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Abend-Ausgabe.
39. Jahrgang
Erscheint in zwei Ausgaben. — Bezugs-Preis: In Wiesbaden und den Landorten mit Zweia- feniebitionen 1 Mk. 50 Pfg., durch die Post 1 Mk. 60 Pfg. für das Vierteljahr.
Verlag: Langgasse 27. Amcigci,-Preis»
--------- Die einspaltige Petitzeile für locale Anzeigen
-eg KM c& t • 1? PsS ' fnr auswärtige Anzeigen 25 Pfg. —
Abonnenten. Neclamen d'^Petttzeile^für^iesbaden 50 Psg.,
Wo. 233.
Freitag, den 2. Oetoder
1891.
Anr gefi. Kenchtnng!
Wir machen hierdurch nochmals ausdrücklich daraus aufmerksam, daß das „Wiesbadener Tagblatt" trotz der zwei Ausgaben ohne jeden Preisanfschlag erscheint, sonach auch künftighin nur Mk. 1.50 das Vierteljahr für die beiden Ausgaben ohne Bringerlohn kostet.
Der Vertag.
Koeales.
(Nachdruck der Originalcorrespondenzen nur unter deutliterQuellenangabe geltattet.)
Wiesbaden, 2. October.
— Personal - Nachrichten. Dem Herrn Kur-Director Ferdinand Hey'l dahier ist von Seiner Hoheit dem Herzog von Meiningen das Ritterkreuz I. Classe des Herzoglich Sachsen- Erncstiuischen Hausordens verliehen worden.
-o- Der Herr Kischof von Limburg, Dr. theol. Klein, trifft morgen Nachmittag 4 Uhr 6 Min. mit der Hess. Ludwigsbahu hier,ein, uni, tvie bereits mitgetheilt, am nächsten Sonntag in der katholischen Pfarrkirche das Sacrameut der Firmung zu spenden. Ein feierlicher Empfang des Herrn Bischofs findet nicht statt; cs werden vielmehr nur die Herren Geistlichen und der Kirchen-Vorstand auf dem Bahnhofe anwesend fein.
— Negiments-Ivbiläen. Das 1. Hessische Husaren-Regi- ment Nr. 13 in Mainz beging heute, das 2. Nassauische Infanterie- Regiment Nr. 88 in Mainz, sowie das 80. Regiment von Gers- dorff hier begehe» am 31. d. M. das 25-jährige Jubiläum ihres Bestehens.
— Der Postbericht für Wiesbaden ist neu erschicucn und kann zum Preise von 10 Pf. für das Exemplar durch die Briefträger und au den Schalterstellcn der hiesigen Postanstaltcn bezogen werden.
Sb. „Ganr wie dev SnpttMtttt." Auf der chemischen Fabrik meines Onkels war seit einer Reihe von Jahren ein Arbeiter Namens Süpmann beschäftigt, ein Mann, der seine Pflicht zwar leidlich erfüllte, aber stets ein gewaltiges Wesen von feinen Leistungen zu machen wußte. Galt es irgend eilte außergewöhnliche Anstrengung, waren z. B. mehrere Leute nöthig, nm etwa ein schweres Faß zu tragen oder einen der großen, mit kochender Masse gefüllten Kessel vom Feuer zu heben, bei. welcher Gelegenheit eilt Spritzerchen hätte hinausfliegen können, dann war Süpmann nirgends zu finden. „Der Wellem hät get Wcchtegeres to don" (der Wilhelm hat etwas Wichtigeres zu thun), sagten dann die Uebrigen wohl spöttisch. Konnte er dem Schicksal aber nicht entgehen, antreten zu müssen, dann krempelte er sich die Aermel ans, speuzte sehr vernehmlich in die Hände, rollte die Augen wild im Kopf und sagte, falls der Fabrikherr etwa dabei stand: „No, Baas, bat wellen wer emer fregeit!" und während die Andern die Last ernstlich hoben, sprang Süpmann bald rechts, bald links, zerrte hier, schob dort, schrie „Hupp, hupp!" und „Noch ens: hupp, hupp!" ober, bett Gegenstand wild anstierend: „Waart no, Du Donnerkiel!" und geberdete sich, als sei er der Einzige, der die Sache besorge, während er in Wahrheit seine kostbaren Kräfte auf das Sorgfältigste schonte. Irgend Einer der Andern stöhnte
