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Mbend-AuSgabe. Erstes Blatt.

x^rrsvaSrner Caadla«.

Dienstag. 17. November 1914.

Nr. 338.

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|[ Amtliche Wigev I

Bekanntmachung.

Es ist Vielfach angeregt worden, Feldpostbriefe mit Wareninhalt, die von den Truppenteilen nicht aus. gehändigt werden können, weil die Empfänger abkommandiert, verwun­det, vermißt oder tot sind, nicht an den Aufgabeort zur Rückgabe an den Absender zurückzusenden, sondern den Truppenteilen zur beliebigen Verwendung zu übcrlaffen. Ohne ausdrücklichen Wunsch des Absenders ist dies nicht möglich. Wenn der Absender aber durch einen auf der Sendung sei es handschriftlich oder durch gedruckten Zettel anzu­bringenden Vermerk etwa folgenden Inhalts:

Wenn unbestellbar, zur Verfügung des Truppenteils" um Ausdruck bringt, dah er die Preisgabe wünscht, so werden die Postverwaltung und di« Truppen­teile diesem Wunsche entsprechen. Unbestellbare Sendungen, die einen solcken Vermerk nicht tragen, werden nach wie vor an den Absender zu- rückgcleitet werden.

Berlin, den 9. Nov. 1914.

____Reichs-Pos tamt.

Bekanntmachung.

Auf Anordnung des GcneralstabeS dürfen in den Familien-Anzeigcn von jetzt ab außer den Truppenteilen und Verbänden, die bereits im

E rieden bestanden, nur diejenigen andwchr-, Reserve- und Ersatz- Formationen genannt werden, die dieselbe Nummer tragen wie die Friedensverbände.

Kassel, den 11 . Oktober 1914.

Der Oberv rSssdent. I, V.: gez. Dpes. Bekanntmachung.

Unter Aufhebung meiner Bekannt­machung vom 4. August d. I. bringe- ich nachstehende Verordnung zur öffentlichen Kenntnis:

Verordnung.

Auf Grund der §§ l und 9 b des Gesetz, s über den Belagerungszu­stand vom 4. Juni 1881 ordne ich für Sen Bereich des KorvsbezirkS an:

Alle Hotels, Pensionen und An­stalten, sowie jeder Wohnungs-In­haber stnd verpflichtet, den Aufent­halt und Zuzug von Ausländern binnen 12 Stunden polizeilich anzu­melden, aleichgiltig, ob die Aufnahme gegen Entgelt oder unentgeltlich, vorübergehend oder für längere Zeit erfolgt.

Der Wegzug von Ausländern ist ale -bk^igH innerhalb 12 Stunden an­zuzeigen.

Falls örtliche Polize,Verordnungen eine kürzere Meldefrist wie die,, vor- st-hend angegebene für Ausländer festsetzten, bleiben diese Verordnun­gen insoweit maßgebend.

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden nach § 9 des Gesetzes über den BMgerungszu- stand vom 4. Juni 1881 mit Gefäng­nis bis zu 1 Jahre bestraft. Frankfurt a. M., 27 Okt. 1914.

18. Armeekorps.

Stellvertretendes Generalkommando. Der komm. Gen.: gez. Frh. v. Gall. General der Infanterie. Wiesbaden, den 13. Nov. 1914.

Der Po !izeiprästdent. v. Schenck.

Bekanntmachung.

Die Militärper onen und insbe­sondere die verwundet gewesenen Krieger werden darauf aufmerksam gemacht, daß sämtliche Militärper- soncn, welche in hiesiger Stadt eine Privatwohnung innchaben oder sich alsBesuch" bei Verwandten und Bekannten aufhalten, zur polizei­lichen An-, Um- und Abmeldung ge­mäß 5? 1 6 der Polizeiverordnung über das Meldewesen vom 26. Febr. 1910 verpflichtet sind. Die Säumigen haben strenge polizeiliche Bestrafung und ihre Ueberantwortung an die Militärbehörde zu gewärtigen. Wiesbaden, den 7. Nov. 1614.

Der Po lizeipräsident, v. Sche nck. Bekanntmachung.

Donnerstag, den 19. Novbr. 1914, mittags 12 Uhr, versteigere ich im Verstcrgerungslokale Helencnstraße 6 dahier:

1 Theke und 2 Schreibtische öffentl. zwangsweise gegen Barzahl. Mener. Genchtsvollzi her. Rauentbaler Str. 14, 3._

Bekanntmachung.

Donnerstag, 19. November 1914, nachm. 3 Uhr, versteigere ich zwangs­weise öffentlich meistbietend gegen

bare Zahlung im Pfandlokale Neugassc 22, hier:

3 Schreibtische, 1 Schrank, 3 SofaS, 1 Teppich, 2 Büfetts, 1 Kredenz, 1 Spiegel, 1 Vertiko, 1 Diwan, ein Svieaelschrank, 2 Stück Hcrrcn- stofftuche. 8 19381

Wiesbaden, den 17. November 1914.

