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Wiesbadener Tagblatt.
No. 172
Für Damen! |
Ein gebildeter Kaufmann, Israelit, wünscht mit einem Fräulein oder jungen Wittwe behufs Verheirathung in Verbindung zu treten. Werthe Adressen unter X. X. 50 behufs Sßeiterfcföp derung an die Exped. d. Bl. erbeten._______1592
Ein tüchtiger Kaufmann, verh., der schon längere Jahre selbstständig, mit der französischen und englischen Sprache vertraut, sucht die Führung eines Geschäfts ev. Hotel zu übernehmen, oder als Disponent, Buchhalter, Correspondent rc. geeignetes Engagement. Gefällige Offerten unter A. W. 7544 an die Expedition d. Bl. erbeten. 1587
Gegen freie Station
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Ein Student wünscht in seiner Ferienzeit billig Privat- ftnnde» zu ertheilen. Näh. Jahustraße 17, II._________1608
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Kornstroh tit zu Haven Schwalvacherstratze 47. 1633
Kies unentaeidlich abzuaeden Milsiraße. 16
Tages-Kalender.
Musik am Pochbrunnen und in den Anlagen an der Wilhelmstraße täglich Morgens 61/« Uhr.
-ie permanente Curhaus-Kunsiaussiellunq im Pavillon der neuen Colonnade ist täglich von MorgmS s Uhr bis Abends » Uhr geöffnet.
p,r;esian-«emLideaussirllung, Malinsiitui v. Merkel-Heine, Weberg. 11.2062
Heute Dienstag den 26. Juli.
«urhaui ?u Wiesbaden. NachmtttagS: Großes Gartenfest, 51/« Uhr: Luftballon-Auffahrt der Aeronautin Frau Auguste SecuriuS, Abends: Niederländisches National-Fest-Concert, großes Feuerwerk und Illumination deS CurparkeS. Nach dem Feuerwerk: Ball in sämmtlichen Sälen des Curhauses.
Mchnenschule für Mädchen. Nachmittags von 2—4 Uhr: Unterricht Oranten- straße 5, Parterre.
«ewerblichr Modeäirschule Nachmittags von 4-8 Uhr: Unterricht in dem Atelier deS Herrn Bildhauers Schies, Dotzheimerstraße 13.
Fortsetzung der Impfung der im Jahre 1880 rc. geborenen Kinder, Nachmittags von 5-6 Uhr in dem hiesigen Rathhaussaale, Marttstraße 5.
«irtue gortn. Abends 8 Uhr: Große Vorstellung.
MSnnergesang-ßerein. Abends 8'/> Ühr: Pfiibe für 1. und 2. Tenor. Msinnrrgesangverein ''«'"»rdw . Wend» »ES 9 Uhr: Probe. Priegerorrri« „Sermania". Wends 9 Uhr: Probe.
LoealeS und Provinzielles.
V (Schöffengericht. Sitzung vom 23. Juli.) Ein Bergmann aus Bernhuyse, Prov. Liege (Belgien), hat wegen Annection eines Paares Zugstiefel 14 Tage Gefängniß zu verbüßen. — Die Verhandlung gegen einen hiesigen Eisenbahnarbeiter, der es unterlassen haben soll, seinen elfjährigen Sohn vom Blumenhandel gelegentlich eines Waldfestes abzuhalten, muß vertagt werden, da der Strafbefehl an eine unrichtige Adreffe gelangt ist. — Von der Beschuldigung der nächtlichen Ruhestörung wird ein Lumpensammler von hier freigesprochen. Derselbe hatte mit Anderen einer Auseinandersetzung zugehört, die ein Frauenzimmer mit einem Burschen wegen eines der Frauensperson angeblich von Jenem gestohlenen Portemonnaies pflegte. Als auf den Lärm ein Nachtwächter herbeieilte, glaubte derselbe außer dem streitenden Pärchen zur Cowpletirung auch den heute Angeklagten mit zur Wache führen zu müssen, wogegen dieser allerdings remonstrirte. Ein unbefugtes Lärmmachen kann aber hierin nicht erblickt werden, und so erfolgt Freisprechung. — Ein Pferdehändler wurde am 19. Mai auf dem Maurstiusplatz von einem Bauern durchgcprügelt. Da er aber für das hierdurch entstandene Geräusch nicht wohl verantwortlich zu machen ist, wird derselbe von der Anklage des groben Unfuges entbunden.—Mit IMk. Geldsttafe event. 1 Tage Haft wird ein Fuhrmann aus Dotzheim belegt, weil er ersteigertes Holz über die Abfuyrzeit hinaus im Walde gelassen Hai. — Die Hühner eines Taglöhners in Bierstadt haben ihrem Herrn bei einem Besuche eines fremden Ackers 2 Mark Geldstrafe event. 1 Tag Haft auf den Hals — gefressen. — Wegen ungenügender Beaufsichtigung eines von ihm geleiteten Fuhrwerks trifft einen hiesigen Taglöhner 1 Mk. Geldstrafe ev. 1 Tag Haft. — Ausgesetzt werden die Verhandlungen: gegen einen Taglöhner von hier, der durch Trunk und Müßiggang seine Famflie der öffentlichen Mildthätigkeit soll zur Last haben fallen lassen, und gegen ein der Sittenpolizei ergebenes Frauenzimmer aus Naurod wegen Ueber- ttetung ihrer Vorschriften. — Wegen Bettelns erhält ein Lithograph aus Vogen b. Drontheim (Norwegen) 5 Tage Haft; wegen Bettelns und groben Unfugs ein Lumpenhändler aus Frankfurt a/M. 3 Wochen Haft. „Es ist nur eine Krankheit, und das ist mein Unglück!" meint der Angeklagte, der als durch und durch braver Mensch wegen seiner undefinirten „Krankheit" schon mehrfach wegen Bettelns, Widerstands rc. besttaft wurde, und selbst 6 Monate in Ziegenhain zubrachte. In der That, curiose Krankheitssymptome !
