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EvpedMs«: Langgasse U». 27.

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Tüll- usd Gazeschleier

1646

empfiehlt

rg. Wallenfels, Langgasse 33.

ess

(Nachdruck verboten.)

Die Gründung des Kerragthmns Nassau.

Von G. Spielman«.

II.

Die Mtrner Eongretzarte.

Das Herzogthum Nassau erhielt durch die Bestimmungen ton 1806 nunmehr einen festeren Zusammenhang; allein seine Gestalt war auch jetzt noch nicht abgerundet, sondern nahm sich ziemlich ungeheuerlich aus. Von Höchst bis Hochheim bildete der Main die Südgrenz«; von Biebrich bis unterhalb Unkel der Rhein die Süd- und Südwestgrenze; nur bei St. Goarshausen hing die niedere Grafschaft Katzenellenbogen mit dem jenseitigen französischen Gebiete zusammen und dehnte sich rechts landein­wärts bis zur Aar aus. Nördlich reichte das Land theilweise bis an, theilweise bis über die Sieg, dann aber griff das Groß- herzogthum Berg über Siegen, Marienberg, Westerburg, Hadamar bis an die Lahn bei Vilmar und Aumenau herein, während öst­lich wieder das Nassauische sich über den Kreis Wetzlar (die Stadt ausgenommen) erstreckte. Der Südtheil der Ostgrenze hat sich später nicht verändert. Alles in Allem umfaßte das Gebiet des Herzogthums 103 Quadratmeilen mit 300,000 Einwohnern.

Die gemeinsame Regierung der beiden nassauischen Fürsten offenbarte sich darin, daß siebte Landesgesetze gemeinschaftlich erließen. Im übrigen besorgte jeder die geringeren inneren Angelegenheiten in der Regierung seines Gebietslheiles mit Hilfe seiner leitenden Staatsminister von Marschall in Wiesbaden und von Gagern in Weilburg; bis Letzterer zurücktrat und Ersterer das Amt eines Hauptministers allein versah. Friedrich August widmete seine Hauptthätigkeit dem Militürwesen und übernahm er war früher österreichischer Feldmarschall das Obercommando über die Truppen; Friedrich Wilhelm wandte seine Sorge hauptsächlich der Gvilverwaltung zu. Es gab drei Regierungssitze, zu Wiesbaden, Weilburg und Ehrenbreitstein (letzterer für die erworbenen Länder); ein vierter zu Hachenburg wurde 1809 aufgehoben. Als Gerichte bestanden für die erste Instanz der Justizsenat zu Ehrenbreitstein, für die zweite das Hofgericht in Wiesbaden, für die dritte und höchste das Oberappellationsgericht in Hadamar, später in Diez. Die Zuchthäuser in Weilburg und Wiesbaden wurden aufgehoben; das zu Diez sollte ausschließlich die groben Verbrecher aufnehmen, indes zu Eberbach eine Arbeits- und Besserungsanstalt eingerichtet wurde. Am 1. Januar 1808 erschien das Edikt über die Aufhebung der Leibeigenschaft, des Frohn- und Dienstzwanges im Herzogthum, am 3. September 1812 das Edikt wegen Aufhebung aller älteren Abgaben. Am 14. Februar 1809 wurde das Steuer-Edikt erlassen, das sich auf die Grundsätze von der allgemeinen Rechtsgeltung und der Gleichheit vor dem Gesetze stützte und in seiner Anwendung als fthr einfach und zweckmäßig erfunden wurde. Den Grund- und Landesherren, Gutsbesitzern undVasallen" wurde für die bet» lorenen Gefälle und Gedinge der Leibeigenen Ersatz gewährt; die Herrschaft verlangte vorderhand keine Entschädigung. Erst später, unter Herzog Wilhelm, wurde die Summe von 1,400,000 Gulden beansprucht, was den heftigen Kampf zwischen den Ständen und iqac c®'etun9 hervorrief. Das Herzogthum Nassau zählte von 13061814 achtundvierzig Aemter.

