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Ans deru Reiche.

* (Die Kaiserin) hat dem Albert-Verein in Dresden einen Bei- Mweisen^ssm' bie Hinterbliebenen der bei Zwickau Verunglückten » * Abgeordneteiihaus. (21. Sitzung vom 9.

1 ra k>?".iler eröffnet die Sitzung um 11V< Uhr. Am ÄWe'.®^ Stolberg, Maybach, Puttkamer, Bitter u.A. Sintrjtf Dagesordnung steht die 2. Berathung der Eisenbahnvorlagen. Vor to™1“ ™ ^^athung erklärt der Minister für öffentliche Arbeiten to\habe eine Erklärung abzugeben, von der ^^iaube daß sie wesentlich zur Erleichterung der Berathungen beitragen St lÄU1,fi der Vorlage herbefführen wird, welch- wir mit nrsicht darauf wünschen muffen, daß einmal die vorläufig abgeschlossenen

Verträge, wie Ihnen bekannt, mit Ablauf dieses Jahres ihre Giltigkeit ver­lieren und auf der anderen Seite dem Herrenhause die Zeit, welche es zu seiner Berathung gebraucht, nicht über die Gebühr geschmälert wird. Ihre Commission, welche in langen und mühevollen Sitzungen den Stoff aus­führlich behandelt hat, hat in ihrem Berichte den Antrag gestellt, die Zu­stimmung zu der Vorlage von der Zusage der Regierung abhängig zu machen, daß dieselbe noch in der gegenwärtigen Session, jedenfalls bei dessen nächstjährigem Zusammentritt Gesetzentwürfe vorlegen wird, welche die von der Commission für nothwendig erachteten Garantien feststellen. Ich bin ermächtigt, Namens der Königlichen Staatsregierung die Erklärung abzugeben, daß sie die Zusage, von welcher die Commission die Zustim­mung zu dem Gesetzentwürfe abhängig machen will, hiermit ertheilt, im Falle das Haus sich den Vorschlägen der Commission anschließen sollte, daß sie somit bereit ist, die Gesetzentwürfe vorzulegen, in dieser oder in der nächsten Session, welche die Commission für nöthig erachtet. Die Königl. Staatsregierung hofft, daß sie mit diesem bedeutsamen Zugeständniß den Boden gewinnt, auf welchem sie vertrauensvoll mit der Landesvertretung zusammenwirken und Sorge tragen kann, daß das finanzielle Gleichgewicht, welches aus dem Staatseisenbahnbesitz gefährdet erscheinen könnte, herge­stellt wird und gesichert bleibt und daß der wirthfchaftliche Zweck der Vorlage im vollsten Matze erreicht wird. Nicht minder hoffte sie auch da­durch den Boden zu gewinnen, auf welchem die gehoffte Verständigung über die anderen Vorlagen über die weitere Verbreitung des Staatsbahn­netzes herbeizuführen sein wird." (Beifall rechts.) — Referent Abg. I>r. Hammacher beschränkt sich unter Hinweis auf diese offizielle Er­klärung und auf Grund eines Beschlusses der Commission, nunmehr den definitiven Antrag zu stellen, daß das Haus der Vorlage der Staatsregie- rung in der von der Commission vorgeschlagenen Fassung die verfassungs­mäßige Zustimmung ertheilen möge, lieber die geschäftliche Behandlung der Vorlagen erhebt sich nunmehr eine längere Discussion, in welcher Abg. Reichensperger (Olpe) über §. 1 eine nochmalige General-Discussion, Abg. Richter (Berlin) Erörterung der einzelnen Paragraphen der Ver­träge verlangt, welchem Verlangen von den Abgg. v. Rauchhaupt, Hahn u. A. widersprochen wird. Zu einem Resultat führte diese Debatte nicht, der Präsident erklärt jedoch, daß er den Rednern möglichst freien Raum lassen wolle, damit alle Ansichten zur Geltung kommen könnten. §. 1 der Vorlage, dessen unveränderte Annahme die Commission empfiehlt, lautet: „Die Staatsregierung wird ermächtigt, die Verwaltung und den Betrieb folgender Eisenbahn-Unternehmungen, nämlich: 1) der Berlin- Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft nach Maßgabe des beigedruckten Vertrages vom 13. Juni 1879, 2) der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft nach Maßgabe des beigedruckten Vertrages vom 5. Juni 1879, 3j der Hannover - Altenbekener Eisenbahn-Gesellschaft nach Maßgabe des beige­druckten Vertrages vom 8. Juli 1879, 4) der Köln-Mindener Eisenbahn-

