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zu erkennen' daß die Klägerin als das von dem Herzog Karl durch mi« fit noch holte schriftliche Acte anerkannte Kind zu halten sei". Bei der BegrünN eines H

des Entscheides, daß die gegen den Herzog Wilhelm angestellte PräjndP klage unstatthaft sei, führt das Gericht zunächst aus, daß die bcM

Klägerin event.

276»/»

243.60 192.50

176.

175.

195. 117.12

188 287.25 357.50 412.25 165.50

81.

88.45

Cours: 94.55 72.90 94.35 104.15 95.40

187. 171

86 90 199.40 224.60 183.30 143.

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* Nvoretz Givrq. Mau schreibt unterm 21. Jan. ans Brav» schweig: In dem bekannten Prozeß gegen den König von Sachsen

Universal-Egypter . 94.10

Spanier.......72.80

Italiener......94.55

Rnmänier......104.45

Mericaner...... 95.45

Gelsenkirchener . . . 205.30

Laurahütte.....174.70

Alpine Montan, . . 88.90

Riebcck........197.

Allgcm. Elektrizität 230.

Nordd. Lloyd.... 189.50

La Viloce......146.

PrivatdiSconto. 43/s

Credit-Aetien .... 2791/» DiSconto ....» 247.20 Perl. Handelsges. . 199.80 Darmstädter .... 178.90 Deutsche Bank . . . 176.80 Oesterr. Staatsbahn 201.75 Lombarden.....118.25

Mihm. Nord .... 191 .

West .... 290.50

Buzchtehrader.... 350. Duxer........415.

Gotthard......165.60

Zolltürken......81.80

Ungar. Gold .... 88.

Gesundheitsiehre.

* Die heftigsten Stickhustrnnnfälle kleiner Kinder kann man durch einen einfachen Handgriff augenblicklich unterdrücken. Ein Arzt, der diesen Handgriff an seinen eigenen Kindern schon oft und stets mit Erfolg erprobt hat, beschreibt ihn in derFundgrube" folgendermaßen: Mit den beiden halb gebogenen Zeige- und Mittelfingern wird der hintere Rand des Unterkiefers unmittelbar vor dem Ohre fest gefaßt, die Daumen werden auf's Kinn gesetzt, und mit kräftigem, aber doch fünftem Zuge und Druck schiebt man den Unterkiefer nach vorn und unten. Wenn der Mund beim Husten, wie es gewöhnlich der Fall, schon offen steht, so greifen beide Zeigefinger in die Gegend der Eckzähne m den Mund und vollführen den Zug nach vorn und unten. Mau kann den Handgriff auch von hinten her ausführen, wenn einem der Patient gerade den Rücken zukehrt, indem man in der gleichen Weise den Druck mit den beiden Daumen am Hintern Rande des Unterkiefers ausführt. Der Handgriff ist ungemein einfach, so daß ihn ohne Weiteres jeder Laie, jede verständige Mutter oder Wärterin leicht und völlig schmerzlos auszuführen vermag. Die Wirkung ist eine durchaus sichere; der Anfall wird regelmäßig unter­brochen, Husten und Athemnoth hören auf, und zum Erbrecheu, das beim Stickhusten die Kleinen so sehr quält, kommt es niemals. Auch die Nacht­ruhe der Kinder wird nicht gestört, denn sie schlafen ruhig weiter, während der Handgriff an ihnen ausgeführt wird.

* Zur Hebung der Gestchts-Ueurulgien, eine der qualvollsten und hartnäckigsten Krankheiten, die oft jeder Behandlung durch innere Arzneimittel trotzt, hat der Leipziger Chirurg, Professor Thrersch, ein neues, genial erdachtes Operations-Verfahren angegeben, über besten glück­liche Erfolge von verschiedenen Seiten berichtet wird. Zur Beseitigung der Gesichts-Neuralgien, deren Wesen in einer Reizung der im Gesicht ver­lausenden Beste des fünften Hirnnerven besteht, werden von den Chirurgen bereits verschiedene Operationsmethoden, wie die Nervendehnung, die Nerven­durchschneidung und die Nervenrefection (d. h. Entfernung eines Stückes der Nerven) geübt, aber alle diese Verfahren haben neben der Unsicherheit des Erfolges noch den Machtheil, daß sie das Leiden oft nur vorüber-

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Geldmarkt.