* (Sitzung der größeren evangelischen Kirchengemeinde- Vertretung vom 23. Juli.) Herr Confistorialrath Ohly führt den Borsitz: anwesend sind 41 Mitglieder und ist das Collegium hierdurch beschlußfähig. Nach der Verlesung und Genehmigung des Protocolls der letzten Sitzung (vom 27. Mai) bringt Herr Confistorialrath Ohly zur Kenntniß des Collegiums, daß ihm der von dem Gemeinderathe bezw. Bürgerausschusse genehmigte Vertrag über den Ankauf deS zweiten evangelischen Pfarrhauses (neben der Hauptkirchch gestern zugegangen sei und derselbe noch der Bestätigung her größeren Kirchengemeinde- Vertrctung bedürfe. Herr LandeSbank-Director Olfenius spricht sich hiergegen aus, da überhaupt über den Verkauf resp. die Bedingungen deS letzteren noch gar nichts beschlossen sei. Er beantragt daher, eine Commission von fünf Mitgliedern zu ernennen, welche innerhalb 8 Tagen darüber Bericht zu erstatten habe, inwieweit mit dem Verkauf des Hauses vorgegangen bezw. zu welchem Kaufpreise und unter welchen Bedingungen der Verkauf abgeschloffen werden solle. Herr Landgerichtsrath Keim schließt sich dem Anträge insofern an, als er ausfuhrt, daß nach der Kirchen- und Synodal-Ordnung eine Veräußerung von Grundstücken die beschließende Mitwirkung der größeren Gemeindevertretung erheische; dies sei auch vom Kirchenvorstande in der erwähnten Weise anfgefaßt worden, und eine Folge davon sei, daß der Punkt auch auf der Tagesordnung verzeichnet werden müsse. Schließlich wird der Antrag des Herrn Landesbank-Director Olfenius angenommen und werden in die Fünfer- Commisston die Herren Landesbank-Director Olfenius, Postdirector a. D. Hoffmann, Rentner Bröckelmann, Director Profeffor Dr. Medicus und Schlosser Heinrich Schott gewählt. — Hierauf stellt Herr Branddirector Sch eurer die Anfrage an den Herrn Vorsitzenden, ob es wahr sei, daß der evangelische Religionsunterricht in der höheren Töchterschule durch den hier functionirenden Militär-Geistlichen ertheilt werde und ob der Kirchenvorstand hiermit einverstanden sei. Herr Consistorial- rath Ohly beantwortet die erste Frage mit Ja, während er bezüglich der letzteren erklärt, daß der Kirchenvorstand über etwaige Besetzung amtlich kein Votum abzugeben habe, sondern dies in das Ressort der König!. Regierung bezw. der städtischen Schuldeputation gehöre. Eine weitere Fruge des Herrn Kreisgerichtsrath a. D. Bücher, dahin gehend, ob der Militär- geistliche (Herr Pfarrer Kramm) auf dem Boden unserer nassauisch en Union stehe, wird durch den Herrn Vorsitzenden dadurch erledigt, daß dieses thatsächlich sei, da Herr Pfarrer Kramm durch und durch auf dem Boden der preußischen kirchlichen sog. MÜtelpartei stehe. Ueber dieses Thema entsteht eine längere ziemlich lebhafte Debatte, an welcher sich die Herren Landgerichtsrath Wißmann, Geh. Regierungsrath a. D. Dr. Firnhaber, Landgerichtsrath Keim und Landesbank-Director Olfenius betheiligen. Schließlich findet der Antrag des letzteren Herrn: „Die größere Kirchengemeinde-Vertretung wolle im Hinblick auf die Bestimmungen des §. 17 der Kirchengemeinde-Ordnung an den Klrchenvorstand das Ersuchen stellen, die Ertheilung deS evangelischen Religions-Unterrichtes an den städtischen Schulen dahier, speziell auch an der höheren Töchterschule, einer näheren Prüfung zu unterziehen und über den gefaßt werdenden Beschluß demnächst der größeren Kirchen- gemeinde-Vertretung Mittheilung zu machen" die Annahme des Collegiums. — Nun in die Tagesordnung eintretend, erstattet Herr Weinhändler
