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* Parlamentarisches» Der CultuSminiüer v. Goßler erklärte in der Commission für dar Schullastengesetz vor der Schlußabstim- mung, daß die Beschlüsse der Com'misfion unannehmbar seien, da die Mittel zur Deckung der erhöhten Staatszuschüffe nicht verfügbar wären. Die Differenz gegen die Vorlage belrägt etwa 3 Millionen. — Die Reichstags- Commission für den den Brodverkauf betreffenden Antrag hat den §. 73a nach einem Vorschläge des Abg. Haupt in folgender Fassung angenommen: „Brod darf nur in bestimmten Gewichtsgrößen von '/,, 1, l‘/a Kilogramm u s. w. feilgehalten und verkauft werden, auch muff dasselbe mit der Zahl der Gewichts und dem Geschäftsstewpsi der Bäckers, welcher e« bereitet bat, versehen sein. DaS angegebene Gewicht hat sich auf das Brod tu frisch gebackenem Zustande zu brzichen." Ferner wurde § 74 in folgender Form angenommen: „Die in § 73 genannten Gewerbetreibenden haben im Verkaufslccale, bezw beim Marktverkauf und Haufir- handel Waage und Gewicht bereit zu halten und dem Käufer auf Erfordern das Brod vorzuwiegen." § 71a des Antrags Lohren, welcher di« Polizei-Controle über Bäckereien u»d Berkaufsläden einführen wollte, wurde abg-lehnt. Ein Antrag, die Ueberschreitung der Selbsttoxe in Strafe zu nehmen, wurde ebenfalls cbzelehnt, dagegen eine Bestimmung eingefüät wonach Zuwiderhandlungen gegen die neuen Paragraphen 73, 73a, 74 nach §. 148 der Gewerbeordnung m t Geldstrafe bis 150 Mk oder Haststrafe bis 4 Wochen bestraft werden. — Die Commission für den Antrag Lieber-Hitze, betr. die Sonntagsarbeit, nahm § 5a Absatz 6 in folgender Fassui g an: „In Fällen der Notb zur Abwendung plötzlich ein« tretender Gefahr und zur Verhütung des VeiderbenS von Rohstoffen oder des Mißlingen« der Arbeitserzeugnisse, sowie zur Abwendung eine« groben wirihichaflltchen Schadens, zu welcher die Nothwendigkeit der SonntagS- arbeit nicht vorausgesehen werden könnte, darf die Ortspolizeibehörde die Beschäftigung an Sonn- und Festtagen für den Betri ffoiben einzelnen Fall, und zwar auf höchstens 2 Wochen, die höhere Verwaltungsbehörde auf höchstens 6 Wochen gestatten. Jede Verfügung dieser Art ist schrifi- lich zu erlassen." Angenommen wurde ferner ein Antrag deS Abg. Kleist-Retzow, als Art. la eiuzufügen: „Die Aufrechterhaltung der Heilighaltung der Sonntage bleibt den Landesregierungen Vorbehalten " Der Antrag Lieber, wonach das G,s tz 6 Monate nach Verkündigung in Kraft tritt, wurde durch folgende B.stiwmung ersetzt: „Der Zeitpunkt, mit welchm das Gesetz in Kraft tritt, wird mit Zustimmung des BundeSraths durch Kaiserliche Verordnung bestimmt." — Der dem Abgeordnetenbausc zugegangene Gesetzentwurf, betr. die Kosten der Königlichen Polizei- Verwaltungen in Stadtgemeinden bestimmt, daß in den Stadt- g-meinden, in welchen die Polizei-Verwaltungen> ganz oder theilweise von Königlichen Behörden geführt werden, die unmittelbar entstehenden Ausgaben einschl eßlich der Pensionen und Wartegelder zur Hälfte von den Gemeinden unb bem Staat getragen werben Als unmittelbare Koste« gelten solche Ansgaben, für welche im Staatshaushalt ein Titel vorgesehen ist. Staat unb Gemeinde geben die bisherigen Potizeigebäude unb Grundstücke auch ferner für dielen Zweck her. Das Gesetz soll am 1. April 1889 in Kraft treten. — Die Petitions-Commission des Reichstags erklärte die Petitionen gegen die Vivisektion für ungeeignet zur Erörterung im Plenum.