Heckes, Gerichtsvollzieher,

_ Nhei ngauer St r. 6 , 2 . _

Warnung.

Im Hinblick aut die bevorstehende Winterszeit werd.m Interessenten wiederholt daran erinnert, die in jbrcii Gärten liegenden, dem Frost ausgefetzteii Wasserlcitungsantagen zu entleeren und Hausleitungen rc.. soweit erforderlich, mit ausreichen­dem Schutzvorrichtungen gegen Ein- frieren zu ver ehen. .

Wiesbaden, den 2. Rov. 1914. Betriebsabteilung

der S tadt. Wasser- und Gaswerke^ Bekanntmachung.

Der Frucplmarkt beginnt während den Wrntermonaten Oktober bis März - um 10 Uhr vormittags. Wiesbaden, 16. September >914.

Stüdk. Skzifeamt.

Verdingung.

Die Spenglerarbeiten (Los 13) für den Pavillon 3 der städtischen Krankenhaus-Neubauten sollen im Wege der öffentlichen Ausschreibung verdungen werden.

Verdingungsunterlagen und Zeich nungen können während der Vormiss tagsdienststunden im Verwaltung«

gebäude Friedrichstrasse 19, Zim. 13, einaeleben. die Angebotsunterlagen, ausschließlich Zeichnungen, auch von dort gegen Barzahlung oder bestell­geldfreie Einsendung von 60 Pf. be­zogen werden.

Verschlossene und mit der Auf­schriftH. A. 112. Los . ." versehene Angebote sind svätestens bis

Freitag, den 20. November 1914, vormittags 9 Uhr, hierher einzureichen.

Die Eröffnung der Angebote er­folgt unter Einhaltung der

obigen Losreihenfolge in Gegen­wart der etwa erscheinenden An-

ob" r ^-r mit sch-ükAicher Voll­

macht versehenen Vertreter.

Nur die mit dem vorneschriebenen und ansaefüllten Verdinaungsformu- lare einaereichten Angebote werden berücksichtigt.

80 Taae.

Wiesbaden, den 12. Nov. 1914.

Städtisches Hvchbauamt.

Berdingung.

Die Terrazzo-Arbeiten lFußböden und Sockel, Los 1 u. 2) für die Neu­bauten der Pavillons 8 und 4 des städtischen Krankenhauses sollen im Wege der öffentlichen Ausschreibung veroungen werden.

Verdingungsunterlagen und Zeich­nungen können während der Vor- mtttagsdicn Munden im Verwal­tungsgebäude. Friedrichstraße 19, Zimmer Nr. 13, ernacschen, die An­gebotsunterlagen. ausschließlich Zeich­nungen, auch von dort gegen Bar­zahlung oder bestellgeldfreie Einsen­dung von 60 Pf. bezogen werden.j V-eschsoss-ne und mit der Aufschrift H. A. 118. Los . ." versehene An­gebote sind svätestens bis Freitag, den 20. November 1914, vormittags 9sh Uhr, hierher einzureichen.

Die Eröifnuna der Angebote er­folgt unter Einhaltung der obigen Losreihenfolge in Gegenwart der etwa ersinnenden Anbieter, oder der mit schriftlicher Vollmacht ver­sehenen Vertreter.

Nur dir mit dem vorgeschriebenen und ausgefüllten Berdingungsformu- lar einaereichten Angebote werden berücksichtigt. *

Ziischlaosfrist: 30 Taae.

Wiesbaden, den 12. Nov. 1914.

Städtisches Hochbauamt.

Verdingung.

Die Herstellung der Dachdeckung für die Werkstatterweitcrung der Straßenbahnwagenhalle Bleichstr. 1/3 soll im Wege der öffentlichen Aus-

schrcibnng cm hier ansässige Dach­deckermeister verdungen werden.

Verdingungsunterlagen und Zeich­nungen können während der Vor­

mittagsdienststunden , im Verwal-

auch von dort bezogen werden.

Verschlossene und mit der Auf­schriftH. A. 114" versehene Ange­bote sind svätestens bis Samstag, den 21. November 1914, vormittags 10% Uhr, hierher einzureichen.

Die Eröffnung der Angebote er­folgt in Gegenwart der etwa er­scheinenden Anbieter, oder der mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter.

Nur die mit dem vorgeschriebenen und ausgefüllten Verdingungs-For­mular eingeveichten Angebote werden berücksichtigt.

Zuschlagsfrist: 80 Tage.

Wiesbaden, den 13. Nov. 1914.

Städtisches Hochbauamt.

Bekanntmachung.

Am Buß- und Bettaae bleiben sämtliche Volksbädcr geschlossen. Wiesbaden, den 14. Nov. 1914.

Stadt. Bäderverwaltung.

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