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Sivi Taaiöhuer, 36 Jahre alt, verheirathet, vorbestraft wegen vorsätzlicher nit k Körperverletzung und Bedrohung mit einem Verbrechen, sowie ein 21 Jahre 3 üth Mer Conditorgehilfe, noch nicht bestraft, Beide wegen vorsätzlicher Körper- le. 8 Verletzung unter Anwendung von gefährlichen Werkzeugen. Die Anklage ttcn, ist begründet durch den in No. 147 des „Wiesbadener Tagblatt" ausführlich , M' mitgetheilten Thatbestaud, der sich im März d. I. in dem Hause eines l ist, Conditors am Schillerpiatz vollzog. Das König!. Schöffengericht dahier ‘ t.i fix wU S.aw« CXaH Im Cmmov fKifcittm hfittt 9ß <♦ 11t flPs

im Hinblick auf das offene Geständnitz des Angeklagten, sowie den geringen Werth; eS wurde deßhalb wegen Urkundenfälschung in idealer Concurrenz mit Betrug auf eine G.fängnißstrafe von 6, wegen des Diebstahls der Messer auf 2, wegen Diebstahls des Regenschirmes auf 1 oder auf eine Gesammtstrafe von 8 Monaten erkannt und ihm zugleich die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer eines Jahres abgesprochen. — In Folge von dem Herrn Staatsanwalt gegen das freisprechende fchöffengerichtliche Er- kenntnitz eingelegter Berufung verfiel ein Spezeretwaarenhändler von Niederreifenberg wegen Gewerbepolizei-Uebertrctung und Gewerbe- steuer-Contravention in 12 Mark Geldstrafe. — Die Berufung eines jungen Kaufmanns von hier, derzeit in Bingen wohnend, welcher am 28. März c. in der katholischen Pfarrkirche durch Aufbehalten der Mütze groben Unfug verübt hat und deshalb durch Spruch des hiesigen Schöffengerichts zu 3 Tagen Hast verurtheilt worden ist, wurde kosten- fällig verworfen. — Der Recurs eines zweiten, derselben Uebertretung wegen in 14 Tage Haft verfallenen Mannes (des Schließers der römisch-katho­lischen Gemeinde) ist aus formellen Gründen unberücksichtigt geblieben.

* (Taunus-Club.) Zu dem am verflossenen Sonntag von zwei Zweigvereinen des „Taunus-Club", dem Stammclub Frankfurt und der Sectio» Wiesbaden, gemeinschaftlich unternommenen Ausflug an die Lahn, hatten sich auch einige Mitglieder der Sectio» Idstein cin- gefunden und nahmen im Ganzen ca. 80 Personen daran Theil. Der Ausflug verlief in der befriedigendsten Weise; er bot besonders für Die­jenigen, welche diese Parlhie noch nicht gemacht hatten, des Interessanten und Sehenswerth'.n sehr viel. Den Glanzpunkt der ganzen Tour bildete Schloß Schaumburg mit seinem Park, prachtvollen Gartenanlagen, Ge­wächshäusern, Mineralien-Sammlung, Bärenzwinger und hohem Aussichts- thurm, von welch letzterem man einen herrlichen Blick auf die Lahn und ihre Settenthäler genießt. Bei dem hier im Freien eingenommenen Mittags­mahl entwickelte sich bald ein munteres Leben und folgten Reden und Toaste in buntem Wechsel, bis die vorgerückte Stunde zum Aufbruch mahnte.

* (Mit klingendem Spiel) zog gestern Früh 6 Uhr unser hie­siges Füsilier-Bataillon zu den mit dem Kaiser-Manöver abschließenden Hebungen aus. Die Truppen marschirten über die Platte zunächst nach Camberg, von wo aus dieselben Cantonnementsquartiere beziehen. Die Wiederkehr des Bataillons steht zum 27. September bevor.

* (Immobilien-Versteigerung) Bei der gestern Nachmittag 4 Uhr abtheilungshalber stattgefundenen Versteigerung der den Erben der Schlosser Friedrich Bccr Eheleute von hier gehörigen Immobilien blieb Letztbietender auf das zweistöckige Wohnhaus mit Hinter- und Neben­gebäuden an der Saalgasse Herr Schlossermeister Karl Beer mit 26,000 Mark, auf das zweistöckige Wohnhaus mit Hinter- und Nebengebäuden an der Geisbergstraße derselbe mit 18,000 Mk., auf den Acker am „Leberberg" derselbe mit 840 Mk. und endlich auf den Acker „Schöne Aussicht" der­selbe mit 905 Mk.

* (Besitzwechsel.) Herr Rentner Jacob Sauereisig hat sein Haus Römerbcrg 18 für 37,000 Mark an seinen Sohn, den Bäckermeister Karl Saueressig, verkauft. — Fräulein Katharine Jung hat ihr Haus Kirchhofsgasse 8 für 14,000 Mk. an Fräulein Anna Altmann aus Mainz verkauft.

