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Expedition: Langgaffe No. 27.

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Frankfurt a. M., 6. Juni 1878,

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Locales und Provinzielles.

M Mens der hiesigen englischen Gesellschaft, Residenten wie mserer Curstadt, wird eine Adresse an den Kaiser folgenden ~ vorbereitet:

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Wechfel-Tourse. Amsterdam 168.55 B. 15 G. London 20.415 B. 380 G. Paris 81.20 B. 5 G. Wien 170.55 B. 15 G. Frankfurter Bank-Disconto 4. Reichsbank-Disconto 4.

Akt bonü Akt bon! chöne Kratts 6.

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utscher und

krliit, 6. Juni. (Königlich Preußische Lotterie. Ohne ,) Bei der heute beendigten Ziehung der dritten Claffe 158.

Preußischer Classenlotterie fielen: 1 Gewinn zu 15,000 M. auf 1 Gewinn zu 6000 M. auf No. 44846. 2 Gewinne a 3000 M.

4997 und 70910. 7 Gewinne ä 900 3Jt. auf No. 1921 5697

41642 77055 und 84565. 13 Gewinne a 800 M. auf No. «53 13204 35022 40728 49905 57379 58531 61862 68351 70700 B 77763

Iir, die unterzeichneten britischen Unterthanen, Residenten und scher in Wiesbaden, fühlen uns gedrungen, Eurer Majestät unsere sazlichste Theilnahme an dem geistigen und körperlichen Leiden auszu- tafa, das Höchstihnen neuerdings zu erdulden auferlegt worden ist. £ bitten den allmächtigen Gott, daß er die Rathschlage der Gott-

Md Aufrührer vernichten, Eurer Majestät Gesundheit wieder Mllm und Ihre Tage verlängern wolle."

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.) Bei oer yenie oeenorgien yietji ldlichenz M Preußischer Classenlotterie fielen:

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ManntM tft es tn den letzten Jahren durch die freie Gemeiude- i bezüglich des Standes der Vicinalwegbauten gerade nicht besser Es haben deshalb die Staatsaufsichtsbehörden die Ortsbürger- MMesen, die Bestimmungen der Nass. Bauverwaltungsordnung totton von 1858 künftighin wieder besser zu handhaben. — .ich taut diese Ermahnung auf guten Boden.

WActuar A. Bauer ist zum Supernumerar bei dem König!. W dahier angenommen worben.

Snjitamer vom 6. Juni. Am Wend des 31. März d. I. M der 22iahrige Kaufmann Adolph Heislitz in der Wirthschast Wn m Heddernheim. Hier hat sich derselbe in sehr roher er verschiedene Male anderen anwesenden Gästen das MAttete, und nachdem ihm der Wirth darüber Vorhalt machte, "lnglas derart. auf den Tisch schlug, daß die Glassplitter im Jttflogen, wobei einem der Gäste die Backe verwundet wurde. ^"^Avere im Zimmer anwesende Personen den rohen Gesellen Tätlichkeiten abzuhalten versuchten, schlug er mit dem Henkel Deiches er noch in der Hand hielt, um sich und verwundete WN Per onen. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen x?Magte zu 3 Monaten Gefängniß verurcheilt; die aus Fahr- . «letzten Personen haben keinen Strafantrag gestellt, und konnte mH? tEere Strafe nicht erkannt werden. — Am 23. April c. Wiger Installateur einer mit chm auf derselben Etage wohnenden ™ -»"b^^ivehrkolben auf den Kopf, daß eine blutende Wunde Mann, welcher durch das vorausgegangene Benehmen ?'n gereizten Zustand versetzt worden ist, wird unter Annahme --„Wtonde zu 6 Wochen Gefängniß verurtheilt. — Heinrich 6 3“ welcher angeklagt war, im August v. I.

?e dem Christoph Koch zu Wiesbaden gehörige Decke, welche ilj-nng gatte, sich rechtswidrig angeeignet zu haben, wird von Unterschlagung freigesprochen. Die erhobene Pferdedecke m^klagten zurückMeben. — Durch Erkenntniß des König!. , »ui dahier vom 6. März d. I. wurde der Küfer Wilhelm ?,*' Mr, der Schneider Carl Barbehenn aus Wallbach totopn Schuster aus Löhnberg, sämmtlich hier

