein der Appellation fwchtheiligcs Attentat angesehen, mithin die Sache zu Serenissimi größtem Despckt nur noch mehr „vulnerirt" werden. Man glaube deshalb, die Aemtcr vor- ^uf'g unbesetzt lassen zu müssen, stelle indessen Alles Serenissimi Selbstcigcner Höchster Beurtheilung anheim,
nicht zweifelnd, daß S- Durchlaucht nach Dcro fnrstrühm- lichster landesväterlicher Fürsorge zur Abwendung aller an- droheudcn Zerrüttung das Beste der Stadt prüfen und Mittel und Wege einschlagcn werde, mit denen man allent- halben auslange. — Nach Anhörung des Eommissars Schncer, der die Bedenklichkeiten der Rcgiernngsrälhc als „ohnzeitige Furcht" und „niederträchtige Jalousie" gegen ihn, der bei dem Vorgehen in der Sache sie nicht in's Einvernehmen gezogen, bezeichnete, rcsolvirte der Fürst: die Befolgung der Rathschläge seiner Regierung halte er für „weit bedenklicher und consequentioser als die ihm wegen eines Mandat! attentatorum revocatorii ganz unbegründet und observanz- widrig gemacht werden wollende Furcht", er sei nicht gewillt, seine landesherrliche Hoheit dergestalt beschränken zu lassen, daß zu befürchten stehe, cs möchten in Zukunft seine Verordnungen ohne Unterschied mittelst Ergreifung der Appellation unnütz gemacht werden, und dcßdalb verlange er ungesäumt Vorschläge zur Neubesetzung der erledigten Aemter des Stadtgerichts. — Diese höchst ungnädige Willensmeinung verdroß die „um die Ehre ihres Fürsten bekümmerten" Räthe gar sehr; sie baten, cs möge bei auswärtigen Gelehrten ein Gutachten darüber eingc- holt werden, ob treue und gewissenhafte Diener bessere Rathschläge hätten erlheilen können. In diesem Punkte ging es nun zwar nicht nach ihrem Wunsche, doch hatten sie die Genugthuung, gar bald zu erfahren, wie begründet ihre Befürchtungen gewesen, da der Vertreter der Abgesctzten, ein Reichskammergerichts-Procurator von Ruf, unter Vorlage einer 86 Bogen starken Klageschrift mit ihren voluminösen Anlagen nicht nur den Appcllations-Prozeß, sondern auch jene gefürchteten Mandata attentatorum revocatoria gegen den Fürsten Carl von Nassau-Usingen, den Commiffar Geheimralh Schnerr und die an den Querelen gegen das Stadtgericht theilnehmende Bürgerschaft beim Reichskammer-
-o- Dezirl!-»-Ausschuß. Sitzung vom 5. October unter dem Vorsitze des Herrn Verwaltuugsgerichts-Directors Geh. Regiernugs- rath v. Reichenau. — Herr Justizrath Dr. Stamm zu Wiesbaden klagt gegen den Gemeinderath zu Wiesbaden wegen seiner Veranlagung zur Gciueindestcuer pro 1891/92. Der Kläger fühlt sich dadurch beschwert, daß sein Einkommen ans Cuxcn einer Schwefelkiesgrube in Westfalen, berücksichtigt wäre, während dasselbe bereits von der Gemeinde, in deren Gemarkung die Grube liege, zur Bestcucrung herangczoaen sei. Der Gerichtshof erkannte auf Abweisung der Klage uud ging dabei von der Erwägung aus, daß das Einkommen aus Grubenbcsitz insbcsond.'re auch aus Euren älteren Rechts nicht als solches aus Grundbesitz anznsehen und daher nicht in der Foreusal-, sondern in der Wohnsitz-Gemeinde zn besteuern sei. — Der Inhaber der Restauration „Zur Bürgerschützen-Halle", Herr Carl Ries, hat am 5. Juli d. I. ein Concert veranstaltet und ist deshalb zu einer Lnstbarkeitsstcner von 6 Mk. 20 Pf. herangezogen worden. Nach erfolglosem Beschreiten des Reclamationswcges klagt Herr Ries gegen den Gemeinderath auf Aushebung des seine Beschwerde abweisenden Bescheids und macht insbesondere geltend, daß das Regulativ über Erhebung einer Luftbarkeitssteuer mit der Gewerbe-Ordnung im Widerspruch stehe und deshalb nicht zu Recht bestehen könne. Der Bezirks-Ausschuß erkannte dahin, daß dre Klage auf Kosten des Klägers abznwciscil fei und hat hierbei angenommen, daß die Veranstaltung von Lustbarkeiten nicht als zum Betriebe des Gewerbes gehörig betrachtet, die Abgabe deshalb als zulässig und rcchtsgiltig errigesuhrt artaefehcn werden müsse. Das Regulativ befinde sich somit nicht im Widerspruch mit der Reichsgewerbcordnuug. — Auf die Klage des Ortsarmenver- bandes Hagen wird der Ortsarmcnverband Bromskirchen verurthcilt, an den Kläger 211 Mk. 73 Pf. für eine 21-jährige Frau und deren 5 Kinder aufgewcndetcn und weiter aufznwcndendcn linterstützungskosten zu ersetzen und die Prozcßkosten zn tragen. — Der Ortsarmcnverband Coblenz klagt gegen die Ortskrankenkasse zu Montabaur wegen Ersatzes von 28 Mk. 47 Pfg. Kosten für