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Expedition: Langgaffe Ns. 27.
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wird sich aber ein Volk, namentlich tvenn es unter einer verständig- protectionisWhen Wirthschaftspolitik zu einem gewissen Wohlstand gelangt ist, schwerlich verstehen.
Sein System hätte eine unbestrittene Berechtigung, wenn die einzelnen Staaten heute überhaupt erst ansangen wollten, die Staatswirthschaft nach einem bestimmten System Zn betreiben, und mit einander darüber berath- schlagten, welches sie anwenden sollten. Unter den Verhältnissen, wie sie sich tu oen einzelnen Staaten im Laufe der Jahrhunderte ausgebildet haben, kann es tn seiner Allgemeinheit keine Anwendung finden.
Immerhin gibt es den einzelnen Nationen aber einen Fingerzeig, wohin sie zn streben haben, um sich allmälig im wirthschaftlichen Leben zu vervollkommnen und schließlich zu jener Vollendung zu gelangen, welche daS Endziel aller menschlichen Bestrebungen sein soll und die Aufgabe der Menschheit ist. Die Vorzüge, die ihm in Hinblick hierauf innewohnen, werden ihm nie bestritten werden. (Fortsetzung folgt.)
Locales rwd Provinzielles.
* (Se. M aj. der Kaiser) litt seit einigen Tagen an Heiserkeit. Der Aufenthalt in Wiesbaden ist daher, wie schon gemeldet, um einige Tage verlängert worden. Zum gestrigen Diner waren zugezogen die Herren Schloßhauptmann Graf von Matuschka und Geheime Sanitätsrath Dr. Friedmann. Se. Majestät nimmt die Vorträge Sr. Exeelleuz des Herrn Hofmarschalls Grafen von Pcrponcher täglich entgegen, arbeitet abwechselnd mit den Chefs des Civil- und Militär-Cabiuets, sowie zeitweilig mit dem Vertreter vom Auswärtigen Amte.
? (Der Landgraf von Hessen, König!. Hoheit,) ist gestern Vormittag nach Fulda zur Jagd abgereist.
? (Herr Generalarzt von Langenbeck) erkrankte vor einigen Tagen an einer Lungenentzündung, ist jedoch auf dem Wege der Besserung. Der berühmte Patient befindet sich in Behandlung der Herren Generalarzt und Leibarzt Dr. von Lauer und Professor Friedreich von Heidelberg.
? (Bürgerausschnß-Sitzung vom 1. Mai.) Der vom Gemeinderath genehmigte Tauschvertrag von Grnndeigenthnm zwischen der Stadtgemeinde und dem Herrn Hof-Baumeister Jppel ist von einer Commission des Bürgeransschusses geprüft worden; dieselbe empfiehlt nach dem von dem Herrn Präsident a. D. Dr. Bertram erstatteten Bericht dem Bürgerausfchuß die Annahme dieses Vertrag?. Der Austausch erfolgt derart, daß die Stadt im nordöstlichen Theile des betreffenden Ackers in der fortgesetzten Gartenstrabe 99 Ruthen 22 Schuh an Herrn Jppel abtritt, während den südwestlichen Theil mit 177 Ruthen 75 Schuh sie erhält. Die Ruthe ist zu 400 Mk. berechnet und hat Coutraheut sonach 10,500 Mk. an die Stadt herauszuzahlen. Die Commission stellt tveiter den Antrag, der Gemeinderath möge bei der Königl. Regierung in Antrag bringen, daß die fragliche Summe von 10,500 Mk., die sich aber auf ca. 2000 Mk. verringern wird, da die Stadt sich verpflichtet, die Wasserleitung auf ihre Kosten zu verlegen, zur Erweiterung der Cnranlagen zur Verwendung kommen dürfe. Der Bürgeransschuß genehmigt einstimmig den vorgelegten Vertrag. — Nachdem die Königl. Regierung durch Reseript vom 19. v. M. die Ablegung des alten Civilhospitals genehmigte, beschloß auch der Gemeinderath, alsbald mit dieser Arbeit vorzugehen. Hierzu bedarf es aber nach dem Nass. Gemeindegesetz der Genehmigung des Bürgeransschusses. Zu diesem Punkt fragt zunächst Herr Ka es edier an, ob auch Alles gewahrt sei, um einem eventuellen Prozeß mit den anliegenden Badhausbesitzern zu begegnen. Darauf erwidert der Herr Oberbürgermeister, daß ihn: eine Eingabe von den streitigen Miteigenthümern des Kochbrnnnen- ablanfes, den