* Feuerbestattung. In der PetltionS-Commission deS Reichstag» wurde die Petition des Berliner Verein» für Feuerhestattuug berathen, worin nachgesucht wird, die facultathoe Fmerb-stattung von Reichswegen zu regeln. Der RegierungSvertreter erklärte, die Reichs-Verwaltung habe noch keine Veranlassung gehabt, sich mit dieser Frage zu beschäftigen; außerdem sei dies überhaupt keine Reichsangelegenheit sondern unterliege der Gesetzgebung der Einzelstaaten. Der Referent hatte beantragt, die Petition dm verbündeten Regierungen zur Erwägung zu überweisen; dieser Antrag wurde aber nach den Erklä ungen des Bundes-Comwiffars zurückgezogen. Von conservativer Seite wurde die Competenz des Reichstages in dieser Frage bestritten; einzelne Abgeordnete sprachen dagegen für die Annahme der Petition; es wurde dabei auf leicht eintretende Mißstände aufmerksam gemacht, z B. auf die Bestattung von Öftreren, die sich haben verbrennen lassen. Daraus wurde erwidert, die Msi tälVerwaltung werd' durch die Leichenverbrennung nicht berührt; habe ein Offizier bestimmt, daß sein Leichnam verbrannt werde, so werde dis zum Bahnhöfe, wen« von diesem aus der Transport erfolge, der übliche militärische Condnct gestellt. Am Bahnhofe kehre die Begleitung um; was nachher geschehe, kümmere die Militärverwaltung nicht. Der Antrag wurde von der Commission abgelehnt.
* Neber die Bekleidung de» Landsturms verlautet noch der „Mogd. Ztg": Der Landsturm bekommt Blousen, welche aus starkem, dunktem Tuch angefertigt werden. Die Blousen werden vorn durch sech» schwarze Knöpfe, die durch eine Art Latz verdeckt find, g'schloflen. Uw den Leib werden sie durch eine Art Zugschnur, die jeder Köiperstärke entspricht, festgehalten. An den Acrmeln find keinerlei Abzeichen; am Krage« ist dagegen an beiden Seiten vorn ein Stück roth.s Tuch aufgenädt, auf welchem auch die Unteroffiziers-Ab, sichen in Gestalt von weiß-blaue« Litzen, die de« Schießauszetchnungen der Linie gleichen, angebracht werde« Die Stelle der Achselklappen beitrüt auf beiden Schultern je eine zwei Finger breite Borde. Innen haben die Blousen rechts und links eine Btnsttasche.
* Reichsgericht - Entscheidung. Vereinbarungen zwischen Kaufleuten und ihren Handlungsgehülfen, wonach diese nach ihrem Aus' scheiden aus dem Geschäft ihre» Prinzipals innerhalb einer bestimmte« Zeit kein Concurrenzg-schäft betreiben ober für ein solche» thätig sei« dürfen, find, nach einem Uriheil deS Reichsgerichts, I. Cioilsenat», vow 25. Januar d. I , in der Regel, rcsp. im Zweifel nur auf den Fall,« beziehen, daß der Handlungsgehülfe die Stellung freiwillig und ohne daß ihm Seiten» des Prinzipal» gerechter Anlaß gegeben ist, anfgibt, also ohne Kündigung weggeht oder seinerseits kündigt, ober daß er durch fei«
KrankheitS- wie Befferungr-Krscheinung kurz und genau aufgeführt werden, dagegen l'ege «r im Inter, sse de» hohen Patienten, jede Angabe üher das Wesen des Leiden» zu unterlaßen, also auch nichts über ärztliche Ansichten anzuführen, die fich auf Grund g-mrinsamer Untersuchungen gebildet haben. ES wird scharf untelschieden werden zwischen medieinischen Interna und offenkundigen Wahrnehmungen beim Krankheitsverlauf. Diese Zurückhaltung auf der einen Seite, wie offener Aussprechen der jeweiligen that- sächlichen Lage andererseits eutspucht nach den bisher gewonnenen Erfahrungen d m Interesse de» Patienten wie der mit ihm hbenben k o: psinz- lichen Famtlie zu allermeist. Die Aeizte würden nach d-m Gewährsmann de» gen. Blatter glücklich fein, wenn jedwede Polemik unterbliebe und allerwärtS die Ueberzeugung gewonnen würde, baß ununterbtochen Alles geschieht, was d«m hohen Kranken irgendwie förderlich ist. Deshalb kommt auch der Wunsch auf, es unterbleibe fortan jede einseitige ärztliche Mtithsilung über Einzel-Erscheinungen unb vollends über mögliche Besorgnisse Wie freudige Erwartungen. Die Krankheit des Krorpsinzen ist leider so tückischer Natur, daß sie jede Voraussagung unmöglich macht, und s tzt sie heute den Pessimist n in’» Unrecht, so verlacht sie morgen jede optimistische Erwartung. Unsere Quelle glaubt ihren Gewährsmann dahin richtig verstanden zu haben, daß die Aerzte den lebhaften Wunsch haben, daS Publikum möge ihnen nur die Hälfte des Vertrauens schenken, dessen sie seitens der kronprinzlichen Familie wie be» kaiserlichen Hofes voll unb ganz g,würdigt werden. Jede nachhaltige Besorgniß. die dem Mißtrauen enttpttngt. dringt wie eine Fluthwelle bis in die Räume der Villa Zrito hinein, die doch der Schonung und Ruhe so unendlich be- uöthiat sind.
