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Expedition: Langgaffe Ro. 27.

Eis war ganz communes Segeltuch, beim bethlehemiüschen Kindermord sah man kein Blut fließen, als die Eisenbahn über die Brücke fuhr, pfiff sie nicht, wie es das Reglement vorschreibt, und das Denkmal Friedrichs des Großen wedelte nicht einmal mit dem Schweife. Im Uebrigen waren die Bilder so übel nicht; sie hätten mir vermuthlich auch ganz gut gefallen, aber hinter mir stand ein Berliner, der fortwährend kaiserlich königliche Donner- wetterd'reinfahren ließ und becheuerte, an der schönen grauen Spree habe er sie 3 Milliarden Mal grandioser gesehen. Was den Stuhlmangel anbetrifft, sy scheint die Cur-Verwaltung deren nicht einmal genug hergegeben zu haben, um eine de jure-, geschweige denn eine de tavto-Blokade der ganzen Promenade zu ermöglichen. Ich für meinen Theil wußte mir indessen zu helfen, denn nachdem man mir den für den Prinzen Carl refervirten vergoldeten Sessel, welchen ich vom Balkon in den Garten geschleppt, unverantwortlicher Weise wieder abgenommen hatte, wartete ich meine Gelegenheit ab und sowie die Büffet-Dame in der Restauration einmal den Rücken wandte, wupptig! hatte ich ihren Stuhl und verschwand im ; gräulichen Gewühl. Ich will nicht behaupten, daß ich mich an jenem ; Abend durchaus anständig benommen habe, aber es waren ja so Biele da, die es nicht bester machten. Eine Bekanntmachung im Tagblatt hat mich erst darauf aufmerksam gemacht, daß ich die gewohnten Esel die > mit den rothen Sätteln die sonst an der Sonnenbergerstraße standen,; noch gar nicht vermißt habe. Aber warum sollen sich die paar gerade an der Sonnenbergerstraße aufstellen, wenn so viele größere frei laufen. Die j Eoncurrevz war zu groß und so sind schließlich die Eselbesitzer auf den \ Hund gekommen.r Also die Idee einer Milchcur steht Dank der löwen-: herzigen. Bemühungen diverser Mitbürger im Begriff, sich zu verwirk­liche». Es ist doch recht amüsant zu sehen, mit welcher Nonchalance man sich heutzutage bis zur Verkörperung für anderer Leute Ideen begeistert! Bis zurVersteinerung" möchte ich fast sagen, wenn ich die Anschlag­säulen betrachte, die so zweckmäßig eingerichtet und aufgestellt sind, und die, wenn ich nicht irre, das Tagblatt anregte. So haben in neuerer Zeit. auch die Frankfurter Droschenkutscher die Bemerkung gemacht, daß die | Hüte der unsrlgen den ihrigen an Varietät der Form, Antiquität und einem gewissen Glanze weit überlegen sind, und beschlosten, ihre unansehn­lichen glanzledernen Deckel mit den Silbertresten gegen den eleganten. Wiesbadener Artikel umzutauschen. Wozu, frage ich, haben wir ein Verlagsrecht, wenn selbst so'.n verlegener ehrwürdiger Cylinder nicht mehr | schor ist? Wenn Ihnen, Herr Redacteur, in Zukunft ein ländlich- ittlicher Bürgermeister, sei er noch so respectabel und bejahrt, der aber einen lahmen Doctor noch nicht gemacht hat, einen Aufruf zur Mild- hätigkeit mit orthographischen und stilistischen Fehlern zur Veröffent­lichung einreicht, dann lassen Sie eS sich ja nicht mehr einsallen, dieselben wie gewohnt zu corrigiren und den Mantel der Nächstenliebe über diese' unverzeihlichen Schwächen zu breiten. Kleine Blätter und Blätter nicht!

rate sollten stets dem hochherzigen Beispiele großer schlafender Ulanen oder sonstiger Berittenen folgen und in ostentatiösester Weise der­gleichen Verbrechen an den Pranger stellen. Mit dieser Lehre schließend, verbleibe ich für diesmal Ihr ganz ergebenster

An ton Sauerampfer.

Die in dem letzten Hypochonder-Briefe mitgethfilte Spielgeschichte beruht, wie wir in Erfahrung gebracht, auf einer angeblichen Aussage des . angeblichen Opfers. Da dieser Herr aber nachträglich eine schriftliche Erklärung abgegeben hat, daß an der ganzen Sache kein wahres Wort: sei, so drücken wir hiermit unser Bedauern aus, daß mehrere hiesige Herren mit dieser Angelegenheit in Verbindnng gebracht wurden, die dem­zufolge völlig unschuldig waren. Die Redaction.

