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Mbend-AuSgabe. Erstes Blatt.
x^rrsvaSrner Caadla«.
Dienstag. 17. November 1914.
Nr. 338.
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|[ Amtliche Wigev I
Bekanntmachung.
Es ist Vielfach angeregt worden, Feldpostbriefe mit Wareninhalt, die von den Truppenteilen nicht aus. gehändigt werden können, weil die Empfänger abkommandiert, verwundet, vermißt oder tot sind, nicht an den Aufgabeort zur Rückgabe an den Absender zurückzusenden, sondern den Truppenteilen zur beliebigen Verwendung zu übcrlaffen. Ohne ausdrücklichen Wunsch des Absenders ist dies nicht möglich. Wenn der Absender aber durch einen auf der Sendung — sei es handschriftlich oder durch gedruckten Zettel — anzubringenden Vermerk etwa folgenden Inhalts:
„Wenn unbestellbar, zur Verfügung des Truppenteils" um Ausdruck bringt, dah er die Preisgabe wünscht, so werden die Postverwaltung und di« Truppenteile diesem Wunsche entsprechen. Unbestellbare Sendungen, die einen solcken Vermerk nicht tragen, werden nach wie vor an den Absender zu- rückgcleitet werden.
Berlin, den 9. Nov. 1914.
____Reichs-Pos tamt.
Bekanntmachung.
Auf Anordnung des GcneralstabeS dürfen in den Familien-Anzeigcn von jetzt ab außer den Truppenteilen und Verbänden, die bereits im
E rieden bestanden, nur diejenigen andwchr-, Reserve- und Ersatz- Formationen genannt werden, die dieselbe Nummer tragen wie die Friedensverbände.
Kassel, den 11 . Oktober 1914.
Der Oberv rSssdent. I, V.: gez. Dpes. Bekanntmachung.
Unter Aufhebung meiner Bekanntmachung vom 4. August d. I. bringe- ich nachstehende Verordnung zur öffentlichen Kenntnis:
Verordnung.
Auf Grund der §§ l und 9 b des Gesetz, s über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1881 ordne ich für Sen Bereich des KorvsbezirkS an:
Alle Hotels, Pensionen und Anstalten, sowie jeder Wohnungs-Inhaber stnd verpflichtet, den Aufenthalt und Zuzug von Ausländern binnen 12 Stunden polizeilich anzumelden, aleichgiltig, ob die Aufnahme gegen Entgelt oder unentgeltlich, vorübergehend oder für längere Zeit erfolgt.
Der Wegzug von Ausländern ist ale -bk^igH innerhalb 12 Stunden anzuzeigen.
Falls örtliche Polize,Verordnungen eine kürzere Meldefrist wie die,, vor- st-hend angegebene für Ausländer festsetzten, bleiben diese Verordnungen insoweit maßgebend.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden nach § 9 des Gesetzes über den BMgerungszu- stand vom 4. Juni 1881 mit Gefängnis bis zu 1 Jahre bestraft. Frankfurt a. M., 27 Okt. 1914.
18. Armeekorps.
Stellvertretendes Generalkommando. Der komm. Gen.: gez. Frh. v. Gall. General der Infanterie. Wiesbaden, den 13. Nov. 1914.
Der Po !izeiprästdent. v. Schenck.
Bekanntmachung.
Die Militärper onen und insbesondere die verwundet gewesenen Krieger werden darauf aufmerksam gemacht, daß sämtliche Militärper- soncn, welche in hiesiger Stadt eine Privatwohnung innchaben oder sich als „Besuch" bei Verwandten und Bekannten aufhalten, zur polizeilichen An-, Um- und Abmeldung gemäß 5? 1— 6 der Polizeiverordnung über das Meldewesen vom 26. Febr. 1910 verpflichtet sind. Die Säumigen haben strenge polizeiliche Bestrafung und ihre Ueberantwortung an die Militärbehörde zu gewärtigen. Wiesbaden, den 7. Nov. 1614.
Der Po lizeipräsident, v. Sche nck. Bekanntmachung.
Donnerstag, den 19. Novbr. 1914, mittags 12 Uhr, versteigere ich im Verstcrgerungslokale Helencnstraße 6 dahier:
1 Theke und 2 Schreibtische öffentl. zwangsweise gegen Barzahl. Mener. Genchtsvollzi her. Rauentbaler Str. 14, 3._
Bekanntmachung.
Donnerstag, 19. November 1914, nachm. 3 Uhr, versteigere ich zwangsweise öffentlich meistbietend gegen
bare Zahlung im Pfandlokale Neugassc 22, hier:
3 Schreibtische, 1 Schrank, 3 SofaS, 1 Teppich, 2 Büfetts, 1 Kredenz, 1 Spiegel, 1 Vertiko, 1 Diwan, ein Svieaelschrank, 2 Stück Hcrrcn- stofftuche. 8 19381
Wiesbaden, den 17. November 1914.
