nur dann feilgehalten oder verkauft werden, wenn seine Bezeichnung weder Len Namen einer Traudensorte, eines Weinbergsbesitzers, noch den einer Wnnbergslage in einer Gemarkung enthält. Ebenso ist nicht gestattet, «men solchen Wein als „Auslese" oder „Ausbruch" zu bezeichnen. Wein, welcher unter Verwendung eines Aufgusses von Zuckerwasser auf ganz oder theilweise ausgeprcßte Trauben hergestellt ist, darf nur unter der Bezeichnung „Tresterwein" oder „Nachwein" feilgehalten oder verkauft werden. Wein, weinähnliche und weinhaltige Getränke, welche unter Verwendung anderer als der vorbezeichneten Stoffe hergestellt sind, dürsen nur unter einer ihre Zusammensetzung erkennbar machenden Bezeichnung oder unter dem Namen „Kunstwein" feilgchalten oder verkauft werden. Auf Weine ausländischen Ursprungs, sofern dieselben nicht als deutsche in den Handel kommen, finden die §§ 5. und 6 keine Anwendung. Die Strafen schwanken zwischen Gefängniß bis zu 6 Monaten und Geldstrafe bis zu 1500 Mark.
*,Die Colonisation Polen». Dem preußischen Abgeordncten- hause ist die Denkschrift über die Ausführung des Gesetzes voni 26. April 1886, betreffend die Förderung deutscher Ansiedelungen in den Provinzen Westpreußen und Posen, im Jahre 1888 zugegangen. In derselben wird betont, daß keine Veranlaffuug Vorgelegen habe, eine Abänderung der Bahnen vorzunehmen, in welchen sich die bisherige Thätigkeit der Ansiedelungs-Commission bewegt hat oder wesentliche Abweichungen vom bisherigen Verfahren einzuführen. Auf Grund der gewonnenen Erfahrungen sei Allerdings die Ausgestaltung der Geschäftspraxis fortgeschritten und diese ^Erfahrung hätte theilweise auch zur Anwendung neuer Normen geführt. Namentlich treffe dies für die Vorbereitung der Parzellirung, für das eigentliche Besiedelungsgeschäst und für die Weiterentwickelung der bereits begründeten Ansiedelungen zu. Das Jahr 1888 habe sich mit seinen anormalen, die beiden Ansiedelungsprovinzen besonders hart treffenden Witterungsverhältnissen nach verschiedenen Richtungen als sehr schwierig, aber deshalb auch gerade als vorzugsweise belehrend gegeigt Im Jahre 1888 find zum Zwecke der Ansiedelungs-Commission angekauft und übernommen worden: 11 Rittergüter, 1 sogenanntes adeliges Gut und 7 Güter, insgc- fammt 19 größere Güter, sowie 9 selbstständige Bauernwirthschaften. Das Gutsarcal des großwirthschaftlichen Betriebes, welches danach erworben, beträgt 9523,55,35 Hectar, das bäuerliche Areal 602,17,29 Hectar. Ersteres kostete 5,620,505 Mk., das Letztere 429,200 Mk.
* Zimr Nslrreikosterr-Gesetz haben die Nationalliberalen anstatt ihres früheren, vom Minister als unannehmbar bezeichneten Antrages eine Resolution eingebracht, die Regierung zu ersuchen, in denjenigen Stadtgemeinden, in welchen eine königliche Polizeiverwaltung geführt wird, den Gemeinden die folgenden Zweige derselben, soweit dies nicht bereits geschehen, zur eigenen Verwaltung zu übertragen: die Baupolizei, Gesundhcitspolizei oder einzelne Zweige derselben, die Schulpolizei, die Hafen-, Markt-, Jagd-, Feld- und Forstpolizei.
* KrarmtWeinstrrrrr-Gefetz. Dem Bundesrath ist, wie das „Fr. I." meldet, ein Gesetzentwurf zugegangen, in welchem die Aufhebung der §§ 4 und 25 des Branntweinsteuer-Gesetzes, welche den Reinigungszwang betreffen, beantragt wird. In der Begründung wird ausführlich die Unmöglichkeit dargelegt, in der vorgeschriebenen Weise und in dem vorgeschriebenen Termine diese Bestimmungen des Branntweinsteuer-Gesetzes in Kraft zu setzen.
