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Ms. 269

Expedition: Langgaffe No. 27.

Sette 7

geprüft und nichts zu erinnern gefunden. — Das Gesuch der Herren H. A. Bender Nachfolger, Brauerei zum „Felsenkeller", bctr. die Benutzung des von der Bierstadterstraße nach der Weber'schen Gärtnerei führenden Feldwegs zu Lastfuhrwerken, wird der Consequenzen wegen abgelehnt, zumal der Weg nur leicht gestückt ist. — Gegen die Verlängerung des Pachtvertrages mit Herrn Buchhändler Chr. Limbarth, bctr. die Anschlagsäulen, und zwar auf die Zeit bis Ende 1887, unter den seitherigen Bedingungen, wurde Seitens tes Herrn Polizei-Präsidenten nichts eni- gcwendet und wird der Vertrag deshalb heute vom Gemeinderath ebenfalls genehmigt. — Ter Herr Vorsitzende gibt hierauf dem Collegium Kenntnitz von dem Beschlüsse des Bürgerausschusses, betreffend die Festsetzung der Fluchtlinie für die Häfnergasse, nach welchem diese Körperschaft cs ablehnte, bei der Festsetzung mitzuwirken. Ueber die Frage, was jetzt geschehen solle, hinweggehend, beschlicht der Gemeinderath, der Königl. Polizei-Direction mitzutheilen, nachdem der Bürgerausschuh sich ablehnend verhalten habe, die Angelegenheit vor­läufig auf sich beruhen bleibe. — Weiter theilt Herr Oberbürgermeister Dr. von Jbell mit, dah der Bürgerausschuh auch bei der Frage wegen Regulirung der Metzgergasse sich dahin ausgesprochen, er lehne eine Mitwirkung bei der Festsetzung eines Fluchtlinienplanes für die ganze Strahe ab. Anschließend hieran bemerkt der Herr Vorsitzende, daß, da die Fluchtlinie vor dem Schellenberg'schen Bau-Terrain fest­gesetzt sei, keine unbedingte Notwendigkeit vorliege, eine solche für die ganze Straße zu bemessen. Es soll nach Ansicht des Bürgeraus­schusses vielmehr von Fall zu Fall vorgcgangen werden. Da gegen die Fluchtlinie vor dem Schellenberg'schen Terrain polizeiliche Bedenken nicht geltend gemacht weiden könnten, überdies gesetzlich der Gemeindebehörde das Recht zustehe, auch für einzelne Straßen t heile Fluchtlinien festzusetzen, so soll bei der Polizeibehörde wiederholt beantragt werden, diesem Theile die ortspolizeiliche Zustimmung zu ertheilen, resp. dieselbe möge von der Bedingung der Festsetzung einer Fluchtlinie für die ganze Straße absehen. — Mit dem vom Bürgerausschusse gefaßten Beschlüsse, bctr. die Erweiterungs­bauten auf dem Neroberg bezw. die Verlängerung des Pacht­vertrages mit den Herren Gebr. Abl er bis zum 1. Januar 1894, erklärt sich der Gemeinderath einverstanden. — Zur Verthcilung gelangen eine Anzahl Exemplare des Abdrucks einer Petition des Verbandes deutscher Thierschutz-Vereine an den Reichstag, welcher die Thierquälei eien bei dem Schlachten des Viehes behandelt. (Schluß folgt.)