V GemeinderathSsitzung vom 19. Juni. Am Eingang zurSchönen Aursicht' vor dem Krell'schen Hotel ist eine Mauer aufgcführt, an der sich kein Geländer befindet. Pie Königl. Polizri-Direction beantragt, daß hier ein solches angebracht wird. Während Herr Ingenieur Richter glaubt, daß dem Antrag dadurch entsprochen werden könne, wenn die bereits bestehende Mauer erhöht werds, spricht sich der Gemeinderath für Anlage eines gefällig aussehenden Geländers aus und soll alsbald der Herr Stadtbaumeister diese Arbett zur Ausführung bringen. Die Cur-Commission findet nichts da­gegen zu erinnern, wenn dem Alterthums-Verein auf dem warmen Damm die Aufstellung einer Säule mit Capitäl und Gesimsen gestattet wird, auch soll das ganze Arrangement dem Herrn Cur-Director und dem Herrn Oberst

60hausen überlassen bleiben. Der Gemeinderath gibt zu diesem Be­schlüsse seine Zustimmung. Sin weiterer Beschluß der Cur-Commisstan, dir Milchcuranstalt-Rngelegenhett bis Ende Juli zu vertagen, und zwar mit Rücksicht darauf, weil Herr G. Löwenherz bereits ein solches Etabliffement gegründet hat, wird ebenfalls vom Gemeinderath genehmigt. Pie genannte