Heckes, Gerichtsvollzieher,
_ Nhei ngauer St r. 6 , 2 . _
Warnung.
Im Hinblick aut die bevorstehende Winterszeit werd.m Interessenten wiederholt daran erinnert, die in jbrcii Gärten liegenden, dem Frost ausgefetzteii Wasserlcitungsantagen zu entleeren und Hausleitungen rc.. soweit erforderlich, mit ausreichendem Schutzvorrichtungen gegen Ein- frieren zu ver ehen. .
Wiesbaden, den 2. Rov. 1914. Betriebsabteilung
der S tadt. Wasser- und Gaswerke^ Bekanntmachung.
Der Frucplmarkt beginnt während den Wrntermonaten — Oktober bis März - um 10 Uhr vormittags. Wiesbaden, 16. September >914.
Stüdk. Skzifeamt.
Verdingung.
Die Spenglerarbeiten (Los 1—3) für den Pavillon 3 der städtischen Krankenhaus-Neubauten sollen im Wege der öffentlichen Ausschreibung verdungen werden.
Verdingungsunterlagen und Zeich nungen können während der Vormiss tagsdienststunden im Verwaltung«
gebäude Friedrichstrasse 19, Zim. 13, einaeleben. die Angebotsunterlagen, ausschließlich Zeichnungen, auch von dort gegen Barzahlung oder bestellgeldfreie Einsendung von 60 Pf. bezogen werden.
Verschlossene und mit der Aufschrift „H. A. 112. Los . ." versehene Angebote sind svätestens bis
Freitag, den 20. November 1914, vormittags 9 Uhr, hierher einzureichen.
Die Eröffnung der Angebote erfolgt — unter Einhaltung der
obigen Losreihenfolge — in Gegenwart der etwa erscheinenden An-
ob" r ^-r mit sch-ükAicher Voll
macht versehenen Vertreter.
Nur die mit dem vorneschriebenen und ansaefüllten Verdinaungsformu- lare einaereichten Angebote werden berücksichtigt.
80 Taae.
Wiesbaden, den 12. Nov. 1914.
Städtisches Hvchbauamt.
Berdingung.
Die Terrazzo-Arbeiten lFußböden und Sockel, Los 1 u. 2) für die Neubauten der Pavillons 8 und 4 des städtischen Krankenhauses sollen im Wege der öffentlichen Ausschreibung veroungen werden.
Verdingungsunterlagen und Zeichnungen können während der Vor- mtttagsdicn Munden im Verwaltungsgebäude. Friedrichstraße 19, Zimmer Nr. 13, ernacschen, die Angebotsunterlagen. ausschließlich Zeichnungen, auch von dort gegen Barzahlung oder bestellgeldfreie Einsendung von 60 Pf. bezogen werden.j V-eschsoss-ne und mit der Aufschrift „H. A. 118. Los . ." versehene Angebote sind svätestens bis Freitag, den 20. November 1914, vormittags 9sh Uhr, hierher einzureichen.
Die Eröifnuna der Angebote erfolgt — unter Einhaltung der obigen Losreihenfolge — in Gegenwart der etwa ersinnenden Anbieter, oder der mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter.
Nur dir mit dem vorgeschriebenen und ausgefüllten Berdingungsformu- lar einaereichten Angebote werden berücksichtigt. *
Ziischlaosfrist: 30 Taae.
Wiesbaden, den 12. Nov. 1914.
Städtisches Hochbauamt.
Verdingung.
Die Herstellung der Dachdeckung für die Werkstatterweitcrung der Straßenbahnwagenhalle Bleichstr. 1/3 soll im Wege der öffentlichen Aus-
schrcibnng cm hier ansässige Dachdeckermeister verdungen werden.
Verdingungsunterlagen und Zeichnungen können während der Vor
mittagsdienststunden , im Verwal-
auch von dort bezogen werden.
Verschlossene und mit der Aufschrift „H. A. 114" versehene Angebote sind svätestens bis Samstag, den 21. November 1914, vormittags 10% Uhr, hierher einzureichen.
Die Eröffnung der Angebote erfolgt in Gegenwart der etwa erscheinenden Anbieter, oder der mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter.
Nur die mit dem vorgeschriebenen und ausgefüllten Verdingungs-Formular eingeveichten Angebote werden berücksichtigt.
Zuschlagsfrist: 80 Tage.
Wiesbaden, den 13. Nov. 1914.
Städtisches Hochbauamt.
Bekanntmachung.
Am Buß- und Bettaae bleiben sämtliche Volksbädcr geschlossen. Wiesbaden, den 14. Nov. 1914.
Stadt. Bäderverwaltung.
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