v" (Schwurgericht. — 2. Sitzung vom 16. November.) Vor­sitzender: Herr Landgerichts - Direcior Meiack. Beisitzende Richter: die Herren Landgerichtsrath Fuchs und Landrichter Haas. Vertreter der Königl. Staatsanwaltschaft: Herr Gerichts-Assessor Schröder. Protocoll- führer: Herr Referendar Dr. Böninger. Die Geschworenenbank setzt sich zusammen aus den Herren Jacob Sauerbrey (Osterspai), August Engel (Wiesbaden), Wilhelm Emerich (Wiesbaden), Friedrich v. Hirsch (Wiesbaden), Carl Duderstadt (Wiesbaden), Wilhelm Cron (Wiesbaden), Heinrich Bender (Langenschwalbach), Heinrich Essig (Breckenheim), Friedrich Volkmar (Cröftel), Christian Rinkleff (Miehlen), Leonhard Gecks (Wiesbaden), Wilhelm Mühlhäuser (Höchst). Als Vertheidiger des Angeklagten tritt Herr Rechtsanwalt Dr. Wesener auf. — Wegen versuchter Tödtung hatte sich zu verantworten der Kellner und Posamentirer Hermann Julius Achterberg, geboren am 30. Mai 1858 zu Potsdam, evangelischer Confcssion, ledig, nicht Soldat gewesen und noch nicht vorbestraft. Die Anklage geht dahin, daß derselbe am 26. August d. I. zu Wiesbaden den Entschluß, die Gertrude Fischer aus Haig vorsätzlich zu tobten, durch Handlungen, welche einen Anfang der Ausführung dieses Verbrechens enthalten, bethätigt, die That jedoch nicht mit Uebcrlegung ausgeführt habe. Sachverhalt: Im Frühjahr 1886 hatte der genannte Achterberg, während er als Posamentirer dahier in Arbeit stand, die unter sittenpolizeilicher Controle stehende, unter dem Namen „Bertha" bekannte Gertrude Fischer aus Haig kennen gelernt. Nach einiger Zeit verlobte er sich allen Ernstes mit ihr und verschaffte sich Ihcilweise schon die zu der ehelichen Verbindung erforderlichen „Papiere". Die beiden Brautleute beabsichtigten zunächst nach Frankfurt a. M. über­zusiedeln. Achteiberg micthcte auch dort eine Wohnung für 400 Mk. und kaufte in einer Möbelhandlung die zur Ausstattung erforderlichen Möbel gegen Rückkauf für 800 Mk. Er selber zog demnächst nach Frankfurt, um an dem neuen Orte sich einzuleben, und besuchte von da aus die in Wiesbaden verbliebene Braut. So kam er beim auch am Mittwoch bett 25. August Morgens zu ihr. Beide wurden da uneinig, indem die Fischer äußerte, sie werde erst heirathen, wenn er wieder eine Stelle habe, das sei ihr voller Ernst, setzte sie hinzu, sie habe ja so ein viel schöneres Leben, schließlich müsse fie auch ihn noch ernähren, und kurz und gut, es sei ihr wirklich lieber, wenn er gar nicht mehr komme, sie lebe besser ohne ihn und wolle von ihm Nichts mehr wissen. Voll Ingrimm über seine ver­schmähte Liebe kehrte Achterberg nach Frankfurt des Abends zurück. Die Ungetreue fliehen oder sie und sich erschießen — diese Gedanken tauchten da in seiner Seele auf. Als der Morgen des 26. August graute, stand sein Entschluß fest. Das Erste, was er that, war, daß er sich nach Ham­burg abmeldete und seinen Koffer zur Beförderung nach Potsdam auf die Eisenbahn gab. Seiner Hauswirthtn erklärte er, indem er in großer Aufregung im Hause umherlief, er wolle die gcmiethetc Wohnung nicht behalten; er gab auch die gcmietbeten Möbel zurück und sagte, er wolle sich umbringen. Der Eigenthümcrin der Möbel sagte er, seine Braut sei ihm ungetreu worden, sie habe sich mit ihre« früheren Liebhaber ausgcsöhnt, er aber gehe nun fort in die weite Welt. Dann aber kaufte er sich in Frankfurt einen sechsläufigen Revolver mit 12 Patronen und lud sofort einen Lauf. Gegen Abend fuhr er mit dem ihm bekannten Schuhmacher Adolf Giamnaun nach Wiesbaden. Beide gingen zuerst zu der mit der Fischer befreundeten Anna GorgnS. Achtcr- berg, sehr aufgeregt und, wie es schien, etwas angetrunken, gab ihr einen