dann wohl unter der Last zwischen den Zähnen durch: „Gank weg, Wellem, Du schaffst dce süst 'nen Brök" (geh, fort, Wilhelm, Du schaffst Dir sonst einen Bruch), und Süpmann trat hierauf gewöhnlich zur Seite, wischte sich unter Pusten die Stirn mit dem Aermel und erklärte: „Su, bat Schlemmste is no geben" (so, das Schlimmste ist nun gethan). — Dieser Süpmann ist längst zu seinen Vätern versammelt, aber feine Sippe ist nicht ausgestorben, und selten vergeht ein Tag, an dcm ich nicht an den „Wellem" erinnert würde. Im Salon, im geschäftlichen Leben, auf der Straße, „und überall, allüberall auf Wegen und auf Stegen" begegnen uns solche Leute, die ein gewaltiges Wesen von sich und ihrer Sache machen. Vielleicht sind Manche darimter, die ihrer Pflicht ordentlich itachkommen, aber meistens überwiegt ihre Prahlhauserei, ob diese nun laut oder stiller in's Werk gesetzt wird, ihre wirkliche Leistung. Nur Unerfahrene und Gimpel vermögen sie zu täuschen, der Einsichtige aber wird wohl auch bei sich etwas Aehnliches denken, wie: „Gank weg, Wellem, Du schaffst Der süst 'nen Brök!" — Laß Dir, lieber Christ, diese Gefchichte zur Lehre dienen und hüte Dich geflissentlich vor jeglichem Maulhelden- thum, damit man nicht etwa — denn es ist nicht rühmlich — von Dir sagen könnte: „Ganz wie der Süpmann!" —
. = Handarbeits-Cvrstrs. Der vom Ccittral-Vorstond des Nassauischen Gewerbe-Vereins mit Unterstützung des Commnnal- ständischen Verbandes auch in biejem Jahre wiederum veranstaltete Cursns für Ausbildung von Handarbeitslehrerinnen für das Land hat am 1. October mit 14 Theilnehmerinneu seinen Anfang genommen und wird zwei Monate in Anspruch nehmen. Derselbe findet wie in den Vorjahren in der Industrie- und Kuustgcwerbe- schule des Fräulein H. Ridder, Friedrichstraße 20, 2, statt. Die Anstalt hat durch Verlegung nach den ebenso schönen wie gefunden und Hellen Räumen des Vorfchuß-Vereius-Gebäudes außerordentlich gewonnen. Außer dem obenerwähnten Cursus wird auch ein solcher zur Vorbereitung für das staatliche Handarbeits-Examen abgehalten.
= Die Morgrmnnstkrn am Kochbrunnen und in den Anlagen an der Withelmstraße werden von Montag ab eingestellt.
— Die Untersuchung über den am Mittwoch ans der Lahnbahn vorgekomiueneu Eisenbahn-Unfall hat, so theitt das Königl. Eisenbahn-Betriebsamt hier mit, ergeben, daß das Auffahren des Pilger-Sonderznges aus beit Schnellzug 223 Coblenz- Gießen durch ein grobes Verschulden des dienftthuenden Statious- beamten der Station Laurenburg herbeigesührt worden ist, weil dieser den Pilger-Sonderzug nach Baldninsteiii abfahren ließ, ehe der kurz vorher aus demselben Geleis abgclaffcne Schnellzug von Balduinstein als eingetroffen telegraphisch znrnekgemeldet worden war. Der betreffende Beamte ist sofort vom Dienste entbunden worden, und wird noch gerichtlich abgeurthcilt werden. Bei dcm Unfall sind, da die letzten Wagen des Schnellzugs unbesetzt waren, Reisende glücklicher Weise weder getöbtet noch verletzt worden. Von Zug- beamten ist ein Locomotivheizer getödtct und ein Locomotivführer leicht verletzt worden.
