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2. Beilage znm Wiesbadener TagblaLt, Ro. 2S3, Samstag den 13. December 1879.

Polizei-Verordnung.

Auf Grund der §§. 5 und 6 des Gesetzes über die Polizei- Verwaltung in den neu erworbenen Landestheilen vom 20. September 1867 wird hiermit nach Anhörung des Gemeinde­raths verordnet, was folgt:

§■ 1. 1) Die ganze Parkstraße, 2) der unterhalb der Dieten- mühle von der Sonnenbergerstraße nach der Parkstraße führende Weg, 3) der von der Sonnenbergerstraße durch die Curanlagen nach der Parkstraße führende Weg und 4) der von der Dieten- mühle an der rechten Seite des Rambachs abwärts herführende Weg wird für alles Fuhrwerk mit Baumaterialien und für landwirthschaftliches Fuhrwerk verboten. Das Verbot erstreckt sich nicht auf diejenigen Fuhren, welche Baumaterialien für Neubauten und Reparaturbauten an den genannten Straßen anfahren und nicht auf dasjenige landwirthschaftliche Fuhr­werk, welches die Bebauung Der an den bezeichneten Straßen belegenen Grundstücke bezweckt.

§. 2. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden auf Grund des §. 366 Nr. 10 des Strafgesetzbuches mit Geld­strafe bis zu sechzig Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Die Kgl. Polizei-Direction.

Wiesbaden, 5. December 1879. Dr. v. Strauß.

Bekanntmachung.

Die Ergänzungswahl für den Stadtbezirksrath betr.

Mit dem 1. Januar 1880 treten aus dem Stadtbezirks­rath aus:

1) der unterzeichnete Oberbürgermeister als Mitglied und Herr Eduard Weitz als Stellvertreter (gewählt im 2. Bezirk);

2) Herr Bürgermeister Co ulin als Mitglied und Herr Landesdankrath Reusch als Stellvertreter (gewählt im 3. Bezirk);

3) Herr Stadtvorsteher Wilhelm 93edel als Mitglied und Herr Spengler Christian Schreiner als Stell­vertreter (gewählt im 4. Bezirk).

Es soll nunmehr die Ergänzungswahl nach Maßgabe der Vorschriften in den §§. 13 und 17 der Verordnung vom 26. September 1867 und des Wahlreglements vom 22. Juni 1872 vorgenommen werden.

Die Wahlberechtigten in jedem Wahlbezirk wählen direct ein Bezirksrathsmitglied und einen Stellvertreter.

Wahlberechtigt sind nur die nach der Wahlordnung von 1854 stimmberechtigten Gemeindebürger.

Die Wahlbezirke, für welche zu wählen ist, sind folgende:

Zweiter Wahlbezirk, umfassend: Aarstraße, Bahnhof­straße, Bleichstraße, Emserstraße, Faulbrunnenstraße, Franken- straße, Friedrichstraße, Helenenstraße, Hellmundstraße, Hermann- straße, Lahnstraße, Michelsberg, Schillerplatz, Schwalbacherstraße, Schulberg, Walkmühlweg, Walramstraße, Wellritzstraße, Claren- thal, Fasanerie, Wellritzmühle, Felddistrikt Ueberhoben, Wellritz« “M Holzhackerhäuschen, Fischzuchtanstalt, das Weymar'sche Waldhäuschen, Adamsthal, Walkmühle, das Gartenhaus von Matern, Rietherberg, Blindenschule und die Besitzungen bei der Blindenschule.

Dritter Wahlbezirk, umfassend: Adelhaidstraße, Adolphs- allee, Adolphstraße, Albrechtstraße, Alexandrastraße, Dotzheimer- straße, kleine Dotzheimerstraße, Gemeindebadgäßchen, Göthestraße, Herrngartenstraße, Jahnstraße, Karlstraße, Kirchgasse, kleine Krrchgasse, Louisenplatz, Louisenstraße, Mauritiusplatz, Moritz- straße, Nicolasstraße, Oranienstraße, Rheinbahnstraße, Rhein - straße, Schlersteinerweg, Schützenhofstraße, Wörthstraße und die Besitzungen links an der Biebricher Chaussee, sowie rechts der Biebricher Chaussee bis an das Wellritzthal.

Vierter Wahlbezirk, umfassend: Kleine Burgstraße, Goldgasse, Grabenstraße, Häfnergasse, Kochbrunnenplatz, Kranz­

platz, Langgasse, Metzgergasse, Mühlgasse, Nerostraße, Saalgasse, Spiegelgasse, große Webergasse und kleine Webergasse.

Die Wählerlisten liegen vom 11. d. Mts. an acht Tage lang im Rathhause, Marktstraße 5, Zimmer No. 21, zur Ein­sicht der Betheiligten offen.

Wahltermin ist für alle drei Bezirke auf Dienstag den 30. December d. I. Nachmittags 3 Uhr anberaumt und werden die stimmberechtigten Gemeindebürger zu diesem Wahltermine hierdurch eingeladen.

Als Wahllokale sind bestimmt worden:

a) für den 3. Bezirk ein Zimmer in der neuen Schule an der Bleichstraße,

b) für den 3. Bezirk der Rathhaussaal, Marktstraße 5, c) für den 4. Bezirk der Rathhaussaal, Marktstraße 16.

Zu Wahlvorstehern und Stellvertretern sind ernannt worden:

a) für den 2. Bezirk: Herr Stadtvorsteher Stritter zum Wahlvorsteher und Herr Stadtvorsteher Sch link zu dessen Stellvertreter;

b) für den 3. Bezirk: Herr Stadtvorsteher Wagemann zum Wahlvorsteher und Herr Stadtvorsteher Mäckler zu dessen Stellvertreter;

c) für den 4. Bezirk: Herr Stadtvorsteher Faus er zum Wahlvorsteher und Herr Stadtvorsteher B e ck e l zu dessen Stellvertreter.

Wiesbaden, 10. December 1879. Der Oberbürgermeister.

_________________________________Lanz.

Bekanntmachung.

In Folge eingelegten Nachgebotes sollen am Montag den 15. December Vormittags 11 Uhr im Bauhofe Markt­straße No. 5 hier 3453 Kgr. (69 Centner 6 Pfd.) altes Guß­eisen nochmals öffentlich versteigert werden.

Wiesbaden, 11. Decmber 1879. Der Oberbürgermeister.

_______________________________Lanz.________

Kurhaus zu Wiesbaden.

Samstag den 13. December Abends 8 Uhr:

B^uniosi dansante

im grossen Saale.

Ball-Dirigent: Herr Otto Dor new ass.

(Ball-Anzug, für Herren: Frack und weisse Binde,) Minder haben keinen Zutritt.

Städtische Cur-Direction: F. Hey’l.

Bekanntmachung.

Montag den 15. December d. I. Vormittags

11 Uhr werden in der Behausung des verstorbenen Ludwig Martin zu Rambach abtheilungshalber 2 Kühe und 1 Schwein gegen gleich baare Zahlung versteigert.

Rambach, den 9. December 1879. Der Bürgermeister.

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