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üBwssefie We.

.Dann los und vorwärts!" schrie Andel. Mallmann aber sprang wüthend, einer Bestie gleich, auf Schneider's Bett, kniete sich auf dasselbe, legte sich dann über den alten Mann, welchen Andel an den Armen festhielt und stieb chm mehrmals das Biesser in dm Kopf. AIS Mallmann aufhören . wollte, schrie Andel: „Gib ihm noch eine, dem alten Narr!" Da stach Mallmann nochmals in die Nähe des Kehlkopfs. „Nun wird er genug < haben," sagte Andel und ging in die Wohnstube, wohin chm Mallmann folgte. Nun durchsuchten fie die Kommoden, Schränke, das Cylinder- burean, dessen obere Platte sie sprengten und in die Höhe hoben, aber die gehofften Geldhaufen konnten sie nicht finden. Auf dem Cyliuderbureau lag eine Weste, worin sich die goldene Uhr mit Kette befand; Andel nahm dieses sowie eine schwarz-seidene Mutze. Aus einer offenen Schublade dieses Pultes eignete sich Andel einen Revolver an mit mehreren Patronen und ein Rastrmesser; ferner eine Hose und einen gestrickten Wamms. Hose und Wamms zog er sofort an. Mallmann nahm sich aus einer Kommode zwei Hemden, sowie etwas Wurst und Butter von dem Teller, der auf einem Tische stand, Zöller hängte ein Paar Hosen von der Wand und zog sie alsbald an, einen Ueberzieher, eine Weste und mehrere Hemden nahm er mit. Die Sachen, dre sie nicht anziehen konnten, wurden in Schneider's Stube in ein dem Mallmann gehöriges rothes Taschentuch eingepackt. Dann entfernten sich die drei aus Schneider's Haus auf dem­selben 2Bege, den sie gekommen waren, und kehrten in den Casteler Stein- druch zurück. Ber Albrecht äußerte Mallmann: .Der ist für immer auf­gehoben." Bei der Besichtigung des Inhaltes fand man, daß mehrere Hemden mit dem Namen des Schneider gezeichnet waren. Diese erhielt Albrecht geschenkt mit dem Bemerken: „Die kannst Du Dir nehmen." Albrecht bekam noch zwei Westen und die Hose, welche sich Zöller mitge­nommen hatte; denn diesem war sie zu groß. Andel hatte aus Schneider'« Wohnung auch ein Stück gebleichte Leinwand mitgenommen, dieses schenkte er Albrecht. Von Albrecht nahm Andel dagegen eine Reisetasche mit, in welche die übrigen bei Schneider geraubten Gegenstände eingepackt wurden. Dann wuschen sich Andel und Mallmann in Albrecht's Wohnung die blut­befleckten Hände und machten sich noch in derselben Nacht nach Mainz. Auf der Rheinbrücke warf Zöller sein blutbeflecktes Messer, das ihm Mall­mann zurückgegeben hatte, in den Rhein. In Mainz verkaufte Zöller den Ueberzieher an einen Trödler. Er, Mallmann und Zoller begaben sich dann Über RüffelShcim nach Königstetten. Dort übernachteten sie in der Herberge des Krummeck In Rüsselsheim hatte Andel bereits die Hose, Mütze und Weste für 4Mk. verkauft, und der Herbergswirth in Königstetten nahm ihm den Revolver mst Patronen und Uhrkctle, sowie auch demnächst die Uhr ab, welche er auf der Bürgermeisterei ablieferte. Den Wamms verkaufte Andel in Pfungstadt. — Die Aufwärterin des Schneider, die Ehefrau des Adam Klös in Biebrich, gttb anderen Morgens Schneider in seinem Blute und in der ganzen

