Expevttioit r L««ggaffe No. 27
geheirathet. Laura, da« dm Litern allein übrig gebliebene Kind, ist fast noch zu jung in die Ehe getreten, ohne damit aus dem elterlichen Hause zu scheiden; sie kann nicht begreifen, daß die Pflichten gegen ihren Satten ihr jetzt hoher stehen sollen, als die gegen die geliebten Eltern. Sie will trotz der Bitten und Vorstellungen AkselS der Einladung zu einem ihnen zu Ehren veranstalteten Balle nicht folgen, weil ihre Mutter (Frau Raff) durch eine leichte Erkältung sich verhindert glaubt, dort zu erscheinen und die Tochter nicht einsieht, wie ohne die Theilnahme der Eltern ein Vergnügen für sie möglich sei. Aksel nimmt hieraus V-ranlaffung, sich über dre Pflichten einer Frau auszusprechen und das ihn Beengende der ganzen Verhältnisse dadurch zu ändern, daß er den Plan faßt, nach der Stadt überzustedeln, um sich dort durch eine advokatorische Praxis auf eigene Füße zu stellen, wodurch er auch für Laura in der Entfernung von dem elterlichen Hause ein Heranreifen der kindlichen Steigung zur wirklichen Liebe hofft. Er sucht vor Allem für sein Projekt die Gesellschafterin und ältere Freundin .Mathilde' (Fräul. Wolfs) seiner Frau zu gewinnen, die ihre Neigung zu Aksel, von der dieser nichts ahnt, tief in sich verschloffen hat. Aksel findet bei ihr und den Eltern Widerstand, den er zedoch zu beseitigm weiß. So finden wir denn im zweiten Akt das jung« Paar und Mathilde, die als ihr guter Geist ihre Freundin nicht verlaffen will, in der Stadt, in einem Hause, das Aksel zartsinnig genau so eingerichtet hat, wie es Laura bei den Eltern gewohnt war. In der Sinnesweise Laura's gewahren wir eine Aenderung nur in wenigen kleinen Zügen; Mathilde greift deßhalb zu dem Mittel, daß sie in einem Roman „Die Neuvermählten", als deffen Verfafferin sie sich später entpuppt , dem Ehepaar einen Spiegel vorhält, in welchem dieses sich erschreckt erkennt. Die Eifersucht beginnt sich in Laura zu regen, und als bald darauf die Eltern, aus einer Reise begriffen, eintreffen, findet Aksel Ge- legenhert sich -uszusprechen und sich mit Laura zu versöhnen. Mathilde reist mü den Eltern nach Jtalim und das junge Paar bleibt in ungetrübtem Glück allein. Wir finden in dem Stück eine große Anzahl auf feiner psycho- logischer Beobachtung beruhender kleiner tief poetischer Züge, di« auf der Bühne mit ebenso feinem Verständniß zur Geltung gebracht werden müssen, wenn die Wiedergabe Erfolg haben soll. Daß es Hiera» bei der angegebenen Besetzung mit unseren ersten Kräften nicht fehlte, bedarf nicht erst der Versicherung. Es »ar ein harmonisches, durch Nichts gestörtes, wohl- chuendes Zusammenwirken. - Nach längerem Kranksein sahen wir Herrn «robecker wieder, wie wir seinen zahlreichen Verehrern versichern können, in alter Kraft und Frisch«, wie er denn auch in dem neu einstudirt folgenden .Gebildeten Hausknecht" bewies, daß sein köstlicher Humor noch derselbe ist _ ^.Wiesbaden, 7. April. Der Herr Geistliche Rath Wehland hat sich Bet dem König!. Polizeidirector Herrn von Strauß zu Protokoll ver° pflichtet, daß die katholische Pfarrkirche in Zukunft Sonntag» von 11 Uhr ab für die Sltkatholiken geöffnet sein wird.
tt Wiesbaden, 7. April. (EircuS-Theater Corty.) Die gestrige erste Vorstellung überzeugte die Besucher, daß dieser Circus an Pracht der mneren Ausstattung, sowie an Schönheit und Dressur der Pferde, an El«, ganz und Kunst der einzelnen Ausführungen Alles das bei weitem übertrifft, was wir noch derart hier zu sehen Gelegenheit hatten. Die inneren Ein- richtungen näher zu beschreiben, versparen wir uns zu nächster Gelegenheit und wollen für heute nur Einzelnes aus der gestrigen Vorstellung hervor- heben, bte nut „la fmta du Parthe“ des Herrn Eharlon auf ungesatteltem Pferde eröffnet, und deffen Erscheinen mit donnerndem Beifall begrüßt wurde. Die Leistungen dieses Künstlers imponirten durch die ganz ungewöhnliche Sicherheit und Kühnheit, mit der derselbe die mannichfaltigsten Evolutionen ausführte. Gan» anderer Art erschien die Dreflur der von Herrn Reaiffeur Althoff vorgeführten englischen Stute „Furios«', die sich als musikalisches Genie bekundete, indem sie ihre graziösen Bewegungen dem Rhytmus der Wusik so genau accommodirte, wie eS sogar manchem Tänzer nicht gelingen dürste; ja wir glauben sogar, daß eS der edlen Stute sicher nimmer passirte, den 6/« Takt MS Adagio der Oäur-Sonate mit dem */< Takte (Des-dur) des Andante Mr appassionata zu verwechseln. Das englische Sprungpferd „Bayarb“ i-«2?” H"rn Direktor Corty vorgesührt; auch deffen Leistungen waren ,m höchsten Grade bewundernswerth. Die arabischen Hengste „Zampa" und .Mexico' verstanden sich ebensowohl auf das Commando des Herrn Althoff wie den Takt-RhytmuS der Musik; gleich an Bau und Größe waren sie gleich m ihrer Geschicklichkeit, durch die sie allgemeine Bewunderung hervorriefen.