* (Dunkle Punkte.) In der Nähe der „Steiumühle" hörten am Montag Nachmittag mit Feldarbeiten beschäftigte Leute vom nahen Bache her Hilferufe. Dieselben rührten, wie sich beim Nachsehen ergab, von einem in mittlerem Lebensalter stehenden Manne her, der im Salzbach lag und auS einer Schnittwunde am Halse stark blutete. Die Hinzugeeilten befreiten den Wann aus seiner gefährlichen Lage, verbanden ihm nach bester Mög­lichkeit die Wunde und rcquiiiitcn die Polizei. Befragt, gab der unter jo rälhselhaften Umständen Aufgefundene an, er heiße Michael Preiß II., sei Tüncher und aus Himm elSwies gebürtig; mit der Eisenbahn sei er von Frankfurt nach Wiesbaden gefahren, habe die Stadt besichtigen wollen und hier in nächster Nähe des Bahnhofes die Bekanntschaft eines anderen Mannes gemacht, der sich ihm als Führer angeboten. Nachdem sie selbander sich an einem Glase Bier erfrischt, seien sie nach den neuen Schlachthaus­anlagen und dem Königl. Staatsarchiv gegangen, hätten sich diese Sehens­würdigkeiten betrachtet und dann ihren Weg dem Salzbach zu genommen. An diesem angelangt, habe sein Begleiter ihn am Halse gepackt, gewürgt, ihm seine ca. 25 Mark betragende Baarschaft geraubt und dann zu guter Letzt noch versucht, ihm den Hals zu durchschneiden. Durch sein Abwehren sei dies nicht gelungen, und da habe der Räuber ihn in den Bach gestoßen. Kurze Zeit müsse er besinnungslos in demselbw gelegen haben; al» er zu sich gekommen, habe er durch Rufe und Gesten die Leute angelockt, die ihn gerettet hätten. Soweit der Aufgefundene, der, da er an hochgradigem Fieber litt, durch ein Fuhrwerk nach dem städtischen Krankenhause gebracht wurde. Offenbar schwebt Über der vorstehend mitgetheilten Affaire ein gewisses Dunkel, was der Aufhellung durch die UntersuchurgSbehörde harrt, die des mysteriösen Falles sich natürlich sofort angenommen. Denn daß ein solch tragischer Vorgang bei dem in jener Gegend immerhin ziemlich lebhaften Verkehr der landwirthschaftlichen und im Bauhandweik beschäftigten Arbeiter sich am heNen lickten Tage soll unbemerkt abspielen können, daS scheint denn doch etwas zweifelhaft. Und warum hat der Beraubte und gar durch Mord Bedrohte nicht gleich geschrieen und nach Hilfe ausgespäht? Es sind dies alles Judicien, die einen erheblichen Zweifel an der Wahr­heit der Aussagen des Mannes zulassen, der aber auch noch verstärkt wird durch die Mittheilung eines auf der „Steiumühle" angestellten jungen Mannes, der den Verletzten am Nachmittag allein auf der Mainz-rstraßc gesehen haben will. Also vorläufig: die Botschaft hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube! -/ .er Verrnuthung nach scheint der Mann Selbst­mordversuche auggefkurt und nachträglich Reue empfunden zu haben. Die

!(1S/ Menber Bedeutung. Vielleicht habe man nur für die Zuruckruckung Theaters Propaganda gemacht, weil man der richtigen Anstcyt gewesen, ^6 in diesem Falle der verbleibende Platz zu klein sein werde, als daß Ker Theaterbau auf ihm noch Platz finden könne. Herr Stadtvorsteher Weil präcisirt hierauf noch seine eigene Stellung zu der Frage dabin daß er früher Gegner des Ankaufes der Häuser gewesen »ei daß er aber, sobald er sich vor abgeschlossenen Thatsachen gesehen, das Project nach Kräften gefördert habe. Ihm sei eS darum zu thun, einmal das verwandte Geld nutzbringend zu! machen, ein andermal aber mich der Stadt zu einem ihr würdigen Rathhaus zu verhelfen. So lange der Gemeinderath keine feste Stellung genommen habe, könne nichts geschehen. — Der Vorschlag der Commission findet hierauf ein­stimmige Annahme. — (Schluß folgt.) —

(Strafkammer des König!. Landgerichts. Sitzung vom 28. August.) Auf der Anklagebank saßen zunächst ein hiesiger