— Winten - Fahrpläne. Die soeben erschienene Winter- Ausgabe von Hermann's Fahrplänen ist in allen Buchhandlungen zu haben. Durch eine neue Eisenbahnkarte, welche sich durch Ueber- sichttichkcit und Deutlichkeit auszeichnet, ist der Verleger vielen Wünsehen nachgekommen, indem nunmehr durch die auf'bcr Karte
angegebenen Seitenzahlen das Aussinden jeder einzelnen Route ungemein erleichtert wird. Eine Erweiterung hat das Buch erfahren durch Aufnahme mehrerer süddeutscher, sächsischer und ostpreußischer Routen. Bei dem ersichtlichen Bestreben, ein übersichtliches und practisches Fahrplanbnch zu schaffen, wünschen wir dem handlichen Buche viele neue Freunde.
— Cnrsus ?ur Ausbildung von Wiesenrsärtern. Das Direktorium des „Vereins nass. Land- und Forstwirthe" beabsichtigt, in diesem Herbste noch einen praktischen Cursns zur Ausbildung von Wiesenwärtern unter der Leitung des Wiesenbaumeisters Ernst aus Rod a. b. W. im Vereinsgebiete einznrichtcn. Als Ort für die Abhaltung des Cursns ist die Gemarkung Isselbach int Unter- lahukreise in Aussicht genommen. Der Cursus beginnt am Montag, den 5. October d. I, Vormittags 8 Uhr. Die Unterweisung erstreckt sich auf die sämintlichen bei der Wiesenpflege und -Wässerung vorkommenden praktischen Handgriffe und Arbeiten. Für bedürftige Thetlnehmer wird freie Wohnung nnd Verköstigung gewährt. Die Anmeldnngeu für den genannten Cursns haben bis zum Montag, den 5. October d. I, bei dem Wiefenbaumeister Ernst in Isselbach zu erfolge».
# Für Iagd-Interessenteir. Im Auftrage des Herrn Regierungs-Bräfibeuten sollen die Gemeinbebehörden auf die Vorschrift des § 18 des Wildschadeugesetzes vom 11. Juli 1891 besonders aufmerksam gemacht werden, indem danach sowohl bett Jagdpächtern wie bett Verpächtern das Recht eiugeränmt wird, die bestehenden Jagdpachtverträge unter gewissen Voraussetzungen innerhalb dreier Monate nach Verkündiguitg des Gesetzes — das ist spätestens am 4. November d. I. — derart zn kündigen, daß das Pachtverhältiiiß mit Ende des laufenden Pachtjahres erlischt. — Der § 18 bestimmt nämlich, sofern das neue Gesetz dem Jagd- pächter größere als die bisherigen Verpstichtnngen auferlcgt, derselbe kündigen kann und hören diese Verpflichtungen bann mit Ende bes laufenbett Pachtjahres auf. Gleiches Recht steht betn Verpächter zu, sofern ber Pächter nicht für bie Zeit bis zum Ablauf« ber fceftetjeiiben Pachtverträge die Vergütung ber durch das Gesetz dem Verpächter unterlegten Wildschäden auf sich nimmt. — Wir wollten hierdurch die Jagdpächter zur Wahrung ihrer Interesse» aufmerffant gemacht haben.
— Försterstelle. Die Gemetude-Försterstelle Grävenwiesbach (Wohnsitz daselbst), Oberförsterei Brandoberndorf, Kreises Usingen, gelangt zimi 1. Dccember b. I. zur Neubesetzung. Mit der Stelle, welche die Waldungen der Gemeinde Grävenwiesbach mit rund 680 ha umfaßt, ist eine jährliche Anfaugsbesoldtmg von 875 Mk. und Freibrenuholz verbunden; außerdem wird z. Z. für Beaufsichtigung ber Jagd auf eine Nebeneinnahme von ca. 100 Mk. zu rechnen fein. Bewerbungen sind bis zum 1. November b. I. an den Königl. Oberförster Herrn Werner in Brandoberitdorf zu richte». Forstversorgungs-Berechtigte und Reserve-Jäger haben ihrer Meldung die im § 29, Abs. 3 des Regulativs vont 1. Februar 1887 auf» geführte» Zeugnisse beizufugen.