Gesellschaft nach Maßgabe des beigedruckten Vertrages vom

10. October 1879 su übernehmen." Gegen diesen Paragraphen ergreift das Wort der Abg. Röckerath. Derselbe erwähnt, daß die Mnorität in der Commission sich rein auf sachliche Gründe bei ihrer Abstimmung gestützt und eine allgemeine Discussion über die Berechtigung der Staatsbahnen als un­fruchtbar vermieden habe. Ein ähnliches Verfahren empfehle sich für die jetzigen Plenar-Berathungen, und Redner will sich daher darauf beschränken, die Unzulässigkeit der Garantien nachzuweisen. Der Zeitpunkt zur Durch­führung eines so großen und wichtigen Werkes wie der Staatsbahneu fei jetzt der denkbar ungünstigste. Die Wirkung der Staatsbahnen auf die Rentabilität der Privatbahnen sei noch nicht erprobt und die Bahn Berlin- Wetzlar noch nicht zur vollen Geltung gekommen. Warum habe die Regierung nicht allen Privatbahnen dieselben Offerten gemacht, wie den drei bedeu­tendsten, mit deren Ankauf alle übrigen Privatbahnen der Gnade des Staates anheim gegeben feien. Redner führt weiter aus, daß die für die Bahnen zu zahlenden Preise zu hoch gegriffen seien. Die Actien der Bahnen seien jetzt zum weitaus größten Theile in den Händen der großen Banquiers, diese würden den Gewinn aus den hohen Kaufpreisen beziehen, während die Prioritäten, welche im Besitze der soliden Mittelstandes sind, bei ihrer Umwandlung in 4procentige einen Verlust erleiden. Das könne unmöglich in ,der Absicht des Hauses liegen. Die politischen Bedenken, welche die Minorität habe, würden im Laufe der Discussion zur Geltung gebracht werden; die Forderung einer geheimen Abstimmung bei allen Wahlen erscheine sehr nothwendig gegenüber der so großen Vermehrung der Beamten, welche von der Regierung abhängig sein würden. Der Ver­trag mit der Berlin-Stettiner Bahn scheine nächst dem von Hannover- Altenbeken der geschäftlich ungünstigste zu sein. Die für die Actien dieser Bahn zu gewährende Reute von 4 Procent sei zu hoch gegriffen, eine von 3'/- Procent würde dem wahren Werthe viel mehr entsprechen. Ein günstigerer Vertrags - Abschluß sei noch anzustreben. — Abg. Dr. Löwe (Bochum) spricht für den Gesetzentwurf. Der Zeitpunkt für die Verstaat­lichung sei nicht ungünstig, man müsse so bald als möglich das Project, das so lange schon in der Luft schwebe, zur Durchführung bringen. Wenn die in Aussicht genommenen Ankaufspreise auch etwas höher gegriffen seien, als dem wahren Werthe entspreche, so sei eben der Staat, weil er das Geld billiger habe, in der Lage, einen etwas höheren Preis zu zahlen als jeder Andere. Redner sucht im Uebrigen die Einwände des Vorredners zu widerlegen. — Abg. Quadt erörtert noch einmal die Bedenken, welche seine Partei zu einer abwehrenden Haltung gegen das Project der Ver­staatlichung der Bahnen veranlasse, um zu zeigen, daß lediglich sachliche Gründe für diese Haltung maßgebend seien. Redner kritisirt den Vertrag mit der Berlin - Stettiner Bahn, als für den Staat nachtheilig. Die Ab­findung der Directoren habe schon der Abgeordnete von Eynern damit

verwendet wird, bann empfiehlt es sich, die Aufschrift auf einem der ganzen Fläche nach fest aufgeklebten Stück weißen Papiers anzubringen. Am zweckmäßigsten werden auf solchem Papier gedruckte Aufschriften benutzt. Formulare zu Packetadreffen sind wegen chreS geringen Umfangs zur 23er« ■>' Sendung als Packetaufschriften im Allgemeinen nicht geeignet. Der Name de? Bestimmungsortes muß stets recht groß und kräftig gedruckt oder ge­schrieben sein. Die Packetaufschrift mutz sämmtliche Angaben der Bealeit- adreffe enthalten, zutreffenden Falls. also den Francovermerk, den Nach- iwhmebetrag uebst Namen und Wohnung des Absenders, den Vermerk der Eilbestellung u. s. w., damit int Falle des Verlustes der Packetadresse das Packet auch ohne dieselbe dem Empfänger ausgehändigt werden kann. Auf Packeten nach größeren Orten ist thunuchst die Wohnung des Empfängers, auf Packeten nach Berlin auch der Buchstabe des Postbezirks (0., N., SO. u. s. w.) anzugeben. Zur Beschleunigung des Betriebes trägt es wesentlich bei, wenn die Packete frankirt aufgelrefcrt werden. Das Porto beträgt für Packete ohne angebenen Werth bis zum Gewicht von 5 Kilogramm: 25 Pfg. auf Entfernungen bis 10 Meilen, 50 Pfg. auf weitere Entfernungen.