ohnung auf dem Fußboden und an den Möbeln Spuren der Schreckens- that. Unter dem Bett fand man ein Küchenmesser, an dem jedoch keine Blutspuren zu bemerken waren. Eine Alabastemhr, welche Tags vorher noch gegangen und etwas gegen die Wand geschoben war, zeigte 2 Uhr 5 Minuten. An zwei Kommoden waren sammtliche Schubladen mit Ausnahme einer einzigen aufgezogen und ihres Inhaltes beraubt, und in dieser einen Schublade lagen noch 100 Mark. Die Sectiou der Leiche, welche am 26. Januar vorgenommen wurde, ergab auf der rechten GesichtS- seüe etwa 11 Hautabschürfungen und blutunterlaufene Stellen und theils größere, theils kleinere Wunden mit scharfen Rändern; eine Wunde drang bis in die Mundhöhle und war so groß, daß man durch dieselbe einen Finger bis in die Mundhöhle führen konnte. Auf der linken Seite des Halses dicht über dem Kehlkopf befand sich eine klaffende, zwei Centt- meter lange Wunde. Nach dem Gutachten der Gerichträrzte ist Schneider dadurch, daß Blut in die Luftröhre drang, an Erstickung und durch Ver­blutung gestorben. Mit fieberhafter Anstrengung wurde nach den Thätern edet. Der FußgenSdarm Weber in Biebrich-MoSbach brachte die uchunasbehorde bald auf die richtige Fährte. Ihm war bekannt daß Franz Albrecht schon früher und auch im vergangenen Jahre bei Schneider als Knecht gearbeitet, daß er schon öfters bestraft und einer solchen That wohl fähig sei. Am Morgen des 25. Januar wurde der Mord entdeckt und am folgenden Morgen um 4 Uhr nahm der Polizei- Commissar Ohl von Castel in Begleitung des Schutzmannes Philipp Händler in der Behausung des Albrecht eine Haussuchung vor, deren . tzrgebniß für die Untersuchung von der allergrößten Wichtigkeit war. i Franz Albrecht wurde sofort verhaftet und nach Wiesbaden geschafft, mit ihm das in Mallmann's rothes Taschentuch geschlagene Bündel, welches 4 Hemden enthielt, die mit schwarzer chemischer Tinte „Ehr. Schneider" t gezeichnet waren, ferner 2 Westen und eine hellgraue Wintcrhose. Albrecht ’ erklärte, ein gewisser Andel mit zwei ihm unbekannten Männern hätten bei chm das Bündel zurückgelassen und es Abends wieder abholen wollen. Andel war der Staatsanwaltschaft bekannt. Auch die Namen der beiden .Unbekannten" waren bald festgestellt und bereit» zwei Tage nach Ver­übung der Mordthat wurden Mallmann und Zöller in Darmstadt ver­haftet; Andel, der sich in seiner Heimaih Fehlherm am sichersten glaubte, wurde am 28. Januar sofort bei seiner Ankunft von dem dortigen Bürger­meister verhaftet. So saßen durch dar Verdienst des Fußgensdarmen Weber in Biebrich berefts vier Tage nach der Mordihat die Verbrecher hinter Schloß und Riegel. Der Beamte erhielt für diese außergewöhnliche That eine öffentliche Belobigung von Seiten des Gcnsdarmerie-Commando's in Berlin. — Die heutige Verhandlung nun hatte ein überaus zahlreiches, neugieriges Publikum angezogen. Lange vor Eröffnung der Sitzung wurden von der vielköpfigen Bl enge, unter der auch die Damenwelt stark vettreten war, die Zugänge zu dem Sitzungssaal belagert. Nachdem von dem Vorsitzenden die Eröffnung der Sitzung verkündet war, wuroen von vier Schutzleuten die Angeklagten in den Saal geführt; unter ihnen war nur Andel mit einem massiven Handeisen gefesselt. Dies geschah wohl mit ! Rücksicht darauf, daß man von Andel, welcher bereits in dem Gefängniß einen Selbstmordversuch gemacht hatte, wiederum befürchtete, er würde sich

ein Leid anthun. Der Eindruck der Angeklagten ist im Allgemeinen fein

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BerufSgeno

♦ (Reiche Anerkennung) Herr und Frau Baumeister Sontag überreichten ihrem Kutscher Wklh. Kaiser gestern nach zehnjähriger Dienstzett einen Blumenstrauß und einen Tausend-Markschein.