tat sich mit dem Fall bereits in seiner Sitzung vom 26. Juni c. zu be­schäftigen gehabt und den Taglöhner zu 2 Monaten Gefäugniß verurtheilt, während der Conditorgehülfe freigesprochen wurde, weil er sich in einem die freie Willensäußerung ausschließenden Zustande geistigen Erregtseins befunden habe. Gegen dieses Eikenntuiß ist Berufung eingelegt worden: 1) von dem Taglöhner, 2) von einem als Nebenkläger zugelassenen Kutscher. Die Strafkammer als Recursinstanz verwarf die Beschwerde des Erst- »wähnten, nahm dagegen die Berufung des Kutschers insofern an, als sie das freisprechende Urlheil des Schöffengerichts dahier aufhob und den Con- düorgehülfen unter Annahme von mildernden Umständen zu 10 Mk. Geld­strafe event. einer Gefängnißstrafe von 1 Tag vermtheilte. Zugleich wurden ihm die durch bie Vernehmung zweier von dem Nebenkläger vorge­schlagenen Zeugen entstandenen Kosten, sowie die nothwendigen Aus­lagen des Nebenklägers aufgebüibet, während die Übrigen Kosten von den beiden Angeklagten gemeinsam zu tragen sein werden. Ver- theidiger des einen Angeklagten: Herr Rechtsanwalt Scholz. R-chtSbeistand des Nebenklägers: Herr Rechtsanwalt Dr. Bergas. — Der Fran eines Schreiners von hier war im April d. I. zu Ohren ge­kommen. daß eine dasselbe Haus mit ihr bewohnende Wäscherin sich ehren- lührig Über sie geäußert habe. Sie stellte sie zur Rede. Zwischen den beiden Frauen fand am 27. April ein kleines Recontre statt und als am Abend der Mann der Einen nach Hanse kam, klagte sie diesem ihr Leid. Er scheint darob in große Wnth gerathen zu jein. Ein Beil in der einen, einen irdenen Krug in der anderen Hand, betrat er laut scheltend die Wohnung der Wäscherin und mißhandelte diese, indem er ihr verschiedene Schläge auf den Arm versetzte. DaS Königl. Schöffengericht dahier hatte den Weiner auf Grund dieses VorkommuisieS zu einer Gefängnißstrafe von - Monaten verurtheilt. Die Strafkammer als Berufungsinstanz war der Ansicht, daß aus der gerechtfertigten Aufregung, in welcher der Angeklagte sich befunden hatte, mildernde Umstände für denselben herzuleiten seien, nforwirte daher die erste Strafe auf 10 Maik Geldstrafe event. 2 Tage Gesängniß, bedürdcte ihn jedoch mit den Kosten des Verfahrens beider Instanzen. Vertheidiger: Herr Rechtsanwalt Scholz. — Ein Landmann von Grävenwiesbach scheint feil Langem schon zu einem Förster nicht in dem besten Verhältniß gestanden zu haben. Am 30. December, wo Jener i» Gesellschaft mehrerer anderer Personen der Treibjagd oblag, collidirten die Beiden und der Landmann hat bet dieser Gelegenheit den Förster beleidigt, indem er ihm Worte wie die folgenden zurief: „Du bist nichts Me Hazard und Grobheit. Du ha» mir den Jagdschein genommen, aber Wr sprechen uns noch. Ich bringe Dich um den Dienst. Ich habe noch ein dewisien, aber Du ...." rc. Die Straflamer, welcher die Sache zur wieder­holten Adurtheilung vorlag, erkannte auf kostenfällige Abweisung des Rccur- r-nten resp. Bestätigung des ersten Urtheils. Vertheidiger: Herr Rechtsanwalt Jr. Bergas. — Einem noch nicht bestraften Landmann und Weißbinder ous Wehr heim wurde zur Last gelegt, daß er am 27. Juni c. dem Merimistischen Communalförster von Pfaffenwiesbach Geld an gebeten habe, ?■ ihn zu einer Handlung, welche eine Verletzung seiner Dienstpflicht “Wofotrte, zu bestimmen. Unter Annahme von mildernden Umständen «eifiel der Mann in 50 Mk. Geldstrafe event. für je 10 Mk. 1 Tag Ge- ™gnifc. Vertheidiger: Herr Rechtsanwalt Scholz. — Der nacheinander Um Bettelns, HanSfriedenSbruchS, Diebstahls, Betrugs, Unterschlagung, Abstahls, Bettelns, Landstreicherei und Bettelns boiMtrafte, 23 Jahre mte Schuhmacher Bernhard Hardt aus Flörsheim, jetzt wohnend A Mainz, hatte sich zu verantworten wegen einer Urkundenfälschung, eine» §«rugz und zweier Diebstähle. Bis zum 27. Juni c. stand er bet einem Jwn Gärtner als Gehülfe in Diensten. An diesem Tage wurde "Un den Garten geschickt, um dort Wache zu halten, kehrte jedoch zurück, sondern suchte daS Weite, nachdem er vorher drei »me« Metster zugehörige Gärtnermesser an sich genommen hatte, storner stellte sich bald nach seinem Weggehen heraus, daß er am 26. Juni 'men Brief verfertigt habe, in welchem er einen Geschäftskunden um vorschuß- Zahlung von 10 Mk. anging, daß er daS Schreiben an seine Abreffe be- buwj K’wtt, den Geldbetrag richtig erhalten und denselben in der Folge in eigenem atz - gWetefie verwandt Hobe. Außerdem soll Hardt Ende Juli zu Mainz einem

auf ‘ Mrarbeiter au8 dessen Bretterhütte einen Regen,chirm von 3 Mk. ielj* *»nih gestohlen haben. ES wurden ihm mstdernde Umstande zugebilligt