Verpflegung eines Malers im Hospital zn Cobleriz. Die beklagte Kasse wurde dem Klagcautrag gemäß ver- urtheilt. — Der Ortsarmeuvcrbaud Coblenz klagt ferner gegen die Krankenkasse der Firma Böhmer L Köster zn Limburg a. d. Lahn auf Ersatz von 12 Mk. Kur- und Pflegekcstcn für einen bei dieser Finna beschäftigten Fornier. Tie Klage wurde, soweit sie auf den Ersatz, von Portokosten gerichtet ist, welche vor Anstellung der Klage entstanden sind, zurückgewiesen, im llebrigen wurde die beklagie Kasse zur Zahlung von 12 Mk. und zum Ersatz der Proceßkosten vernrtheilt. — In Bergneustadt ist ein Manu verpflegt worden, der angab, seinen Unterstiitzungswohnsitz in Geisenheim zn haben, worauf der Ortsarmcnverband von Bergneustadt von demjenigen der Gemeinde Geisenheim Ersatz der für diesen Mann anfgewendeten Kosten verlangte und bei der Weigerung Klage erhob. Diese Klage wurde abgewiesen, weil es nach Lage der Sache an allen Beweisen dafür fehle, daß der Unterstützte seinen llntcistützungswohnsitz in Geisenheim gehabt habe. — Der Gemeinderath von Eltville klagt gegen den Landrath zu Rüdesheim wegen einer Ansiedelungs-Genehmigung für A. Krämer zu Eltville. Auf Grund des Ansiedelungs-Gesetzes für die Provinz Hessen-Nassau hat Krämer imi die Genehmignug zur Errichtung eines Wohnhauses nebst Stallgebäudcs außerhalb des Bebauungsplanes der Stadt Eltville an einem jederzeit zii- gängigen Feldwege nachgesucht. Der Gemeiuderath hat gegen die Genehmigung dieses Gesuches Einspruch erhoben, welcher vom Landrath zu Rüdcshcim durch Bescheid vom 6. Juli 1891 zurückgewicscn worden ist. Gegen diesen Bescheid richtet sich die znr Verhandlung . stehende Klage. Der Bezirks-Ausschuß erkennt die vom Landrathe angeführten Gründe als zntreffeud an und wies deßhalb die Klage unter Versälliguug des Gemeinderaths in die Kosten ab. — Der Gast- und Badhauebcsitzcr Wilhelm Külpp von hier klagt gegen die Königliä.e Polizei-Direction hier wegen Aushebung einer Verfügung. Darin wird die maschinelle
Pumpeinrichtuug, welche Herr Külpp gelegentlich seines Neubaues Goldgaffe 7 zum Betriebe seines Badhauscs eingerichtet hat, als unzulässig bezeichnet, weil deren Leistungsfähigkeit gegen diejenige der früheren Pumpe zu stark erscheine und dieselbe eine Benach- theiligung der benachbarten Duetten im Gefolge habe. Zur Abwendung dieses Nachtheils wird dem Herrn Külpp aufgegeben, für die Folge nicht mehr direct aus der Duette, sondern nur aus deren Ablauf zu pumpen und seine Betriebseinrichtung dementsprechend zu ändern. Der Bezirks - Ausschuß kam zu dem Beschlüsse, über die Behauptung des p. Külpp, daß die neu eingerichtete Pumpe gegenüber der früher bestandenen nicht geeignet sei, die benachbarte» Duellen zu gefährden, durch Vernehmung der Mitglieder der Commission zum Schutze der Thermalguellen, Herren Baurath Winter, Stadtbaumeister Israel und Stadtingenieur Richter, Beweis zn erheben. — Ans die Berufung der König!. Polizei- Direction zu Wiesbaden wird das Urtheil des Stadtausschusses dahier, welches der Wittwe I. Schroth die Genehmigung zum Branntwein-Ausfehank in der Schankwirthschast Hermann- straße 9 ertheilt, aufgehoben und die nachgesuchte Genehmigung versagt.
-o- Der Kerr Bischof von Limburg spendete gestern Vormittag in der Pfarrkirche die Firmung. Nachmittags 6 Uhr sand in dem Saale des kath. Lesevereins ein Festessen statt, in dessen Verlauf Herr Amtsgcrichtsrath Freiherr von Schütz einen Toast auf den Herrn Bischof und dieser einen solchen auf oie Gemeinde ausbrachte. Der Herr Bischof beehrte Abends 8ff, Uhr die zu seiner Ehre von dem „Kath. Gesellen- und Lehrlingsverein" veranstaltete Festversammlung in dem mit Tamicngriin und Fahnen geschmückten uud glänzend illuminirtcn Vereiushause nnd erfreute die zahlreich erschienenen Mitglieder und Freunde des Vereins mit einer herzlichen Ansprache. Heute Vormittag unterzog der Kirchcnfürst in Begleitung des Herrn Prälaten Dr. Keller in den beiden Gymnasien und der Realschule den Religionsunterricht einer Revision. Der Herr Bischof wird heute Abend mit dem 6 Uhr 50 Minuten hier abfahrcnden Zuge der Hess. Ludwigsbahn nach Limburg znriickkehreii. Nachdem der hohe East am Samstag Nachinittag tu der Pfarrkirche den Segen gespendet hatte, wollte er dein Herrn Regierungs-Präsidenten v. Tepper-Laski einen Besuch machen, sand denselben aber nicht zu Hanse.