9 Uhr vertagt.

* (Schiedsgericht der

Abweisung der Berufung so ifung zu spät eingegangen sei, als auch iie Festsetzung sei durchaus auf Grund

schlechter. Mit Ausnahme des Andel, welcher Über eine rechte Verbrecher- Phvfiognomie verfügt, vermochte man Keinem anzusehen, daß sie solcher Verbrechen fähig seien, die ihnen zur Last gelegt sind. Von allen Ange­klagten scheint allein Mallmann ein wahrhaft renmüthige» Geständnitz ab­legen zu wollen, was er auch selber aussprach, al» ihm einmal von Andel der Vorwurf gemacht wurde, er lüge. Und Mallmann bat es in der That nötbig, Reue zu zeigen, denn er wird von seinen Complicen sehr stark belastet. Darnach soll er zuerst den Rath gegeben haben, Schneider zu ermorden, und als Zöller äußerte, das könne er nicht, soll Mallmann gesagt haben, „er könne dar, da« sei ihm nichts Nene«, er habe schon einmal Einen abgemurkst". E« ist auch nachgewiesen, daß allein Mallmann gestochen hat. während die Thätigkeit des Andel bei der Ermordung des Schneider sich darauf beschränkte, den alten Mann zu würgen und ihn zu verhindern, sich zu wehren. Albrecht, über seine persönlichen Verhältnisse vernommen, begann, als er nach der Anzahl seiner Kinder befragt wurde, laut zu weinen. E« steht ferner fest, daß Albrecht da» später unter dem Bette de« Schneider ge- sundene Meffer selber scharf gemacht und eS dem Andel bann über­geben hat. Aus ber weiteren Beweisaufnahme seien noch bit Zeugen­aussagen zweier Gefangenen-Aufseher hervorgehoben. Diese beiden Zeiigcn sind von Setten der Staatsanwaltschaft geladen, um über das Ver­halten des Andel und der übrigen Angeklagten Auskunft zu geben: Als Andel in da» hiesige Gefängniß etngelieftrt wurde, kam er vor­läufig in eine Einzelzelle, indessen später durch Vermittelung des Untersuchungsrichters auf seine Bitte mit mehreren Anderen zusammen in eine gemeinsame Zelle. Da er aber hier seinen Mitgefangenen unsittliche Anträge stellte, wurde er jedoch bald wieder in Einzelhaft gi nommen. Da man befürchtete, daß er sich tobten werbe, würbe er bi

nommen. Da man befürchtete, baß er sich tobten werbe, würbe er be- ftänbig bewacht. Trotzdem machte er während ber Essenszeit, da ber Auf­seher einen Augenblick vor feiner Zelle staub, einen Versuch, an ber Zelleu- thüre mittelst seines Halstuches sich zu erbangen, woran er jedoch ver­hindert wurde. Eines Tages kam der Oberaufseher mit dem Jnspectvr des Gefängnisses Mittags gegen 3 Uhr in die Zelle des Angeklagten: da lagen die eisernen Fesseln neben ihm in Stücken am Boden. „Warum haben Sie das gemachte" fragte ihn der Jnspeetor. „Ach, Sie können mir noch mehr Ketten machen lassen," erwiderte er. Darauf wurden ihm die Hände auf den Rücken geschlossen bis ein neues, starkes Eisen für ihn verfertigt war. Auch dieses Eisen zerbrach er wieder. Den Herren Ge­schworenen wurden die Stücke vorgezeigt und dienten zur Jllustrirung der eolossalen Körperkraft des Andel. Mallmann hat sich nur einmal eines Vergehens gegen die Hausordnung schuldig gemacht, indem er mit seinen zwei Mitgefangenen sang. Gegen Zöller und Albrecht war keine Klage zu führen. Der Aufseher Jaeobi bekundete, Andel sei zwar, so lange er ihn in Behandlung gehabt habe, niemals frech, aber immer leichtsinnig und »ültig gewesen. Eine» Tages habe Andel ihm gegenüber geäußert, re ihm lieber, wenn ihm ber Kopf herunter gemacht würbe, als wenn er lebenslänglich bekäme, mit 10 Minuten Angst wäre bie Sache ja abgemacht. Heute Morgen, als ber Aufseher Anbcl's Zelle visttirte, fand er in bem Kopfüberzug in einem zusammengerollten Papiere zwei Briefe an eine über seiner Zelle befindliche Gefangene; auch ein kleines Bleistift und ein Stück Zinkblech, um da» Fenster zu öffnen. Um 5 Uhr war die BeweiS- ausnahme geschlossen und wurde die Verhandlung auf Samstag Morgens