* (Immobilien-Versteigerungen.) Bei der zweiten freiwilligen Versteigerung des den Erben der Gg. Heinr. Nispel Eheleute gehörenden Wohnhauses Oranienstraße No. 11 blieb Herr Friedrich Groll von hier mit 33,050 Mark Letztbietender. — Auf daS zur Düncher G g. Berg- , höfischen Concursmasse gehörende Wohnhaus erfolgte bei der zweiten ' Versteigerung kein Angebot.

* (Lungenseuche.) Für den Fall des Ausbruchs der Lungenseuche an einem Orte ihres Verwaltungsbezirks hat die Königl. Regierung hier- selbst neben den durch Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen nachfolgende Anordnungen getroffen: 1) In sämmtlichen Viehställen des Seuchen-Orts, . gleichviel, ob in ihnen die Lungenseuche herrscht oder nicht, sind die nach einem fremden Gehöfte führenden Luftlöcher luftdicht zu verschließen, am besten zuzumauern. 2) Jedes gesperrte Gehöste resp. jeder gesperrte Stall mutz durch ein Vorlegeschloß, dessen Schlüssel an einem bestimmten Orte des Wohnhauses zu bewahren ist, verschlossen werden. 3) Es darf keine Zauche aus einem insicirten Gehöfte durch die Stratzenrinnen oder durch ein fremdes Gehöfte abgeleitet werden. 4) ES darf die unterste Lage des über feinem insicirten Stalle auf einem undichten Boden aufbewahrten Futters, bis zu 0,30 Mtr. Dicke, für Rindvieh nicht benutzt werden: sie tarnt nur für Pferde und Schafe Verwendung finden. 5) Stallutenstlien, welche in einem inficirten Stalle gebraucht worden sind, dürfen während der Stallsperre und nach derselben ohne vorherige DeSinsection nicht in einen anderen Stall gebracht werden. 6) Von der Ortspolizeibehörde ist ein genaues Verzeichniß des Rindviehbestandes des inficirten Gehöftes nach Geschlecht, Alter, Farbe und besonderen Kennzeichen aufsuftctten und in demselben genau der Ab- und Zugang zu vermerken. Die Befolgung dieser Vorschriften soll insbesondere durch die Gendarmen streng coutrolirt werden.

KB (Für Viehzüchter.) Nachdem die Verbreitung der Lungenseuche in den Niederlanden eine erhebliche Einschränkung erfahren, hat der Herr ■ Minister für Landwirthschaft rc. genehmigt, daß landwirthschaftlichen Ver­einen, Gemeinden oder einzelnen Landwirthen die Einfuhr von holländischen Rindern zu Zuchtzwecken gestattet werden kann. Um jedoch zu verhindern, daß diese Genehmigung zur Einführung von Nutz- und Schlachtvieh aus den Niederlanden gemißbraucht wird, fowie zur thunlichsten Begegnung der Verschleppung der Lungenseuche durch Thiere, welche bei der Einführung bereits inficirt, aber noch nicht sichtbar erkrankt waren, sind befondere Anordnungen getroffen, welche von Interessenten bei jedem Landrathsamte zu erfahren sind.

.6 (Wahl.) Bei der in Auringen stattgehabten Wahl zum Ge- memderath wurde Herr Christian Ruf 2r mit Stimmenmehrheit gewählt.

-- (Verhaftet.) Der Landmann Peter Dörr von Auringen, Vater des im Sommer dieses Jahres von dem hiesigen Schwurgerichte wegen schwerer Körperverletzung zu 12 Jahren Zuchthaus vernrtheilten ledigen Tüncher? Dörr von da ist wegen Verdachts der Brandstiftung öesanglich hier eingeliefert worden.

... * (Die Frankfurter Münze.) Wie die „N. Franks. Pr." aus Ncherer Quelle hört, ist die Auflösung der Münze zu Frankfurt a. M. zum 1. April 1880 definitiv beschlossen.

* (Niederjwalddenkmal.) Wie die „Post" berichtet, »sind die ’ä>6rtenanlagen, welche die Umgebung der „Germania" auf dem Niederwald oiiden werden, von dem Herrn Garten-Director Jühlke in Potsdam entworfen und im Plane ausgeführt. Sie bewegen sich in wahrhaft grotz- uttlgen Dimensionen und zur Anlage werden nur deutsche Bäume verwandt. , * (Patent.) Für das deutsche Reich sind Neuerungen an fest- nehenden Rundherden zur ununterbrochenen Verarbeitung von Schlämmen patentirt worden dem Herrn C. Linkenbach in Ems.