P.-B. Usbrrfnhrc». Gestern Vormittag kurz nach 11 Uhr wurde iu ber Bleichstraße ein drei Jahre altes Kind (Mädchen) von einer schnell fahrenden Droschke uutgestoßen mtb erlitt basselbe am rechten Unletschettkel eine leichte Quetschung.
P.-B. Diebstähle. In ber Gustav-Adolphstraße wurden 110 Mk. mittels Einbruchs entwendet. — Aus einem Keller in der Walramstraße wurden zwei Säcke mit Kartoffeln mtb zwei Limburger Käse gestohlen. — Ein Dienstmädchen in der Kirchgasse erhielt Besuch von einer Bekannten, mit ber es sich in ber Küche unterhielt. Als bie Bekannte sich wieder entfernt hatte, war bes Mädchens am Küchetibrett aufgchaiigte Uhr verfchwunden.
P.-B. Leicheniändnug. Gestern wurde in Nieder-Wallus bie Leiche ber Ehefrau V. von hier gelaiibet, welche sich vor einigen Tagen bei Biebrich in den Rhein gestürzt hat.
Nachbntck verboten.
Soziale Wirre», Polyeimese» und ÄndwerwaUung pt Wiesbaden im vorigen Jahrhundert.
Von Ih. Schüler.
(Original-Aufsatz für das „Wiesbadener Tagblait.")
I.
Mitte des vorigen Jahrhunderts ging ein Riß durch die Bürgerschaft der Stadt Wiesbaden und cs entspann sich zwischen den beiden feindlichen Parteien ein Kampf, der über ein Jahrzehnt währte nnd das Gemeinwesen an den Rand oc§ Verderbens brachte. Der Beginn der tnmultuarischen Auftritte und gegenseitigen Anfeindungen fällt in das Jahr Euerseits höchst komisch und das kleinstaatliche wie kleinstädtische Wesen in seinen Schattenseiten illustrirend, zeigen uns andererseits diese Vorgänge die örtlichen und sozialen Verhältnisse in sehr ernstem Lichte. So nachhaltige Spaltungen konnten nicht plötzlich gereift sein, sie mußten sich langer Hand vorbereitet haben. In der Thal hatte die außerordentliche Bauthätigkeit des Fürsten Georg August Samuel der Stadt einen übersetzten Handwerkerstand gebracht. Je spärlicher der Verdienst, desto größer die Unzufriedenheit der betroffenen Bevölkerungsclafse mit den örtlichen Einrichtungen, namentlich mit dem Modus der ^leueretnschätzung. Schon 1723 beschweren sich nach dem Hinscheiden des vorhin genannten Fürsten „die geringen wid armen Bürger" bei dcm Grafen Earl Ludwig zu Naffau- Saarbrücken über ungleiche Schätzungs-Austheiluug zwifchen umen und den Begüterten, was Erhebungen über das Ge- viauchüchx, aber keine Abhülfe zur Folge halte. Nach dem öicgiernngsantrjjt der Fürstin Charlotte Amalie von
Nassau-Usingen traten 1729 die Unbegüterten wiederum mit Klagen über den ungerechtcir Schatzungsansatz hervor und bateil nm Einsetzung einer Unterfuchllngs-Commission, weil der Stadt-Vorstand de» Steucrstvck dahin gerichtet habe, daß der von seiner Hände Arbeit Lebende eben so viel Steuern zahle, wie ein Hausbesitzer, der zwei Morgen Weingärten, fcchs Morgen Ackerland in bester Lage und drei Morgen Wiesen fein Eigen nenne, daß also der Wohlbegüterte sich auf Kosten des die Mehrheit ausmachenden Handwerkerstandes bereichere. Die Angaben trugen insofern den Stempel der Wahrheit an sich, als auch der ärmste Einwohner auf Grund eines Stadtgerichts- Beschlusses von 1573, nach welchem das Miudestvermögen eines in die