Herren Neuendorff (Engel), Neuendorff (Schwanen), Häffner (Rose), Herber (Römerbad), Herz (Weißes Roß), Fuchs (Europäischer Hof), Berthold (Englischer Hof), Schäfer (Schwarzer Bock), heute zugegangen sei, die, wenn es gewünscht oder es im Laufe der Debatte erforderlich erscheine, zur Verlesung gebracht werden könnte. Inhaltlich dieses Schreibens erklären die genannten Herren BadhanSbesitzer m Folge hier cnrstrenden Gerüchts, sie beabsichtigten nach Ablage des Hospitalgebäudes einen Prozeß gegen die Stadt anzustrengen, daß sie nicht im Entferntesten daran gedacht, auch dieserhalb bis letzt keinerlei Schritte eingeleitet hätten. Alle diese Gerüchte seien nur böswillige Verleumdungen und überlassen es die Herren dem Gemeinderath, die Verbreiter zn belangen, da ihnen Nichts ferner liege, als sich mit der Stadt Zu entzweien. Auch den Verschleiß der Wiesbadener Mineral- und Quellen- produete seitens der städtischen Cur-Verwaltung, sofern derselbe aus dem Ablauf des Civilhospitals erfolge, begrüßten sie mit Freuden, wie sie Überhaupt stets bereit seien, den Wünschen der Gemeindebehörde eutgegen- »nkommen. Daraufhin beantragt Herr K a eseb ier, da an dieser Zusage lunstisch nichts mehr zu mangeln sei, die sofortige Ablage dieses für die Stadt Wiesbaden bestehendeit Schandfleeks. Herr Oberbürgermeister j-anz gibt noch erläuternd feine Bemerkung dahin ab, daß dies nicht der alleinige Grund gewesen, was den Gemeinderath bestimmt habe, das Haus alsbald abznlegeu, sondern cs sei auch erwogen worden, ob d>e Cnr nicht etwa darunter Roth leiden würde. Herr Kaesebier glaubt, daß in 14 Tagen das Gebäude der Erde gleich sein könne. Die «rzögernug hätte nur einen Sinn, wenn man einen Prozeß befürchte; das sei aber durch die Eingabe vollständig widerlegt. Herr Präsident 'lr- Bertram verwahrt sich vorerst entschieden gegen die Ablage des ' Hospitals, weil bis jetzt noch nicht alle rechtlichen Ansprüche der Stadt
vollständig gesichert seien. Auch Herr Steinhauer Roth hat Bedenken gegen die jetzige sofortige Beseitigung und möchte die Streitfrage vorerst entschieden wissen. Herr Kalkbrenner ist dafür, die Angelegenheit an eine Commission zu verweisen. Der Herr Vorsitzende empfiehlt den Vorschlag, auf Grund des Resultats der stattgehabten Verhandlungen etne Commission zu ernennen, die mit dm Herren BadhauSbefitzern in Unterhandlung tritt, um einem eventuellen Prozeß, der im Interesse beider Interessenten zu vermeiden sei, aus dem Wege zu gehen, und wird demgemäß die Angelegenheit an die Budgeteommission verwiesen. — Zur Prüfung der 1877er Jahresrechnung der Kurverwaltung wird eine Commission, bestehend aus dm Herren Habel, Götz, Aug. Poths und Wermingh off, erwählt. — Ferner wird genehmigt, daß an Stelle des mit Tod abgegangenen Commissionsmitgliedes für die Pferdemusterung Herrn Rübsamen Herr Landwirt!; Carl Bnrk trete. — Die Ladenpächter in der neuen Colonnade Herr Mollier und Herr A. Heimerdinger haben ihre Verträge auf andere auswärtige Kaufleute übergehen lassen. Hiergegen wird nichts zu erinnern gefunden. — Es liegt ferner ein von dem Gemeinderath genehmigter Kaufvertrag von Grundeigmthum (2 Ruthen 2 Schuh) Seitens des Herrn Louis Walther mit Per Stadtgemeinde vor. Dieser kleine Streifen stößt an die Hofraithe desselben, und ist Herr Walther erbötig, diesen Streifen unentgeldlich an die Stadt abzntreten; dagegen verpflichtet sich letztere, ein Stück der Heidenmauer zu unterfangen und die Unterhaltung derselben zn übernehmen. Die Stadt hatder communalständische Verband V» und der Staat V- von den auf 4000 Mark veranschlagten Kosten zu tragen. Auch gegen diesen Vertrag hat das Collegium nichts einzuwenden, und wurde hiermit die Sitzung geschloffen.