= Ehrenvolle Auszeichnung. Herr Hof-Photograph L. W. Kurtz tvurde von der Jury der Photographischen Ausstellung zu Amsterdam für seine daselbst ausgestellten großen Photo- graphieen in Platin- und Silberdruck, worunter Portcaits junger Damen, Wiesbadener Schönheiten, mit der Medaille ausgezeichnet. Es ist dies bereits die dritte Auszeichnung in diesem Jahre, welche Herrn Kurtz für seine Portcaits mannigfaltiger Art aus den Hanpt- städtenjBrussel (wo auch Herr Photograph Schipper, Rheinstraße, eine Auszeichnitug erhielt), Dresden und Amsterdam zugefallen ist.
— Dolks-Biblioihek. In richtiger Würdigung des Satzes, daß eine gute Seclüre von großem Einfluß auf die Erziehung und Bildung unseres Volkes ist, unterhält der hiesige Zweiaverem der Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung eine Bibliothek von mehr als 2000 Bänden zur unentgeltlichen Benutzung für Jedermann. Im letzten Vereinsjahre wurden etwa 12,000 Bünde aus- geliehcn, ein Beweis, daß das Lesebedürfniß im Volke vorhanden ist. Um dieses immer mehr zu befriedigen, findet die Bücherausgabe von jetzt an außer Samstags von 1—3 Uhr und Sonntags von 10—1 Uhr auch Mittwochs von 12-1 Uhr statt. Zuwendungen geeigneter Schriften werden gerne entgegcngenommen und ans Wunsch äbgeholt.
= Kcmö.lde-Anciion. Die Besichtigung der am nächsten Mittwoch im Locale große Burgstraße 8 znr Versteigerung kommenden Gemälde kann morgen, Dienstag, den 6. d. M., Vormittags von 10—1 Uhr und Nachmittags von 3—6 Uhr erfolgen.
— Die Liebfrauenmilch, jener weltberühmte rheinhefsische Wein, wird nun bald noch seltener werden, als sie seither schon war; denn zwei Drittel des Geländes des Liebfrauenstiftes, auf welchem dieser kostbare Wein, der durch feine Würze, Blume, Lieb
gericht ansbrachte, noch bevor der Wille der Neubesetzung der Aemter zur Thut geworden war.
Erheiternd ist die Thaisache, daß es dem NeichSkammer- gcrichtS-Voten unmöglich wurde, die Zustellungen für die appcllatische Bürgerschaft zn bewirken. Je selbstbewußter der sich täglich mehrende Anhang der anscheinend obsiegenden „Dispensirtcn" auftrat, desto kleinlauter waren nämlich die Gegner des Stadtgerichts geworden. Selbst die Häupter dieser, die Schneider Hartmann und Spieß, die bei den Zusammenkünften der Unzufriedenen im Weiß'schcn Gasthause „Zum Anker" das große Wort führten, lehnten jede Verantwortlichkeit ab, als der Rcichs- kammcrgerichls-Bote durch die Thore der Stadt einritt Doch, lassen wir diesen selbst berichten, wie cs ihm in Wiesbaden erging, nachdem er zu Usingen die »Citatio, Inhibitio et Compulsoriales in Sachen des mehreren Theils derer Gerichtsleuthcu des Stadt-Gerichts zu Wisbaden und dessen Offieianten c/a. den Fürsten zu Nassau-Usiugen und Consorteu" nebst Beilagen für den Fürsten und den Rath Schnerr insinuirt und die in der Sache erwachsenen Vor- acten schriftlich nnd mündlich — wiewohl vergeblich — requirirt hatte. „Den 16. Tag Monathes Novembris Anno 1753", so schreibt er, „bin ich des Vormittages kurz vor 9 Uhr zu Wisbaden vor dem Herrn Oberschultheiß Namens Hoffmann erschienen und habe gemeldet: wie diese Kayser- liche Appellations - Proecß der Bürgerschaft zu insinuircn hätte; nun wollte ich Sie ersuchen, ob Sie solche zusammenkommen lassen, daß ich es ihnen könnte insinuircn. Sagte er: Er könnte cs nicht thun, interne er ein herrschaftlicher Bedienter wäre. Wietze mich an den Herrn Ambt- mann Alß ich demselben solches erzählte, bekam ich diese Antwort: Die Sache gehe nicht an das Ambt, sondern an die Bürgerschaft, könnte also nichts darbey thun; sagte ihm auch, wie ich von dem Oberschultheisen an den Anker-