producirten sich noch verschiedene-Pferbe, deren wir in der Füll« Ms Gebotenen für heute nicht speciell gedenken können. Auch die gefährlichen Eqm tbres auf dem fliegenden Trapez waren meisterlich und zwar durch Fraulem Fournaux vertreten Das Publikum folgte denselben ängstlich mit verhaltenem Athem und lohnte die kühne Künstlerin dann mit nicht endenwollendem Beifalle. Wie wir schon bemerkt, können wir für heute nicht auf weiter« Em,«lheiten emgehen und wollen nur betreffs des Gesammt- mistigen, daß der CircuS Corty die größte Noblesse mit der itvßtmoglichen Kunst vereinigt.
? (TranSferirt.) Die Kindesmörderin Elisabethe Back von «chierstein ist gestern au» dem Hospital entlaffen und in da» KreiSgericbts. Sesangniß ausgenommen worden.
'Die Raff. Eisenbahn hat im Monat Februar l. I. befördert- Schnell-, 1645 Personen-, 1866 gemischte, 1132 Güter- und 9 außer- fahrplanmäßige Schnellzüge. Es verspäteten fich 4 Schnellzüge über 10 ^mitten, davon 8 und 1 Personenzug über 20 Minuten aus der eigenen 5-JW- Von den Verspätungen kommen 9 Minuten bei den Schnellzügen auf verlängerte Fahrzeit und 81 Minuten auf verlängerten Aufenthalt auf «lationen, bei den Personenzügen haben 25 Minuten Verspätung den letz- 'Nen Grund.
. ' Der Jahresbe richt der höheren Bürgerschule für daS Schuljahr 1875/76 Btingt ein« geschichtliche und literarische Studie in französischer Sprache über Bomvard von dem ordentlichen Lehrer Herrn Magnin und Schulnachrichten von bem Herrn Rector. Der Lehrplan ist im vergangenen Jahre aus Anlaß einer Abänderung bet Instruction für die Abgangsprüfungen nach seinen Enbzielen unb nach ben Claffenpausen einer Revision unterworfen wordm, d'e die Genehmigung der vorgesetzten Behörde erfahren hat. Nach noch Näherer Durcharbeitung tm Einzelnen wird er veröffentlicht werden Wir bemerken noch, daß die 21 zur diesjährigen »bgangsprüfung zugeläffenen Schüler als bestanden angenommen wurden. Die Schülerzahl betrua am Schluffe des Schuljahres 281 und 329 in der Vorbereitungsschule Die öffentliche Prüfung findet in der Bürgerschule statt: den 11. April Vormit- tags von 8-12 Uhr, Nachmittags von 2-6 Uhr, ben 12. April Vormittaas o0n.8«£° Uhr; an der Vorbereitungsschule ben 8. April Vormittags von 8-1 Wr, den 10 A^il Vormittags von 8-12 Uhr, Nachmittags von 2-5 Uhr; bte Schlußfeier ben 12. April Nachmittags 3 Uhr.
, * (M aikäfer.) Diese» Jahr ist ein Flugjahr der Maikäfer und ist e»
sonach Pflicht rede, Landbesitzer», zur Vertilgung dieser für die Land- und Forstkultur schädlichen Thiere da» ©einige Beantragen.