? (Schwurgericht. Sitzung vom 2. Mai. — Fünfter Fall.) Der Wagner und Landmann Anton Bretz aus Hettenhain kaufte Mitte Februar 1875 in Hettenhain von dem Handelsmann Moses Blumenthal als Theilhaber der Firma Gerson Blumenthal & Comp. dahier ein Pferd für den Preis von 385 fl., zahlbar in vier Zielen, nämlich zu Ostern 1875 mit 200 fl., und zu Ostern 1876, 1877, 1878 mit je 61 fi. 40 kr. Bretz hielt diese Termine nicht inne, sondern zahlte auf das erste Ziel am 28. April 1875 an Joseph Blumenthal von Holzhausen zunächst nur 60 fl., sodann am 14. November 1875 an Salomon Blumenthal 130 fl. und später noch zur Tilgung bei Restes des ersten Zieles 20 Mark an Moses Blumenthal. Von jedem der Empfänger erhielt Bretz eine Quittung. Diejenige des Joseph Blumenthal lautete: „Heute zahlte mir Anton Bretz von Hettenhain auf das gekaufte Pferd abschläglich 60 fl., welches hiermit guittirt Hettenbeim, den 28. April 1875. Joseph Blumenthal von Holz- hausen ü. A." Moses Blumenthal bescheinigte den Empfang der erhaltenen 20 Mark in der Weise, daß er unter der von Salomon Blumenthal über die fraglichen 130 fl. ausgestellten Quittung den Empfang „des Restes vom ersten Ziel" bekannte, ohne dabei die Höhe und die Zeit dieser Zahlung näher anzugeben. Am 18. Juli 1876 entrichtete Bretz die zweite Rate des Kaufgeldes mit 61 fl. 40 kr. Als derselbe dann mit den beiden letzten Raten lange zögerte, verklagte ihn die Firma Blumenthal & Comp. bei dem Amtsgericht zu Langenschwalbach. In dem auf seinen Widerspruch gegen die Kläger am 26. November 1878 vor dem Amtsgericht stattgehabten Verhandlungstermine behauptete der Beklagte, das erste Ziel von 200 fl. am 14. November 1875 mit 130 fl. und später int Jahre 1875 mit 70 fl., das zweite Ziel mit 61 fl. 40 kr. am 18. Juli 1876 und abschläglich auf das dritte Ziel am 28. August 1876 60 fl. gezahlt zu haben, somit anstatt der eingeklagten Hauptforderung von 123 fl. 20 kr. nur noch 63 fl. 20 kr. schuldig zu sein. Zum Beweise seiner Angaben überreichte Bretz die von den 20. Blumenthal erhaltenen Quittungen, von denen jedoch, wie bereits in dem geführten Civilprozesse angenommen und durch die jetzige Untersuchung bestätigt ist, die über die angebliche Zahlung von 70 fl., sowie jene über 60 fl. verfälscht worden war. Nach der vorgenommenen Aeude- rung lautete nämlich die von Moses Blumenthal über den Empfang des Restes vom ersten Ziel ausgestellte Quittung: „70 fl., den Rest vom ersten Siel, erhalten 1875. Moses Blumenthal", während in derjenigen der Joseph lumenthal das Datum: ,,28. April 1875" in „28. August 1876" umgeschrieben war. Beide Outttungen wurden wegen der dann stattgefundenen Aendernngen, welche von Bretz selbst bezw. mit seinem Wissen und Willen gemacht sein müssen, in jenem Prozesse als beweiskräftig nicht angesehen und Bretz zur Zahlung, gemäß dem Anträge der klagenden Firma, Der« urtheilt. Ein Rechtsmittel ist von ihm gegen dieses Erkenntlich nicht eingelegt, die eingeklagte Summe aber später von ihm bezahlt worden. Als Zeugen sind in dieser Sache vernommen worden: die Pferdehändler Moses Blumenthal, Salomon Blumenthal, Joseph Blumenthal, Herz Blumenthal, Joseph Blumenthal, Gerson Blumenthal, sowie als Sachverständiger Professor Dr. Neubauer und Kreisgerichts-Seeretär Kellner. Nach dem Gutachten der Letzteren liegt allerdings eine Fälschung der Quittung vor. Der Vertheidiger, Herr Rechtsanwalt Dr. Bruck, beantragt tn erster Linie Freisprechung seines Clienten, weil eine ganze Reihe von „Blumenthal" in bicter Sache gehanbelt und keiner vom Anberen, Weber der Vater vom Sohne oder Bruder, Kenntmß von dem erhalten hatte, was jeder Einzelne für sich gethan habe, eventuell wird von der Verthei- digung die Frage nach ntilbernben Umstanden gestellt, und zwar findet sie diese darin, daß der Angeklagte wegen Vergehens gegen das Eigenthum noch nicht bestraft ist, daß den Klägern keinerlei Nachtheil entstanden und endlich der in Betracht kommende Betrag ein geringer ist. Nach dem Ausspruch der Herren Geschworenen ist der Angeklagte der Urkundenfälschung schuldig, jedoch stehen ihm mildernde Umstände zur Sette und erkennt der Gerichtshof auf eine Gefängnißstrafe von 6 Monaten.
? (Straskammer. Sitzung vom 1. Mai.) Der Nachtwächter aus Kiedrich wurde s. Z. bei seinem nächtlichen Umgänge von einem dasigen
