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Verkäufe und Verpachtungen, Betheiligungen, Stellen-Vacanze« rc<
Flächeninhalt von ca. 2480 Qu-Mir. erhalten und möglichst horizontal zu liegen kommen. Das Terrain wird, wie man hofft, im Enteignungs- Verfahren erworben werden können. Das Project wird an die Budget- Commission verwiesen. (Hiermit Schluß der Sitzung.)
* (Lehrerstellen.) Vacant sind die 2. Lehrerstelle zu Nentershausen, Kreis Westerburg, mit einem decretlichen Gehalte von 900 Mk. (Eintritt am 1 August l. I., Anmeldungen bis zum 15. Juli), die Lehrerstelle zu Aull, Unterlahnkreis, mit einem decretlichen Gehalte von 900 Mk. (Eintritt am 1. October l. I., Anmeldungen bis zum 1. Sept.), die Lehrerstelle zu Hömberg, Unterlahnkreis, mit einem decretlichen Gehalte von 1050 Mk. (Eintritt am 1. Oct. l. I, Anmeldungen bis zum 1. Sept.).
und oft den Tod von den Säften
Gesundheitspflege !
In gesundheitlicher Beziehung gewähren wir unser Vertrauen dem „Benedictiner". Personen, welche an Altersschwäche leiden, deren Athmungsorgane afficirt sind und welche Gehirnaffectionen ausgesetzt find und keine anderen Liqueure vertragen können, werden diesen kostbaren Liqueur zu ihrem Lieblingsgetränk als Ergänzung ihrer Mahlzeit erklären können. l>r. Achille Piqueur. 322
* (Postalisches.) Mit dem 1. Juli d. I. kommen im Postverkehr neue Postanweisungs-Formulare zur Ausgabe. Dieselben enthalten Zusätze, um die genaue Wohnungsangabe des Adressaten und des Absenders zu veranlassen. Es liegt im allseitigen Interesse, daß diese Angaben möglichst genau gemacht werden. Die alten Formulare mit Werthstempel können aufgebraucht werden, ebenso werden an den Postschaltern so lange noch alte Formulare ausgegeben, bis der vorhandene Vorrath aufgebraucht ist. „ . , . r ., ,. , „ , .
* (Handelsregister.) Es wurde eingetragen, daß die hier bestehende Zweigniederlassung der Firma „C. A. Keppel" zu Niederwalluf erloschen ist. Neu eingetragen wurde die Firma „W. Fehr", Inhaber Kaufmann Wilhelm Fehr dahier. - Bezüglich der Firma „Söhnlein & Cie. dahier ist folgender Eintrag gemacht worden: Herr Friedrich Poths- Wegner ist mit dem 1. Juli 1886 aus der Gesellschaft ausgeschleden, die Herren Heinrich und Friedrich Söhnlein sind mit demselben Tage in die Gesellschaft eingetreten, Herr Johann Jacob Söhnlein ist berechtigt, die Firma allein zu vertreten, während die beiden zuletzt eingetretenen Gesellschafter dieselbe nur gemeinschaftlich zu vertreten befugt sind, und Zweigniederlassungen der Firma sind mit dem 1. Juli c. in Schieistein und Biebrich gegründet worden.
KB (Trichinenschau.) Vor mehreren Tagen war in dem hiesigen Regierungsgebäude ein starker Güterverkehr, eine große Anzahl Kisten wurde nach den hiesigen Bahnhöfen geschafft, um mit ihrem Inhalte an sämmtliche Landraihsämter und Polizei-Präsidien des Regierungsbezirks befördert zu werden. Sie enthielten die von der Firma Paul Wächter in Berlin für unsere Trichinenschau-Candidaten bestimmten Microscope nebst Zubehör und Bestecke »nd sollen alsbald an dieselben abgeliefert werden. Hierauf beginnt der Unterricht, und sobald die Beschauer durch ein Attest des Kreisphystkus, oder des Kreis-Thierarztes, oder desjenigen Arztes oder Apothekers, welcher dazu von König!. Regierung autorisirt worden ist, bei dem Kreislandrath bezw. Polizei-Präsidenten den Nachweis geführt haben, daß sie den zur Ausübung der Trichinenschau erforderlichen Unterricht genossen und die zur microscopischen Untersuchung des Schweinefleisches erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erlangt haben und daß sie brauchbare Instrumente und ein Schaubuch besitzen, wird denselben vom Landrath bezw. Polizei-Präsidenten eine BestallungS-Urkunde als amtlicher Trichinenbeschauer auf Widerruf ertheilt und sie gleichzeitig auf treue und gewissenhafte Erfüllung der ihnen vermöge ihres Amtes obliegenden Pflichten vereidigt. Hierauf werden die Schaubezirke, Namen und Wohnort der Beschauer und auf Grund der Regierungs-Polizei-Verordnung vom 10 Februar l. I. der Zeitpunkt des Inkrafttretens derselben durch die Kreisblätter bekannt gemacht, und gleichzeitig die Metzger, Kaufleute, Händler rc., welche Fleisch vom Schwein verkaufen, aufgefordert, sich bis zu diesem Zeitpunkt in den Besitz der vorgeschriebenen Bücher zu setzen. Hoffentlich wird nun diese Verordnung, deren stricte und genaue Durchführung unsere Bevölkerung eintretenden Falls vor großem Unheil bewahren wird, bald in's Leben treten können!