* Koxialiften-Grsetz. Die Berathung des Rechenschaftsberichtes über die Handhabung des Sozialistcn-Eesctzes wird bald nach der Vertagung stattfinden. Die „Krcuz-Ztg." will wissen, daß bei dieser Gelegenheit die Nationalliberalen die Negierung interpelliren wollen, ob sie an eine Aenderung des Sozialisten- Gesetzes heranzutreten geneigt ist.
* Dem Rechenschaftsberichte «der die Thätigkeit des preußischen „Rothen Kreuzes" für die Jahre 1887 und 1888 kann die erfreuliche Thatsache entnommen werden, daß die Zahl der Zweigvereine, welche nach Beendigung des deutsch-französischen Krieges von Jahr zu Jahr abgenommen hatte, im Laufe der beiden letzten Jahre wieder erheblich gewachsen ist, so daß sie jetzt mit 302 die bei Beendigung «des Krieges vorhandene erreicht, ein Aufschwung, welcher vorzugsweise -dem im Jahre 1887 staatlich erlassenen Organisationsplaue für die freiwillige Krankenpflege zuzuschreiben ist, da dieser im Kriegsfälle den organi- sirteu Zweigvereinen eine bestimmte bevorzugte Stellung einräumt. Ebenso 5mb en die dem Landesverein bei Eintritt eines Krieges zur Verfügung behenden, von den Kriegervereinen gebildeten Krankenträger - Colonnen (Saiilläts-Colonnen) während der Berichtsjahre erheblich angenommen; dieselben bestehen zur Zeit in 107 Städten Preußens mit einem Bestände von 3517 Mitgliedern. Auf Antrag des Geheimraths Dr. Brinkmann soll ein Preis von 3000 Mk. auf eine Schrift ausgesetzt werden, welche die Fürsorge für geeignete Unterkunftsräume zur Aufnahme nicht transportabler Verwundeter und Erkrankter in der Nähe des Kriegsschauplatzes behandelt.
* Keine Krschiagnahme. Die „Berliner Volks-Zeitung" erklärt, daß keine ihrer Stummem beschlagnahmt worden sei.
* Relegation eines sozialistischen Ktndentr«. Der Reetor und der Senat der Universität Breslau beschlossen einstimmig die Relegation des Studenten der Philosophie Heinrich Lux von der Universität, well er sich der sozialdemokratischen Partei angejchlosseu habe und für die
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Tagblatt.
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selbe eifrig thätig gewesen sei, wodurch er die Bestimmungen zweiund^I des §. 25 der den Studirenden gegebenen Vorschriften verletzte.
* Nachdeut in einer Krrnnerei die Möglichkeit festgestellt tootta ist,' ohne Verletzung der angelegten Verschlusses den in dem ProbesamuU des Probenehmers vorhandenen Alkohol in seiner Stärke zu vermindn» hat der Finanzminister sänimtliche Provinzial-Stenerdireetionen beauftrag die Hauptämter auf den Gegenstand aufmerksam zu machen.
* Jäger, welche Rückfahrkarten lösen, können schon bei Antritt du Reise für die Rückbeförderung der Hunde sorgen, indem sie zwei hund-> billete lösen, eines für die Hin- und das andere für die Rückbeförderum Dieses Verfahren setzt jedoch voraus, daß fertig gedruckte Karteubillete anh liegen. Bei Unzulänglichkeit der Hundegelasse im Zuge kann ausnaW weise die Mitnahme von Jagdhunden in den Personenwagen dritter Elch gestattet werden, wobei die betreffenden Abtheile ausschließlich mit d« Besitzern dieser Hunde und ihren Begleitern besetzt werden.
* Da» Dreirad im Fandstraßendirnste. Im Kreise Liegnit wird das Dreirad im Landstratzendienste angewandt. Die Straße beamten können damit ihre Strecken wenigstens zweimal täglich bereiter In 27a Minuten wird durchschnittlich 1 Kilometer zurückgelegt. Tn Landeshauptmann von Schlesien hat in Anbetracht dieser Erfolge auch st, die Aufsichtsbeamten der Provinzialstraßen das Dreirad in Aussicht y, nommen.
gemeinsam mit der Baronet
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Ausland.