«des Vereinsgesetzes zu einer Geldstrafe von jte hatten nämlich unterlassen, als Leiter eines 4eii-^^ahtNereins der Pol^ei - Direetion ein Mttglieder- Ans die von den Angeklagten hiergegen eingelegte tob :n d?V Gerichtshof, das Beweisverfahreii wieder aufzu- lintnWeSTr7emnä^t anzuberanmenden Termine die Angeklagten vernommenen Zengen zu laden, auch die Acten lOrn emzuziehen. — Am 4. Januar c. ist derZimmer- liubhiin Saus Nordenstadt in Begleitung seines 15jährigen einen s&V" der dortigen Gemarknng gesehen worden, als chörde ans einen Hasen abfeuerten. Nach dem Zengniß her sck»n7,-der alte Heß als ein gewohnheitsmäßiger Wilddieb ns j»"K ft lii er mREal wegen dieses Vergehens bestraft ist. Es wird >is tN»sMgmßstrafe von 6Monaten verurcheilt und seine sv- Loudoit , verfllgt Der junge Ludwig Heß, auch schon wegen baden,"« straft,wird zu 3 Monaten Gefängniß verurtheilt. — " ,7 -5 Mauk erwähnter jugendlicher Diebe erscheint heute weiter auf viietzr MV dieselben erst 14 und 15 Jahre alt, irvtz-

«ttS Dörr Weniger schon besttast. Zu chnen, dem Carl Manzetti, ” "tsichgust Koch, Johann Hammel und Wilhelm 'N der 17;ahrige Adolph Weimer, Sohn des Trödlers

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8 Uhr: 6 Mcke. 16 :tuinen.

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8.40.

Fritz Weimar, gesellt. Derselbe ging am 4. April mit 4 der genannten Strolche hinter bett Cnrsaal. Hier drehte Weimer ein Zinnrohr ab, wäh­rend die übrigen Wache hielten. Der Angeklagte Dörr hat das Rohr an Zltinaießer Rossi für 30Pfg. verkauft. Ende März verleitete Manzetti den Schulknäbeu Carl Hofmann, an einem Hause in der Kapellenstraße einen Thermometer abzuhängen. Manzetti nahm denselben an sich und verhandelte chn an einen ihm in der Taunusstraße begegnenden Bretzel­buben für eine Bretzel. Um sich Lebenmittel zu verschaffen, schrieb Weimer u. A. einen Zettel mit der fälschlichen Unterschrift seines Vaters und schickte denselben durch den Manzetti an den Bäcker Kaiser, von welchem der Trödler Weimer seine Backwaaren bezieht. Kaiser nahm keinen Anstand, das ver­langte Brod zu verabfolgen, welches sich Weimer und Manzetti dann ge­meinschaftlich cheilten. Auf dieselbe Weise hat Weimer einen Schulknäbeu, Namens Julins Kramer, dazu verleitet, auf einen von chm geschriebenen Zettel von demselben Bäcker einen Lach Brod und 6 Einback zu verlangen. Weimer hat aber auch Geld für Tabak gebraucht und fragte daher den Manzetti, ob er nicht wisse, wo seine Mutter Geld ausstehen habe. Manzetti, der Kenntniß davon hatte, daß die bei seiner Mutter wohnende Nähterin Fräulein Heidenreich bei Frau Dr. Wilhelmi zeitweise beschäftigt gewesen, machte dem Weimer hiervon Mittheilung. Derselbe begab sich darauf zur Frau Dr. Wilhelmi und bat im Namen der Nähterin, welche krank sei, um deren Nählohn, was die Frau Doctor jedoch ablehnte. Die ersten vier Angeklagten haben sodann Ende April gemeinschaftlich aus einem Zimmer des Hinterhauses Michelsberg 9a einen dort stehenden, einem Bäckergesellen gehörigen Koffer erbrochen und sämmtliche darin befindliche Kleidungsstücke entwendet. Die Diebe find durch das offenstehende Fenster eingeftiegen. haben dann gemeinschaftlich im Wolkenbruch die Kleider aetheilt und an einen Trödler verkauft. Dieselben haben stets im Freien logtrt. Ferner ist August Koch angeklagt, im Mai d. I. dahier tu der Wilhelmstraße einem Jungen einen Spcyierstock genommen zu haben und Wilhelm Dörr ist geständig, am 13. April, Mittags zwischen 12 und 2 Uhr, einen dem Bäcker Kunoth (Wellritzsttaße) gehörigen kupfernen Kessel ge­stohlen und diesen an Trödler Markloff für eine Mark verkauft zu haben. Das Gericht beschließt, wegen vorgerückter Tageszeit das Urtheil in 8 Tagen zu publicireu, an welchem die Angeklagten wieder vorgeführt werden. Weimer befindet sich noch auf freiem Fuße.

