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Wiesbadener La-Slatt.

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* (Gemeindewahlen.) Auf Einladung des Herrn Gemeinde­vorstehers Kaßberg er harten sich am Dienstag Abend tat .Schützenhof" 30—35 Herren, der zweiten Wählerelasse angehörig, zu einer Vorbesprechung über die demnächst stattfindende Ergänzungswahl für Gemeinderath und Bürgerausschuß einaefunden. Im Laufe der Verhandlungen, welche durch Seim Chr. Limoarth geleitet wurden, einigte man sich dahin, eine ommisston von 9 Mitgliedern zu wählen, welche für den Gemeinderath 6—8 und für den Bürgerausschuß 36 Kandidaten einer nach der nächsten

Woche einzuberufenden größeren Bürger-Versammlung Vorschlägen soll, ^n die Commission wurden gewählt die Herren Chr. Limbarth, Emil Roos Carl Momberger, Architeet Kaufmann, Ed. Weygandt, Franz Strasburger, August Poths, Gustav Schupp und ^"»^Die^ Nachricht von dem Besuche des Bischofs Carl von Limburg), trotzdem sie erst in den Nachmittagsstunden des Dienstag hier bekannt geworden, verbreitete sich mit Blitzesschnelle in hiesiger Stadt und hatte zur Folge, daß bei der Ankunft des Kirchenfürsten an der Vfarrkirche dieselbe bereits dicht besetzt war. Am Bahnhofe hatte Herr Prälat Weh land den hochwürdigen Herrn mit folgender Ansprache begrüßt:

Vor Allem danken wir Gott dafür, daß er unsere Gebete erhört und Ew. bischöfliche Gnaden auf der Pilgerreise zu den Gräbern der Apostel­fürsten behütet und in die Heimath glücklich zurückgeführt hat. Ew bischöflichen Gnaden aber danken wir dafür, daß Sie uns unmittelbar nach der Rückkehr in Ihre treue Gemeinde Wiesbaden mst Ihrem Besuche beehren. Mit dem CleruS heißen Sie die Mitglieder des Kirchenvorstandes und der Gemeinde-Vertretung ebenso ehrerbietig wie herzlich willkommen und büten um den bischöflichen Segen in der Pfarr­kirche." Am Portale der Pfarrkirche ward der Herr Bischof von der Geistlichkeit empfangen. Er gab darauf den bischöflichen Segen und hielt sodann eine kleine Ansprache an die Gemeinde, in der er seine Freude darüber aussprach, zu ihr in der Pfarrkirche reden zu können, und sie ermahnte, im wilden Geiste der Versöhnlichkeit ihren Mitmenschen zu begegnen und treu ihrem Hirten sich anzuschließen. Ein Te Deum beschloß die Feier, worauf sich der hochwürdige Herr in Begleitung des Herrn Prälaten Wey land und der übrigen Geistlichkeit, unter der sich auch Herr Dochdechant Dr. Heinrich aus Mainz befand, nach dem Pfarrhause begab. Um 6 Uhr 40 Mirr. bereits fuhr er, wie schon gestern gemeldet, mit der Ludwigs-Eisenbahn nach Limburg. Die Inthronisations-Feier in Limburg wird, wie schon erwähnt, voraussichtlich am 6. Deeember stattfinden.