* Oesterreich - Ungar«. Die „Wiener Zeitung" bet. öffentlicht mit dem Armeebefehl des Kaisers den vollkommei gleichlautenden Flottenbefehl. — Nuntius Galimberti dadurch das Vertrauen, welches ihm der Kronprinz Rudolf noch kurz vor der Katastrophe entgegenbrachte, in der Lage, der kaiserlichen Familie äußerst wichtige Dienste zu leisten. Der Verttetn des Papstes besitzt die vollste Gewogenheit des Hofes. Die Bon clericaler Seite verbreitete Meldung seiner Abberufung erschein! vollkommen grundlos. — Die Agitation gegen das Wehrgeseh ii den Provinzen Ungarns nimmt immer größere Dimensionen an. In den Städten Klausenburg, Arad, Raab (letztere ist durch bei Minister Baroß im Reichstag vertreten), sind Volksversammlungei einberufen, um gegen die strittigen Paragraphen zu Protest!« und die Abgeordneten zu ersuchen, gegen dieselben zu stimmen.
* Frankreich. Floquet wies im weiteren Verlauf du Sitzung des Wahlgesetzausschusses die Zusatzanträge, treffend theilweise Erneuerung der Kammer und das Verbot vic- facher Kandidaturen einer und derselben Persönlichkeit zurÄ der erste Vorschlag verdiene Erwägung, aber als besonderer @fl setzesvorschlag; der zweite sei undurchführbar. Trotz dringlich Aufforderungen der opportunistischen Organe, seinen Einfluß 01 die Kammer dahin auszuüben, daß dieselbe das Wahlgesetz v» der Revision berathe, ist das Cabinet bis jetzt entschlossen, ä der Prioritätsfrage Neutralität zu bewahren. Der „Siech bezeichnet diese Haltung als muthlos und unehrlich. Nach eivä anderen Meldung hätte sich das Cabinet noch nicht darüber e»-' schieden, ob es in der Prioritätsfrage, betreffend die RevM und die Wahlreform, Stellung nehmen oder neutral bleiben r Floquet bekämpfte vor dem Wahlgesetz-Ausschüsse das Amendcwe^ wonach bei der Berechnung der Seelenzahl der Wahlbezirke b»
m der Gefellschast des Grafen Hoyos und di Coburg. Am Mittwoch Früh fand man die Beiden ...---------.
8immer nebeneinander tobt, die Baroneß gleich dem Kronprinzen mit W chußwunde im Köpft. Daß die Baroneß erst den Kronprinzen und dao sich erfchosftn habe, erscheint ausgeschlossen, vielmehr muß die Barom- zuerst getöbtet worben sein. Daß der Kronprinz vor dem Selbstmord bl Leiche der Baroneß Mary Veesera noch mit Blumen geschmückt, ist unrW Ohne jeden Schmuck wurden die Beiden, in der allgemeinen KopflosiM- noch eine Zeitlang den Blicken der Umgebung ausgesetzt, — es steht iw* nicht fest, von wem zuerst — aufgefunben. Die Kerzen waren gänito herabgebrannt; der Kronprinz hatte jedenfalls die Nacht mit dem Schrei» der Abschiedsbriefe, von denen der an die Kaiserin gerichtete der längste « verbracht. Die Leiche der Baroneß Vecsera wurde zn den Cisterzienstv nach Heiligkreuz gebracht und dort in aller Stille beerdigt; daß feitbefl eine Exhumirung stattgefunden habe, wird als falsch bezeichnet.
Die „M. N. N." erklären nunmehr „auf Grund guberläffigfter Jichr J" mationen" in der Lage zu sein, über die Vorgänge beim Tode du sä Kronprinzen Rudolf genaue und wahrheitsgetreue Berichte beröfft» ® - lieben zu können. Nach dies ' .........
:fen hat der Kronprinz ohne jeden Zweit«! to0 gememiam mit oer Baroneß Mary Vecsera den Tod gesucht nd ™ gefunden. Die Baroneß ist mit ihrer Freundin, der Gräfin Lariil (Tochter des Herzogs Ludwig in Bayern), am Montag Vormiv«! Di zur Besorgung von Einkäufen ausgefahren, hat aber am Kohlmarkt bi tri Gräfin veranlaßt, allein ausznsteigen und in einen Laden zu treten, wow! m, sie selbst auf der entgegengesetzten Seite den Wagen verließ, den in bo „ Nähe wartenden Fiaker Bratfisch auisuchte und in seinem Gefährt BOJ “ 2B-en nach Meyerling fuhr. Unterwegs ftieg Kronprinz Rudolf ein; bu? bei Paar legte die Reststrecke ohne jede Heimlichkeit gegenüber der AußenM t»e zurück und verlebte zwei anscheinend heitere Tage, Montag und DieiM ... -- v-~ - —>■ Prinzen voi r.
-es KronpriiP lol - Ibit