Bürgerschaft Aufziinehmenden 200 fl. betragen mußte, ohne Weiteres mit dieser Summe zur Steuer hcran- gezogen wurde, während man den Begüterten nach einem Schatzungsfiuß einschätzte, der einen Morgen Weingärten in A mit 24, in B mit 16, in C mit 12 fl., einen Morgen Krautgärten, Baumstiicker ober Wiesen in A mit 20, in B mit 12, in C mit 8 fl., einen Morgen Ackerland in A mit 8, in B mit 5, in C mit 2h's fl. berechnete. So konnte cs allerdings kommen, daß der wohlsitnirte Bürger nicht mehr, oft sogar weniger zu den Gemeinde-Umlagen beitrug, als der ärmste. Von Seiten des Stadtgerichts erkannte man dies zwar als eine Härte an, meinte aber, sie sei in den städtischen Privilegien begründet und durch vieljähriges Herkommen zu Recht bestehend; wollte man die Schatzung auf Liegenschaften erhöhen, um den Unbegntertcn einen Nachlaß zn gewähren, so müßten die Besitzer jener davou- laufen, während die Befreiten sich dcm Nichtsthun und Wohlleben zuwenden könnten! Die Fürstin ließ sich durch solche Folgerungen in ihrem Gerechtigkeitssinn nicht beirren, sie drang vielmehr auf Herabsetzung der bürgerlichen Anlage um 100 fl., ließ indessen nach vielem Hinundwider die Fest
setzung derselben auf 100 Reichsthaler oder 150 fl. zu. Wie wenig sich die Beschwerdeführer bei dieser Erleichterung beruhigten, zeigt die von ihnen im Jahre 1744 zur Sprache gebrachte zu niedrige Einschätzung der Badhäuser („Blume" ober „Europäischer Hof" mit 450 fl., „Spiegel" mit 325 fl., „Rindsfuß" ober „Englischer Hof" mit 500 fl., „Bock" mit 600 fl. 2C.) und der endliche Ausbruch der Wirren i. 1.1748.
Bon Jahr zu Jahr hatten Zeiten und Verhältnisse sich verschlimmert; Zucht und Sitte waren infolge fortgesetzter Kriegsdurchzüge und Einlagerungen bedenklich gelockert und bei den verschiedensten Gelegenheiten wurden Klagen über Arbeitsunlust und zunehmende Unehrlichkeit der Bevölkerung, namentlich über Zügellosigkeit und Unchrerbietnng der jüngeren Generationen laut. Daß bei so gearteten Naturen Alles Verstimmung hervorbringen mußte, was einer Beschränkung der persönlichen Freiheit und des willkürlichen Handelns ähnlich sah, liegt auf ber Hand. Es konnte daher nicht fehlen, daß, als bei Verlegung der Regienmg von Usingen nach Wiesbaden im Jahre 1744 Manches als ordnungswidrig bezeichnet wurde, was früher Niemand anstößig gefunden, den guten Kleinbürgern neue Aufregungen erwuchsen. Es verdroß sie beispielsweise gar sehr, daß man die öffentlichen Bleichplätze von sechs auf drei rebucirte und das nächtliche Tuchbleichen der jungen Leute als Quelle großer Ausschweifungen verbot, daß man das Wäschetrocknen vor den Fenstern und auf den nächsten Zäunen, das Hinaus- toerfen von Unrath auf die Straßen, das freie Hentm- laufenlasfen des Viehes in den Straßen, das Halten einer beliebigen Zahl von Hunden (nur Jäger, Hirten, Metzger und Hofleute blieben unbeschränkt) nicht mehr dulden, daß man Schmieden und Wagnern, Gerbern und Färbern das ungenirte Hantiren vor den Thüren und an den offen die Stadt durchziehenden Bächen verküuimern wollte. War es gerechtfertigt, daß man
