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Vermischtes.
— (Der Untergang der „Cimbria") bildete de» Gegenstand der jüngsten Verhandlungen des Seeamtes zu Hamb urg. Der verkündigte Spruch läßt die Schuldfrage unentschieden, bezeichnet als Ursache der Collision der „Cimbria" mit dem „Sultan", daß, als beide Schiffe im Nebel einander ansichtig wurden, die „Cimbria" hart Backbord, der „Sultan" gleichzeitig Steuerbord Ruder gaben und daß beide Schiffe es unterließen, sofort die Maschine in voller Kraft rückwärts gehen zu lassen. Die Führung des „Sultan" nach dem Zusammenstoß ließ Geistesgegenwart vermissen, wodurch die Hilfeleistung für die „Cimbria" vereitelt wurde. Dagegen sei das schneidige Benehmen des zweiten Offiziers der „Cimbria", Namens Spunth aus Demmin, auf dem Deck und des zweiten Ingenieurs Koopmann aus Rendsburg bei der Maschine nach der Katastrophe des höchsten Lobes würdig. Das Gutachten der Sachverständigen betonte, daß die „Cimbria" nicht seetüchtig gewesen sei.
— (Zum Stuttgarter Raubmord.) Das Befinden Oettinger'S, des zweiten und zwar am schwersten verwundeten Opfers des Heil- bronnerffchen Raubmordes, hat sich, wie berichtet wird, in den letzten Tagen wieder verschlimmert. An seinem Aufkommen ist, wie in ärztlichen Kreisen von Anfang an feststand, nicht mehr zu denken.
— (Meuchelmord.) Ja Wien ist am Samstag Abend der zu einer Arbeiterversamwluug in Florisdorf belegtet gewesene Regierungs- Commissar, Polizeibeamte Hlubek, auf dem Heimwege vom Versammlungslocale zum Polizciamte plötzlich überfallen und meuchlings erschossen worden. Hlubek blieb auf der Stelle todt. Die Thäter und Motive sind unbekannt. Zahlreiche Verhaftungen wurden vorgenomwen. Die Polizei- Dtrection in Wien hat eine Belohnung bis zu 1000 ft. für Mittheilungen ausgeschrieben, welche zur Ergreifung Derjenigen führen, die den Meuchelmord verübten. Die Schußwaffe, mit welcher die Mordthat verübt wurde, ist bisher nicht aufgefunden worden. Die Obduction des Ermordeten ergab, daß der Schuß aus unmtttelbarer Nähe abgefeuert worden ist.
* (Küsse per Postanweisung.) Aus einem Orte in der nächste» Umgebung von Znaim wird folgende lustige Postgeschichte erzählt: „Im Expedite einer kleinen Landpoststation des Znaimer Bezirkes sitzt der junge Postexpedstor und hantirt mit seinen Briefschaften. Da klopft es leise an die Thür, und herein tritt ein junges, üppiges Bauernmädchen und nähert sich dem Postbeamten schüchtern, mit verlegenem Lächeln, ihm eine Postanweisung darreichend. Dieser prüft das Poststück mit strengem Auge, findet es in Ordnung und zahlt dem Mädchen den entfallenden Betrag aus. Dabei fragt er, warum sie den Coupon von der Anweisung nicht abgeschnitten habe, nachdem der Absender doch eine Mitthejlung für sie darauf geschrieben habe. „So," sagt das Mädchen, „ja wissen S', ich kann nicht lesen, sein S' daher so gut und lesen Sie mir's vor." Der Expeditor nimmt den Coupon und liest: „Ich sende Dir hiermit 3 Gulden nebst tausend Küssen und Grüßen." Rasch besieht er sich das hübsche Mädchen und sagt hierauf mit vollkommen postalischem Ernste: „Das Geld haben Sie nun, und die Küsse werde ich Ihnen sogleich verabfolgen," worauf das Mädchen ihm seelenvergnügt um den HalS fällt und sich fröhlich abküssen läßt. Zu Hause angekommen, sagt sie zu ihren Leuten: „Na, wie's jetzt schon bequem auf der Post eingerichtet ist — die Busseln kriegt ma a schon mittelst der Anweisung!"