Commission konnte vorerst nicht darauf eingehen, zu beschließen, daß auf städtische Kosten eine solche Anstalt etablirt werde, dies vielmehr erst von dem Erfolg der Privatanstalt abhängig zu machen sein dürfte. Die Herren Dr. AlefeldundRicker bitten darum, der Gemeinderath möge bei Regulirung der neuen Straße vom Michelsberg bi« zum alten Tvdtenhvse von der Abrundung des freien Platze» absehen. Die Bau-Commisstou wird beauftragt, sich gut­achtlich hierüber zu äußern. In Verfolg der Augelegenheit über den Ausbau der verlängerten Adlerstraße wird beschlossen, daß die Stadt den Ausbau derselben übernimmt; Mittel hierfür sind im Budget nicht vorge­sehen. Hiernach soll die Vertheilung der Kosten vorgenommen und diese dann von den betreffenden Interessenten eingefordert werden. Die Königl. Polizei- direction ist bereit« von diesem Vorgehen in Keuntniß gesetzt und sobald die Kosten bezahlt fiud, soll mit der Herstellung der Straße begonnen werden. Bei dem letzten starken Gewitterregen haben sich aus dem Michelsberg ver­schiedene Keller mit Waffer gefüllt. Herr Seifensieder Sengel liquidirt einen Schaden von 60 Mark, zu deren Zahlung er die Stadt für verpflichtet hält. Gesuchsteller motivirt seinen Vortrag damit, daß er angibt, daß sich der städtische Canal auf dem Michelsberg verstopft und hierdurch Waffer in seinen Keller, in welchem er Seife und Lichter aufbewahrt, eingedrungeu sei. Ueber die Höhe de» Schaden» bittet er den Herrn Stadtbaumeister zu hören. Dieser spricht sich dahin au», daß hier der längst bekannte Ucbelstand bestehe, daß der Prndeubach in ein zu enges Rohr gefaßt sei und leicht eine Verstopfung, ins­besondere bei stark andringender Waffermaffe, Vorkommen könne. Auf der rechten Seite de» Michelsberg« fei der Uebelfiand noch bemerklicher. Mit der neuen Canalisirung fällt diese Calamität für alle Zeiten weg, e« kann aber erst am 3. Juli mit dieser Arbeit begonnen werden. Herr Rocker und Herr Stritter sprechen sich dafür aus, daß an der Einmündung der Röhren­leitung ein Rechen angebracht werde, damit größere Gegenstände, wie Bretter rc., vor dem Rost abgefangen werden können und eine Verstopfung unmöglich gemacht wird. Demgemäß beschließt der Gemeiuderath, weist jedoch im Uebrigen den beantragten Entschädigungsanspruch zurück. Die Termine zur Erhebung der Grundsteuer werden auf den 15. Juli und 15. October festgesetzt. Die König!. Regierung hat sich in ihrer Verfügung vom 15. März 1871 dahin ausgesprochen, daß die im Bezirk des vormaligen Herzogthums Raffau bestehende Verbindlichkeit der Gastwirthe, den Durchreisenden ohne genügende Ursache die verlangte Beherbergung nicht zu versagen, durch die Vorschriften der Bundes-Gewerbeordnung vom 21. Ium 1869 als aufgehoben zu erachten sind. In Folge einer Entscheidung des Königl. ObertribunalS ist von dem Herrn Minister des Innern in einem, der Königl. Regierung in Abschrift mitgetheilten Bescheide in gegentheiliger Weise ausgeführt worden, es leide nach der Entscheidung des Königl. Obertribunals keinen Zweifel, daß die an die Gastwirthe zu stellende Forderung, einkehrenden Gästen nicht ohne Grund die Aufnahme zu versagen, mit §. 1 der Bundes-Gewerbeordnung nicht unver­einbar und die polizeiliche Durchführung noch heute gerechtfertigt sei. Da eine gleiche Verpflichtung für das Gebiet des vormaligen Herzogthums Raffau im §. 9 der Verordnung der Raff. Landes-Regierung vom 6. Juli 1816, betreffend die Erneuerung der bestehenden Verordnungen über Handhabung der öffent­lichen Sicherheit und ein Zuwiderhandeln in §. 34 pos. d. der genannten Verordnung unter Strafandrohung gestellt ist, so sieht sich die Königl. Regierung veranlaßt, die oben erwähnte Circularoerfügung vom 10. März 1871 zurückzunehmen und die Handhabung jener Bestimmung in dem Gebiete des vormaligen Herzogthums Nassau von Neuem anzuordnen. Die Orts­polizeibehörden sind hiervon in Keuntniß zu setzen und auch die Gastwirthe von der veränderten Sachlage zu benachrichtigen. Für Unterbringung von Reisenden, welchen Gastwirthe aus genügender Ursache die verlangte Beher­bergung versagen, ist im Wege der Armenfürsorge das Erforderliche von dem Ortsarmen-Verband zu veranlaffen. Dem Gesuche der Frau Martini, um Erlaubniß zur Errichtung eines Erkers und Umbau einer Scheune in ein Wohngebäude Mauergaffe 6, wird willfahrt; desgleichen dem Gesuche des Herrn Haniel, Umbau eines Stallgebäudes bei derVilla Flora', unter der Bedingung, daß das Gebäude von dem Callenbach'schen Nachbar­haus mindestens 6 Meter entfernt bleibt. Das Gesuch der Frau Walther W w c um Erlaubniß zur Errichtung eines Wohnhauses in der verlängerten Adlerstraße, muß so lange abgelehnt werden, bis die Straße ausgebaut ist, da sich wegen der Zahlung der Kosten Schwierigkeiten ergeben haben und bevor diese nicht gehoben sind, eine Bauerlaubniß in dieser Straße nicht ertheilt werden kann. Das Gesuch des Herrn Philipp Heinrich Schmidt, um Erlaubniß zur Errichtung eines Schuppens rechts am Schier­steinerweg, wird auf Widerruf genehmigt. An das Gesuch des Herrn Rentners Fossard de Lillebonne, betreffend die Errichtung eines Hinterhauses in der Elisabethenstraße, wird die Bedingung geknüpft, daß, da diese Straße als Landhausstraße anerkannt ist, der Neubau von dem Vorhause mindestens 6 Meter entfernt bleibt. Gegen das Gesuch des Herrn E. Hönick um Erlaubniß zur Einfriedigung seine» Grundstücks an der Franksurterstraße wird nichts zu erinnern gefunden. Auf den Antrag des Herrn Director Winter, der Gemeinderath möge für das Fuhrwerk zur Beifuhr der Materialien für die Salzbachüberwölbung einen Weg von der englischen Kirche bis zum Bismarck'schen Garten chaussiren lassen, wird beschloffen, einen solchen Nothweg an der Mainzerstraße Herstellen zu lassen. (Geheime Sitzung).

? Schwurgericht vom 20. Juni. (Achter Fall.) DaS Königl. Rent­amt zu Höchst hatte im Herbst v. I. eine Forderung an Frayz Braun ll, von Kirtorf im Betrage von 19 Mark 28 Pfg. für Ackerpacht. Am 28. Sep­tember schickte Braun seine Frau, die weder lesen noch schreiben kann, an das Postamt zu Homburg, um den Betrag von 19 Mark 28 Pfg. einzu­zahlen, und »war bestand das Geld, wie dieser angibt, aus einem Zehnmark­stück, drei Thälern und das Uebrige in Pfennigen. Den hierüber von der Post ausgestellten Schein brachte die Frau nach Hause, und legte ihr Mann denselben in dis Kommodeschublade, an welche Niemand kam. Etwa 4 Wochen