«geeicht ber Hessen-Nassauischen Baugewerks- „ ssenschaft.) Am Donnerstag fanb bie erste Sitzung bc8 Schiedsgerichts ber 3. Sectiou ber „Hessen-Nassauischen Baugewerkr- Berufsgenofsenschast" statt. Das Schiedsgericht ist zusammengesetzt aus: 1) bem Herrn LanbgerichtSrath Kentner als Vorsitzeuben, den Herren 2) Ehr. Dormann (Wiesbaden), 3) PH. Weber <EmS) als Beisitzern der Arbeitgeber, 4) JosefSto lz (Wiesbaden) und 6) Heinrich Groß (EmS) als Beisitzern ber Arbeitnehmer. Der zur Entscheidung vorliegenbe Fall war folgender: Al» Berufsklägerin tritt auf Fran Wilhelmine I. von Wiesbaden gegen die Hessen-Nassauische BaugewerkS-Berussgenofsenschaft und stützt chre Klage auf folgende Thaisachen: Der Ehemann ber Klägerin, Franz I, arbeitete vom 9. November v. I. ab in dem Geschäfte ber Bauunternehmer H. & Comp. in Wiesbaden als Taglöhner. Am 30. Januar 1886 stürzte Franz I. von einem Neubaue unb starb in Folge ber erlittenen Verletzungen am 1. Februar b. I. Bei ber Fest­setzung be« Durchschnittslohnes, ben ein Taglöhner bei derartigen Arbeiten erhält, hat ein Experte 2 Mk. 35 Psg. und ein anderer 2 34 Pfg.

angegeben. Die König!. Regierung hat al» ortsüblichen Tagelohn 2 Mk. 10 Pfg. festgesetzt. Nach §. 6 pos. 2a beS Gesetzes vorn 6. Juli 1884 hat bie hinterlassene Wittwe Anspruch auf eine Rente von 20°/o beS Verdienstes ihres Ehemannes, also von 2 Mk. 34 Psg. per Tag ober von 702 Mk. per Jahr, gleich 140 Mk. 40 Psg. jährlich ober 11 Mk. 70 Psg. per Monat, Welche ihr vom 2. Februar 1886 ab bis zu ihrem Tode beim, ihrer Wiederverherrathung zusteht. Gegen diese Festsetzung de« Vorstandes der Berufsgenossenschaft hat die Wittwe I. Berufung an das Schieds­gericht eingelegt, welche jedoch etwas verspätet eingegangen ist. Klägerin behauptet, ihr Ehemann habe täglich 2 Mk. 40 Psg. verdient und ihr von seinem Verdienste mehr abgegeben, al« ihr von der Genossenschaft ver- willigt worden sei. Sie begehre daher auch eine höhere Rente. Die be­klagte Genossenschaft bittet um Abweisung der Berufung sowohl aus formellen Gründen, da die Berus au« rechtlichen Gründen, denn bi „ . . . „ , , ....

bes Gesetzes erfolgt und baher fei biefelbe unanfechtbar. Da« Schieds­gericht erkannte bie Ausführungen der Beklagten al» richtig an, namentlich Was den rechtlichen Standpuntt betrifft, und verwarf die Berufung.

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