Rl. Frankfurter Körsen-Mochenbericht. Die Tendenz war in den letzten Tagen eine recht stürmische und hatten die Course viele Schwankungen durchzumachen, da die. verschiedenartigsten Gerüchte dazu herhalten mußten, der Contremine freie Bahnä la Baisse zu laßen. Zunächst wurden die Forderungen und Strikeabsichten der Bergarbeiter grau in grau gemalt, obgleich gerade aus den Kohlenrevieren Be­unruhigendes in dieser Hinsicht nicht vorliegt. Man merkte aber sehr bald die Absicht der Flaumänner, die um ihren gefährdeten Positronen mehr Halt zu geben, dasjenige Gebiet wählten, wo sich wegen der starken Engagements, wie bei Montanpapieren, ein Angriff mit ziemlicher Sicher­heit erfolgreich ausführen ließe, um alsdann auf den übrigen Markt uber- zugehen. Der Widerstand kam diesmal aus Süddeutschland, wo man sich durch Älarmnachrichten nicht beirren ließ, vielmehr den Berliner Baisse­bestrebungen durch Aufnahme de? gewichenen Materials kräftig Einhalt gebot. Das Fernbleiben des Reichskanzlers im Parlament hat zu ver­schiedenen Auslegungen Anlaß gegeben, doch begnügte mau sich nut der Versicherung, daß Fürst Bismarck daran nicht durch Unwohlsem ver­hindert war. Die Aussichten auf stetige Besserung der Geldmarktverhältmße bestehen fort, auch der Reichsbankstatus der dritten Januarwoche gekältete sich recht günstig. Was die Deronte in Oesterr.-Ungar. Staaisbahn-Actten betrifft, so ist hier Ueberstürzung gerade wie bei Bergwerkrpapieren die Hauptursache des größeren Courseverlustes gewesen. Wenn Herr de Serres zurücktrttt, dann sollten die Actionäre sich dazu Glück wünschen, denn Sparsamkeit war dessen Sache nickt. Das weiter angeführte Motiv, daß die österreichische Regierung wegen der Bilanzirung der Staatsbahn em= zuschreiten gedenke, wird ebenso wie alle sonstigen Abenteuerlichkeiten dementirt. Die bevorstehende Wiederausnahme der Verhandlungen Mit Baron Hirsch, sowie die diesmal von Rumänien ausgegangenen An­näherungen an Oesterreich wegen eines neuen Handel« und Zollvertrags, iverden hier wohl bald ein richtigeres Unheil der Verhältnisse zulassen. Größere Geschäfte, wie der Abschluß der Regalienanleihe, Conversion »ussischer Anleihen, schwebende Geschäfte der ungarischen Creditbank sind nahe bevorstehend. Man rechnet auf eine leichte Ultimo-Regulirung, ob­gleich Berlin alle Ursache hat, diesmal größere Schwierigkeiten vorauS- zusehen. Geld für Disconten und tägliches Geld war hier billiger. Nach­stehend einige Coursvergleichungen der Hauptspeculattonswerthe gegen

klage unstatthaft sei, führt das Gericht zunächst aus, daß v.. . a Partei nirgends das Kindschaftsverhältniß der Gräfin bestritten und» oft nm für die Richter vielleicht deßhalb die Frage aufgeworfen werden w M mit ob nicht unter diesen Umstünden günstigsten Falls die gerichtliche «" scheidung sich auf den Ausspruch: daß es bei den deßfallsigen Zuges»« nissen des Beklagten sein Bewenden habe, zu beschränkeii sein würde. U® diese Frage könne jedoch hinweggegangen werden, weil im vorlieW Falle die Präjudizialklage, welche noch nach braunschweigischem entscheiden sei, sich Mangels der charakteristischen Merkmale einer W Klage nach jeder Richtung hin als unstatthaft kennzeichne. Ganz abgOT hiervon, spreche auch noch der weitere Grund gegen die Zulässig«»«

Klage, weil das seitens der Erben Civry verlangte FeststellungsuM l nicht blos gegen Genf, sondern auch noch gegen Herzog Wilhelm, fw Kutin gegen dessen Rechtsnachfolger neben dem bereits geklagten Sllimentatwg «hren! Ansprüche aus dem angeblichen Erb- bezw. Miterbrechte der ursprünM «uch in Klägerin event. noch benutzt werden könne; in dieser Beziehung W®

gehend heilen. Die neue Operationsmethode von Professor Thierfchji, weit energischer, als die früheren, und giebt deshalb mehr Aussicht auf dauernden Erfolg. Die Operation, welche von ihrem Entdecker mit bei NamenNerveiiextraction" belegt worden ist, besteht darin, daß der ertrank Nerv an seiner Austrittsstelle aus dem Schädel freigelegt, bann mitteln einer kleinen Zange quer auf seine Längsachse gefaßt und durch langiami Umdrehung der Zange um ihre Achse nach vor- und rückwärts aus fein« Knockeneaual herausgezogen wird, dergestalt, daß sich bei diesem Versah«, der Nerv um die Zange herumwickelt. Auf diese Weise gelingt es, dn Nerv bis in die allerfeinsten Verästelungen aus dem Schädel hervorU, befördern, wie es selbst dem geübten Anatomen niemals mit Hilfe btl Messers gelingen würde. Eine so ausgiebige Entfernung der Nervenäst verhindert ihr erneutes Nachwachsen und sichert dadurch den Erfolg d« Operation. ________

Aus dem Gerlchtssaal.

