Einzelbild herunterladen
 

Äetts S

WßHWMMeZ TaMM.

Ko. 88

Locales «nd Provinzielles.

----(Strafkammer. Sitzung vom 13. ge dahier hatte bekanntlich den hiesigen Bezirksrabbiner

Aus dem Reiche.

geschn die ci

Bald Schic selben nicht Abgei von von prüfst Präsi Staa beruf Kl e: Borlc nahm und deutsc baute 18, 2 Grün der 6 entwi borge der s Freit

(Singt der > Enttr betr. angen ander Erriä Gesetz Mon!

8 uni berück Die i »

11. i Am ' Comr rathu

Kunst «nd Wissenschaft.

* (Repertoir-Entwnrf des Mainzer Stadttheaters bis zum 17. Febr.) Samstag den 14: „Die Retter der Menschheit". Sonn­tag den 15.: „Hans Helling". Montag den 16.: „Hasemann's Töchter". Dienstag den 17.: „Lohengrin".

* (Carl v. Holtet) ist am 11. Februar Abends in seiner Vaterstadt Breslau im Alter von 82 Jahren gestorben.

welche stimm -ingeh Mler

die A nimm und Abg. der s schul, das r Reichi erklär Broch Gebie die h Es s einer Unter

Keller Herr Wilh. Jung Von hier mit 3500 Mk. — Bei der Versteigerung der Immobilien der Wittwe des Steinhauermeisters Philipp Knauer und deren Kinder blieben Letztbietende: auf den Acker von 61 Rth. 39 Sch. i „Hinter Ueberhoben" lr Gew. Herr Philipp Dormann mit 980 Mk., auf den Acker von 90 Rth. 24 Sch. „Schiersteinerlach" 5r Gew. Herr Daniel Michael Schluck mit 2000 Mk., auf den Acker von 60 Rth. 9 Sch. „Drei­weiden" lr Gew. Herr Dan. Rapp mit 1000 Mk., auf den Acker von 137 Rth. 99 Sch. „Hinter Hainbrück" lr Gew. Herr Heinr. C. Burk mit 1240 Mk., auf den 85 Rth. 79 Sch. haltenden Bauplatz an der Victoriastraße erfolgte kein Gebot. — Bei der dritten und letzten Versteigerung von Jmmobilren | der Erben der verstorbenen Heinrich Cron Eheleute blieben Letztbietende: auf a. das einstöckige Wohnhaus Röderstraße No. 17 Herr Georg Cron ' mit 15,100 Mk., b. auf bie Aecker: 1) von 64 Rth. 50 Sch. „Zweibörn" i 5r Gew. Herr Christ. Koch mit 700 Mk., 2) von 49 Rth. 91 Sch. „Hinter I dem Haingraben" 2r Gew. Herr Heinr. Seib mit 600 Mk., 3) von 69 Rth. 72 Sch. „Weiherweg" lr Gew. Herr Moritz Nicolai mit 1075 Mk., 4) von i 50 Rth. 95 Sch. „Kalteberg" lr Gew. Herr Conr. Germer mit 1010 Mk., \ 5) von 33 Rth. 23 Sch. .Königstuhl" 6r Gew. Herr Friedr. Ney mit i 725 Mk., 6) von 25 Rth. 11 Sch. „Rosenfeld" lr Gew. Herr Reinhard Cron mit 200 Mk., 7) von 1 Morg. 50 Rth. 9 Sch. „Weinreb" 3r Gew. | Herr Reinhard Cron mit 4500 Mk. und 8) von 49 Rth. 18 Sch. „Klein- hainer" 3r Gew. Herr Christoph Koch mit 255 Mk.

--- (Verhaftet) wurde ein seit Kurzem hier wohnhaftes Ehepaar aus der Rheinprovinz, welches verdächtig ist, den s. Z. gemeldeten Dieb­stahl in einem Goldwaarenladen in der Goldgasse ausgeführt zu haben. I

* (Turnerisches.) Sonntag den 29. Februar Nachmittags 1 Uhr ( findet zu Geisenheim in der Brauerei Krankel der diesjährige Früh-1 jahrs-Turntag des Gaues Süd-Nassau mit folgender Tagesordnung statt: 1) Bericht und Neuwahl des Gauvertreters, 2) Rechnungsablage des I Casstrers, 3) Prüfung der 1879,80r Rechnung, 4) Berathung über Gan-1 turnfest und Gaupreisturnen.