Unterdessen ging die Geschichte der Völker ihren Gang, be- Mmmt durch das Wallen des gewaltigen Franzosenkaisers. Der Aiesten, der Süden und die Mitte Europas beugten sich vor ihm. "u denMcheinbttnds-Truppen verstärkte er seine Kriegsmacht; sie

halfen ihm die Schlachten auf der pyrenäischen Halbinsel schlagen, mir ihnen warf er Oesterreich nieder. Das naffauische Contingent bedeckte sich in Spanien mit Ruhm, erlitt aber auch entsetzliche Verluste. Endlich brach der Unersättliche zur Eroberung des Ostens auf und nun fand er sein Ziel. Slaven und Germanen vereinigten sich zum Sturze des romanischen Gewalthabers. Die Völkerschlacht bei Leipzig zertrümmerte seine Macht und seine letzten deutschen Treuen das Wort findet sich hier, zu unrühm­lichem Ausdruck verließen ihn. Die Rheinbunds-Länder wurden als eroberte Gebiete betrachtet; sie verwaltete vorläufig der deutscheste Mann in russischem Dienste, der grimmigste Feind der Franzosen und der Französelei. Stein. Mit Angst und Zittern sagten auch die beiden nassauischen Fürsten dem Gestürzten ab (November 1813) und befahlen ihren Truppen, zu dem englisch-spanischen Heere überzugehen. Das furchtbare Schicksal, das jene Tapferen zum Theil traf, ist bekannt. Abeff trotzdem sich Oesterreich für den Fortbestand des Herzogthums verbürgt hatte, schwebte noch eine geraume Zeit das Schwert des Damotles über dem Haupte der Fürsten. Ein Act der Klugheit war es, daß sie am 1/2. September 1814 dem Staate eine land­ständische Verfassung verliehen. Am 1. October 1814 trat der Kongreß der europäischen Mächte in Wien zusammen, und die wechselvollen Verhandlungen begannen. Sie zogen sich sehr in die Länge, und wenn der gefangene Löwe nicht plötzlich aus seinem schlecht bewachten Käfige ausgebrochen wäre, wer weiß, was sich ereignet hätte. So beschleunigte er die Arbeiten des Congresses, und am 9. Juni 1815 wurde die General- oder Schluß-Congreßacte unterzeichnet.

Schon unter der Hand, am 31. März 1815, hatten Nassaus Regenten mit der Krone Preußen einen Staatsvertrag abgeschlossen. Er war ein Tauschvertrag im reinsten Sinne des Wortes, durch welchen der Besitzstand des Herzogthums zum dritten Male ver­ändert wurde.

Nassau trat an Preußen ab:

Die Aemter Altenwied, Neuerburg, Linz, EngerS (mit Irlich und Hammerstein), Heddesdorf, Neuwied, Dierdorf, das Kirchspiel Heimbach, Gladbach und Weiß (woraus der Kreis Neuwied gebildet wurde); von den Aemtern Ehrenbreitstein und Vallendar die Orte Sayn, Mühlhofen, Bendorf, Weitersburg, Vallendar, Mallendar, Niederwerth, Niederberg, Urbar, Jmmendorf, Neudorf, Arenberg, Arzheim, Ehrenbreilstein, Pfaffendorf und Horchheim (welche Orte nun den rechtsrheinischen Theil des Kreises Coblenz bilden);

die Aemter Altenkirchen, Schöneberg, Schönstem, Freusberg, Friedewald einen Theil von Herschbach und das Kirchspiel Hamm (den heutigen Kreis Altenkirchen);

die Aemter Braunfels, Greifenstein, Hohensolms (die mit Wetzlar zum Kreise Wetzlar vereinigt wurden).

Nassau empfing dafür:

die Fürstenthümer Dillenburg, Hadamar und Siegen;

die Grafschaften Westerburg und Schadeck und den Theil des Fürstenthums Wied-Runkel nördlich der Lahn.

Am 17. Oktober 1816 trat die vierte und letzte Veränderung im Territorialbestande des Herzogthums ein. An diesem Tage gab Nassau das Fürstenthum Siegen (den Kreis Siegen von heute) an Preußen, ebenso das Amt Atzbach, das mit dem Kreise Wetzlar vereinigt wurde. Dafür erhielt es die Niedergrafschaft Katzenellenbogen (die späteren Aemter Langenschwalbach, St. Goars­hausen außer Caub und einen Theil von Nastätten). Nunmehr hatte das Herzogthnm die abgerundete Gestalt endlich bekommen, die es fünfzig Jahre hindurch (18161866) behalten sollte; es umfaßte nun 86,5 Quadratmeilen mit 300000 Einwohnern und seit der Zeit kann man eigentlich erst von einem nassauischen Staate, von nassauischer Staatsgeschichte reden.

Weder Herzog Friedrich August noch Fürst Friedrich Wilhelm erlebten diese völlige, endliche Neugestaltung des Landes. Letzterer verunglückte im Schlosse zu Weilburg am 8. Januar 1816, und ersterer starb an Altersschwache am 24. März desselben Jahres. Der junge Fürst Wilhelm wurde Herzog und alleiniger Regent. Wie unter ihm das nassauische Regierungs- und Verwaltungs- System ausgebaut wurde, davon ist vor wenigen Monaten in einem Aufsatze imWiesbadener Tagblatt" ausführlich di« Rede gewesen.