* (Vortrag des Herrn Domdechanten Dr. Heinrich von Mainz.) Vor einer überaus zahlreichen Zuhörerschaft sprach am Dienstag Abend Herr Dr. Heinrich über „bett Christus des Glaubens und der Geschichte". Die Ausführungen des Redners lassen sich int Wesentlichen folgendermaßen zusammenfassen: Christus sei die wirkliche Sonne der geistigen Welt und zwar auf der Mittagshöhe der Weltgeschichte. Der moderne Unglaube bemühe sich nun, glauben zu machen, daß der Christus der Geschichte, der historische Christus, nicht Sohn Gottes, sondern ein Mensch sei wie alle anderen Menschen auch, wenn auch ein sehr großer Mann und religiöses Genie. Christus sei aber nicht blos und vorzugs­weise Religionsstifter gewesen, vielmehr der Gegenstand, der ganze Inhalt der christlichen Religion, er sei die Idee des Christenthums. Daß diese Idee der menschlichen Natnr außerordentlich sympathisch sei, gehe aus bei Thatsache hervor, daß bie civilisirte Welt des AlterthumS sich vom Heiden- thum und Jndenthnm zu dieser religiösen Idee bekehrt und daran fest­gehalten habe. Die falschen Weltanschauungen des Pantheismus, Rationalismus, Deismus re. feien unverträglich mit der christlichen Idee von Christus dem Gottmenschen und Welterlöser. Christus sei aber nicht blos eine Idee des Christenthums, sondern auch eine Thatsache. Christus, der in der Mitte der Weltgeschichte stehe, sei als menschgewordener Sohn Gottes der historische Christus, von diesem handelten die vier Evangelien, zu diesem habe sich die Welt bekehrt; der Christus der Rationalisten sei ein Traum, ein Roman, der nie existirt habe. Entgegen den Lehren des Pantheismus, Rationalismus und der Mythentheorie des David Strauß und seiner Nachfolger suchte sodann Redner nachzuweisen, daß Christas, der historische Christus, wirklicher Gottmensch und Welterlöser sei, daß die Evangelien geschichtliche Urkunden seien und nicht bloße Dichtungen, wie David Strauß behauptet. Reicher Beifall lohnte am Schluffe den Redner.

* (In der Sitzung der größeren evangelischen Kirchen- gemcinde-Vertretung), welche gestern Nachmittag in dem Saale der Gewerbeschule stattfand, gelangte zunächst der Commissions- Bericht über den Bauplatz einer dritten evangelischen Kirche zur Verlesung. In Erledigung des Auftrages der Commission für Jnbetrachtnahme der verschiedenen vorgeschlagenen Plätze für den Bau einer dritten evangelischen Kirche legte bie Commission bie folgenben ein schlagenden Kosten-Berech­nungen vor: 1) Grundstück der Kirchengemeinde (Kimpelwiese in der verlängerten Bleichstraße); dasselbe enthält 3 Mrg. 12 Rth. 57 Sch. Zur Arrondirung würden noch zu erwerben sein 72 Rth. Im Ganzen enthält dann der Bauplatz 3 Morgen 84 Ruthen 57 Schuh, taxirt die Ruthe zu 100 Mk, macht 38,457 Mk. Kosten des Terrains und der Eröffnung 113,007 Mk. Von diesen Kosten würden der Kirchen gemeinde verbleiben 52,487 Mk., sodaß zum Rückersatz kommen würden 60,520 Mk. Für vorstehende 52,487 Mk., welche sich bei einem Zinsverlust für die Vorlage (60,520 Mk.) von etwa 20"'° auf ea. 65,000 Mk. erhöhen würden, erreicht die Kirchengemeinde eine Baustelle für eine Kirche mit 70 Mtr. Länge wd 57 Mir. Tiefe und 160 Qu.-Rth. frei von Straßenkosten mit einem Werthr von mindestens 300 Mk. pro Ruthe und eine Restfläche ihres Terrains von 2 Mrg. 24 Rth. 57 Sch., durchschnittlich ä Ruthe 200 Mk., macht 44914 Mark, wodurch im Ganzen ein Werth von 92,914 Maik geschaffen würde; oder es würde sich bei Anrechnung der Kirchenwiese pro Ruthe mit 100 Mk. und den oben angerechneten Straßenbaukosten der Betrag mit 113,007 Mk. ergeben; hiervon ab der Rückersatz mit 60,520 Mk., sodaß verblieben als definitive Ausgaben inel. Taxe bei Wiese 52 487 Mk.; hierzu der veranschlagte Zinsverlust der Vorlage mit 12513 Mk.; Kosten des Kirchenbauplatzes und der Restwiese nach theilweiser Aufschließung 65,000 Mk., Werth der Restwiese nach obiger Taxe 44 914 Mk, hiernach also Kosten des Kirchenbauplatzes 20 086 Mk. (Dies ist nach Ansicht der Commission die günstige Lösung.) 2) Acker der Geschwister Kilian an der Dotzheimer- und Ringstraße: a) Grund- erwerbskosten inel. Straßenterrain: der Acker enthält 2379 Qu.-Rth. ö 800 Mk., macht 189,600 Mk, Straßenbaukosten 204,989 Mk., hier-

