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Wiesbadener TaqblaH

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11,000 Abonnenten.

Gegründet 1852

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Dies zur Aufklärung des verehrlichen Publikums.

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Hochachtungsvoll

Die Droguisten Wiesbadens

Die einspaltige Garmondzeile oder deren Raum 15 Pfg. — Rcclamen die Petitzeile 30 Pfg. — Bei Wieder­holungen Preis-Ermäßigung.

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Erscheint täglich, außer Montag». Bezugs-Preis

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Zur Wahrung berechtigter

Iuteressen!

Die Königliche Polizei-Direction zu Wiesbaden hat in Fällen, in welchen die Anwendung von Carbollösung zur Desinfection nothwendig geworden war, Privatpersonen wörtlich folgende Weisung ertheilt:

„Die zur Desinfection zu verwendende Carbolsäure ist von einem Apotheker und nicht von einem Droguisten zu beziehen."

Zu einer derartigen Anordnung ist die Königliche Polizei-Direction nicht befugt. Wie Vir Drogttisten nach

rechtskräftigen Entscheidungen hoher Gerichtshöfe

zum Verkaufe der lediglich Desinfectionszwecken dienenden Carbolsäure zweifelsohne berechtigt sind, so kann sie auch Jedermann, ohne daß ihm dies verboten werden dürfte, aus Droguen-Geschäften beziehen und Niemand kann erfolgreich dazu angehalten werden, seinen Bedarf an Carbolsäure bei einem Apotheker zu entnehmen. Tine Polizei-Ver­fügung, die Letzteres arwrdnet, hat keinen Rechtsbestand.