Handkoffer, den fie einige Zeit vorher der Fischer geliehen hatte, zurück, ferner ein Bild der Gertrude Fischer, sowie einen. Kopskissenüberzug, indem er dabei in rcsignirtem Tone bemerkte: „Hier, Fräulein Anna, haben Sie Ihren Koffer zurück, hier ist der Bertha ihr Bild und diesen Kopf­kiffenüberzug schenke ich Ihnen--ich geh' jetzt hinauf und schieße die

Bertha tobt; jawohl, ich schieße sie tobt!" Dabei zog er einen Revolver aus bet Rocktasche unb wiederholte: „Ich schieße sie tobt!" Die Gorgus unb Schuhmacher Graumann rebeten ihm zu, er solle hoch keine Dumm­heiten machen. Er aber, immer aufgeregter: „Ich schieße fie tobt, fünf Kugeln für sie unb eine für mich!" Die Situation wurde jetzt wirklich ernsthafter. Die Gorgu«, ihre Schwester, der Schuhmacher Graumann und die Dienstmagd Merten suchten chn zurückzuhalten, Achterberg aber riß sich los unb eilte bie Treppe hinaus zur Fisckcr. Die Dienstmagb Merten ihm nach, aber als sie oben ankam, war bie Thüre verschlossen, nach mchrmaligem Pochen öffnete bie Fischer selbst, bleichen Gesichts unb blutenb dastehend. Das Zimmer aber war ganz mit Pulverdampf au- gefüllt. „Was ist denn los?" lief die Merten, aber Achterberg antwortete ihr, indem er auf die Fischet deutete: „Die habe ich geschossen, die hat drei Kugeln von meinem Revolver int Leib!" Die Fischet sagte zwar, es sei nicht wahr, er aber fuhr fort: „Jawohl, ich habe fie geschossen und ich gehe jetzt zur Polizei und lasse mich verhaften." Darauf ging er auf die Straße, wo sich schon viele Menschen versammelt hatten, wurde von einem Schntzmanne festgenommeu und auf die Polizeiwache geführt. Hier alsbald vernommen, sagte et im Wesentlichen Folgendes aus: er habe mit der Fischet ein Zetwütfniß gehabt und sich tu Frankfurt einen Revolver gekauft, um sie zu erschießen. Hier augekommen, habe er sie gefragt, ob sie ihr Wort zurücknehmen wolle, und als sie geantwortet, er solle machen, daß er fortkomme, habe er ihr zunächst den Revolver gezeigt. Da habe die Fischet gerufen: „Hermann, laß das sein!" Et aber habe fünfmal geschossen, doch wisse er nicht, ob er sic getroffen, jedenfalls habe er ihr einen „Denkzettel" geben wollen. Noch an demselben Abend, da die Gertrude Fischer den entschlosseneil Character ihres Verlobten hatte kennen lernen, wurde in ihrer Wohnung der von Achterberg dort zurück- gelassene Revolver erhoben. In einem Laufe steckte, wie der Polizei- Commissar Bochwitz constatirte, noch eine scharfe Patrone und in fünf Läusen die Hülsen der abgeschossenen Patronen. Eine Kugel wurde noch desselbeu Abend und eine zweite am folgenden Morgen in der Wohnstube der Fischer gefunden. Sechs scharfe Patronen besaß Achterberg noch bei seiner Verhaftung. Der Königl. Kreisphysicus Medicinalrath Dr. Bickel untersuchte andern TageS die Fischet und fand bei ihr drei Schußwunden. Nach dem Gutachten des Sachverständigen waten zivci der erwähnten Wunden durch Streifschüsse entstanden, während der die dritte Wunde verursachende Schuß senkrecht aufgetroffen ist. In dem erhobenen Kopfkissen, welches die Fischer vorgehalten, fand sich auf