B (Die VolkS-Kaffcehalle), Marktstraße 13, wird seit einiger Zeit auch von hier weilenden Fremden mehrfach besucht, welche erstaunt sind Über die billigen Preise der Speisen und Getränke; namentlich wird der Kaffee, die Tasse zu 5 Pfg., gerühmt. Die Fremden versammeln sich in den geräumigen Localitäten gewöhnlich Morgens nach 7 Uhr und Nachmittags nach 1 Uhr.
♦ (Falsches Geld.) Bei der Annahme von Geld kann man jetzt nicht genug vorsichtig sein. Neben gefälschten Fünfmarkscheinen cursiren auch falsche Fünfmark-Goldstücke, und neuerdings sind in Straßburg i. E. Fünfzigpfennigstücke, ans Blei gefertigt, im Umlauf.
(Vorsicht.) Jetzt, wo die Stachelbeeren und andere Strauchfrüchte sich entwickeln, tritt wieder die Neigung der Kinder zu Tage, diese Früchte in unreifem Zustande zu essen. Eltern und Erwachsene mögen deshalb diesem Treiben der Kinder bald entgegentreten, da der Genuß der unreifen Früchte oft schwere Krankheiten zur Folge hat.
* (Schutzmaßregel.) Während der warmen Jahreszeit kommt es vor daß der Stich eines Jnsectes bei einem Menschen eine Blutvergiftung und oft den Tod zur Folge hat. Fliegen und Blutsauger leben nicht nur non den Säften lebender, sondern auch tobtet Thiere, also Leichengift. Sticht nun ein auf letztere Art gesättigtes Jnsect einen Menscken, so fließt sehr leicht ein Theil des Giftes in die kleine Wunde und die Folge ist Blutvergiftung. Die zerstörende Wirkung des Giftes wird am Besten durch Salmiakgeist, den man sofort (auch bei Schlangenbissen) in die Wunde reibt nentralisirt. Es ist daher sehr rathsam, ein Fläschchen Mit erwähnter Flüssigkeit bei sich zu führen.
* (Ans Ems), 7. Juli, wird gemeldet: Der Kaiser machte gestern vor und nach dem Diner einen Spaziergang und wohnte Abends der Vorstellung im Theater bei. Heute Frühe machte Se. Majestät eine Cur- -eotnenabe und hörte später Vorträge. » --- ---- - -
"Druck un'ii'm7ää~b~er L. HcheUeiiberq'scheu tzof-Kuchdruckerei iu Wiesbaden. - Für die Herausgabe verantwortlich r Louis sebellendcrg in Wiesbaden.
(Di. heutige Ri»mmer enthält 28 Seiten und eine Extra-Beilage.)
* (Ans Erbenheim), 7. Juli, wird uns über einen Unglücksfall berichtet: Als der hiesige Landwirth Georg Merten heute Nachmittag in's Feld fuhr, fiel dessen dreijähriges Söhnchen, welcher neben seinem Vater auf fern Wagen saß, in Folge des holperigen Weges zur Erde und brach das Genick.