* (VIII. Wander-Versammlung des deutschen Photo- graphen-Vereins.) In Cassel fand am 11. und 12. Februar die < achte Wanderversammlung des deutschen Photographen-Vereins statt. Der I Verein zählt jetzt 204 ordentliche und 33 außerordentliche Mitglieder, sowie | ein Ehrenmitglied. Aus der Uebersicht über die Cassenverwaltung geht! hervor, daß die Einnahmen sich in diesem Jahre gegen das Vorjahr sehr' wesentlich erhöht haben. Ueber den Modus der Wander-Versammlungen und der Prämiirungen entspann sich eine längere Discussion. Eine absolute | fachmännische Kritik sei unerläßlich — so wurde bemerkt — zumal man ja \ recht gut wisse, wie das große Publikum gar oft in seinem Urtheile über Leistungen der Photographie sehr auseinander gehe, auch notorisch Gutes hinter Schlechtes und Schlechtes vor Gutes stelle. Mit diesen Ausführungen erklärte sich die Versammlung einstimmig einverstanden. Zahlreiche, für j die Wandermappe und die beabsichtigte Verloosung bestimmte photographisch«1 Musterleistungen waren zur Ansicht aufgelegt.

schule: M d Sieg rechts

= (Der Gemeinderath) hat in einer außerordentlichen, am Donnerstag abgehaltenen Sitzung beschlossen, gemeinschaftlich mit den städtischen Behörden in Mainz eine Eingabe an das Königliche Kriegs­ministerium in Berlin $u richten, um für das Project des Baues einer Eisenbahnbrücke und einer directen Bahnlinie Wiesbaden-Mainz Erleichte­rungen in den Anforderungen der Königlichen Fortificationsbehörde zu erlangen.

----(Strafkammer. Sitzung vom 13. Febr.)'DasSchöffengericht dahier hatte bekanntlich den hiesigen Bezirksrabbiner von der Anklage der Be­leidigung durch die Presse, angeblich begangen durch ein im „Rh. Kurier" mit seinem Namen unterschriebenes, mit der Ueberschrift „Frommer Schwindel" versehenes Eingesandt gegen ein Inserat des in Mainz er­scheinenden „Israelit", betr. den Verkauf von Früchten aus Palästina, freiaesprochen, da nach Lage der Sache dem Beklagten der §. 193 des Str.-G.-B. zur Seite stand, nach welchem derselbe die Interessen seiner Glaubensgenossen zu wahren berechtigt war. Die vom Kläger hiergegen ein­gelegte Berufung wird zurückgewiesen unter Verurtheilung desselben auch ui die Kosten dieser Instanz. — Ein gleiches Schicksal erleidet die von einem Taglöhner gegen das Erkenntniß des hiesigen Schöffengerichts er­hobene Appellation. Derselbe hat wegen Mißhandlung der Ehefrau eines hiesigen Schuhmachers eine Geldstrafe von 10 Mark, eine an die Klägerin zu erlegende Buße von 10 Mark und die Kosten beider Instanzen zu tragen. — Ein in Simmern wohnender Wildprethändler hatte am 5. Mai v. I. an ein hiesiges Hotel ein Stück Damwild abgeschickt, welches vom Accise-Amt, mit Rücksicht auf die Wildschonzeit, confiscirt und öffentlich versteigert wurde. Außerdem wurde dem Verkäufer eine Geldstrafe von 30 Mark angesetzt, wogegen er Einsprache erhob. Das Schöffengericht er­kannte infolge dessen auf Freisprechung des Beschuldigten, weil der Jagd- Pächter, von dem das fragliche Wild herrührte, bewies, daß er auf Grund eines vom Landrath in Simmern ausgestellten Ältestes berechtigt

gewesen, auch während der Schonzeit Hochwild, welches auf die Feldjagd austrete, bis zum 1. Juni zu schießen. Der Polizeianwalt hatte gegen dieses freisprechende Erkenntniß die Berufung angemeldet, unter Aufrechthaltung der Beschuldigung. Der Wildprethändler ist nach dem Urtheile der Strafkammer nach der bestehenden Polizeibestimmung insofern einer Ueber- tretung schuldig, als er den Schein nicht der Waare beigefügt hatte, und wurde auf Grund der §. 7 al. 2 des Schongesetzes erkannt, daß das Urtheil aufzuheben und der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 3 Mark und zum Ersatz der Kosten zu verurtheilen sei. — Ein Schneider von hier, der von dem hiesigen Schöffengericht wegen wiederholtem groben Unfug zur Nachtzeit zu 6 Wochen Haft verurtheilt wurde, hat seine Berufung verspätet eingereicht, und wird daher zurückgewiesen. — Die von einem Schuh­macher gegen das Urtheil des Schöffengerichts eingelegte Appellation wird für begründet erachtet und derselbe von der Verübung groben Unfugs freigesprochen. Kosten bleiben außer Ansatz.

— (Warnung vor fahrlässigen Anzeigen.) In Anwendung des §. 501 der neuen Strafprozeßordnung hat das hiesige Schöffengericht am 7. d. M. zwei Nachtwächtern von hier, welche die aus Fahrlässigkeit be­ruhende Anzeige gegen einen am 2. November v. I. von hier nach Brau­bach verzogenen Commissionär machten, derselbe habe in der Nacht vom 4./5. desselben Monats Scandal in unserer Stadt verübt, nicht allein die der Staatscasse zu ersetzenden Kosten, sondern auch die Spesen, welche dem Commissionär durch die Hin- und Herreise auf Grund des §. 499 al. 2 der Strafprozeßordnung entstanden sind, zum Ersatz auferlegt.

0 (Vereidigung.) Gestern wurde bei dem hiesigen Königl. Ver­waltungsamte derBürgermeisterei-Seeretär Herr Rudolph Holzhäuser auf treue und gewissenhafte Dienstverrichtung eidlich verpflichtet.