— (Preisfragen.) Was ist der Comparativ von Selbstmörder? „Cyankalium". Denn der Selbstmörder tobtet sich, das Cyankalium aber tobtet sicher. — Welches ist der Unterschied zwischen einem Feldherrn und einem verstorbenen „Nachtwächter"? Der Feldherr „thut Thaten", der selige Nachtwächter „that thuten". — Welches ist der Unterschied zwischen der „Schöpfung" und der „Gründung"? Die Schöpfung ist „unergründ- lich", die Gründung aber ist „unerschöpflich". (Schalk.)
nicht überall von den richtigen thatsächlichen Voraussetzungen aus. Uebri- genS beruhe die jetzige Einrichtung auf bewährten Erfahrungen. Es handle sich um eine finanzielle Frage und man würde mit einer anderweite» Regelung derselben nur geringen finanziellen Effect erreichen, ohne ein practisches Resultat zu erzielen. Ein Bedürfniß zur Abänderung des Bestehenden sei nicht vorhanden. — Der Antrag v. Eynern wird an die Ge- meiude-Commisston verwiesen. — Von dem Posten „Zur Remunerirung von commiflarischen Polizei-Directoren und Bade-Commissarien" werden auf Antrag der Budget-Commission 1000 Mark abgestrichen. — Der Titel „Landgendarmerie", wobei Dirichlet fich gegen die Neueiustellung von Kreiswachtmeistern aussprach, wird nach längerer Debatte unverkürzt bewilligt. — Fortsetzung der Etatsberathung am Dienstag.
* (Postanweisungs-Verkehr.) Vom 1.Januar 1884ab könne« nach Barbados Zahlungen bis zum Betrage von 210 Mk. im Wege der Postanweisung durch die deutschen Postanstalten vermittelt werden. Die Einzahlung erfolgt unter Anwendung des für den internationalen Verkchr vorgeschriebenen Postanweisungs-Formulars. Der einzuzahlende Betrag ist auf dem Formular in englischer Währung anzugcben. Die Umrechnung in die Markwährung wird durch die Einlieferungs-Postaustalt bewirkt. Die Gebühr beträgt 30 Pfg. für je 20 Mk., oder einen Theil von 20 Mk.. mindestens jedoch 40 Pf. Die Postanweisung muß den Namen und wenigstens den Anfangsbuchstaben eines Vornamens, bezw. die Bezeichnung der Firma des Empfängers, sowie die genaue Angabe des Wohnorts desselben enthalten. In gleicher Weise ist auf dem Abschnitte der Postanweisung der Absender zu bezeichnen. Zu Weiteren schriftlichen Mittheilungen darf weder die Postanweisung noch der Abschnitt derselben benutzt werden. Von der erfolgten Einzahlung des Betrages sind die Empfänger Seitens der Absender mittelst besonderer Benachrichtigungsschreiben in Kenutntß zu setzen. ________________
große Mühe, die andrängende zahllose Menschenmenge zurückzuhalten. Nachdem im KönigSsalon des Bahnhofes die üblichen Vorstellungen statt- gefunden und der Kronprinz von einer Deputation deutscher Damen ein Bouquet entgegengenommen, reichte ihm der König den Arm und führte ihn zu dem offenen Galawagen, worin noch der italienische Kronprinz und Prinz Amadeus Platz nahmen. Der Wagen wurde von Kürassieren flankirt, außerdem ritt je ein Zug Kürassiere vor und hinter dem Wagen. Auf dem ganzen Wege wurde der deutsche Kronprinz von ununterbrochenen enthusiastischen Eviväs und deutschen Hochrufen begrübt. Das Wetter war inzwischen aufgeklärt. In der Cour I'homme des Quirinals wurde der Kronprinz von der Musik der hter aufgestellten Leibgarden-Ehrencompaguie durch Fanfare und die preußische Nationalhymne begrüßt. Die Königin in violetter Veloursrobe erwartete mit dem Hofstaate den Kronprinzen im Schweizer Saale. Der Kronprinz küßte die Königin auf Stirn und Hand, brachte chr die Grüße der kaiserlichen Familie dar, reichte ihr den Arm und führte sie in den gelben Saal, wo die Vorstellung der Hofstaaten und des kronprinzlichen Gefolges stattfand. Auch der Prinz Ludwig Wilhelm von Baden, der zu längerem Aufenthalte in Rom eingetroffen ist, hatte sich zur Begrüßung des Königspaares und des deutschen Kronprinzen hier cingefunden. In Folge der andauernden Eviva-Rufe der vor dem Palast versammelten Menschenmassen erschienen der König, die Königin und die Königliche Familie mit dem deutschen Kronprinzen auf dem Balkon und nahmen die durch stürmische Hochrufe, Hütefchwenken und Tücherwehen dargebrachten Huldigungen der Bevölkerung entgegen. Der Empfang war ein äußerst enthusiastischer. Der König geleitete den Kronprinzen in Person nach dessen Absteigequartier; kurz darauf tauschten der König und der Kronprinz in ihren Zimmern Besuche miteinander. Zu dem Familien- Diner war auch Prinz Ludwig Wilhelm von Baden geladen. Später unternahm der Kronprinz und di- Königliche Familie eine Spazierfahrt durch bie Stadt, wobei sie überall von der Bevölkerung ehrfurchtsvollst begrüßt wurden. — Der König von Italien verlieh dem deutschen Botschafter v. Kendelldas „Großkreuz desMaurttius-und LazaruS-Ordens".