\T (Deffentließe Sitzung des Königl. Sch ö l s e ngerichtS vom 28. November.) Vorsitzender: Herr Amtsgertchtsrath Brrkenbihl. Beisitzende Schöffen: die Herren Schneidermeister Christian Fischer und SchlossermeisterWilhelmChristmann. Beide von hier. Vertreter der König!. Staatsanwaltschaft-Herr Gerichts-Assessor Harder. — Die Dienst- maad Elise D. von Breitenau wurde wegen Betrugs zu 14 Tagen Ge- fängniß verurtheilt. - Der Spengler Carl S. von Alpenrod erhielt wegen einfachen Diebstahls 4 Wochen Gefängniß und wegen Bettelns eine Haftstrafe von einem Monat; außerdem wurde er wegen gewerbsmäßigen Bettelns der Landespolizeib-Hörde überwiesen. — Einen einfachen Diebstahl wird die Dienstmagd Margarethe Kl. mit einer Woche Gefängniß büßen müssen; auf die erkannte Strafe wurden ihr 5 Tage der von chr erlittenen Untersuchungrhast angerechnet. - Der Taglöhner Johann Heinrich I. von hier ist auf Unterschlagung angeklagt. Am 8. November b Js. erhielt er von einer Marktfrau einen Sack Kartoffeln sammt einer Waage mit dem Auftrage, diese Sachen in dem städtischen Keller unterzubringen. Er hat nun zwar die Waage dorthin gebracht, den Sack mit Kartoffeln aber, im Weiche von 7 M., hat er in Gemeinschaft mit dem „Rambacher Jacob" auf den Mauritiusplatz geschafft und daselbst verkauft; den Erlös vertrank er m Gemeinschaft unt seinem Collegen. Wegen Unterschlagung erhielt er vier Wochen Gefängniß. — Dem Goldarbeit er und Agent Ludwig H. dahier, schon vorbestraft, wurde im August v. Js. von dem Schreiner Friedrich Donnecker hier eine silberne Taschenuhr im Weiche von 4 Mk. zur Reparatur aegeben. Der Angeklagte hat aber nachher diese Uhr auf seinen Namen un Lechhause versetzt. Hierin ward der Thatbestand der Unterschlagung gefunden und der Angeschuldigte zu einer Gefängnißstrafe von 4 Wochen verurtheilt. - Bon der Anklage, den Schlosseimeister Cramer mit Begehung des Verbrechens des Todtschlags bedroht und ruhestörenden Lärm verursacht zu haben, wurde der Gärtnergehülfe Georg S. von Runkel und dahier wohnhaft mangelnden Beweises halber kostenlos freigesprochen. — Wegen gefährlicher Körperverletzung hatte sich zu verantworten der Taglöhner Philipp H., genannt Milivv K„ aus N i e d e r e m s gebürtig und dermalen in Oberseelbach wohn­haft Am 3 October d I. Abends gegen 9 Uhr befand sich der Angeklagte in der Wirthschaft von Habel in Eibenheim, wo er am Tag über mit dem Taglöhner Johann Rücker Aepfelwein gekeltert hatte. Zwischen Beiden entstand ein Wortwechsel und H. warf seinem Gegner sein Glas Brannt­wein in's Gesicht, schlug ihm dann ein Bierglas mehrmals auf den Kopf und verursachte hierdurch dem Rücker vier große Wunden. In Folge dessen war derselbe fünf Wochen lang arbeitsunfähig. Im Jnterrffe er­weiterter Beweisaufnahme wurde bie Verhanblung vertagt auf ben 21 Deeember Vormittags 