Strafkammer vom 7. Ium. Am 17. März d. I. erhielt die 13jährige Tochter des Schreiners Gudenius von ihrer Mutter ein Zehn­markstück mit dem Auftrage, V- Pfund Wurst zu holen. An der Ecke oer Wellritz- und Schwalbacherstraße kaufte sich das Mädchen von dem 16jährigen Franz Kiefer, der einen Korb mit Backwaaren trug, eine Bretzel und gab chr Goldstück, obgleich sie auch noch ein Zehnpfennigstück m der Hand trug, in Zahlung hin. Der Bretzelbube gab dem Mädchen 36 Pfennig zurück und entfernte sich rasch von der Stelle. Das Mädchen fing an zu weinen und erkundigte sich sogleich in einer an der Wellritz- straßc Gelegenen Wirthschast nach dem Burschen, aber ohne Ersolg. Folgenden Tags wurde derselbe ermittelt, ohne daß das Zehnmarkstück bei ihm tiorgefunben wurde. Das Kind hatte auch sofort ferner Mutter von dem Vorfälle Mtttheilung gemacht. Der Angeklagte wird zu 14 Tagen Gefängniß verurtheilt. — Der Bäcker Philipp Straub aus Wald- wimmersbach, z. Z. Faulbrunnenstraße 10 hier in Arbeit, gerieth mit feinem Nebeugeselleu wegen Abwägen des Teiges in Wortwechsel, bei welcher Gelegenheit Straub den Letzteren durch Schläge mit einem Staub­besen am Kopfe beschädigte. Der Angeklagte wird wegen Mißhandlung zu 8 Tagen Gefängniß verurtheilt. — Am 2. Februar war der Executor Crezelnis in der Wohnung des Postsecretärs Wölfing, in der Absicht, wegen rückständiger Gemeindesteuer eine Pfändung zu vollziehen. Hierbei wurde der Exeeutor von Wölfing durch Worte beleidigt. Das Urtheil lautet auf 10 Mark Geldstrafe. — Am Slbend des 18. März d. I. fand in der Wirthschast zur „Stadt Frankfurt" dahier eine Kutscher-Versamm­lung statt. Als der ebenfalls anwesende Kutscher Wilhelm Werner aus Mensfelden den Kutscher Doderer aus Wörsdorf zu Gesicht bekam, schrie Werner: „Hinaus mit dem Schäfer Hanjörg!" warf sogleich mit einem Bierglas nach Doderer und traf chn derart an den rechten Arm, daß der­selbe 8 Tage gebrauchsunsahig war. Der Angeklagte leugnet die Thai nicht, gibt aber an, daß er dadurch in gereizte Stimmung versetzt worden sei, weil man ihm verschiedene Male als Redner das Wort entzogen habe. Das Gericht verurtheilt den Angeklagten ohne Ausschluß der Annahme mildernder Umstände zu 2 Monaten Gefängniß, weil immerhin ein Bier­glas als ein gefährliches Werkzeug zu betrachten ist. — Die in Rüdesheim wohnenden Geschwister Anna und Elisabethe Bender haben mit ihrem Nachbar, Bierbrauer Meurer, wegen einer streitigen Mauer einen Prozeß geführt. Am 26. Februar v. I. fand an Ort und Stelle ein Localbesicht von Sachverständigen statt und wurde zu diesem Zwecke die Mauer durchbrochen. Nachdem die Expertise stattgefnnden hatte, ließ Meurer das Loch wieder zumauern, und nun sind die beiden Genannten beschuldigt, die Mauer wieder durchgestoßen zu haben; Elisabethe Bender soll sich dabei eines Bickels bedient und Anna Bender zu der Arbeit geleuchtet haben. Demnächst erhob Meurer gegen die Geschwister Bender Klage, und haben dieselben am 8. Mai v. I. ein Handgelölmiß an Eidesstatt vor dem König!. Amts- ein Rübesheim bahin abgelegt, daß sie weder selbst die fragliche durchbrochen, noch eine andere Person hierzu beauftragt hätten. Diese Versicherung an Eibesstatt haben die Angeklagten wissentlich falsch abge­geben. Das Gericht verurcheilt die Angeklagte Elisabethe Bender zu zwei Monaten Gefängniß, spricht dagegen deren Schwester Anna von der gegen sie erhobenen Anklage frei.' (Schluß folgt.)

— Die Morgenmusik am Kochbrunnen beginnt bis aus Weiteres von morgen — dem Pfingstsonntage — ab um 6'/s Uhr.