Einer der hervorragendsten Wiener Diagnostiker debucirt aus dem Gutawten Virchow's — das untersuchte Gewebstück Hobe am meisten Aehnlichkeit mit gewissen Fetzen aus festen Nahrungsmitteln gehabt - baß ein in dm Luftweg des Kronprinzen gerathener Fremdkörper den ganzen Proc ß anregte. Dies scheine durch das Gutachten dircct erwiesen. Der ganze Verlauf der Krankheit sei weit eher mit dieser Annahme als der eines Krebsproc-ffeS ober einer dyskrasischen Erkrankung vereinbar. Habe sich ein kleiner Fremdkö per in Buchten unb Taschen unter ben Stimmbändern deS Kehlkopfes festgeklemmt, so bewirkt er eine Schwellung Katarrhal-Ulceration, Granulation. Da» geübteste Auge bes Laryngo- skopiker« sicht nur die Granulation, die Entzündung, die Schwellung, das Oeocm; es erkennt die Nekrose des Knorpels, die der Fremdkörper bewiikt dieser selbst aber entgeht auch dem kundigsten Blicke. B ss-ruug unb Verschlimmerung im Leiden des Patienten wechseln beftünbtg, je nach der Lage, der Form und der Natur des Eindringlings; Operationen entfernen nur die Producte der reactiven Entzündung, und cm Virchow selbst kann nichts Bösartiges, sondern nur einfache Entzünduugsp-obucte in entfernten Partikeln entdecken. — In medieinischen Kreisen macht diese Hypothese da» größte Aufsehen.
Der Mun cipalrath von Manchester faßte eine Resolution, wo,in dem Kror Prinzen anläßlich seines Leiden» die aufrichtige Theilnahme der Versammlung ausgesprochen wird.
* Vom König von Württemberg liegen Nachrichten vor, au» betten erhellt, daß die Besserung in bem Befinden b< ffeiben foitbauert. Der Patient hat wieder ruhigen Schlaf und ist m ist fieberfrei.
* Zur Lage. Der Genngthuung darüber, daß Rußland endlich au8 feiner Zurückhaltung herausgelreten ist, und daß somit das bisherige Moment der Spannung beseitigt ist, folgt Bereite in einer Reihe von Blättern die pessimistische Erwägung, daß hinter diesem ersten Schritt, der auf die formelle Erklärung der Ungesetzlichkeit der Herrschaft de» Prinzen Ferdinand in Bulgarien ansläuft, wieder das bedrohliche Dunkel lauere Man fragt besorgt, wa, weiter geschehen solle, wenn der Prinz und die Bulgaren fich um diese Sache nicht kümmern. Bei derarttgen Erwägungen unterschätzt man doch, sagt die „Fr. Ztg.", den auch osfiziös betonten Werth der Thaisache, daß Rußland überhaupt ben Weg der diplomatischen Verhandlungen nunmehr betreten hat. Die Genngthuung, die man darüber nachrveisllch in beteiligten diplomatischen Kreisen empfindet, läßt ver- muthen, daß man in diesen über den Verlauf der diplomatischen Aetion toentflcr skeptisch denkt, als in einem Theil der noch immer unter der nervösen Beunruhigung der letzten Monate stehenden Presse.
, * Zur jüngsten «auzlerrede. Wie aus einer Berichtigung Im stenographischen Protokoll de» Reichstag» Hervorgeht, hat der amtliche ftenogravhische Bericht der Kanzlerrede vom 6. Februar eine Wendung weggelassen, die sitzt nachgetragen wird. Füst Bismarck sprach vom Kriege von 1866 und gebrauchte von demselben den jetzt in's Protokoll n°<b. eingefugten Ausdruck, daß dieser Krieg „die Uhr für ein Jahrhundert richtig gestellt yave.
„ * Der Reichstag beschäftigte sich in seiner Mittwochs-Sitzung, wie üblich, mit Jnitiativ-Anträgm aus bem Hause. Zunächst wurde der An- trag der Abgg. Munckel-Rintelen (Wiederaufnahme de» Verfahrens und Entschädigung unschuldig Verurtheilter) in zweiter Beratbung mit einer unwesentlichen Aendernng angenommen und bann in die Beratbuna des Antrags des Abg. Johannsen auf Revision de» G-fSngnißwesens eingetreten. Die Abgg. Johannsen und Schmidt (Elberfeld) halten eine Reform der GefLngnißorbnung für dringlich. Abg. Klemm will diese Reform ben Einzelstaaten Überlassen, desgleichen der Abg. Dr. Wtndt- Sotft. Rach beendigter Debatte zog Abg. Johannsen seinen Antrag zurück unter dem Vorbehalt, später einen Antrag unter Berücksichtigung ber vom Abg Windlhorst ausgesprochenen Wünsche unb Bedenken einzubringen Damit schloß die Sitzung.
• Landtag. Im Abgeordnetenhause plaidirte bei ber Be- raibunabe« Eise. Bahnetats «ras Sanitz im Interesse der Landwirthschaft für Billigere Tarife namentlich für Getreide. Nach längerer, tbeilw-ife
l?6aMbattei tnv welcher eS fich wesentttch um die Interessen de, Osten» «nd Westen» Handelle, vertagte fich da» Han» ohne Abstimmung.