, der Unterrichtsgesetzgebung, beantwortet durch
das Schulgesetz des ehemaligen Herzogthums Nassau von Herrn Schnlinspeetor vr.Kuhn. - Forts.) Für den organisirten Zusammenhang in der Totalauf- fassung des ganzen llnterrichtswesens ist zunächst noch folgender Paragraph des EdictS hervorzuheben: ($. 12:) In Verbindung mit dem Schullehrer- Semmarmm, zugleich aber mit als Unterrichts-Anstalt für junge Land- wirthe.... wird eine landwirthschaftliche Schule errichtet .... Die Er- richtung besonderer Kunst- oder Spezialschulen bleibt künftigen Bestimmungen Vorbehalten. Doch werden Wir auf die baldige Errichtung einer Handlungsschule unb einer forstwirthschaftlichen Lehranstalt in einer respectiven Verbindung mrt einer von den jetzt angeordneten öffentlichen Lehranstalten besonderen Bedacht nehmen. Die Rectoren der Pädagogien, sowie die Directoren des Gymnasiums und des Seminars werden (nach $. 26) direkt unter die Landes-Regierung gestellt. Aus der vorstehenden Organisations-Uebersicht ergeben sich schon, noch abgesehen von den Lehrplänen und anderen wichtigen Dingen, die folgenschwersten Gedanken. So sieht man z. B. unschwer, wie das Edikt principlell der Volksschule ihre selbstständig« Stellung wahrt unb zugleich wenigstens den Unterricht in ben Unterklaffen der Elementarschule (b; 6- einen vierjährigen) entschieden als die allgemeine Grundlage jeder Bildung fordert. So zeigt sich unschwer, wie das Edikt principiell den inter- consessionellen Charakter der Schulen hoch hält. Diese und andere funda- mentale Gesichtspunkte an der Hand eines praktisch bewährten Gesetzes zu prüfen, das dürste wirklich die Mühe lohnen. — Bevor in die Erörterung bet Hauptgtundsätze eingegangen wird, welche das nassauische Schulgesetz in bte $raEi» emfühtte, sei eine Bemerkung Über die authentische Interpretation dieses Gesetzes gestattet. Wie nämlich manche gute, gerechte Forderung des preußischen Landrechtes und bet älteren preußischen Verordnungen auf dem Gebiete der Unterrichtspflege in der schlimmen .neupreußischen' Zeit bis an das Ende der v. Mühler'schen Tage mannigfach umgedeutet, verdreht und verleugnet worden ist, gerade so hat die nassauische Schulgesetz- gebung von 1817 durch veränderte Strömungen in den Kreisen der späteren herzoglichen Regierungen sich Ausdeutungen und Zuthätlichkeiten gefallen laflen müssen, die ihrem ursprünglichen Geiste widersprachen. Deßhalb muß hier betont werden, daß uns bei den nachfolgenden principiellen Erörterungen -Ms ^er authentischen Auslegung von Bestimmungen des Edikts von 1817 lediglich die nn unmittelbaren Anschluß an die Emanation dieses Gesetzes publizuten Ausführungs-Verordnungen al» Quellen zu gelten haben. Diese Busführungs-Verordnungen waren: 1) die „Allgemeine Schulordnung für die Vo ksschulen im Herzogthum Nassau“; 2) die „Dienst-Instruction für die Orts-Schulvorstande"; 3) die „Dienst-Instruction für die herzoglichenSchul- Jnspectoren'; 4) die „Schulordnung für das Schullehrer-Seminarium"; 5) bte .Schulordnung für die Pädagogien und das Gymnasium". Nebenbei ttwahnt fei, daß in der Gegenwart zwischen den gesetzlichen naffauischen Schule>nr>chtungen von 1817 unb den seit 1866 hinzugetretenen preußischen
. un8en rechtlich folgendes Verhältniß angenommen werden muß. Das Edikt von 1817 besteht unverändert zu Recht und kann nur durch Gesetz aufgehoben oder abgeändert werden. An dem Edikt finden, streng genommen, alle preußischen Schulverordnungen ihre gesetzliche Schranke, so z. B. auch die „Allgemeinen Bestimmungen vom 15. Oktober 1872“. Es können deßhalb die neueren Verordnungen nur in Bern Maße dem Edikt nahe gebracht werden, als sie sich zu demselben wie Aussührungs-Verord- nungen verhalten, die — gleichwerthig den vorhin bezeichneten Ausstihrunas- Verordnungen von 1817 — im Stande sind, Bestimmungen dieser älteren Verordnungen zu modificiren oder aufznheben. Von dem Boden dieses -infachen und natürlichen Verhältniffes au» ist die noch hier und da vorhanden« Reaktion etlicher Partikularisten gegen alle neueren preußischen Schulverordnungen zu benrtheilen. Beilpielsweise würde allerdings keine preußische Verordnung vermögen, einer Confesstonsschule im Regierungsbezirk WieS- baden „rechtlichen' Bestand zu geben, weil ein« solche wider das Gesetz von 1817 wäre Wenn aber bie Parttkulartsten behaupten, die Lehrpläne etwa ur d-e Volksschule nach den „Allgemeinen Bestimmungen vom 15. Oktober 1872“ dürften Nicht angenommen werden, weil sie den der . Allgemeinen Schulordnung' von 1817 angehängten Lehrplänen für die „Elementar- und Realschulen in Ansehung der Stunden-Vertheilung, der Pensenabgrenzung und dergleichen nicht zeilenweise völlig gleich seien- so ist das eine Er- partikulartstischen Beklemmung in den verschiedensten Formen sich immer verbindet. Dem Buchstabenglauben, auch gegenüber der ehrwürdigen nassauischen Schulgesetzgebung ziehen wir die freie Prüfung und