* (Personal-Nachricht.) Der Kataster-Assistent bei der Königl. Regierung, Herr Haffner, ist zumKataster-Controleur ernannt und dem­selben das Königl. Kataster-Amt St. Goarshausen vom 1. April l. I. ab übertragen worden.

* (Handelsregister.) Die Firma Levy Maas & Cie. ist erloschen.

— (Pädagogrscher Verein.) In der heute Abend 8 Uhr in der „Teutonia" stattfindenden Versammlung des „Pädagogischen Vereins" werden zunächst die von Herrn W ü st aufgestellten Thesen über die Spiele der Kinder und ihre pädagogische Berwerthung discutirt werden. Sodann wird Herr Diehl über Zeichcnuntericht Iprechen und sich vorerst über die Geschichte der Methodik desselben verbreiten.

* (Fidelio.) Samstag den 21. Februar hält die Gesellschaft „Fidelio" ihre erste ordentliche Generalversammlung im „Hotel Hahn" ab. Die stets wachsende Zahl der Mitglieder dieser Gesellschaft beträgt gegen­wärtig 75, ein erfreuliches Zeichen, welchen Anklang ihr Zweck, die Ge­selligkeit zu pflegen, gefunden.

* (Allgemeiner Vorschuß- und Sparcassen-Verein, E.G.) Die Generalversammlung wird auf Samstag den 21. d. M. in einem noch näher zu bestimmenden Locale anberaumt werden.

* (Taunus-Club.) Donnerstag den 4. März findet eine General­versammlung des „Taunus-Club" statt.

* (Ernennung.) Den Inhabern der Firma E. L. Specht L Co. wurde von Sr. Majestät dem Kaiser und König das Prädikat als Hof­lieferanten verliehen.

* (Jmmobilien-Versteigerunge n.) Bei der vorgestrigen zweiten Versteigerung des der Frau Wilh. Gerhard Schwager Wwe. zu Frankfurt gehörenden „Bayerischen Hofes" hier (Kirchgasse No. 40) blieb Letztbietender Herr Phil. Schneider von hier mit 65,200 Mk. und auf den am Geisbergweg gelegenen, 7 Rth. 67 Sch. haltenden Bauplatz mit

Schul sei de rausch hätter

irechtigtes bewährt. Die Bestimmungen des Berliner Geistl nahezu allen Punkten ihre Ausführung bereu« ne eh weiteren Bestrebungen, den Frieden Europas otlben

* Deutscher Reichstag. (1. Sitzung vom 12. Febr.) Rach der Thronrede, mit welcher der Reichstag am 12. d. Mts. eröffnet wurde, stehen demselben folgende Vorlagen tn Aussicht: Der Entwurf des Reich?- haushaltS-EtatS; ein Gesetz, welches den Artikel 69 und einige mit ihm i« Verbindung stehende Artikel der ReichSverfassung in dem Sinne abzuänderN bezweckt, daß die gesetzliche Feststellung des Reichshaushalts-Etats fortalt aus einen Zeitraum von ie zwei Jahren stattfinden soll; eine UmgestaltnM und Weiterbildung der Grundlagen, auf welchen das Reichsnulitärgesetz; vom 2. Mai 1874 das deutsche Heerwesen geordnet hat; ein Vorschlag, btt Geltung des Sozialisten-GesetzeS auf eine angemessene Zeit über den 31. März 1881 hinaus zu verlängern; der Entwurf emes weiteren Gesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen; Entwürfe eines Gesetzes über das Faustpfandrecht für Pfandbriefe und ähnliche Schuldverschreibungen, sowie eines Gesetzes über das Pfandrecht an Eisen­bahnen und über die Zwangsvollstreckung in denselben; ein im vorigen Jahre mit Hawaii abgeschlossener und von dem Könige dieser Inselstaat? bereits ratiftzirter Handelsvertrag und Vorschläge zu Gunsten der Aufrecht­erhaltung und Erweiterung der bestehenden und bisher blühenden deutsche« Handelsbeziehungen mit Samoa und anderen Inselgruppen der Südicc. „Die Beziehungen de? deutschen Reicher zu allen auswärtigen Mächten, .. „ besagt die Thronrede ferner, „sind friedlich und freundschaftlich. Das V«r-; werde trauen auf die Sicherheit des Friedens durch die Ergebnisse des CongreM geschoi welchem Seine Maiestät der Kaiser und König im vorigen Jahre Ausdrm wenig gab, hat sich als ein berechtigtes bewährt. Die Bestimmungen des Berliner Getstl Vertrages haben in r-‘"" gefunden. An allen «,»»».»» nu»»

dauernd sicher zu stellen, bleibt das deutsche Reich nach wie vor etM, wurde betheiligt. Mit der Herstellung unserer nationalen Einigung find die streb- eene lichen Neigungen des deutschen Volkes in ihr volles Recht getreten-. «eten. In Bethätlguug desselben bleibt die Politik Seiner Majestät des Karst»! noch

K

und ■ leit, ferner