* Preußischer Landtag. (Herrenhaus. Sitzung vom 17. De- cember.) Das Haus erledigte die Jagdordnuug bis zum §. 52 im Wesentlichen nach den Commissionsanträgen. Zu §. 43 wurde gegen den Widerspruch des Regierungs-Commissars ein Amrag des Herrn v. Manteuffel angenommen, wonach die Jagd durch den Ansitz (Anstand) während einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang in der Entfernung von weniger als 300 Meter von der Grenze des Jagdgebietes nicht ausgeübt werden darf. Die zu den §§. 46 und 47 gestellten Commissionsanträge (Abgabe von Tages-Jagdschemen an Nichtpreußen) wurden vom Minister bekämpft, von dem Hause aber genehmigt; ein Antrag der Grafen von Ziethen und von Schwerin zu §. 52, bie Jagd an Soun- und Festtagen zu untersagen, wurde gleichfalls vom Minister bekämpft, der diese Angelegenheit an anderer Stelle geregelt wissen will, vom Hause aber wtt 55 gegen 44 Stimmen angenommen. Fortsetzung der Be- rathung am Dienstag.
(Abgeordnetenhaus. Sitzung vom 17. December.) Das Haus ehrt das Andenken an den verstorbenen Abgeordneten vondemKnesebeck durch Erheben von den Sitzen. Die Berathung des Etats des Ministeriums des Innern wird alsdann fortgesetzt. Für Remunerationen ist darin ausgesetzt ein Posten von 4500 Mark. Derselbe wird auf Antrag des Abg. Rickert gegen die Stimmen der beiden couservativen Fractionen an die Budget-Commission verwiesen, um mit der Regierung eine Verständigung über die bei der Vertheiluug der Remunerationen und Gratificationen zu befolgenden Grundsätze zu erzielen. Bei dem Capitel „Statistisches Bureau" erklärt auf eine Anfrage der Regierungs-Commissar, die Aufnahme der Grundeigeuthums-Statistik sei im Gange. Für die Verminderung der Belastung der Amts- und Gemeindevorstcher mit statistischen Nachweisungen werde möglichst Sorge getragen werden. Bei dem Capitel „Meteorologisches Institut" wünscht Abg. Huyssen die Vermehrung der Mittel für das Institut und die Wiederherstellung der eingegangenen Station auf dem BroLn. — Abg. Reichensperger bemängelt die Overzier'schen Monatrprognosen und stellt die Wichtigkeit der Wetterprognosen für die Landwirthschaft überhaupt in Abrede. - Abg. Thilenius wünscht Beschleunigung der Reorgantsatton des meteorologischen Instituts. — Der
98J 6 m H f ar erklärt, bis zur Vorlegung des nächsten Etats werde Re Reorganisation des Instituts hoffentlich zum Abschluß gelangen. — Abg. Seehusen bittet, die Sturmsignale nicht bloß nach der See. sondern auch an den Küsten auf dem Lande zu geben. — Bei dem Capitel „Standesämter" beklagt Abg. Wierzbinski die Germani- sirung der polnischen Namen. — Abg. v. Tiedemann weist demgegenüber beliebte Polonistruug deutscher Namen hin. — US- tz°hu halt die Beschwerde des Abg. Wierzbinski für unbegründet. - Abg-Windthorst regt die Uebergabe der Führung der Ehestandsregister 9” rr „ die Rückgabe der übrigen standesamtlichen Buchführung SOie Geistlichen an. — Abg. Dirrchlet tritt der Rückgabe der Standes- die.^MMn entgegen. — Bei dem Capitel „Landrathsämter" dr» . Fall des Gemeindevorstehers Fuhrmann &e9rC„6 Odlen zur Sprache und wünscht den
®lla^ Anein-ministeriellen Instruction, wonach die Unterbeamten nicht mit „Ihr , sondern mit „Sie anzureden sind. — Minister v Puttkamer hält eine solche Instruction für überflüssig. Der Geschäftsgang sei geregelt. Ein vereinzelter Fall könne ihn nicht veranlassen, generelle Maßregeln zu erlassen. — Zum Capitel „Local-Polizeiverwaltung" begründet v. Eynern seinen Antrag auf Vorlegung eines Gesetzentwurfs bezüglich der gerechteren Vertheilung der Kosten für die örtliche Polizeiverwaltung — Minister v. Puttkamer erklärt sich gegen den Antrag. De r A b g. v. Eynern gehe