10 Uhr. — Die noch nicht vorbestrafte Dienst- möflb Henriette W., von Miehlen (Amts Nastätten) gebürtig, biente vom 20. Januar dis 4. Juni in bet Familie eines hiesigen Technikers. Während dieser Zeit entwendete sie eine ganze Reihe verschiedenartigster Gegenstände im Gesammiwerthe von 30 Mk. und erhielt deßhalb wegen Diebstahls eine Gefängnißstrafe von 3 Wochen. - Der Mühlenbesitzer Heinrich Sck. von Biebrich-Mosbach ist beschuldigt, daß er am 20 Mai v I. seinen Bruder, den im Januar d. I. ermordeten Rentner Christian Sch. in Biebrich-Mosbach, mittelst einer Hacke vorsätzlich miß­handelt habe. Wegen einer ganz geringfügigen Veranlassung geriethen am genannten Tage beide Brüder hintereinander. Der Angeklagte hatte näm­lich das auf seinem Acker ausgerodete Unkraut auf den daneben liegenden Acker seines Bruders geworfen. Dieses veranlaßte den Christian Sch., seinen Bruder mit groben Schimpfworten zu überhäufen: er t)abe ihn in's Narrenhaus gebracht, er sei noch schlimmer als der „Schmderhannes", denn der habe doch seinen Bruder wenigsten» in Ruhe gelaffen, und machte ihm noch mehr dergleichen Vorwürfe. Schließlich ging er gar mit erhobener Sacke auf seinen Bruder los. Da faßte Heinrich seinen Bruder Chnstmn an der Schulter, Beide rangen miteinander und Heinrich Sch. trat dabei seinem Bruder mehrmals mit dem Fuße auf die Hand, damit er die Hacke loSlaffe. Mit Rücksicht darauf, daß der Angeklagte in Nothwehr gehandelt habe, erfolgte dessen Freisprechung. - Die Dienstmagd Anna St. hat der Ladnerin bei Conditor Jumcau im Verlaufe einer Wortwechsels eine gefüllte Kanne mit Petroleum auf den Kopf geschlagen, so daß eine blutende Wunde entstand und der Inhalt der Kanne auf das Kleid der Verletzten sich ergoß. S)iit Rücksicht auf ihr jugendliches Alter erkannte der Gerichtshof auf eine Gefängnißstrafe von 10 Tagen. — Die schon vor­bestrafte Ehefrau des Schreiners Jacob Machwinh, früher hier, jetzt in Mainz wohnhaft, eine sittenlose Person, bat im Deeember v. I. einem unbekannten Herrn eine silberne Taschenuhr im Werlhe unter 25 Mark entwendet. Sie erhielt dafür 14 Tage Gefängniß. - Die Verhandlung gegen die Dienstmagd Catharine B. von Biebrich-Mosbach, auf Dubstahl angeklagt, wurde, da die Angeklagte zum heutigen Termine nicht rechtzeitig vorgeführt werden konnte, ausgesetzt. — Die ledige Händlerin Barbara R von Castel hat nm 23. Seplember b. I. Käufer dadurch betrogen, daß sie beim Abwägen der Trauben eine Waage gebrauchte, deren einer Balkenarm länger war, als der andere. Dies machte beim Wägen eines Kilo Trauben 150 Gramm aus, um welche die Käufer jedesmal betrogen wurden. Wegen Betrugs wurde die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 15 Mk., int Nichtzahlungsfalle zu 3 Tagen Gefängniß verurtheilt.

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