* (Aus Frankfurt), 7. Juli, wird unter dem Motto „Alter schützt vor Thorheit nicht!" berichtet was folgt: Ein steinreicher Rentier aus einer benachbarten Stadt verliebte sich in ein hiesiges schönes Mädchen. Vater und Mutter des Mädchens gaben, da er erklärte, ernste Absichten zu haben, ihren Segen. Die Ausstattung wurde angefertigt, das Aufgebot hier bewirkt, die Trauung auf dem hiesigen Standesamt, an welche sich die kirchliche Trauung schließen sollte, festgesetzt, das Hochzeitsmahl bestellt und selbst die Musikanten, die wie bei der Hochzett zu Canaan anfspielen sollten, waren nicht vergessen worden. Der Hochzeitstag kam, aber nicht der Bräutigam. Statt ferner kam ein Briefträger mit einem Eilbrief, bet dessen Lectüre Vater, Mutter und Tochter aus allen Bimmeln fielen. Lakonisch schrieb der Bräutigam: „Ich heirathe nicht!" s wurde nun eine Klage auf Ehelichnug, nicht auf Entschädigung, an- gestellt. Der Bräutigam wußte gar kernen Grund für seinen Rücktritt anzugeben, vielleicht, weil er sich einredete oder einreden liefe, nicht glücklich zu werden. Das Mädchen dachte in dieser Beziehung anders. Um den Renitenten zur Ehe zu zwingen, wurde nun die Klage angestrengt und daraus hingewiesen, daß in diesem Rechtsstreit das Urtheil in Franksuft zu sällen fei. Hier sei das Aufgebot bewirkt, der Trauuugstag festgesetzt worden und Alles für eine glückliche Zukunft vorbereitet gewesen, lieber den Wohnsitz an sich, wurde behauptet, sei gar nichts verabredet gewesen. Erst nach einer längeren Brautreise habe man sich entschließen wollen, einen bestimmten Aufenthaltsort zu wählen. Der Bräutigam beftritt weder das Verlöbniß, noch die anderen vorgebrachten Thatsachen, sondern nur die Zuständigkeit des hiesigen Gerichts. In Frankfurt habe er nie gewohnt, sondern 30 Jahre lang am Fuße des Nerobergs. Der Beklagte gibt auch die geplante Brautreise zu, erklärt aber, daß seine Ahsicht gewesen sei, in der bekannten Curweltstadt sich ein Haus zu bauen. Das müsse maßgebend bei der Entscheidung sein. Der Gerichtshof berieft die heikle Angelegenheit sehr lange und erklärte schließlich, fein Urtheil am 13. Juli bekannt geben zu wollen. Ist Frankfurt zuständig, so geht der picante Prozeß hier weiter, wenn nicht, so gelangt er nach Wiesbaden. Unter allen Umständen spricht jedoch das Oberlandesgericht das letzte Wort in dieser Sache.
Airs dem Reiche.
* (Berliner Ausstellung.) Das Comitö, welches die Berliner Ausstellung für 1888 plante, hat das Project nach dem ablehnenden Bescheide des Bundesrath» aufgegeben, es wird aber bald mit dem Plan für eine Ausstellung im Jahre 1891 oder 1892 hervortreten.
* (Der Tischlergefelle Berndt), der in dem Prozeß Jhriug- Mahlow zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt wurde, ist nicht, wie in Berlin erzählt wurde, ausgewiesen worden.
toerben am sichersten dur« zur Kenntniß der bez. Rej---------- „------... ------
werden den Inserenten im Original zugesandt. Nähere Auskunft ertheilt die Annoncen-Expedition von Hudoir Frankfurt a. M.,
Roßmarkt No. 3. Vertreter in WieSba-ertt Feller A «ecR».
30 Pfennig die einspaltige Petitzeile.
Was rauchen Sie?
Sulmierzyce. Herren Wild & Co.! Mein Urtheil, sowie das derjenigen Personen, welche die „Hygiea"-Cigarre geprobt haben, lautet dahin, daß selbige eine recht gefällige ist, welche recht schön brennt, gutes Aroma verbreitet und keinen beißenden, scharfen Nachgeschmack verursacht. Mit Achtung Simon, Lehrer.
Die „Hygica"-Cigarre verursacht keinerlei Beschwerden und wird nur aus fein aromatischen, importirten Tabaken angefertigt; es kann daher nur jedem Raucher angerathen werden, mit dieser als vorzüglich überall anerkannten Gesnndheits-Cigarre einen Versuch zu machen, zumal Niemand ein Risico eingeht, denn die alleinigen Eigenthümer der gegen Nachahmung gesetzlich geschützten „Hygiea"-Cigarre, die Herren Wild & Co. in Frankfurt a. M., versenden Prohekistchen mit 100 Stück zu 6 Mk. 50 Pfg. und 5 Kistchen zu 30 Mk. franco gegen Nachnahme oder Voreinzahlung des Betrages und nehmen nicht conbenirenben Falles selbst angebrochene Kistchen auf ihre Kosten zurück. (Auftr.-No. 8507.) 320