* I,rm Prozeß Kalm-Kit berg. Der zweite Senat der Mm landesgerichis in Frankfurt a. M. erließ in der von uns bereits erwähnt!, | Prozeß-Sache gegen den Fürsten Salm-Kirberg folgenden Beschluß: 8 soll Beweis erhoben werden, 1) daß Fürst Salm-Kirberg in der Zeit ta dem 21. April 1887 Schulden bis zur Höhe von 3 Millionen, meist an Wechselaceepten, und rechtskräftigen Urtt)eilen in- und ausländischer G richte herrührend, hatte; daß die Pfändungsversuche Mangels Vorhand« Objekte ohne Resultat blieben, daß der Fürst seine Gläubiger durch Aus stellung von Schuldscheinen und Verschreibungen in doppelter Höhe dei w- sprünglichen Forderung beruhigte; 2) daß Fürst Salm-Kirberq vor da 21. April 1887 keinerlei Aettva hatte als die Rente von 38,000 M. M dem Fideieommis Renneberg und daß er feine Mittel besaß, smö 3 Millionen betragenden Schulden zu verzinsen, daß ferner seine Fm kein Vermögen in die Ehe brachte und daß er während seines Aufenthalt« auf Schloß Renneberg eine Unterstützung aus der Coiteursmasse empfang« hat; 3) daß der Fürst außer der Rente von 38,00M. noch eine aniti Rente von 18,000 M. vom preußischen Staat und eine solche vom Fürst, Salm-Salm in der Höhe von 16,500 M. beziehe und vor dem 21. April W bereite bezogen habe; 4) daß der Fürst Salm-Kirberg am 21. März M in Berlin und am 22. October 1888 im Coneurs-Verfahren in Linz a Rhein den Manifestationseid geleistet hat; 5) daß der Seeretär a.l Beute bevollmächtigt worden war, die Zwangsvollstreckung gegen ta Fürsten zu betreiben und daß derselbe vor dem 21. April 1887 dem Richs anwalt Wieie erklärt habe, der Fürst bezahle keinen Menschen. SchH termin wurde auf den 22. April festgesetzt.

* PaUnnger EisrnbaKn-Pngliick. Aus Stuttgart, 24.JL wird gemeldet: Die Strafkammer des Landgerichts fällte in berfc klagesäche wegen des Vaihinger Eisenbahn-Unglücks folgendes UM Lang utib Schwenninger erhalten je 6 Monate Gefängmß, DegenfeM und Grieb 2 Monate. Wiedmann wird freigesprochen. Zn den Urtliii gründen ist hervorgehoben, es habe sich schuldig gemacht: SchwenmM weil er trotz der (allerdings mangelhaft verstandener) Telephonmeldq Zug 222 abgehen ließ; Lang, weil er trotz der Mittheilung Schwenningtü von der' eingetroffenen Telephomneldung den Abfahrtbesehl veranlag oder versäumte, die Abfahrt zu hindern; Degenfelder und Grieb, weilst trotz des Alarmzeichens den Zug nicht aushielten. Wiedmann war st« sprechen, weil er zwischen 2 Befehlen stand und er im guten Glack handelte, streng seine Pflicht zu thun, indem er, dem gemessenen Suftt! seines Vorgesetzten entsprechend, mit der Schiebmaschine Über WildM Hinausfuhr. Bezüglich der Strafbemessung betonen die Urtheilsgm« nachdrücklich, daß eine ganze Reihe unglüetlicher Zufälle, welche beit» geklagten nicht zur Last gelegt werden können, die yauptmsache k Katastrophe bildeten, deshalb konnte nicht daran gedacht werben, b Strafe der Angeklagten nach der Größe des entsetzlichen Unglücks ck zumessen.

den Herzog von Cumberland liegt jetzt das Ürtheil eines besonderen Sus des Oberiandesgerichtes in Vertretung des Reichsgerichts vor.

daraus ersichtlich, daß die klagende Familie de Civry den Prozeß enbg® v.lvrH und völlig verloren hat. Eine Analyse der Entscheidungsgründi« an. gn Erkenntnisses ergiebt Folgendes: Nachdem der Gerichtshof anSgefühch» Etudir- bie vom beklagten Herzog von Cumberland erhobene (sinrebe, der W mündete sei nach der alten braunschweigischen Civilprozeßorbnung erloschen, ® begrüubet sei, wendet sich der Gerichtshof zu dem modifizirten SlageanW

Vorigen Sonntag: .

Am24: Heuttg.

Cours:

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