der einen Seite ein eingebranntes Loch int Uebetzug, dessen Ränder schwärzlich gefärbt waren. Das namentlich in der Hüftengegend stark mit Blut befleckte Hemd der Fischer zeigte drei Löcher. Aus der Vernehmung des Angeklagten sei Folgendes mitgetheilt: Präs.: „Sind Sie schon bestraft?" Angekl.: „Nein." Präs.: „Sind Sie nicht in Delitzsch bei Bitterfeld bestraft?" Angekl. (nach einigem Zögern): „Ja." Präs.: „Nach den hier vorliegenden Acten sind Sie am 17. Dccembet 1878 wegen versuchter Nöthigung zu 12 Tagen Gefängniß rechtskräftig ver- nrtheilt worden. Sie sollen damals den Eiseubahn-Assiftentcn Herzseld mit einem Revolver bedroht haben; außerdem find Sie mit 2 Pik. und 5 Mk. Geldstrafen vorbestraft wegen groben Unfugs. Wollen Sie sich auf die Anklage erklären? Bekennen Sie sich schuldig?" Angekl.: „Der versuchten Tödtung nicht." Er erzählt alsdann die ganze Verlobungs­geschichte ic. unb fährt fort: „Ich habe mir nur einen Revolver gekauft, um sie zu bebrohcn; ich habe bas Mäbchen burchaus nicht erschießen wollen." Präs.: „Hatte die Fischer, während Sie mit ihr Ver- hältnitz hatten, ihr Treiben fortgesetzt?" Angekl.: „Ja." Präs.: „Haben Sie die Fischer öfters besucht?" Angekl.: „Ja, oft einen Tag lang." Präs.: „Wann haben Sie die Fischer kennen gelernt?" Angekl.: „Im April dieses Jahres." Präs.: „Wie kamen Sie dazu, mit der Fischer ein Verhältniß anznknüpfen?" Angekl.: „Daraus kann ich mich nicht erklären." Präs.: „Sie sind förmlich verlobt mit der Fischer?" Angekl.: „Ja, wir haben bie Ringe schon gewechselt." Präs.: „Hatten Sie Ihre Papiere zur Heirath schon unb bie Einwilligung Ihrer Eltern?" Angekl.: „Ja" Präs.: „Hatte bie Fischer auch schon ihre Papiere?" Angekl.: „Stein." Präs.: „Wo wohnte barnals bie Fischer?" Angekl.: „In bem Hause Steingasse 30, eine Treppe hoch." Präs.: „Sie haben, als Sie an bem fraglichen Abend die Fischer besuchten, die Thüre gleich hinter sich ver- schloffen. Warum thaten Sic dies?" Angekl.: „Das war so meine Ge­wohnheit." Präs.: „Was haben Sie nun zunächst zu der Fischer gesagt?" Angekl.: „Das weiß ich nicht." Präs.: „Sie sollen gesagt haben: Willst Du mich oder willst Du mich nicht!" Angekl.: „Das weiß ich nicht." Die Gertrude Fischer, als Zeugin vorgeladen, erklärte, daß der Angeklagte noch jetzt ihr Verlobter sei, trotzdem wolle sic Zcugniß ablegen. Die Be­eidigung wurde vorher ausgesetzt. Präs.: „Warum sind Sie mit ihm un­einig geworden?" Zeugin: „Er ist eines Morgens einmal zu mir ge­kommen und ich harte bereits erfahren, daß er schon am Abend vorher von Frankfurt hierhergekommen unb mit einem anberen Mädchen sich während der Nacht zu thun gemacht habe, daher habe ich ihm die Thüre gewiesen. Das habe ich aber blos gethan, daß er es nicht wieder thun solle." Die Zeugin erzählt nun den bekannten Vorfall und bestätigt, daß der Angeklagte auf sie den Revolver gerichtet und daß fie deshalb das Kissen als Schutzwehr vorgehalten habe. Durch Gerichtsbeschluß wurde die Zeugin nicht vereidigt. Rach Schluß der Beweisaufnahme und Stellung der Frage ergriff der Vertreter der Staatsanwaltschaft das Wort und suchte nachzuweisen, daß der Angeklagte versucht habe, einen Angriff auf das Leben der Fischer zu machen. Demgegenüber machte der Vertheidiger geltend, daß der Angeklagte bie ehrliche Absicht gehabt habe, bie Fischer bem traurigsten Gewerbe von ber Welt zu entreißen unb fie